Prüfungsbericht. Gemeinde Flieden Eröffnungsbilanz zum Fachdienst 1400 Revision

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1 Gemeinde Flieden Eröffnungsbilanz zum

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1. Allgemeine Vorbemerkungen 5 2. Gegenstand der Prüfung, Prüfungsauftrag 6 3. Art und Umfang der Prüfung 7 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9 5. Inventur Prüfung der Bilanzpositionen 14 A. Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten (arap) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 32 B. Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten (prap) Anhang zur Eröffnungsbilanz Bestätigungsvermerk Anlage 46 Dieser Prüfungsbericht ist urheberrechtlich geschützt und besitzt lediglich internen Charakter. Jegliche externe Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch: Landkreis Fulda Der Kreisausschuss Wörthstraße 15, Fulda Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bewusst darauf verzichtet, jeweils die männliche und weibliche aufzuführen. Selbstverständlich sind aber trotz der Vereinfachung beiderlei Geschlechter ausdrücklich gemeint. Seite 2 von 46

3 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzungen AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AG Aktiengesellschaft ALK Automatisierte Liegenschaftskarte ALB Automatisiertes Liegenschaftsbuch ASV Amt für Straßen- und Verkehrswesen BV Betriebsvorrichtung BVG Bundesversorgungsgesetz bzw. beziehungsweise ca. circa DV Datenverarbeitung EB Eröffnungsbilanz erl. KVKR erläuterter Kommunaler Verwaltungskontenrahmen EStG Einkommenssteuergesetz EUR Euro EDV Elektronische Datenverarbeitung FAG Finanzausgleichsgesetz GemHVO-Doppik Gemeindehaushaltsverordnung Doppik GemHVO-Doppik VV Gemeindehaushaltsverordnung Doppik Verwaltungsvorschriften ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GVBl. Gesetz und Verordnungsblatt Land Hessen HGB Handelsgesetzbuch HGO Hessische Gemeindeordnung HmdI Hessisches Ministerium des Innern und Sport HPR Haessler Pensionsrückstellung i. V. m. in Verbindung mit i. d. R. in der Regel i.h.v. In Höhe von IKS Internes Kontrollsystem inkl. inklusive KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Seite 3 von 46

4 km Kilometer KVKR Kommunaler Verwaltungskontenrahmen KVR-Fonds kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds m² Quadratmeter Mio. Millionen NHK 2000 Normalherstellkosten 2000 NKRS Neues kommunales Rechungs- und Steuerungssystem Nr. Nummer Paragraph RBW Restbuchwert sog. sogenannte StAnz. Staatsanzeiger Land Hessen TEUR Tausend Euro u. und u. a. unter anderem ÜWAG Überlandwerk AG v. H. von Hundert = Prozent vgl. vergleiche VV Verwaltungsvorschriften z. B. zum Beispiel Ziff. Ziffer z. T. zum Teil Seite 4 von 46

5 1. Allgemeine Vorbemerkungen Mit Einführung eines Neuen Rechnungs- und Steuerungssystems (NKRS) und der Änderung der HGO vom hat das Land Hessen einen Änderungsprozess eingeleitet und mit dem Erlass der GemHVO-Doppik vom fortgesetzt. Nach 92 Abs. 2 HGO hat die Kommune danach die Möglichkeit, ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung zu führen. In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden vom wurde die Hauptsatzung geändert und festgelegt, dass das gemeindliche Rechnungswesen ab dem auf die kommunale Doppik umgestellt wird. Die öffentliche Bekanntmachung der geänderten Hauptsatzung erfolgte im Fliedener Wochenblatt vom Zur Einführung der Doppik war die Ermittlung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse der Gemeinde Flieden erforderlich, die ihren Niederschlag in der Vorlage der ersten Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) findet. Darin werden das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig ausgewiesen. In der Eröffnungsbilanz (EB) mussten die Bestände aller Bilanzkonten ermittelt werden. Dieses erfolgt z. T. durch eine Überleitung von Werten aus der letzten Jahresrechnung nach kameraler Rechnungslegung, insbesondere jedoch durch die erstmalige Ermittlung der Vermögenswerte und Schulden. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur wurden von der Gemeinde Flieden ab dem Jahr 2006 umfangreiche Erfassungsarbeiten durchgeführt. Die zukünftige Haushaltswirtschaft wird sich, auf der Grundlage der Doppik, ausschließlich mit der outputorientierten Leistungserbringung der Verwaltung nach Zielvorgaben befassen. Das neue Rechnungs- und Steuerungssystem soll die politischen Gremien bei ihrer Entscheidung unterstützen, indem von der Politik die gewünschten Leistungsziele definiert werden und die Umsetzung mit einer hiermit korrespondierenden Berichterstattung gesteuert wird. Ein Finanzmanagement, das auf Effizienz und auf Transparenz ausgerichtet ist, benötigt Entscheidungsinformationen, die das am reinen Geldverbrauch orientierte kamerale System nicht leisten konnte. Im Rahmen der Berichterstattung weisen wir darauf hin, dass sich die zitierten Bestimmungen der HGO auf den Rechtsstand bis zum und die der GemHVO auf den Rechtsstand bis zum beziehen. Seite 5 von 46

