Gemeinde Niedergösgen. Gutachten Zone 30 für die Quartiere - Hang - Schachen - Dorf - Inseli - Mühledorf - Mühlefeld

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1 Gemeinde Niedergösgen Gutachten Zone 30 für die Quartiere - Hang - Schachen - Dorf - Inseli - Mühledorf - Mühlefeld Aarau Januar 2005

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Grundlagen der Gemeinde 3. Grundsätzliches zur Zone Wirkung 3.2 Ziele 3.3 Konzept 3.4 Anforderungen 4. Beurteilung des heutigen Strassennetzes 4.1 Strassentyp und Strassenraum 4.2 Verkehrssicherheit 4.3 Geschwindigkeitsmessungen 4.4 Gefahrenanalyse 5. Verkehrskonzept 5.1 Grundsätzliches 5.2 Netzplan 6. Gesamtbeurteilung 7. Massnahmen 7.1 Strategie 7.2 Dimensionierung 7.3 Torsituation 7.4 Rückbau Strassenraum 7.5 Vertikaler Versatz 7.6 Markierungen 7.7 Information Anhang Plandarstellung Nutzungen und Grundinformationen Plandarstellung Verkehrssicherheit Plandarstellung Konzept Plandarstellung Massnahmen 2

3 1. Einleitung Die Gemeindeversammlung hat für die Realisierung der Tempo 30 Zonen in den Wohnquartieren einen Investitionskredit beschlossen. Als Entscheidungsgrundlage diente der Zwischenbericht für ein Verkehrsberuhigungskonzept mit Tempo 30, Juli 2004, VISIOPLAN. Unser Büro hat in der Folge den Auftrag erhalten, zusammen mit einer Arbeitsgruppe die detaillierte Planung für eine Tempo 30 Zone Hang anzugehen und das notwendige Tempo 30 Gutachten zu erstellen. 2. Ausgangslage 2.1 Rechtliche Grundlagen Mit der Revision der Signalisationsverordnung (SSV) ist die Einrichtung von Tempo 30 Zonen und Begegnungszonen vereinfacht worden. Mit der neuen Verordnung vom 28. September 2001 über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen werden nur noch minimale Vorgaben festgelegt. Den Kantonen und Gemeinden wird bei der Anordnung von flankierenden Massnahmen, die sicherstellen sollen, dass tatsächlich langsamer gefahren wird, grösstmögliche Freiheit eingeräumt. Als rechtliche Grundlagen gelten zudem: Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vom Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn vom die einschlägigen Normen der VSS, schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute 2.2 Grundlagen der Gemeinde Es stehen folgende Planungsgrundlagen zur Verfügung: Übersichtsplan Zonenplan Studie Verkehrsberuhigungsmassnahmen Kreuzstrasse, Ballmer + Partner, 2. September Grundsätzliches zur Zone Wirkung Eine Reduktion der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist aus folgenden Gründen sinnvoll: grössere Sicherheit; Der Anhalteweg bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 wird um beinahe 20 Meter deutlich verkürzt. Im weiteren konzentriert sich der Autofahrer durch die geringere Geschwindigkeit und infolge der baulichen und betrieblichen Massnahmen auf einen viel grösseren Nahbereich als bei Tempo 50. Dadurch können Unfälle vermieden und die Unfallschwere reduziert werden. 3

