Ergebnis der 149. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2. bis 4. November 2016 in Nürnberg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ergebnis der 149. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2. bis 4. November 2016 in Nürnberg"

Transkript

1 Senatsverwaltung für Finanzen II A FV / Berlin, den 2. Dezember 2016 Tel (int. 920) Christian.Bohm@senfin.berlin.de 0057 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Ergebnis der 149. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 2. bis 4. November 2016 in Nürnberg Rote Nummern: Vorgang: Ansätze: Gesamtkosten: 1. entfällt entfällt entfällt entfällt Grundlagen der Steuerschätzung Basis der Steuerschätzung war die Herbstprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Stand Anfang Oktober 2016). Diese Projektion bestätigt im Wesentlichen die bisherigen konjunkturellen Erwartungen, die bereits in die Mai-Steuerschätzung 2016 eingeflossen waren. Für dieses Jahr wird eine minimal bessere Entwicklung (um +0,1 Prozentpunkte) prognostiziert. Für das Jahr 2017 liegt die Projektion leicht unter, 2018 wieder leicht über den bisherigen Erwartungen. Die Prognose der Forschungsinstitute ist beinahe identisch. BIP-Wachstum (real) Frühjahrsprojektion BReg 2016 = Steuerschätzung Mai Ist 1,7% ,7% 1,5% 1,5% Gemeinschaftsdiagnose der Institute (Okt. 2016) 1,9% 1,4% 1,6% Herbstprojektion BReg 2016 = Steuerschätzung November ,8% 1,4% 1,6% Die konjunkturellen Risiken liegen weiterhin vor allem im außenwirtschaftlichen Umfeld, insbesondere in geopolitischen Verwerfungen sowie dem Brexit-Prozess. Chancen liegen in einer noch stärkeren Entwicklung der Binnenwirtschaft. 1

2 2. Entwicklung der bundesweiten Steuereinnahmen Die bundesweiten Steuereinnahmen werden im Prognosezeitraum von rd. 673 Mrd. (Ist 2015) auf voraussichtlich rd. 836 Mrd. (2021) ansteigen. Die ungebrochene Ausweitung der Beschäftigung führt zu weiterhin dynamisch wachsenden Steuereinnahmen von annähernd 30 Mrd. pro Jahr. Die Steuerschätzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis des geltenden Steuerrechts, weshalb einige derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Steuerrechtsänderungen in dieser Steuerschätzung noch nicht enthalten sind (vgl. unten). Konjunkturellen Mehreinnahmen in diesem und in sehr geringem Umfang im nächsten Jahr stehen negative konjunkturelle Beiträge ab 2018 sowie zusätzlich die noch nicht in der Steuerschätzung enthaltenen bundesweiten Entlastungen bei der Einkommensteuer ab 2017 gegenüber, so dass die bundesweiten Steuereinnahmen ab 2017 deutlich hinter die letzte Steuerschätzung zurückfallen. Bundesweit (Mrd. )* Ist Steuerschätzung Mai Steuerschätzung November Veränderung --- 4,3 0,7-1,2-0,7-1,4 --- Entlastungen bei der Einkommensteuer ,1-5,4-6,2-6,5-6,6 Veränderung inkl. ESt-Entlastungen 4,3-1,4-6,6-6,9-7,9 --- * Abw eichung in den Summen durch Rundung möglich 3. Einnahmenentwicklung in Berlin Die Bewertung der aktuellen Steuerschätzung ist im Vergleich zu früheren Schätzungen vergleichsweise komplex. Gründe sind die über die Umsatzsteuerverteilung geregelte Bundesbeteiligung an den Asylkosten mit Abschlags- und Spitzabrechnungen sowie die langwierigen Gesetzgebungsverfahren, die in die Basis der bundesweiten Steuerschätzung jeweils noch nicht eingehen, aber in Berlin im Haushalt 2016/2017 und in der Finanzplanung 2016 bis 2020 schon teilweise berücksichtigt worden sind. Die bundesweite Schätzung basiert auf einem Rechtsstand zeitlich vor der Berliner Finanzplanung 2016 bis 2020 (Beschluss am 6. September 2016). Bei der Darstellung für Berlin werden die bevorstehenden Steuerrechtsänderungen als zusätzliche Sachverhalte berücksichtigt, da sie bereits weitgehend (mit Ausnahme der Einkommensteuerentlastungen) in der Finanzplanung berücksichtigt sind und ansonsten keine Vergleichbarkeit gegeben wäre. 2

3 Das regionalisierte Ergebnis für Berlin inklusive Steuerrechtsänderungen stellt sich wie folgt dar: Regionalisierung für Berlin (Mio. )* Ist Statusbericht** Haushalt FPL FPL FPL Jeweilige Erwartung Steuerschätzung vor Rechtsänderungen *** Entlastung von Ländern und Kommunen sowie Bundesbeteiligung an den Integrationskosten (nur steuerliche Maßnahmen) **** Entlastungen bei der Einkommensteuer **** Veränderung insgesamt = dem Haushalt zusätzlich zur Verfügung stehende Einnahmen * Abweichung in den Summen durch Rundung möglich **per *** inkl. der anteiligen kommunalen Entlastung durch den Bund bis 2017 **** Entw urf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur w eiteren Entlastung v on Ländern und Kommunen; Entlastungen bei der Einkommensteuer (Grundfreibetrag, Kalte Progression, Kindergeld) ab 2017 (Stand: Beschluss der Bundesregierung am ). Für das Jahr 2016 ergeben sich Mehreinnahmen ggü. dem Statusbericht per , der bereits sowohl die Mai-Steuerschätzung 2016 als auch die vom Bund gezahlte Integrationspauschale berücksichtigt hatte, von rd. 189 Mio. (vgl. Tabelle). Gegenüber dem Haushaltsansatz 2017, der die Vielzahl der aufkommenserhöhenden Maßnahmen noch nicht berücksichtigen konnte, ergeben sich Mehreinnahmen von rd. 304 Mio.. Bei Zugrundelegung der Mai-Steuerschätzung 2016 ergeben sich Mehreinnahmen von lediglich rd. 79 Mio. (2016) bzw. 24 Mio. (2017). Bei den Veränderungen ggü. der Finanzplanung ab dem Jahr 2018 ist zu beachten, dass die 5-Milliarden-Euro-Zusage des Bundes für die Kommunen aus dem Koalitionsvertrag des Bundes derzeit erst bis zum Jahr 2017 einschließlich gesetzlich unterlegt ist. In die Finanzplanung ab 2018 ist dieser Aspekt als Pauschale im Rahmen der sonstigen Einnahmen eingeflossen, die sowohl steuerliche Maßnahmen als auch nichtsteuerliche Maßnahmen (KdU) enthält. Im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens findet eine Umklassifizierung der steuerlichen Maßnahmen von den sonstigen Einnahmen zu den Steuereinnahmen statt. Der Erhöhung bei den Steuereinnahmen steht daher eine Verringerung bei den sonstigen Einnahmen in exakt gleicher Höhe gegenüber. In der Gesamtbewertung ergeben sich zwar bei isolierter Betrachtung der Steuereinnahmen ab 2018 Mehreinnahmen (vgl. Anlage 1). Inklusive der Verrechnung bei den sonstigen Einnahmen (vgl. Anlage 0) liegen die gesamten bereinigten Einnahmen (dem Haushalt zusätzlich zur Verfügung stehende Einnahmen) aber um rd. 64 Mio. (2018), 52 Mio. (2019) und 36 Mio. (2020) unter der Finanzplanung. Wesentlicher Grund sind die Mindereinnahmen in Folge der Einkommensteuerentlastungen. Bei der Schätzung der Berliner Steuereinnahmen wurden die Ist-Einnahmen bis einschließlich Oktober 2016 sowie Besonderheiten berücksichtigt, die sich aus Einflüssen wie der Steuerzerlegung und der kassenmäßigen Abrechnung des Länderfinanzausgleichs und der Umsatzsteuer ergeben. Der Länderfinanzausgleich wurde auf der Basis der durch das Finanzministerium Baden-Württemberg vorgenommenen 3