6 2. Gegenstand der Prüfung, Prüfungsauftrag Rechtsgrundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum ist 108 Abs. 3 HGO i. V. mit 114 o HGO. Danach ist die Gemeinde verpflichtet, die Eröffnungsbilanz zum des Haushaltsjahres zu erstellen, in dem die Umstellung auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erfolgt ist. Nach 59 Abs. 5 GemHVO- Doppik ist die Eröffnungsbilanz vom Gemeindevorstand aufzustellen und vom Rechnungsprüfungsamt (Fachdienst Revision des Landkreises Fulda) zu prüfen. Die Vorlage der zu prüfenden vorläufigen Eröffnungsbilanz erfolgte am 13. Dezember 2011 in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Flieden durch den Bürgermeister der Gemeinde Flieden Herrn Kreß, den Leiter der Kämmerei Herrn Heil, dem Kassenverwalter Herrn Klug sowie der Steuerberaterin, Frau Wirtz, von der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH. Dabei wurden zunächst 13 Ordner mit allen Checklisten zur Erfassung der einzelnen Bilanzpositionen übergeben. Am 16. Dezember 2011 wurden die zuvor genannten Listen per in Dateiform der Revision zur Verfügung gestellt. Der vorläufigen Eröffnungsbilanz mit Stand vom 13. Dezember 2011 lagen die hierzu erstellten EXCEL Tabellen (Checklisten zur Erfassung der einzelnen Bilanzpositionen) zugrunde. Weiterhin standen dem Fachdienst Revision für die einzelnen Bilanzpositionen begründende Unterlagen in Papierform zur Verfügung. Mit der Prüfung wurde am 09. Januar 2012 begonnen. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Sachverhalte wurden von dem zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde prüfungsbegleitend berichtigt. Der Umfang der einzelnen Prüfungen ist detailliert in den Arbeitspapieren des Fachdienstes Revision dokumentiert. Der Eröffnungsbilanz ist der Anhang mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, den Postenerläuterungen der zu bewertenden Aktiva und Passiva, die Anlagenübersicht, der Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel sowie die Rückstellungsübersicht beigefügt. Eine Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH - vom 04. November 2011 über die Erstellung der Eröffnungsbilanz, liegt der Eröffnungsbilanz mit Anhang bei. Gegenstand der Prüfung war die Eröffnungsbilanz zum in der Fassung vom 13. Dezember In diese wurden die zu berichtigenden Sachverhalte vollständig eingearbeitet. Auskünfte während der Prüfung erteilten: Lothar Heil Kämmereileiter, Sebastian Klug Kassenverwalter. Alle vom Fachdienst Revision erbetenen Auskünfte wurden umfassend und unverzüglich beantwortet. Das Ergebnis der Prüfung fasst die Revision in diesem Schlussbericht zusammen. Seite 6 von 46

7 3. Art und Umfang der Prüfung Grundlage der Prüfung ist 59 Abs 5 GemHVO-Doppik mit den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik. Die Prüfung selbst erstreckte sich auf die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften der HGO und der GemHVO-Doppik mit den Verwaltungsvorschriften. Sofern diese Bestimmungen zu einem konkreten Sachverhalt keine Regelungen enthalten, sind nach Nr. 4 der VV zu 59 GemHVO-Doppik die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) anzuwenden. Die Revision hat ihre Prüfung an dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie der zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen geltenden Leitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) vorgenommen. Die Prüfung wurde problemorientiert ausgerichtet. Danach war die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz und den Anhang vermittelten Bildes der Vermögenslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Dabei sollte festgestellt werden, ob die gesetzlichen Vorschriften, Verfügungen und Richtlinien eingehalten worden sind. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehörten vor allem, dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitnah und geordnet vorgenommen wird, die Eröffnungsbilanz klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Diese Grundsätze erforderten es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Eröffnungsbilanz und deren Anhang frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz folgend, hat die Revision eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltung und analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS) hinsichtlich der Rechnungslegung erstellt. Auf der Grundlage des internen Kontrollsystems (IKS) zur Ersterfassung von Vermögen und Schulden wurden prüffeldbezogene Risikofaktoren ermittelt sowie Art und Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Die angewandten Verfahren zur Auswahl der risikoorientierten Prüfungshandlungen basieren auf einer bewussten Anzahl von Stichproben. Gleichzeitig wurden Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, die sich einerseits quantitativ in einem Grenzwert ausdrückten, andererseits qualitativ aus der Bedeutung einer möglicherweise verletzten Rechtsnorm ergaben. In erforderlichem Umfang wurden entsprechende Prüfungsnachweise eingeholt. Zur Ermittlung der zu überprüfenden Stichproben, wurde alle Erfassungstabellen eingesehen und eine zufällige Stichprobe ausgewählt. Plausibilitätsprüfungen konnten nur sehr vereinzelt durchgeführt werden, da die Daten in einer für das Prüfprogramm IDEA (Interactive Data Extraction and Analyses) ungeeigneten Form zur Verfügung gestellt wurden. Die Plausibilitätsprüfungen wurden in den Teilbereichen immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Sonderposten manuell durchgeführt. Seite 7 von 46

8 In die Prüfung mit einbezogen war die Beurteilung der angewendeten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs. Vor dem Hintergrund des Prüfungsansatzes ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte: Prüfung der Vollständigkeit: Es war zu prüfen, ob alle gem. Muster 19 zu 49 GemHVO-Doppik aufzuführenden Bestandteile der Vermögensrechnung tatsächlich in der EB abgebildet sind. Prüfung der Existenz: Es war zu prüfen, ob alle in der EB abgebildeten Posten vorhanden sind. Prüfung der Bewertung: Es war zu prüfen, ob alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechte in der EB unter Beachtung der einschlägigen Bewertungsvorschriften richtig bewertet wurden. Prüfung der Korrektheit: Es war zu prüfen, ob alle Beträge und sonstige Angaben, die sich auf die Posten in der EB beziehen, richtig erfasst wurden. Prüfung der Abgrenzung: Es war zu prüfen, ob alle in der EB erfassten Posten der richtigen Rechnungslegungsperiode zugeordnet wurden. Prüfung des Eigentums und der Verpflichtungen: Es war zu prüfen, ob die in der EB abgebildeten Vermögenswerte zum Eröffnungsbilanzstichtag der Gemeinde Flieden zuzuordnen waren und ob hinsichtlich der ausgewiesenen Schulden zum Eröffnungsbilanzstichtag entsprechende Verpflichtungen bestanden. Prüfung des Ausweises: Es war zu prüfen, ob die einzelnen Positionen der EB in den zutreffenden Bilanzposten erfasst und ob Ausweis und Erläuterungen in der EB und im Anhang sachgerecht und verständlich dargestellt wurden. Die Prüfung erfolgte überwiegend anhand der vorgelegten Unterlagen in den Räumen der Gemeindeverwaltung. In der vorliegenden Vollständigkeitserklärung des Bürgermeisters vom 11. April 2012 wird bestätigt, dass in der Buchführung und in der Eröffnungsbilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Risiken und Abgrenzungen berücksichtigt und alle erforderlichen Angaben im Anhang gemacht worden sind. Alle Bilanzpositionen wurden vollständig erfasst und nachvollziehbar bewertet. Die Revision ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. Nach 108 Abs. 5 HGO können Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden, die nicht oder fehlerhaft angesetzt worden sind, in einer späteren Bilanz berichtigt oder der unterlassene Ansatz nachgeholt werden. Eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz kann letztmalig in der vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Bilanz erfolgen. Seite 8 von 46