4 weniger Lärm und bessere Luft; der Verkehrsfluss wird harmonisiert. Weniger Stopps, geringere Beschleunigungen und Vermeidung von Verzögerungen führen zudem zu einer Lärmreduktion. Auf Grund dieser Fakten wurden im übrigen auch die Bundesbeiträge gemäss Luftreinhalte-Verordnung an die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ausgerichtet. quartiergerechter Verkehr und höhere Wohnqualität; Der Strassenraum wird vermehrt auf die Sicherheit und die verschiedenen Bedürfnisse der Anwohner ausgerichtet. Insbesondere wird die Situation für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder sowie Fussgänger verbessert und die Durchlässigkeit für Quartierbewohner erhöht. Zudem wird die Koexistenz unter den Verkehrsteilnehmer gefördert und die Wohnqualität gesteigert. 3.2 Ziele Aus den vorangehenden Überlegungen zur Wirkung von Tempo 30 können folgende Ziele hergeleitet werden: Erhöhung der Verkehrssicherheit vor allem im Bereich der Schule und des Kindergartens durch angepasste Geschwindigkeiten erhöhte Aufmerksamkeit seitens der Fahrzeuglenker Erhöhung der Wohnqualität durch Positive Wirkung auf Lärm- und Schadstoffemissionen Reduktion des quartierfremden Verkehrs mehr Aufenthaltsqualität im Wohnquartier 3.3 Konzept Gemäss SSV Art. 22 a kennzeichnet das Signal «Tempo-30-Zone» Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Grundsätzlich ist auf allen siedlungsorientierten Strassen die Einführung von Tempo 30 zulässig. Diese Ausgangslage erlaubt innerorts folgendes Modell für ein Geschwindigkeitsregime: Auf allen siedlungsorientierten Strassen soll Tempo 30, auf den verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 gelten. Diesem Ansatz entsprechen auch die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Die Akzeptanz für Tempo 30 ist umso höher, je grossräumiger Tempo 30 abseits der verkehrsorientierten Strassen gilt. Und je höher die Akzeptanz ist, umso weniger bauliche Massnahmen sind notwendig. Es ist insofern auch der richtige Ansatz, als dass sich die Geschwindigkeit als zentrale Grösse im gesamten Verkehrsgeschehen erweist. Sie beeinflusst im hohen Masse die wichtigsten Problembereiche wie die Sicherheit, Lärm- und Schadstoffemissionen und den Flächenbedarf. Bei keiner anderen Grösse lässt sich auf verhältnismässig kostengünstige Art und Weise eine so grosse Wirkung erzielen. 4

5 3.4 Anforderungen Für die Einführung von Tempo 30 wird ein Gutachten in Form eines Kurzberichtes verlangt, welcher über die folgenden Aspekte Aufschluss geben soll: Ziele, welche erreicht werden sollen Hierarchie der Strassen vorhandene Sicherheitsdefizite und Massnahmen zu deren Behebung Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität Überlegungen zu möglichen Auswirkungen eine Aufzählung und Umschreibung der notwendigen Massnahmen Bei der Realisierung sind diverse Grundsätze zu beachten: Der Rechtsvortritt muss eingeführt werden und das Erscheinungsbild der Strasse soll der signalisierten Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Dazu sind oft bauliche sowie betriebliche Massnahmen notwendig. Eine alleinige Signalisationsmassnahme genügt demzufolge meistens nicht. 5

6 4. Beurteilung des heutigen Strassennetzes Die zur Beurteilung des heutigen Strassennetzes gehörenden planlichen Darstellungen sind nachfolgend eingeheftet. 4.1 Strassentypen und Strassenraum Zum übergeordneten Strassennetz der Gemeinde Niedergösgen gehören aufgrund der Funktion und des Ausbaustandards die Oltnerstrasse, die Hauptstrasse, die Erlinsbacherstrasse und die Jurastrasse. Auf diesen sowie auf den Sammelstrassen der Industrie- und Gewerbezonen soll weiterhin Tempo 50 gelten. Alle anderen Strassen und Wege im Siedlungsbereich können grundsätzlich neu mit Tempo 30 signalisiert werden. Ausgenommen davon sind die Privatstrassen. In der Plandarstellung sind die entsprechenden Strassen ersichtlich. Sie liegen in der Kernzone, in der Wohnzone oder in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Zonen gemäss Zonenplan). Das Erscheinungsbild und die Dimensionierung der Strassen und Wege erfordert teilweise bauliche Massnahmen, damit zukünftig eine Geschwindigkeit von ca. 30km/h eingehalten wird. Auf dem Übersichtsplan kann entnommen werden, wie breit die Strassen sind und ob ein Trottoir vorhanden ist. 4.2 Unfallstatistik Als Grundlage für die Unfallanalyse dienen die polizeilich registrierten Unfälle der letzten fünf Jahre. Die meisten Unfälle ereigneten sich auf der Hauptstrasse. Eine Auswertung dieser Unfälle ist nicht Gegenstand dieses Berichtes. Aufgrund der Unfallhäufung an drei Stellen im Bereich des Aareüberganges ist der Gemeinde aber zu empfehlen, auch die Kantonsstrassen verkehrstechnisch zu untersuchen und allfällige Massnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit zu erarbeiten. In den Quartieren wurden im Vergleich mit den Kantonsstrassen weniger Unfälle registriert. Das geringere Unfallgeschehen ist primär auf die gegenüber den Kantonsstrassen kleinere Verkehrsdichte und nicht etwa auf eine grössere Sicherheit zurückzuführen. Unfälle mit Fussgänger hat es je einen im Schlossrain und in der äusseren Kanalstrasse gegeben. Dies weist darauf hin, dass auch an der äusseren Kanalstrasse der Fussgänger als schwacher Verkehrsteilnehmer ein hohes Schutzbedürfnis benötigt. Die Kanalstrasse sollte auch in eine Tempo 30 Zone einbezogen werden. Eine auffällige Unfallhäufung in den Wohnquartieren gibt es beim Knoten Schmiedenstrasse /Bachstrasse/Bachmattstrasse. Hier haben sich in den letzten fünf Jahren vier polizeilich registrierte Unfälle ereignet. Es handelt sich um einen Begegnungsunfall, einen Unfall beim Richtungswechsel (Abbiegen) und zwei nicht genauer definierte Unfälle. An dieser Stelle wird eine Temporeduktion die notwendige Sicherheit bringen. Aufgrund der Gefährlichkeit dieses Knotens soll die Zonensignalisation mit einer baulichen Massnahme unterstützt werden. 6

