VI. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) für den Lahn-Dill-Kreis Bereich Altkreis Wetzlar

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1 VI. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) für den Lahn-Dill-Kreis Bereich Altkreis Wetzlar Teil I: Allgemeinbildende allgemeine Schulen - Grundschulen - Schulen der Sekundarstufe I - gymnasiale Oberstufe (Goetheschule) - Standort- und Organisationsmodelle Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises Fachbereich 3: Bildung, Jugend und Familie Dezernent: Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Roland Wegricht Karl-Kellner-Ring Wetzlar Beratung: Gerhard Reitz und Martin Scharlau Bildungsberatung, Bildungsmanagement Weißerdstraße Bad Camberg

2 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 1

3 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 2 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Ausgangslage Grundsätzliche Anmerkungen zur Aufstellung von Schulentwicklungsplänen Änderungen des Hessischen Schulgesetzes vom Neue Praxis im Umgang mit den höchst- und -mindestwerten IV. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Lahn-Dill- Kreises vom Grundlagen für die Erstellung der VI. Fortschreibung des SEP Aussagen und Auflagen durch Erlasse des HKM Beschluss des Kreistages des LDK vom auf der Grundlage des Projekts Demographie und Schulentwicklung Beschluss des Kreistages des LDK vom (Drucksache 159/2008-2) Arbeitsgrundlage Der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger Übersicht über die Anzahl der Schulen und das Angebot an Schulformen Die Bevölkerungsentwicklung im Mittelbereich Wetzlar bis Die bisherige Entwicklung der Schülerzahlen und die Prognosen für die verschiedenen Schulformen im Mittelbereich Wetzlar Qualitative Schulentwicklung Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (HBEP) Verfahren der Umsetzung des HBEP in der Erprobungsphase Implementierung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (HBEP) an den Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises Vorklassen und Eingangsstufen gemäß 18 HSchG Kleinklassen für Erziehungshilfe und Sprachheilklassen gem. 50 (2) HSchG Betreuungsangebote: Betreuende Grundschulen und Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I, pädagogische Mittagsbetreuung Schülerbeförderung Schulsozialarbeit und Sozialarbeit an Schulen...37

4 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 3 4 Quantitative Schulentwicklung Methodik des Schülerprognoseverfahrens Grundschulen im Altkreis Wetzlar Gesamtschülerzahlen der Grundschulen bis 2015 tabellarische und graphische Darstellung Auswirkungen des Rückgangs der Schülerzahlen auf den Bestand der Schulen - unter Berücksichtigung des Kreistagsbeschlusses vom Die Grundschulen in Aßlar Die Grundschulen in Braunfels Die Grundschulen in Ehringshausen Die Grundschule in Greifenstein-Allendorf Die Grundschulen in Hüttenberg Die Grundschulen in Lahnau Die Grundschulen in Leun Die Grundschulen in Solms Die Grundschule Waldsolms-Brandoberndorf Die Grundschulen in Wetzlar Die Entwicklung der schulformbezogenen Gesamtschulen (KGS) Alexander-von-Humboldt-Schule Aßlar Schwingbachschule Hüttenberg-Rechtenbach Kestnerschule Wetzlar Eichendorffschule Wetzlar Die Entwicklung der integrierten Gesamtschulen (IGS) Carl-Kellner-Schule Braunfels Johannes-Gutenberg-Schule Ehringshausen Lahntalschule Lahnau-Atzbach Gesamtschule Solms August-Bebel-Schule Wetzlar Gymnasialbereich: Mittel- und Oberstufengymnasium Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar (Mittelstufengymnasium) Goetheschule Wetzlar (Oberstufengymnasium) Schülerwanderungen zu und von benachbarten Schulträgern Schulen in freier Trägerschaft

5 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 4 5 Überlegungen zur künftigen Organisation der Sekundarstufen I und II im Mittelbereich Wetzlar Vorhandene Kapazitäten und Nachfrage entsprechend der Schülerzahlenprognose im Planungszeitraum bis 2015/ Verschmelzung der Kestner- mit der Eichendorffschule zu einer stabilen und nachhaltig gesicherten kooperativen Gesamtschule mit G9 an ein oder zwei Standorten Ausgangslage Empfehlung: Zusammenführung der Kestnerschule und der Eichendorffschule zu einer stabilen kooperativen Gesamtschule Organisatorische bzw. räumliche Vereinigung der Goetheschule mit der Freiherr-vom-Stein-Schule am Standort des Schulzentrums Etablierung einer zusätzlichen gymnasialen Oberstufe an der August-Bebel-Schule in Kooperation mit der Werner-von-Siemens-Schule und weiteren umliegenden Gesamtschulen Ausgangslage Entzerrung des Schulzentrums Standortfragen der Theodor-Heussund Käthe-Kollwitz-Schule im Hessencampus Spilburg Beschlusslage und Ergebnisse der vorliegenden Gutachten der Büros Rohrbach+Schmees (Gießen) sowie GUS (Stuttgart) Empfehlungen des Schulentwicklungsplans zur Organisation der Sekundarstufenschulen in Wetzlar

6 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 5 1 Gesetzliche Ausgangslage 1.1 Grundsätzliche Anmerkungen zur Aufstellung von Schulentwicklungsplänen Gemäß 145 Hessisches Schulgesetz (HSchG) sind die Schulträger zur Aufstellung von Schulentwicklungsplänen für ihr Gebiet verpflichtet. In diesen sind der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf und die Schulstandorte auszuweisen. Für jeden Schulstandort ist anzugeben, welche Bildungsangebote vorhanden sind und für welchen Einzugsbereich sie gelten sollen. Schulen in freier Trägerschaft können in die Planung einbezogen werden, soweit ihre Träger damit einverstanden sind. Die regelmäßige Zahl ihrer Schüler ist bei der Prognose des Schulbedarfes zu berücksichtigen. Die Schulentwicklungspläne müssen sowohl die langfristige Zielplanung als auch die Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung enthalten. Sie sind mit den benachbarten Schulträgern und mit anderen Fachplanungen, insbesondere der Jugendhilfeplanung, abzustimmen. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten, dass die personelle Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes möglich ist. Sie muss sicherstellen, dass in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) ein schulformbezogenes Bildungsangebot auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist. Die planerischen Grundlagen eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes im Land sind zu berücksichtigen und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. Schulentwicklungspläne sind innerhalb von fünf Jahren nach erfolgter Zustimmung auf die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Sie bedürfen der Zustimmung des Kultusministeriums. Diese ist zu versagen, wenn der Schulentwicklungsplan den im HSchG genannten Anforderungen nicht entspricht oder wenn er mit einer zweckmäßigen Schulorganisation nicht vereinbar ist oder einer ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts entgegensteht. Das Kultusministerium kann Schulentwicklungsplänen auch unter Erteilung von Auflagen oder lediglich in Teilen zustimmen. 1.2 Änderungen des Hessischen Schulgesetzes vom Mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes vom 05. Juni 2008 (Nr. 11 Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 759 ff) hat der Hessische Landtag die im Jahre 2004 eingeführten Richtwerte aufgehoben und die Mindestzügigkeiten, insbesondere bei schulformübergreifenden und schulformbezogenen Gesamtschulen, verändert.