9 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1. Prüfung der Rechnungslegung Der von Gemeinde Flieden verwendete Kontenrahmen entspricht dem kommunalen Verwaltungskontenrahmen (KVKR) nach Muster 12 zu 33 Abs. 4 GemHVO-Doppik. Die Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) ist gem. der VV Nr. 21 zu 59 GemHVO-Doppik nach dem Muster 19 zu 49 GemHVO-Doppik aufgestellt. Die von der Gemeinde Flieden aufgestellte Eröffnungsbilanz gewährleistet damit eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes Prüfung der Software Für die von der Gemeinde Flieden eingesetzte Buchführungssoftware C.I.P. kommunal Version von der Firma C.I.P.-Gesellschaft für Kommunale EDV-Lösungen mbh lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz kein gültiges Zertifikat vor. Daher wurde im Rahmen der regelmäßigen Kassenprüfungen durch den Fachdienst Revision damit begonnen, eine Softwareprüfung gemäß 131 Abs. 1 Nr. 4 HGO durchzuführen. Mit Datum zum existiert ein gültiges Zertifikat für die Software C.I.P. kommunal. Das EDV-Programm ermöglicht die gesetzlich vorgeschriebenen Auswertungen. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Eine Datensicherung erfolgt regelmäßig. Ein Passwortschutz für die Buchhaltung besteht Internes Kontrollsystem Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde das interne Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf die Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden in der Eröffnungsbilanz geprüft. Ein internes Kontrollsystem soll die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Fehlern in den Arbeitsabläufen verhindern sowie aufgetretene Fehler aufdecken. Interne Kontrollen bestehen aus systematisch gestalteten organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen zur Einhaltung von Richtlinien. Ein internes Kontrollsystem wird im Rahmen der Prüfung von Jahresabschlüssen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden durch die zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde und in der Anfangsphase mit fachlicher Unterstützung durch die Kanzlei Priller & Partner, kann von hoher fachlicher Kompetenz bei Einhaltung der gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätze ausgegangen werden. Des Weiteren wurde die Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH zu einem späteren Zeitpunkt mit in die Erstellung eingebunden. Die Belege, Bücher und Bestandsnachweise wurden auf Plausibilität überprüft. Eine Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann hierüber vom 04. November 2011 liegt vor. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde darüber hinaus begleitend vom Kämmereileiter überwacht. Für die Anordnungen, die für die Erstellung der Eröffnungsbilanz erforderlich waren, ist das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet. Seite 9 von 46

10 Die Gemeinde Flieden hat keine Bilanzierungsrichtlinie erstellt. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde eine fortgeschriebene Dokumentation zur Erfassung einzelner Vermögenswerte geführt. Zur Sicherung der Bilanzkontinuität empfiehlt der Fachdienst Revision jedoch nachträglich eine Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinie zu erstellen und vom Gemeindevorstand beschließen zu lassen Eröffnungsbilanz und Anhang Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Abgrenzungsposten wurden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechend angesetzt und bewertet. Der Anhang zur Bilanz enthält gemäß Ziffer 3.3 der VV zu 59 GemHVO-Doppik i. V. m. 50 GemHVO-Doppik alle notwendigen Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz, insbesondere die von der Gemeinde Flieden angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die sonstigen Pflichtangaben. Abweichungen von Bilanzierungsgrundsätzen sind im Anhang aufgeführt. Dem Bericht der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH über die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.Januar 2009 ist als Anlage 1 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flieden beigefügt. Unter Anlage 2 ist der Anhang, unter den Anlagen 3 bis 6 sind die Anlagenübersicht, der Forderungsspiegel, die Rückstellungsübersicht und der Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen und unter Anlage 7 die Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH über die auftragsgemäße Erledigung und Überwachung der Aufstellungsarbeiten sowie Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Die Eröffnungsbilanz (Stand ) und der Anhang vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Gemeinde Flieden. Die Prüfung hat ergeben, dass die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flieden nach den Gliederungsvorgaben und entsprechenden Vorschriften der GemHVO-Doppik aufgestellt ist. Der Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben. Die Prüfung hat ergeben, dass die EB ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht Wesentliche Bewertungs- und Bilanzierungsgrundlagen Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen der Gemeinde Flieden sind im Anhang zur Eröffnungsbilanz beschrieben und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Der Bericht über die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar.2009 (Stand ) inkl. aller Anlagen der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH ist als Anlage dem Prüfungsbericht beigefügt. Im folgenden Abschnitt sollen die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen herausgestellt werden. Darüber hinausgehende Erläuterungen sind in dem Punkt Prüfung der Bilanzpositionen dargelegt. Grundlagen der Bilanzierung waren die HGO, die GemHVO-Doppik, die hierzu ergangenen VV sowie nach der VV Nr. 4 zu 59 GemHVO-Doppik die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Gemeinde Flieden hat ihre Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erfasst und bewertet. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die zum Eröffnungsbilanzstichtag bereits abgeschriebenen Anlagegüter hat die Gemeinde Flieden mit einem Erinnerungswert von 1,00 angesetzt. Seite 10 von 46

