Zonensignalisation Tempo 30
|
|
- Michaela Schmitz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Birmenstorf Zonensignalisation Tempo 30 Verkehrstechnische Beurteilung Gutachten/Kurzbericht nach Art. 32 Absatz 4 SVG und Art. 108 Absatz 4 SSV sowie Art. 3 der VO über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen des UVEK Februar 2008 SCHILLING + PARTNER, VERKEHRSINGENIEURE, 5001 AARAU
2 1 Verkehrskonzept und Massnahmenplan Verkehrssicherheit Der Gemeinderat Birmenstorf hat am 13. Juni 2005 den Massnahmenplan zur Hebung der Verkehrssicherheit nach einem eingehenden Mitwirkungsverfahren definitiv genehmigt. Verschiedene Massnahmen aus dem Massnahmenplan Verkehrssicherheit wurden in der Zwischenzeit in Angriff genommen oder bereits umgesetzt. So zum Beispiel die Massnahme G1 "Konsequente Einführung der Rechtsvortrittsmarkierung im Baugebiet", welche sich auf das Fahrverhalten positiv ausgewirkt hat. Die Massnahme G2 "Tempo-30-Zonen" soll nun angegangen werden. Es betrifft dies die Wohngebiete nordöstlich der K418, das Gebiet Chrezgass/Schmitteweg sowie das Gebiet Böndlerstrasse. 2 Gebietsabgrenzung und spezifisches Die vorgesehenen Tempozonen umfassen den Grossteil der Wohngebiete. Darin eingeschlossen sind alle Schulanlagen. Die nicht miteinbezogenen Wohnzonen südlich der K418 werden im Zuge ihrer Erschliessung geprüft, ob eine Tempo-30-Zone zweckmässig ist. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 1
3 Der Strassenrichtplan der Gemeinde Birmenstorf verdeutlicht, dass es sich bei allen in den vorgesehenen Tempo-Zonen gelegenen Strassen um siedlungsorientierte Sammel- und Erschliessungsstrassen handelt. Im Richtplan für den Langsamverkehr wird das dichte Netz für die Radfahrer und die Fussgänger sichtbar. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 2
4 3 Grundanforderungen Strassenverkehrsgesetz SVG vom SR Strassensignalisationsverordnung SVV vom (Fassung vom ) SR Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vom SR Verkehrsrichtplan der Gemeinde Birmenstorf Die für die Zonensignalisation vorgesehenen Gebiete umfassen je ein geschlossenes Gebiet. Alle innerhalb der Zonen liegenden Strassen sind siedlungsorientierte Quartiersammel- oder Erschliessungsstrassen. Die Grundanforderungen für eine Tempo-30-Zone gemäss der Verordnung des UVEK vom sind somit erfüllt. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 3
5 4 Angestrebte Qualität Tempo-Zonen sollen von den Benützern verstanden werden und brauchen deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung. Weiterhin gilt jedoch: "So wenig Massnahmen wie möglich, aber so viele wie nötig". Mit der Tempo-30-Zone soll ein ruhiger und sicherer Verkehrsfluss in den Zonen entstehen und die Voraussetzung geschaffen werden, dass es zu keinen Unfällen mit Verletzten mehr kommt und die Gefährdungen deutlich abnehmen. 5 Unfälle und Gefahren Unfälle In den Jahren 2000 bis 2006 registrierte die Polizei 11 Unfälle mit 6 Verletzten und einem Sachschaden von 80'000 Fr. auf dem Gemeindestrassennetz innerhalb des Baugebietes. Es handelt sich, im Vergleich zur Gesamtzahl der Verkehrsunfälle auf dem Gemeindegebiet, um verhältnismässig wenig Ereignisse. Die Zahl von Unfällen, die mit dem europäischen Unfallprotokoll erledigt wurden, ist wie üblich nicht bekannt. Mängel Im Rahmen der Erarbeitung des Massnahmenplanes Verkehrssicherheit wurden von der begleitenden Arbeitsgruppe verschiedenste Mängel auf dem Strassennetz der Gemeinde festgehalten. Die festgestellten Mängel sind im nachfolgenden Plan dargestellt: SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 4
6 Gefährdungen Nebst den Unfällen sind vor allem die Gefährdungen zu beachten. In Wohngebieten, also im Netz der siedlungsorientierten Erschliessungs- und Sammelstrassen, bewegen sich viele Bewohner auf den Strassen oder sie queren diese. Der Verkehr auf diesen Strassen ist stark gemischt, sind doch neben Fussgängern und Automobilisten häufig auch viele Radfahrer unterwegs. Zur berufstätigen Bevölkerung kommen die Schulkinder und die Senioren dazu, zwei Gruppen, die zum Teil die Gefahren im Verkehr deutlich schlechter einschätzen können. Im siedlungsorientierten Strassennetz sind die Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs weitgehend geringer als auf Hauptverkehrsstrassen. Dadurch nehmen die Begegnungshäufigkeiten ab und die Unfallzahlen liegen tiefer. Demgegenüber sind die Gefährdungspotentiale im siedlungsorientierten Netz zeitlich und örtlich viel breiter gestreut. Die simplifizierte Formel "viel Verkehr = viele Unfälle", "wenig Verkehr = wenig Unfälle" stimmt an sich nur beschränkt. Schlimmer noch, wenn dies auf die Gefährdungen übertragen wird. Ein überraschendes Auftauchen eines unangepasst fahrenden Motorfahrzeuges kann infolge des Überraschungseffektes zu vielen Gefährdungen auf dem ganzen Streckenzug führen. Eine Gefährdung entsteht dann, wenn die vorhandenen Sichtverhältnisse mit den zum Beherrschen des Fahrzeuges notwendigen Sichtverhältnissen nicht übereinstimmen. Der Fahrer braucht zum Abbremsen lange Wege, wenn er schnell fährt, zum Anhalten jedoch noch deutlich mehr. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 5
