BARDEHLE PAGENBERG erringt Sieg vor dem Gerichtshof, der die EU-weite Durchsetzung einheitlicher geistiger Eigentumsrechte fördert

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BARDEHLE PAGENBERG erringt Sieg vor dem Gerichtshof, der die EU-weite Durchsetzung einheitlicher geistiger Eigentumsrechte fördert"

Transkript

1 Pressemitteilung vom 11. Oktober 2017 BARDEHLE PAGENBERG erringt Sieg vor dem Gerichtshof, der die EU-weite Durchsetzung einheitlicher geistiger Eigentumsrechte fördert A. Zusammenfassung In einem Grundsatzurteil, das am 27. September 2017 verkündet wurde, bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union ( EuGH ) angesichts von Fragen, die in einer staatenübergreifenden Verletzungsklage aufgrund EU-weit geschützter eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster auftraten, die EU-weite Zuständigkeit für eine Mitbeklagte, die mit der Hauptbeklagten verbunden ist, und sprach sich außerdem für die Anwendung eines einheitlichen Rechts in Bezug auf Rechtsbegehren aus, die in der geltenden EU-Gesetzgebung nicht geregelt sind, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche (verbundene Rechtssachen C-24/16 und 25/16 Nintendo v Bigben). B. Sachverhalt und Verfahren, Fragen und Antworten Prinzregentenplatz München T +49.(0) F +49.(0) info@bardehle.de Ausgangspunkt des Falles waren Klagen wegen Verletzung eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die von Nintendo Co. Ltd. (Nintendo), einem japanischen Unternehmen, vertreten durch BARDEHLE PAGENBERG, gegen die Bigben Interactive GmbH (Bigben Deutschland), der deutschen Vertriebsgesellschaft der Bigben Interactive SA, die in Frankreich gegründet wurde (Bigben Frankreich), in Deutschland (Landgericht Düsseldorf) eingereicht wurden. Nach geltender Gesetzgebung war das Landgericht Düsseldorf in der gesamten EU als Firmensitz der Beklagten für Bigben Deutschland zuständig. Gemäß den geltenden Regeln des Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 trat Nintendo als Mitbeklagte an der Seite von Bigben Frankreich in das Verfahren ein. Neben dem Verbot bestimmter Produkte von Bigben, die eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Nintendo verletzen, umfassten die Verletzungshandlungen, die verhindert werden sollten, auch die Verwendung von Abbildungen von Produkten, die durch eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Nintendo geschützt sind, auf der Verpackung von Waren von Bigben, die Zubehör beinhalten, das zusammen mit den vertretenen Nintendo-Produkten verwendet wird. Nintendo klagte außerdem auf Zahlung von Schadensersatz sowie weitere ergänzende Abhilfemaßnahmen (Rückruf, Vernichtung verletzender Produkte usw.). BARDEHLE PAGENBERG Partnerschaft mbb Patentanwälte Rechtsanwälte Amtsgericht München Partnerschaftsregister 1152 ISO 9001 certified In cooperation with: Singapore

2 Das Landgericht Düsseldorf erließ EU-weite einstweilige Verfügungen sowohl gegen Bigben Deutschland als auch Bigben Frankreich, beschränkte jedoch die Annexansprüche gegen Bigben Frankreich auf das Gebiet der konkreten Lieferkette, d.h. Waren, die von Bigben Frankreich an Bigben Deutschland geliefert werden. Das Landgericht Düsseldorf stellte außerdem fest, dass Bigben sich bezüglich der Verwendung von Abbildungen von Nintendo-Produkten auf ihrer Produktaufmachung auf die Einrede der Zitierung berufen könne, wie sie in Art. 20 Abs. 1 Buchst. c Verordnung Nr. 6/2002 geregelt ist. Beide Parteien legten Berufung ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Zweifel bezüglich des Umfangs der Zuständigkeit für Bigben Frankreich, die Anwendbarkeit der Einrede der Zitierung sowie des anwendbaren Rechts für Annexansprüche und legte dem EuGH die folgenden drei Fragen vor: (1) Kann im Rahmen eines Prozesses zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster das Gericht eines Mitgliedstaats, dessen Zuständigkeit hinsichtlich eines Beklagten sich allein aus Art. 79 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 in Verbindung mit Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ergibt, weil dieser in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Beklagte den im betreffenden Mitgliedstaat ansässigen Beklagten mit möglicherweise schutzrechtsverletzenden Waren beliefert hat, gegen den erstgenannten Beklagten Anordnungen treffen, die unionsweit gelten und die über die die Zuständigkeit begründenden Lieferbeziehungen hinausgehen? (2) Ist die Verordnung Nr. 6/2002, insbesondere deren Art. 20 Abs. 1 Buchst. c, dahingehend auszulegen, dass ein Dritter zu geschäftlichen Zwecken das Gemeinschaftsgeschmacksmuster abbilden darf, wenn er Zubehörartikel zu dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsprechenden Waren des Inhabers vertreiben will? Wenn ja, welche Kriterien gelten dafür? (3) Wie ist der Ort, in dem die Verletzung begangen wurde, in Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 864/2007 in den Fallgestaltungen zu bestimmen, in denen der Verletzer gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzende Waren (a) über eine Website anbietet und diese Website auch auf andere Mitgliedstaaten als den Mitgliedstaat, in dem der Verletzter ansässig ist, ausgerichtet ist, (b) in ein anderes Mitgliedsland als dasjenige, in dem er ansässig ist, befördern lässt? 2 6

