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1 Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Intensivpädagogische Hilfen im Ausland Rückblick und Ausblick Fachtagung Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland Berlin 28.Juni 2011

2 Übersicht Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und ihre rechtlichen Bezugspunkte Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und die (fach)politische Diskussion Reaktionen des Gesetzgebers Zur immanenten Widersprüchlichkeit der Erziehungshilfe im Ausland

3 Die Vielfalt intensivpädagogischer Maßnahmen Einzelbetreuung Gruppenprojekte Ambulante Hilfen Stationäre Hilfen Reiseprojekte Standprojekte (Segel)Schiffsprojekte deutsche Pädagogen Pädagogen des Gastlands

4 Intensivpädagogische Maßnahmen zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafrecht Hilfe zur Erziehung ( 27 ff SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit Vollzeitpflege Heimerziehung Intensivpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung ( 35a SGB VIII) Erziehungsmaßregel ( 9 ff JGG) Weisung ( 10 JGG)

5 Leistungserbringung im Ausland oder: andere Länder andere Sitten Private Auslandsreise oder berufliche Tätigkeit im Ausland Aufenthaltsrecht Berufsausübung/ Betriebserlaubnis Schutz und Fürsorge für den jungen Menschen Krankenversorgung/ psychiatrische Betreuung Strafrechtliche Verantwortung junger Menschen

6 Übersicht Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und ihre rechtlichen Bezugspunkte Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und die (fach)politische Diskussion Reaktionen des Gesetzgebers Zur immanenten Widersprüchlichkeit der Erziehungshilfe im Ausland

7 Wohin mit jungen Menschen, die Schwierigkeiten machen? Die kontroverse Debatte über freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe Verschiebebahnhöfe zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie Die Entsorgung schwieriger Jugendlicher im Ausland

8 Besondere Anforderungen an Auslandsmaßnahmen Hilfeplanung Deckung des Hilfebedarfs im Ausland Kompetenzen der Leistungserbringers Gesundheitsvorsorge Kooperation Wahrnehmung der Steuerungsverantwortung Krisenmanagement

9 Zwischenfälle und diplomatische Jugendliche Verwicklungen entfernen sich von Betreuern und tauchen unter begehen Straftaten Gefährdung des deutschen Ansehens im Ausland

10 Erste Reaktionen Bund-Länder-Besprechung im März 1995 im BMFSFJ Erwartung dass Träger der Projekte die Auslandsvertretungen sowie die Behörden des Gastlands über geplante Maßnahmen unterrichten

11 Eskalation in den Jahren 2003/ 2004 Schilderung von Einzelfällen in der Presse Spiegel vom : Böse Buben ins Ausland? Nein, danke Spiegel 6/ 2004: Risiko am Rio Coco Die Bundesregierung will die umstrittene Erlebnispädagogik im Ausland schärfer reglementieren jugendliche Kriminelle belasten die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten

12 Übersicht Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und ihre rechtlichen Bezugspunkte Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und die (fach)politische Diskussion Reaktionen des Gesetzgebers Zur immanenten Widersprüchlichkeit der Erziehungshilfe im Ausland

13 Der Gesetzgeber unter Druck (1) Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG) Gesetzesantrag Bayern vom : Verbot intensivpädagogischer Maßnahmen im Ausland

14 Der Gesetzgeber unter Druck (2) Änderungen durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) vom Hilfen zur Erziehung im Ausland als begründete Ausnahme ( 27 ) Klärung gesundheitlicher Risiken im Vorfeld ( 36) Eignungskriterien für die Leistungserbringer ( 78 b)

15 Hilfe im Ausland als begründete Ausnahme (Änderung in 27) Ergänzung von Abs.2 Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. (Wunsch AA: und es sich nicht um Jugendliche handelt, die bereits wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie im Ausland Straftaten begehen könnten)

16 Klärung gesundheitlicher Risiken im Vorfeld ( 36) (4) Vor einer Entscheidung über die Gewährung einer Hilfe, die ganz oder teilweise im Ausland erbracht wird, soll zur Feststellung einer seelischen Störung mit Krankheitswert die Stellungnahme einer in 35a Abs. 1a Satz 1 genannten Person eingeholt werden.

