Normenwissen DIN VDE :
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- Manfred Brodbeck
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1 Normenwissen DIN VDE : Betrieb von elektrischen Anlagen Schwerpunkt Rollenverteilung Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher 1
2 Referent Stefan Euler (VDE, VDI) Fachdozent für Elektrotechnik BDSH e.v. geprüfter Sachverständiger Mitglied im Richtlinienausschuss VDI 4068 Befähigte Personen Spezialist für den Aufbau von Rechtssicheren Organisationstrukturen Elektrotechnik Geschäftsführer der MEBEDO Consulting GmbH Geschäftsführer der MEBEDO Akademie GmbH 2
3 Hinweis zu den folgenden Folien Die folgenden Folien dienen zur visuellen Unterstützung eines Vortrags oder eines Seminars. Es wird durchgängig das generische Maskulinum verwendet, welches weibliche und männliche Personen einschließt Die Folien erheben nicht den Anspruch selbsterklärend zu sein und sind nur im Zusammenhang mit den Ausführungen des Vortragenden im richtigen Sinne zu verstehen. Sämtliche Inhalte dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte, auszugsweise oder in der Gesamtheit, ist ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Autors verboten. Verletzungen des Urheberrechts werden rechtlich verfolgt. 3
4 DIN VDE :
5 ROLLENVERTEILUNG Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher 5
6 Anlagenbetreiber (ANLB) Anlagenbetreiber (ANLB) Der ANLB trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage und gibt Regeln und Randbedingungen der Organisation vor Hinweis: Die Rolle ANLB kann der Eigentümer, Unternehmer, Besitzer oder eine beauftragte Person, die die Unternehmerpflichten wahrnimmt, übernehmen Der ANLB ist eine natürliche Person mit der Gesamtverantwortung (24/7) 6
7 Pflichtendelegation 7
8 Betreiberverantwortung Alle genannten Personen mit Leitungsfunktionen und die besonders Beauftragten sind aber nur neben dem Arbeitgeber verantwortlich. 8
9 Gegenüberstellung und Abgrenzung Gesamtprozess" und elektrotechnischer Prozess" Verfahrenstechnischer Gesamtanlagenbetreiber Gesamtprozess (-sicherheit) Hydraulik, Pneumatik Gas / Wasser Verfahrenstechnik etc. Gesamtmenge Anlagenbetreiber Elektrotechnik (DIN VDE ) bzw. Verantwortliche Elektrofachkraft (DIN VDE nach Abschnitt 5.3) Teilmenge 9
10 Anlagenbetreiber Kommentierung VDE Band 13 (10. Auflage) Zu den klassischen Aufgaben des Anlagenbetreibers gehört es, für seine elektrischen Anlagen, z. B. durch Inspektions-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten, den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen zu gewährleisten Der Anlagenbetreiber muss nicht Elektrofachkraft sein In diesem Fall muss er durch Beauftragung einer Elektrofachkraft die aus seiner Verantwortung entstehenden Rechte und Pflichten übertragen, um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen zu gewährleisten. Dieser Satz ist leider in der 11. Auflage entfallen, ist in der Praxis jedoch weiterhin so umzusetzen! Die verantwortliche Elektrofachkraft tritt meist mit in die Betreiberverantwortung ein - zur Erfüllung von Betreiberpflichten aus Sicht der Elektrotechnik 10
11 Verantwortlich für die Rechtssichere Organisation Elektrotechnik ist Der Anlagenbetreiber Elektrotechnik / die Verantwortliche Elektrofachkraft Weitere zur Anwendung gelangende Bezeichnungen: Betriebsbeauftragter Elektrotechnik oder Betriebsverantwortlicher Elektrotechnik Wie die verantwortliche(n) Person(en) im Unternehmen genannt wird(werden) ist zweitrangig. Die Organisation muss auch für Außenstehende transparent und nachvollziehbar sein. Die gewählte Organisation muss den Anforderungen aus den unterschiedlichen Regelwerken Rechnung tragen. 11