3 Ist Art. 15 Buchst. a und g der genannten Verordnung so auszulegen, dass das so bestimmte Recht auch auf Mitwirkungshandlungen anderer Personen anzuwenden ist? In seinem Urteil vom 27. September 2017 gab der EuGH folgende Antworten: 1. Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist in Verbindung mit Art. 6 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren ein Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht, bei dem eine Verletzungsklage anhängig ist und dessen internationale Zuständigkeit in Bezug auf einen ersten Beklagten auf Art. 82 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 beruht und in Bezug auf einen zweiten, in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Beklagten auf Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002, weil der zweite Beklagte die vom ersten Beklagten vertriebenen Erzeugnisse herstellt und an den ersten Beklagten liefert, auf Antrag des Klägers gegen den zweiten Beklagten Anordnungen erlassen kann, die Maßnahmen im Sinne von Art. 89 Abs. 1 und Art. 88 Abs. 2 der Verordnung Nr. 6/2002 betreffen, die sich auch auf Tätigkeiten des zweiten Beklagten außerhalb der genannten Lieferkette erstrecken und die für das gesamte Gebiet der Europäischen Union gelten. 2. Art. 20 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 6/2002 ist dahin auszulegen, dass ein Dritter, der ohne Zustimmung des Inhabers der Rechte aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim rechtmäßigen Vertrieb von Waren, die als Zubehör spezifischer Waren des Inhabers der Rechte aus den Geschmacksmustern verwendet werden sollen, Waren, die solchen Geschmacksmustern entsprechen, u. a. auf seinen Websites abbildet, um die gemeinsame Verwendung der von ihm vertriebenen Waren und der spezifischen Waren des Inhabers der Rechte aus den Geschmacksmustern zu erläutern oder darzutun, eine Wiedergabe zum Zweck der Zitierung im Sinne von Art. 20 Abs. 1 Buchst. c vornimmt, wobei eine solche Wiedergabe nach dieser Bestimmung zulässig ist, wenn die dort aufgestellten kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist. 3 6

4 3. Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( Rom II ) ist dahin auszulegen, dass unter dem Begriff des Staates, in dem die Verletzung begangen wurde, im Sinne dieser Bestimmung der Staat zu verstehen ist, in dem das schadensbegründende Ereignis eingetreten ist. In Fällen, in denen demselben Beklagten verschiedene, in verschiedenen Mitgliedstaaten begangene Verletzungshandlungen vorgeworfen werden, ist bei der Ermittlung des schadensbegründenden Ereignisses nicht auf jede einzelne ihm vorgeworfene Verletzungshandlung abzustellen, sondern es ist eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens vorzunehmen, um den Ort zu bestimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder droht. C. Umfang der Zuständigkeit für Mitbeklagte Die Antwort auf die erste Frage stärkt die Position des Inhabers eines Schutzrechts, das als einheitliches EU-Recht geschützt ist, beträchtlich (als EU-Marke oder Gemeinschaftsdesign oder sogar Gemeinschaftssortenrecht). Ein Mitbeklagter, der nach Art. 6 Nr. 1 Verordnung Nr. 44/2001 (bzw. heute nach Art. 8 Nr. 1 Verordnung Nr. 1215/2012) in das Verfahren eintritt, wird in Bezug auf das gesamte Gebiet der Europäischen Union beurteilt und kann sich nicht auf eine Beschränkung auf die Beziehung zu dem Hauptbeklagten berufen. Das Gericht begründet dieses Ergebnis mit dem Hinweis auf den einheitlichen Charakter in der gesamten Union geschützter Rechte sowie auf das Fehlen etwaiger Beschränkungen im Rahmen der Zuständigkeit des nationalen Gerichts, außer in den Fällen, in denen die Zuständigkeit auf Verletzungshandlungen in dem jeweiligen Mitgliedsstaat gegründet ist, wie in Art. 82 Abs. 5 Verordnung Nr. 6/2002 vorgesehen. Das Gericht bestätigt außerdem, dass das Vorliegen derselben rechtlichen Situation, die notwendig ist, um die Konnexität zwischen den Rechtssachen nach Art. 6 Nr. 1 Verordnung Nr. 44/2001 zu bestätigen, nicht bestritten werden kann, weil möglicherweise in gewissem Maße nationales Recht auf einige Ansprüche des Inhabers angewandt werden muss. D. Auf Annexansprüche anwendbares Recht Eine vielleicht sogar noch größere Bedeutung für die Durchsetzung in der gesamten Union geltender Schutzrechte gegen staatenübergreifende Verletzungen hat die Antwort auf die dritte Frage. 4 6

