sifa-blaulicht Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern!
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- Ute Kraus
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1 sifa-blaulicht sifa-sicherheit für alle sifa ruft zu Volksinitiativen auf Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern! Von Anian Liebrand, sifa Auf Initiative der sifa SICHERHEIT FÜR ALLE sollen in der ganzen Schweiz Volksinitiativen gestartet werden, welche bezwecken, dass Gewaltverbrecher und Personen, die von der sozialen Fürsorge abhängig sind, nicht mehr eingebürgert werden. Nach einer erfolgreichen JSVP- Initiative im Kanton Bern von 2012 nimmt derzeit der Kanton Luzern eine Vorreiterrolle ein, wo sich auf Hinwirken der sifa bereits eine SVP- Einbürgerungsinitiative in konkreter Vorbereitung befindet. Um die Wirkung zu erhöhen, sollen weitere Kantone folgen. Die lasche Einbürgerungspraxis führte hierzulande in den letzten 20 Jahren zu einer massiven Zunahme an Einbürgerungen. Während in den 1990er Jahren durchschnittlich rund Personen (ordentlich und erleichtert) eingebürgert wurden, waren es im Jahr 2006 über Personen bei rund 220 Arbeitstagen im Jahr entspricht dies einer Quote von 209 Einbürgerungen pro Tag! Seither hat die Zahl der Einbürgerungen zwar leicht abgenommen, blieb 1
2 aber auf hohem Niveau haben 34'061 Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erworben. Darunter sind leider auch viele, deren Berechtigung, Schweizer zu werden, mehr als fraglich ist. Da die Einbürgerungskriterien in den meisten Kantonen je nach Gemeinde völlig unterschiedlich sein können, kommt es immer wieder vor, dass verurteilte Kriminelle, Flüchtlinge oder Personen, die seit Jahren nur von der Sozialhilfe leben, eingebürgert werden. Um die Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts zu stoppen und kantonal einheitliche, faire Einbürgerungskriterien zu schaffen, forciert die sifa in möglichst vielen Kantonen Volksinitiativen mit folgendem Kerninhalt: Nicht eingebürgert wird namentlich, wer: wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mind. zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist; Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat; nicht nachweislich über gute Kenntnisse einer Amtssprache verfügt; nicht nachweislich über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus und seiner Geschichte verfügt; nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. 2
3 Kurz-Argumente Endlich werden klare Mindestvoraussetzungen für die Einbürgerung definiert, nach dem Motto hart, aber fair. Dies stärkt vor allem die Einbürgerungsgremien (z.b. Kommissionen), welche vielerorts überhaupt über keinen klaren Kriterienkatalog verfügen und deshalb im Zweifel lieber für Einbürgerungen votieren. Die oben genannten Kriterien können analog der Berner Initiative von 2012 wasserdicht und bundesrechtskonform umgesetzt werden. Dies hat das eidgenössische Parlament im Frühjahr 2015 auf Antrag des Bundesrates so festgehalten. Kein Pass für rechtskräftig verurteilte Schwerkriminelle. Bei Verbrechen (z.b. Tötungsdelikte, Raub, Vergewaltigung) und Verurteilungen zu einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe gilt neu ein unbefristetes Einbürgerungsverbot. Schwerkriminelle dürfen nicht mit der Einbürgerung belohnt werden. Keine Einbürgerung von Personen, die wirtschaftlich nicht selbständig sind, d.h. von Sozialhilfeempfängern oder Personen, die bezogene Sozialhilfegelder nicht zurückbezahlt haben. Mit dem Akt einer Einbürgerung bürgen die Schweizer Staatsbürger für die Aufnahme in die Gemeinschaft der Eidgenossenschaft. Rechte sind auch mit gewissen Pflichten verbunden. 3
4 Der Schweizer Pass darf nur bei guten Kenntnissen der im Wohnort gesprochenen Amtssprache sowie bei ausreichenden Kenntnissen unseres Staatsaufbaus und seiner Geschichte erteilt werden. Denkbar wäre ein obligatorischer Sprachtest, wie das in gewissen Gemeinden schon Standard ist. Kein Pass ohne Niederlassungsbewilligung! Asylanten oder vorläufig Aufgenommene sollen nicht mehr eingebürgert werden. Ein Einbürgerungsgremium einer Gemeinde darf im Rahmen des Zulässigen eine Einbürgerung auch aus anderen Gründen ablehnen, ohne gleich als rassistisch gebrandmarkt zu werden. Es darf keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung geben. Sie unterstützen diese Idee und möchten sich in Ihrem Kanton dafür engagieren? Nehmen Sie mit der sifa Kontakt auf! Die sifa plant, Ende August 2015 eine Koordinationssitzung mit allen Interessierten durchzuführen. Wer auf dem Laufenden gehalten werden will, wird gebeten, sich ungeniert zu melden. . oder Tel (Anian Liebrand verlangen). 4
5 Impressum sifa-blaulicht -Organ der Vereinigung «sifa-sicherheit für alle» Postfach 54, 8416 Flaach, Tel , Fax Für den Inhalt ist verantwortlich: Anian Liebrand, sifa sifa-blaulicht-bulletins sind abrufbar unter Wir bitten Sie: Verbreiten Sie diesen Kommentar weiter an alle Ihnen zugänglichen Adressen. Das Bulletin «sifa-blaulicht» ist eine kostenlos erhältliche Zusatz-Leistung der «sifa». Die für die aktuellen «Blaulicht»-Kommentare erforderlichen Recherchen sind freilich nicht gratis. Wir danken für jede Unterstützungsspende an diese Kosten auf PC-Konto «sifa-sicherheit für alle» Senden Sie mir einen Einzahlungsschein Hier klicken Falls Sie die Blaulicht-Informationen nicht mehr wünschen, können Sie sich hier abmelden: 5
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