7 Die heutige Regelung "Generell 50" km/h" im überbauten Gebiet hat insbesondere auf dem Netz der Hauptverkehrsstrassen einen deutlichen Rückgang der Unfälle und der Unfallschwere mit sich gebracht. Auf dem siedlungsorientierten Netz hingegen wird diese Regelung häufig missinterpretiert als "erlaubte" Fahrgeschwindigkeit. Dabei wird die Pflicht, die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen, ebenso häufig fahrlässig verletzt. Das erhöht die Gefährdungen der im Wohngebiet grösseren Zahl der Fussgänger und Radfahrer. Der Anhalteweg beträgt bei Tempo 50 rund Meter, je nach Witterung und Strassenzustand. Bei Tempo 30km/h und erhöhter Aufmerksamkeit reduziert sich der Anhalteweg auf 12 13m. In einem Grossteil der Fälle im überbauten Gebieten ist diese Sicht gewährleistet. Diese Tatsache ruft nach Verkehrsberuhigungen in Form von baulichen Massnahmen (z.b. Schwellen) zur Drosselung der Geschwindigkeiten. Es entsteht dadurch ein aufwändiges Massnahmenpaket, das eine unruhige Fahrweise heraufbeschwört. Mit den bewährten Tempo-30- Zonen kann demgegenüber mit einfachen Mitteln eine Konstanz über das ganze Gebiet geschaffen werden unter Vermeidung eines Schilderwaldes und von Schikanemassnahmen. Im Baugebiet sind die Sichtverhältnisse häufig nicht für Tempo 50 zu schaffen. Dies gilt auch bezüglich der auf Strassen abgestellten Fahrzeuge. Diese sind Ausdruck eines bestimmten Mangels an Abstellplätzen. Es macht wenig Sinn, die parkierten Fahrzeuge von der Strasse zu verbannen, um dann mit baulichen Hindernissen den Strassenzug wieder einzuengen. Zweckmässiger ist es, die Abstellplätze gezielt zu markieren. Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, dass dadurch die Fahrweise ruhiger wird. Gemeinsam mit einer gut gestalteten Tempo-30-Zone können die Gefährdungen massiv gesenkt werden. Die Gefährdung entsteht, wie vorangehend dargelegt, auf Grund von physikalischen Gegebenheiten bei den gefahrenen Geschwindigkeiten. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob ein "Einheimischer" oder ein "Durchfahrender" am Steuer sitzt. Es ist hinlänglich bekannt, dass bei Kollisionen von Fussgängern und Radfahrern mit einem Motorfahrzeug, welches im Zeitpunkt der Kollision noch über 30 km/h aufweist, geringe Chancen auf Überleben oder leichte Verletzungen bestehen. Dies wurde an der VCS-Tagung "Sicheres Auto" vom 30. August 2006 von der AGU Arbeitsgruppe für Unfallmechanik, 8006 Zürich in Zusammenarbeit mit dem DTC Dynamic Test Center, 2537 Vauffelin anhand von Live-Crashversuchen mit Fussgängerdummys demonstriert. Kollisionsgeschwindigkeit 40km/h SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 6
8 Die Demonstration erinnert auch an den Physikunterricht, wo festgehalten wird, dass die Energie W des Fahrzeuges mit dem Quadrat der Geschwindigkeit wächst (W= m*v 2 /2). Die Gefährdungen für den Langsamverkehr sind deshalb mit 50 deutlich grösser als mit 30. Die Energie des Fahrzeuges muss beim Bremsen abgebaut werden. Wenn ein Fahrzeug mit 30km/h und ein Fahrzeug mit 50km/h gleichzeitig abbremsen, so fährt das schnellere Fahrzeug noch mit 40km/h zum Zeitpunkt, da das langsamere Fahrzeug bereits steht. Wenn ein Fussgänger unverhofft in einem Abstand von 13 Metern zum Fahrzeug die Strasse betritt, kann bei einer Reaktionszeit von 1 Sekunde ein Fahrzeug mit 30km/h gerade noch anhalten. Das Fahrzeug mit 50km/h hingegen trifft mit ungebremster Geschwindigkeit auf den Fussgänger, da bei einer Reaktionszeit von 1 Sekunde die Bremsung erst nach 14 Metern einsetzt. Die Kollisionsgeschwindigkeit bleibt zu hoch. Die Folge ist ein Unfall mit schweren Verletzungen oder gar einem Todesfall. Die Tempo-30-Zone lässt die Chancen erheblich steigen, dass bei einem unvermeidbaren Unfall Auto-Fussgänger die Kollisionsgeschwindigkeit deutlich unter 30km/h fällt und damit die tödliche Gefährdung praktisch entfällt. Die Tempo-30-Zone kann somit das von der Bundesverfassung stipulierte Recht auf Leben und Unversehrtheit (Art. 10) sichern helfen. 6 Geschwindigkeiten An fünf Stellen wurden über den Zeitraum einer Woche Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die massgebenden Werte sind in der nachfolgenden Tabelle festgehalten: Messort V 50% V 85% V 100% 1 Oberhardstrasse Haldenstrasse Lättestrasse Kirchstrasse Bollstrasse SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 7
