Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014

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1 Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014

2 Agenda Der gesetzliche Rahmen steht 3 Innovationen: der Prozess im stationären Sektor 5 Probleme der heutigen Krankenhausfinanzierung 6 Positionen der TK 7 Fazit 10 2 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

3 Der gesetzliche Rahmen steht (1/2) Das deutsche Gesundheitssystem ist grundsätzlich innovationsfreundlich. Vertragsärztliche Versorgung: Erlaubnisvorbehalt nach 135 Abs. 1 SGB V. Stationäre Versorgung: Verbotsvorbehalt nach 137c SGB V. Nur dann, wenn der G-BA nach einer beantragten Prüfung ein Verfahren explizit im Krankenhaus ausschließt, darf diese Leistung nicht erbracht werden. Problem beim Verbotsvorbehalt: Kassen finanzieren Leistungen, deren Nutzen und Wirksamkeit noch nicht nach wissenschaftlichen Kriterien untersucht und bewertet wurden. Frage: Kommen manche Innovationen zu schnell ins System? Was ist mit der Patientensicherheit? 3 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

4 Der gesetzliche Rahmen steht (2/2) Stationäre Versorgung: Verbotsvorbehalt sorgt dafür, dass viele Innovationen über das Zugangsportal Krankenhaus ins System kommen. Arzneimittel: Der bisherige leichte Zugang g wurde erst mit dem AMNOG erschwert. Frühe Nutzenbewertung trägt dazu bei, dass echte Arzneimittel- Innovationen auf den Markt kommen. Medizinprodukte: Das heutige Zulassungsverfahren steht in der Kritik (Skandal um Brustimplantate, mangelhafte Prothesen), umfassende Änderungen sind jedoch derzeit nicht zu erwarten. Ambulante Versorgung: Erlaubnisvorbehalt wird durch die Ambulante spezialfachärztliche Versorgung aufgeweicht. Selektivverträge t ermöglichen es, Innovationen ins System einzuführen. 4 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

5 Innovationen: der Prozess im stationären Sektor Eingabe beim DIMDI: neuer OPS-Schlüssel. InEK kalkuliert DRG. Dauer bis die Innovation Eingang ins System findet: circa 3 Jahre. Was passiert in der Zwischenzeit? Gesetzgeber hat Vorkehrungen getroffen, um die Innovationslücke zu schließen: 6 Abs. 2 KHEntgG: Partner vor Ort können zeitlich befristet Vergütungen für noch nicht im DRG-Katalog abgebildete Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (sog. NUB-Entgelte) verhandeln. Gelten für ein Jahr und nur für das beantragende Krankenhaus. Prüfung durch InEK: Status 1,2,3 oder 4. Bei positivem Ergebnis der Prüfung durch das InEK verhandeln die Vertragsparteien auf der örtlichen Ebene mit dem Krankenhaus die Entgelte für die Innovationen krankenhausspezifisch. 5 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

6 Probleme der heutigen Krankenhausfinanzierung Kassen sind nur für laufende Kosten (Betriebskosten) verantwortlich. Länder kommen ihren Investitionsverpflichtungen nicht nach: Investitionsstau von rund 30 Milliarden Euro. Jährlich fehlen rund 3,5 Milliarden Euro an Investitionsmitteln in den Krankenhäusern. Hinzu kommt bei Universitätsklinika: Landeszuschüsse für Forschung und Lehre stagnieren oder sind rückläufig. Falsche Anreize: Kliniken gehen in die Menge, um Investitionsfinanzierung über DRG-Finanzierung quer zu subventionieren. Ökonomische Motive ausschlaggebend für medizinische Eingriffe? Kassen dürfen nicht der Lückenfüller sein, Bundesländer müssen ihrer Verantwortung nachkommen. 6 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

7 Positionen der TK (1/3) Geld muss der Leistung, nicht dem Status folgen. Deshalb sind auch feste Entgelte (z.b. Systemzuschlag) für Universitätsklinika nicht zielführend. Extremkostenfälle innerhalb des DRG-Systems abbilden: jährliche Kalkulation ausreichend. Allerdings: Kalkulationsbasis verbreitern, indem man die Anzahl der Kalkulationsteilnehmer erhöht. 7 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

8 Positionen der TK (2/3) NUBs in Innovationszentren konzentrieren. Das heißt aber auch: Innovationszentren müssen nicht unbedingt jeden Routineeingriff (z.b. Blinddarm) anbieten. Wichtig ist: Überprüfung des Nutzens und der Wirksamkeit, bevor die Methoden in die Regelversorgung aufgenommen werden. Sicherstellen der Qualität und damit auch der Patientensicherheit. Insbesondere die Qualität der Indikationsstellung muss verbessert werden, um Mengenausweitungen entgegenzuwirken. 8 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

9 Positionen der TK (3/3) Behandlungsqualität sollte auch bei der Krankenhausplanung eine Rolle spielen. Wir brauchen messbare Qualitätsindikatoren, die auch gerichtsfest sind. Voraussetzung dafür ist aber mehr Transparenz: Wer ist gut, wer ist schlecht? Patienten müssen dann für spezialisierte Leistungen eventuell weitere Wege in Kauf nehmen, können aber gute Qualität erwarten. Außerdem: Kollektivvertragliches System durch wettbewerbliche Elemente ergänzen: Einzelverträge bei planbaren Leistungen hohe Qualität zu guten Preisen. 9 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

10 Fazit Hochwertige Leistungen sollen hochwertig vergütet werden. Innovationen sollen auch weiterhin schnell ins System kommen. Aber: Patientensicherheit muss stärker als bisher berücksichtigt werden. Innovationen in Zentren konzentrieren Universitätsklinika sind die geborenen Innovationszentren. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität muss stärker bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Ergebnisse der Bund-Länder-AG abwarten. 10 Zugang von gesetzlich Versicherten zu Innovationen: Was wollen die Kassen?, Thomas Ballast, 2. Oktober 2014

11 Thomas Ballast Stellv. Vorsitzender des Vorstands

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