4 Regionalisierung der bundesweit geschätzten Steuereinnahmen unter Berücksichtigung der kassenmäßigen Verschiebungen angesetzt. 4. Erläuterung der Steuerrechtsänderungen Zu den vorgenannten, in der Steuerschätzung für Berlin berücksichtigten Steuerrechtsänderungen gehören: 4.1 Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (nur die Steuereinnahmen betreffende Maßnahmen) Das Paket besteht aus folgenden Einzelmaßnahmen: Integrationspauschale Der Bund zahlt den Ländern eine Integrationspauschale von 2 Mrd. p.a. in den Jahren 2016, 2017 und Der Berliner Anteil beträgt für jedes Jahr 110 Mio.. Aufgrund der unterjährigen Rechtsänderung im Jahr 2016 werden im laufenden Jahr zunächst 86 Mio. kassenwirksam. Dies ist der reine Einwohneranteil. Die Zahlung des Restbetrages von 24 Mio. (Finanzausgleich) erfolgt Anfang 2017, sodass sich im Jahr 2017 eine Kassenwirkung von 134 Mio. ergibt. Die Integrationspauschale wurde mit diesen Beträgen im Statusbericht per sowie in der FPL ab 2018 berücksichtigt. Die Zahlungen erfolgen bei den Steuern vom Umsatz. Bundesbeteiligung an den Asylkosten (670 pro Kopf) Die Grundlage für diese Bundesbeteiligung an den Asylkosten wurde mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Herbst letzten Jahres gelegt, wonach sich für Berlin Anteile von rd. 200 Mio. (2016) und rd. 62 Mio. (2017) ergeben haben. Die dem Grunde nach zugesagten, aber der Höhe nach nicht geregelten Beträge für die Spitzabrechnung 2016 und die Abschlagszahlung 2017 hat Berlin im Haushalt 2016/2017 durch über den damaligen Stand des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes hinausgehende Beträge ausgefüllt. Veranschlagt wurden rd. 231 Mio. (2016) und rd. 183 Mio. (2017). Nach der Spitzabrechnung erhöht der Bund seinen Betrag an die Ländergesamtheit für das Jahr 2016 um weitere rd. 2,554 Mrd. und stellt als Abschlag für das Jahr 2017 einen Betrag von rd. 1,163 Mrd. zur Verfügung. Die Berliner Anteile an der Spitzabrechnung betragen rd. 140 Mio. (2016) und rd. 64 Mio. (2017). Ebenso wie bei der Integrationspauschale wird der Betrag für das laufende Jahr nicht mehr vollständig kassenwirksam. Ein Teilbetrag aus der Jahresrate 2016 in Höhe von rd. 31 Mio. wird erst 2017 wirksam, so dass tatsächlich rd. 109 Mio. (2016) und rd. 95 Mio. (2017) wirksam werden. Gemessen an den eingangs genannten, im Haushalt veranschlagten (bereits über das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hinausgehenden) Beträgen ergeben sich inklusive der erläuterten Verschiebung von 2016 auf 2017 Mehreinnahmen von rd. 78 Mio. im Jahr 2016 (200 Mio Mio Mio. = 78 Mio. ) und Mindereinnahmen von rd. -26 Mio. (2017). 4

5 Das ursprüngliche Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist im HH 2016/2017 sowie in der FPL 2016 bis 2020 berücksichtigt. Die Spitzabrechnung ist nun neu aufzunehmen. Die Zahlungen erfolgen bei den Steuern vom Umsatz. Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen aufgrund der strukturellen Arbeitslosigkeit (Hartz-4-SoBEZ) Im Finanzausgleichsgesetz ist eine Überprüfung der sogenannten Hartz-4-SoBEZ jeweils im Abstand von drei Jahren geregelt. Die aktuelle Überprüfung ergibt eine Absenkung dieser SoBEZ an die neuen Länder (ohne Berlin) von 777 Mio. p.a. auf 504 Mio. p.a. Diese SoBEZ werden zwar vom Bund ausgezahlt, aber fiskalisch ausschließlich von der Ländergesamtheit im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung getragen. Durch die abgesenkten SoBEZ steigt der Landesanteil an der Umsatzsteuer der Ländergesamtheit. Der erhöhte Anteil Berlins liegt bei +15 Mio. p.a. ab dem Jahr Entlastungen bei der Einkommensteuer Die Bundesregierung hat am 12. Oktober 2016 Entlastungen bei der Einkommensteuer ab dem Jahr 2017 beschlossen. Hierbei handelt es sich nicht um die ebenfalls diskutierte große Steuerreform, sondern im Wesentlichen um die verfassungsmäßig vorgegebene Freistellung des steuerlichen Existenzminimums sowie die Anhebung des Kindergeldes und die Abmilderung der kalten Progression. Berlin ist an den bundesweiten, von rd. -2,1 Mrd. auf rd. -6,6 Mrd. aufwachsenden Mindereinnahmen in Höhe von rd. -61 Mio. bis rd Mio. beteiligt. Mio Bundesweit Berlin (nach Steuerverteilung und Finanzausgleich) Die Jahre 2020 und 2021 in der Steuerschätzung Mit der Einigung von Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen am sind die wesentlichen Weichenstellungen für die Steuerverteilung, den Finanzausgleich und weitere Maßnahmen ab dem Jahr 2020 getroffen worden. Einige Details, u.a. der vertikalen Umsatzsteuerverteilung, müssen jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, so dass der Arbeitskreis Steuerschätzungen die Aufteilung der Steuereinnahmen für die Jahre 2020 und 2021 bei dieser Steuerschätzung weiterhin nach dem Rechtsstand 2019 vorgenommen hat. Eine Regionalisierung der Steuereinnahmen nach dem neuen Finanzausgleichsrecht wird voraussichtlich erstmals zur Mai-Steuerschätzung 2017 erfolgen. 4.4 Einnahmen aus dem Einwohnerwachstum Bei den finanziellen Wirkungen aus dem Einwohnerwachstum sind zwei Sachverhalte grundsätzlich zu unterscheiden: Bundesweites Bevölkerungswachstum Die Bevölkerungsentwicklung ist Teil der Konjunkturprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die mit dem Einwohnerwachstum verbundenen zusätzlichen Einkommensteuern, Umsatzsteuern und Verbrauchsteuern sind Teil 5