7 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 6 Grundlage für die bildung ist das Erreichen der Mindestgröße, die in der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 03. Dezember 1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Juni 2008, (GVBl. I S. 759) festgelegt ist. Für die unterschiedlichen Schulformen sind darin folgende Schülermindest- und -höchstzahlen festgelegt: Schülermindestzahl Schülerhöchstzahl Vorklassen an Grundschulen Eingangsstufe/Grundschule Förderstufen Hauptschulen Realschulen Gymnasien (Kl. 5-10) Integrierte Gesamtschulen Laut 144a Abs. 1 HSchG muss die Einhaltung der Mindestgröße für die bildung allerdings nur in den Jahrgangsstufen 5-9 bzw. 10 gewährleistet werden. Damit besteht an Grundschulen auch weiterhin die Möglichkeit, jahrgangsübergreifend zu unterrichten, sofern die personellen und unterrichtsorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Allerdings gilt auch für die Grundschulen der Grundsatz, dass Schulen eine Größe haben sollen, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit erlaubt (vgl. 144a HSchG). 1.3 Neue Praxis im Umgang mit den höchst- und -mindestwerten Bisher gab es auf der Grundlage von 1 (2) der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der, Gruppen und Kurse die Möglichkeit, bei der Eingangsstufe, der Grundschule, der Förderstufe, der Hauptschule, der Realschule, dem Gymnasium (Klasse 5-9/10) und der integrierten Gesamtschule die Höchstzahl einer Klasse um bis zu drei Schülerinnen oder Schüler zu überschreiten. Das Hessische Kultusministerium hat inzwischen per Erlass festgelegt, dass diese Regelung für alle Eingangsklassen (Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen und die Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen) nicht mehr angewendet werden soll. Es wird das Ziel verfolgt, mittelfristig alle zu verkleinern. In den Grundschulen soll es auch in den Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 künftig zu keinen zusammenlegungen mehr kommen, wenn dadurch die Höchstzahl von 25 überschritten wird (vgl. Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 08. Juli 2009).

8 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis IV. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Lahn-Dill- Kreises vom Im Jahr 2004 fand die IV. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für alle allgemein bildenden allgemeinen Schulen des Lahn-Dill-Kreises (zukünftig: LDK) durch Kreistagsbeschluss vom statt. Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen und der Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen wie auch unter Beachtung der ernsten Haushaltsituation des Lahn-Dill-Kreises wurden verschiedene Organisationsmaßnahmen ins Auge gefasst. Grundschulbereich Grundsätzlich wird festgestellt, was auch unter heutigen Gesichtspunkten bestätigt werden kann, dass eine organisatorische Zusammenführung von Grundschulen in erster Linie zu einer finanziellen Entlastung des Landes führt, für den Schulträger jedoch unter Beachtung des Rückübertragungsanspruchs der Kommunen gem. 141 Abs. 3 HSchG in der Regel Mehrkosten aufgrund der Schülerbeförderungskosten verursacht. Vor diesem Hintergrund wird darauf verwiesen, dass zunächst Verhandlungen zwischen dem Land Hessen und dem LDK mit dem Ziel eines Interessenausgleichs geführt wie auch mit den Kommunen Gespräche aufgenommen werden sollten im Hinblick auf den Verzicht des o. g. Rückübertragungsanspruchs. 1 Insgesamt werden 11 Grundschulstandorte benannt, die aufgrund rückläufiger Schülerzahlen als gefährdet angesehen werden: Im Gebiet des ehemaligen Dillkreises insgesamt sieben Grundschulen (Grundschule Breitscheid-Medenbach, Grundschule Dietzhölztal-Mandeln, Grundschule Dillenburg-Nanzenbach, Liliensternschule Dillenburg-Donsbach, Grundstufe der Comeniusschule Herborn, Ambachtalschule in Herborn-Burg, Grundschule Dillenburg-Eibach, inzwischen umbenannt in Wiesentalschule). Zu diesen Schulen wurden in der Zwischenzeit jedoch keine Organisationsbeschlüsse nach 146 HSchG gefasst. Jedoch wurden die organisatorischen Anbindungen der Grundschule Eiershausen an die Grundschule Eibelshausen und der Grundschule Rittershausen an die Jung- Stilling-Schule Ewersbach (Beschluss des Kreistages vom ) umgesetzt (s. IV. Fortschreibung des SEP, S. 37 und 38). Im Bereich des Altkreises Wetzlar die Grundschulstandorte der Stadt Braunfels: Aufgrund des Raumprogramms der Schloßschule Braunfels und in Würdigung rückläufiger Schülerzahlen an den Grundschulstandorten Tiefenbach, Philippstein und Bonbaden ist mittelfristig die Auflösung der Standorte oder die organisatori-

9 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 8 sche Anbindung an die Schloßschule Braunfels unter Beibehaltung der Standorte zu prüfen (SEP 2004, S. 66). Zu diesen Standorten werden in dieser Fortschreibung entsprechende Empfehlungen unterbreitet. Ebenso der Grundschulstandort Kraftsolms/Kröffelbach, der inzwischen durch Kreistagsbeschluss vom und Erlass des HKM vom zum aufgehoben wurde. Die Schülerinnen und Schüler werden seitdem an der Lotte-Eckert-Schule in Waldsolms-Brandoberndorf beschult. Sekundarstufe I Grund- und Förderstufenschulen Zwischenzeitlich wurden weitere Förderstufenstandorte aufgehoben bzw. nicht mehr gebildet: Scheldetalschule Dillenburg-Niederscheld zum (Erlass HKM vom ) Lotte-Eckert-Schule Waldsolms-Brandoberndorf ab Schuljahr 2005/06 (Erlass HKM vom ) Wetzbachtalschule Wetzlar-Nauborn zum ausgelaufen (Organisationsbeschluss wird auf dieser Basis nachgeholt) Im Rahmen der V. Fortschreibung des SEP I hat der Kreistag am beschlossen, dass an der Diesterwegschule Herborn ab dem Schuljahr 2010/11 wegen zu geringer Anmeldezahlen keine neuen Förderstufenklassen mehr gebildet werden und die Förderstufe zum ausläuft. Das Hessische Kultusministerium hat der V. Fortschreibung des SEP I und dem Schulorganisationsbeschluss mit Erlass vom zugestimmt. Grund- und Hauptschulen Aufhebung des Hauptschulzweigs an der Schelderwaldschule in Dillenburg- Oberscheld zum Schuljahr 2005/06 (Erlass HKM vom ) Grund-, Haupt- und Realschulen An der Neuen Friedensschule in Sinn/Merkenbach wurde durch Schulkonferenzbeschluss die Förderstufe zum Schuljahr 2004/05 aufgelöst. Grund-, Haupt- und Realschulen mit Förderstufe Im Hinblick auf ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot wurde an der Fritz- Philippi-Schule in Breitscheid von schulorganisatorischen Änderungen abgesehen.