5 Während ein Unterlassungsanspruch auf Grundlage der Verordnung Nr. 6/2002 selbst verfügbar ist, vertraten Gerichte und Kommentatoren häufig die Meinung, dass die korrekte Vorgehensweise in Bezug auf Ansprüche nicht in der Verordnung Nr. 6/2002 geregelt sei, sondern durch das anwendbare nationale Recht anhand der sog. Mosaiktheorie bestimmt werde, die eine Anwendung der Gesetze jedes Mitgliedsstaates erfordern würde, in dem verletzende Waren auf dem Markt sind. Im Gegensatz zu dieser Theorie, die eine Durchsetzung von Annexansprüchen wie beispielsweise Schadensersatz gegen staatenübergreifende Verletzer in der Praxis extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich machen würde, argumentierte Nintendo dafür, das Gesetz des Mitgliedsstaates anzuwenden, in dem der mutmaßliche Verletzer hauptsächlich tätig ist, also französisches Recht gegen Bigben Frankreich im vorliegenden Fall. Praktisch gesehen ist dies der Ansatz des EuGH, der es erfordert, (...) eine Gesamtwürdigung des Verhaltens dieses Beklagten vorzunehmen, um den Ort zu bestimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder droht (...). Das Gericht weist darauf hin, dass die verletzende Benutzung, die nach Art. 19 Verordnung Nr. 6/2002 untersagt werden kann, nicht in verschiedene Verletzungshandlungen aufgeteilt werden soll, wie beispielsweise Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen usw., die dann den Gesetzen unterschiedlicher Mitgliedsstaaten unterliegen würden. Das Gericht bestätigt dies in Bezug auf die speziellen Umstände, auf die in Frage 3 Bezug genommen wird, nämlich Werbung auf einer Website und die Lieferung von Waren an eine Tochtergesellschaft oder andere Vertriebspartner. E. Recht auf Verwendung von Zitierungen Während die Reaktion auf die Antworten 1 und 3 somit durchweg positiv war, nicht nur für die Klägerin im vorliegenden Fall, sondern für Inhaber EU-weiter Schutzrechte im Allgemeinen, ist die Antwort auf die zweite Frage, das Thema Zitierung, eine Enttäuschung, die die ausschließlichen Rechte von Geschmacksmusterinhabern beträchtlich einschränkt. Der Fall wird nun zur weiteren Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. 5 6

6 Vertreter von Nintendo Co. Ltd.: BARDEHLE PAGENBERG (München) Dr. Henning Hartwig (Rechtsanwalt, Partner) Prof. Dr. Alexander von Mühlendahl, LL.M. (Rechtsanwalt) Inhouse: Koni Nishiura (Kyoto), Dr. Peggy Müller (Frankfurt am Main) Vertreter von Bigben Interactive SA und Bigben Interactive GmbH: KLAKA (München) Dr. Wolfgang Götz, Dr. Carola Onken und Dr. Constantin Kurtz (Rechtsanwälte) Gerichtshof der Europäischen Union (Zweite Kammer): Professor Dr. Marko Iselis (Vorsitzender Richter und Rapporteur) BARDEHLE PAGENBERG vereint die Fachkompetenz von Rechtsanwälten, Patentanwälten, professionellen Vertretern vor dem Europäischen Patentamt, Fachanwälten für Markenrecht und qualifizierten technischen Beratern. Unsere Beratungsdienste sind maßgeschneidert für die speziellen Bedürfnisse unserer Mandanten und die besonderen Umstände des jeweiligen Falls. Folgen Sie uns auf Twitter: Pressekontakt: Gabriela Tröger Marketing & PR Prinzregentenplatz München T +49.(0) F +49.(0) gabriela.troeger@bardehle.de 6 6

Parallelimport und Außenseitervertrieb

Parallelimport und Außenseitervertrieb Parallelimport und Außenseitervertrieb www.bardehle.com 2 Inhalt 5 1. Unzulässigkeit des Parallelimports 5 1.1 Unzulässigkeit wegen Inverkehrbringens außerhalb der Europäischen Union 6 1.2 Veränderung

Mehr

Schutz gegen Produktnachahmung ohne eingetragene Schutzrechte

Schutz gegen Produktnachahmung ohne eingetragene Schutzrechte Schutz gegen Produktnachahmung ohne eingetragene Schutzrechte Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz www.bardehle.com 2 Inhalt 5 Bedeutung des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes 6 Voraussetzung

Mehr

Meine Damen und Herrn, Es ist für mich eine große Ehre und Freude, heute hier in diesem Symposium einen Vortrag halten zu dürfen.