6 der bundesweiten Steuerschätzung und gehen damit automatisch in die Ergebnisse für Berlin ein Überdurchschnittliches Einwohnerwachstum in Berlin Unter dem Eindruck eines zehnjährigen, teilweise weit überdurchschnittlichen Einwohnerwachstums in Berlin waren im Haushalt 2016/2017 daraus resultierende Mehreinnahmen von 90 Mio. (2016) und 180 Mio. (2017) veranschlagt worden, die in der Finanzplanung ab 2018 auf dem unveränderten Niveau von 180 Mio. pro Jahr fortgeschrieben wurden. Die Realisierung der bereits veranschlagten Einnahmen aus dem überdurchschnittlichen Einwohnerwachstum in Berlin wird länger dauern als bisher angenommen. Basis der Veranschlagung im Haushalt 2016/2017 war die Steuerschätzung im November 2015 mit dem Einwohnerstand Seit diesem Zeitpunkt hat das Statistische Bundesamt den Bevölkerungsstand auf den fortgeschrieben und angekündigt, dass sich die weitere Fortschreibung aus technischen Gründen deutlich verzögern wird 1 : Aus der vorgenannten Einwohnerveränderung resultieren im Jahr 2016 kassenwirksam gewordene Mehreinnahmen von rd. 40 Mio., anstatt der veranschlagten 90 Mio.. Das Zurückbleiben hinter der Erwartung liegt zum einen an der ggü. den anderen Ländern gesunkenen überdurchschnittlichen Dynamik in Berlin sowie an den Verzögerungen beim Statistischen Bundesamt. Insgesamt bestehen hinsichtlich der Erwartungen aus dem überdurchschnittlichen Einwohnerwachstum zwei Risiken: Dynamik des Einwohnerwachstums: Berlin wird voraussichtlich auch in der Zukunft überdurchschnittlich wachsen, wenngleich nicht mehr mit den extrem überdurchschnittlichen Wachstumsraten der Vergangenheit. In der kurzen Frist wird das überdurchschnittliche Wachstum durch die proportionale Verteilung der Flüchtlinge deutlich gedämpft. Verzögerungen bei der Einwohnerfortschreibung (siehe oben) 5. Bewertung des Prognoserisikos Zum Zeitpunkt der November-Steuerschätzung besteht grundsätzlich noch eine signifikante Schätzunsicherheit für das laufende Jahr, die in diesem Jahr aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zusätzlich erhöht ist. Nach der Abrechnungssystematik des Finanzausgleichs erfolgt zwar die vertikale Steuerverteilung im restlichen Jahr unverändert, der horizontale Ausgleich unter den Ländern erfolgt aber über die LFA-Abrechnung erst im Folgejahr. Sämtliche Besonderheiten des Steueraufkommens in Berlin im letzten Quartal schlagen sich somit zunächst unkorrigiert im Haushaltsabschluss nieder. 1 Statistisches Bundesamt: Derzeit muss für die Berichtsquartale ab 2016 in der Bevölkerungsfortschreibung bundesweit mit Verzögerungen von mehreren Monaten gerechnet werden; das erste Quartal 2016 nach Bundesländern wird aus heutiger Sicht frühestens im Mai 2017 vorliegen. Die Bevölkerungsstatistiken sind zurzeit von zwei grundlegenden Neuerungen betroffen. Zum einen werden alle laufenden Bevölkerungsstatistiken auf ein neues technisches Aufbereitungsverfahren umgestellt. Zum anderen ändert sich zeitgleich für die Wanderungsstatistik der Standard der Datenlieferung von den Meldebehörden an die Statistikämter. In beiden Bereichen gibt es Verzögerungen bei der Softwareerstellung. 6

7 Während bei dem Großteil der Steuerarten (u.a. auch die aufkommensstärkste Steuer, die Lohnsteuer) eine aussagekräftige Prognose möglich ist, gilt das für vier ebenfalls aufkommensstarke Steuerarten mit Unternehmensbezug nicht. Die örtliche Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und mit Einschränkungen die veranlagte Einkommensteuer schwanken grundsätzlich und auch in dem nach der Steuerschätzung liegenden Zeitraum erheblich, verursacht durch unternehmerische Entscheidungen, die jeweilige Gewinnsituation, Betriebsprüfungen usw. So schwankte z.b. das Aufkommen der örtlichen Umsatzsteuer im November/Dezember in den letzten fünf Jahren zwischen 0,7 und 1,4 Mrd., das der Körperschaftsteuer zwischen 100 und 300 Mio.. Die Prognose für das Jahresergebnis 2016 gibt unter Einschluss aller vorliegenden Informationen die mittlere der als möglich erachteten Entwicklungen wider. In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu einer Kumulation positiver oder negativer Abweichungen vom Mittelwert, ohne dass dies vorab absehbar gewesen wäre. Zum Zeitpunkt der November-Steuerschätzung verbleibt daher regelmäßig ein Prognoserisiko für das laufende Jahr in Höhe von etwa bis zu 1% des Jahresaufkommens der finanzkraftabhängigen Einnahmen, d.h. rd. +/- 200 Mio.. Durch den jahresübergreifenden LFA-Ausgleich ergeben sich hieraus zwar in der kurzen Frist Verschiebungen zwischen dem laufenden Jahr und dem Folgejahr, jedoch in der mittleren Frist keine Implikationen für den Finanzplanungszeitraum. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen 7