10 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 9 Haupt- und Realschulen An der Goldbachschule in Dillenburg-Frohnhausen wurde ebenso im Hinblick auf ein regional ausgeglichenes Schulangebot und die beschränkte Aufnahmekapazität benachbarter Schulen von schulorganisatorischen Änderungen abgesehen. Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschulen Aufgrund des Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen, in dem das Erreichen von Richtwerten näher definiert ist, sollten folgende Schulen im Hinblick auf die evtl. Notwendigkeit der Umwandlung in Haupt- und Realschulen überprüft werden: Westerwaldschule Driedorf Lahntalschule Lahnau-Atzbach Carl-Kellner-Schule Braunfels. Die im Dritten Gesetz zur Qualitätssicherung festgelegten Richtwerte wurden inzwischen durch Beschluss des Landtags vom aufgehoben. Gleichwohl wird in 144a HSchG gefordert, die erforderliche Differenzierung zu gewährleisten. Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschulen An folgenden Schulen sollte eine Überprüfung der Richtwerte insbesondere im Gymnasialzweig - entspr. dem Dritten Gesetz zur Qualitätssicherung an hessischen Schulen erfolgen: Alexander-von-Humboldt-Schule in Aßlar Schwingbachschule in Hüttenberg-Rechtenbach Kestnerschule in Wetzlar. Auch an dieser Stelle erfolgt der Hinweis auf die gesetzlichen Änderungen bzgl. der Richtwerte vom Gymnasiale Oberstufe Wörtlich heißt es in der IV. Fortschreibung des SEP 2004 auf S. 68: Mittelfristig ist evtl. zu prüfen, inwiefern an der August-Bebel-Schule in Wetzlar eine gymnasiale Oberstufe in Kooperation mit der Werner-von-Siemens-Schule eingerichtet werden kann. Dies muss allerdings unter besonderer Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung an der Goetheschule Wetzlar und der Auswirkungen der Verkürzung der gymnasialen Mittelstufe erfolgen. Auch zu diesen Überlegungen werden in dieser Fortschreibung Aussagen getroffen.

11 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 10 Ganztägig arbeitende Schulen Den ganztägig arbeitenden Schulen ist in dieser Fortschreibung ein eigenes Kapitel gewidmet, das den aktuellen Status wiedergibt sowie die vorgesehenen Erweiterungen nach den Richtlinien des Landesprogramms ganztägig arbeitender Schulen in Hessen entsprechend 15 HSchG, ABl. 9/04. So wurden dem Lahn-Dill-Kreis für das Schuljahr 2009/10 7,5 Stellen bzw. Mittel an zusätzlichen Ressourcen vom Land zum Ausbau dieses Programms zur Verfügung gestellt (Schreiben des HKM vom ). Eine weitere Zuweisung von 16,5 Stellen bis 2013 erfolgte mit Erlass des HKM vom 16. März Davon wurden bislang 11 Stellen durch Kreisausschuss-Beschluss verteilt. Aussagen und Auflagen der Erlasse des HKM Erlass vom Unter Einschränkungen wird im o. g. Erlass auf S. 2 ausgeführt, dass der Rückgang der Einschulungszahlen um nahezu 20% auch Auswirkungen auf die Zahl der Übergänge in die Sekundarstufe I habe (ca. 23%), in der Region Haiger über 32%, und insofern zunächst im Grundschulbereich und ab dem Schuljahr 2008/09 auch im Sekundarstufen-I-Bereich die Weichen für eine geordnete weitere Planung zu stellen seien. Unter Grundschulen-Verbundschulen heißt es, dass durch detaillierte und umfassende Analysen die Auflagen des Erlasses vom berücksichtigt, auch Lösungsvorschläge und die Auswirkungen auf die Kosten dargelegt und bilanziert worden seien, jedoch aus diesen Analysen lediglich Konsequenzen für den Standort Eschenburg- Eiershausen (Abschnitt 7.2.4) durch organisatorische Anbindung an die Grundschule Eschenburg-Eibelshausen beschlossen worden seien. Für insgesamt 9 weitere Grundschulen sind lediglich Prüfabsichten erklärt worden, obwohl die Analyse ebenso die Notwendigkeit zu Schulorganisationsmaßnahmen aufzeigt (S. 2). Zu den Sekundarstufen-I-Schulen erfolgt die Auflage, die Förderstufen an der Wetzbachtalschule in Wetzlar-Nauborn und an der Diesterwegschule in Herborn aufzuheben. Die Förderstufe an der Wetzbachtalschule ist zum ausgelaufen (Organisationsbeschluss wird auf der Grundlage dieser VI. Fortschreibung des SEP nachgeholt). Die Förderstufe an der Diesterwegschule nimmt ab dem Schuljahr 2010/11 keine Schüler mehr auf und läuft zum aus. Die V. Fortschreibung des SEP I und der Schulorganisationsbeschluss wurden vom Kreistag am beschlossen und vom Hessischen Kultusministerium am genehmigt.

12 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis Grundlagen für die Erstellung der VI. Fortschreibung des SEP Aussagen und Auflagen durch Erlasse des HKM Im oben zitierten Erlass des HKM vom wird weiter ausgeführt: Aufgrund des zusätzlichen Ressourcenbedarfs pro Schülerin in kleinen Grundschulen mit weniger als 85 Schülerinnen und Schülern und der Einschränkung bei den erforderlichen Differenzierungsmaßnahmen sowie Problemen bei der Funktionsstellenbesetzung sei es notwendig, verbindliche Verbundlösungen zu organisieren und kleine Grundschulen mit den benachbarten organisatorisch zusammen zu fassen. Ebenso seien Überschneidungsgebiete für den Einzugsbereich der Grundschulen festzulegen, um eine sinnvolle Auslastung der zu erreichen oder jahrgangsübergreifende zu bilden. Für die Anzahl der jahrgangsübergreifenden in Grundschulen werden Einschränkungen formuliert. Für die Förderstufe der Dünsbergschule Hohenahr wird eine Mindestzahl von 46 Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2006/07 formuliert. Bei Nichterreichen ist die Förderstufe aufzuheben. Für die Eichendorffschule in Wetzlar sind Maßnahmen zur Einhaltung des Richtwerts im Realschulzweig aufzuzeigen (vgl. die Ausführungen w. o. zur Aufhebung der Richtwerte). Mit Erlass vom stimmt das HKM dem Antrag des LDK vom (Kreistagsbeschluss vom ) auf Aufhebung der Grundschule Kraftsolms/Kröffelbach zum zu Beschluss des Kreistages des LDK vom auf der Grundlage des Projekts Demographie und Schulentwicklung Nach ausführlicher Diskussion und Vorbereitung in dem vom Kreistag des LDK eingesetzten Projekt Demographie und Schulentwicklung verabschiedet der Kreistag des LDK in seiner Sitzung am Eckpunkte für die künftige Struktur des Grundschulangebotes. Anlass der Erarbeitung und der Beschlussfassung des Kreistags sind die in den letzten 15 Jahren um mehr als 30% zurückgegangenen Geburtenzahlen im LDK, die gravierende Rückgänge der Einschulungen zur Folge haben und notwendigerweise eine Anpassung der Grundschulstrukturen herausfordern, was u. a. bereits zur Aufgabe eines Grundschulstandortes geführt hat (Grundschule Kraftsolms/Kröffelbach) und auch im oben zitierten Erlass des HKM vom kritisch beleuchtet wird.

