Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) veröffentlicht

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1 Ulrich Kessels Von: MBT Info Service Gesendet: Donnerstag, 23. Mai :13 An: Betreff: MBT Info : Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) veröffentlicht maschinenbautage Köln Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) veröffentlicht Inhalt 23. Mai 2013 Leitlinien zum ProdSG veröffentlicht Fehlanwendung nicht berücksichtigt: Inverkehrbringen verboten MBT-RAT "Risikobeurteilung mit Excel": Neue Funktion Neues aus dem Online-Kommentar zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Nur elektronische EU-Amtsblattfassung gilt! MBT Veranstaltungshinweise Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels, das MBT Konferenzteam hat wieder einige CE-Informationen für Sie zusammengestellt. Leitlinien zum ProdSG veröffentlicht Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI - hat Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz verabschiedet. Aufgrund des neuen ProdSG mussten die bestehenden Leitlinien zum GPSG LV 46 grundlegend überarbeitet werden. Bereits vor einigen Wochen tauchten erste Meldungen auf, dass der LASI die neuen Leitlinien verabschiedet und veröffentlicht hat. Allerdings gab es zu der Zeit noch Abstimmungsbedarf zwischen den Ländern in Detailfragen. Der LASI hatte deshalb darauf hingewiesen, dass die seinerzeit kursierende Fassung noch nicht die endgültige offizielle Fassung war. Die endgültig verabschiedete Fassung steht jetzt zur Verfügung: LASI Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz 1

2 Fehlanwendung nicht berücksichtigt: Inverkehrbringen verboten EU gibt dänischem Inverkehrbringensverbot Recht Die dänische Marktüberwachungsbehörde hatte das Inverkehrbringen einer Mehrzweck- Erdbewegungsmaschine verboten. Begründung: Der Grund für die dänische Maßnahme war die Nichtübereinstimmung der Maschine mit der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung nach Nummer des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG, der zufolge eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer, wenn bei ihr ein Risiko durch herabfallende Gegenstände oder herabfallendes Material besteht, entsprechend konstruiert und, sofern es ihre Abmessungen gestatten, mit einem entsprechenden Schutzaufbau versehen sein muss. Der Einlassung des Herstellers, dass eine entsprechende Gefährdung nicht vorhanden sei, wenn die Maschine für Aufgaben geliefert werde, bei denen das Risiko herabfallender Gegenstände oder herabfallenden Materials nicht bestehe. ist die EU-Kommission nicht gefolgt. Der Hersteller muss nämlich auch eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine berücksichtigen. Dies schließt eine Gefährdung durch herabfallende Gegenstände oder herabfallendes Material bei der in Rede stehenden Maschine nicht aus. Den vollständigen Beschluss der EU-Kommission finden Sie hier: BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. April 2013 MBT-RAT "Risikobeurteilung mit Excel": Neue Funktion Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung durchführen. Das kostenlose MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) unterstützt den Hersteller hierbei. Das am 30. März 2013 vorgestellte neue Tool zur Risikobeurteilung liegt jetzt in der Version 2.3 vor. Gegenüber der in der letzten MBT-Information vorgestellten Version wurden folgende Erweiterung installiert: "Datum der letzten Änderung" Das o.a. Datum im Datenblatt "Risikobeurteilung" wird bei einer Änderung automatisch in der geänderten Zeile aktualisiert. Hier gelangen Sie zum MBT-RAT: Gerne zeigen wir Ihnen in unserem Seminar Download MBT-RAT - Risikobeurteilung mit Excel 2

3 Risikobeurteilung wie Sie den MBT-RAT bei Ihrer praktischen Arbeit einsetzen können. Neues aus dem Online-Kommentar zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Folgende Themen wurden im Online-Kommentar auf u.a. überarbeitet bzw. neu aufgenommen. Hinweis: Wenn Sie den nachfolgenden Links folgen, müssen Sie sich einloggen. Die Registrierung und der Zugang zum Online-Kommentar sind kostenlos. Schutzeinrichtungen im Überblick Baujahr auf dem Typenschild im Klartext angeben Gewichtsangabe auf Maschinenteilen Risikobeurteilung nur auf Basis EN ISO 12100? Maschinen für eine kurzfristige Verwendung Nur elektronische EU-Amtsblattfassung gilt! Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union im Amtsblatt der EU L 69/1 vom 13. März 2013 veröffentlicht. Diese regelt, dass nur die elektronische Ausgabe des Amtsblatts Echtheit besitzen und Rechtswirkungen entfalten. Artikel 1 der EU-VO lautet: (1) Das Amtsblatt wird gemäß dieser Verordnung in elektronischer Form in den Amtssprachen der Organe der Europäischen Union veröffentlicht. (2) Unbeschadet des Artikels 3 besitzt nur das in elektronischer Form veröffentlichte Amtsblatt (im Folgenden elektronische Ausgabe des Amtsblatts ) Echtheit und entfaltet Rechtswirkungen. Seminar "Maschinenanlagen / Technische Anlagen" Juni 2012 in Bonn 3