8 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV / Anlage 0 Stand: 4. November 2016 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin November 2016 inklusive Steuerrechtsänderungen**** Regionalisierung für Berlin (Mio. )* Ist Statusbericht** Haushalt FPL FPL FPL Jeweilige Erwartung Steuerschätzung vor Rechtsänderungen *** Entlastung von Ländern und Kommunen sowie Bundesbeteiligung an den Integrationskosten (nur steuerliche Maßnahmen) Entlastungen bei der Einkommensteuer Veränderung insgesamt = dem Haushalt zusätzlich zur Verfügung stehende Einnahmen * Abweichung in den Summen durch Rundung möglich **per *** inkl. der anteiligen kommunalen Entlastung durch den Bund bis **** Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen; Entlastungen bei der Einkommensteuer (Grundfreibetrag, Kalte Progression, Kindergeld) ab 2017 (Stand: Beschluss der Bundesregierung am ).

9 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV / Anlage 1 Stand: 4. November 2016 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin November 2016 Schätzung inkl. Steuerrechtsänderungen ** Mio * Ist Steuern Länderfinanzausgleich Allgemeine BEZ Summe Steuern, LFA u. Allg. BEZ Veränderung geg. Vorjahr (Mio ) Veränderung geg. Vorjahr in v.h. 3,5 6,5 4,4 3,5 2,8 3,8 3,8 * Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich ** Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen; Entlastungen bei der Einkommensteuer (Grundfreibetrag, Kalte Progression, Kindergeld) ab 2017 (Stand: Beschluss der Bundesregierung am ).

10 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV / Anlage 2 Stand: 4. November 2016 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin November 2016 Schätzung inkl. Steuerrechtsänderungen * Mio Ist Landesanteil an Gemeinschaftssteuern Lohnsteuer 3.044, , , , , , ,100 Veranlagte Einkommensteuer 805,6 973, , , , , ,350 Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 274,4 207, , , , , ,000 Körperschaftsteuer 368,2 480, , , , , ,000 Umsatzsteuer 2.569, , , , , , ,000 Einfuhrumsatzsteuer 1.043, , , , , , ,000 Gewerbesteuerumlage 1 75,8 74,900 80,000 82,600 85,000 87,500 90,100 Abgeltungsteuer 145,5 94,600 88,000 90,200 90,200 92,400 92,400 Summe 8.326, , , , , , ,950 Landessteuern Vermögensteuer -0,2 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 Erbschaftsteuer 439,7 410, , , , , ,000 Grunderwerbsteuer 960, , , , , , ,000 Totalisatorsteuer 0,4 0,500 0,500 0,500 0,500 0,500 0,500 Lotteriesteuer 62,4 58,000 58,000 58,000 58,000 58,000 58,000 Feuerschutzsteuer 13,3 15,000 15,000 15,000 15,000 15,000 15,000 Biersteuer 13,9 14,000 14,000 14,000 14,000 14,000 14,000 Summe 1.489, , , , , , ,500 Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern und Gemeindesteuern Gemeindeanteil LSt/ESt 1.358, , , , , , ,300 Grundsteuer A 0,1 0,070 0,070 0,070 0,070 0,070 0,070 Grundsteuer B 780,7 790, , , , , ,000 Gewerbesteuer 1.480, , , , , , ,000 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 182,4 187, , , , , ,600 Gewerbesteuerumlage 2-129,4-127, , , , , ,800 Gemeindeanteil Abgeltungsteuer 39,7 25,800 24,000 24,600 24,600 25,200 25,200 Vergnügungsteuer 41,2 43,000 43,000 43,000 43,000 43,000 43,000 Hundesteuer 11,0 11,000 11,000 11,000 11,000 11,000 11,000 Zweitwohnungsteuer 3,1 3,000 3,000 3,000 3,000 3,000 3,000 Übernachtungsteuer 42,4 44,000 46,000 48,000 50,000 52,000 54,000 Summe 3.810, , , , , , ,370 Gesamtsumme Steuern , , , , , , ,820 Länderfinanzausgleich i.e.s , , , , , , ,900 Allgemeine BEZ 1.148, , , , , , ,000 Summe LFA und Allg. BEZ 4.580, , , , , , ,900 Steuern und Finanzausgleich , , , , , , ,720 nachrichtlich: Gemeinschaftsteuern (100 v.h.) und Spielbankabgabe Lohnsteuer 7.162, , , , , , ,000 Veranlagte Einkommensteuer 1.895, , , , , , ,000 Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 548,8 415, , , , , ,000 Abgeltungsteuer 330,8 215, , , , , ,000 Körperschaftsteuer 736,5 960, , , , , ,000 Spielbankabgabe 14,1 12,000 12,000 12,000 12,000 12,000 12,000 Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich. 1) nur Landesanteil 2) Gesamtumlage (Bund und Land) * Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen; Entlastungen bei der Einkommensteuer (Grundfreibetrag, Kalte Progression, Kindergeld) ab 2017 (Stand: Beschluss der Bundesregierung am ).

11 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV / Anlage 2a Stand: 4. November 2016 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin November 2016 Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen Mio * Entlastung von Ländern und Kommunen sowie Bundesbeteiligung an den Integrationskosten (nur steuerliche Maßnahmen) davon entfallen auf: Einfuhrumsatzsteuer 195 Landesanteil an der Umsatzsteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Länderfinanzausgleich Allgemeine BEZ Entlastungen bei der Einkommensteuer davon entfallen auf: Landesanteil an der Lohnsteuer Landesanteil an der ver. Einkommensteuer Gemeindeanteil an der LSt/ESt Landesanteil an der Umsatzsteuer Länderfinanzausgleich Allgemeine BEZ * Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

12 Senatsverwaltung für Finanzen II A - FV / Anlage 3 Stand: 4. November 2016 Ergebnisse der Steuerschätzung für Berlin November 2016 Abweichungen vom Haushaltsplan 2016/2017 Schätzung inkl. Steuerrechtsänderungen * Ansätze Kapitel 2900 Haushalt Differenz Schätzung Haushalt Differenz Schätzung Euro Titel Bezeichnung Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gewerbesteuerumlage an das Land 1) Abgeltungsteuer Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Totalisatorsteuer Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Gemeindeanteil LSt/ESt Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Gewerbesteuerumlage 2) Gemeindeanteil Abgeltungsteuer Vergnügungsteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Übernachtungsteuer Spielbankabgabe Gewinnabgabe der Spielbanken Weitere Leistungen der Spielbanken BEZ nach 11 Abs. 2 FAG BEZ nach 11 Abs. 4 FAG BEZ nach 11 Abs. 3 FAG Kompensation KfzSteuer Konsolidierungshilfen Ausgleichszuweisungen der Länder Gesamteinnahmen ) nur Landesanteil 2) Gesamtumlage (Bund und Land) * Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen; Entlastungen bei der Einkommensteuer (Grundfreibetrag, Kalte Progression, Kindergeld) ab 2017 (Stand: Beschluss der Bundesregierung am ).