13 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 12 In dem Eckpunktepapier werden grundsätzliche Aussagen getroffen, die für künftige Entscheidungen des Kreistags zum Bereich der Grundschulen aufgrund der demographischen Entwicklung Richtschnur sein sollen: Mindestgröße eines Grundschulstandorts (in der Regel mindestens 90 innen) Maximale Größe eines Grundschulstandorts (Vierzügigkeit) Pädagogisch sinnvolle Größe eines Grundschulstandorts (Dreizügigkeit) Entfernung vom Wohnort zum Grundschulstandort (wünschenswert: maximal 7 km) Übereinstimmung des Einzugsbereichs mit der kommunalen Struktur Jede Gemeinde soll zumindest einen Grundschulstandort haben Schulische Angebote, die die o. g. Vorgaben nicht erfüllen, können fortgeführt werden, wenn die Standortkommunen dem Schulträger die zusätzlichen Kosten erstatten. Die Diskussion und Beschlussfassung zu den Grundschulen in Herborn-Schönbach und Wetzlar-Hermannstein hat die zugrunde liegende Problematik und die damit einhergehende kritische Reflexion dieses Sachverhalts in der Öffentlichkeit und in den kommunalen Gremien noch einmal deutlich unterstrichen Beschluss des Kreistages des LDK vom (Drucksache 159/2008-2) Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Es erfolgt eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Sekundarstufe I und die Oberstufe für den Altkreis Wetzlar. Der Kreisausschuss wird beauftragt, Grundsatzplanungen für die Goetheschule Wetzlar zu erarbeiten. Bei der Bearbeitung des Konzepts ist darauf zu achten, dass die Lösungen möglichst flächen- und energiesparend, kostengünstig und wirtschaftlich sind. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass eine Entlastung des Schulzentrums verknüpft wird mit dem Versuch, zu einer angemessenen Auslastung aller Wetzlarer Schulstandorte zu kommen. Zu prüfen ist insbesondere, ob 1. eine Dependance für das Schulzentrum auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzischule gebaut werden kann; 2. die August-Bebel-Schule eine gymnasiale Oberstufe zur Entlastung der Goetheschule erhält; 3. die Eichendorffschule in ein grundständiges Gymnasium mit Oberstufe umgewandelt wird.

14 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 13 Die Unterpunkte 1 und 3 sind inzwischen obsolet und werden nicht mehr weiter verfolgt. Insofern sind sie auch nicht mehr Gegenstand dieser VI. Fortschreibung Arbeitsgrundlage Folgende Parameter gelten insofern als Grundlage für die Entwicklung der VI. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für den Lahn-Dill-Kreis (Altkreis Wetzlar): Vollzogene Organisationsmaßnahmen an Schulen des LDK seit Genehmigung der IV. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans durch Erlass vom Vollzogene Organisationsmaßnahme durch Erlass vom Auflagen des Erlasses vom Beschluss des Kreistages vom (Kriterien für die zukünftige Grundschulstruktur) Beschluss des Kreistages vom (Teilfortschreibung des SEP für die Sekundarstufe I und die Oberstufe im Altkreis Wetzlar) Schriftliche Beauftragung der Bildungsberatung vom

15 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 14 2 Der Lahn-Dill-Kreis als Schulträger 2.1 Übersicht über die Anzahl der Schulen und das Angebot an Schulformen Der Lahn-Dill-Kreis ist Träger von 95 allgemein bildenden und beruflichen Schulen. 47 Schulen (ohne Förderschulen) davon liegen im Bereich des Altkreises Wetzlar. Die übrigen Schulen liegen im ehemaligen Dillkreis. Bis zum Jahr 2002 war die Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen im Altkreis Wetzlar klar strukturiert. Alle weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Eichendorffschule (KGS) - waren Integrierte Gesamtschulen. Alle Schülerinnen und Schüler, die den Übergang in die Jahrgangsstufe 11 schafften, besuchten i. d. R. die Goetheschule Wetzlar, die aufgrund ihrer Jahrgangsbreite ein breit gefächertes Kursangebot vorhalten kann. Mit den Schulorganisationsmaßnahmen im Jahre 2002 wurde diese Struktur aufgebrochen. Heute verfügt der Schulträger im Altkreis Wetzlar über ein vielfältiges Schulangebot. Fünf der weiterführenden Schulen sind integrierte Gesamtschulen geblieben, 3 haben sich zu kooperativen (schulformbezogenen) Gesamtschulen umgewandelt. Mit der Einführung von G8 verzeichneten die Integrierten Schulen einen unerwarteten Zulauf. Die Kooperativen Gesamtschulen, die im Gymnasialbereich G9 wieder anbieten (Schwingbachschule Hüttenberg-Rechtenbach und Eichendorffschule Wetzlar) haben in diesem Schulzweig seitdem ebenfalls steigende Anmeldezahlen. Die Alexander-von- Humboldt-Schule Aßlar hat G9 zum Schuljahr 2010/11 wieder eingeführt. Neben den Gesamtschulen wurde mit der Freiherr-vom-Stein-Schule ein Mittelstufengymnasium in Wetzlar etabliert, das allerdings nur bis zur Jahrgangsstufe 9 führt. Die Schülerinnen und Schüler wechseln danach in der Regel auf die Goetheschule. Auch für diese Schule hat G8 enorme Auswirkungen. Mit der Umstellung auf die verkürzte Mittelstufe kann diese Schule keinen qualifizierten Abschluss mehr vergeben. Auch hier sinken im Jahrgang 5 die Anmeldezahlen kontinuierlich. Der Niedergang der Hauptschule macht sich an den Hauptschulzweigen der Kooperativen Gesamtschulen ebenfalls bemerkbar. Hier ist allerdings auch festzustellen, dass zwar die Anmeldezahlen im Jahrgang 5 sehr niedrig sind, ab Jahrgangsstufe 7 werden die stärken allerdings durch entsprechende Querversetzungen wieder größer. In der vorliegenden Teilfortschreibung werden lediglich die allgemein bildenden allgemeinen Schulen des Altkreises Wetzlar berücksichtigt. Die Beruflichen Schulen werden mit aufgeführt, da sie, vor allem was die Neubauplanungen betrifft (Käthe-Kollwitz- Schule und Theodor-Heuss-Schule), stark im Focus stehen. Die Förderschulen bleiben an dieser Stelle unerwähnt, da sie nicht Bestandteil dieser Teilfortschreibung sind.

