Bestandsverzeichnis. für Rinder. ab Monat/Jahr: gemäß Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und Rinderkennzeichnungsverordnung BGBl. II Nr. 201/2008 i.d.g.f.

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1 Bestandsverzeichnis für Rinder männlich weiblich gemischt (bitte Zutreffendes ankreuzen) ab Monat/Jahr: gemäß Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 und Rinderkennzeichnungsverordnung BGBl. II Nr. 201/2008 i.d.g.f. Auflage 200_ Bewirtschafter: Betrieb: Hauptbetriebs-Nr.: Betriebsstätten-Nr.: ZUNAME, VORNAME, TITEL, UNTERNEHMENSBEZEICHNUNG HAUSNAME (vulgo) ORTSCHAFT, STRASSE, HAUSNUMMER BETRIEBSANSCHRIFT POSTLEITZAHL ORT DER WOHNANSCHRIFT POSTLEITZAHL ORT DES BETRIEBES TELEFONNUMMER TELEFONNUMMER ACHTUNG: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird empfohlen, das Bestandsverzeichnis nach männlichen Rindern (bis zur Heftmitte) und weiblichen Rindern (ab Heftmitte) getrennt zu führen.

2 Zu beachten: Aufgrund der Rinderkennzeichnungsverordnung BGBl. II Nr. 201/2008 muss vom Tierhalter (mit Ausnahme der Transporteure) für alle am Betrieb gehaltenen Rinder ein Bestandsverzeichnis nach einem von der AMA herausgegebenen Muster geführt werden. Hat ein Tierhalter mehrere Betriebsstätten, muss nur für den Fall, dass es sich um getrennte Herden handelt, ein eigenes Bestandsverzeichnis für jede Betriebsstätte geführt werden. Sämtliche Eintragungen (z.b. Geburt, Zugang, Ersatz, Abgang,...) sind innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen, d. h. das Bestandsverzeichnis muss immer einen aktuellen Stand aufweisen. Das Bestandsverzeichnis ist 4 Jahre vom Ende des Kalenderjahres an, auf das es sich bezieht, aufzubewahren. Vorbehaltlich (späterer) Änderungen der Rechtsvorschriften! Tierhalter: Der Tierhalter ist jede natürliche oder juristische Person, die vorübergehend oder ständig, auch beim Tiertransport oder auf dem Viehmarkt, für Tiere verantwortlich ist. Betrieb: Der Betrieb ist die Gesamtheit der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten (Hauptbetrieb und Betriebsstätte), die sich im Hoheitsgebiet ein und desselben Mitgliedstaates befinden. Der Hauptbetrieb, der das Verwaltungszentrum aller bewirtschafteten Betriebsstätten darstellt, muss in Österreich liegen. Bei Beantragung von Rinderprämien werden die Daten aller Betriebsstätten berücksichtigt. Der Betrieb im Sinne der Rinderkennzeichnung ist jede Anlage, Gebäude oder im Fall eines landwirtschaftlichen Freilandbetriebes jeder andere Ort im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates, an dem Tiere im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 gehalten, aufgezogen oder anderweitig behandelt werden. Bewirtschafter: Als Bewirtschafter und Antragsteller für Rinderprämien gilt der einzelne landwirtschaftliche Erzeuger. Der Erzeuger ist der Leiter eines in Österreich ansässigen Rinderhaltungsbetriebs als natürliche oder juristische Person oder als Gemeinschaft natürlicher oder juristischer Personen, ungeachtet der Rechtsform dieser Gemeinschaft oder ihrer Mitglieder nach einzelstaatlichem Recht. Ausfüllanleitung zum Bestandsverzeichnis für Rinder Die Betriebsnummer und der Adressblock sind auszufüllen. Lfd. Nr.: Hier ist eine laufende Nr. für jedes Rind einzutragen. Ohrmarkennummer: Tragen Sie die Ohrmarkennummer des Rindes ein. Bei Rindern, die nicht nur nach der Rinderkennzeichnungsverordnung BGBl. II Nr. 201/2008 gekennzeichnet sind, müssen auch frühere Ohrmarkennummern eingetragen werden. Geburtsdatum: Hier ist das Geburtsdatum des Rindes einzutragen.