12 Anlagenverantwortlicher (ANLV) Anlagenverantwortlicher (ANLV) Der ANLV ist beauftragt während der Durchführung von Arbeiten die Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die zur Arbeitsstelle gehört, zu tragen Hinweis: Der ANLV muss die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die elektrische Anlage (Verantwortungsbereich beachten) sowie die Auswirkungen der elektrischen Anlage auf die Arbeitsstelle und die arbeitenden Personen beurteilen Gefährdungsbeurteilung 12
13 Arbeitsverantwortlicher (AV) Arbeitsverantwortlicher (AV) Der AV ist beauftragt die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen Qualifikationsvoraussetzung ist eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen und Erfahrungen: über die übertragenen Arbeiten und deren Durchführung der einschlägigen Normen und Vorschriften zur Beurteilung der übertragenen Arbeiten zur Erkennung verbundener Gefährdungen 13
14 Begriffserläuterung Elektrofachkraft (EFK) Elektrofachkraft Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann Fachliche Ausbildung Kenntnisse Erfahrung Kenntnisse der aktuellen Normen & Elektrofachkraft 14
15 Elektrofachkraft Wichtige Anmerkungen Der Begriff Elektrofachkraft stellt keine Berufsbezeichnung dar 1). Hier wird per Definition die erforderliche Befähigung der Mitarbeiter / -innen festgelegt, die benötigt wird, um in einem Bereich der Elektrotechnik elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig durchführen zu dürfen. Jede im Unternehmen eingesetzte Elektrofachkraft trägt immer Fachverantwortung. Dies ändert sich auch nicht durch das Vorhandensein einer verantwortlichen Elektrofachkraft. 1) Quelle: DGUV Information (ehemals BGI 548) Elektrofachkräfte 15
16 Unternehmerpflichten Verantwortung pur 16
17 Rechtssichere Organisation Elektrotechnik Unternehmerverantwortung Aufsicht / Kontrolle 17
18 Unternehmer- bzw. Führungsverantwortung Delegation von Unternehmeraufgaben Der Unternehmer kann Führungskräfte, im zugewiesenen Verantwortungsbereich, in seine Gesamtverantwortung einbinden. Das erfordert eine transparente Unternehmensorganisation. Im Unternehmen entstehen so Delegationsketten. Der Delegierende hat, aus seiner Fürsorgeverpflichtung resultierend die Verantwortung für die Auswahl ( Die richtige Person auf die richtige Position ) die Organisation ( Sagen, wo es lang geht ), und die Kontrolle ( Sich davon überzeugen, ob ). 18
19 GRUNDSÄTZE FÜR DEN SICHEREN BETRIEB ELEKTRISCHER ANLAGEN Wichtige Anforderungen an das Personal und die Organisation 19
20 Anforderungen an das Personal Ein zentrales Element ist die Ein- / Unterweisung aller an den Arbeiten beteiligten Personen insbesondere über: die einschlägigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen Bei lang andauernden und/oder komplexen Arbeiten muss die Ein- / Unterweisung wiederholt werden Schriftliche Ein- / Unterweisung z. B. von Fremddienstleistern DGUV Information
21 Anforderungen an das Personal Der Arbeitsverantwortliche muss vor Beginn und während der Arbeiten dafür sorgen, dass: Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen eingehalten werden alle an der Arbeit beteiligten Personen über vorhersehbaren Gefahren unterrichtet sind Ergänzende Gefährdungsbeurteilung 21