9 Gemäss den Messungen fährt die Hälfte der Fahrzeuge bereits heute im Bereiche von 30km/h oder langsamer. Ein besonderes Augenmerk ist deshalb auf die andere Hälfte zu legen. Die Werte für V 85%, das sind die Geschwindigkeiten, die von 85% der Fahrer unterschritten werden, liegen in Bereichen, die eine hohe Akzeptanz der Zonen erwarten lassen, da dazu eine grosse Gruppe gehört, die aus Unachtsamkeit zu schnell fährt respektive heute die Gefahren unterschätzt. Heikel sind die letzten 15% der Verkehrsteilnehmer, die bewusst schnell fahren (siehe Spitzengeschwindigkeiten =100%). Sie bilden ein grosses Gefahrenpotential. Es kann nicht Ziel und Zweck sein, mit massiven baulichen Massnahmen diese Gruppe bremsen zu wollen und damit weit über die Hälfte der korrekt fahrenden Fahrzeuglenker zu bestrafen. Mit eindeutigen Übergängen aus dem Bereich Generell 50 in die Zone und ergänzenden, wiederholten Markierungen versucht, auf die Zone aufmerksam zu machen. Fahrzeuglenker, die sich auch dann zu schnellen Fahrten hinreissen lassen, müssen mit Geschwindigkeitskontrollen der Polizei zur Vernunft gebracht werden. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 8
10 7 Massnahmen Pforten Die Pforte soll klar verdeutlichen, dass in eine Zone eingefahren wird. Je näher die Pforte in das direkte Blickfeld der Verkehrsteilnehmer gestellt werden kann, umso besser ist die Beachtung des Zonensignals. Typ A A Radfahrer können rechts vorbeifahren, Kreuzen zweier Motorfahrzeuge ist nicht möglich Bauliche Massnahme als Signalträger Typ B B Kreuzen zweier Motorfahrzeuge ist nicht möglich, Radfahrer umfahren das Signal Bauliche Massnahme als Signalträger Typ C C Pforte steht am Fahrbahnrand und engt den Lichtraum ein Bauliche Massnahme als Signalträger Typ D D Signal ausserhalb des Lichtraumprofils der Strasse, die Strassenbreite steht voll zur Verfügung Reine Signalisation Wo die Platzverhältnisse keine Pforte auf der Fahrbahn zulassen, soll am Rand signalisiert und zusätzlich die Markierung für den Zoneneingang aufgebracht werden. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 9
11 Markierungen Die neue Markierung für den Rechtsvortritt soll konsequent auf allen Einmündungen und Kreuzungen von Gemeindestrassen angebracht werden. Diese können damit eindeutig von privaten, nicht vortrittsberechtigten Ausfahrten unterschieden werden. Am Eingang zur Zone verdeutlicht die Markierung "Zone 30" die Pforte. In regelmässigen Abständen soll mit der Markierung "30" an die Zone erinnert werden. Fussgängerlängsstreifen sollen den Fahrraum einengen und die schwächeren Verkehrsteilnehmer besser führen. Dort, wo Bedarf an Abstellplätzen besteht, kann mit versetzten Parkplatz-Markierungen die Fahrbahn eingeengt werden. Ausnahmen: Die drei bestehenden Stoppsignale an den Knoten Bollstrasse/Lättestrasse, Schurfleweg/Eggstrasse und Oberzelglistrasse/Oberhardstrasse können infolge der Sichtverhältnisse nicht aufgehoben werden. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 10
12 Bauliche Massnahmen Standplatzsicherungen Dort wo Fusswege hinter einer Mauer oder einem Lebhag direkt auf die Fahrbahn führen, kann ein gesicherter Standplatz die Sicht des Fussgängers auf die Fahrzeuge, aber auch die Erkennbarkeit der Fussgänger für die Fahrzeuglenker sicherstellen. Verdeutlichung Rechtsvortritt Dort wo Strassenerneuerungen anstehen können Massnahmen wie an der Kirchstrasse temporeduzierend wirken. Als Vorläufer können Provisorien speziell bei T-Einmündungen den gleichen Effekt erzielen. Absperrungen mit Pfosten Mit Pfostenreihen können Strassenräume eingeengt und Fussgänger wirksam geschützt werden. Übersichtsplan Die vorgesehenen Massnahmen sind in den nachfolgenden Plänen dargestellt. SCHILLING + PARTNER VERKEHRSINGENIEURE 5001 AARAU SEITE 11
Verkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West
Verkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West Gemeinderatspräsident Erich Feller; Gemeinderat Hansruedi Schönenberg; Philippe Dentan, Fachbereichsleiter Verkehr; Stefan Gerber, Dipl. Ing. FH, Bächthold
MehrGemeinde Niedergösgen. Tempo 30 Zonen Hang und Mühlefeld. Massnahmen / Bausteine
Gemeinde Niedergösgen Tempo 30 Zonen Hang und Mühlefeld Massnahmen / Bausteine Aarau 03.11.2004 Inhaltsverzeichnis 1. Strategie 2. Dimensionierung 3. Torsituation 4. Rückbau Strassenraum 4.1 Bauliche Einengung
MehrFachbroschüre. Tempo-30-Zonen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Fachbroschüre Tempo-30-Zonen bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Tempo 30 erhöht die Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren. Die tiefere Geschwindigkeit führt zu ruhigerem Fahrverhalten, reduziert
MehrWarum Tempo 30-Zonen?