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13. Mai 2015 II A FV 4015 1/2015 Tel. 9020 (int. 920) 2384 E-Mail: Christian.Bohm@senfin.berlin.

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13. Mai 2015 II A FV 4015 1/2015 Tel. 9020 (int. 920) 2384 E-Mail: Christian.Bohm@senfin.berlin. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 13. Mai 2015 II A FV 4015 1/2015 Tel. 9020 (int. 920) 2384 E-Mail: Christian.Bohm@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Steuereinnahmen nach Steuerarten Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 sonstige: 1,1 Mrd. (2,2 %) Gewerbesteuer

Mehr

Zentrales Finanzcontrolling. Mai-Steuerschätzung 2014 (Ergebnisse) Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Finanzen

Zentrales Finanzcontrolling. Mai-Steuerschätzung 2014 (Ergebnisse) Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Finanzen 80 60 40 20 0 Zentrales Finanzcontrolling Mai-Steuerschätzung 2014 (Ergebnisse) Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Impressum: Die Senatorin für Finanzen Presse & Öffentlichkeitsarbeit Rudolf-Hilferding-Platz

Mehr

Was bedeuten die Steuermehreinnahmen für die Schuldenregel des Bundes? Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2011

Was bedeuten die Steuermehreinnahmen für die Schuldenregel des Bundes? Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2011 22 Was bedeuten die Steuermehreinnahmen für die Schuldenregel des Bundes? Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2011 Christian Breuer Der Arbeitskreis»Steuerschätzungen«hat auf seiner 138. Sitzung

Mehr

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7

Mehr

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer

8.842 Kfz-Steuer 9.622 Kirchensteuer 5) 175.989 Umsatz-, steuer 2) 16.575 Kapitalertragsteuer 4) 32.685 Einkommensteuer Steuerspirale 2008 Steuereinnahmen 561,2 Milliarden davon in Mio. 1) Grunderwerbsteuer 5.728 Erbschaftsteuer 4.771 Zölle 4.002 Branntweinsteuer 2.129 Lotteriesteuer 1.524 Kaffeesteuer 1.008 Stromsteuer

Mehr

Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland

Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland 5,0% 5,3% 2,5% 1,9% 3,2% 0,8% 3,4% 1,0% 3,6% 2,6% 1,8% 1,6% 1,6% 0,0% -0,8% -0,2% -2,5% -5,0% 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000

Mehr

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Konsolidierungsbericht 2014 des Landes Berlin. Der Senat von Berlin

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Konsolidierungsbericht 2014 des Landes Berlin. Der Senat von Berlin Der Senat von Berlin Fin II A FV 4002 01/2015 Tel.: 9020 (920) 3027 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Konsolidierungsbericht

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 2013/2014 203 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und

Mehr

Diskussionspapier zur Neuordnung der Kommunalfinanzierung im Land Brandenburg

Diskussionspapier zur Neuordnung der Kommunalfinanzierung im Land Brandenburg Stand: 16.09.2008 Diskussionspapier zur Neuordnung der Kommunalfinanzierung im Land Brandenburg Die Diskussion um die kommunale Finanzsituation ist seit Jahren ein zentraler politischer Schwerpunkt. Hintergrund

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Hamburg 2012/2013 199 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz- und

Mehr

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel 53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln

Mehr

Haupt- / Realschule, berufliche Schule, Sek I

Haupt- / Realschule, berufliche Schule, Sek I Steuern und Abgaben Thema Zielgruppe Dauer Definition Steuern; Steuerarten in Deutschland und ihre Einnahmen; Steuern des Bundes, der Länder und der Gemeinden Haupt- / Realschule, berufliche Schule, Sek

Mehr

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.865,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Kommunalfinanzen. Florian Janik. 29. September 2007

Kommunalfinanzen. Florian Janik. 29. September 2007 Kommunalfinanzen Florian Janik 29. September 2007 Grundbegriffe Kameralistik Ist und Soll Haushaltssoll Anordnungssoll Budgetierung Verlustvortag Haushaltsreste Haushaltssperre Vorläufige Haushaltsführung

Mehr

Tischvorlage. Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds Strukturelle Verbesserungen der Kommunalfinanzen

Tischvorlage. Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds Strukturelle Verbesserungen der Kommunalfinanzen Tischvorlage Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds Strukturelle Verbesserungen der Kommunalfinanzen Pressekonferenz mit Ministerpräsident Kurt Beck und Wirtschaftsminister Hans-Artur

Mehr

27 ANLAGE 1 Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 Gesamtplan Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan ( 13 Abs.

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden Medien-Information 19. Mai 2015 Sperrfrist: Dienstag, 19.Mai, 15:00 Uhr Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden

Mehr

Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017

Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 Senatspressekonferenz am 7. Juli 2015 Folie 1 Struktur der Einnahmen* 2016 und 2017 Vermögensverkäufe 0,3 % (63) Konsolidierungshilfen 0,3 % (80) Sonder-BEZ und Kompensation

Mehr

B E M E R K U N G E N 2 0 0 0

B E M E R K U N G E N 2 0 0 0 Hessischer Rechnungshof B E M E R K U N G E N 2 0 0 0 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen (Haushaltsrechnung 1999) Darmstadt, 19. Dezember 2000 - I - A b k ü r z u n g e n AG ATG BAföG

Mehr

Stabilitätsbericht 2013 des Landes Berlin

Stabilitätsbericht 2013 des Landes Berlin Stabilitätsbericht 2013 des Landes Beschluss des Senats von vom 27. August 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte... 3 2 Kennziffern und Schwellenwerte... 3 2.1 Struktureller

Mehr

Wachstum und solide Staatsfinanzen:

Wachstum und solide Staatsfinanzen: Wachstum und solide Staatsfinanzen: Entwurf des Nachtragshaushalts 2015 Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2016 und des Finanzplans bis 2019 1 Ausgangslage Die prioritären Maßnahmen des

Mehr

Gemeinderatssitzung am 14.02.2011 Rede des Oberbürgermeisters anlässlich der Verabschiedung des Haushaltes 2011 Es gilt das gesprochene Wort