16 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 15 Im Einzelnen sind dies folgende Standorte: Grundschulen: Grundschule Aßlar Grundschule Aßlar-Werdorf Grundschule Braunfels-Bonbaden Grundschule Braunfels-Philippstein Grundschule Braunfels-Tiefenbach Dillwiesenschule Ehringshausen Grundschule Ulmtal Greifenstein-Allendorf Grundschule Hüttenberg-Hochelheim Grundschule Hüttenberg-Rechtenbach Grundschule Lahnau-Atzbach Grundschule Lahnau-Waldgirmes Grundschule Leun Lahn-Ulm-Schule Leun-Biskirchen Grundschule Solms-Burgsolms Grundschule Solms-Niederbiel Grundschule Solms-Oberbiel Astrid-Lindgren-Schule Solms-Oberndorf Lotte-Eckert-Schule Waldsolms-Brandoberndorf Grundschule Wetzlar-Dutenhofen Grundschule Wetzlar-Garbenheim Philipp-Schubert-Schule Wetzlar-Hermannstein Sayn-Wittgenstein-Grundschule Wetzlar-Münchholzhausen Grundschule Wetzlar-Steindorf Wetzbachtalschule Wetzlar-Nauborn mit den Standorten Nauborn und Schwalbach Grundschulen mit Vorklasse: Schloßschule Braunfels Chattenbergschule Ehringshausen-Katzenfurt Dalheimschule Wetzlar Lotteschule Wetzlar Grundschulen mit Eingangsstufe: Albert-Schweitzer-Schule Wetzlar Geschwister-Scholl-Schule Wetzlar Ludwig-Erk-Schule Wetzlar Grundschule Wetzlar-Naunheim

17 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 16 Kooperative Gesamtschulen: Alexander-von-Humboldt-Schule Aßlar (G9) Schwingbachschule Hüttenberg-Rechtenbach (G9) Eichendorffschule Wetzlar (G9) Kooperative Gesamtschulen mit Förderstufe Kestnerschule Wetzlar (G8) Integrierte Gesamtschulen: Carl-Kellner-Schule Braunfels Johannes-Gutenberg-Schule Ehringshausen Lahntalschule Lahnau-Atzbach Gesamtschule Solms August-Bebel-Schule Wetzlar Gymnasien: Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar (Klasse 5-9) Gymnasiale Oberstufe: Goetheschule Wetzlar Berufliche Schulen: Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar Theodor-Heuss-Schule Wetzlar Werner-von-Siemens-Schule Wetzlar 2.2 Die Bevölkerungsentwicklung im Mittelbereich Wetzlar bis 2020 Mit deutlicher Mehrheit ist am durch die Regionalversammlung beim RP in Gießen der Regionalplan für die Entwicklung der Infrastruktur Mittelhessens in den kommenden acht Jahren beschlossen und der Hessischen Landesregierung zur Genehmigung gemäß 11 Abs. 1 HLPG vorgelegt worden. Zentrale Ziele des Plans sind die Anpassung an den demographischen Wandel und damit die Reduzierung des Landschaftsverbrauchs für künftige Wohn- und Gewerbegebiete sowie die Nutzung der Windenergie. Nach dem Regionalplan Mittelhessen wird die Bevölkerung in Mittelhessen trotz des bereits eingerechneten Zuwanderungsgewinns von Einwohnern bis zum Jahr 2020 um ca Einwohner abnehmen. Die starke Alterung der Gesellschaft ist im Wesentlichen auf die geburtenschwachen jungen Jahrgänge und die Alterung der geburtenstarken älteren Jahrgänge zurückzu-

18 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 17 führen. Somit sinkt in Mittelhessen der Anteil der Kinder und Jugendlichen (0-20 Jahre) an der Gesamtbevölkerung von 2002 bis 2020 von 21,5% auf 17,8%, der Anteil der Erwerbsfähigen (20 bis unter 60 Jahre) sinkt von 55,0% auf 53,3%, und der Anteil der über 60-Jährigen steigt von 23,5% auf 28,9% mit stark zunehmender Tendenz. Der Lahn-Dill-Kreis ist aufgeteilt in die Mittelbereiche Dillenburg/Haiger, Herborn und Wetzlar, die folgende Bevölkerungsentwicklung aufweisen: Mittelbereich Dillenburg/ Haiger Bevölkerung am Bevölkerung am incl. Wanderungsverteilung Bevölkerungsentwicklung in % % Herborn % Wetzlar % Gesamt ,265% Mittelhessen % Quelle: Regionalplan Mittelhessen 2008 Aus dieser Prognose ist erkennbar, dass der Bevölkerungsrückgang im Lahn-Dill-Kreis über den Prognosen für Mittelhessen liegt und der Mittelbereich Wetzlar den größten Verlust aufweist. Die grundsätzliche Feststellung, dass wegen der niedrigen Geburtenrate und der Wanderungsbewegung in die Ober- und Mittelzentren besonders in den Jahrgängen 0 bis 20 ein erheblicher Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist, wird damit bestätigt. Nach Auffassung des RP wird sich dieser Negativtrend des Geburtenrückgangs in den folgenden Jahrzehnten noch verstärken. Der Schulträger muss für seine Schulentwicklungsplanung von einem verstärkten, zum Teil dramatischen Schülerrückgang ausgehen. Diese Entwicklung wird auch in den folgenden Tabellen über die Entwicklung der Bevölkerung nach Altersgruppen in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises, die zunächst maßgeblich für die Schulentwicklungsplanung sind, deutlich erkennbar. In nahezu allen Kategorien der unter 20-Jährigen und diese sind für eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung relevant geht der Bevölkerungsanteil bis zum Jahr 2020 deutlich zurück, wie nachfolgender tabellarischer Darstellung zu entnehmen ist.