Einführung der Inhalt Warum Tempo 30 Zonen? 3 Geringerer Bremsweg 4 Reduzierung des Lärms 5 Weniger Zeitverlust 5 Vorgaben des Nachhaltigkeitsministeriums 6 9 Allgemeine Regeln des Parkens 10 11 Der Erfolg
MehrMehr Sicherheit und Lebensqualität in Wohnquartieren
Tempo-30- oder Begegnungszonen Mehr Sicherheit und Lebensqualität in Wohnquartieren So erreichen Sie eine Verkehrsberuhigung in Ihrem Wohnquartier Amt für Städtebau Raum und Verkehr Lebendige Wohnquartiere
MehrVerkehrsberuhigung. Grundlagen und Massnahmen. Jenni + Gottardi AG. Gemeinde Thalwil, September 2006
Gemeinde Thalwil, September 2006 Verkehrsberuhigung Grundlagen und Massnahmen 8802 Kilchberg/Zürich Hornhaldenstrasse 9 Telefon 044 716 10 80 Telefax 044 716 10 81 mail@jennigottardi.ch Beratende Ingenieure
MehrWAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL WAS IST EIN VERKEHRSUNFALL? Ein Verkehrsunfall ist ein
MehrGemeinde Agarn. Verkehr Sicherheit + Ordnung. Gutachten Tempo 30. Thun, April 2010
Gemeinde Agarn Verkehr Sicherheit + Ordnung Gutachten Tempo 30 Thun, April 2010 Rundum mobil GmbH, Büro für Mobilität,Schulhausstr. 2, 3600 Thun, 033 334 00 20, info@rundum-mobil.ch, www.rundum-mobil.ch
MehrI. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr 2011. Unfallzahlen 2011 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr:
1 unfälle im Straßenverkehr im Jahr 2011 Der folgende Überblick informiert über die Eckdaten des Statistischen Bundesamt zum Thema unfälle im Straßenverkehr 2011. Als gelten alle Mädchen und Jungen unter
MehrSysteme für Signalisation, Information und Markierung. Verkehrsberuhigung SYSTEME IM BAUKASTEN-PRINZIP FÜR DIE VERKEHRSSICHERHEIT
Verkehrsberuhigung SYSTEME IM BAUKASTEN-PRINZIP FÜR DIE VERKEHRSSICHERHEIT Modulares Produktesortiment Zonensignalisation Baukasten für Sicherheit Die Vielfalt unserer Verkehrswege stellt hohe Anforderungen
MehrGemeindeabstimmung. vom 13. Februar 2011. Sanierung Magdenauerstrasse
Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2011 Sanierung Magdenauerstrasse Inhaltsverzeichnis Sanierung Magdenauerstrasse 4 10 Gutachten über die Gewährung eines Baukredites für die Sanierung der Magdenauerstrasse
MehrPosition. Tramhaltestellen mit Ausstieg auf die Fahrbahn 2011/03
Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Position 2011/03 Tramhaltestellen mit Ausstieg
MehrFaktenblatt. Was sind Hauptstrassen? 2010/11. Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.
Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Faktenblatt 2010/11 Was sind Hauptstrassen?
MehrEntscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 26. August 2013 (BVU- RA.13.183) Aus den Erwägungen
Tempo-30-Zone Voraussetzungen Fehlende Verhältnismässigkeit, wenn nur an wenigen Orten eine Verletzung der Lärmgrenzwerte behoben werden könnte (Erw. 6) Erforderlichkeit flankierender Masssnahmen (Erw.
MehrStrassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962. Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden
Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik
MehrPosition. Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen 2010/11. Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.
Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Position 2010/11 Fussgängerstreifen in
MehrGemeindeversammlung 22. September 2005: Initiative Tempo 30
Gemeindeversammlung 22. September 2005: Initiative Tempo 30 STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES (Gegenvorschlag) A N T R A G Die Gemeindeversammlung beschliesst im Sinne eines Gegenvorschlages: 1. Der Initiative
MehrTempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen Erfahrungen und Anforderungen
Kanton Bern Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen Erfahrungen und Anforderungen Ueli Weber Kreisoberingenieur Bern Mittelland Inhaltsübersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Fakten zur Tempo-30-Zone Köniz 3.
MehrFahrzeugähnliche Geräte
Fahrzeugähnliche Geräte Mit Spass und Sicherheit unterwegs bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Bewegung draussen macht Spass, erst recht mit fahrzeugähnlichen Geräten. Mit Einsatz der eigenen Körperkraft
MehrWas ist eigentlich Rechtsüberholen?