7 Beim Knoten Engelbergstrasse/Langstrasse haben sich zwei Unfälle des gleichen Typs (Queren ohne Abbiegen) ereignet. Auch an dieser Stelle wird die Verkehrssicherheit verbessert, indem die Tempolimite reduziert wird. Dies sollte ebenfalls durch eine bauliche Massnahme unterstützt werden. 4.3 Geschwindigkeitsmessungen Die Geschwindigkeiten wurden im Monat Mai im Jahre 2004 bei guten äusseren Bedingungen gemessen. Es wurden an acht Stellen versteckte Radarkontrollen durchgeführt. In der Plandarstellung sind die Standorte für die Messungen und die Resultate (V85% und V50%. Der Wert V85% sagt aus, welche Geschwindigkeit von 85% der erfassten Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) ersichtlich. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind in den meisten Fällen nicht überaus hoch. Ein Verzicht auf umfangreiche bauliche Massnahmen ist zusammen mit einer flächendeckenden Realisierung von Tempo 30 deshalb vertretbar. Allenfalls muss nach einem Jahr an neuralgischen Stellen mit baulichen Massnahmen nachgerüstet werden. In der Äusseren Kanalstrasse und im Mühlidörfli wird zu schnell gefahren. Dies ist insbesondere in der Äusseren Kanalstrasse die Folge des Erscheinungsbildes der Strasse. Entlang der Nordseite schliesst die Aare gleich an die abfallende Dammböschung. Zudem ist auf der Südseite der grösste Teil des Landes noch unbebaut. Beim Mühledörfli sind die Geschwindigkeiten infolge der gestreckten Linienführung zu hoch. In diesen beiden Strassen sind bauliche Massnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit zwingend notwendig. Der schnellste Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von 89 km/h bei der Messstelle Äussere Kanalstrasse erfasst. 4.4 Gefahrenanalyse Ebenso wichtig für das eruieren von Sicherheitsdefiziten ist die Beurteilung der Situation vor Ort und Hinweise aus der Bevölkerung. Es konnten folgende offensichtliche Problemschwerpunkte ausgemacht werden: Kreuzstrasse; Der Verkehr auf der Kreuzstrasse gibt Anwohnern des Wohnquartiers Anlass zur Beschwerde in Bezug auf die Geschwindigkeit und das Fahrverhalten. Eine diesbezüglich in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass die gemessenen Geschwindigkeiten zu hoch sind. Vor allem der Fussgängerstreifen unterhalb der Kurve zur Einmündung in die Schlossrainstrasse ist problematisch, da dieser einerseits häufig von Schulkindern benutzt wird und andererseits für von der Schlossrainstrasse herkommende Fahrzeuge in einer unübersichtlichen Kurve liegt. Die bestehende Einbahnstrasse des westlichen Abschnittes der Kreuzstrasse wird gelegentlich als Abkürzung in Gegenrichtung befahren, was die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer einschränkt. Schmiedenstrasse, Äussere Kanalstrasse; Beide Strassen wurden als Sammelstrassen für das Industrie- und Gewerbegebiet konzipiert und sind dementsprechend für die heutige Funktion viel zu breit. 7