19 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 18 Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen in den Gemeinden, Städten und Mittelbereichen des Lahn-Dill-Kreises zwischen 2002 und 2020 Gemeinde/ Stadt/Mittelbereich 0 - unter 3 Jahre 3 - unter 6 Jahre 6 - unter 10 Jahre 10- unter 16 Jahre 16 unter 20 Jahre 75 Jahre u. älter Dietzhölztal 15 % - 3% - 18% - 23% - 23% 25% Dillenburg - 3% - 11% - 9% - 10% - 9% 41% Eschenburg 1% - 12% - 22% - 30% - 20% 57% Haiger 8% - 13% - 23% - 28% - 8% 32% MB Dillenburg/Haiger 3% - 11% - 17% - 21% - 12% 39% Breitscheid 6% - 21% - 23% - 29% - 13% 13% Driedorf -10% - 20% - 17% - 20% - 12% 36% Herborn - 1% - 17% - 19% - 21% - 8% 27% Mittenaar - 3% - 10% - 18% - 21% - 23% 61% Siegbach 3% - 3% - 33% - 43% - 26% 22% Sinn - 7% - 22% - 30% - 36% - 16% 23% MB Herborn - 2% - 17% - 22% - 26% - 13% 28% Aßlar - 7% - 20% - 27% - 29% - 16% 10% Bischoffen - 3% - 26% - 35% - 40% - 13% 27% Braunfels - 5% - 20% - 17% - 20% - 17% 22% Ehringshausen - 13% - 29% - 38% - 33% - 18% 34% Greifenstein - 6% - 16% - 27% - 40% - 34% 28% Hohenahr - 8% - 18% - 28% - 38% - 16% 30% Hüttenberg -18% - 25% - 32% - 31% - 8% 61% Lahnau -16% - 20% - 35% - 34% - 12% 60% Leun - 5% - 13% - 12% - 30% - 10% 52% Schöffengrund 1% - 19% - 38% - 44% - 39% 40% Solms - 9% - 14% - 27% - 28% - 13% 21% Waldsolms - 10% - 24% - 26% - 27% - 0% 47% Wetzlar - 9% - 14% - 19% - 18% - 4% 23% MB Wetzlar - 9% - 18% - 25% - 27% - 12% 28% Mittelhessen - 11% - 19% - 21% - 25% - 13% 31% Quelle: Regionalplan Mittelhessen 2008 Im MB Dillenburg/Haiger sind die Rückgänge in einzelnen Jahrgangsbereichen insbesondere in den Gemeinden Dietzhölztal, Eschenburg und Haiger deutlich über 20%, teilweise betragen sie 30%. Im MB Herborn sind die Gemeinden Siegbach und Sinn auffällig, die in einzelnen Jahrgangsbereichen Rückgänge von über 30%, im Einzelfall 43% zu verzeichnen haben. Im MB Wetzlar fallen die kleineren Gemeinden Bischoffen, Greifenstein und Schöffengrund ins Auge, die ebenso in einzelnen Jahrgangsgruppen Verluste von 30 bis über 40% aufweisen. Auffällig ist, dass der Rückgang in der ersten Spalte, der 0 unter 3-Jährigen, im Vergleich zu den anderen Altersgruppen im Durchschnitt erheblich geringer ausfällt und wohl als erstes Anzeichen der gerade in den letzten Jahren erheblichen Anstrengungen zu optimierten Betreuungsangeboten und der finanziellen Besserstellung junger Familien darstellt. Somit kann dem Trend der letzten Jahre zwar kein Einhalt geboten werden,

20 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 19 doch stellt diese Entwicklung zumindest eine erhebliche Eindämmung der gravierenden Geburtenrückgänge dar. 2.3 Die bisherige Entwicklung der Schülerzahlen und die Prognosen für die verschiedenen Schulformen im Mittelbereich Wetzlar Diese Entwicklung schlägt sich auch in der Schülerprognose einzelner kleiner, bisher als gefährdet angesehener Grundschulstandorte nieder, die gegenüber dem Status quo 2009/10 zur Prognose in 2015/16 wieder leicht ansteigende Schülerzahlen aufweisen. Diese positive Feststellung trifft allerdings bei weitem nicht auf alle Grundschulstandorte zu, wie der Einzeldarstellung zu den Grundschulen im Altkreis Wetzlar zu entnehmen ist, denn in Mittelhessen sinkt der Anteil der Kinder und Jugendlichen (0 bis unter 20 Jahre) an der Gesamtbevölkerung von 2002 bis 2020 von 21,5% auf 17,8%, der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 60 Jahre) sinkt von 55,0% auf 53,3% und der Anteil der über 60-Jährigen steigt von 23,5% auf 28,9%. Diese Entwicklung wird sich nach dem Jahr 2020 noch wesentlich verstärken. 1 Die Kommunen können bei einer weiter ansteigenden weiblichen Erwerbstätigkeit durch Familien orientierte, kinderfreundliche und Eltern entlastende Maßnahmen die Geburtenrate nicht unwesentlich beeinflussen. Auch hat der weitere Ausbau von betreuenden Grundschulen und Ganztagsschulen sicherlich eine positive Auswirkung auf die Geburtenrate, wie im Regionalplan nachdrücklich festgehalten wird. 2 Beispielhaft genannt werden Kinderkrippen und gärten, betreuende Grundschulen und Ganztagsschulen (möglichst in Standortkonzentration zur Generierung von Synergieeffekten). Wörtlich heißt es dazu: Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen sind Aufgaben der kommunalen Ebene, die kommunale Infrastrukturangebote erfordern. Diese Angebote dürfen nicht wegen künftig schwächerer Jahrgänge abgebaut, sondern müssen vielmehr angebotsorientiert für einen größeren Anteil der Jahrgänge bereitgestellt werden. 3 In der vom Hessischen Statistischen Landesamt im Februar 2009 herausgegebenen Broschüre Schüler und Schulentlassene in Hessen wird darauf verwiesen, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden muss, der allerdings recht unterschiedlich ausfällt. Im Schuljahr 2007/08 besuchten eine allgemein bildende allgemeine Schule im Regierungsbezirk Darmstadt Schüler (rund 60% aller hessischen Schülerinnen und Schüler), (Anteil Hessen: 18%) eine Schule im Regierungsbezirk Gießen und (Anteil Hessen: 21%) eine Schule im Regierungsbezirk Kassel. Während im Grundschulbereich die Zahl der Schülerinnen und Schüler landesweit - mit Ausnahme von Frankfurt und Offenbach zurückgeht, werden die Schülerzahlen in der