know-how Die Regeln und viele Ausnahmesituationen Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Ravaldo Guerrini (Text und Grafiken) Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Wann ist rechts Vorbeifahren und rechts Überholen
MehrAktion Kindersicherer Straßenverkehr Tempo 30 vor Schulen
Aktion Kindersicherer Straßenverkehr Tempo 30 vor Schulen Kuratorium für Verkehrssicherheit Projektleitung Angelika Ledineg KURATORIUM FÜR VERKEHRSSICHERHEIT 1 Inhalt 1 Ausgangslage... 3 2 Umsetzung des
MehrGefährliche Stellen im Radwegenetz in Oberschleißheim. Für Radfahrer, Fußgänger und Kinder gefährliche Stellen im Oberschleißheimer Straßenverkehr
Gefährliche Stellen im Radwegenetz in Oberschleißheim Für Radfahrer, Fußgänger und Kinder gefährliche Stellen im Oberschleißheimer Straßenverkehr S-Bahnhof, Bahnsteigausgang Süd-Ost Fußweg von der Radlunterführung
MehrFaktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11
Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Faktenblatt 2010/11 Öffentlicher Verkehr
MehrBudget-Gemeindeversammlung
Gemeinde Oberengstringen Die stimmberechtigten Einwohner unserer Gemeinde werden hiermit eingeladen zur Teilnahme an der Budget-Gemeindeversammlung auf Montag, den 26. November 2012, 20 Uhr, in den Gemeindesaal
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit
1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere
MehrSchwerpunkt: Wald unter Druck 5/12. Nimmt die Bevölkerung den Wald zunehmend in Beschlag?
Schwerpunkt: 5/12 1 Nimmt die Bevölkerung den Wald zunehmend in Beschlag? Z Ü R C H E R 10 ZÜRCHER WALD 5/2012 Verkehr im Wald: Was gilt? Wo dürfen Mountainbiker im Wald durchfahren und wie steht es mit
Mehr10 zu viel. Mit Unterstützung vom. ist viel zu viel!
10 zu viel Mit Unterstützung vom ist viel zu viel! wer gewinnt? schnelly und achtsam haben denselben Arbeitsweg: 4 Kilometer quer durch die Agglomeration in die Stadt. «Wetten, dass ich viel schneller
MehrVerordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen
Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) Änderung vom 12. November 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 1 wird
MehrSicherheit auf dem Schulweg
Gemeindepolizei Männedorf Sicherheit auf dem Schulweg Was schützt mein Kind? Wer hat welche Aufgaben? Inhalt Mein Ziel: Sie wissen wie Sie Ihr Kind wirksam vor Unfällen / Übergriffen schützen können Wer
MehrASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE
asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Kompetenzenkatalog Kategorie M 22. März 2011 Grundlage für die Prüfungsvorbereitung
MehrParkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund
Parkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Januar 1998 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite A. Nächtliches Dauerparkieren (gesteigerter Gemeingebrauch) Art. 1 Bewilligungspflicht... 4 Art.
MehrEinwohnergemeinde Unterseen
761.1 Einwohnergemeinde Unterseen Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze (Parkplatzreglement) Gemeindeversammlung vom 05.06.2000 in Kraft ab 01.08.2000 1 Reglement über die Bewirtschaftung
MehrZeitlich befristetes Aufstellen von Werbung für Wahlen und Abstimmungen im Bereich von öffentlichen Strassen
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Telefon 062 835 35 60 Fax 062 835 35 69 Weisung Eigner: Verantwortlich: ATB MD VE Zeitlich befristetes Aufstellen von
MehrGrundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr. 2.1.4.3 FeV)
Prüfungsrichtlinie gemäß Annex II Anlage 4 (Stand 28.01.2009) Seite 1 von 6 Anlage 4 zur Prüfungsrichtlinie Grundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr. 2.1.4.3 FeV) 1 Allgemeine Hinweise
MehrLAGEBILD VERKEHR 2014 POLIZEIINSPEKTION FRANKENTHAL/PFALZ
LAGEBILD VERKEHR 2014 POLIZEIINSPEKTION FRANKENTHAL/PFALZ 1 Verkehrsunfallbilanz der Polizei Frankenthal auf einen Blick Die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle ist leicht auf insgesamt
MehrAuswirkungen von Zonensignalisationen (Tempo 30) in Wohngebieten auf die Verkehrssicherheit [1]
Auswirkungen von Zonensignalisationen (Tempo 30) in Wohngebieten auf die Verkehrssicherheit [1] H.P. Lindenmann, Th. Koy, Institut für Verkehrsplanung, Transporttechnik, Strassen- und Eisenbahnbau (IVT)
MehrParlamentssitzung 17. August 2009 Traktandum 5
Parlamentssitzung 17. August 2009 Traktandum 5 Wabersackerstrasse, Liebefeld: Anpassung und Neugestaltung Kredit; Direktion Planung und Verkehr Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Ausgangslage
MehrSicher Rad fahren Regeln und Tipps
Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bernd Zanke Mitglied des Vorstandes ADFC Berlin e.v. pööös Ideale Verhältnisse... pööös 2 ... und tägliche Realität pööös 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können
MehrVerkehrslösungen für Ihre Sicherheit. Verkehrslösungen für Ihre Sicherheit. Ampeln oder Alternativen
Verkehrslösungen für Ihre Sicherheit Verkehrslösungen für Ihre Sicherheit Ampeln oder Alternativen Die Ampel Seit den 1920er Jahren werden in Deutschland an Straßenkreuzungen Ampelanlagen (Amtsdeutsch:
MehrDer Vortritt und ich
Der Vortritt und ich Inhalt Seite Grundsätzliche Regeln 3 Rücksicht gegenüber Fussgängern 5 Öffentliche Verkehrsmittel 7 Rechtsvortritt 9 Signaltafeln 10 Lichtsignale 12 Gegenverkehr 14 Radwege und Radstreifen
MehrVollzugshilfe Temporeduktion auf Kantonstrassen Kanton Aargau
