P R O T O K O L L Nr.2/2012
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- Victor Hafner
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1 P R O T O K O L L Nr.2/2012 über die am Montag, dem 19. April 2012, stattgefundene Sitzung des Ausschusses für BAU-, RAUMPLANUNGS- UND UMWELTANGELEGENHEITEN Beginn: 17:30 Uhr Ende: 20:10 Uhr Anwesende: Herr GR. Martin Kerschbaumer als Vorsitzender Herr GR.Arno Kofler Herr GV. Alexander Reiter Herr GV. Hubert Weitgasser Herr GV.Hubert Weitgasser Herr GR.Alfred Moser Herr GV.Karl Revoul Herr GV.Bernd Hellmayr Herr GV.Dr.Roland Krenn (Mitglied mit beratender Stimme) Herr GV.Michael Sametreiter (Mitglied mit beratender Stimme) Herr Ing. Harald Ortner, Bauamtsleiter 1 Zuhörer Schriftführer: VB. Elisabeth Zlöbl --ooooooo--
2 T A G E S O R D N U N G 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Anträge zur Tagesordnung 4. Kötschachtalerstraße Halte- und Parkverbote - Lokalaugenschein 5. Bad Gasteiner Dorfbäckerei - Errichtung eines Schanigartens in der Kurzparkzone der Merankolonnade Abänderung der Verordnungen Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 6. Behindertenparkplätze südlich des Thermalkurhauses Verordnung Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 7. Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Stiftung Kurtherme Badehospiz, Gp..79/1 und andere, Badgastein Information 8. Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich Klinikum Bad Gastein Gp. 33/17, 33/7 und 1175, Badgastein Information 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Sonnleitenstraße Teilflächen Gp. 173/1, Remsach lt. Kataster FWP Information 10. Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 für den Bereich Sonnleitenstraße Gp. 165/1, 173/5, 173/10, 173/11, 173/7, 173/12, 173/8, 173/9, 165/12, 165/13, 165/11, 165/6, 165/8, 156/8, 173/6, 165/4 und 627, KG Remsach Information 11. Errichtung Zufahrt Liegenschaft Vergeiner Befahrung eines Teilstückes der Reitlpromenade Beratung und Antragstellung die Gemeindevertretung 12. Allfälliges a) Stützmauer Wasserfallstraße und Hohe Brücke - Lokalaugenschein b) Bewilligte Bauvorhaben --ooooooo-- Seite 2
3 S I T Z U N G S B E R I C H T 1. Eröffnung und Begrüßung Der Vorsitzende, Herr GR. Martin Kerschbaumer, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung fest. 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit ist gegeben 3. Anträge zur Tagesordnung Der Vorsitzende beantragt die Ergänzung der Tagesordnung um Pkt. 11. Errichtung Zufahrt Liegenschaft Vergeiner Befahrung eines Teilstückes der Reitlpromenade Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 4. Kötschachtalerstraße Halte- und Parkverbote Lokalaugeschein Der Vorsitzende berichtet, dass ein Lokalaugenschein stattgefunden hat und es im Bereich der Kötschachtalerstraße einige Engstellen gibt. Hiezu entwickelt sich eine kurze Diskussion. Abschließend wird die Meinung vertreten, dass keine zusätzlichen Halte-und Parkverbote aufgestellt werden sollen, da diese durch die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung geregelt sind (z.b. Parken im Kurvenbereich etc.). Eine problematische Stelle ist die Einbindung der Reitlstraße in die Kötschachtalerstraße im Bereich Wohnhaus Heidrich. Wenn bei der Ausweiche mehrere Autos parken, ist die Ausfahrt Richtung Kötschachtal schwierig. Es wird daher der Vorschlag unterbreitet, den in der Ausweiche befindlichen Glascontainer an eine andere geeignete Stelle zu verlegen. Herr Heidrich ist anzuschreiben und Seite 3