21 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 20 Sekundarstufe I bis 2020 landesweit am stärksten absinken. Dabei fallen starke regionale Unterschiede ins Auge: Frankfurt: -5%, landesweit: ca. -20%, Vogelsbergkreis: bis zu -40%, Mittelbereich Haiger: Rückgang über 30%. Im Grundschulbereich gehen die Schülerzahlen im Altkreis Wetzlar von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2009/10 auf im Schuljahr 2014/15 zurück (-10,52%). 5 In der Sekundarstufe II ist im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Groß-Gerau bis 2020 mit leichten Zuwächsen zu rechnen. In beiden Kreisen stiegen in den letzten Jahren die Übergangsquoten in die Stufen fünf, sieben und elf der Gymnasien überdurchschnittlich stark an. Die Quoten liegen zwar nach wie vor unter dem Landesdurchschnitt, im Zeitverlauf bewirkt der Anstieg bei den Quoten jedoch, dass in den beiden Kreisen die Schülerzahl in der gymnasialen Oberstufe leicht zunehmen wird. 6 Das heißt für den Altkreis Wetzlar, dass die einzige gymnasiale Oberstufe, die Goetheschule, auch weiterhin mit ansteigenden Schülerzahlen zu rechnen hat, auch nach Herausrechnung der durch G8/G9 verursachten Doppeljahrgänge, die im Schuljahr 2012/13 auslaufen. Laut Mitteilung des HKM (Eltern-Info, Ausgabe 34, Juni 2009) ist die Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten weiterhin ansteigend: Im Sommer 2008 erlangten rund Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die allgemeine Hochschulreife, was einem Anteil von rund 30% entspricht. Im Vergleich zu 1995 ist dies ein Anstieg um 2,4%. 3,8% der Schülerinnen und Schüler oder verließen 2008 die Schule ohne Schulabschluss waren es noch 6,5%. Die meisten Schülerinnen und Schüler erzielten 2008 einen Realschulabschluss (24.200), einen Hauptschulabschluss erreichten und weitere Jugendliche erreichten den Abschluss einer Förderschule. 7 Der Rückgang der Schülerzahlen nach Schularten für den gesamten Lahn-Dill-Kreis stellt sich nach Angaben des Statistischen Landesamtes wie folgt dar 8 : Schulform 2009* Grundschule Sekundarstufe I Sekundarstufe II ** Insgesamt LDK * Jahr (Anfang des Schuljahres) ** Doppeljahrgänge G8/G9

22 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 21 Der Rückgang der Schülerzahlen an den allgemein bildenden allgemeinen Schulen des Lahn-Dill-Kreises vom Schuljahr 2009/10 zum Ende des Planungszeitraums dieser SEP- Teilfortschreibung im Schuljahr 2014/15 beträgt somit insgesamt rund 14,7%. Nach den Berechnungen der Stabsstelle für Demographie und Schulentwicklung werden die Schülerzahlen in den verschiedenen Schulformen der allgemein bildenden allgemeinen Schulen im Altkreis Wetzlar bis zum Schuljahr 2014/15 folgende Rückgänge nominal und prozentual verzeichnen: Schulform 2009/10 Schüler 2014/15 Schüler Rückgang nominal Rückgang prozentual Grundschulen ,5% Integrierte Gesamtschulen ,7% Kooperative Gesamtschulen ,0% Gymnasiale Mittelstufe² ,5% Gymnasiale Oberstufe³ ,3% Gesamt Altkreis Wetzlar ,1% Quelle: Stabsstelle für Demographie und Schulentwicklung, KA LDK Die nach Schulformen differenzierten Zahlen für den Altkreis Wetzlar lassen sich nachfolgender Tabelle entnehmen. Übersicht zur Entwicklung der Schülerzahlen im Altkreis Wetzlar von 2009/10 bis 2014/15 - Allgemeinbildende allgemeine Schulen Schulform Schuljahre 2009/ / / / / /15 Grundschulen / / / / / / 254 Integrierte Gesamtschulen Kooperative Gesamtschulen / / / / / / / / / / / / 114 Gymnasiale Mittelstufe / / / / / / 20 Gymnasiale Oberstufe³ Gesamt im Altkreis Wetzlar / KS / KS / KS / KS 911 / KS 878 / KS / / KS KS / KS / KS KS / KS Quelle: Stabsstelle für Demographie und Schulentwicklung, KA LDK 1 inkl. Vorklassen und Eingangsstufen ³ nur Goetheschule Wetzlar (nur Angabe der innen) ² nur Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar 4 Kurssystem

23 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 22 Zur Vervollständigung wird noch die Geburtenstatistik für den LDK, Stand , angefügt: Geburtsjahrgänge Kommunen 2003/ / / / / /2009 Einschulungsjahrgänge 2010/ / / / / /2016 Aßlar Bischoffen Braunfels Breitscheid Dietzhölztal Dillenburg Driedorf Ehringshausen Eschenburg Greifenstein Haiger Herborn Hohenahr Hüttenberg Lahnau Leun Mittenaar Schöffengrund Siegbach Sinn Solms Waldsolms Wetzlar gesamt Quelle: Stabsstelle für Demographie und Schulentwicklung

24 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 23 Der nachfolgenden Tabelle können die Schulentlassenen nach Abschlussart sowie die Änderungen der Gesamtschülerzahl entsprechend der Hochrechnung des Hessischen Statistischen Landesamtes für den LDK entnommen werden: Abschlussart Ohne Hauptschulabschluss Mit Hauptschulabschluss Realschul- Abschluss Allgemeine Hochschulreife Veränderung ,3% ,4% ,1% ,6% Insgesamt ,4% Quelle: Schulen und Schulentlassene in Hessen 2020, ebenda; Anhang: Vorausberechnung der Schulentlassenen aus allgemeinbildenden Schulen in Hessen nach Abschlussart und Verwaltungsbezirken Sehr auffällig ist die prognostizierte Zunahme der Abgänger mit allgemeiner Hochschulreife, während alle anderen Vergleichsparameter ins Negative abgleiten. 1 Regionalplan Mittelhessen 2008; vgl. dazu im Einzelnen: Helmut Ehret, HMWVL, Demographische Daten zur Landesentwicklung, Wiesbaden, im Juli 2004 (mit Zahlen für Mittelhessen) vgl. Regionalplan 2008, Kap. 2.3: Kommunale Handlungsmöglichkeiten zum demographischen Wandel, S. 10 Ebenda, S. 10 f Hessisches Statistisches Landesamt, Schüler und Schulentlassene in Hessen 2020, Wiesbaden, Februar 2009 Quelle: Stabsstelle Demographie und Schulentwicklung, KA des LDK Hessisches Statistisches Landesamt, ebenda, S. 15 Hessisches Kultusministerium, Eltern-Info, Ausgabe 34, Wiesbaden, Juni 2009 Hessisches Statistisches Landesamt, ebenda, 5. Tabellen