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Tiefbau Vollzugshilfe Temporeduktion auf Kantonstrassen Kanton Aargau Geschwindigkeitsreduktionen unter Generell 50 sind auch auf Hauptstrassen in Ausnahmefällen
MehrRichtiges Verhalten im Tunnel
Richtiges Verhalten im Tunnel Vor der Einfahrt in den Tunnel Tankfüllung überprüfen. Radio (Verkehrsinformationen) einschalten. Abblendlicht einschalten. Sonnenbrille abnehmen. Auf Ampeln und andere Verkehrszeichen
MehrRadfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Radfahren Sicher im Sattel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Schnell oder gemütlich, kurze oder lange Distanzen, als Sport oder im Alltag Radfahren macht Spass und ist gesund. Wer sicher fährt, fährt
MehrKanton Zürich Gemeinde Dietlikon. Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept. Parkkartenreglement. Suter von Känel Wild AG
Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044
MehrReglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. Politische Gemeinde Schmerikon
Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Politische Gemeinde Schmerikon INHALTSVERZEICHNIS Seite Der Gemeinderat Schmerikon erlässt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 1 gestützt
MehrSicher zu Fuss dank Ihnen A pied, c est sûr grâce à vous Sicuri a piedi grazie a Lei
ATE Association transports et environnement ATA Associazione traffico e ambiente Sicher zu Fuss dank Ihnen A pied, c est sûr grâce à vous Sicuri a piedi grazie a Lei Ausgestellt durch Etabli par Rilasciato
MehrParkplatzplanung für Innenstadt und Quartier Beiträge für attraktive Strassenräume
Parkplatzplanung für Innenstadt und Quartier Beiträge für attraktive Strassenräume Und wir bewegen uns doch 7. November 2013 Erich Willi, Projektleiter Tiefbauamt der Übersicht vielfältige Ansprüche an
MehrDie über alle Kontrollen hin erreichten Höchstgeschwindigkeiten betrugen:
Bassersdorf Karl Hügin.Platz 1, 8303 Bassersdorf Tel 044/838 86 30 Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei Bassersdorf Auswertung der Ergebnisse von Januar bis Juni 2014 Durch die Polizei Bassersdorf
MehrSpeedtest 09 Welcher Risikotyp bist Du? www.speedtest09.ch
Der Sponti Mir kann nichts passieren! Hans guck in die Luft Verkehrsunfälle schädigen nicht nur das Portemonnaie sie treffen auch Menschen direkt an Leib und Seele. Sie verursachen Schmerzen, machen Operationen
MehrVerkehrssicherheitskampagne 2013. Referat vom
Verkehrssicherheitskampagne 2013 Referat vom 24.09.2013 Referat vom Hans Lussi Kampagne 2013 Die diesjährige Kampagne knüpft an die Kampagnen der Jahre 2007-2012 an, dauert vom 24.09.2013 bis 22.10.2013
MehrThemendienst. Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße
Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße Anzahl seit Jahren rückläufig Bund, Bahn und Straßenbaulastträger gemeinsam gefordert Aufklärungskampagne zur
MehrTempo-30-Zone. Information. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern. BSIG Nr. 7/732.11/11.2
Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern Tiefbauamt Reiterstrasse 11 3011 Bern Telefon 031 633 35 11 Telefax 031 633 35 80 info.tba@bve.be.ch www.tba.bve.be.ch Kontaktstelle: Beat Schweizer
MehrGemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT
Gemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT - - Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung, Anforderungen
MehrWas tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?
Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr
MehrSicher und entspannt durch die Mitte.
VCS_Kreisel_D.qxp 16.6.2006 14:12 Uhr Seite 2 Verlangsamen. Vortritt gewähren. Hintereinander fahren. Rundherum sicher über den Kreisverkehrsplatz. www.verkehrsclub.ch Verkehrs-Club der Schweiz VCS, Postfach
MehrReglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041-228 51 55 Telefax 041-210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
Mehronen unter der Lupe Voraussetzungen Funktion Wirkungen
onen unter der Lupe Voraussetzungen Funktion Wirkungen Vorwort Einst waren sie Zentrum grosser Kontroversen, welche 2001 endeten, als die Stimmbürger eine Beschränkung auf 30 km/h der Innerortsgeschwindigkeit
MehrAnmerkungen zur Durchführung / Lösungen
Anmerkungen zur Durchführung / Lösungen Lösungen 1. Gurtschlitten Vor Dir steht ein Gurtschlitten. Das Experiment wird Dir zweimal vorgeführt. Was passiert mit der Puppe, wenn der Gurtschlitten stoppt?
MehrPsychologische Hindernisse Barrieren im Kopf. Christine Chaloupka-Risser, FACTUM Chaloupka und Risser Verkehrs- und Sozialanalysen
Psychologische Hindernisse Barrieren im Kopf Christine Chaloupka-Risser, FACTUM Chaloupka und Risser Verkehrs- und Sozialanalysen 1 Ausgangspunkt Geschwindigkeitsverhalten Verkehrssicherheit & Umwelt,
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrAusnahmen ohne Bewilligungspflicht
REGLEMENT über die Benützung der land- und forstwirtschaftlichen Erschliessungsstrasse Platti-Lusserstein und die Erschliessungsstrassen auf dem Haldi (vom 4. Mai 1992) Der Allmendbürgerrat Schattdorf,
MehrVerkehrsunfallbilanz 2013
Verkehrsunfallbilanz 2013 I. Trends/Entwicklungen Verkehrsunfallentwicklung insgesamt nahezu unverändert Rückgang der Verletzten um 0,6 % aber Anstieg der Getöteten um 2,4 % - Rückgang der Getöteten bei
MehrE-Bikes. Mit Sicherheit leichter ans Ziel
E-Bikes Mit Sicherheit leichter ans Ziel Locker in die Pedale treten, rasch vorankommen und jeden Hügel leicht bewältigen. Die Unterstützung durch einen Elektromotor beim Radfahren hat viele Vorteile.
MehrTempo 30 - Zonen. Einschlägige Vorschriften:
Tempo 30 - Zonen nach Einführung der 33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 13.12.2000 (BGBl I S. 1690); VkBl 2001 S. 6 Einschlägige Vorschriften: 45 (1c) Die Straßenverkehrsbehörden
MehrDie Vision Zero und die 14 TOP-Maßnahmen des DVR
Die Vision Zero und die 14 TOP-Maßnahmen des DVR Christian Kellner Deutscher Verkehrssicherheitsrat Konferenz zum Verkehrssicherheitsprogramm Brandenburg, Potsdam, 07. März 2013 Übergeordnete Strategie
MehrSchwerpunkte des Verkehrsunfallgeschehens.
Inhalt Schwerpunkte des Verkehrsunfallgeschehens 1. Langzeitentwicklung 2005-2014. 2 2. Allgemeine Verkehrsunfallentwicklung -.. 3 3. Vorläufige polizeiliche Verkehrsunfallstatistik Sachsen-Anhalt. 4 4.
MehrVerkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept
Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon Parkierungskonzept Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept Entwurf für die Vernehmlassung Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42
MehrHandout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram
7 Handout Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram GRUNDSATZ RESPEKTIERE ANDERE VERKEHRSPARTNER Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Unser Thema OEV Fussgänger =Verkehrspartner
MehrRadfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Radfahren Sicher im Sattel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Fahr Rad! Fortbewegungsmittel und Sportgerät zugleich, ökologisch und ökonomisch: das Fahrrad. Über drei Millionen Schweizerinnen und
MehrZU FUSS IM HOHEN ALTER SICHER IM STRASSENVERKEHR
ZU FUSS IM HOHEN ALTER SICHER IM STRASSENVERKEHR Informationsbroschüre für alte Menschen, Angehörige, Betreuungspersonen und Fahrzeuglenkende EMPFEHLUNGEN FÜR FUSSGÄNGERINNEN UND FUSSGÄNGER 1. Nehmen Sie
MehrSicher unterwegs. mit der Badner Bahn
Sicher unterwegs mit der Badner Bahn M o d e r n k o m f o r ta b e l s i c h e r Sicherheit braucht aufmerksamkeit Wir leben in einer Zeit, in der Sicherheit eine immer größere Rolle spielt. Dank strengerer
MehrUrnenabstimmung vom 13. Juni 2010
Urnenabstimmung vom 13. Juni 2010 Gemeinde Flims Botschaft betr. Kredit für die Umsetzung des Parkierungskonzeptes und Teilrevision des Verkehrspolizeigesetzes der Gemeinde Flims Kurzfassung Die heutige
MehrVerwendung von Sicherheitsgurten beim Transport von Kindern und Jugendlichen in Feuerwehrfahrzeugen
Verwendung von Sicherheitsgurten beim Transport von Kindern und Jugendlichen in Feuerwehrfahrzeugen Grundsätzlich gilt die Regelung des 21a StVO, nach der vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt
MehrGemeinde Böttstein STRASSENREGLEMENT
Gemeinde Böttstein STRASSENREGLEMENT - - A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrasse, Definition 3 3 Erstellung, Anforderung 3 4 Übergeordnetes
MehrInkrafttreten: 01. April 2013
StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)
MehrErste Schritte im Strassenverkehr
Erste Schritte im Strassenverkehr Auf dem Weg zur Selbstständigkeit bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Für Kinder ist der Strassenverkehr gleichermassen Faszination und Herausforderung. Gefahren sind
Mehr60 h+ 9. = 0.01679 60min = 1.0074 min = 1min + 0.0074min = 1min + 0.0074 60s = 1min + 0.444s = 1:00.444
Seiten 5 / 6 / 7 Berechnungen mit s, v und t Seiten 3 / 4 Umrechnen von Geschwindigkeit und Zeitangaben 1 km h 36 9 158 83 30.96 50 120 54 140.4 m s 10 2.5 43.89 23.06 16.67 8.6 13.89 33.33 15 39 :3.6
MehrSICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN
SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und
MehrGemeinderat. GR Seite 33. Protokoll der 8. Sitzung Montag, 28. August 2006 Gemeinderatsaal. H-P. Berger, Gemeindepräsident
GR Seite 33 Gemeinderat Protokoll der 8. Sitzung Montag, 28. August 2006 Gemeinderatsaal Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: ferner zu Trakt. 2,3 und 4: Entschuldigungen: 20.00 Uhr 22.45 Uhr
MehrAchtung am Bahnübergang!