Meine Damen und Herrn, Es ist für mich eine große Ehre und Freude, heute hier in diesem Symposium einen Vortrag halten zu dürfen. (Bild 1.) Die Praxis der Patentgerichtsbarkeit in Japan Ryoichi MIMURA Richter am Obergericht für Geistiges Eigentum Japan Meine Damen und Herrn, Es ist für mich eine große Ehre und Freude, heute hier

Mehr

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten

Mehr

Leitsätze des Urteils

Leitsätze des Urteils 1 von 6 10.09.2012 22:35 Rechtssache C-339/07 Christopher Seagon als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frick Teppichboden Supermärkte GmbH gegen Deko Marty Belgium NV (Vorabentscheidungsersuchen

Mehr

Fuente: Texto original del fallo aportado por UAIPIT-Portal Internacional de la Universidad de Alicante en PI y SI- http://www.uaipit.com.

Fuente: Texto original del fallo aportado por UAIPIT-Portal Internacional de la Universidad de Alicante en PI y SI- http://www.uaipit.com. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 19. April 2012 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Zuständigkeit für Klagen aus

Mehr

OLG Oldenburg Urteil vom 25.02.2014, Az. 13 U 86/13 = NJW-RR 2014, 814

OLG Oldenburg Urteil vom 25.02.2014, Az. 13 U 86/13 = NJW-RR 2014, 814 OLG Oldenburg Urteil vom 25.02.2014, Az. 13 U 86/13 = NJW-RR 2014, 814 Gerichtsstand bei Tätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten der EU, Anforderung eines Buchauszuges bei Festvergütung, Auskunftsanspruch

Mehr

Winheller Rechtsanwälte

Winheller Rechtsanwälte Winheller Rechtsanwälte Volltextservice September 2008 97 105 Urheberrechtsgesetz Abschnitt 2 Rechtsverletzungen Unterabschnitt 1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg 97 Anspruch auf Unterlassung

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO). 4 Ob 94/12w Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere

Mehr

Vom Wissenschaftler (m/w) zum Patentanwalt

Vom Wissenschaftler (m/w) zum Patentanwalt Vom Wissenschaftler (m/w) zum Patentanwalt Was Sie schon immer über diesen Beruf wissen wollten www.bardehle.com 2 Inhalt 5 Die Kanzlei 6 Fragenkatalog 3 Informieren Sie sich auch unter: www.bardehle.com/de/karriere

Mehr

ecommerce Praxistag Online-Handel international: Erfolgsfaktoren & Fallstricke

ecommerce Praxistag Online-Handel international: Erfolgsfaktoren & Fallstricke ecommerce Praxistag Online-Handel international: Erfolgsfaktoren & Fallstricke Referent: Dr. Mathis Hoffmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz GRUENDEL Rechtsanwälte, Leutragraben 2-4, 07743 Jena

Mehr

._."'._'-~~l. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.",) I. 2 4. MilZ ZOlO EC) I. Landgericht Frankfurt am Main ) ) IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

._.'._'-~~l. E, I ~JC. ...~. :::r ',. '.,) I. 2 4. MilZ ZOlO EC) I. Landgericht Frankfurt am Main ) ) IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Landgericht Frankfurt am Main Az. 2-03 07/10 Laut Protkoll verkündet am 18.3.10 Peter, JA'e Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle._."'._'-~~l,._,._. _. ' ~, h.. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.", I,"'. 2 4. MilZ

Mehr

EuGH Urteil vom 6.10.2009, C-301/07 PAGO

EuGH Urteil vom 6.10.2009, C-301/07 PAGO EuGH Urteil vom 6.10.2009, C-301/07 PAGO Fundstelle: EuGH 06.10.2009, C-301/07, RdW 2009/812, 844 = wbl 2009/232, 549 = ecolex 2009/385, 976 (Schumacher) = SWK 2009, T 222 Art 9 Abs 1 lit c GMV ist dahin

Mehr

Die Vindikationsklage zur Übertragung von Patenten von nichtberechtigten Inhabern

Die Vindikationsklage zur Übertragung von Patenten von nichtberechtigten Inhabern Die Vindikationsklage zur Übertragung von Patenten von nichtberechtigten Inhabern www.bardehle.com 2 Inhalt 5 1. Einführung 5 2. Der Kläger und dessen Ansprüche 6 3. Prozessuales 7 4. Zuständige Gerichte

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen. Jabbusch Siekmann & Wasiljeff

Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen. Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Das Einheitspatent - Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen Das Einheitspatent Übersicht 1. Was ist neu am Einheitspatent und dem Einheitlichen

Mehr

LG Köln, 12.06.2009, Az: 81 O 248/08, Urteil. Marken-Zusatz, R im Kreis

LG Köln, 12.06.2009, Az: 81 O 248/08, Urteil. Marken-Zusatz, R im Kreis Gericht OLG Köln Aktenzeichen 6 U 114/09 Datum 27.11.2009 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Köln, 12.06.2009, Az: 81 O 248/08, Urteil Wettbewerbsrecht Marken-Zusatz, R im Kreis 1. Wird

