Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben. Auswertung der Wahl- und Stimmzettel
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- Etta Bretz
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1 Gemeindeforum 2004 Die politischen Rechte - neue gesetzliche Vorgaben Auswertung der Wahl- und Stimmzettel
2 Hielten Sie das Stimmgeheimnis schon bisher hoch? JA Dann wird die Arbeit im Wahlbüro für Sie auch in Zukunft kein Problem sein. 2
3 1. Vieles bleibt wie es bisher war 2. Eine gute Vorbereitung ist auch in Zukunft entscheidend 3. Januar und Februar 2005 nach altem Recht 3
4 Vorverlegung der Leerung des Briefkastens ( 70 II GPR) Die Gemeinden können den Zeitpunkt der letzten Leerung des Briefkastens und des Postfaches auf frühestens Samstag, zwölf Uhr, vorverlegen. Sie geben das den Stimmberechtigten in geeigneter Weise bekannt. Auswirkungen: Spezieller GR-Beschluss, wenn Leerung vorverlegt wird Hinweis auf Stimmzettelkuvert, Beiblatt oder Stimmrechtsausweis 4
5 Vieraugenprinzip - 20 VPR Das Vieraugenprinzip gilt - im Wahlbüro generell; - bei der Bearbeitung der Antwortkuverts durch die Gemeindeangestellten bei der vorzeitigen brieflichen Abstimmung. Die Bearbeitung der Anwortkuverts in der Gemeindekanzlei ist durch eine zweite Person zu kontrollieren! 5
6 Auswertung Festlegung der Auszählweise - 38 VPR Vorgängig festlegen, bei welchen Personen die Stimmen einzeln ausgezählt werden. frühzeitige Anpassung bei WABSTI Auswertung Beginn der Auszählung - 39 VPR Mit der Bearbeitung darf erst am Wahl- oder Abstimmungstag begonnen werden, mit der Auszählung erst nach Urnenschliessung. keine Bewilligung für vorzeitige Bearbeitung erforderlich 6
7 Briefliche Stimmabgabe - 36, 37 VPR Die Gemeinden können die brieflich eingegangenen Antwortkuverts - ungeöffnet in die Urne legen; - durch die Gemeindeangestellten vorbearbeiten lassen. Entscheidung über die Vorgehensweise durch GR! 7
8 Vorbearbeitung durch Gemeindeangestellte - 37 VPR Enthält das Antwortkuvert gleich viele unterschriebene Stimmrechtsausweise wie Stimmzettelkuverts, so werden letztere ungeöffnet in die Urne gelegt. In allen andern Fällen und in Zweifelsfällen: Unterlagen zurück in das Antwortkuvert; Antwortkuvert in die Urne. 8
9 Keine Vorbearbeitung - 36 VPR Das war schon bisher möglich, war aber in den Gemeinden nicht üblich. Werden bei brieflicher Stimmabgabe die Antwortkuverts durch die Gemeinde nicht geöffnet, so ist deren Zahl täglich zu zählen oder zu schätzen und der Wert in einem Protokoll festzuhalten. Die ungeöffneten Kuverts sind sicher zu verwahren. 9
10 Der Lebenslauf eines Stimmzettels Für die nächste Abstimmung werden 3'800 Stimmzettel gedruckt (100 % für Uetikon): Das Schicksal dieser 3800 Stimmzettel ist ganz unterschiedlich: ca. 50 % wandern in den Papierkorb / diese interessieren das Wahlbüro nicht ca. 10 % bringen ihre Stimmzettel persönlich vorbei / diese Stimmzettel sind unproblematisch ca. 40 % der Stimmzettel werden der Post übergeben / hier gibt es Sonderfälle 10
11 In Zahlen: wir stimmen nicht! 1900 (50 %) nicht von Belang 380 (10 %) unproblematisch % davon sind wiederum unproblematisch (1 Stimmrechtsausweis + 1 Stimmzettelkuvert) Rest Sonderfälle: ca. 20 Sonderfälle oder 1 % der Stimmzettel! die nach GPR bzw. VPR gesondert zu behandeln sind 11
