P R O T O K O L L Nr.2/2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "P R O T O K O L L Nr.2/2012"

Transkript

1 P R O T O K O L L Nr.2/2012 über die am Montag, dem 19. April 2012, stattgefundene Sitzung des Ausschusses für BAU-, RAUMPLANUNGS- UND UMWELTANGELEGENHEITEN Beginn: 17:30 Uhr Ende: 20:10 Uhr Anwesende: Herr GR. Martin Kerschbaumer als Vorsitzender Herr GR.Arno Kofler Herr GV. Alexander Reiter Herr GV. Hubert Weitgasser Herr GV.Hubert Weitgasser Herr GR.Alfred Moser Herr GV.Karl Revoul Herr GV.Bernd Hellmayr Herr GV.Dr.Roland Krenn (Mitglied mit beratender Stimme) Herr GV.Michael Sametreiter (Mitglied mit beratender Stimme) Herr Ing. Harald Ortner, Bauamtsleiter 1 Zuhörer Schriftführer: VB. Elisabeth Zlöbl --ooooooo--

2 T A G E S O R D N U N G 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Anträge zur Tagesordnung 4. Kötschachtalerstraße Halte- und Parkverbote - Lokalaugenschein 5. Bad Gasteiner Dorfbäckerei - Errichtung eines Schanigartens in der Kurzparkzone der Merankolonnade Abänderung der Verordnungen Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 6. Behindertenparkplätze südlich des Thermalkurhauses Verordnung Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 7. Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Stiftung Kurtherme Badehospiz, Gp..79/1 und andere, Badgastein Information 8. Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich Klinikum Bad Gastein Gp. 33/17, 33/7 und 1175, Badgastein Information 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Sonnleitenstraße Teilflächen Gp. 173/1, Remsach lt. Kataster FWP Information 10. Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 für den Bereich Sonnleitenstraße Gp. 165/1, 173/5, 173/10, 173/11, 173/7, 173/12, 173/8, 173/9, 165/12, 165/13, 165/11, 165/6, 165/8, 156/8, 173/6, 165/4 und 627, KG Remsach Information 11. Errichtung Zufahrt Liegenschaft Vergeiner Befahrung eines Teilstückes der Reitlpromenade Beratung und Antragstellung die Gemeindevertretung 12. Allfälliges a) Stützmauer Wasserfallstraße und Hohe Brücke - Lokalaugenschein b) Bewilligte Bauvorhaben --ooooooo-- Seite 2

3 S I T Z U N G S B E R I C H T 1. Eröffnung und Begrüßung Der Vorsitzende, Herr GR. Martin Kerschbaumer, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung fest. 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit ist gegeben 3. Anträge zur Tagesordnung Der Vorsitzende beantragt die Ergänzung der Tagesordnung um Pkt. 11. Errichtung Zufahrt Liegenschaft Vergeiner Befahrung eines Teilstückes der Reitlpromenade Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung 4. Kötschachtalerstraße Halte- und Parkverbote Lokalaugeschein Der Vorsitzende berichtet, dass ein Lokalaugenschein stattgefunden hat und es im Bereich der Kötschachtalerstraße einige Engstellen gibt. Hiezu entwickelt sich eine kurze Diskussion. Abschließend wird die Meinung vertreten, dass keine zusätzlichen Halte-und Parkverbote aufgestellt werden sollen, da diese durch die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung geregelt sind (z.b. Parken im Kurvenbereich etc.). Eine problematische Stelle ist die Einbindung der Reitlstraße in die Kötschachtalerstraße im Bereich Wohnhaus Heidrich. Wenn bei der Ausweiche mehrere Autos parken, ist die Ausfahrt Richtung Kötschachtal schwierig. Es wird daher der Vorschlag unterbreitet, den in der Ausweiche befindlichen Glascontainer an eine andere geeignete Stelle zu verlegen. Herr Heidrich ist anzuschreiben und Seite 3

4 aufzufordern, sein Auto in der Garage abzustellen bzw. in der Ausweise so zu parken, dass die Einbindung des Verkehrs von der Reitlstraße kommend nicht beeinträchtigt wird. Antrag: Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen, auf der Kötschachtalerstraße keine zusätzlichen Halte- und Parkverbote zu erlassen, da diese durch die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverordnung geregelt sind. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB.Elisabeth Zlöbl 5. Bad Gasteiner Dorfbäckerei Errichtung eines Schanigartens in der Kurzparkzone der Merankolonnade Abänderung der Verordnungen Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht VB.Elisabeth Zlöbl vom a) Änderung der Verordnung der Gemeindevertretung vom // betreffend der Einhebung einer Parkgebühr in Bad Gastein Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung b) Änderung der Verordnung der Gemeindevertretung vom Bereich Merankolonnade Kurzparkzone in der Zeit von Montag-Sonntag von 8:00 18:00 Uhr (maximale Parkdauer 3 Stunden) Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Die Bad Gasteiner Dorfbäckerei hat mit Eingabe vom (Beilage A) ein Ansuchen um Errichtung eines Schanigartens im Bereich der Merankolonnade (Kurzparkzone) auf 2 Parkplätzen für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht. Seite 4

5 Zu a): Mit Verordnung der Gemeindevertretung vom / (Beilage B) wurde gemäß 1 des Salzburger Gemeinde-Parkgebührengesetzes, LGBl.Nr. 48/1991 i.d.g.f. für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf den nachstehend angeführten Strassen und Plätzen in Bad Gastein eine Abgabe (Parkgebühr) ausgeschrieben: Böcksteiner Bundesstraße Bereich Oberbank-Sparmarkt Bahnhofplatz 3 bis 6, Bereich Geschäftszeile Bahnhofplatz 3, Felsenbad bis Thermalkurhaus Böcksteiner Bundesstraße, Parkplätze vis-á-vis Thermalkurhaus Bahnhofplatz 9, Bereich vor dem Postamt am Bahnhof Gasteiner Bundestraße, Parkplätze im Bereich der Tankstelle-Shell Grilllparzerstraße Geschäftszeile Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze Bereich Haus Lothringen Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich Merankolonade Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich vor dem Kongreßhaus ARBÖ-Parkplatz ehemalige Lastenstraße Die Verordnung der Gemeindevertretung ist hinsichtlich Punkt 1.) - örtlicher Geltungsbereich dahingehend abzuändern, dass für den Bereich Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich der Merankolonnade auf eine Länge von 2 Parkplätzen für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen keine Abgabe (Parkgebühr) ausgeschrieben wird. Für den Rest des Jahres gilt die lt. Verordnung festgelegte Regelung. Alle übrigen Punkte der Verordnung bleiben unverändert. Zu b: Mit Verordnung der Gemeindevertretung vom (Beilage C) wurde auf Grund der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.f. für den Bereich der Merankolonnade eine Kurzparkzone in der Zeit vom Montag-Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr (maximale Parkdauer 3 Stunden) verordnet. Die Verordnung ist dahingehend abzuändern, dass für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres auf eine Länge von 2 Parkplätzen keine Kurzparkzone gilt. Für den Rest des Jahres gilt die lt.verordnung festgelegte Regelung. Seite 5

6 Antrag: Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung beschließen: a) Die Verordnung der Gemeindevertretung vom / betreffend der Einhebung einer Parkgebühr ist hinsichtlich Punkt 1.) - örtlicher Geltungsbereich dahingehend abzuändern, dass für den Bereich Kaiser-Franz-Josef-Straße Parkplätze im Bereich der Merankolonnade auf eine Länge von 2 Parkplätzen für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen keine Abgabe (Parkgebühr) ausgeschrieben wird. b) Die Verordnung der Gemeindevertretung vom betreffend die Einrichtung einer Kurzparkzone im Bereich der Merankolonnade ist dahingend abzuändern, dass für den Zeitraum vom 1. April bis 31.Oktober eines jeden Jahres auf eine Länge von 2 Parkplätzen keine Kurzparkzone gilt. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB.Elisabeth Zlöbl 6. Behindertenparkplätze südlich des Thermalkurhauses Verodnung Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht VB.Elisabeth Zlöbl vom Im Zuge des Umbaues des Kurhauses wurde auch der Eingangsbereich zum Thermalkurhaus neu gestaltet. Anstelle von 2 Kurzparkzonenplätzen wurde ein Hochboard gepflastert und mit Steinen umrandet. An der Seite des Kurhauses wurden 2 Behindertenparkplätze (als Erstaz für die Behindertenparkplätze an der Bundesstraße) geschaffen. Bei der straßenpolizeilichen Verhandlung der BH St.Johann am wurde festgestellt, dass die Seite 6

7 bereits errichteten Behindertenparkplätze bauliche Mängel aufweisen und daher seitens der Gemeinde noch nicht verordnet werden können. Nach mehrmaligen Rücksprachen mit der BH St.Johann und den planenden Architekten des Thermalkurhauses wurden Verbesserungen ausgehandelt: a) versetzen der Beleuchtung b) linieren der Sperrfläche zwischen den Fahrzeugen c) linieren der Zickzack-Fläche im Bereich Einfahrt Parkplatz Die Maßnahmen wurden im Oktober 2011 durchgeführt. Nach Rücksprache mit der BH St.Johann können die Behindertenparkplätze seitens der Gemeinde nunmehr verordnet werden. Es ergeht der Amtsantrag: Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung ein Halte-und Parkverbot für 2 Parkplätze an der Südseite des Thermalkurhauses, von welchem Fahrzeuge, die nach der Bestimmung des 29 Abs. 4 STVO gekennzeichnet sind (Behindertenausweis), ausgenommen sind, beschließen. Abstimmung: einstimmiger Antrag Erledigung: VB.Elisabeth Zlöbl 7.Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Stiftung Kurtherme Badehospiz, Gp..79/1 und andere, Badgastein Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Elisabeth Zlöbl vom Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 22.März 2012 die Auflage des Entwurfes zu obigem Betreff beschlossen. Seite 7

8 Bisheriger Verfahrensverlauf: Beschluss GV über die Auflage des Entwurfes 22.März 2012 Kundmachung in der Salzburger Landeszeitung -3. April 2012 Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde Auflage Entwurf 3.April 1. Mai 2012 Übermittlung des Entwurfes an die Nachbargemeinden und den Regionalverband Vorbegutachtung durch die Landesregierung Vorwegenehmigung lt. Bescheid vom Widmungsänderung: 8600 m2 Bauland/Erweiterte Wohngebiete in Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 2578 m2 Grünland/Ländliche Gebiete in Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 411 m2 Bauland/Erweiterte Wohngebiete in Verkehrsfläche (VGD) 27 m2 Baulnd/Beherbergungsgroßbetriebe in Verkehrsfläche (VGD) Festlegung der höchstzulässigen Gästezimmeranzahl für den Bereich Stiftung Kurtherme Badehospiz mit 172 (311 m2 Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 355 GZ ehem. Bereich Kaiserhof in Bauland/Beherbergungsgroßbetriebe 172 GZ Stiftung Kurtherme Badehospiz) Anpassung Kenntlichmachung Wald Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag! Die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.Mai 2012, da die Frist der Auflage des Entwurfes erst am 1.Mai 2012 endet. Der Ausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Seite 8