Mehr

NEWSLETTER INHALT. Mai 2013

NEWSLETTER INHALT. Mai 2013 Mai 2013 In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Einführung der neuen Domainendungen ab Sommer 2013 und den Schutz Ihrer Marken durch eine Registrierung im Trademark Clearing House sowie über

Mehr

Bundesarbeitsgericht begrenzt Kettenbefristungen

Bundesarbeitsgericht begrenzt Kettenbefristungen NEWSLETTER Bundesarbeitsgericht begrenzt Kettenbefristungen ARNECKE SIEBOLD Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Hamburger Allee 4 60486 Frankfurt/Main Germany Tel +49 69 97 98 85-0 Fax +49 69 97 98

Mehr

Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) Urteil

Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) Urteil Abschrift Aktenzeichen: 3c C 96/14 Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, Friedrichstrasse 95, 1

Mehr

ZIVILE DURCHSETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE: ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR WIRKSAMKEIT VON VERFAHREN UND ZUGÄNGLICHEIT VON MAßNAHMEN

ZIVILE DURCHSETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE: ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR WIRKSAMKEIT VON VERFAHREN UND ZUGÄNGLICHEIT VON MAßNAHMEN ZIVILE DURCHSETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE: ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR WIRKSAMKEIT VON VERFAHREN UND ZUGÄNGLICHEIT VON MAßNAHMEN Einleitung Creation date 26-03-2013 Last update date User name [SecuredAndAnonymous]

Mehr

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet

Mehr

Redaktion: MMax-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Marstallplatz 1, 80539 München

Redaktion: MMax-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Marstallplatz 1, 80539 München Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 4/1998 In Gemeinschaft mit Rainer Jacobs und Peter Mes herausgegeben im Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und

Mehr

Schutzrechtsverletzungen

Schutzrechtsverletzungen Zertifikat Patent- und Innovationsschutz Modul 3 Patent- und Innovationschutz in der unternehmerischen Praxis Schutzrechtsverletzungen Zur Verteidigung eigener Rechte und zu den Risiken bei Verletzung

Mehr

Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften

Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften Dr. Mark Wilhelm, LL.M. und Dr. Anja Mayer Internationale Versicherungsprogramme Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften Bei Konzernversicherungsverträgen

Mehr

B e s c h l u s s B e g r ü n d u n g :

B e s c h l u s s B e g r ü n d u n g : 4 Nc 24/08d Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende sowie durch die Hofräte Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin

Mehr

Der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch gegen Access Provider

Der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch gegen Access Provider Der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch gegen Access Provider 6. Österreichischer IT-Rechtstag 2012 Wien, 11.5.2012 Überblick - Fragestellung - Europarechtlicher Vermittlerbegriff - Österr. Rechtslage:

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 U 12/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 51 O 151/06 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 10.07.2007 Verkündet am 10.07.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Von der Idee zum Patent

Von der Idee zum Patent Von der Idee zum Patent www.bardehle.com 2 Inhalt 5 Was ist ein Patent? 5 Wann ist eine Idee eine Erfindung? 5 Patentierbarkeit 6 Neuheit 7 Erfinderische Tätigkeit 7 Wie kann ich meine Idee anmelden? 8

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes!

Urteil. Im Namen des Volkes! Landgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 18 O 190/08 Verkündet am: 18.11.2008 Grahle, Justizangestellte als Urkundsbeamtin/beamter der Geschäftsstelle Urteil Im Namen des Volkes! In dem Rechtsstreit der Firma

Mehr

Landgericht Mannheim. Im Namen des Volkes Versäumnis-Urteil

Landgericht Mannheim. Im Namen des Volkes Versäumnis-Urteil Geschäftsnummer: Verkundet am 70 169/11 04. November2011 Cebulla, JFang.e als Urkundsbeamtin der Geschaftsstelle Landgericht Mannheim 7. Zivilkammer Im Namen des Volkes Versäumnis-Urteil Im Rechtsstreit

Mehr

Adipositas kann eine Behinderung im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein

Adipositas kann eine Behinderung im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 183/14 Luxemburg, den 18. Dezember 2014 Presse und Information Urteil in der Rechtssache C-354/13 Fag og Arbejde (FOA), handelnd für Karsten Kaltoft/Kommunernes

Mehr

Irreführung, Preiswerbung, Verkaufsstellen, Internet

Irreführung, Preiswerbung, Verkaufsstellen, Internet Gericht OLG Frankfurt Aktenzeichen 6 U 231/09 Datum 03.03.2011 Vorinstanzen LG Frankfurt, 12.11.2009, Az. 2/3 O 274/09 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Wettbewerbsrecht Irreführung, Preiswerbung, Verkaufsstellen,

Mehr

EuGH Urteil vom 07.05.1991 - C-340/89

EuGH Urteil vom 07.05.1991 - C-340/89 EuGH Urteil vom 07.05.1991 - C-340/89 Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 7. Mai 1991 EuGH Urteil vom 07.05.1991 - C-340/89 HI1262194 Entscheidungsstichwort (Thema) HI1262194_1 ERSUCHEN