Gemeinderatssitzung am 14.02.2011 Rede des Oberbürgermeisters anlässlich der Verabschiedung des Haushaltes 2011 Es gilt das gesprochene Wort Gemeinderatssitzung am 14.02.2011 Rede des Oberbürgermeisters anlässlich der Verabschiedung des Haushaltes 2011 Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderats, verehrte

Mehr

HESSISCHER LANDTAG 28. 05. 2001

HESSISCHER LANDTAG 28. 05. 2001 15. Wahlperiode Drucksache 15/2400 HESSISCHER LANDTAG 28. 05. 2001 Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Öffentliche Finanzen

Öffentliche Finanzen Konjunkturprognose Frühjahr 2015 Öffentliche Finanzen Ansprechpartner: Tobias Hentze 1, Ralph Brügelmann 2 Der Staat erzielt auch in den Jahren 2015 und 2016 deutliche Überschüsse bei steigenden Einnahmen

Mehr

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011 Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Die Stadt Pforzheim wird gebeten, das Regierungspräsidium zum Ende eines jeden Quartals über die

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) GemFinRefG Ausfertigungsdatum: 08.09.1969 Vollzitat: "Gemeindefinanzreformgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

Senatsverwaltung für Integation, Berlin, den 18. Mai 2009 Arbeit und Soziales Telefon: 9028 (928) 2663 I A / I A 3

Senatsverwaltung für Integation, Berlin, den 18. Mai 2009 Arbeit und Soziales Telefon: 9028 (928) 2663 I A / I A 3 Senatsverwaltung für Integation, Berlin, den 18. Mai 2009 Arbeit und Soziales Telefon: 9028 (928) 2663 I A / I A 3 1409 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2013 bis 2016

einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2013 bis 2016 Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2013 bis 2016 (Erster Steuerprogressionsbericht) 1. Anlass des Berichts Der Deutsche Bundestag hat in

Mehr

Stabilitätsbericht 2015 des Landes Berlin

Stabilitätsbericht 2015 des Landes Berlin Stabilitätsbericht 2015 des Landes Beschluss des Senats von vom 8. September 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlage und festgelegte Inhalte... 3 2 Kennziffern und Schwellenwerte... 3 2.1 Struktureller

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Arm durch FAG. Was Hartz IV für den Arbeitslosen ist, ist der Länderfinanzausgleich für Bremen. AK Haushalts-und Finanzpolitik

Arm durch FAG. Was Hartz IV für den Arbeitslosen ist, ist der Länderfinanzausgleich für Bremen. AK Haushalts-und Finanzpolitik Arm durch FAG Was Hartz IV für den Arbeitslosen ist, ist der Länderfinanzausgleich für Bremen AK Haushalts-und Finanzpolitik TEIL 1: EINE GUTE IDEE Der Finanzausgleichwurde bereits in der Weimarer Republik

Mehr

Staatshaushaltsplan für 2012

Staatshaushaltsplan für 2012 Staatshaushaltsplan für 2012 Einzelplan 12 Allgemeine Finanzverwaltung Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Inhalt Betragsteil Seite Stellenteil Seite Vorwort 3 - Kapitel 1201 Steuern...

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2011/2012 221 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Steuerstatistik Mit den Ergebnissen der

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten

Mehr

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

Wie stark muss der Finanzausgleich im Jahr 2020 ausgleichen, damit (fast) alle Länder die Schuldenbremse einhalten können?

Wie stark muss der Finanzausgleich im Jahr 2020 ausgleichen, damit (fast) alle Länder die Schuldenbremse einhalten können? Ingolf Deubel Wie stark muss der Finanzausgleich im Jahr 2020 ausgleichen, damit (fast) alle Länder die Schuldenbremse einhalten können? Reformoptionen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Wissenschaftliche

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte L II 2 - vj 1/2006 Kommunale Finanzen im 1. Vierteljahr 2006 Entwicklung ausgewählter kommunaler Finanzdaten im Saarland Veränderung 1. Quartal 2005 gegenüber 1. Quartal 2006 in Prozent

Mehr

Die Verschuldung des Landes Bremen und Handlungsmöglichkeiten

Die Verschuldung des Landes Bremen und Handlungsmöglichkeiten Die Verschuldung des Landes Bremen und Handlungsmöglichkeiten Vortrag bei der Langen Nacht des Geldes am 02.03.2012 Übersicht Gründe für die extreme Verschuldung Bremens Aktuelle Situation Konsolidierungspotenziale

Mehr

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen

Mehr

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern

14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Statistikamt Nord Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2014/2015 223 14 Finanzen, Öffentlicher Dienst und Steuern Finanz- und Personalstatistiken Die Finanz-

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t Schleswig-Holsteinischer Landtag Stenographischer Dienst N i e d e r s c h r i f t Finanzausschuss 86. Sitzung () am Donnerstag, dem 28. November 2002, 10:00 Uhr, in Sitzungszimmer 138 des Landtages Sch/Pi

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Weniger EU-Mittel, Auslaufen des Solidarpaktes und Länderfinanzausgleich auf dem Prüfstand

Weniger EU-Mittel, Auslaufen des Solidarpaktes und Länderfinanzausgleich auf dem Prüfstand Weniger EU-Mittel, Auslaufen des Solidarpaktes und Länderfinanzausgleich auf dem Prüfstand Wie stellt sich das Land Brandenburg unter diesen Rahmenbedingungen in Zukunft auf? Vortrag von Finanzminister

Mehr

Die Entwicklung der Öffentlichen Finanzen in Thüringen bis 2020

Die Entwicklung der Öffentlichen Finanzen in Thüringen bis 2020 - Januar 2012 Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 0361 37 84 110 Harald.Hagn@statistik.thueringen.de Die Entwicklung der Öffentlichen Finanzen in Thüringen bis 2020 Die

Mehr

Vorbericht zum Haushalt

Vorbericht zum Haushalt Vorbericht zum Haushalt 213 1. Kurzbericht über das Haushaltsjahr 212 (Stand 14.11.212.11.212) Das Haushaltsvolumen des Haushaltsjahres 212 beläuft sich auf 23.851.29, davon entfallen auf Auszahlungen

Mehr

Pressemitteilung Dienstag, den 19. Oktober 2010

Pressemitteilung Dienstag, den 19. Oktober 2010 Pressemitteilung Dienstag, den 19. Oktober 2010 Tilgung der deutschen Staatsschulden bis 2020 möglich - volkswirtschaftliche Berechnung zeigt positive Tilgungsperspektive Die deutschen Staatsschulden können

Mehr

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23.11.2012 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5554 - III E 4 - Fax: 90227 (9227) - 5919 E-Mail: karsten.heinlein@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden

Mehr

Lohnsteuerzerlegung in Thüringen 2007

Lohnsteuerzerlegung in Thüringen 2007 - Dezember 2010 Claudia Staps Praktikantin 5. Semester / Betriebswirtschaftslehre Uni Jena zerlegung in Thüringen 2007 Ohne die zerlegung zwischen den Bundesländern die Ermittlung der beiträge, die nicht

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen sowie die Rücknahme insbesondere der Unternehmensteuerreform der Koalition werden saldiert.