22 Betriebliche Organisation ANLB Eine transparente und nachvollziehbare Rollenverteilung ist zu jedem Zeitpunkt erforderlich Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person des Anlagenbetreibers stehen (24/7) Wo zwei oder mehr Anlagen miteinander in Verbindung stehen, sind eindeutige Absprachen zwischen den jeweiligen Anlagenbetreibern unverzichtbar Die Rolle des Anlagenbetreibers kann von einer natürlichen Person aus der eigenen Organisationseinheit oder aus einer dritten Organisationseinheit wahrgenommen werden Beauftragung Anlagenbetreiber, Anlagenkataster, Schnittstellenmatrix 22
23 Betriebliche Organisation ANLV Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen Der Anlagenverantwortliche erteilt die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen Der Anlagenverantwortliche kann einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auch auf andere Personen übertragen WER, WAS zu welchem Zeitpunkt an Verantwortung übernimmt, muss miteinander abgestimmt und dokumentiert werden Durchführungserlaubnis 23
24 Betriebliche Organisation Der Anlagenverantwortliche mit Weisungsbefugnis für den sicheren Betrieb muss Elektrofachkraft (EFK) sein Die Aufgaben des ANLB, ANLV sowie des AV können von ein und derselben Person wahrgenommen werden Vor Beginn oder vor der Wiederaufnahme nach Unterbrechung der Arbeit ist eine Klärung der aktuellen Rollen des ANLV und des AV herbeizuführen Für jede Arbeit muss ein AV benannt werden 24
25 Übliche Betriebsvorgänge Bei Schalthandlungen und dem Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes kommen erforderlichenfalls Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel zum Einsatz. Dabei ist insbesondere folgendes zu beachten: Geeignetheit für den Einsatz ordnungsgemäßer Zustand bestimmungsgemäße Verwendung Die o. g. Tätigkeiten müssen mit dem Anlagenbetreiber, gegebenenfalls Anlagenverantwortlichen abgestimmt sein Der ANLB, gegebenenfalls ANLV ist zu informieren, wenn diese Tätigkeiten beendet sind Durchführungserlaubnis 25
26 Allgemeine Anforderungen Vor jeder vorgesehenen Arbeit ist eine Planung einschließlich der Einschätzung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) durchzuführen und es sind die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen Nur der Anlagenverantwortliche darf die Durchführungserlaubnis zur Ausführung der geplanten Arbeit erteilen und zurücknehmen. Diese Durchführungserlaubnis muss im Falle einer Unterbrechung der Arbeiten, mit Ausnahme von kurzen Pausen, bei denen die Arbeitsstelle nicht verlassen wird, erneut erteilt werden. Ergänzende Gefährdungsbeurteilung 26
27 Darstellung eines Arbeitsprozesses Planen Freigabeprozess Durchführungserlaubnis X1 Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementarer Bestandteil X1 Arbeitsvorbereitung Freigabe zur Arbeit Durchführung Beendigung 27
28 Wichtige Hinweise Der ANLV benötigt Kenntnisse bzgl. der Anlage und Arbeitsvorgänge Der ANLV übernimmt die Aufgabe gemäß ArbSchG 8 Abs. 2 Der ANLV und AV muss gegenseitig erreichbar sein Der ANLV muss nicht ständig an der Arbeitsstelle zugegen sein Die Anwesenheit des AV an der Arbeitsstelle ist ständig zu gewährleisten Der ANLV muss immer über alle Arbeiten in seinem Zuständigkeitsbereich informiert sein Die Arbeitsstelle ist vom ANLV so einzurichten und zu Kennzeichnen, dass Sicher gearbeitet werden kann 28