11 Die Bewertung der Vermögensgegenstände der Gemeinde Flieden erfolgte nach 40 Abs. 3 GemHVO-Doppik vorsichtig, unter der Beachtung eines realistischen Ansatzes. Die Nutzungsdauer der bilanzierten Vermögensgegenstände wurde grundsätzlich nach der erwarteten wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Dauer festgelegt. Die Abschreibung der Gebäude erfolgte, je nach Bauweise, über einen Zeitraum von 40 bis 50 Jahren. Es empfiehlt sich, durch den Ansatz einer realistischen Nutzungsdauer der Gefahr entgegenzuwirken, dass Buchverluste die Ergebnisrechnung belasten, wenn der Vermögensgegenstand vor Ablauf einer zu hoch angesetzten Restnutzungsdauer in Abgang gestellt wird. Als Abschreibungsmethode hat die Gemeinde Flieden die lineare Abschreibung genutzt. Nach 43 Abs. 2 Satz 3 GemHVO-Doppik ist im Zugangsjahr die Abschreibung nur anteilig zu verrechnen (pro rata temporis). Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden in Teilbereichen die Vermögensgegenstände aus Vereinfachungsgründen zum eines Jahres in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. In diesen Fällen wäre es der Gemeinde nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich gewesen, das Anschaffungsdatum zu ermitteln. Die Gemeinde Flieden hat von der Vereinfachungsregelung ( 59 Abs. 1 Satz 2 GemHVO- Doppik) Gebrauch gemacht und immaterielle bzw. bewegliche Anlagegüter nur erfasst, soweit ihre tatsächlichen Anschaffungskosten über 3.000,00 lagen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände hat die Gemeinde Flieden mit ihrem Nennwert angesetzt. Die Forderungen wurden dabei auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Für Wertminderungen oder Ausfallrisiken wurden Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge wurden auf der Passivseite als Sonderposten ausgewiesen. Die Sonderposten werden ertragswirksam über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Hinsichtlich der Rückstellungen verweist die Verwaltungsvorschrift Nr zu 59 GemHVO-Doppik auf 39 GemHVO-Doppik. Die Pflichtrückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage des Teilwertverfahrens nach 6 a Abs. 3 EStG ermittelt. Neben den Pflichtrückstellungen nach 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO-Doppik, hat die Gemeinde Flieden auch Wahlrückstellungen nach 39 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik angesetzt (z.b. Überstunden, Prüfung und Erstellung EB, Prüfung Jahresrechnung 2008, ausstehende Gerichtsverfahren und die HLG Bodenbevorratung). Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Bezüglich der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) verweist 43 Abs. 2 GemHVO-Doppik letzter Satz auf 6 Abs. 2 EStG und damit grundsätzlich auf die steuerrechtlichen Vorgaben. Die zitierte Bestimmung des 6 Abs. 2 EStG beinhaltet zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der GemHVO-Doppik die Regelung, das Vermögensgegenstände zwischen 60 bis 410 (Netto) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort vollständig abgeschrieben werden. Seit Einführung der GemHVO-Doppik wurde der 6 Abs. 2 EStG mehrmals geändert und zusätzlich der 6 Abs. 2a EStG (Bildung eines Sammelpostens) eingeführt. Durch den Verweis in der GemHVO-Doppik auf das steuerrechtliche Vorgehen ist es daher möglich, ab auch die Möglichkeit der Bildung eines Sammelpostens anzuwenden. Vermögensgegenstände zwischen 150 und (Netto) in einem Sammelposten (Pool) zu führen und über 5 Jahre abzuschreiben. Seite 11 von 46

12 4.6. Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz Zum beträgt die Bilanzsumme ,05. Umlaufvermögen ,97 7,39% arap ,62 0,82% Anlagevermögen ,46 91,79% Rückstellungen ,32 18,87% Verbindlichkeiten ,58 14,42% prap ,60 0,76% Eigenkapital ,93 26,78% Sonderposten ,62 39,17% Seite 12 von 46

13 Die Vermögenslage der Gemeinde Flieden mit einer Bilanzsumme von 57,7 Mio. wird von dem Sachanlagevermögen mit 52,6 Mio. dominiert. Die Sachanlagen im Gemeingebrauch und das Infrastrukturvermögen machen einen Betrag von 30,2 Mio. aus, wobei die Gemeindestraßen, Wege, Plätze und Brücken mit einem Wert von 13,2 Mio., das Kanalnetz mit 10,2 Mio., die Kläranlagen mit 1,5 Mio. und die Trinkwasseranlagen mit 4,9 Mio. in der Bilanz stehen. Das gesamte Anlagevermögen hat mit 91,79 % eine herausragende Bedeutung. Eine weitere wesentliche Position auf der Aktivseite stellt das Umlaufvermögen mit 4,3 Mio. dar. Dabei schlagen die Flüssigen Mittel mit 2,9 Mio. zu Buche. Korrespondierend zum Anlagevermögen sind auf der Passivseite die Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge von 22,6 Mio., 39,17 %, ausgewiesen. Diese sind dem geförderten Anlagegut zugeordnet und werden entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes aufgelöst. Das Eigenkapital der Gemeinde Flieden beträgt 15,4 Mio. und trägt mit 26,78 % einer hohen Gesamtstabilität der Gemeinde Rechnung. Im Eigenkapital enthalten ist, in Anlehnung an das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom August 2010, die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von 0,3 Mio.. Diese Rücklage kann zum Ausgleich des Ergebnishaushalts von Fehlbeträgen verwendet werden. Analog zum Ansatz auf der Passivseite sind die vorhandenen Mittel der Rücklage entsprechend der tatsächlichen Anlageart auf der Aktivseite unter den Finanzanlagen bzw. den flüssigen Mitteln auszuweisen. Das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz stellt sich dar als die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Es gliedert sich gem. 49 Abs. 4 GemHVO-Doppik in die Nettoposition, die Rücklagen und Sonderrücklagen sowie die Ergebnisverwendung. Die bilanzierten Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt 10,9 Mio. und die Verbindlichkeiten auf 8,3 Mio.. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flieden zum ist geprägt von einer bedeutenden Eigenkapitalquote. Dem Eigenkapital von 15,4 Mio. steht ein Anlagevermögen von 52,9 Mio. gegenüber. Die auf dieser Grundlage berechnete Eigenkapitalquote II (inkl. Sonderposten) beläuft sich auf 65,52 %. Die Sonderposten stellen eine öffentlich rechtliche Besonderheit dar. Dem um die Sonderposten erhöhten Eigenkapital von ,55 steht ein Anlagevermögen von ,46 gegenüber. Die Differenz von ,91 ist durch Darlehen mittel- und langfristig finanziert. Den zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bekannten Risiken wurde durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Seite 13 von 46

14 5. Inventur Entsprechend der Regelung des 114 o HGO i. V. m. 108 Abs. 3 HGO, VV Nr. 2.1 zu 59 GemHVO-Doppik und 35 GemHVO-Doppik, hat die Gemeinde zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit der Rechnungsführung nach den Regeln der doppelten Buchführung, Vermögen und Schulden vollständig zu erfassen. Das Wesen der Eröffnungsbilanz ist es, die Anfangsbestände der Bilanzkonten zu ermitteln. Dies erfolgt über eine Inventur. Sie ist eine wert- und mengenmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Inventurvereinfachungen sind in 36 GemHVO-Doppik getroffen. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde eine Inventur erforderlich, die sowohl eine körperliche Inventur aller materiellen Vermögensgegenstände als auch eine Buchinventur aller nicht körperlichen Vermögensgegenstände und Schulden, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur, umfasste. Die Gemeinde Flieden hat keine Inventurrichtlinie erstellt, die durch den Gemeindevorstand genehmigt worden ist. Auch hier empfiehlt der Fachdienst Revision nachträglich und auch für die Zukunft, eine Inventurrichtlinie zu erstellen, in der die Vorgehensweise und die Verantwortlichkeiten geregelt werden und somit eine standardisierte Bestandsaufnahme, eine ordnungsgemäße Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände sicher gestellt ist. Die Erfassung und die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz hat die Gemeinde durch eigene Mitarbeiter sowie in der Anfangsphase mit Hilfe von Praktikanten der Kanzlei Priller & Partner aus Fulda durchgeführt. Eine fachliche und beratende Begleitung der Inventur erfolgte durch die Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH. 6. Prüfung der Bilanzpositionen Die einzelnen Bilanzpositionen sind im Anhang zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flieden erläutert. Die Prüfung hat ergeben, dass das Vermögen und die Schulden in der Eröffnungsbilanz sachgerecht erfasst und bewertet worden sind. Die durchgeführten Prüfungsschritte sind in den Arbeitspapieren des Fachdienstes Revision ausführlich dokumentiert. Die Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen sind in der Eröffnungsbilanz und im Anhang zutreffend und richtig dargestellt. Es ergaben sich keine Beanstandungen an den in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Werten. Nachstehend erfolgt eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen durch den Fachdienst Revision. Die Gemeinde Flieden hat eine detaillierte Dokumentation über die Erfassung und Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen geführt. Die hierin beschriebenen Sachverhalte zur Bilanzierung und Verfahrensweisen konnten vom Fachdienst Revision nachvollzogen werden und haben einer effizienten Prüfungsdurchführung Rechnung getragen. Die nachfolgende Nummerierung basiert auf dem verbindlich vorgegebenen Muster 19 zu 49 zur GemHVO-Doppik. Seite 14 von 46

15 Eröffnungsbilanz zum Position in EUR Position in EUR Aktiva Passiva 1 Anlagevermögen 1 Eigenkapital 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , Netto-Position , Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte , Rücklagen und Sonderrücklagen , Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse , Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses , Sachanlagen , Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte , Zweckgebundene Rücklagen 0, Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken , Sonderrücklagen , Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen , Stiftungskapital 0, Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung , Sonstige Sonderrücklagen 0, Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , Ergebnisverwendung 0, Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , Ergebnisvortrag 0, Finanzanlagen , Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 0, Anteile an verbundenen Unternehmen 0, außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 0, Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0, Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 0, Beteiligungen , Ordentlicher Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0, Außerordentlicher Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0, Wertpapiere des Anlagevermögens ,60 2 Sonderposten Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 150, Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und ,62 2 Umlaufvermögen Zuweisungen vom öffentlichen Bereich , Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0, Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich , Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 0, Investitionsbeiträge , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , Sonstige Sonderposten , Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen Transferleistungen, 3 Rückstellungen Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen , Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen , Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben , Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse , Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen 0, Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 0, Sonstige Vermögensgegenstände , Sonstige Rückstellungen , Flüssige Mittel ,31 4 Verbindlichkeiten 3 Rechnungsabgrenzungsposten , Anleihen 0,00 4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme , Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ,90 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr , Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern 0,00 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0, Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten ,49 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr , Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften , Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen und , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 0, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen 0, Sonstige Verbindlichkeiten ,82 5 Rechnungsabgrenzungsposten ,60 Summe Aktiva ,05 Summe Passiva ,05 Seite 15 von 46

16 A. Aktiva 1. Anlagevermögen 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte ,30 Die Gemeinde Flieden hat unter den Konzessionen, Lizenzen und ähnlichen Rechten die Erlaubnisrechte für Wasser/Kanal sowie die EDV-Ausstattung der kostenrechnenden Einrichtungen bilanziert. Die Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann führt hierfür bereits einen Anlagennachweis, da es sich bei den Produkten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung um kostenrechnende Einrichtungen handelt. Die bilanzierten Werte unterliegen somit dem Bestandsschutz. Des Weiteren wurde hier auch die Softwareausstattung des Rathauses Flieden, wie das geografische Informationssystem INGRADA oder die Finanzbuchhaltungssoftware C.I.P. Kommunal, bilanziert. Es handelte sich hierbei um entgeltlich erworbene Software, die im Rahmen der Buchinventur erfasst wurde. Für die bilanzierte Software wurde eine Nutzungsdauer von 5 Jahren angenommen, die bei Spezialsoftware sachgerecht ist. Es wurde ein linearer Abschreibungslauf des Vermögensgegenstandes unterstellt. Zur Prüfung lagen die bereits geführten Anlagenverzeichnisse der Kanzlei Schüllermann sowie die Rechnungsbelege vor. Der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Wert war nicht zu beanstanden Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse Geleistete Investitionszuweisungen und zuschüsse ,00 An Dritte geleistete Investitionszuweisungen sind zu bilanzieren, wenn der Zuwendung ein investiver Charakter mit entsprechender Zweckbindung, Bindungsfrist und eventuellem Rückforderungsanspruch durch Bewilligungsbescheid oder Vertrag, zu Grunde liegt. Die Gemeinde Flieden hat mit dem Hochstiftlichen Brauhaus Fulda einen Brauereivertrag geschlossen. Der Vertrag sowie die Abrechnung zum lagen dem Fachdienst Revision im Original zur Prüfung vor. Die Abschreibung der geleisteten Investitionszuweisung erfolgt sachgerecht über die Laufzeit des geschlossenen Vertrages. Der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Wert war nicht zu beanstanden. Seite 16 von 46

17 1.2. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ,54 Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: unbebaute Grundstücke ,38 Unbebaute Grundstücke Bauplätze ,25 Bebaute Grundstücke mit eigenen Bauten ,21 Bebaute Grundstücke mit fremden Bauten 580,20 Grundstücksgleiche Rechte 2.012,50 Grundlage für eine Bilanzierung der einzelnen Grundstücke ist die wirtschaftliche Zurechnung des Eigentums zur Gemeinde Flieden, im Sinne des zivilrechtlichen, mindestens aber des wirtschaftlichen Eigentümers. Jedes einzelne Flurstück stellt dabei einen selbständig nutz- und verwertbaren Vermögensgegenstand dar. Das Eigentum an den jeweiligen Grundstücken ergibt sich aus dem Grundbuch. Die in digitaler Form vorhandenen Katasterdaten wurden mit den Grundbuchauszügen abgeglichen und aktualisiert. Die unbebauten und bebauten Flächen, die sich bereits vor dem im Eigentum der Gemeinde Flieden befunden haben und für die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr vorlagen, wurden gemäß der Verwaltungsvorschrift Nr zu 59 GemHVO- Doppik mit den Bodenrichtwerten (Stand ) der Gemeinde Flieden bewertet. Für den Fall das keine spezifischen Bodenrichtwerte für einzelne Flurstücke vorhanden waren, wurde in einem Vergleichswertverfahren mit den Werten der umliegenden Flurstücke bewertet. Die Bewertung der Grundstücke, welche nach dem in das Eigentum der Gemeinde Flieden übergegangen sind, erfolgte grundsätzlich nach den tatsächlichen Anschaffungskosten, soweit diese mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln waren. Die Bodenrichtwerte für baureifes oder bebautes Land lagen erschließungsbeitragsfrei zwischen 25 /m² und 72 /m². Die sogenannten Sonderflächen wurden mit wesentlich niedrigeren Werten bilanziert: Verkehrsflächen ( Straße, Fahrweg, Geh- und Radweg, etc.) 0,55 /m² bis 1,25 /m² Freizeitflächen (Freibad, Spielplatz, Bolzplatz, etc.) 0,55 /m² bis 1,25 /m² Gräben und Gewässer, Wasserschutzgebiete und Naturschutzflächen 1,00 je Grundstück Friedhofsflächen, Bildstöcke und ähnliches 0,55 /m² bis 1,25 /m² Landwirtschaftliche Flächen mit der Nutzungsart Hutung 50 % vom BRW Seite 17 von 46

18 Dauernde Wertminderungen, die den Verkehrswert nach allgemeiner Auffassung beeinträchtigen, wurden bei der Bewertung der Grundstücke berücksichtigt. Für die bilanzierten Grundstücke lagen als Eigentumsnachweise die Grundbuchauszüge vor, die mit den erfassten Grundstücken in Stichproben abgeglichen wurden. Im Rahmen dieser Prüfungshandlung wurden das rechtmäßige Eigentum der Gemeinde, die Grundstücksgrößen und die Belastungen (Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen) der Grundstücke betrachtet und die daraus resultierende Ermittlung der Grundstückswerte geprüft. Durch Vergleich mit der Bodenrichtwertkarte wurde geprüft, ob das Grundstück mit dem richtigen Bodenrichtwert bewertet wurde. Im Eigentum der Gemeinde Flieden befinden sich zum Bilanzstichtag keine Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind. Als Wertansatz für die Straßengrundstücke wurde der niedrigste Bodenrichtwert (landwirtschaftlicher BRW) angesetzt. Nicht nutzbare Flächen wie Naturschutzflächen oder Gräben und Gewässer wurden nachvollziehbar mit 1,00 pro Grundstück bilanziert. Die Prüfung hat ergeben, dass die Verfahren zur Grundstücksermittlung und bewertung plausibel angewendet und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind. Es ergaben sich keine Beanstandungen an den in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Werten. Seite 18 von 46