Die steuerlichen Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen sowie die Rücknahme insbesondere der Unternehmensteuerreform der Koalition werden saldiert. Finanzielle Auswirkungen und Gegenfinanzierung 1. Finanzielle Auswirkungen der gerechten Steuer Die steuerlichen Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen sowie die Rücknahme insbesondere der Unternehmensteuerreform

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Länderfinanzausgleich - Behauptungen und Tatsachen Der bayerische Steuerzahler kann nicht für die Misswirtschaft anderer Länder wie Bremen oder Berlin aufkommen. Tut er auch nicht. Der Länderfinanzausgleich

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Beseitigung der kalten Progression

Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Beseitigung der kalten Progression Gesetzentwurf Vorschlag des Bundes der Steuerzahler Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Beseitigung der kalten Progression A. Problem und Ziel Der Effekt der sogenannten kalten Progression ist eine

Mehr

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km Vorbericht Haushalt 2014 Markt Hohenwart I. Allgemeines a) Einwohnerzahl zum 31.12.2012 4465 b) Gemeindegröße zum 31.12.2011 5.223 ha davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 538 ha Gemeindestraßen 73,6 km

Mehr

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 in Deutschland

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 in Deutschland Aktuelle Daten und Indikatoren Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 in Deutschland Dezember 2014 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Staatliche Ausgaben...2 3. Mindereinnahmen der öffentlichen

Mehr

.: Stadt Barsinghausen. Haushalt 2014. -Entwurf - Fachdienst Finanzen

.: Stadt Barsinghausen. Haushalt 2014. -Entwurf - Fachdienst Finanzen .: Stadt Barsinghausen Haushalt 2014 -Entwurf - .: Haushaltsplanergebnis Ergebnishaushalt HH 2012 HH 2013 HH 2014 Erträge 51.093.800 EUR 54.781.300 EUR 54.632.300 EUR Aufwendungen 54.469.800 EUR 54.776.400

Mehr

Betriebliches Steuerrecht I. inkl. Lösungsanhang

Betriebliches Steuerrecht I. inkl. Lösungsanhang Herausgeber: Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e. V. Europäische Prüfungszentrale Hannover Alfred Wilkening 4. Ausgabe, Januar 2016 Betriebliches Steuerrecht I inkl. Lösungsanhang KP-STR-1-LA

Mehr

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und 17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben

Mehr

Auswirkungen höherer Energiepreise auf öffentliche Haushalte

Auswirkungen höherer Energiepreise auf öffentliche Haushalte Auswirkungen höherer Energiepreise auf öffentliche Haushalte Dr. Michael Thöne Geschäftsführer Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln Bewegte Region LAN-Abschlussveranstaltung

Mehr

Haushalt 2015 Stadt Wesel

Haushalt 2015 Stadt Wesel Haushalt 2015 Stadt Wesel Kompakt Zusammenstellung: Stadt Wesel Die Bürgermeisterin Stabsstelle Haushalt und Controlling Datenbasis: Entwurf Haushalt Stadt Wesel 2015 Inhalt Inhalt Haushalt 2015 kompakt

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016

Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 Präambel Die Verpflichtung zur Aufstellung einer fünfjährigen Finanzplanung ergibt sich aus dem 85 GemO i.v.m. 9 GemHVO-NKHR Die Finanzplanung ist jährlich der Entwicklung

Mehr

Pape & Co. Existenz 07 Selbstständig werden selbstständig bleiben

Pape & Co. Existenz 07 Selbstständig werden selbstständig bleiben Pape & Co. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Existenz 07 Selbstständig werden selbstständig bleiben Landratsamt Traunstein 15. September 2007 Mit welchen Steuern muss der Gründer rechnen? Pape & Co. Wirtschaftsberatung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen aus den Gemeinden Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Der Ortsgemeinderat

Mehr

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände AKTUELLE FINANZLAGE DER KOMMUNEN

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände AKTUELLE FINANZLAGE DER KOMMUNEN Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände AKTUELLE FINANZLAGE DER KOMMUNEN - Rückblick auf 2012 und Prognose für die Jahre 2013 bis 2016 - I. Rückblick auf das Jahr 2012... 2 II. Entwicklung in

Mehr

Foliensatz Das öffentliche Budget - Einnahmen und Ausgaben. SoSe 2011

Foliensatz Das öffentliche Budget - Einnahmen und Ausgaben. SoSe 2011 Foliensatz Das öffentliche Budget - Einnahmen und Ausgaben SoSe 2011 Die Staatsquote H.-W. Sinn Staatsquoten 2011 Dänemark Frankreich Finnland Schweden Belgien Österreich Niederlande Großbritannien Portugal

Mehr

LKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013

LKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013 LKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013 Be/Hu 3. Kommunalbericht 2013 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz: Finanzsituation der Kommunen hat sich auch im Ländervergleich weiter verschlechtert! (Az.: 010-010)

Mehr

Einführung und Finanzierung der elektronischen Aktenführung in ausgewählten Bereichen der Berliner Verwaltung.

Einführung und Finanzierung der elektronischen Aktenführung in ausgewählten Bereichen der Berliner Verwaltung. Der Senat von Berlin Berlin, den 28. Juli 2015 SenInnSport ZS C 2 9(0)223 2144 Ludwig.Bohrer@seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über

Mehr

Das Saarland leidet unter Einnahmeschwäche und Altlasten

Das Saarland leidet unter Einnahmeschwäche und Altlasten Arbeitskammer des Saarlandes Abteilung Wirtschaftspolitik - Stand: 22.5.2013 AK-Fakten Öffentliche Finanzen im Saarland Das Saarland leidet unter Einnahmeschwäche und Altlasten fakten Das Saarland hat

Mehr

KfW-Research. WirtschaftsObserver online. Der konjunkturelle Aufschwung kommt in den Kommunen an!? Nr. 32, Februar 2008.