8 Quartierstrasse, Neufeldstrasse; Mit 5.50 m Strassenbreite in Kombination mit einem einseitigen Trottoir wirken die Strassen grosszügig, was zu durchschnittlich hohen Geschwindigkeiten führt. Jurastrasse; Aufgrund der Fahrbahnbreite, dem einseitigen Gehweg und dem starken Gefälle sind die Geschwindigkeiten bergabwärts zu hoch. 5. Verkehrskonzept Die zum Konzept gehörende Plandarstellung ist nachfolgend eingeheftet. 5.1 Grundsätzliches Verkehrskonzeptionelle Überlegungen, beispielsweise in Form eines kommunalen Verkehrsrichtplanes, sind für die Gemeinde Niedergösgen nicht vorhanden. Für die Abgrenzung von Tempo 30 Zonen und für das Aufzeigen der Auswirkungen von verkehrsberuhigten Zonen wurde deshalb einen Netzplan mit den grundsätzlichen konzeptionelle Überlegungen erstellt. Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die mit der Planung von Tempo 30 Zonen gemachten verkehrskonzeptionellen Überlegungen einen kommunalen Verkehrsrichtplan nicht ersetzen. Für eine langfristige, gesamtheitliche Verkehrsplanung wäre die Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer wie Langsamverkehr (Fussgänger, Radfahrer), Öffentlicher Verkehr (ÖV) und motorisierter Individualverkehr (MIV) von Wichtigkeit. Dabei sind auch raumplanerische und städtebauliche Überlegungen miteinzubeziehen. 5.2 Netzplan Im Rahmen des Tempo 30 Konzeptes sind die Strassenhierarchien und die grundlegende Verkehrsorganisation (Regelung, Signalisation) festzulegen. Der Netzplan zeigt das übergeordnete Strassennetz mit den Hauptverkehrsstrassen und den Sammelstrassen der Industrie- und Gewerbegebiete. Aus der Bebauungs- und Strassenstruktur können die verkehrsberuhigten Quartierkammern hergeleitet werden. Es ergeben sich die Tempo 30- Zonen Hang, Schachen, Dorf, Inseli, Mühledorf und Mühlefeld. In den verkehrsberuhigten Quartierkammern wird unterschieden zwischen Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen. Die Sammelstrassen weisen gegenüber den Erschliessungsstrassen ein höheres Verkehrsaufkommen aus und sind dementsprechend breiter dimensioniert (siehe 6.2 Dimensionierung). Entlang der Sammelstrassen rechtfertigt sich ein Trottoir. Das Konzept lässt sich aufgrund der heutigen Strassendimensionierung gut umsetzen, da die als Sammelstrassen bezeichneten Strassenzüge bereits heute überdurchschnittlich breit dimensioniert sind. Die Erschliessungsstrassen sind teilweise zu grosszügig dimensioniert und ein Rückbau ist anzustreben. 8

9 Die Kreuzstrasse hat neben der Funktion einer Sammelstrasse auch eine übergeordnete Funktion als Verbindungsstrasse nach Stüsslingen. Diese Funktion kann aber als untergeordnet bezeichnet werden und stellt keinen Grund dar, die Kreuzstrasse nicht in die Tempo 30 Zone zu integrieren. 6. Gesamtbeurteilung Insbesondere die Kreuzstrasse, Schmiedenstrasse und Äussere Kanalstrasse weisen nicht nutzungsorientierte Erscheinungsbilder auf. Auf diesen Strassen sind Rückbau- bzw. Gestaltungsmassnahmen zwingend notwendig. Im Bereich der Schule und dem Kindergarten besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis, welches ebenfalls entsprechende Massnahmen erfordert. Eine besondere Schwierigkeit stellen die starken Gefällsverhältnisse im Quartier Hang dar. Die verkehrsberuhigenden Massnahmen sind dabei mit Rücksicht auf die Fahrradfahrenden besonders sorgfältig zu wählen. Zusammenfassend kann als Gesamtbeurteilung festgehalten werden, dass die Wohnquartiere der Gemeinde Niedergösgen alle Anforderungen für die Einführung einer Zonensignalisation erfüllen. Die Einführung der Tempo 30 Zonensignalisation in den Quartieren Hang, Schachen, Dorf, Inseli, Mühledorf und Mühlefeld wird als notwendige, zweck- und verhältnismässige Massnahme für die Wohnquartiere beurteilt. 9