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 258/05 BESCHLUSS vom 24. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 130 Nr. 6, 520 Abs. 5 Zur Frage der eigenverantwortlichen Prüfung einer Berufungsbegründungsschrift

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 U 166/00 Brandenburgisches Oberlandesgericht 18 O 617/99 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 25.02.2004 Verkündet am 25.02.2004 Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

GESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz. Grundbestimmungen

GESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz. Grundbestimmungen GESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz Grundbestimmungen 1 Technische Lösungen, die neu sind, die den Rahmen einer bloßen Fachkenntnis übersteigen und die gewerblich anwendbar sind, werden

Mehr

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was

Mehr

Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht: Stand und Aussichten

Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht: Stand und Aussichten Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht: Stand und Aussichten Welttag des Geistigen Eigentums 2014, Chemnitz, 29. April 2014 Stefan Luginbühl Jurist Europäisches Patentamt, München Internationale

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 4 Ob 154/14x Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere

Mehr

HÄRTING-PAPER. Das neue Designgesetz - Aus Geschmacksmuster wird Design

HÄRTING-PAPER. Das neue Designgesetz - Aus Geschmacksmuster wird Design HÄRTING-PAPER Das neue Designgesetz - Aus Geschmacksmuster wird Design Zum 01. Januar 2014 trat das neue Designgesetz (DesignG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetzestext wurden neben einigen weiteren Anpassungen

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil

IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 3 U 2318/11 8 O 8697/10 LG Nürnberg-Fürth IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit S - Kläger und Berufungsbeklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen T - Beklagte

Mehr

Landgericht Berlin. lm Namen des Volkes. d eti-. f ür Recht erkannt: gegen. Urteil. Ausfertigung. Geschäftsnummer: '103 O 34110

Landgericht Berlin. lm Namen des Volkes. d eti-. f ür Recht erkannt: gegen. Urteil. Ausfertigung. Geschäftsnummer: '103 O 34110 Ausfertigung Landgericht Berlin lm Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: '103 O 34110 verkündet am : 31.08:2010 Justizhauptsekretärin ln dem Rechtsstreit der Admiral Deutdcher Handelskontor GmbH, vertreten

Mehr

MEDIENRECHT - Rechtsprechungsübersicht 01/2007 -

MEDIENRECHT - Rechtsprechungsübersicht 01/2007 - Rechtsanwalt Dr. Ralf Kitzberger LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz MEDIENRECHT - Rechtsprechungsübersicht 01/2007 - Rechtsanwalt Dr. Ralf Kitzberger

Mehr

Amtsgericht Braunschweig

Amtsgericht Braunschweig Abschrift. Amtsgericht Braunschweig 117 c 3682/14 Verkündet am 21.08.2015 Undemann, Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil in dem Rechtsstreit, Klägerin

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr... ausgegeben am... 2015

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr... ausgegeben am... 2015 Referendumsvorlage 232.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr.... ausgegeben am... 2015 Gesetz vom 3. September 2015 über die Abänderung des Markenschutzgesetzes Dem nachstehenden vom

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 U 5/13 = 12 O 303/12 Landgericht Bremen B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit Rechtsanwältin [ ], Verfügungsklägerin und Berufungsbeklagte,

Mehr

Die Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie. Claudia Naimi Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz

Die Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie. Claudia Naimi Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Die Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie Das Tätigwerden der Zollbehörden nach VO (EG) Nr. 1383/2003 Tätigwerden der Zollbehörden Anhalten von Waren die im Verdacht stehen

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFES 19. Januar 1993 *

URTEIL DES GERICHTSHOFES 19. Januar 1993 * SHEARSON LEHMAN HUTTON URTEIL DES GERICHTSHOFES 19. Januar 1993 * In der Rechtssache C-89/91 wegen eines dem Gerichtshof gemäß dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Geschmacksmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ; WAS WIRD GESCHÜTZT? 3 2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil

Im Namen des Volkes. Urteil Amtsgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 439 C 16130/08 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Verkündet am: 17.06.2009 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit

Mehr

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016

internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016 internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thumbnails BGH GRUR 2012, 602 Vorschaubilder II Die Veröffentlichung

Mehr

LANDGERICHT MÜNCHEN I

LANDGERICHT MÜNCHEN I LANDGERICHT MÜNCHEN I Az.: 21 S 11536/13 142 C 29441/12 AG Manchen rkündet am 25.04.2014 Urfcanefebeamtte(r) der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Mehr

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1

Mehr

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des

Mehr

Der Patentverletzungsprozess die Ultima Ratio der Durchsetzungsstrategie

Der Patentverletzungsprozess die Ultima Ratio der Durchsetzungsstrategie Der Patentverletzungsprozess die Ultima Ratio der Durchsetzungsstrategie Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr. Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz 1 D 88045 Friedrichshafen