KfW-Research. WirtschaftsObserver online. Der konjunkturelle Aufschwung kommt in den Kommunen an!? Nr. 32, Februar 2008. KfW-Research. WirtschaftsObserver online. Der konjunkturelle Aufschwung kommt in den Kommunen an!? Nr. 32, Februar 2008. Der konjunkturelle Aufschwung kommt in den Kommunen an!? Der konjunkturelle Aufschwung

Mehr

Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012

Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012 14-21.01 / 2012 18.06.2012 1310 Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012 1. Gründe für den Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2012 Seit Beschlussfassung über

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 2440 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 9 Vorblatt Ziel(e) - Effiziente Vollziehung beim Katastrophenfonds und bei der Siedlungswasserwirtschaft - Verbesserungen und Klarstellungen

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Bundespolitik und Kommunalfinanzen Aktuelle Aspekte

Bundespolitik und Kommunalfinanzen Aktuelle Aspekte Monatsbericht des BMF Dezember 2006 Seite 77 Bundespolitik und Kommunalfinanzen Aktuelle Aspekte 1 Zusammenfassung..............................................................................77 2 Positive

Mehr

Fondslösung zur Finanzierung des ÖPNV- Betriebs in Nordrhein-Westfalen

Fondslösung zur Finanzierung des ÖPNV- Betriebs in Nordrhein-Westfalen Fondslösung zur Finanzierung des ÖPNV- Betriebs in Nordrhein-Westfalen Enquete-Kommission Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs in NRW 30.10.2015 Thomas Petersen Grundlagen

Mehr

Die kommunalen Finanzen im Spannungsfeld von Steuersenkungen, Wirtschafts- und Finanzkrise und Schuldenbremse

Die kommunalen Finanzen im Spannungsfeld von Steuersenkungen, Wirtschafts- und Finanzkrise und Schuldenbremse Die kommunalen Finanzen im Spannungsfeld von Steuersenkungen, Wirtschafts- und Finanzkrise und Schuldenbremse Folie 1 Die Verschuldung der öffentlichen Hand (in Mrd. Euro) 1600000 1400000 1200000 1000000

Mehr

BÜRGERINFORMATION. zum Haushaltsplan der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2015

BÜRGERINFORMATION. zum Haushaltsplan der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2015 BÜRGERINFORMATION zum Haushaltsplan der Stadt Dingelstädt für das Haushaltsjahr 2015 Nach 55 der Thüringer Kommunalordnung ThürKO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen,

Mehr

1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65

1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65 Monatsbericht des BMF August 2008 Seite 61 Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren bis 1 Steuerfahndung.................................................................................61 2 Ergebnisse

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19. Juli 2007 - III C - S 0091-4/2007 - Tel.: 924-10240 An den 0376 Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über

Mehr

Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. gem. 18 Abs. 10. Landeshaushaltsordnung. für die Jahre 2014 bis 2020

Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. gem. 18 Abs. 10. Landeshaushaltsordnung. für die Jahre 2014 bis 2020 Finanzplan des Landes Baden-Württemberg gem. 18 Abs. 10 Landeshaushaltsordnung für die Jahre 2014 bis 2020 Stand: Januar 2015 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Mehr

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Öffentliche Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: Auskunft erteilt: Herr Schetter Ruf: 492-2000 E-Mail: Schetter@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2013 Betrifft

Mehr

Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. gem. 18 Abs. 10. Landeshaushaltsordnung. für die Jahre 2015 bis 2020

Finanzplan. des Landes Baden-Württemberg. gem. 18 Abs. 10. Landeshaushaltsordnung. für die Jahre 2015 bis 2020 Finanzplan des Landes Baden-Württemberg gem. 18 Abs. 10 Landeshaushaltsordnung für die Jahre 2015 bis 2020 Stand: Januar 2016 Herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltsreste und Kreditermächtigungen

Haushaltsreste und Kreditermächtigungen Auszug aus Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsreste und Kreditermächtigungen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift

Mehr

Merkblatt: Steuern. Einkommenssteuer. Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Merkblatt: Steuern. Einkommenssteuer. Wer muss Einkommensteuer zahlen? Merkblatt: Steuern Zu beachten sind die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist, muss es Körperschaftssteuer

Mehr

Kommunalfinanzbericht 2012

Kommunalfinanzbericht 2012 Kai Eicker-Wolf Achim Truger Kommunalfinanzbericht 2012 Entwicklung und Perspektiven der Kommunalfinanzen in Hessen Studie im Auftrag von ver.di Hessen Fachbereich Gemeinden Frankfurt, im Mai 2012 Vorwort

Mehr

KfW-Kommunalpanel 2015: Unterschiede zwischen den Kommunen nehmen zu

KfW-Kommunalpanel 2015: Unterschiede zwischen den Kommunen nehmen zu KfW-Kommunalpanel 2015: Unterschiede zwischen den Kommunen nehmen zu Dr. Jörg Zeuner Chefvolkswirt KfW Bankengruppe 29. Mai 2015, Berlin Bank aus Verantwortung Positive Entwicklung der kommunalen Finanzen

Mehr

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086.

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086. Der Bürgermeister Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086 Bezugsvorlage Nr. x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge:

Mehr

www.thueringen.de Stabilitätsbericht 2015

www.thueringen.de Stabilitätsbericht 2015 www.thueringen.de Stabilitätsbericht 2015 Stabilitätsbericht 2015 I Inhaltsverzeichnis Seite Verzeichnis der Übersichten... I Abkürzungsverzeichnis... II I Rechtliche und methodische Grundlagen... 1 II

Mehr

selbstgenutzter Immobilien in Spanien

selbstgenutzter Immobilien in Spanien Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Besteuerung selbstgenutzter Immobilien in Spanien Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Wir fühlen uns nicht nur verantwortlich

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung

Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristige Finanzplanung 2012 2015 Mittelfristige Finanzplanung 2012-2015 Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung wird in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste

Mehr

Wochenbericht. Öffentliche Haushalte 2002/ 2003: Steuerausfälle konterkarieren. Defizite drohen. Wirtschaft Politik Wissenschaft. Nr.

Wochenbericht. Öffentliche Haushalte 2002/ 2003: Steuerausfälle konterkarieren. Defizite drohen. Wirtschaft Politik Wissenschaft. Nr. Wochenbericht Königin-Luise-Straße 5 14195 Berlin Tel. +49-30-897 89-0 Fax +49-30-897 89-200 www.diw.de postmaster@diw.de Wirtschaft Politik Wissenschaft Dieter Teichmann dteichmann@diw.de Dieter Vesper

Mehr