9 8. Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich Klinikum Bad Gastein Gp. 33/17, 33/7 und 1175, Badgastein Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner vom ALLGEMEIN: Für den Bereich Sonderkrankenanstalt der Bauern wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom ein Bebauungsplan für die GP 33/17 KG Böckstein beschlossen. In diesem Bebauungsplan wurde unter Anderem eine Baufluchtlinie in einem Abstand von 17,00m von der Straßenachse der H. Kudlichstraße festgelegt. Im Zuge des Umbaues beabsichtigen die Eigentümer einen neuen überdachten Zugangsbereich zu errichten. Dieser neue Zugang springt über die Baufluchtlinie vor und daher ist ein neuer Bebauungsplan zu erstellen. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES: Die Planungsfläche befindet sich am Südrand der Patschgsiedlung zwischen der Hans- Kudlichstraße und der Gasteiner Ache. Südlich des Planungsgebietes verläuft die Hirschaustraße. Die Größe des Planungsgebietes beträgt rund 1,8 ha. Die Fläche ist lt. Flächenwidmungsplan teilweise als Bauland EW/L erweitertes Wohngebiet/lärmbelastete Fläche und als Grünland/Ländliches Gebiete ausgewiesen. Das Planungsgebiet befindet sich außerdem teilweise in der gelben Gefahrenzone der Gasteiner Ache sowie im Schongebiet der Gasteiner Thermalquellen Zone C, erweitertes Schongebiet und im Kurbezirk.Weiters befindet sich ein Brunnen Gurten-/Schachtbrunnen Sozialversicherungsanstalt der Bauer auf der Planungsfläche. Die Verkehrserschließung erfolgt über die Hans-Kudlich-Straße. Die gesamte Planungsfläche ist bereits aufgeschlossen und bebaut. VERFAHRENSSTAND: Der Bürgermeister hat die beabsichtigte Abänderung des Bebauungsplans unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans der Grundstufe wurde unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Seite 9

10 Einwendungen und Anregungen wurden bisher nicht eingebracht. BEBAUUNGSGRUNDLAGEN: TGB Teilgebiet 1A Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW Höchsthöhe 1.105,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 1B Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW/L Höchsthöhe 1.105,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2, 3 TGB Teilgebiet 1C Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW Höchsthöhe 1.099,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 1D Geschoßflächenzahl 1,5 Widmung EW Höchsthöhe 1.092,00 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 Baufluchtlinien werden zur Hans-Kudlich-Straße in einem Abstand von 11,50m und zur Hirschaustraße in einem Abstand von 29,00m von der Grundgrenze festgelegt. Im Bereich der Hans-Kudlich-Straße wird außerdem eine gestaffelte Baufluchtlinie bis 1.093,50m in einem Abstand von 1,50m von der Grundgrenze festgelegt. Seite 10

11 Besondere Festlegungen in Textform hinsichtlich der Bauhöhen (BF1) Die Höhenfestlegungen gelten nicht für untergeordnete Bauteile im Sinne des 57 Abs. 4 Z. 1, ROG Darunter fallen auch neben den im Gesetz genannten baulichen Anlagen solche zur Erschließung (z. B. Fluchtstiegen, Liftaufbauten). Besondere Festlegungen in Textform hinsichtlich der Freiraumgestaltung - Außenanlagen (BF2) Die Bepflanzung und Begrünung hat mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu erfolgen. Am Planungsareal sind mindestens 7 Laubbäume (Hochstamm) mit einem Stammumfang von mindestens 25 cm zu pflanzen. Zur Minimierung der Versiegelungsflächen sind die offenen Stellplätze mit Rasengittersteinen oder mit Sickerbelägen zu belegen. Die Entsorgung der Oberflächenwässer von versiegelten Flächen ist mittels Mulden-Rigolen- Systeme durchzuführen. Besondere Festlegungen in Textform hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen (BF3) Bedingt durch die Lage des Planungsgebietes im verlärmten Bereich entlang der B167 Gasteiner Straße und der ÖBB Tauernstrecke sind Lärmschutzmaßnahmen zur Erreichung des der Widmungskategorie entsprechenden Lärmklimas zu treffen. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die Emissionen durch geeignete Maßnahmen auf ein zulässiges Maß reduziert werden können. Grundlage bildet die Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung vom Referat Örtliche Raumplanung und Referat Immissionsschutz vom Amt der Salzburger Landesregierung. Weitere Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan der Grundstufe, erstellt von Arch. Lenglachner GZ.: 146/33 vom März 2012 zu entnehmen. Unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen beschließt die Gemeindevertretung gemäß SROG 2009 den Bebauungsplan der Grundstufe. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe samt den im Erläuterungsbericht GZ.: 146/33 vom März 2012 diesen Grundsätzen entspricht und daher kein Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Bad Gastein festzustellen ist. Seite 11

12 Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag die Kundmachungsfrist des Entwurfes des Bebauungsplans der Grundstufe unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes läuft bis Ein Beschluss ist daher erst in der Gemeindevertretungssitzung am möglich. Der Ausschuss nimmt den Amtsbericht zustimmend zur Kenntnis. 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Sonnleitenstraße Teilflächen Gp. 173/1, Remsach lt. Kataster FWP Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner Es ist beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan im Bereich Sonnleitenstraße abzuändern und die Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 durchzuführen. Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes: Geplant ist, die Baulandwidmung an die aktuellen Parzellengrenzen anzupassen. Demzufolge ist eine geringfügige Umwidmung eines schmalen Streifens zwischen den Einzelhausparzellen und den Anlagen des Hotels Sonngastein erforderlich. Vorgesehen ist die Umwidmung von 885 m 2 Grünland/Ländliche Gebiete in Bauland/Erweiterte Wohngebiete. Ein Entwurf Teilabänderung Bereich Sonnleitenstraße, GZ.: 166/43 vom März 2012 erstellt von Arch. M. Lenglachner liegt vor. Begründet wird die vorgesehene Abänderung des Flächenwidmungsplanes mit den Vorgaben im Räumlichen Entwicklungskonzept und deren Umsetzung sowie mit dem Wohnraumbedarf in der Planungsgemeinde. Die Umwidmungsfläche grenzt im Westen unmittelbar an die Freizeitanlagen des Hotels Sonngastein an. Diesbezüglich liegt ein schalltechnisches Projekt von der Zivilingenieur- Arge Lukas/Graml vom vor. In diesem wird bei Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen eine Baulandeignung bestätigt. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan (Abänderung) berücksichtigt. Seite 12

13 Im Planungsbericht des Ortsplaners wird festgestellt, dass die geplante Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im gegenständlichen Bereich den grundsätzlich erkennbaren Planungsabsichten der Gemeinde Bad Gastein entspricht und aus der Sicht der örtlichen Raumplanung befürwortet werden kann. Verfahrensverlauf: Mitteilung an die Grundeigentümer im Planungsgebiet gemäß 67 in Verbindung mit 68 Abs. 2 ROG 2009 Mitteilung an die Nachbargemeinden Bad Hofgastein, Großarl, Hüttschlag, Mallnitz, Malta, Rauris sowie Regionalverband Pongau Widmungsänderung: 885 m2 Grünland/Ländliche Gebiete in Bauland/ Erweiterte Wohngebiete Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag die Kundmachungsfrist der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Bereich Sonnleitenstraße läuft bis Ein Beschluss ist daher erst in der Gemeindevertretungssitzung am möglich. Der Ausschuss nimmt den Amtsbericht zustimmend zur Kenntnis Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 für den Bereich Sonnleitenstraße Gp. 165/1, 173/5, 173/10, 173/11, 173/7, 173/12, 173/8, 173/9, 165/12, 165/13, 165/11, 165/6, 165/8, 156/8, 173/6, 165/4 und 627, KG Remsach - Information Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner vom Seite 13

14 ALLGEMEIN: Für den Bereich Sonngastein Sonnleitenstraße wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom ein Bebauungsplan der Grundstufe für Teilflächen der GP 173/1. GP 165/6 und 165/1 KG Remsach bewilligt. In diesem Bebauungsplan wurde eine Geschoßflächenzahl GFZ von 0,45 für die Zone I und III festgelegt. Der Planer des Bebauungsplanes Arch. H.P. Köck übersah bei der Planung, dass ein ca. 5m breiter Grundstreifen an der Ostseite des Planungsgebietes nicht als Bauland EW, sondern als Grünland ausgewiesen ist. Für die Berechnung der GFZ ist die Baulandfläche heranzuziehen. Durch den Fehler bei der Erstellung des Bebauungsplanes wurde die bauliche Ausnutzbarkeit der östlich gelegenen Grundstücke erheblich verringert. Einige der betroffenen Grundstücke wurden mittlerweile bereits bebaut. Des Weiteren haben sich die Grundstücksteilungen geändert, sodass eine Überarbeitung des Bebauungsplanes notwendig wurde. Die festgesetzten Parameter der Bebauung, wie Baufluchtlinien, Baugrenzlinien, bauliche Ausnutzbarkeit, Bauhöhen, Bauweise und Verkehrsflächen bleiben unverändert. Das Planungsgebiet liegt im verlärmten Bereich der Tennisplätze des Hotels Sonngastein und der Zimmerei Malzer und es werden daher Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage des schalltechnischen Projektes ZT Arge Lukas/Graml festgeschrieben. Die D.I. P. Heuberger GesmbH. beantragte parallel eine zur Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe und Anpassung an das ROG 2009 und eine Teilabänderung der Flächenwidmungsplanes, Umwidmung des Grünlandstreifens entlang Sonngastein in Bauland EW. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES: Die Planungsfläche befindet sich im Ortsteil Kötschachdorf östlich der Remsacherstraße und direkt westlich des Hotels Sonngastein. Ein Teil der Grundparzellen im Planungsgebiet ist bereits bebaut. Etwas weiter westlich des Planungsgebiets verläuft die Gasteiner Ache. Die Größe des Planungsgebietes beträgt rund 1,0ha. Die Fläche ist lt. Flächenwidmungsplan als Bauland EW erweitertes Wohngebiet ausgewiesen und ein schmales Streifen am Ostrand als Grünland/Ländliches Gebiete. Das Planungsgebiet befindet sich außerdem in der gelben Gefahrenzone des Scheiblingbaches, sowie im Schongebiet der Gasteiner Thermalquellen Zone C, erweitertes Schongebiet und im Kurbezirk. Die Verkehrserschließung erfolgt über die Remsacherstraße, die Sonnleitenstraße und eine interne Aufschließungsstraße. VERFAHRENSSTAND: Der Bürgermeister hat die beabsichtigte Abänderung des Bebauungsplans unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Seite 14

15 Der Entwurf der 1. Abänderung des Bebauungsplans der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 wurde unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes ortsüblich vom bis kundgemacht. Einwendungen und Anregungen wurden bisher nicht eingebracht. BEBAUUNGSGRUNDLAGEN: Wie bereits angeführt, bleiben die Bebauungsgrundlagen unverändert. TGB Teilgebiet 1 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 2 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 2 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 3 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2, 3 TGB Teilgebiet 3 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 2 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2 TGB Teilgebiet 4 Geschoßflächenzahl 0,45 Zahl der oberirdischen Geschoße 2 Bauweise offene Bauweise Besondere Festlegungen 1, 2, 3 TGB Teilgebiet 5 Keine Festlegungen GLG Grünland Ländliches Gebiet Seite 15

16 BF1- Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Bauhöhen: Im Teilgebiet 2 wird die Höchsthöhe mit 3 Geschoßen, jedoch mit der Einschränkung, dass das dritte Geschoß als Dachgeschoß mit einer max. Kniestockhöhe von 1,80m auszuführen ist, festgelegt. BF2-Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich der Freiraumgestaltung - Außenanlagen: Die Bepflanzung und Begrünung hat mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu erfolgen. Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum (Hochstamm) mit einem Stammumfang von mind. 25cm zu pflanzen. Zur Minimierung Versiegelungsflächen sind die offenen Stellplätze mit Rasengittersteinen oder mit Sickerbelägen zu belegen. Die Entsorgung der Oberflächenwässer von versiegelten Flächen ist mittels Mulden-Rigol- System durchzuführen. Für das gesamte Planungsgebiet wird ein Stellplatzschlüssel (Verhältnis zwischen Wohneinheiten und Stellplatzzahl) von mindestens 1:1,5 festgelegt. Die Einfahrt zu den Stellplätzen ist zur Straße hin offen zu gestalten. BF3- Besondere Festlegung in Textform hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen: Bedingt durch die Lage des Planungsgebietes im verlärmten Bereich der Tennisplätze des Hotels Sonngastein und der Zimmerei an der Remsacher Straße sind Lärmschutzmaßnahmen zur Erreichung des der Widmungskategorie entsprechenden Lärmklimas zu treffen. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die Emissionen durch geeignete Maßnahmen auf ein zulässiges Maß reduziert werden können. Grundlage bildet die Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung vom Referat Örtliche Raumplanung und Referat Immissionsschutz vom Amt der Salzburger Landesregierung. Um die geplanten Wohnobjekte im Planungsgebiet vor möglichen Lärmbeeinträchtigungen von Seiten der östlich gelegenen Tennisplätze und des westlich gelegenen Zimmereibetriebes zu schützen, wird die Errichtung entsprechender Lärmschutzmaßnahmen - Wände etc. - mit einer Mindesthöhe von 3,0 m vorgeschrieben. Auf eine entsprechende Gestaltung und auf die Einbindung in das Landschaftsbild durch eine ausreichende Begrünung ist dabei besonderes Augenmerk zu legen. Das schalltechnische Projekt vom (12021-SP, Revision 0) von der Zivilingenieur- Arge Lukas/Graml ist Bestandteil des Bebauungsplanes. In diesem wird Folgendes (Auszug) festgehalten bzw. werden nachstehende Lärmschutzmaßnahmen festgelegt: Freiraumschutz: Seite 16

17 Der Freiraumschutz kann als gewährleistet angesehen werden, wenn jede Wohneinheit über eine Freifläche (Garten, Terrasse, Balkon) verfügt, die immissionsschutzmäßig dem Regelfall entspricht und eine entsprechende Himmelsorientierung aufweist. Unter Berücksichtigung von Schallschutzmaß-nahmen, die in wirtschaftlicher Hinsicht vertretbar sind, kann der Freiraumschutz um bis zu maximal 5 db überschritten werden 5. Im Falle von Mehrfamilienhäusern muss in jedem Stockwerk der Freiraumschutz, im Falle von Reihenhäusern oder Doppelhäusern muss der Freiraumschutz im Erdgeschoß gewährleistet werden. Wie dem berechneten Horizontalraster entnommen werden kann, wird in den Terrassenbereichen im Erdgeschoß vor den Südost- und Südwestfassaden zum überwiegenden Teil der Regelfall eingehalten. Nur in Teilbereichen ist Handlungsstufe 1 geboten (zur Reduktion der Lärmimmissionen wurden bereits Lärmschutzwände vorgesehen). 5 Eine Überschreitung ist dann zulässig, wenn alle Maßnahmen, die in wirtschaftlicher Relation zum Bauvorhaben stehen, ergriffen worden sind Außenbauteile 6 : Der Schallschutz der opaken Außenbauteile und Fenster ist wie folgt auszuführen 7. Schallpegel tags db(a) - R res,w 38 db: Das Mindestschalldämmmaß R w,f,erf der Fenster bzw. Terrassentüren (nur von Aufenthaltsräumen!) liegt bei 33 db. Bei höheren Fensteranteilen (>30%) in der Außenwand können auch höhere Werte für das Schalldämmmaß der Fenster erforderlich sein, welche der Tabelle 5 entnommen werden können. Das Bauschalldämmmaß R w,aw,vorh der opaken Außenbauteile (ohne Fenster und Türen) muss mindestens 43 db betragen. Wir empfehlen grundsätzlich ein um mind. 3 db höheres Schalldämmmaß der Außenbauteile als in der Norm angeführt. Für Nebenräume empfehlen wir dasselbe Schalldämmmaß wie in Aufenthaltsräumen vorzusehen. 6 Gegen Schallimmissionen von innen in Mehrfamilienwohnhäusern, Reihenhäusern, usw. können höhere Schallschutzwerte erforderlich sein! 7 Man beachte auch den Anpassungswert Ctr in Tabelle 4 auf Seite 8. Seite 17

18 Weitere Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan der Grundstufe, erstellt von Arch. Lenglachner GZ.: 146/32 vom März 2012 zu entnehmen. Unter Einbeziehung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen beschließt die Gemeindevertretung gemäß SROG 2009 den Bebauungsplan der Grundstufe. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe samt den im Erläuterungsbericht GZ.: 146/32 vom März 2012 diesen Grundsätzen entspricht und daher kein Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Bad Gastein festzustellen ist. Finanzierung: Keine Finanzierung erforderlich. Es ergeht der Amtsantrag: Kein Antrag die Kundmachungsfrist des Entwurfes der 1. Abänderung des Bebauungsplans der Grundstufe mit Anpassung an das ROG 2009 unter genauer Umschreibung des Planungsgebietes läuft bis Ein Beschluss ist daher erst in der Gemeindevertretungssitzung am möglich. Der Bauauschuss nimmt den Amtsbericht zustimmend zur Kenntnis. 11. Errichtung Zufahrt Liegenschaft Vergeiner Befahrung eines Teilstückes der Reitlpromenade Beratung und Antragstellung an die Gemeindevertretung Sachverhalt: Amtsbericht VB.Ing.Harald Ortner vom Die Liegenschaften Reitlpromenade besitzen derzeit keine, mit PKW befahrbare Zufahrt. Der Zugang ist nur über die Reitlpromenade möglich. Der Eigentümer dieser Liegenschaften, Hr. Karl Heinz Vergeiner beabsichtigt eine neue Zufahrt beginnend bei der Reitlstraße über die GP 277/6 KG Bad Gastein (Schachinger/Bellmann) und GP 262/1 KG Bad Gastein (Schachinger/Bellmann) zu errichten. Die Grundeigentümer sind grundsätzlich mit der Wegerrichtung einverstanden. Die Grundeigentümer Schachinger/Bellmann und Hr. Vergeiner ersuchen Seite 18

19 um die Zustimmung der Gemeinde Bad Gastein zur Befahrung eines ca. 70m langen Teilstückes der Reitlpromenade. Der für die Befahrung geplante Bereich der Reitlpromenade wird entsprechend breit ausgeführt damit den Fußgänger und den PKW s ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Der neue Weg ist ein privater Weg und ist von den errichten Herzustellen und instandzuhalten. Aus Sicht des Amtes sollte der Benützung des Weges die Zustimmung erteilt werden, da zumindest ein Teil der Liegenschaften an der Reitlpromenade eine Zufahrt erhält. Es ergeht der Amtsantrag: Der Bau u. Raumordnungsausschuss möge zur Vorlage an die Gemeindevertretung die Zustimmung zur Befahrung der Reitlpromenade auf einer Länge von ca. 70m erteilen, damit ein neuer Zufahrtsweg zu den Liegenschaften Reitlstraße 6 und 7 (K.H. Vergeiner errichtet werden kann. Hiezu entwickelt sich eine lebhafte Debatte. Es wird die Meinung vertreten, dass es nicht richtig ist, das Promenaden oder Teile von Promenaden für den Fahrzeugverkehr freigegeben werden. Darüber hinaus sollen die beiden Objekte auch zum Verkauf anstehen. Der Vorsitzende beendet die Diskussion mit der Begründung, dass es heute noch keine Beschlussfassung gibt, da noch Unklarheiten bestehen. 12. Allfälliges a) Stützmauer Wasserfallstraße und Hohe Brücke Lokalaugenschein Der Vorsitzende erklärt, dass beim stattgefundenen Lokalaugenschein der kritsche Zustand im Bereich der Stützmauer Wasserfallstraße begutachtet wurde. Die Wasserfallstraße und auch der Wasserfallweg wurden aus diesem Grund sofort gesperrt. Hier ist Gefahr im Verzug und es muss gehandelt werden. Seite 19

20 Herr Ing.Ortner berichtet, dass sich die Sanierungskosten ca. auf , ,-- belaufen und jetzt sofort Anbote eingeholt werden. Mit der Firma Alpine hat bereits ein Lokalaugenschein stattgefunden. b) Bewilligte Bauvorhaben Herr Ing.Ortner bringt nachstehende, bereits bewilligte, Bauvorhaben zur Kenntnis a) Bauernhof Pflaum b) Mehrfamilienwohnhaus Josef Berger c) Mehrfamilienwohnhaus Sonnseiten Bauträger GmbH. d) Mehrfamilienwohnhaus Clarissa und Alexander Rieser Nachdem keine weitere Wortmeldung erfolgt, bedankt sich der Vorsitzende bei den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. --ooooooo-- Seite 20

21 Vorsitzender: GR. Martin Kerschbaumer Schriftführer: VB. Elisabeth Zlöbl.. Für die SPÖ-Fraktion: Für die ÖVP-Fraktion:... Für die FPÖ-Fraktion: Für die ULB-Fraktion:.... Seite 21

P R O T O K O L L Nr. 1/2007. Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten

P R O T O K O L L Nr. 1/2007. Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten P R O T O K O L L Nr. 1/2007 über die am, Mittwoch den 28. Februar 2007 um 18:00 Uhr, im Sitzungszimmer der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Raumplanungs-

Mehr

Marktgemeinde Rauris

Marktgemeinde Rauris - 1 - Marktgemeinde Rauris Rauris, am 15.10.2014 P R O T O K O L L über Sitzung des Raumordnungsausschusses der Marktgemeinde Rauris am Mittwoch, den 15.10.2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes.

Mehr

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung. GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen

Mehr

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t. G e m e i n d e r a t e s

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t. G e m e i n d e r a t e s Gemeinde Wildendürnbach Verw. Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich gemeinde@wildenduernbach.gv.at www.wildenduernbach.at Tel: 02523/8252 Fax: 02523/825220 2164 Wildendürnbach 95 V e r h a n d l u

Mehr

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ - 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - Andritz - 6 - Signiert von Zertifikat Datum/Zeit Hinweis Wipfler Peter CN=Wipfler Peter,O=Magistrat Graz,L=Graz,ST=Styria,C=AT 2016-06-22T09:58:05+02:00 Dieses Dokument wurde

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die am Mittwoch, dem 06. Juli 2011, im Plenarsaal der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein. Beginn: 18.00 Uhr Ende:

Mehr

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

Mehr

Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus

Fachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus Daniel Kampus 21 05 2007 1 Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße,

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Anwesend sind: Herr Mike Heller Herr Jens-Peter Sierck Frau Karla Wentzlaff Weitere Anwesende: Herr Reiner

Mehr

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn Sitzungstag: 08.09.2011 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Marinus Schaber, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Bürger Bauausschussmitglieder

Mehr

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kauns vom..2016, mit der die erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kauns erlassen wird

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Öffentliche Kundmachung

Öffentliche Kundmachung Rechtsreferat Dr. Holecz IVb/2006/Mag.Dr.Ho/Lu Parkgebührenverordnung 30. Juni 2006 Öffentliche Kundmachung Gemäß 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der derzeit geltenden Fassung,