12 Bearbeitung der Antwortkuverts - 42 VPR gleich viele Ausweise wie Stimmzettelkuverts sofern im Stimmzettelkuvert zur gleichen Sache nur ein Wahl- oder Stimmzettel enthalten ist, gilt dieser als gültig sofern im Stimmzettelkuvert zur gleichen Sache mehrere Wahl- oder Stimmzettel enthalten sind und nicht alle gleich lauten, sind alle als ungültig eingelegt zu bezeichnen lauten sie alle gleich, gilt einer als gültig und die anderen werden als ungültig eingelegt bezeichnet 12
13 Bearbeitung der Antwortkuverts - 43 VPR weniger Ausweise als Stimmzettelkuverts alle Wahl- und Stimmzettel werden als ungültig eingelegt bezeichnet 13
14 Bearbeitung der Antwortkuverts - 44 VPR mehr Ausweise als Stimmzettelkuverts Kuvert öffnen liegen gleich viele oder mehr Ausweise als Stimm- oder Wahlzettel vor, gelten alle Zettel als gültig liegen weniger Ausweise als Zettel vor, gilt: lauten die Stimm- oder Wahlzettel gleich, gelten so viele als gültig eingelegt als Stimmrechtsausweise vorhanden sind. Die restlichen Stimm- und Wahlzettel werden mit ungültig eingelegt bezeichnet lauten die Stimm- oder Wahlzettel nicht gleich, werden alle mit ungültig eingelegt bezeichnet 14
15 Knappe Ergebnisse - 75 Abs. 3 GPR und 49 VPR Die wahlleitende Behörde kann die Auswertungsergebnisse der Wahlbüros überprüfen und berichtigen. Bei einem knappen Ausgang ordnet sie eine Nachzählung an. Abstimmungen: Differenz Ja-/Nein Stimmen im Bereich zwischen 49,8 und 50,2 Stimmen Wahlen: Stimmendifferenz zwischen einer Gewählten/Nicht- Gewählten Person beträgt weniger als 0,8 % Differenz zwischen Nicht-Gewählt und absolutem Mehr beträgt weniger als 0,8 % 15
16 Protokoll - 47 VPR WABSTI wird angepasst! Es werden zusätzliche Eingaben verlangt: Für jede Abstimmung und für jeden Wahlgang: Zahl der eingegangenen Wahl- oder Stimmzettel und davon die Zahl der gültig und der ungültig eingelegten Zettel von den gültig eingelegten Zetteln die Zahl der gültigen, der ungültigen und der leeren Zettel 16
17 Beispiel Publikation nach Abstimmung - 47 Abs. 2 und 3 Anzahl Stimmberechtigte: 3317 Eingegangene Stimmzettel: davon ungültig eingelegt: 40 gültig eingelegte Stimmzettel: davon leer: 59 - davon ungültig: 2 gültige Stimmzettel: davon JA: davon NEIN: 505 Die Vorlage ist angenommen. 17
18 Protokoll Besonderheiten - 47 VPR - Vorlagen mit Gegenvorschlag - 47 Abs. 3 VPR - Wahlen - 47 Abs. 4 VPR (keine Änderung) - Technische Hilfsmittel - 47 Abs. 5 VPR (Zählmaschine usw.) auch bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen - Grundsätzlich stellt die wahlleitende Behörde das Wahl-/Abstimmungsergebnis fest ( Vorlage angenommen ; xy gewählt ). Aufgabe kann dem Wahlbüro übertragen werden. Diesfalls: Protokoll des Wahlbüros nennt auch das Ergebnis ( 50 VPR). 18
19 Sicherung der Ergebnisse - 48 VPR Abs. 2 fordert, dass aus den Hilfsunterlagen ersichtlich sein muss, wie und durch wen die einzelnen Schritte bei der Auswertung vorgenommen wurden. - Eine sorgfältige Vorbereitung (Einladung WB-Mitglieder, Einsatzliste etc.) genügt etwas, das die meisten Gemeinden bereits heute in dieser Form erledigen. - Vor allem wichtig, wenn eine Nachzählung infolge eines knappen Resultats angeordnet wird (siehe 49 VPR) 19
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