19 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grund und Boden Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grund und Boden ,23 Die Restbuchwerte der Bauten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: Kindergärten, -tagesstätten und horte, Jugend- und Freizeiteinrichtungen ,05 Sportanlagen, Schwimm- und Hallenbäder ,19 Theater, Bürgerhäuser, Büchereien ,70 Brand- und Katastropheneinrichtungen ,28 Leichenhallen und sonstige Friedhofsgebäude ,00 Sonstige Betriebsgebäude ,30 Verwaltungsgebäude ,09 Grundstückseinrichtungen ,62 Wohngebäude 3,00 Die Gebäude wurden nach 41 Abs. 2 GemHVO-Doppik grundsätzlich nach Anschaffungsund Herstellungskosten unter Berücksichtigung der zeitanteiligen Abschreibung bewertet. Lagen diese nicht vor, erfolgte eine Bewertung auf der Basis der NHK2000-Methode oder auch in ganz wenigen Fällen mit den Friedensneubauwerten von Gebäude, die älter als 50 Jahre sind, wurden mit dem Erinnerungswert angesetzt. Die Gebäude der Gemeinde Flieden sind alle einzeln erfasst und bewertet worden. Die Gebäudebestandteile wurden mit dem Gebäude aktiviert, Betriebsvorrichtungen wurden separat erfasst. Die Prüfung der Gebäude erfolgte über den gesamten Datenbestand. Bei insgesamt 24 Gebäuden oder Außenanlagen wurde geprüft, ob es sich um aktivierungsfähige Baumaßnahmen handelte und nicht um laufende Instandhaltungen. Die Prüfung bezog sich dabei auch auf die Sonderposten. In den Fällen, in denen die Gebäude nach Anschaffungsund Herstellungskosten bewertet wurden, sind in Stichproben die Rechnungen zu mind. 50 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten hierzu eingesehen worden. Feststellungen während der Prüfung sowie Änderungen wurden in der Bilanz berücksichtigt. Die Rechnungen waren erst ab dem Jahr 2000 vorhanden, da für die vergangenen Jahre die Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen war. In diesen Fällen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem Bauausgabebuch oder den Verwendungsnachweisen mit der NHK2000-Methode und den Sachkontenauszügen plausibilisiert. Die Abschreibung erfolgte für alle Gebäude linear über einen Zeitraum von 40 Jahren bei Kindergärten und 50 Jahren bei allen anderen Gebäuden. Seite 19 von 46

20 In einigen Fällen wurden nachträglich Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Dabei wurde auf das ursprüngliche Gebäude ein Wertabschlag von 30 % vorgenommen und zu dem dann verbleibenden Restbuchwert wurden die nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten hinzugerechnet und die Nutzungsdauer entsprechend verlängert. Außenanlagen wurden ebenfalls mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Sofern diese nicht gesondert ermittelt werden konnten, erfolgte eine pauschale Bewertung mit 8 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes. Die Nutzungsdauer der Außenanlagen beträgt 20 Jahre. Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Werte waren nicht zu beanstanden Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen ,03 Das gemeindliche Infrastrukturvermögen besteht aus folgenden Positionen: Allgemeines Infrastrukturvermögen (Straßen, Wege, Plätze) ,41 Brücken und Durchlässe ,27 Kostenrechnende Einrichtung Produkt Abwasserbeseitigung (Kläranlagen und Kanalisation) Kostenrechnende Einrichtung Produkt Wasserversorgung (Wasserversorgung) Kostenrechnende Einrichtung Produkt Bestattungswesen (Friedhofsanlagen) , , ,00 Wald , Allgemeines Infrastrukturvermögen (Straßen, Wege, Plätze) Die Gemeindestraßen wurden anhand der Vereinfachungsregel nach VV 8.6 zu 59 GemHVO-Doppik erfasst und bewertet. Es erfolgte eine getrennte Bilanzierung nach Grundstücken und Straßenkörper, welcher aus den einzelnen Straßenbestandteilen Deckschicht, Tragschicht und Unterbau zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst ist. Der Grund und Boden der Gemeindestraßen wurde mit dem entsprechenden Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen der jeweiligen Gemarkung bewertet und ist in der Bilanzposition Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte enthalten. Die Aufwendungen für den Aufbau der einzelnen Straßen konnten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden. Die Gemeinde hat daher nach der Sonderregelung der VV 8.6 zu 59 GemHVO-Doppik ihre Straßenbewertung vorgenommen. Dazu sind alle investiven Ist- Ausgaben der letzten 30 Jahre vor dem Bilanzstichtag auf der Grundlage der Sachkontenzusammenstellungen der Jahresrechnungen erfasst worden. Diese belaufen sich Seite 20 von 46