4 Unsere Themen Gesamtheit von Maschinen im Spiegel des nationalen und des Binnenmarktrechts: o Wo sind die Grenzen? Maschinenanlagen, verfahrenstechnische Anlagen,... o Neues Anlageninterpretationspapier Bund/Länder o Inverkehrbringen von Anlagen o Anlagenbauteile rechtskonform einkaufen o Was gehört in den Anlagenvertrag o Umbau von Anlagen o Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen o Integration von Gebrauchtmaschinen Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit unseren Experten, über Themen wie den Anlagenbegriff nach Maschinenrichtlinie, die Integration von Gebrauchtmaschinen in neue oder vorhandene Anlagen, die Anwendung der Inverkehrbringensvorschriften auf technische Anlagen im Chemie- und Kraftwerkbereich oder auch die wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen. Erfahren Sie auch, was in einen Anlagenvertrag hinsichtlich "CE" gehört. Ausführliche Informationen zum Seminar Produktsicherheitstag "Gebrauchtmaschinen" Die Konferenz rund um das Thema "Gebrauchtmaschinen" Termin: 11. Juli 2013 in Bonn Das Thema "Gebrauchtmaschinen" gewinnt zunehmend an Bedeutung. Betroffen ist / sind z.b.: Handel Verleihen / Verleasen Verschenken Umbau / Veränderung Steuerungsanpassungen Einsatz beim Neuanlagenbau Umgang mit vorhandenen Maschinen und Anlagen Die MBT hat ein Expertenteam für den Produktsicherheitstag zusammengestellt, das das Thema in Ihren Vorträgen und Diskussionen mit den Teilnehmern unter verschiedenen Aspekten behandeln wird. Näheres zu der Veranstaltung siehe: Produktsicherheitstag 2013 Seminar / Workshop "EN ISO / SISTEMA" 4

5 Juli 2013 in Bonn Der Maschinenhersteller muss für die Maschinensteuerungen insbesondere die Vorgaben des Anhang I, Nr "Steuerungen und Befehlseinrichtungen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beachten. Die Anwendung einer harmonisierten Norm, wie für den Steuerungsbereich die EN ISO hilft ihm bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in die Praxis und löst die sog. Konformitätsvermutung aus. Achtung: Die Vermutungswirkung der EN ist schon seit Ende 2011 endgültig ausgelaufen. Ausführliche Informationen zum Seminar / Workshop Seminar Neue Maschinenrichtlinie September 2013 Die richtige Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wirft immer noch viele Fragen auf. Seit dem ist sie ohne Übergangsfrist anzuwenden. Neben den Verantwortlichkeiten wird insbesondere das Thema unvollständige Maschinen diskutiert. Auch diskutiert wird die Anwendung der Maschinenrichtlinie in speziellen Branchen. Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen. Ausführliche Informationen zum Seminar Maschinenrechtstag Köln 2013 Die Konferenz von Juristen für Juristen und Führungskräfte Leitung: RA Carsten Laschet, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Termin: 22. Oktober 2013 im Rahmen der Maschinenbautage Informieren Sie sich auf dieser Konferenz bei erfahrenen Juristen über die rechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen. Informationen zum Maschinenrechtstag 5

6 Maschinenbautage Köln 2013 Die Konferenz rund um die Maschinenrichtlinie Maschinen und -Anlagen herstellen, handeln, umbauen Termine: Konferenz: Oktober 2013 Workshops: 25. Oktober 2013 o Maschinen / Anlagen CE-konform beschaffen o Marktüberwachung Informationen zur Konferenz Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie November 2013 in Köln Seit dem gilt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Vieles ist "alt", manches ist "neu". Die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie ist auch mit der neuen Maschinenrichtlinie nicht einfacher geworden. Das gilt nicht nur für Newcomer. Auch "alte Hasen" können manche Frage nicht immer sicher beantworten. Im Grundlagenseminar klang noch alles ganz logisch und einleuchtend. In der Praxis stellt sich dann manches nicht mehr so einfach dar. Dazu kommen Wünsche / Forderungen von außen, die dem Gelernten -scheinbar- widersprechen. Was ist zu tun? Wie gehe ich vor? CE-Verantwortliche wie CE-Beauftragte, CE-Dienstleister, CE-Koordinatoren, Konstrukteure, Einkauf- und Vertrieb,... stehen im Unternehmen häufig alleine vor den Fragen, die die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie mit sich bringt. Der MBT-Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie bietet einen Rahmen für diejenigen, die sich mit den Grundlagen der Maschinenrichtlinie auskennen, sich mit Experten und "Mitstreitern" auszutauschen. Bringen Sie Ihre Fragen mit, die Ihnen auf der Seele brennen. Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen. Ausführliche Informationen zum Erfahrungsaustausch Seminar / Workshop "Risikobeurteilung" 6

7 Juni 2013 in Bonn Warteliste aktiv Dezember 2013 in Bonn Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durchführen. Die Risikobeurteilung hat die Gefahrenanalyse der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG seit dem abgelöst. Bei der Risikobeurteilung hat der Hersteller die konkreten Vorgaben nach Anhang I der neuen Maschinenrichtlinie zu beachten. Er muss die Grenzen der Maschine bestimmen Gefährdungen ermitteln Risiken abschätzen Risiken bewerten Risikobeurteilung dokumentieren Anforderung aus Anhang I ermitteln Relevante Normen bestimmen Anwendung des MBT-RAT (Risk Assessment Tool) in der Praxis Ausführliche Informationen zum Seminar / Workshop Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter Ihr MBT-Team Tel.: 02208/ Fax: 02208/ Mail: info@maschinenbautage.eu Sollten Sie keine Informationen mehr von uns erhalten wollen, können Sie sich auf unserer Webseite austragen. Oder schicken Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff "Newsletter abmelden" an unsere Adresse info@maschinenbautage.eu. 7

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