3 ZUGÄNGE Datum: Vorbesitzer: Geschlecht: Hauptrasse: Zweitrasse: Hier ist das Datum des Zugangs des Rindes einzutragen. Handelt es sich um ein Rind aus eigener Nachzucht, bleibt dieses Feld leer. Hier sind der Name und die Anschrift des Vorbesitzers einzutragen. Handelt es sich um ein Rind aus eigener Nachzucht, so ist hier Eigene Nachzucht einzutragen. Hier ist das Geschlecht des Rindes anzugeben. W = Weibliches Rind, M = Männliches Rind Hier ist die Rasse des Rindes einzutragen (z.b. Fleckvieh). Bei Kreuzungstieren ist hier eine weitere Rasse (zweitwichtigste) anzugeben (z.b. Pinzgauer). ABGÄNGE Datum: Abnehmer: OM Muttertier bzw. OM Drittland: OM Vatertier: Meldenummer: Hier ist das Datum des Abgangs des Rindes einzutragen. Hier sind der Name und die Anschrift des Abnehmers einzutragen. Hier ist die Ohrmarkennummer des Muttertieres verpflichtend einzutragen, im Falle des Geburtsbetriebes, wenn das Rind nach dem geboren ist. Hier muss die ursprüngliche Kennzeichnung von Drittlandtieren eingetragen werden. Hier ist die Ohrmarkennummer des Vatertieres einzutragen, wenn diese bekannt ist. Hier sind die Meldenummern der Meldungen an die zentrale Rinderdatenbank einzutragen. Diese geteilte Spalte steht für zusätzliche Eintragungen zur Verfügung (z. B. veterinäre Eintragungen, Verwendung von Arzneimitteln, Alm-/Weideauftrieb, etc. ).

4 Rasse Lfd. Ohrmarkennummer Geburts- Z U G Ä N G E Ochs 1 Nr. datum Datum Vorbesitzer STier Rasse (Name, Adresse) Weibl. 2 1 B e i s p i e l e A T eigene Nachzucht W Fleck- Auftrieb auf Gemeinschaftsalm BN am 28.Mai 00; Abtrieb 30. August 00 vieh Pinzgauer 2 A T Leitner Franz W Fleck Buchleiten vieh Behandlung (Milchfieber) A T eigene Nachzucht W Fleckvieh Pinzgauer 75% Fleckvieh und 25% Braunvieh 5 A T Huber Fritz 8888 Buchleiten 4 A T eigene Nachzucht W Fleckvieh Braunvieh W Braunvieh 6 A T Huber Fritz 8888 Buchleiten 7 A T eigene Nachzucht ST O ST Fleckvieh Fleckvieh Der Stier wurde am kastriert 1

5 Weibliche Rinder/Jahr AHD / Nr. + Datum Datum A B G Ä N G E Abnehmer (Name, Adresse) B e i s p i e l e OM Muttertier bzw. OM Drittland OM Vatertier 00 MK A T Melde- Nummer 01 MK A T : 00 MK Schlachthof Bauer Verlustmeldung natürlicher Umstand wurde am in der Bauernkammer gestellt (Kuh hat sich das Bein gebrochen). 00 MUK A Buchegger Fritz A T Auerbach : EMI K A T Maier Fritz Auerbach Schlachthof Graz

6 Haupt- Lfd. Ohrmarkennummer Geburts- Z U G Ä N G E Ochs rasse Nr. datum Datum Vorbesitzer STier Zweit- (Name, Adresse) Weibl. rasse 1

7 Weibliche Rinder/Jahr A B G Ä N G E OM Muttertier bzw. OM Drittland Melde- AHD / Nr. + Datum Datum Abnehmer (Name, Adresse) OM Vatertier Nummer 2

Ö S T E R R E I C H (A U S T R I A)

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