10 7. Massnahmen Die zu diesem Kapitel gehörende Plandarstellung ist nachfolgend eingeheftet. Die Plandarstellung zeigt eine Übersicht über die notwendigen Massnahmen bezüglich Massnahmendichte und möglichem Massnahmentyp. Die Darstellung ist als Richtlinie zu verstehen. Bei der Projektierung der Massnahmen, idealerweise in enger Zusammenarbeit mit den Anwohnern, besteht einen Handlungsspielraum für Alternativen in Bezug auf Massnahmentyp und auch bezüglich der genauen Anordnung. 6.1 Strategie Für die Umsetzung der verkehrsberuhigenden Massnahmen kann zwischen Sofortmassnahmen und langfristigen Massnahmen unterschieden werden. Sofortmassnahmen sollen mit einfachen Mitteln kostengünstig und rasch realisiert werden können. Mit langfristigen Massnahmen im Rahmen von Strassen- und Kanalisationsprojekten können dann die Gestaltung und Ausführung optimiert werden. Die folgenden beschriebenen Massnahmen laufen unter dem Begriff Sofortmassnahmen. Langfristige Massnahmen sind individuell für jeden Strassenzug zu planen. Dabei sind betriebliche wie gestalterische Aspekte gleichermassen zu berücksichtigen. Wie unter 3.3 Konzept erwähnt, ist die Akzeptanz für Tempo 30 umso höher, je grossräumiger Tempo 30 abseits der verkehrsorientierten Strassen gilt. Es lässt sich deshalb verantworten, dass in einem 1. Schritt auf allen Strassenzügen, welche mit "minimale Anordnung von Massnahmen" bezeichnet sind, keine Massnahmen realisiert werden und das generell bauliche Einengungen und vertikale Versätze nur sehr minimal eingesetzt werden. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass anlässlich der Erfolgskontrolle die Zonen in einem 2. Schritt allenfalls nachgerüstet werden müssen. 6.2 Dimensionierung In den Wohnquartieren kann unterschieden werden zwischen Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen. Die fahrgeometrischen Anforderungen sind insbesondere in der Normengruppe VSS SN ff definiert. Es gilt: für die Sammelstrasse mit reduzierter Geschwindigkeit: Der Grundbegegnungsfall LW / PW. Erforderliche Fahrbahnbreite: 5.50 m. Erforderliche Fahrbahnbreite im Bereich von Engnissen: mindestens 4.00 m (resp m laut Empfehlung bfu; klare Überholverhältnisse). Bei hohen Randabschlüssen/Zäunen sind angemessene Zuschläge zu berücksichtigen. für die Erschliessungsstrasse mit reduzierter Geschwindigkeit: Der Grundbegegnungsfall PW / PW. Erforderliche Fahrbahnbreite: 4.80 m. Erforderliche Fahrbahnbreite im Bereich von Engnissen: mindestens 3.00 m. Bei hohen Randabschlüssen/Zäunen sind angemessene Zuschläge zu berücksichtigen. 10

11 6.3 Torsituation Das Tor ist ein wichtiger Bestandteil der Tempo 30 Zone. Den Fahrzeuglenkenden soll dabei visuell und physisch bewusst gemacht werden, dass Sie in eine Tempo 30 Zone fahren. Es setzt sich zusammen aus einer seitlichen Einengung, der Signalisationstafel "Tempo 30 Zone" und der Bodenmarkierung "Zone 30" (siehe auch 6.6 Markierungen). Die Signalisationstafel kann zugleich als seitliche Einengung ausgebildet werden. 6.4 "Rückbau Strassenraum" Das Erscheinungsbild des Strassenraumes muss dem Geschwindigkeitsregime entsprechen. Nur wenn das Strassenbild dem Geschwindigkeitsregime entspricht, werden die maximal zulässigen Geschwindigkeiten auch eingehalten. Mit folgenden Massnahmen kann der zu grosszügig wirkende Strassenraum verengt werden: Bauliche Einengung: Als bauliche Einengung eignen sich Pflanzkörper wie Hecken und Bäume. Die Ausführung kann in unterschiedlichem Standart mobil oder mit dem Strassenraum verankert erfolgen. Von ganz kostengünstigen Massnahmen wie mobilen Betonelementen ohne Bepflanzung ist abzuraten, da erfahrungsgemäss die Akzeptanz für solche "Hindernisse" sehr schlecht ist. Die Geometrie der Einengungen ist in der Norm VSS SN definiert. Die Länge der Einengung beträgt in der Quartiersammelstrasse 10 bis 30 m, in der Erschliessungsstrasse 10 bis 50 m. Der Abstand zwischen zwei Einengungen ist zwischen 30 und 50 m zu wählen (siehe auch 6.2 Dimensionierung). Optische Einengung: Als optische Einengungen eignen sich Längsstreifen in Form von farbigem Belag. Die Längsstreifen sind am Fahrbahnrand anzubringen und stellen damit einen Übergang zwischen der primären Fahrbahn und der Seitennutzungen dar. Er kann also dort angebracht werden, wo nicht bereits ein Trottoir besteht. Dieser Längsstreifen hat keine rechtliche Bedeutung.. Als Alternative zum farbigen Belag kann der Fussgängerlängsstreifen gewählt werden, welcher punktuell mit Poller gesichert werden kann. Diese Variante ist kostengünstiger, hat allerdings den Nachteil, dass diese Massnahme sehr verkehrstechnisch wirkt. Versetzte Parkierung: Die Anordnung einer versetzten Parkierung ist eine kostengünstige und einfach zu realisierende Massnahme. Die Parkfelder werden in der Regel 2.00 m breit markiert. Eine Quartiersammelstrasse muss demzufolge mindestens 6.00 m (resp m nach bfu), eine Erschliessungsstrasse min m breit sein (siehe 6.2 Dimensionierung). Weiter muss der Bedarf an Parkfeldern vorhanden sein. Die Längsparkfelder sind zudem mit baulichen Einengungen zu kombinieren resp. Abzugrenzen, damit auch bei unbesetzten Parkfeldern eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden kann. 11