Mehr

Gemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift

Gemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift Gemeinde Gudow Der Vorsitzende Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gudow am Dienstag, den 19.07.2016; Bürgerhaus, Kaiserberg 15, 23899 Gudow Beginn: Ende: 19:30 Uhr

Mehr

ERLÄUTERUNG ZU DER GEPLANTEN ÄNDERUNG:

ERLÄUTERUNG ZU DER GEPLANTEN ÄNDERUNG: DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER ZT STADTGEMEINDE WEITRA 5. ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN

Mehr

G E M E I N D E G I L C H I N G

G E M E I N D E G I L C H I N G G E M E I N D E G I L C H I N G Landkreis Starnberg Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Gilching Sitzungstermin: Montag, den 18. Mai 2015 Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN PATTENSEN Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN ORTSTEIL PATTENSEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1. BERICHTIGUNG 2015 in

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at am 26.03.2015

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Nr. 06 Jahrgang 111 Mittwoch, 03. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Geschäftsordnung für

Mehr

MARKTGEMEINDE EBENTHAL

MARKTGEMEINDE EBENTHAL MARKTGEMEINDE EBENTHAL BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN BESCHLOSSEN IN DER SITZUNG VOM 13.12.2011 Der Gemeinderat der Marktgemeinde EBENTHAL beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende VERORDNUNG

Mehr

Ö R T L I C H E S R A U M O R D N U N G S K O N Z E P T F O R T S C H R E I B U N G G E M E I N D E G E R L O S. Im Auftrag der Gemeinde Gerlos

Ö R T L I C H E S R A U M O R D N U N G S K O N Z E P T F O R T S C H R E I B U N G G E M E I N D E G E R L O S. Im Auftrag der Gemeinde Gerlos Ö R T L I C H E S R A U M O R D N U N G S K O N Z E P T F O R T S C H R E I B U N G G E M E I N D E G E R L O S Im Auftrag der Gemeinde Gerlos Umweltbericht Endbericht gem. 9 Abs. 3 TUP Stellungnahmen

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal Stadt Obernkirchen 25.02.2009 Der Bürgermeister Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2009 des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal der Stadt Obernkirchen vom 16.02.2009 Sitzungssaal Anwesend

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN (WORTLAUT DER VERORDNUNG) Dipl.Ing. Gottfried Seyr Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung Dipl.Ing. Thomas Knoll Ingenieurkonsulent

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

P R O T O K O L L Nr. 3/2007. Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten

P R O T O K O L L Nr. 3/2007. Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten P R O T O K O L L Nr. 3/2007 über die am, Mittwoch den 29. August 2007 um 18:00 Uhr, im Sitzungszimmer der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Raumplanungs-

Mehr

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n G e m e i n d e M ü h l g r a b e n 8385 Mühlgraben, Bezirk Jennersdorf, Burgenland Zahl 03/2013 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen am 19. Juli 2013 im Gemeindeamt Mühlgraben, Feldanergraben 1/1, anlässlich

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u Kreis Stadt Gemarkung Ludwigsburg Vaihingen a.d. Enz Vaihingen a.d. Enz V03031TIT01.doc VORHABEN UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst. 18591865 u. 17871794 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

SITUIERUNG VON GARAGEN, CARPORTS UND KFZ-STELLPLÄTZEN

SITUIERUNG VON GARAGEN, CARPORTS UND KFZ-STELLPLÄTZEN Technisches Merkblatt Bauamt Marktgemeinde Oberalm SITUIERUNG VON GARAGEN, CARPORTS UND KFZ-STELLPLÄTZEN INHALTSÜBERSICHT 1. Rechtliche Grundlagen / Regulative... Seite 2 2. Zweck / Geltungsbereich...

Mehr

NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1

NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1 Bürgerfragestunde NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1 Der anwesende Bürger; Herr Werner Link, wohnt im Familiendorf und stellt

Mehr

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 24. Mai 2012 Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Anwesende 1. ) Bgm. Lindbichler Gerhard

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel 1 Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel Beginn: Ende: 19:30 Uhr 20:50 Uhr Anwesend sind: a) stimmberechtigt:

Mehr

Niederschrift. über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau

Niederschrift. über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau Gemeindeamt Schnepfau 6882 Schnepfau Tel. 0043 5518 2114 gemeindeamt@schnepfau.at Niederschrift über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau

Mehr

Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde

Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde Gemeinde Ahrensfelde Sitzungstermin 20.07.2015 Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage vom 21.04.2015 bis 21.05.2015 Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße

Mehr

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 01/2016 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 13.01.2016 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte Besigheimer Str. 19, Flst. 6213 1. Sachverhalt

Mehr

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 217 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 14.02.2011 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.23 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg 2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 6 und 7 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald Pol. Bezirk Rohrbach, Oberösterreich Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwarzenberg

Mehr

Niederschrift. über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp

Niederschrift. über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde

Mehr

abgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19

abgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19 Tagesordnungspunkt 1 Gelöbnis gemäß 97 NÖ Gemeindeordnung Der Altersvorsitzende Herr Gemeinderat Josef Kraft stellt fest, dass die Einladung zu der konstituierenden Sitzung mittels Rückscheinbriefe erfolgt

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014 Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

G e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen

G e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen Auf Grund der Art. 52, 91 Abs. 1 Nr. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 17 der Bayerischen Bauordnung (Bay- BO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl S. 433, BayRS 2132-1-I), in Verbindung mit Art. 23

Mehr

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 60

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 60 am 25.07.2016 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 60 Sämtliche Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Robert Sturm

Mehr

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Baurecht 79 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... 8. als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder als

Mehr

N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am

N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am 1 Amt Gramzow, den 18.02.2015 N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am 17.02.2015 Beginn: Ende: Ort: 18.00 Uhr 18.15 Uhr

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987

BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Im Örtlichen Raumordnungsprogramm Flächenwidmungsplan werden beide Plandokumente Gefahrenzonenplan (der Gefahrenzonenplan wurde

Mehr

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 09.12.2015 Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 18:40 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

35. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

35. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom Blatt: 583 35. Sitzung des Bauausschusses vom 11.07.2011 Beginn: Ende: 15:30 Uhr 17:15 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Roland Grillmeier Mitglieder des Bauausschusses: Johann Brandl Mila Braun Karl-Heinz

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG

Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Neustift i.st., beschlossen anlässlich der Sitzung vom 21.08.2014, mit welcher im Interesse

Mehr

Niederschrift. Anwesend: Bürgermeister Hansjörg Peer als Vorsitzender und folgende Gemeinderatsmitglieder:

Niederschrift. Anwesend: Bürgermeister Hansjörg Peer als Vorsitzender und folgende Gemeinderatsmitglieder: Niederschrift über die am Freitag, den 26. März 2004, um 20 Uhr 00 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattgefundener konstituierenden Gemeinderatssitzung. Anwesend: Bürgermeister als Vorsitzender und folgende

Mehr

A 14 K-919/2006 Graz, am VERORDNUNG

A 14 K-919/2006 Graz, am VERORDNUNG Stadtplanungsamt A 14 K-919/2006 Graz, am 6.3.2009 15.05.0 Bebauungsplan Artés KROTTENDORFER STRASSE Aufschließungsgebiet 10.01 15.Bez., KG Wetzelsdorf Beschluss Dok: Bpl\15_05_0_VO VERORDNUNG des Gemeinderates

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal

32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal Seite 1 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: 07.05.2013 im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal Anwesenheit: Vorsitzender: Herr Herpich (Die Linke-Fraktion)

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form wurde mit Bescheid vom 7. April 2000, GS 4-5/VIII-8/30, vom Amt

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat

Mehr

Vorbehaltsflächen für Wohnen

Vorbehaltsflächen für Wohnen Vorbehaltsflächen für Wohnen Ein taugliches Instrument zur Stärkung des förderbaren Wohnbaus? MA 5/03 Amt für Stadtplanung und Verkehr März 16 Dipl.-Ing. Stephan Kunze Fragestellungen Ist ein derartiger

Mehr

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung. NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen 13. Gemeinderatssitzung. Anwesend waren: Bürgermeister Günter Toth, Vizebürgermeister Dr. Ernst Postmann,

Mehr

PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum

PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum öffentliches Protokoll!!! 16.2.2012 Zl.: 46/2012 Kl. PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum Anwesend: Bgm. Ingrid

Mehr

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 4 des Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Anwesend waren: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Johann Daniel Gemeinderäte: Aschauer, Baier, Bauer Binder,

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung

Mehr

Niederschrift über die Sitzung

Niederschrift über die Sitzung Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Raisting buch Seite 01 Tag und Ort Mittwoch, den 01.10.2014 in Raisting Vorsitzender Schriftführer Eröffnung der Sitzung Martin Höck, 1. Bürgermeister Konrad

Mehr

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Aufgrund der 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die am Donnerstag, dem 27. März 2014, im Plenarsaal der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene KONSTITUIERENDE SITZUNG der am 09. März 2014 neugewählten Gemeindevertretung der

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

Geschäftsordnung. für die Ortsbeiräte der Stadt Bad Camberg

Geschäftsordnung. für die Ortsbeiräte der Stadt Bad Camberg Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Stadt Bad Camberg Aufgrund des 82 Abs. 6 in Verbindung mit 62 Abs. 5 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 21 GZ. RV/2424-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 20. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs

Mehr

P R O T O K O L L. Zahl: 1/1/1999

P R O T O K O L L. Zahl: 1/1/1999 P R O T O K O L L über die konstituierende Sitzung der am 7.3.1999 neu gewählten Gemeindevertretung, welche am Montag, dem 12.4.1999 im Gemeindeamt Anthering stattgefunden hat. Zahl: 1/1/1999 Auf Grund

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

P R O T O K O L L Nr. 3/2011

P R O T O K O L L Nr. 3/2011 P R O T O K O L L Nr. 3/2011 über die am Dienstag, dem 03. Mai 2011, im Sitzungszimmer der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene öffentliche Sitzung des FINANZ-AUSSCHUSSES ÖFFENTLICHER TEIL Beginn: 18.00

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t A 8/4 6815/2009 Graz, am 18.11.2010 Obere Bahnstraße Geh- und Radweg; Übernahme einer insg. ca. 1.215 m² großen Finanz-, Beteiligungs- und Teilflächen des Gdst. Nr. 942/1, EZ 484, Liegenschaftsausschuss:

Mehr

W O R T L A U T zum FLÄCHENWIDMUNGSPLAN

W O R T L A U T zum FLÄCHENWIDMUNGSPLAN W O R T L A U T zum FLÄCHENWIDMUNGSPLAN der Gemeinde GREISDORF REVISION 4.0 Gemeinderatsbeschluß für Auflage am 12.4.2006 Auflagefrist von 12.5.2006 bis 10.7.2006 Endbeschluß am 15.2.2007 W O R T L A U

Mehr

Marktgemeinde Grimmenstein Lfd. Nr. 0/2015 Bezirk Neunkirchen Land Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die KONSTITUIERENDE

Marktgemeinde Grimmenstein Lfd. Nr. 0/2015 Bezirk Neunkirchen Land Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die KONSTITUIERENDE Marktgemeinde Grimmenstein Lfd. Nr. 0/2015 Bezirk Neunkirchen Land Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die KONSTITUIERENDE SITZUNG des G E M E I N D E R A T E S am Mittwoch, dem 11. Februar 2015

Mehr

Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen

Geschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen Hochschule Reuttingen Reutlingen University Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Reutlingen vom 21.01.2016 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der vorliegenden Satzung weibliche Formen

Mehr

Anlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

Anlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage

Mehr