Ein Zug kommt Nik beachtet weder Regeln noch Zeichen und tritt aufs Gaspedal Achtung am Bahnübergang! Wir schaffen das schon. Locker bleiben. Impressum: Deutsche Bahn AG Kommunikation Potsdamer Platz 2
MehrUnfälle junger Fahrerinnen und Fahrer 2005
Unfälle junger Fahrerinnen und Fahrer 2005 18- bis 24-Jährige im Straßenverkehr: Die sieben risikoreichsten Jahre Der Führerschein hat für Heranwachsende eine kaum zu überschätzende Bedeutung. Er steht
Mehr1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t
kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5
MehrBewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse
DER GEMEINDERAT VON BINNINGEN AN DEN EINWOHNERRAT 206 Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse Kurzinformation:
Mehrinnerorts Verkehrsberuhigung
innerorts Verkehrsberuhigung neue Regelungen viele Möglichkeiten einfache Umsetzung ASTRA OFROU USTRA UVIAS Inhalt Vorwort... 3 frei gehen... 4 respektiert werden... 6 Orte beleben... 8 Verkehr beruhigen...
MehrTempo 30 im Ortszentrum
Tempo 30 im Ortszentrum Argumente, Anleitung, Praxisbeispiel Claim: Meta Book, Für VCS-Grün, Mensch Schriftlinie und wie hier, Umwelt rechtsbündig Inhalt 4 Tempo 30 für mehr Sicherheit im Ortszentrum 7
MehrRichtiges Verhalten am Unfallort. Wissen auffrischen rettet Leben: mit dem zweiten Erste-Hilfe-Kurs
Richtiges Verhalten am Unfallort Wissen auffrischen rettet Leben: mit dem zweiten Erste-Hilfe-Kurs Liebe Mitlebende! Von Herzen unterstütze ich die Initiative des Bundesverkehrsministeriums und des DVR
Mehr1. Soll das Haftpflichtversicherungsobligatorium für Fahrräder abgeschafft werden? X Nein
Fragenkatalog - Abschaffung der Fahrradnummer 1. Soll das Haftpflichtversicherungsobligatorium für Fahrräder abgeschafft werden? Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz lehnt die Abschaffung der Velovignette
MehrEis und Schnee. Gefahr durch Eis und Schnee auf Lkw
Eis und Schnee Gefahr durch Eis und Schnee auf Lkw Der Unternehmer ist nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet, seine Fahrer zu unterweisen Unbemerkte Eis- und Schneeansammlungen auf
MehrRadfahrerunfall Ha-ung und Versicherung. Inhalt AUSGANGSLAGE. Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.
Radfahrerunfall Ha-ung und Versicherung Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. Inhalt Ausgangslage Ha-ung des Radfahrers Versicherungspflicht Koordina@on 2 AUSGANGSLAGE 3 Fahrradunfall 4 Fahrradunfall Motorrad
MehrGemeinde Glarus: Organigramm Projekt Parkierungskonzept und Programm öffentliches Forum
Gemeinde Glarus: Organigramm Projekt Parkierungskonzept und Programm öffentliches Forum Die Gemeinde Glarus erarbeitet ein Parkierungskonzept mit etappierter Umsetzung konkreter Massnahmen. Das Konzept
MehrGemeinde Gansingen. Strassenreglement
Gemeinde Gansingen Strassenreglement Gültig ab 1. Oktober 2009 Seite Inhaltsverzeichnis 54 A Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck, Geltungsbereich 55 2 Öffentliche Strassen und Wege, Privatstrassen und Wege,
MehrUmgang mit der Bahn. auf dem Betriebsareal
Umgang mit der Bahn auf dem Betriebsareal Seite 1 von 6 Arbeitsanweisung Umgang mit der Bahn auf dem Betriebsareal Crash mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Absturz der Last Einklemmen, An- oder Überfahren
MehrKinder unterwegs im Straßenverkehr
Kinder unterwegs im Straßenverkehr LVW / TÜV Thüringen Ablauf Ausgewählte rechtliche Grundlagen ( 1, 2(5), 3(2a), 20(4), 21(1a); (1b) und (3), 26(1) StVO Unfallstatistik Altersbesonderheiten von Kindern
MehrVerkehrsteilnehmer sind ständig einer Alkohol hat am Steuer nichts zu suchen. Flut von Sinneseindrücken ausgesetzt.
Alkohol hat am Steuer nichts zu suchen. Denn Alkohol schwächt die Konzentrationsfähigkeit und kann das Seh- und Reaktionsvermögen erheblich einschränken Fähigkeiten, die in Verkehrssituationen (über-)lebenswichtig
MehrEin optimal beradelbarer Stadtteil. Wolfgang Aichinger Berater für nachhaltige Mobilität, Berlin 26. Juni 2015, Wien, Donaufeld
Ein optimal beradelbarer Stadtteil Wolfgang Aichinger Berater für nachhaltige Mobilität, Berlin 26. Juni 2015, Wien, Donaufeld Fahrradstadt 2.0 Aufholbewegung seit den 70er Jahren GRÜNDE Marie Kåstrup,
MehrNotwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan
(kôtsû) 4 Straßenverkehrsordnung (kôtsû kisoku) 4-1 Die japanische Straßenverkehrsordnung In Japan gibt es gesonderte Verkehrsregeln für Fußgänger, Kraftfahrzeuge (Autos und Motorräder) und Fahrräder.
MehrAUTOFAhren im AlTer. asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE
AUTOFAhren im AlTer Flott unterwegs asa, Vereinigung der Strassenverkehrsämter bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER
MehrG E M E I N D E U N T E R K U L M. Strassenreglement
G E M E I N D E U N T E R K U L M Strassenreglement gültig ab 0. April 006 Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen, Wege und Privatstrassen,
Mehr