4 aufzufordern, sein Auto in der Garage abzustellen bzw. in der Ausweise so zu parken, dass die Einbindung des Verkehrs von der Reitlstraße kommend nicht beeinträchtigt wird. Antrag: Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen, auf der Kötschachtalerstraße keine zusätzlichen Halte- und Parkverbote zu erlassen, da diese durch die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverordnung geregelt sind. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB.Elisabeth Zlöbl 5. Bad Gasteiner Dorfbäckerei Errichtung eines Schanigartens in der Kurzparkzone der Merankolonnade Abänderung der Verordnungen Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht VB.Elisabeth Zlöbl vom a) Änderung der Verordnung der Gemeindevertretung vom // betreffend der Einhebung einer Parkgebühr in Bad Gastein Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung b) Änderung der Verordnung der Gemeindevertretung vom Bereich Merankolonnade Kurzparkzone in der Zeit von Montag-Sonntag von 8:00 18:00 Uhr (maximale Parkdauer 3 Stunden) Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Die Bad Gasteiner Dorfbäckerei hat mit Eingabe vom (Beilage A) ein Ansuchen um Errichtung eines Schanigartens im Bereich der Merankolonnade (Kurzparkzone) auf 2 Parkplätzen für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht. Seite 4
5 Zu a): Mit Verordnung der Gemeindevertretung vom / (Beilage B) wurde gemäß 1 des Salzburger Gemeinde-Parkgebührengesetzes, LGBl.Nr. 48/1991 i.d.g.f. für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf den nachstehend angeführten Strassen und Plätzen in Bad Gastein eine Abgabe (Parkgebühr) ausgeschrieben: Böcksteiner Bundesstraße Bereich Oberbank-Sparmarkt Bahnhofplatz 3 bis 6, Bereich Geschäftszeile Bahnhofplatz 3, Felsenbad bis Thermalkurhaus Böcksteiner Bundesstraße, Parkplätze vis-á-vis Thermalkurhaus Bahnhofplatz 9, Bereich vor dem Postamt am Bahnhof Gasteiner Bundestraße, Parkplätze im Bereich der Tankstelle-Shell Grilllparzerstraße Geschäftszeile Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze Bereich Haus Lothringen Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich Merankolonade Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich vor dem Kongreßhaus ARBÖ-Parkplatz ehemalige Lastenstraße Die Verordnung der Gemeindevertretung ist hinsichtlich Punkt 1.) - örtlicher Geltungsbereich dahingehend abzuändern, dass für den Bereich Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich der Merankolonnade auf eine Länge von 2 Parkplätzen für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen keine Abgabe (Parkgebühr) ausgeschrieben wird. Für den Rest des Jahres gilt die lt. Verordnung festgelegte Regelung. Alle übrigen Punkte der Verordnung bleiben unverändert. Zu b: Mit Verordnung der Gemeindevertretung vom (Beilage C) wurde auf Grund der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.f. für den Bereich der Merankolonnade eine Kurzparkzone in der Zeit vom Montag-Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr (maximale Parkdauer 3 Stunden) verordnet. Die Verordnung ist dahingehend abzuändern, dass für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres auf eine Länge von 2 Parkplätzen keine Kurzparkzone gilt. Für den Rest des Jahres gilt die lt.verordnung festgelegte Regelung. Seite 5
6 Antrag: Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen: a) Die Verordnung der Gemeindevertretung vom / betreffend der Einhebung einer Parkgebühr ist hinsichtlich Punkt 1.) - örtlicher Geltungsbereich dahingehend abzuändern, dass für den Bereich Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich der Merankolonnade auf eine Länge von 2 Parkplätzen für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen keine Abgabe (Parkgebühr) ausgeschrieben wird. b) Die Verordnung der Gemeindevertretung vom betreffend die Einrichtung einer Kurzparkzone im Bereich der Merankolonnade ist dahingend abzuändern, dass für den Zeitraum vom 1. April bis 31.Oktober eines jeden Jahres auf eine Länge von 2 Parkplätzen keine Kurzparkzone gilt. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB.Elisabeth Zlöbl 6. Behindertenparkplätze südlich des Thermalkurhauses Verodnung Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht VB.Elisabeth Zlöbl vom Im Zuge des Umbaues des Kurhauses wurde auch der Eingangsbereich zum Thermalkurhaus neu gestaltet. Anstelle von 2 Kurzparkzonenplätzen wurde ein Hochboard gepflastert und mit Steinen umrandet. An der Seite des Kurhauses wurden 2 Behindertenparkplätze (als Erstaz für die Behindertenparkplätze an der Bundesstraße) geschaffen. Bei der straßenpolizeilichen Verhandlung der BH St.Johann am wurde festgestellt, dass die Seite 6
7 bereits errichteten Behindertenparkplätze bauliche Mängel aufweisen und daher seitens der Gemeinde noch nicht verordnet werden können. Nach mehrmaligen Rücksprachen mit der BH St.Johann und den planenden Architekten des Thermalkurhauses wurden Verbesserungen ausgehandelt: a) versetzen der Beleuchtung b) linieren der Sperrfläche zwischen den Fahrzeugen c) linieren der Zickzack-Fläche im Bereich Einfahrt Parkplatz Die Maßnahmen wurden im Oktober 2011 durchgeführt. Nach Rücksprache mit der BH St.Johann können die Behindertenparkplätze seitens der Gemeinde nunmehr verordnet werden. Es ergeht der Amtsantrag: Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung ein Halte-und Parkverbot für 2 Parkplätze an der Südseite des Thermalkurhauses, von welchem Fahrzeuge, die nach der Bestimmung des 29 Abs. 4 STVO gekennzeichnet sind (Behindertenausweis), ausgenommen sind, beschließen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB.Elisabeth Zlöbl 7.Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Stiftung Kurtherme Badehospiz, Gp..79/1 und andere, Badgastein Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Elisabeth Zlöbl vom Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 22.März 2012 die Auflage des Entwurfes zu obigem Betreff beschlossen. Seite 7
8 Bisheriger Verfahrensverlauf: Beschluss GV über die Auflage des Entwurfes 22.März 2012 Kundmachung in der Salzburger Landeszeitung -3. April 2012 Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde Auflage Entwurf 3.April 1. Mai 2012 Übermittlung des Entwurfes an die Nachbargemeinden und den Regionalverband Vorbegutachtung durch die Landesregierung Vorwegenehmigung lt. Bescheid vom Widmungsänderung: 8600 m2 Bauland/Erweiterte Wohngebiete in Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 2578 m2 Grünland/Ländliche Gebiete in Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 411 m2 Bauland/Erweiterte Wohngebiete in Verkehrsfläche (VGD) 27 m2 Baulnd/Beherbergungsgroßbetriebe in Verkehrsfläche (VGD) Festlegung der höchstzulässigen Gästezimmeranzahl für den Bereich Stiftung Kurtherme Badehospiz mit 172 (311 m2 Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 355 GZ ehem. Bereich Kaiserhof in Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 172 GZ Stiftung Kurtherme Badehospiz) Anpassung Kenntlichmachung Wald Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag! Die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.Mai 2012, da die Frist der Auflage des Entwurfes erst am 1.Mai 2012 endet. Der Ausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Seite 8
9 8. Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich Klinikum Bad Gastein Gp. 33/17, 33/7 und 1175, Badgastein Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner vom ALLGEMEIN: Für den Bereich Sonderkrankenanstalt der Bauern wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom ein Bebauungsplan für die GP 33/17 KG Böckstein beschlossen. In diesem Bebauungsplan wurde unter Anderem eine Baufluchtlinie in einem Abstand von 17,00m von der Straßenachse der H. Kudlichstraße festgelegt. Im Zuge des Umbaues beabsichtigen die Eigentümer einen neuen überdachten Zugangsbereich zu errichten. Dieser neue Zugang springt über die Baufluchtlinie vor und daher ist ein neuer Bebauungsplan zu erstellen. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES: Die Planungsfläche befindet sich am Südrand der Patschgsiedlung zwischen der Hans- Kudlichstraße und der Gasteiner Ache. Südlich des Planungsgebietes verläuft die Hirschaustraße. Die Größe des Planungsgebietes beträgt rund 1,8 ha. Die Fläche ist lt. Flächenwidmungsplan teilweise als Bauland EW/L erweitertes Wohngebiet/lärmbelastete Fläche und als Grünland/Ländliches Gebiete ausgewiesen. Das Planungsgebiet befindet sich außerdem teilweise in der gelben Gefahrenzone der Gasteiner Ache sowie im Schongebiet der Gasteiner Thermalquellen Zone C, erweitertes Schongebiet und im Kurbezirk.Weiters befindet sich ein Brunnen Gurten-/Schachtbrunnen Sozialversicherungsanstalt der Bauer auf der Planungsfläche. Die Verkehrserschließung erfolgt über die Hans-Kudlich-Straße. Die gesamte Planungsfläche ist bereits aufgeschlossen und bebaut. VERFAHRENSSTAND: Der Bürgermeister hat die beabsichtigte Abänderung des Bebauungsplans unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans der Grundstufe wurde unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Seite 9
10 Einwendungen und Anregungen wurden bisher nicht eingebracht. BEBAUUNGSGRUNDLAGEN: TGB Teilgebiet 1A Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW Höchsthöhe 1.105,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 1B Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW/L Höchsthöhe 1.105,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2, 3 TGB Teilgebiet 1C Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW Höchsthöhe 1.099,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 1D Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW Höchsthöhe 1.092,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 Baufluchtlinien werden zur Hans-Kudlich-Straße in einem Abstand von 11,50m und zur Hirschaustraße in einem Abstand von 29,00m von der Grundgrenze festgelegt. Im Bereich der Hans-Kudlich-Straße wird außerdem eine gestaffelte Baufluchtlinie bis 1.093,50m in einem Abstand von 1,50m von der Grundgrenze festgelegt. Seite 10
11 Besondere Festlegungen in Textform hinsichtlich der Bauhöhen (BF1) Die Höhenfestlegungen gelten nicht für untergeordnete Bauteile im Sinne des 57 Abs. 4 Z. 1, ROG Darunter fallen auch neben den im Gesetz genannten baulichen Anlagen solche zur Erschließung (z. B. Fluchtstiegen, Liftaufbauten). Besondere Festlegungen in Textform hinsichtlich der Freiraumgestaltung - Außenanlagen (BF2) Die Bepflanzung und Begrünung hat mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu erfolgen. Am Planungsareal sind mindestens 7 Laubbäume (Hochstamm) mit einem Stammumfang von mindestens 25 cm zu pflanzen. Zur Minimierung der Versiegelungsflächen sind die offenen Stellplätze mit Rasengittersteinen oder mit Sickerbelägen zu belegen. Die Entsorgung der Oberflächenwässer von versiegelten Flächen ist mittels Mulden-Rigolen- Systeme durchzuführen. Besondere Festlegungen in Textform hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen (BF3) Bedingt durch die Lage des Planungsgebietes im verlärmten Bereich entlang der B167 Gasteiner Straße und der ÖBB Tauernstrecke sind Lärmschutzmaßnahmen zur Erreichung des der Widmungskategorie entsprechenden Lärmklimas zu treffen. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die Emissionen durch geeignete Maßnahmen auf ein zulässiges Maß reduziert werden können. Grundlage bildet die Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung vom Referat Örtliche Raumplanung und Referat Immissionsschutz vom Amt der Salzburger Landesregierung. Weitere Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan der Grundstufe, erstellt von Arch. Lenglachner GZ.: 146/33 vom März 2012 zu entnehmen. Unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen beschließt die Gemeindevertretung gemäß SROG 2009 den Bebauungsplan der Grundstufe. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe samt den im Erläuterungsbericht GZ.: 146/33 vom März 2012 diesen Grundsätzen entspricht und daher kein Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Bad Gastein festzustellen ist. Seite 11
12 Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag die Kundmachungsfrist des Entwurfes des Bebauungsplans der Grundstufe unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes läuft bis Ein Beschluss ist daher erst in der Gemeindevertretungssitzung am möglich. Der Ausschuss nimmt den Amtsbericht zustimmend zur Kenntnis. 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Sonnleitenstraße Teilflächen Gp. 173/1, Remsach lt. Kataster FWP Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner Es ist beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan im Bereich Sonnleitenstraße abzuändern und die Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 durchzuführen. Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes: Geplant ist, die Baulandwidmung an die aktuellen Parzellengrenzen anzupassen. Demzufolge ist eine geringfügige Umwidmung eines schmalen Streifens zwischen den Einzelhausparzellen und den Anlagen des Hotels Sonngastein erforderlich. Vorgesehen ist die Umwidmung von 885 m 2 Grünland/Ländliche Gebiete in Bauland/Erweiterte Wohngebiete. Ein Entwurf Teilabänderung Bereich Sonnleitenstraße, GZ.: 166/43 vom März 2012 erstellt von Arch. M. Lenglachner liegt vor. Begründet wird die vorgesehene Abänderung des Flächenwidmungsplanes mit den Vorgaben im Räumlichen Entwicklungskonzept und deren Umsetzung sowie mit dem Wohnraumbedarf in der Planungsgemeinde. Die Umwidmungsfläche grenzt im Westen unmittelbar an die Freizeitanlagen des Hotels Sonngastein an. Diesbezüglich liegt ein schalltechnisches Projekt von der Zivilingenieur- Arge Lukas/Graml vom vor. In diesem wird bei Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen eine Baulandeignung bestätigt. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan (Abänderung) berücksichtigt. Seite 12
13 Im Planungsbericht des Ortsplaners wird festgestellt, dass die geplante Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im gegenständlichen Bereich den grundsätzlich erkennbaren Planungsabsichten der Gemeinde Bad Gastein entspricht und aus der Sicht der örtlichen Raumplanung befürwortet werden kann. Verfahrensverlauf: Mitteilung an die Grundeigentümer im Planungsgebiet gemäß 67 in Verbindung mit 68 Abs. 2 ROG 2009 Mitteilung an die Nachbargemeinden Bad Hofgastein, Großarl, Hüttschlag, Mallnitz, Malta, Rauris sowie Regionalverband Pongau Widmungsänderung: 885 m2 Grünland/Ländliche Gebiete in Bauland/ Erweiterte Wohngebiete Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag die Kundmachungsfrist der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Bereich Sonnleitenstraße läuft bis Ein Beschluss ist daher erst in der Gemeindevertretungssitzung am möglich. Der Ausschuss nimmt den Amtsbericht zustimmend zur Kenntnis Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 für den Bereich Sonnleitenstraße Gp. 165/1, 173/5, 173/10, 173/11, 173/7, 173/12, 173/8, 173/9, 165/12, 165/13, 165/11, 165/6, 165/8, 156/8, 173/6, 165/4 und 627, KG Remsach - Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner vom Seite 13
14 ALLGEMEIN: Für den Bereich Sonngastein Sonnleitenstraße wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom ein Bebauungsplan der Grundstufe für Teilflächen der GP 173/1. GP 165/6 und 165/1 KG Remsach bewilligt. In diesem Bebauungsplan wurde eine Geschoßflächenzahl GFZ von 0,45 für die Zone I und III festgelegt. Der Planer des Bebauungsplanes Arch. H.P. Köck übersah bei der Planung, dass ein ca. 5m breiter Grundstreifen an der Ostseite des Planungsgebietes nicht als Bauland EW, sondern als Grünland ausgewiesen ist. Für die Berechnung der GFZ ist die Baulandfläche heranzuziehen. Durch den Fehler bei der Erstellung des Bebauungsplanes wurde die bauliche Ausnutzbarkeit der östlich gelegenen Grundstücke erheblich verringert. Einige der betroffenen Grundstücke wurden mittlerweile bereits bebaut. Des Weiteren haben sich die Grundstücksteilungen geändert, sodass eine Überarbeitung des Bebauungsplanes notwendig wurde. Die festgesetzten Parameter der Bebauung, wie Baufluchtlinien, Baugrenzlinien, bauliche Ausnutzbarkeit, Bauhöhen, Bauweise und Verkehrsflächen bleiben unverändert. Das Planungsgebiet liegt im verlärmten Bereich der Tennisplätze des Hotels Sonngastein und der Zimmerei Malzer und es werden daher Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage des schalltechnischen Projektes ZT Arge Lukas/Graml festgeschrieben. Die D.I. P. Heuberger GesmbH. beantragte parallel eine zur Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe und Anpassung an das ROG 2009 und eine Teilabänderung der Flächenwidmungsplanes, Umwidmung des Grünlandstreifens entlang Sonngastein in Bauland EW. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES: Die Planungsfläche befindet sich im Ortsteil Kötschachdorf östlich der Remsacherstraße und direkt westlich des Hotels Sonngastein. Ein Teil der Grundparzellen im Planungsgebiet ist bereits bebaut. Etwas weiter westlich des Planungsgebiets verläuft die Gasteiner Ache. Die Größe des Planungsgebietes beträgt rund 1,0ha. Die Fläche ist lt. Flächenwidmungsplan als Bauland EW erweitertes Wohngebiet ausgewiesen und ein schmales Streifen am Ostrand als Grünland/Ländliches Gebiete. Das Planungsgebiet befindet sich außerdem in der gelben Gefahrenzone des Scheiblingbaches, sowie im Schongebiet der Gasteiner Thermalquellen Zone C, erweitertes Schongebiet und im Kurbezirk. Die Verkehrserschließung erfolgt über die Remsacherstraße, die Sonnleitenstraße und eine interne Aufschließungsstraße. VERFAHRENSSTAND: Der Bürgermeister hat die beabsichtigte Abänderung des Bebauungsplans unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Seite 14
15 Der Entwurf der 1. Abänderung des Bebauungsplans der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 wurde unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Einwendungen und Anregungen wurden bisher nicht eingebracht. BEBAUUNGSGRUNDLAGEN: Wie bereits angeführt, bleiben die Bebauungsgrundlagen unverändert. TGB Teilgebiet 1 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 2 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 2 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 3 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2, 3 TGB Teilgebiet 3 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 2 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 4 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 2 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2, 3 TGB Teilgebiet 5 Keine Festlegungen GLG Grünland Ländliches Gebiet Seite 15
16 BF1- Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Bauhöhen: Im Teilgebiet 2 wird die Höchsthöhe mit 3 Geschoßen, jedoch mit der Einschränkung, dass das dritte Geschoß als Dachgeschoß mit einer max. Kniestockhöhe von 1,80m auszuführen ist, festgelegt. BF2-Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Freiraumgestaltung - Außenanlagen: Die Bepflanzung und Begrünung hat mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu erfolgen. Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum (Hochstamm) mit einem Stammumfang von mind. 25cm zu pflanzen. Zur Minimierung Versiegelungsflächen sind die offenen Stellplätze mit Rasengittersteinen oder mit Sickerbelägen zu belegen. Die Entsorgung der Oberflächenwässer von versiegelten Flächen ist mittels Mulden-Rigol- System durchzuführen. Für das gesamte Planungsgebiet wird ein Stellplatzschlüssel (Verhältnis zwischen Wohneinheiten und Stellplatzzahl) von mindestens 1:1,5 festgelegt. Die Einfahrt zu den Stellplätzen ist zur Straße hin offen zu gestalten. BF3- Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen: Bedingt durch die Lage des Planungsgebietes im verlärmten Bereich der Tennisplätze des Hotels Sonngastein und der Zimmerei an der Remsacher Straße sind Lärmschutzmaßnahmen zur Erreichung des der Widmungskategorie entsprechenden Lärmklimas zu treffen. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die Emissionen durch geeignete Maßnahmen auf ein zulässiges Maß reduziert werden können. Grundlage bildet die Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung vom Referat Örtliche Raumplanung und Referat Immissionsschutz vom Amt der Salzburger Landesregierung. Um die geplanten Wohnobjekte im Planungsgebiet vor möglichen Lärmbeeinträchtigungen von Seiten der östlich gelegenen Tennisplätze und des westlich gelegenen Zimmereibetriebes zu schützen, wird die Errichtung entsprechender Lärmschutzmaßnahmen - Wände etc. - mit einer Mindesthöhe von 3,0 m vorgeschrieben. Auf eine entsprechende Gestaltung und auf die Einbindung in das Landschaftsbild durch eine ausreichende Begrünung ist dabei besonderes Augenmerk zu legen. Das schalltechnische Projekt vom (12021-SP, Revision 0) von der Zivilingenieur- Arge Lukas/Graml ist Bestandteil des Bebauungsplanes. In diesem wird Folgendes (Auszug) festgehalten bzw. werden nachstehende Lärmschutzmaßnahmen festgelegt: Freiraumschutz: Seite 16
17 Der Freiraumschutz kann als gewährleistet angesehen werden, wenn jede Wohneinheit über eine Freifläche (Garten, Terrasse, Balkon) verfügt, die immissionsschutzmäßig dem Regelfall entspricht und eine entsprechende Himmelsorientierung aufweist. Unter Berücksichtigung von Schallschutzmaß-nahmen, die in wirtschaftlicher Hinsicht vertretbar sind, kann der Freiraumschutz um bis zu maximal 5 db überschritten werden 5. Im Falle von Mehrfamilienhäusern muss in jedem Stockwerk der Freiraumschutz, im Falle von Reihenhäusern oder Doppelhäusern muss der Freiraumschutz im Erdgeschoß gewährleistet werden. Wie dem berechneten Horizontalraster entnommen werden kann, wird in den Terrassenbereichen im Erdgeschoß vor den Südost- und Südwestfassaden zum überwiegenden Teil der Regelfall eingehalten. Nur in Teilbereichen ist Handlungsstufe 1 geboten (zur Reduktion der Lärmimmissionen wurden bereits Lärmschutzwände vorgesehen). 5 Eine Überschreitung ist dann zulässig, wenn alle Maßnahmen, die in wirtschaftlicher Relation zum Bauvorhaben stehen, ergriffen worden sind Außenbauteile 6 : Der Schallschutz der opaken Außenbauteile und Fenster ist wie folgt auszuführen 7. Schallpegel tags db(a) - R res,w 38 db: Das Mindestschalldämmmaß R w,f,erf der Fenster bzw. Terrassentüren (nur von Aufenthaltsräumen!) liegt bei 33 db. Bei höheren Fensteranteilen (>30%) in der Außenwand können auch höhere Werte für das Schalldämmmaß der Fenster erforderlich sein, welche der Tabelle 5 entnommen werden können. Das Bauschalldämmmaß R w,aw,vorh der opaken Außenbauteile (ohne Fenster und Türen) muss mindestens 43 db betragen. Wir empfehlen grundsätzlich ein um mind. 3 db höheres Schalldämmmaß der Außenbauteile als in der Norm angeführt. Für Nebenräume empfehlen wir dasselbe Schalldämmmaß wie in Aufenthaltsräumen vorzusehen. 6 Gegen Schallimmissionen von innen in Mehrfamilienwohnhäusern, Reihenhäusern, usw. können höhere Schallschutzwerte erforderlich sein! 7 Man beachte auch den Anpassungswert Ctr in Tabelle 4 auf Seite 8. Seite 17
18 Weitere Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan der Grundstufe, erstellt von Arch. Lenglachner GZ.: 146/32 vom März 2012 zu entnehmen. Unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen beschließt die Gemeindevertretung gemäß SROG 2009 den Bebauungsplan der Grundstufe. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe samt den im Erläuterungsbericht GZ.: 146/32 vom März 2012 diesen Grundsätzen entspricht und daher kein Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Bad Gastein festzustellen ist. Finanzierung: Keine Finanzierung erforderlich. Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag die Kundmachungsfrist des Entwurfes der 1. Abänderung des Bebauungsplans der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes läuft bis Ein Beschluss ist daher erst in der Gemeindevertretungssitzung am möglich. Der Bauauschuss nimmt den Amtsbericht zustimmend zur Kenntnis. 11. Errichtung Zufahrt Liegenschaft Vergeiner Befahrung eines Teilstückes der Reitlpromenade Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner vom Die Liegenschaften Reitlpromenade besitzen derzeit keine, mit PKW befahrbare Zufahrt. Der Zugang ist nur über die Reitlpromenade möglich. Der Eigentümer dieser Liegenschaften, Hr. Karl Heinz Vergeiner beabsichtigt eine neue Zufahrt beginnend bei der Reitlstraße über die GP 277/6 KG Bad Gastein (Schachinger/Bellmann) und GP 262/1 KG Bad Gastein (Schachinger/Bellmann) zu errichten. Die Grundeigentümer sind grundsätzlich mit der Wegerrichtung einverstanden. Die Grundeigentümer Schachinger/Bellmann und Hr. Vergeiner ersuchen Seite 18
19 um die Zustimmung der Gemeinde Bad Gastein zur Befahrung eines ca. 70m langen Teilstückes der Reitlpromenade. Der für die Befahrung geplante Bereich der Reitlpromenade wird entsprechend breit ausgeführt damit den Fußgänger und den PKW s ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Der neue Weg ist ein privater Weg und ist von den errichten Herzustellen und instandzuhalten. Aus Sicht des Amtes sollte der Benützung des Weges die Zustimmung erteilt werden, da zumindest ein Teil der Liegenschaften an der Reitlpromenade eine Zufahrt erhält. Es ergeht der Amtsantrag: Der Bau u. Raumordnungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung die Zustimmung zur Befahrung der Reitlpromenade auf einer Länge von ca. 70m erteilen, damit ein neuer Zufahrtsweg zu den Liegenschaften Reitlstraße 6 und 7 (K.H. Vergeiner errichtet werden kann. Hiezu entwickelt sich eine lebhafte Debatte. Es wird die Meinung vertreten, dass es nicht richtig ist, das Promenaden oder Teile von Promenaden für den Fahrzeugverkehr freigegeben werden. Darüber hinaus sollen die beiden Objekte auch zum Verkauf anstehen. Der Vorsitzende beendet die Diskussion mit der Begründung, dass es heute noch keine Beschlussfassung gibt, da noch Unklarheiten bestehen. 12. Allfälliges a) Stützmauer Wasserfallstraße und Hohe Brücke Lokalaugenschein Der Vorsitzende erklärt, dass beim stattgefundenen Lokalaugenschein der kritsche Zustand im Bereich der Stützmauer Wasserfallstraße begutachtet wurde. Die Wasserfallstraße und auch der Wasserfallweg wurden aus diesem Grund sofort gesperrt. Hier ist Gefahr im Verzug und es muss gehandelt werden. Seite 19
20 Herr Ing.Ortner berichtet, dass sich die Sanierungskosten ca. auf , ,-- belaufen und jetzt sofort Anbote eingeholt werden. Mit der Firma Alpine hat bereits ein Lokalaugenschein stattgefunden. b) Bewilligte Bauvorhaben Herr Ing.Ortner bringt nachstehende, bereits bewilligte, Bauvorhaben zur Kenntnis a) Bauernhof Pflaum b) Mehrfamilienwohnhaus Josef Berger c) Mehrfamilienwohnhaus Sonnseiten Bauträger GmbH. d) Mehrfamilienwohnhaus Clarissa und Alexander Rieser Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, bedankt sich der Vorsitzende bei den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. --ooooooo-- Seite 20
21 Vorsitzender: GR. Martin Kerschbaumer Schriftführer: VB. Elisabeth Zlöbl.. Für die SPÖ-Fraktion: Für die ÖVP-Fraktion:... Für die FPÖ-Fraktion: Für die ULB-Fraktion:.... Seite 21
P R O T O K O L L Nr. 1/2007. Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten
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