25 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 24 3 Qualitative Schulentwicklung 3.1 Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (HBEP) Angesichts des veränderten familiären und gesellschaftlichen Kontextes, in dem Kinder heute aufwachsen, und aufgrund aktueller Ergebnisse der entwicklungspsychologischen, neurowissenschaftlichen und erziehungswissenschaftlichen Forschung hat die hessische Landesregierung den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren entwickelt. Der Lahn-Dill-Kreis, als Träger der Grundschulen, unterstützt die Umsetzung des HBEP mit dem Bestreben nach Optimierung der Lern- und Entwicklungsprozesse von Kindern. Damit wird die Erwartung verbunden, dass ko-konstruktive Prozesse sowie die Einbeziehung und Kooperation aller Lernorte besser miteinander verzahnt werden. Dies zielt auf eine nachweisbar verbesserte, d. h. frühere, nachhaltigere, individuellere und intensivere Förderung jedes einzelnen Kindes und die Ermöglichung optimaler Entwicklungschancen eines jeden Kindes ab. An der im Kindergarten-/Schuljahr 2005/2006 beginnenden und bis Ende Januar 2007 endenden Erprobungsphase des HBEP nahmen auch Tandems des Lahn-Dill-Kreises im so genannten inneren und äußeren Kreis erfolgreich teil. Aufgrund der positiven Rückmeldung in Bezug auf die Inhalte und die Philosophie des Planes möchte der Landkreis die flächendeckende Umsetzung des HBEP vorantreiben. Die vom Land Hessen veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen sollen transparent und allen Beteiligten zugänglich gemacht werden. Durch Information und Kommunikation sollen die im Landkreis beauftragten Fachberaterinnen und Fachberater die Philosophie des HBEP in die Breite bringen. Hierbei wird versucht, unterschiedliche Lernorte des Landkreises unter Berücksichtigung trägerspezifischer Profile, Einrichtungs- und Schulkonzepte vor Ort zusammenzuschließen und bei der Kooperation zu unterstützen. Gleichzeitig kooperieren auch Fachberatungen und Multiplikatoren des Landkreises im Sinne der Einrichtungen. In Zusammenarbeit zwischen Träger und Staatlichem Schulamt werden Tandems individuell beraten und bei dem Aufbau intakter Netzwerke unterstützt. Nach der geschilderten Erprobungsphase und anschließender Überarbeitung liegt der BEP nun in seiner Endversion vor. Er ist institutionsübergreifend und verlangt die Zusammenarbeit der Bildungsorte, insbesondere Kindertageseinrichtungen und Schulen und Eltern. Diese sollen sich nun, unterstützt durch weitere Kooperationspartner, wie

26 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 25 Familienbildungsstätten, Tagespflegepersonen usw. auf den Weg machen und eine feste Zusammenarbeit vereinbaren. Dabei sollen sie gemeinsam an Grundlagen und Schwerpunkten des HBEP arbeiten und so den Plan in der Praxis umsetzen. Einerseits soll hier das Fortbildungsprogramm der beiden Ministerien mit ihrer speziell dafür eingerichteten Geschäftsstelle unterstützen (105 ausgebildete Multiplikatorinnen bieten für Tandems Fortbildungen mit grundsätzlichen und inhaltlichen Schwerpunkten an), andererseits sollen die Prozesse vor Ort durch Fachberaterinnen und Fachberater der Schulen und Kindertageseinrichtungen gesteuert werden. Zurzeit hat eine ganze Anzahl von Tandems im Lahn-Dill-Kreis, teils mit mehreren Kindertageseinrichtungen, ihr Interesse an der Implementierung angemeldet. Die Tendenz ist hier steigend, da inzwischen die Schulen wegen ihres verpflichtenden Auftrages zur Umsetzung verstärkter auf die Kindertageseinrichtungen zugehen. Im Jugendhilfebereich ist diese verpflichtende Umsetzung (bisher) nicht vorhanden. Hier wird von einer so genannten freiwilligen Selbstverpflichtung gesprochen. Diese Vorgehensweise hat in den Spitzenverbänden zu Diskussionen im Hinblick auf die Kostenübernahme geführt. Nur durch die nötigen Ressourcen vor Ort, d. h. genügend Kontingente an begleitenden Fachberatungen und zufrieden stellenden Rahmenbedingungen in den Einrichtungen, lässt sich der Plan in die Praxis umsetzen. Das Land wird daher zu entsprechenden Nachbesserungen angehalten, wobei die Sinnhaftigkeit und auch Notwendigkeit des HBEP außer Frage steht. Es gilt, alle an Bildung- und Erziehung Beteiligten zum Wohle der Kinder in das Vorhaben Bildungs- und Erziehungsplan einzubinden und so flächendeckend für alle Kinder des Lahn-Dill-Kreises beste Bildungschancen sicher zu stellen Verfahren der Umsetzung des HBEP in der Erprobungsphase Verfahren: Der vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in München unter Begleitung einer Fachkommission erarbeitete Entwurf des Bildungs- und Erziehungsplans ist ab dem Kindergartenbzw. Schuljahr 2005/2006 bis Ende Januar 2007 nach einer Anhörungsphase hessenweit an verschiedenen Standorten eines inneren Kreises sowie auch eines äußeren Kreises auf seine Praxistauglichkeit und Qualität erprobt und geprüft worden. Auswahl: Über 100 Kindertageseinrichtungen und Schulen in Kooperation ( Tandems ) haben sich in Hessen für die Erprobung beworben. Letztendlich wurden 45 Tandems für den Inneren Kreis mit intensiver Begleitung ausgewählt, die restlichen Bewerber sind in den Äußeren Kreis gelangt, was eine Erprobung, allerdings ohne die vorgenannte Begleitung, ebenfalls ermöglicht hat.

27 VI. Fortschreibung SEP Lahn-Dill-Kreis 26 Schwerpunkte in der Erprobungsphase: Die Tandems hatten den Auftrag, anhand von selbst gewählten Schwerpunktthemen den Entwurf des Bildungs- und Erziehungsplans auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Aufgaben in der Erprobungsphase: Beurteilung des Entwurfs des Bildungs- und Erziehungsplans (Ergänzungs-, Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge) Erarbeitung und Erprobung einzelner (selbst gewählter) Schwerpunkte des Planentwurfs Dokumentation der praktischen Umsetzung einzelner Schwerpunkte (Sammeln von geeigneten Praxisbeispielen und Projektbeschreibungen) Beurteilung der Umsetzbarkeit des Planentwurfs unter den vorfindbaren Bedingungen Einschätzung des Planentwurfs als Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung der Konzeption der Einrichtung bzw. des Schulprogramms Einschätzung des zusätzlichen Unterstützungs- und Fortbildungsbedarfs Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindertagesstätte Verbesserung der Übergangssituation Kindergarten Grundschule Die genannten Aufgaben wurden in der Erprobungsphase erfüllt, die Zusammenarbeit hat sich nachhaltig intensiviert und verbessert. Die weitere Kooperation ist an den Tandemstandorten gegeben. Folglich wird auch die Implementierung aufgenommen. Begleitung: Die Tandems erhielten im Verlauf der Erprobungsphase Unterstützung von den jeweils zuständigen Fachberaterinnen und Fachberatern. Die Fachberatungen für Kindertagesstätten und Grundschulen erhielten für die Begleitung der Tandems Unterstützung durch das Arbeitszentrum für Fort- und Weiterbildung (afw am Elisabethenstift in Darmstadt) durch vier regionale Informationsveranstaltungen. Durch Besuche vor Ort und Gespräche mit den beteiligten Tandems des inneren Kreises ist der direkte Austausch mit der Praxis und einer Erfahrungsrückmeldung erreicht worden. Es wurden Regionalkonferenzen mit den beteiligten Tandems durchgeführt, mit dem Ziel, anfallende Fragestellungen zu klären und einen informellen Austausch in der Region zu ermöglichen. Die wissenschaftliche Begleitung für die Tandems des inneren Kreises ist durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik in München erfolgt.

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