29 Wichtige Hinweise Keine Arbeitsaufnahme ohne Auftrag und Arbeitsvorbereitung Wird eine Aufgabe einer Organisationseinheit übertragen ist der Verantwortliche, im ersten Step, der Leiter dieser Einheit Standardisierte Prozesse festlegen z. B. für: geplante Arbeiten störungsbedingte Arbeiten und dadurch eine Sichere Durchführung der Arbeiten gewährleisten 29
30 Muster- Delegationsschema Delegationsschema und fachliche Zuständigkeit: Delegiert: Unternehmerpflichten (nicht fachlich) Disziplinarische Unternehmensleitung Delegiert: Unternehmerpflichten (fachlich) VEFK / Anlagenbetreiber Elektrosicherheit Delegiert elektrische Fachverantwortung für elektrische Betriebsmittel / Anlagen (X1) Anlagenbetreiber nicht EFK (hier Teamleiter) X1 Die VEFK ist für die fachliche Auswahl verantwortlich X2 Diese Funktionen können teilweise auch in Personalunion durch dieselbe Person übernommen werden Anlagenbetreiber EFK (X2) Delegiert und kontrolliert elektrische Fachverantwortung für elektrische Betriebsmittel / Anlagenbezogen auf.: Anlagenbetreiber EFK (X2) Anlagenbetreiber EFK (X2) ANLV (X2) (Anlagenverantwortlicher) AV (X2) (Arbeitsverantwortlicher) 30
31 SICHERER BETRIEB VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN Umsetzung in der Praxis - Beispiele 31
32 Umsetzung in der Praxis - Übersicht Ergänzende Gefährdungsbeurteilung ANLV AV Arbeitsteam Durchführungserlaubnis Freigabe zur Arbeit Durchführung der Arbeit 32
33 Koordination von Arbeiten 1. Mehrere Arbeitsstellen erteilt Durchführungserlaubnis (mündlich oder schriftlich) Anlagenverantwortlicher erteilt Durchführungserlaubnis (mündlich oder schriftlich) Arbeitsstelle 1 Arbeitsverantwortlicher 1 erteilt Freigabe zur Arbeit (mündlich oder schriftlich) Arbeitsteam 1 Abstimmung der geplanten Arbeiten Melden jeweils Einschaltbereitschaft zurück Abstimmung der geplanten Arbeiten Arbeitsverantwortlicher n erteilt Freigabe zur Arbeit (mündlich oder schriftlich) Arbeitsteam n Arbeitsstelle n 33
34 Koordination von Arbeiten 2. Eine Arbeitsstelle - Mehrere Arbeitsteams erteilt Durchführungserlaubnis (mündlich oder schriftlich) Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher 1 erteilt Freigabe zur Arbeit (mündlich oder schriftlich) Arbeitsteam 1 Abstimmung der geplanten Arbeiten Meldet Einschaltbereitschaft zurück Benennt und erteilt Freigabe zur Arbeit (mündlich oder schriftlich) Arbeitsstelle 1 Verantwortliche Person für die Sicherheit vor Ort Arbeitsteam n 34
35 Tätigkeitsbegriffe Durchführungserlaubnis Genehmigung, die geplante Arbeit durchzuführen (schriftliche oder mündliche eindeutige Anweisung) Freigabe zur Arbeit Anweisung an der Arbeitsstelle an die Mitarbeiter des Arbeitsteams, die Arbeit zu beginnen, nachdem alle Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt wurden 35
36 Unternehmer- bzw. Führungsverantwortung Delegation von Unternehmeraufgaben 36
37 Rollenverteilungen Anwendungsbeispiel ANLV #2 ANLB ANLV #1 AV Privathaushalt: a) Anlagenbetreiber (ANLB): Eigentümer b) Anlagenverantwortlicher (ANLV): Elektriker (Elektrofachkraft) c) Arbeitsverantwortlicher (AV): Elektriker (Elektrofachkraft) d) Mitarbeiter / Arbeitsteam: Elektriker (Elektrofachkraft) 37
38 Rollenverteilungen Anwendungsbeispiel ANLV #2 ANLB ANLV #1 AV Mittelständisches Unternehmen oder Handwerksbetrieb: a) Anlagenbetreiber (ANLB): Eigentümer (z. B. Bäcker als Betreiber der Bäckerei) b) Anlagenverantwortlicher (ANLV): Elektriker (Elektrofachkraft) c) Arbeitsverantwortlicher (AV): Elektriker (Elektrofachkraft) d) Mitarbeiter / Arbeitsteam: Elektriker (Elektrofachkraft) 38
