Kursort: jeweils WIFI Technikzentrum, Lastenstraße 15, 9020 Klagenfurt (Lehrsaal siehe Monitoranzeige)
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- Jutta Abel
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1 KFZ-Technik Herbst/ Winter 2017 Schulungen 57a KFG Seit mehr als 15 Jahren ist die PBStV in Kraft! Diese Verordnung enthält die gesetzlichen Bestimmungen für die formellen Voraussetzungen und die konkrete Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind verpflichtende Schulungen für das für die Begutachtung ermächtigte Personal notwendig. Um als Prüforgan tätig werden zu können, muss somit ein Schulungsnachweis vorliegen. - Ausweis-Sofort-Service - Sie erhalten Ihren Ausweis bzw. Ausweisverlängerung sofort, am jeweils letzten Kurstag (bei bezahltem Kursbeitrag) jeweils Die WIFEN melden sich rechtzeitig an: Einfach Anmeldung einsenden (WIFI Kärnten GmbH, Europaplatz 1, 9020 Klagenfurt), faxen an oder im Internet unter Fachliche Infos/Beratung unter oder wifi@wifikaernten.at
2 57a KFG Grundschulung gemäß 3 Abs. 3 PBStV 1998 (wiederkehrende Begutachtung für KFZ bis 3,5 t hzg) , 4 Tage je Uhr, Montag bis Donnerstag Kursnummer: , 2 x Mo, Di jeweils Uhr Kursnummer: , 2 x Fr Uhr, 2 x Sa Uhr Kursnummer: Dauer: jeweils 36 Lehreinheiten gemäß 3(3)Z1 und 22 PBStV Die vorliegende Ausbildung muss gesamt, vor dem Antrag auf eine Ermächtigung als geeignete Person zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung absolviert sein, da die Schulung eine Ermächtigungsvoraussetzung darstellt. Der Kursabsolvent erhält den 57a (KFG)- Bildungspass. Gesellen und/oder Meister Kfz-Mechaniker, Kfz-Techniker, Landmaschinentechniker Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung Elektronische Begutachtungsverwaltung `EBV` Aufbau und Systematik des Mängelkataloges Einteilung der Mängelgruppen Technische Besonderheiten Fahrzeugüberprüfung Praktische Unterweisung an den Prüfungseinrichtungen - Lehrabschlussprüfung Kfz-Techniker/in oder Kfz-Mechaniker/in + 2 Jahre fachliche Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen oder - Lehrabschlussprüfung Landmaschinentechniker/mechaniker/in + 2 Jahre fachliche Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen oder - Meisterprüfung Kfz-Techniker/Mechaniker/in oder - HTL Kraftfahrzeugbau/Landtechnik + 2 Jahre fachliche Tätigkeit im Bereich Fahrzeugtechnik Mitzubringen: 1 Passfoto Kostenbeitrag: 630,--
3 57a KFG Weiterbildungskurs gemäß 3 Abs. 4, 21 PBStV , Uhr Kursnummer: , Uhr Kursnummer: , Uhr Kursnummer: , Uhr Kursnummer: , Uhr Kursnummer: , Uhr Kursnummer: , Uhr Kursnummer: , Uhr Kursnummer: Weitere Termine auf Anfrage! Dauer: 8 Lehreinheiten Verlängerung der Gültigkeit einer bestehenden Berechtigung (Bildungspass 57a) um weitere 3 Jahre Inhaber einer gültigen Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung (Bildungspass 57a) Auffrischungslehrgang zur Aufrechterhaltung der bestehenden behördlichen Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung für weitere 3 Jahre ab Kursbesuchsdatum. Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung. Wird bis zum Ablauf der Frist für die nächste fällige Weiterbildung diese nicht absolviert, so darf diese Person bis zur Nachholung der Weiterbildung noch für einen Zeitraum von vier Monaten als geeignete Person zur Durchführung von Begutachtungen eingesetzt werden. Bei einer Ermächtigung zur Begutachtung von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht ist zusätzlich ein Spezialkurs (Weiterbildung) über Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen von mindestens 8 Stunden zu absolvieren (siehe Kursnr ) Voraussetzung zur Teilnahme ist eine bereits absolvierte Grundschulung oder Weiterbildung bzw. die bestehende behördliche Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung Kostenbeitrag: 190,--
4 Erweiterungsschulung für LKW 57 gem. 3 Abs. 3 Z3 PBStV - wiederkehrende Begutachtung Termin: 1 Fr Uhr, Herbst Termin nach Bedarf Kursnummer: Termin auf Anfrage (wird festgelegt, sobald einige Interessenten bei uns vorgemerkt sind) Dauer: 7 Lehreinheiten Sie erhalten die Erweiterung zur Berechtigung für Kfz über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht. Absolventen der Grundschulung 57 gem. 3 Abs. 3 und 4 PBStV Aufbaukurs für Kfz über 3,5 t hochstzulässiges Gesamtgewicht bzw. Zugmaschinen über 50 km/h Bauartgeschwindigkeit Voraussetzung: Grundschulung für Kfz bis 3,5 t Kostenbeitrag: 220,-- Grundschulung-Spezialkurs Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 t hzg Termin: und , Do Uhr, Fr Uhr Kursnummer: Dauer: 12 Lehreinheiten Ihre Prüfbefugnis wird auf den Bereich Bremsanlagen erweitert (erforderlich für Prüfstellen mit Fahrzeugen über 3,5 t hzg bzw. Zugmaschinen über 50 km/h Bauartgeschwindigkeit). Personen mit 57-Bildungspass Erweiterung der Prüfbefugnis auf den Bereich Bremsanlagen; erforderlich für Prüfstellen mit Fahrzeugen über 3,5 t hzg bzw. Zugmaschinen über 50 km/h Bauartgeschwindigkeit Besuch der Grundschulung (siehe Kursnr ) UND Erweiterungsschulung LKW (siehe Kursnr ) Kostenbeitrag: 385,--
5 Weiterbildung-Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 t hzg , Uhr Kursnummer: Dauer: 8 Lehreinheiten Ihre bestehende Prüfberechtigung für Fahrzeuge über 3,5 t hzg bzw. Zugmaschinen über 50 km/h Bauartgeschwindigkeit wird um weitere 3 Jahre verlängert. Personen mit bereits vorhandener (gilt 3 Jahre) Berechtigung, Fahrzeuge mit hzg über 3,5 t prüfen zu dürfen Auffrischungslehrgang zur Aufrechterhaltung der bestehenden behördlichen Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung für Fahrzeuge über 3,5 t hzg für weitere 3 Jahre Voraussetzung zur Teilnahme ist ein bereits absolvierter Bremsen-Grundschulung-Spezialkurs oder eine Weiterbildung Bremsanlagen bzw. die bestehende behördliche Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung Kostenbeitrag: 245,-- Die WIFEN melden sich rechtzeitig an: Einfach Anmeldung einsenden (WIFI Kärnten GmbH, Europaplatz 1, 9020 Klagenfurt), faxen an oder im Internet unter Fachliche Infos/Beratung unter oder wifi@wifikaernten.at
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