17 Eignungskriterien für die Leistungserbringer ( 78 b) Dem 78b Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: Vereinbarungen über die Erbringung von Hilfe zur Erziehung im Ausland dürfen nur mit solchen Trägern abgeschlossen werden, die 1. anerkannte Träger der Jugendhilfe oder Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung im Inland sind, in der Hilfe zur Erziehung erbracht wird, 2. mit der Erbringung solcher Hilfen nur Fachkräfte im Sinn des 72 Abs. 1 betrauen und 3. die Gewähr dafür bieten, dass sie die Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes einhalten und mit den Behörden des Aufenthaltslandes sowie den deutschen Vertretungen im Ausland zusammenarbeiten.".

18 Weitere Aktivitäten zur Qualitätsentwicklung BAGLJÄ Empfehlungen für Standards und Rahmenbedingungen bei der Gewährung von intensivpädagogischen Hilfen im Ausland für die Jugendämter (2004) AGJ Stellungnahme: Hilfen für Kinder und Jugendliche nach 27, 35 oder 41 SGB VIII im Ausland (2007/ 2003) Bundesverband für Erlebnispädagogik Selbstverpflichtung der Mitglieder Gütesiegel zur Qualität von Anbietern erlebnispädagogischer Programme (2010)

19 Deutscher Verein 2008: Eckpunkte zur Durchführung von intensivpädagogischen Erziehungshilfen im Ausland Beteiligung komm. Spitzenverbände Auswärtiges Amt BMFSFJ Bundesamt für Justiz Bay. Landesjugendamt Bundesverband für Erlebnispädagogik Beschluss des Präsidiums des DV am

20 DV: Eckpunkte (1) Hilfeplanung als Grundlage Zeit zur Planung und Abklärung der Bedingungen im Ausland Hilfe im Ausland als Teil eines umfassenden Hilfekonzepts Gesundheitsvorsorge Ausschluss von Störungen mit Krankheitswert Ggf. Sicherung der ärztl. Versorgung im Ausland

21 DV: Eckpunkte (2) Informationsaustausch und Kooperation Transparenz hinsichtlich der beteiligten Akteure Verantwortungsübernahme inländischer Träger für Kooperationspartner im Ausland Zusammenarbeit mit Behörden im Ausland und den deutschen Vertretungen Unmittelbarer Kontakt des Jugendamtes mit dem jungen Menschen

22 Tab. 1: Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige außerhalb von Deutschland nach Hilfearten und Altersgruppen (Deutschland; 2009) Hilfen am Beendete Hilfe 2009 Andauernde und beendete Hilfen Insg Insg Insg. Insgesamt Alter von... bis unter... Jahren Unter 14 Jahre bis unter 18 Jahre Jahre und älter* * Hilfe für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige; 2009; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

23 Tab. 2: Zahl der Fälle für die Heimerziehung ( 34 SGB VIII) sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) (jeweils einschl. Hilfen gem. 41SGB VIII), die außerhalb von Deutschland durchgeführt werden; 2008 und Andauernde Hilfen Beendete Hilfen Andauernde und beendete Hilfen 34/35* dv. 34* dv. 35* * Angaben einschließlich der Hilfen für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

24 Übersicht Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und ihre rechtlichen Bezugspunkte Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland und die (fach)politische Diskussion Reaktionen des Gesetzgebers Zur immanenten Widersprüchlichkeit der Erziehungshilfe im Ausland

25 Die Ambivalenz von Freiheit und Geschlossenheit einerseits: Segeln, Reisen, Auslandsaufenthalt als Assoziation von Freiheit Räumliche Distanz zum Herkunftsmilieu Andererseits: Segelschiff als totale Institution andererseits: Zwangskontext der Reise Abgeschiedenheit als Rahmen für totale Kontrolle

26 Position der Adressaten Eingeschränkte Partizipations- und Interventionsmöglichkeiten Defizite in der Elternarbeit Beziehungsgestaltung als Anforderung an die Fachkräfte

27 Konsequenzen Stärkung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes Sicherung der Nachhaltigkeit der Hilfe (Reintegrationsplan) Bedarfsgerechte Hilfe auch nach Erreichen der Volljährigkeit Stärkere Beteiligung des jungen Menschen (und seiner Eltern) an der Gestaltung des Hilfeprozesses Aufbau eines Fehler- und Beschwerdemanagements

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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