39 Rollenverteilungen Anwendungsbeispiel Großindustrie oder Konzern: ANLV #2 ANLB ANLV #1 AV a) Anlagenbetreiber (ANLB): Unternehmer oder Vorstand eines Unternehmens oder beauftragter Anlagenbetreiber b) Anlagenverantwortlicher (ANLV): Benannter Mitarbeiter der beauftragt ist, die Rolle des Anlagenverantwortlichen wahrzunehmen c) Arbeitsverantwortlicher (AV): Kolonnenführer oder Teamleiter der beauftragt ist, die Rolle des Arbeitsverantwortlichen wahrzunehmen d) Mitarbeiter / Arbeitsteam: Mitarbeiter im Arbeitsteam 39
40 Wie sieht es häufig in der Praxis bzgl. dem Thema Zutrittsberechtigung / Anlagenübergabe? 40
41 Bilder aus der Praxis! Wenn etwas passiert, benötigt man Dokumente 41
42 Wichtige Hinweise Bei allen Arbeiten kommt es immer auf die Begleitumstände an Kochrezepte bzgl. dem Thema Elektrosicherheit gibt es nicht Das Thema Flucht- und Rettungswege muss immer Berücksichtigung finden Insbesondere bei den folgenden Begriffen bitte das Wording beachten: Unter Leitung und Aufsicht Aufsichtsführung Beaufsichtigung Bei allen Dingen immer den Gesunden Menschenverstand (GMV) zur Anwendung bringen! 42
43 PFLICHTENÜBERTRAGUNG 43
44 Möglichkeiten der Pflichtenübertragung 1. Arbeitsvertrag Wenn die Grundsätze der Pflichtenübertragung im Arbeitsvertrag beinhaltet sind Quelle: arbeits-abc.de 44
45 Möglichkeiten der Pflichtenübertragung 2. Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung Wenn die Grundsätze der Pflichtenübertragung durch den Arbeitsvertrag inkl. Verweis auf Stellenbeschreibung beinhaltet sind Quelle: arbeits-abc.de Inklusive Verweis auf die Stellenbeschreibung z. B. der Verantwortlichen Elektrofachkraft 45
46 Möglichkeiten der Pflichtenübertragung 3. Bestellurkunde 46
47 Möglichkeiten der Pflichtenübertragung 3. Bestellurkunde 47
48 Möglichkeiten der Pflichtenübertragung 3. Bestellurkunde 48
49 Umsetzung in der Praxis - Organigramm für den Elektrobereich Fachlicher Vorgesetzter Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Im Idealfall die gleiche Person Anlagenbetreiber (ANLB) Anlagenverantwortlicher (ANLV) Bereich: Name: Arbeitsverantwortliche (AV) Name: Name: Name: Name: Name: Name: Anlagenverantwortlicher (ANLV) Bereich: Name: Arbeitsverantwortliche (AV) Name: Name: Name: Name: Name: Name: Anlagenverantwortlicher (ANLV) Bereich: Name: Arbeitsverantwortliche (AV) Name: Name: Name: Name: Name: Name: Anlagenverantwortlicher (ANLV) Bereich: Name: Arbeitsverantwortliche (AV) Name: Name: Name: Name: Name: Name: 49
50 Umsetzung in der Praxis - Schnittstellendefinition technischer Anlagen 50
51 Umsetzung in der Praxis - Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen DGUV Information
52 52
53 Ergänzende Gefährdungsbeurteilung App BG ETEM oder Block 53
54 Ergänzende Gefährdungsbeurteilung Block, perforiert 54
55 Rollenverteilung/Verantwortung Empfehlungen Wer, Wie, Was, Wo, Wann zu erledigen hat, muss im Vorfeld klar und deutlich geregelt und kommuniziert werden. 2. Grausamkeiten sind am Anfang zu besprechen Schriftlich festlegen wer für was verantwortlich ist! 3. Greifen Sie zum Äußersten Reden Sie miteinander! 55
56 Rollenverteilung/Verantwortung Intern und mit den Partnerfirmen verbessern! 56
57 Wie sieht es in der Praxis aus? Häufig gibt es Zweifel bzgl. der Machbarkeit und Zielerreichung. 57
58 Fazit 58
59 Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 59
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