Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr für das Schuljahr 2016/2017

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1 ! Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr für das Schuljahr 2016/2017 Januar 2016 Der beiliegende Antrag auf kostenfreie Schulbuchausleihe (ohne Leihgebühr) - muss bis spätestens 15. März 2016 bei uns oder bei der Schule eingegangen sein (nur für die Berufsbildende Schule gilt eine verlängerte Abgabefrist bis spätestens ) muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden (jedes Buch, auch ein mehrjähriges Buch, wird immer nur für ein Schuljahr ausgeliehen) muss auch fristgerecht gestellt werden, wenn evtl. ein Schulwechsel bevorsteht oder evtl. eine Klassenstufe wiederholt wird (die Schulbuchliste wird bei Änderungen automatisch angepasst) sollte nur gestellt werden, wenn Sie Einkommensgrenzen lt. Antrag unterschreiten. Dem Antrag sind zwingend Einkommensnachweise beizufügen! (mehr Infos dazu erhalten Sie im Merkblatt des Antragsformulars oder über die u. g. Ansprechpartner) Generell gilt: Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe (mit und ohne Leihgebühr) ist freiwillig. Nehmen Sie nicht teil, müssen die im aktuellen Schuljahr geliehenen Bücher zurückgegeben werden und Sie sind verpflichtet die Schulbücher selbst zu beschaffen ( 5 Abs. 2 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln) Wichtige Termine falls Sie die Einkommensgrenzen überschreiten: 01. Juni 2016 Bis zu diesem Zeitpunkt muss Ihr Kind für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe mit Leihgebühr den dazu erforderlichen persönlichen Freischaltcode durch die Schule erhalten haben. Andernfalls melden Sie sich unbedingt sofort bei uns. 02. bis 24. Juni 2016 Nur in diesem Zeitraum kann die Anmeldung für die Schulbuchausleihe mit Leihgebühr erfolgen Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an! Doris Schweitzer Sabine Alfred Telefon 02641/ Telefon 02641/ Telefax 02641/ Telefax 02641/ doris.schweitzer@aw-online.de sabine.alfred@aw-online.de Anschrift: Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement - Wilhelmstraße Bad Neuenahr-Ahrweiler - Zimmer: 1.28 Sprechstunden : Montag bis Mittwoch und Freitag 7:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr, und nach Vereinbarung Weitere Informationen finden Sie unter: oder

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5 UND WENN DER ANTRAG ABGELEHNT WIRD? Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen. Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt nutzen, da Sie sich sonst alle Schulbücher auf eigene Kosten beschaffen müssen! Näheres über die Ausleihe gegen Gebühr werden Sie in einem weiteren Schreiben der Schule erfahren, das Sie im Frühjahr 2016 erhalten werden. Im Zeitraum vom 2. Juni bis 24. Juni 2016 können Sie die Schulbuchpakete für die Ausleihe gegen Gebühr bestellen. Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr müssen Sie auf der Internetseite ein Benutzerkonto einrichten und die Bücher bestellen. Die Bestellung ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 2. Juni bis 24. Juni 2016 möglich. Nach dieser Zeit sind Bestellungen nur noch mit Genehmigung des Schulträgers möglich. Weitere Informationen zur Ausleihe gegen Gebühr entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt, das Sie rechtzeitig bis spätestens 1. Juni 2016 von der Schule erhalten werden. WER ZAHLT BEI BESCHÄDIGUNG ODER VERLUST? Die ausgeliehenen Lernmittel müssen pfleglich behandelt und rechtzeitig zurückgegeben werden. Es darf daher außer in dafür vorgesehenen Arbeitsheften nichts unterstrichen, markiert oder mit Randbemerkungen versehen werden. Arbeitshefte müssen somit am Schuljahresende nicht zurückgegeben werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei einem Lernmittel um ein Arbeitsheft handelt, fragen Sie bitte beim Schulträger nach bevor Eintragungen in das Lernmittel vorgenommen werden. Wer gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt oder ein ausgeliehenes Buch verliert, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Um Schäden zu vermeiden, wird ein Schutzumschlag dringend empfohlen. Dieser muss sich nach Gebrauch wieder rückstandsfrei entfernen lassen. WAS GESCHIEHT MIT MEINEN DATEN? Die im Rahmen der Schulbuchausleihe gewonnenen personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Angaben zum Einkommen, die beim Antrag auf Lernmittelfreiheit gemacht werden, können auch für die Einkommensberechnung zur Schülerbeförderung verwendet werden. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist werden die Daten vernichtet. WER HILFT MIR BEIM AUSFÜLLEN DES ANTRAGS? Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrags auf Lernmittelfreiheit haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Schulträgers gerne. Das sind die Verwaltungen der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, Städte oder Landkreise sowie der privaten Schulträger. Welcher Schulträger für Sie zuständig ist, können Sie an der Schule erfahren, die Ihr Kind im Schuljahr 2016/2017 besuchen soll oder bereits besucht. WO ERHALTE ICH WEITERE INFORMATIONEN? Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe finden Sie auf der Internetseite Dort können Sie unter anderem Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Schulbuchausleihe nachlesen und haben die Möglichkeit, sich ein Benutzerkonto einzurichten, über das Sie sich schnell und direkt über den aktuellen Stand des Ausleihverfahrens informieren können. 4

6 Bitte den ausgefüllten Antrag abtrennen und dem Schulträger zuleiten! im Schuljahr 2016/2017

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