12 Die Kombination und die Dichte der Massnahmen sind individuell nach Strassenzug zu wählen. Die Massnahmen können mit punktuellen Massnahmen in Form von vertikalen Versätzen ergänzt werden. 6.5 Vertikaler Versatz Berliner Kissen: Mit einer Belagsaufschiftung in Form eines sogenannten "Berliner Kissens" kann das Geschwindigkeitsniveau relativ stark gesenkt werden. Sie sind als Ergänzung oder allenfalls Ersatz zu den Massnahmen "Rückbau Strassenraum" und insbesondere auch vor Kreuzungsbereichen anzuwenden. Durch die "Kissenform" können die Velofahrenden die Belagsaufschiftung seitlich umfahren und Anpassungen an der Strassenentwässerung sind, im Gegensatz zur Knotenanhebung, nicht notwendig. Knotenanhebung: Eine ganzflächige auf Trottoirniveau angehobene Knotenfläche berücksichtigt im besonderen Masse die querenden Fussgänger. Wo hohe Fussgängerfrequenzen und besondere Schutzbedürfnisse von Fussgänger bestehen, insbesondere auch von Kindern im Bereich von Schulen, rechtfertigt sich das Anheben eines Knotens als effektive Massnahme. 6.6 Markierungen Für die Markierungen gelten die Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn vom 19. März 2002 des UVEK. Dabei wird unterschieden zwischen: "Zone 30" Die Markierung "Zone 30" kann als Ergänzung zur Zonensignalisation bei der Zoneneinfahrt angewendet werden. "30" Die Markierung "30" ist als Ergänzung zu den baulichen und gestalterischen Massnahmen gedacht, mit welchem der Verkehrsteilnehmer an die maximal zulässige Geschwindigkeit erinnert werden kann. Die Markierungen sind sparsam einzusetzen, da ansonsten die Wirkung verloren geht. "Rechtsvortritt" In der Tempo 30 Zone gilt grundsätzlich Rechtsvortritt. Die Markierung kann dort angewendet werden, wo dies aufgrund der Sichtverhältnisse und der baulichen Gestaltung des Strassenraumes zur Verdeutlichung der Vortrittsverhältnisse notwendig ist. 6.7 Information Info Radar Mit einem sogenannten Info-Radar können die gefahrenen Geschwindigkeiten angezeigt werden. Der Fahrzeuglenker wird auf die allfällig zu hohe Geschwindigkeit aufmerksam 12

13 gemacht, ohne dass er gleich verzeigt wird. Der Info-Radar darf nicht zu lange am selben Ort aufgestellt werden (max. 2 Wochen), da er ansonsten seine Wirkung verliert. Plakate Mit Plakaten in Weltformat kann der Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass er sich in einer Tempo 30 Zone befindet. Nebenbei können wichtige Informationen zu Tempo 30 vermittelt werden. Publikation Mit Flugblätter, einer speziellen Internetseite oder entsprechenden Presseartikel kann die Einführung von Tempo 30 breitgefächert begleitet werden. Aarau, 18. Januar 2005 VISIOPLAN Rudin + Eberling 13

14 Anhang 14

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