21 auf ,81. Dieser Wert wurde mit 0,5 multipliziert und ab dem über 15 Jahre abgeschrieben. Mit den erhaltenen Zuweisungen, Zuschüssen und Beiträgen wurde analog verfahren. Die von der Gemeinde erstellte Listung und Berechnung zur Straßenbewertung einschließlich der Sonderposten wurde bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung plausibilisiert und auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen Brücken und Durchlässe Brücken und Durchlässe wurden beim sonstigen Allgemeinen Infrastrukturvermögen nachgewiesen. Für fast alle Brücken wurde von dem Ingenieurbüro Schmelter ein Gutachten erstellt. Für die Bewertung der Brücken zum Bilanzstichtag wurde das Gutachten vom zugrunde gelegt, da diese Brücken bereits alle älteren Baujahres sind. Lediglich für die Brücke Schlagmühle im Orteilsteil Struth wurde kein Gutachten erstellt, da diese erst in den Jahren 2003 bis 2006 grundhaft saniert wurde. Die AHK für diese Brücke wurden durch Belege und Sachkonten nachgewiesen. Korrespondierend dazu wurde der Sonderposten durch Bescheide nachgewiesen und geprüft. Die Nutzungsdauer von 60 Jahren war nicht zu beanstanden. Für die Annahme der Nutzungsdauern der Brücken wurden die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes Fulda (Stand: Juni 2006) angenommen. Der bilanzierte Wert war nicht zu beanstanden Kostenrechnende Einrichtungen (Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Bestattungswesen) Bei den Produkten Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Bestattungswesen (Friedhofseinrichtungen) handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen. Für diese Produkte wird bereits von der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH ein Anlagennachweis geführt. Die Werte unterliegen aus diesem Grund dem Bestandschutz nach der VV Nr. 5.2 und 5.3 zu 59 GemHVO-Doppik. Nach dieser Verwaltungsvorschrift können sachgerechte Bewertungen, welche vor dem vorgenommen wurden, beibehalten werden. Sofern es sich um Vermögensgegenstände von kostenrechnenden Einrichtungen handelt, gelten für diese die Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes und nach dem Grundsatz der Bilanzkontinuität können die bisherigen Wertansätze beibehalten werden. Die vollständigen Anlagenverzeichnisse der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH zum für alle drei kostenrechnenden Einrichtungen haben dem Fachdienst Revision im Original vorgelegen. Es wurde stichprobenartig geprüft, ob die Werte aus dem Anlagennachweis von Schüllermann korrekt in den Anlagennachweis der Gemeinde Flieden übernommen wurden. Die bilanzierten Werte waren nicht zu beanstanden. Seite 21 von 46

22 Wald Die Gemeinde Flieden nutzt ihre Waldflächen nicht forstwirtschaftlich kommerziell, daher wurden diese Flächen mit 0,51 /m² (0,34 /m² Grund und Boden und 0,17 /m² Aufwuchs) entsprechend den Empfehlungen des Hessischen Waldbesitzerverbandes e. V. bewertet und auf dem Konto Grund und Boden inkl. Aufwuchs - bilanziert. Zur Prüfung wurden die Grundbuchauszüge herangezogen. Die Erfassung, die Bewertung und der Ausweis wurden nachvollziehbar durchgeführt und waren nicht zu beanstanden Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung ,65 Die Gemeinde Flieden hat unter dieser Position zum einen die Filter- und Solaranlage des Freibades Flieden und zum anderen die Vermögensgegenstände des Bauhofes (Schneeräumschild, Anbauwalze), der Feuerwehr (Prüfgerät Atemmasken, Rettungsschere), das Bodenreinigungsgerät des Freibades Flieden sowie die Verkehrsüberwachungsanlage bilanziert. Die Filter- und Solaranlage macht dabei mit einem Restbuchwert von ,77 wertmäßig den größten Teil der Position aus. Die Vermögensgegenstände wurden alle einzeln erfasst und in Excel-Tabellen Checkliste zur Erfassung der Vermögensgegenstände und Schulden zum 01. Januar 2009 erfasst. Die Bewertung der Anlagen und Maschinen erfolgte auf der Grundlage dieser Checklisten unter Ansatz der Anschaffungs- und Herstellungskosten gemindert um die der Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibung. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden stichprobenartig eingesehen und anhand von Belegen nachgewiesen. Die angenommenen Nutzungsdauern und die Ermittlung der Restbuchwerte war nicht zu beanstanden. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, die Erfassung und Bewertung wurde sachgerecht durchgeführt. Seite 22 von 46

23 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ,93 Die Position Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Werkzeuge, Werksgeräte und Modelle, Prüf- und Messmittel ,00 Fuhrpark ,42 Sonstige Betriebsausstattung ,14 Büromaschinen, Organisationsmittel, Datenverarbeitungsund Kommunikationsanlagen 8.211,37 Geringwertige Wirtschaftsgüter 530,00 Unter den Werkzeugen wurde die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Produktes Wasserversorgung bilanziert, welche als kostenrechnende Einrichtung dem Bestandsschutz unterliegt. Siehe hierzu die Ausführungen unter Punkt Kostenrechnende Einrichtungen (Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Bestattungswesen (Friedhofseinrichtungen)). Die Position Fuhrpark setzt sich aus Fahrzeugen des Bauhofs und der Feuerwehr sowie der kostenrechnenden Einrichtung Produkt Wasserversorgung zusammen. Die Fahrzeuge des Bauhofs und der Feuerwehr wurden stichprobenartig eingesehen. Feuerwehrfahrzeuge werden üblicherweise einmalig bestückt und die Ausstattungselemente lediglich zur Wahrung der Einsatzfähigkeit in regelmäßigen Abständen gewartet und ggf. ausgetauscht. Der vergleichsweise hohe Wert der Zusatzausstattung wird dabei im Regelfall durch verschiedene kostenintensive Einzelkomponenten (Aufbauten) maßgeblich bestimmt, deren Nutzungsdauer sich an die Nutzungsdauer des Fahrzeuges annähert. Deshalb wurde das vollständig ausgestattete Fahrzeug als Sachgesamtheit in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen und abgeschrieben. Die sonstige Betriebsausstattung setzt sich aus den Betriebsausstattungen der kostenrechnenden Einrichtung Produkt Bestattungswesen sowie die Ausstattung der DGH s mit Küchen, Stühlen und Tischen und der Funkanlage der Feuerwehr zusammen. Unter den Büromaschinen wurde die Büroausstattung des Rathauses in Flieden erfasst. Die größten Positionen dabei waren die Server Anlage, der LCD Projektor, der Aktenvernichter sowie die Lautsprecheranlage. Die Gemeinde Flieden hat sich für die Vereinfachungsregel nach der VV 2.6. zu 59 GemHVO-Doppik entschieden, keine geringwertigen Wirtschaftsgüter in der Eröffnungsbilanz auszuweisen. Für die kostenrechnenden Einrichtungen hat die Firma Schüllermann bislang Anlagennachweise erstellt und die geringwertigen Wirtschaftsgüter Seite 23 von 46

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