Mehr

Durchsetzung des Patentschutzes

Durchsetzung des Patentschutzes Durchsetzung des Patentschutzes Patentanwalt - Patentrecht - 136 Rechtsansprüche aus dem Patent 33 PatG Entschädigung vor Patenterteilung Von der Veröffentlichung an kann der Anmelder von demjenigen, der

Mehr

EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN

EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN FORMBLATT A KLAGEFORMBLATT (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen

Mehr

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und materielles Urheberrecht

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und materielles Urheberrecht ALAI Deutschland Urheberrecht und internationales Privatrecht Humboldt-Universität Berlin, 30.10.2013 Urheberrechtsverletzungen im Internet: Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und materielles

Mehr

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit)

Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) www.stephan-fuhrer.ch Europäischer Gerichtshof C-463/06 13.12.2007 Wohnsitzgerichtsstand (Odenbreit) Leitsatz Ein Geschädigter kann durch Klage an seinem Wohnsitz sein direktes Forderungsrecht gegen den

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 15. Mai 2014 in der Rechtsbeschwerdesache. UrhG 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1; ZPO 91 Abs.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 15. Mai 2014 in der Rechtsbeschwerdesache. UrhG 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1; ZPO 91 Abs. BUNDESGERICHTSHOF I ZB 71/13 Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: BESCHLUSS vom 15. Mai 2014 in der Rechtsbeschwerdesache ja nein ja UrhG 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1; ZPO 91 Abs.1 Satz 1 Deus Ex

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Teilurteil wird aufgehoben, und die Rechtssache wird auch insofern zur neuerlichen

Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Teilurteil wird aufgehoben, und die Rechtssache wird auch insofern zur neuerlichen 17 Ob 15/11x Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 32/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 023 17 O 308/00 Landgericht Frankfurt (Oder) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren der Frau H... U...,... Berlin,

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 103 O 19/10 verkündet am: 11.05.2010 Thieme Justizhauptsekretärin

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 103 O 19/10 verkündet am: 11.05.2010 Thieme Justizhauptsekretärin Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 103 O 19/10 verkündet am: 11.05.2010 Thieme Justizhauptsekretärin In dem Rechtsstreit des Herrn Markenrecht IT, Fachanwalt IT Straße 51, 10117

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 10. November 2009. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 10. November 2009. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 325/08 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GG Art. 103 Abs. 1, ZPO 286 A a) Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei

Mehr

Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (1999)

Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (1999) Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (1999) TEIL1 1. Aufgabe Am 13. April 1999 wurde in Frankreich ein Patent angemeldet. Der Erfinder beabsichtigt, dieselbe Erfindung beim DPMA unter Inanspruchnahme des

Mehr

Presserecht und Filesharing: Kein Unterlassungsanspruch für Abmahn-Anwalt gegen Verlag und Autor nach kritischem Bericht über Abmahn-Industrie

Presserecht und Filesharing: Kein Unterlassungsanspruch für Abmahn-Anwalt gegen Verlag und Autor nach kritischem Bericht über Abmahn-Industrie Presserecht und Filesharing: Kein Unterlassungsanspruch für Abmahn-Anwalt gegen Verlag und Autor nach kritischem Bericht über Abmahn-Industrie 27. April 2011 OLG Köln 27. April 2011 OLG Köln, Urteil vom

Mehr

Achtung bei Plagiaten - Markenrechtsverstöße im (Secondhand-)Handel

Achtung bei Plagiaten - Markenrechtsverstöße im (Secondhand-)Handel Achtung bei Plagiaten - Markenrechtsverstöße im (Secondhand-)Handel Werden in Secondhand-Läden Fälschungen, sog. Plagiate bekannter Produkte, für deren Originale der Hersteller ein Markenrecht eingetragen

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes!

Urteil. Im Namen des Volkes! Landgericht Braunschweig Geschäfts-Nr.: 9 O 2958/07 (445) verkündet am: 30.01.2008 Winsemann, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil Im Namen des Volkes! In dem einstweiligen

Mehr

Neueste Entwicklungen im Patentrecht 19. November 2013, Martinsried (München)

Neueste Entwicklungen im Patentrecht 19. November 2013, Martinsried (München) Einladung Seminar Neueste Entwicklungen im Patentrecht 19. November 2013, Martinsried (München) in Kooperation mit UmweltCluster Bayern Neueste Entwicklungen im Patentrecht Das richtige Innovationsmanagement

Mehr

Titel der Präsentation

Titel der Präsentation Titel der Präsentation Haftpflicht von Ärzten gegenüber den von ihnen behandelten Patienten im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Mehr

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Entscheidung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Anonymisierte nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin 03/04/07 ENTSCHEIDUNG über

Mehr

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN zur rechtlichen Problematik internationales Familienrecht - u.a. anwendbares Recht für geltend gemachte Ansprüche erstellt im Auftrag

Mehr

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf

Mehr

Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems)

Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems) Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems) Vortrag zum öffentlich-rechtlichen Kolloquium der Fakultät III der Universität Bayreuth am 03.11.2015 Prof. Dr. Heinrich Amadeus

Mehr

3 Ob 60/12p. gefasst:

3 Ob 60/12p. gefasst: 3 Ob 60/12p Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch

Mehr

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG)

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG) Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG) In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-5, veröffentlichten

Mehr

Änderungen im Markenrecht

Änderungen im Markenrecht Änderungen im Markenrecht Das europäische Markenrecht wird reformiert. Ziel der Reform ist es, das markenrechtliche Verfahren in der EU einfacher, günstiger und schneller zu machen. Die maßgebliche Änderungsverordnung

Mehr

Brüssel I-VO Reformvorschlag Brüssel Ia-VO. ABl 2001 L 12, 1 KOM (2010) 748 endgültig ABl 2012 L 351 KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH

Brüssel I-VO Reformvorschlag Brüssel Ia-VO. ABl 2001 L 12, 1 KOM (2010) 748 endgültig ABl 2012 L 351 KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH ABl 2001 L 12, 1 KOM (2010) 748 endgültig ABl 2012 L 351 KAPITEL I KAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH ANWENDUNGSBEREICH Art 1 (1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf

Mehr

Urteil IM NAMEN DES VOLKES. Dr. Liste Anwalt, Rechtsanwalt 55, 44793 Bochum - Kläger u. Widerbeklagter -

Urteil IM NAMEN DES VOLKES. Dr. Liste Anwalt, Rechtsanwalt 55, 44793 Bochum - Kläger u. Widerbeklagter - Amtsgericht Hamburg Az.: 18b C 389/11 Verkündet am 11.09.2012 Roggenkamp, JHSekrin Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Dr. Liste Anwalt, Rechtsanwalt 55, 44793

Mehr

Patente, Marken und andere internationale

Patente, Marken und andere internationale Patente, Marken und andere internationale Schutzrechte ein Überblick Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Schutz des Geistigen Eigentums im europäischen und internationalen Kontext 11. Oktober 2011, Haus

Mehr

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Abschrift 68 C 198/11 Verkündet am 17.05.2013, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der NMMN -New Media

Mehr

Bsw 77144/01 Bsw 35493/05

Bsw 77144/01 Bsw 35493/05 Bsw 77144/01 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer V, Beschwerdesache Colak und Tsakiridis gegen Deutschland, Urteil vom 5.3.2009, Bsw. 77144/01 und Bsw. 35493/05. Art. 2 EMRK, Art. 6 Abs.

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 9 ObA 72/14z

IM NAMEN DER REPUBLIK. 9 ObA 72/14z IM NAMEN DER REPUBLIK 9 ObA 72/14z 2 9 ObA 72/14z Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 6 B 16.03 VGH 9 S 530/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. März 2003 durch den Vorsitzenden

Mehr

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v.

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Der Generalsekretär Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Konrad-Adenauer-Ufer 11. RheinAtrium.

Mehr

Michael Pluta. Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen. am Beispiel der Märklin-Insolvenz

Michael Pluta. Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen. am Beispiel der Märklin-Insolvenz Michael Pluta Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer und Fachanwalt für Insolvenzrecht Geschäftsführer der Pluta Rechtsanwalts GmbH Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen am Beispiel der -Insolvenz Vortrag

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 94/04b

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 94/04b IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 94/04b 2 10 ObS 94/04b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer

Mehr

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Geschmacksmuster/s Geistiges Eigentum 12 Wintersemester

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 31. Oktober 2006. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 31. Oktober 2006. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 20/06 BESCHLUSS vom 31. Oktober 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 233 Fe, 85 Abs. 2 Der beim OLG nicht zugelassene Rechtsanwalt, der als Vertreter

Mehr

EuGH entscheidet über die Vergabepflichtigkeit

EuGH entscheidet über die Vergabepflichtigkeit EuGH entscheidet über die Vergabepflichtigkeit einer Aufgabendelegation Mit einem aktuellen Urteil vom 13.06. (C-386/11) hat der EuGH erstmals zur in Deutschland seit Jahren umstrittenen Frage der Vergabepflichtigkeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. November 2004. in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. November 2004. in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF I ZB 16/04 BESCHLUSS vom 25. November 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Umsatzsteuererstattung ZPO 91; UStG 3 Abs. 9a Macht ein Rechtsanwalt gegen

Mehr

Im Namen des Volkes Urteil

Im Namen des Volkes Urteil Landgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: 2-03 S 5/13 Verkündet am: 10.04.2014 Justizfachangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit Im Namen des Volkes Urteil Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft?

Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? -1- Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum: Zahlung an Wohnungseigentümer oder an Gemeinschaft? 1. Haben einzelne Erwerber von Wohnungseigentum den Veräußerer in Verzug

Mehr

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 16. Februar 2012(*)

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 16. Februar 2012(*) URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 16. Februar 2012(*) Richtlinie 90/314/EWG Pauschalreisen Art. 7 Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr