Jahresbericht. der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats Thüringen - 1 -

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2 Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden des Freistaats Thüringen

3 Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt 036/ , Fax: 036/ Thomas.Schulz@tmsfg.thueringen.de Internet: Thomas Schulz Abteilung 5 Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Dr. Wolfgang Weinrich, Helmut Schenk Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz Dr. Kerstin Steinberg, Martin Jäger, Verena Meyer - -

4 Vorwort Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Behörden für Arbeitsschutz zeigt die Vielfalt der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung in unserem Freistaat Thüringen. Rund Betriebe wurden im Berichtszeitraum 006 aufgesucht. Bei rund Einsätzen waren die Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörden auf Baustellen, bei Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern im Straßenverkehr, bei der Überwachung von technischen Anlagen sowie auf Märkten und Volksfesten tätig. Seit Mitte der Neunziger Jahre ist die Anzahl der Unfälle bei der Arbeit in Thüringen erheblich gesunken. Auch die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle bewegt sich auf niedrigem Niveau. Das ist auch ein Verdienst der Arbeitsschutzbehörden. Das Arbeitsschutzmanagement im Betrieb, die Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Mutterund Jugendarbeitsschutz, die Überwachung von Röntgenanlagen all das sind Tätigkeitsfelder der Behörden für Arbeitsschutz. Der durch die Behördenstrukturreform neu geschaffene Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz hat sich bewährt. Die Mitarbeiter tragen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung dazu bei, dass Arbeit nicht krank macht. Auch in Zukunft brauchen wir in Thüringen ein effizient organisiertes Kontrollsystem für den Arbeits- und Verbraucherschutz. Die in diesem Arbeitsschutzbericht aufgeführten anschaulichen Beispiele, Übersichten und nicht zuletzt das Zahlenmaterial verdeutlichen dies sehr eindrucksvoll. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsschutzverwaltung für die geleistete Arbeit und hoffe, dass sie auch die vor uns liegenden Aufgaben und Veränderungen engagiert in Angriff nehmen. Dr. Klaus Zeh Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit - 3 -

5 Inhaltsübersicht Seite Impressum Vorwort 3 Teil Übersicht 6 Neustrukturierung der Arbeitsschutzbehörden 6 Thüringer Arbeitsschutztag Verleihung des Thüringer Arbeitsschutzpreises "Johannes Bube" Kontrolltätigkeit 9 5 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten 6 Aus den Fachbereichen 4 6. Technischer Arbeitsschutz 4 6. Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe, Sprengstoffe Sozialer Arbeitsschutz Medizinischer Arbeitsschutz 7 Teil Berichte 9 Technischer Arbeitsschutz 9. Kontrolle von Biogasanlagen 9. Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen nach dem Trockenfermentationsverfahren 0.3 Mobile Bauschuttrecyclinganlagen - Ergebnisse einer länderübergreifenden Studie.4 Erarbeitung von Handlungsanleitungen für den Umgang mit alternativen Kraftstoffen wie Flüssig- bzw. Autogas sowie Bioethanol 3.5 Europaweite Aktion zur Marktüberwachung im Bereich der einfachen Druckbehälter 4.6 Überprüfung der Berufsausbildung in Metallverarbeitung, Maschinenbau und Kfz-Gewerbe hinsichtlich der Arbeitsschutzbedingungen 5.7 Überprüfungen zum Einsatz von Kühlschmierstoffen (KSS) und deren ordnungsgemäße Verwendung 7.8 Aufzüge mit Klose-Planetengetriebe 9.9 Arbeitsschutzproblematik beim Töten von Geflügel im Fall der Aviären Influenza Geflügelpest 30 Technischer Verbraucherschutz 33. Sicherheit von spritzwassergeschützten Steckdosenleisten (IPx4 Schutz) 33. Nachtlichter - Spielzeug oder nicht? 34.3 Sonderaktion Feuerzeuge 35.4 Durchsetzung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes beim Spielzeugimport 37.5 Schwerpunktaktion "Verleih von Verbraucherprodukten" 38 3 Sozialer Arbeitsschutz 4 3. Arbeitszeitgesetz 4-4 -

6 3. Inkrafttreten des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Jugendarbeitsschutz 4 4 Medizinischer Arbeitsschutz Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Berufskrankheiten Geschehen Gewerbeärzte und Kontrollbeauftragte als Mobbingberater 46 5 Aus Unfällen lernen Unfall mit Druckluftnagler Schwerer Unfall in einer Hopfenanlage Schwerer Unfall an einer Exzenterpresse Unfall an einer Kantenanleimmaschine 49 Anhang Tabellen und Verzeichnisse 5 Tabelle Struktur der Thüringer Arbeitsschutzbehörden 5 Tabelle Betriebe und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich 53 Tabelle 3. Dienstgeschäfte in Betriebsstätten 54 Tabelle 3. Dienstgeschäfte bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen außerhalb des Betriebes 56 Tabelle 4 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten 57 Tabelle 5 Marktüberwachung (aktiv/reaktiv) nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 58 Tabelle 6 Begutachtete Berufskrankheiten 59 Verzeichnis Bezeichnungen und Anschriften der Dienststellen der Thüringer Arbeitsschutzbehörden 60 Verzeichnis Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Strahlenschutzrecht 6 Verzeichnis 3 Übersicht über durchgeführte Schwerpunktaktionen 6 Verzeichnis 4 Den Arbeitsschutzbehörden angezeigte tödliche Unfälle am Arbeitsplatz 63 Verzeichnis 5 Laborstatistik 64 Verzeichnis 6 Personendosimetrie 65 Abkürzungsverzeichnis

7 Teil Übersicht Neustrukturierung der Thüringer Arbeitsschutzbehörden Dr. Wolfgang Weinrich TMSFG Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden gehörten 99 zu den ersten Behörden des jungen Freistaats, die sich in gut funktionierenden Arbeitsstrukturen organisierten und bewährten. Der Behördenaufbau war dreigliedrig. Die oberste Landesbehörde für den Arbeitsschutz war das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit den drei Referaten Technischer Arbeitsschutz, Gefahrstoffe und sozialer und medizinischer Arbeitsschutz. Als Mittelbehörde fungierte das Landesamt für Soziales und Familie, Abteilung Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Als untere Verwaltungsbehörden waren die Ämter für Arbeitsschutz in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl für den Vollzug zuständig. In seiner Regierungserklärung am 9. September 004 stellte Ministerpräsident Althaus die Strukturen der Landesverwaltung auf den Prüfstand, Strukturen, die nach der Wende neu aufgebaut wurden und die ihre Berechtigung hatten, die aber den veränderten Bedingungen angemessen mit dem Ziel neu gestaltet werden müssen, mehr Effektivität und Einsparungen in den Ressorts zu erreichen. Bezogen auf den Arbeitsschutz stand die Aufgabe, die bisherigen Behörden aufzulösen und zu prüfen, wie und in welchen Strukturen die notwendigen Aufgaben des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes, des technischen Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit künftig zu erledigen sind. In den folgenden sechs Monaten wurden der Landesregierung eine Reihe von fachlichen Vorschlägen zur Organisation der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht unterbreitet. In ihrem Verwaltungsreformkonzept zur Behördenstrukturreform vom. März 005 legte die Landesregierung fest, dass die Aufgaben des Arbeitsschutzes künftig in einem Landesbetrieb erfüllt werden sollen. Am 3. Dezember 005 beschloss die Landesregierung die Anordnung zur Errichtung des Thüringer Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz zum. Januar 006 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen Nr. 7 S. 46 vom ). Gleichzeitig wurden im Rahmen einer Organisationsveränderung im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zum. Januar 006 die drei Referate Technischer Arbeitsschutz, Gefahrstoffe und Sozialer und medizinischer Arbeitsschutz zu einem Referat Arbeitsschutz zusammengelegt. Die Thüringer Arbeitsschutzverwaltung ist seitdem zweistufig organisiert. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist die oberste Arbeitsschutzbehörde im Freistaat Thüringen und übt die Dienst- und Fachaufsicht über den Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz aus. Der Landesbetrieb ist hinsichtlich der Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz eine obere Landesbehörde. Im Jahr 006 galt es, die im Jahr 005 entwickelte und auf den Weg gebrachte Konzeption des Landesbetriebes umzusetzen. Die innerbetrieblichen Strukturen wurden aufgebaut und Verwaltungsabläufe gestrafft oder neu organisiert. Mit seinen vier Außenstellen, den Regionalinspektionen in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl, wird der Landesbetrieb auch künftig die Belange des Arbeitsschutzes und des technischen Verbraucherschutzes in der Fläche, also betriebs- und bürgernah wahrnehmen

8 Thüringer Arbeitsschutztag 006 Dr. Wolfgang Weinrich TMSFG Der Arbeitsschutz in Deutschland ist in einer Phase des Umbruchs und der Neuorientierung. In einer breit getragenen und alle Bereiche übergreifenden Diskussion ist die Entlastung der Betriebe, insbesondere die Senkung der Kosten der Arbeit eine Kernforderung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist davon nicht ausgenommen. Er soll und will in diesen Fragen eine aktive Rolle spielen. Flexible, harmonisierte Vorschriften sollen den Betrieben mehr Spielraum für an ihre Verhältnisse angepasste Arbeitsschutzlösungen geben. Bestehende Regelungen sollen auf das Wesentliche konzentriert und Doppelregelungen beseitigt werden. Wenige, auf Kernforderungen und Schutzziele reduzierte Arbeitsschutzvorschriften sollen zu mehr Übersichtlichkeit und besserer Handhabbarkeit beitragen. Schutzziele werden beschrieben und nicht mehr der Weg dort hin. Damit steigen die Anforderungen an die Eigenverantwortung derjenigen, die für den Arbeitsschutz in den Betrieben verantwortlich sind und die Gefährdungsbeurteilung als betriebliches Steuerungselement rückt zunehmend in den Blickpunkt. Im Programm des 4. Thüringer Arbeitsschutztages sind wesentliche Aspekte dieser Entwicklung aufgegriffen worden. Es wurde über die grundlegenden Veränderungen in der Organisation der Thüringer Arbeitsschutzverwaltung berichtet. Die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen erfolgte bisher durch amtlich anerkannte Sachverständige, die einer anerkannten technischen Überwachungsorganisation angehören mussten. Mit der Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes im Jahre 000 wurde dieses personenbezogene Sachverständigenwesen durch ein organisationsbezogenes Prüfwesen abgelöst und es wurden Übergangsfristen festgeschrieben. Die letzte Frist endet am 3. Dezember 007. Daran wurde in einem Fachbeitrag erinnert, in dem auch der erreichte Stand der Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen dargestellt und auf weitere Konsequenzen für die Betriebe hingewiesen wurde. In einem sehr interessanten Praxisbeitrag wurde die Frage diskutiert, wie mit Sicherheits- und Gefahrenabwehrkonzepten ein Beitrag zur Kostensenkung im Unternehmen geleistet werden kann. Die Arbeitsstättenverordnung ist im Jahr 004 als Musterprojekt für Deregulierung nach schwierigen Diskussionen in Kraft getreten. Die bis heute immer wieder auftretenden Fragen und Probleme bei der Umsetzung waren Anlass für einige grundsätzliche Bemerkungen. Im Jahr 993 hat der Gesetzgeber im Bereich der Gefahrstoffe eine Trennung der Inverkehrbringungsverbote von den Herstellungs- und Verwendungsverboten vorgenommen. Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung von 999 wurde die gleitende Verweistechnik auf EU-Richtlinien eingeführt. Die Novelle der Gefahrstoffverordnung 004 legt den Schwerpunkt verstärkt auf das eigentliche Hauptanliegen, nämlich den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Neukonzeption der Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit dem Schutzstufenkonzept und der Neuorientierung der arbeitsmedizinischen Vorsorge verlagert die Entscheidungen für Arbeitsschutzmaßnahmen in die Eigenverantwortung der Arbeitgeber. In einem sehr anschaulichen Beitrag wurden Erfahrungen aus der Praxis mit dem neuen Konzept vermittelt. Hauterkrankungen spielen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich eine große Rolle. Sie stellen seit Mitte der achtziger Jahre den größten Teil der Berufskrankheiten-Verdachts-Anzeigen und machen mehr als ein Drittel aller anerkannten Berufskrankheiten aus. Damit entstehen enorme Kosten, aber auch soziale Probleme. Eine Hauterkrankung bedeutet meist Tätigkeitsaufgabe bzw. Arbeitsplatzverlust. Wirtschaftliche und insbesondere soziale Verantwortung verlangt, über Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Erkrankungen nachzudenken und sie nicht schicksalhaft hinzunehmen. Wie in einem Betrieb mit diesem Problemkreis umgegangen wurde und welche Lösungsansätze gefunden wurden, war Gegenstand eines Beitrags aus der Praxis

9 3 Verleihung des Thüringer Arbeitsschutzpreises "Johannes Bube" 006 Eckhard König TLAtV Benannt wurde der Thüringer Arbeitsschutzpreis nach dem Thüringer Arzt Johannes Bube, der sich im 8. Jahrhundert um die Aufklärung der arbeitsbedingten Ursachen der Lungenerkrankungen der in den Seeberger Steinbrüchen bei Gotha tätigen Arbeiter verdient gemacht hat. Der Preis besteht aus einer Medaille und einem Preisgeld. Die Auszeichnung wird für bereits innerhalb der letzten 3 Jahre realisierte innovative und modellhafte Lösungen zur sicherheitsgerechten und gefährdungsfreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Technologien und Produkten verliehen und soll Vorbilder für einen modernen Arbeitsschutz einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Gegenstand der eingereichten Anträge sollten Lösungen sein, die über das in den Gesetzlichkeiten zum Arbeitsschutz geforderte Maß hinausgehen und zur Schaffung von wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen in Thüringen beitragen. Die Realisierung der Forderungen des Arbeitsschutzes stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in Thüringen dar. Im Jahr 006 konnten zwei Thüringer Betriebe mit dem Thüringer Arbeitsschutzpreis Johannes Bube geehrt werden Die Firma VIEGA GmbH & Co. KG in Großheringen erhielt den Preis für ihr betriebliches Arbeitsschutzmanagementsystem (ASM). Der Betrieb am Standort Großheringen stellt Rohrleitungssysteme, Rohrverbindungstechnik, Vorwand/ Spültechnik und Entwässerungstechnik vorwiegend für den Heizungs- und Sanitärbereich her. Es werden Produkte aus Kupfer, Rotguss, Edelstahl sowie verzinktem Stahl produziert bzw. verarbeitet. In der Vergangenheit bestand keine strukturierte Arbeitsschutzorganisation. Eine aussagefähige Analyse zum Arbeitsmittel- und Gefahrstoffbestand sowie zum Unfallgeschehen war nur begrenzt vorhanden, die Erarbeitung einheitlicher und eindeutiger Vorgaben eher unbefriedigend. Dementsprechend stellte sich auch der Umfang an Betriebs- bzw. Bedienungsanweisungen für die Beschäftigten dar. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten war bezogen auf die steigende Mitarbeiterzahl und die Komplexität des Herstellungsprozesses (Gießen, Zerspanen, Umformen, Verchromen) zu gering, die Verantwortungsbereiche erwiesen sich als zu groß. Diese Unzulänglichkeiten wurden, nicht zuletzt durch den Anstieg der Unfallzahlen und der damit einhergehenden steigenden Anzahl an Ausfalltagen, von der Unternehmensleitung erkannt. Als notwendige Gegenmaßnahme wurde im Jahre 00 ein Komplexes Arbeitsschutzmanagementsystem (ASM) im Betrieb installiert und umgesetzt. Wesentliches Ziel war die Festlegung klar strukturierter Informations-, Entscheidungs- und Kontrollwege. Hierbei stand die Einbeziehung der Mitarbeiter vor Ort, z.b. bei der Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen, im Mittelpunkt. Bild : Sozialminister Dr. Klaus Zeh (rechts) und Referatsleiter im TMSFG Dr. Wolfgang Weinrich (.v. rechts) bei der Überreichung des Arbeitsschutzpreises an Herrn Ekkehard Wenkel (.v. links, Standortverantwortlicher) und Herrn Stefan Reime (links, Sicherheitsbeauftragter) von der Firma VIEGA & Co. KG Heute sind Betriebs- und Bedienungsanweisungen bspw. für den Umgang mit Gefahrstoffen auf hohem Niveau vorhanden. Bezogen auf die 600 Beschäftigten im Werk Großheringen sind derzeit 7 Sicherheitsbeauftragte eingesetzt. Belange des Arbeitsschutzes spielen innerhalb der Geschäftsleitung eine führende Rolle. Dreimal jährlich findet eine Arbeitsschutzausschusssitzung im Betrieb statt. Die Firma GEIGER technik GmbH in Tambach- Dietharz wurde für die Realisierung ihres Vorhabens Bau von Schutzvorrichtungen zur Ablösung von Tätigkeiten in Handarbeit ebenfalls mit dem Thüringer Arbeitsschutzpreis 006 geehrt. Die Firma GEIGER technik ist ein mittelständiges Unternehmen mit 4 Standorten in Deutschland, in denen ca. 000 Beschäftigte tätig sind. Das Unternehmen hat sich auf die Entwicklung und Produktion von Kunststoffteilen für die Automobilindustrie spezialisiert. Überwiegend werden Bauteile,

10 Komponenten und Module aus dem Bereich Führung und Speicherung von Wasser, Luft, Hydraulikflüssigkeiten, Kraftstoff und Strom produziert. Ein Großteil dieser Teile wird als dünnwandige Kunststoffblasteile ausgeführt. Im Betriebsteil Tambach-Dietharz ist ein Werkzeugund Vorrichtungsbau etabliert, in der eine Vielzahl der benötigten Vorrichtungen selbst entwickelt und anfertigt. Ein Problem bei der Herstellung von Kunststoffteilen sind die entstehenden Grate, die nach der Herstellung entfernt werden müssen. Durch die Einführung der Maßnahme wurden die Bearbeitungsschritte Bandsägen und Nachentgraten mit dem Messer durch eine Bearbeitungsvorrichtung abgelöst. Die Gefahr von Schnittverletzungen für den Mitarbeiter wurde dadurch vollständig beseitigt. Die Vorrichtungen werden in speziellen Maschinengestellen eingesetzt und elektrisch bzw. pneumatisch angetrieben. Der Zugang zum Arbeitsbereich wird erst freigegeben, wenn die Entgratwerkzeuge in die Ruheposition gefahren sind. In Ruheposition sind die Werkzeuge verdeckt, damit sich der Mitarbeiter nicht versehentlich verletzen kann. Diese Maschinen sind eine Eigenentwicklung der Firma im Betriebsteil Tambach-Dietharz und in der Branche in dieser Form nicht üblich. Sie gehen in ihrer Ausführung deutlich über das normale Maß der geforderten Arbeitsschutzbedingungen hinaus. Bild : Bild 3: Die im betriebseigenen Vorrichtungsbau entwickelte Lösung Sozialminister Dr. Klaus Zeh (rechts) und Referatsleiter im TMSFG Dr. Wolfgang Weinrich (.v.r.) bei der Überreichung des Arbeitsschutzpreises an Herrn Gerd Staginski (.v.l., Betriebsingenieur für Arbeits- und Umweltschutz) und Herrn Jens Döbbelin (Leiter Werkzeugund Vorrichtungsbau) der Firma GEIGER technik GmbH 4 Kontrolltätigkeit Walter Kiewitt TLAtV Eine Übersicht über alle Betriebe, für die die Thüringer Arbeitsschutzbehörden zuständig sind, enthält Tabelle im Anhang. Daraus geht hervor, dass der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz im Berichtszeitraum Betriebe, darunter 663 Betriebe ohne Arbeitnehmer, und insgesamt rund Beschäftigte betreut hat. Der Hauptanteil sind Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 499 Beschäftigte (70 %). Dort werden ca. 86 % der Arbeitnehmer beschäftigt. Insgesamt wurden Betriebe aufgesucht (s. Tabelle 3. im Anhang). Das ist ein Anteil von % des erfassten Betriebsbestandes. Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit sind nach wie vor die Überwachung der Rechtsvorschriften für den Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz. Einen Überblick der Entwicklung gibt die nachfolgende Tabelle

11 Überprüfungen Beanstandungen Arbeitsschutzorganisation 4% Gefahrstoffe 7% übrige Sachgebiete 7% Technische Arbeitsmittel und Einrichtungen % Arbeitsstätten, Ergonomie 3% überwachungsbedürftige Anlagen 8% Tabelle Entwicklung der Überprüfungen und Beanstandungen Bild 4: Anteil der einzelnen Sachgebiete am Überprüfungsaufkommen Im Berichtsjahr 006 wurden im Außendienst 8 80 Überprüfungen durchgeführt. Damit war zwar die Anzahl der Überprüfungen gegenüber den Vorjahren rückläufig. Durch eine gefährdungsorientierte Überwachung und damit einhergehender Konzentration der Überwachungskapazitäten auf Gefährdungsschwerpunkte und Komplexinspektionen wurde die Qualität der Arbeitsschutzüberwachung dennoch sichergestellt. Das spiegelt sich auch in den insgesamt Beanstandungen wider. 83 % der Überprüfungen fanden zu Fragen des technischen Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes statt. Etwa 50 % der Beanstandungen waren hier zu verzeichnen. Die Überprüfungen stellen sich wie folgt dar: 6 07 Überprüfungen in Arbeitsstätten, Überprüfungen technischer Arbeitsmittel und Medizinprodukte, 604 Kontrollen der Arbeitsschutzorganisation, 564 Inspektionen überwachungsbedürftiger Anlagen wie Flüssiggasbehälter, Aufzüge und Dampfkessel und 368 Revisionen zum Gefahrstoffumgang. Auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes fanden 458 Überprüfungen statt, bei denen auch im Jahr 006 wiederum die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften im Vordergrund stand. In 58 Fällen wurden Kontrollen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr durchgeführt. Auf den sonstigen Arbeitszeitschutz entfielen 35 Kontrollen. Der Hauptanteil der festgestellten Verstöße ist auf Beanstandungen bei Lenk- und Ruhezeitvorschriften des Fahrpersonals zurückzuführen. Der Vollzug der Sozialvorschriften im Straßenverkehr erfordert daher weiterhin schwerpunktmäßig Betriebskontrollen, um auf diesem Weg Einfluss auf Arbeitgeber, Disponenten und Fahrer zu nehmen. Die bei Betriebsrevisionen, themen- oder branchenbezogenen Schwerpunktaktionen, Kontrollen aus besonderem Anlass, nach Schadensfällen oder im Zusammenhang mit besonderen Erlaubnis - oder Genehmigungsanträgen aufgedeckten Mängel führten zu sofortigen Reaktionen der Arbeitsschutzbehörden gegenüber den Verursachern mit unterschiedlichen rechtlichen Mitteln. Es wurden 6 99 Revisionsschreiben gefertigt, 86 Anordnungen erlassen und 0 Verwarnungen ausgesprochen. In 799 Fällen wurden Bußgeldbescheide erteilt. In zwei Fällen wurde Strafanzeige erstattet. Im Bereich des Technischen Verbraucherschutzes und der Marktüberwachung wurden im Jahr 006 bei 98 Überprüfungen 53 Produkte überprüft. Insgesamt wurden dabei 5 Mängel festgestellt. In 68 Fällen handelte es sich um sicherheitstechnische Mängel, von denen 747 nicht hinnehmbare Risiken für die Verbraucher in sich bargen, so dass die Produkte sofort aus dem Verkehr gezogen werden mussten. Im Anhang sind den Tabellen 3 bis 5 weitere Einzelinformationen zur Tätigkeit der Thüringer Arbeitsschutzbehörden zu entnehmen

12 5 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Dr. Wolfgang Weinrich TMSFG Eckhard König TLAtV Als wichtige Indikatoren für die Arbeitsschutzsituation in Thüringen gelten die den zuständigen Behörden angezeigten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Im Jahr 006 wurden den Thüringer Arbeitsschutzbehörden 753 Arbeits- und Wegeunfälle zur Kenntnis gebracht. Das sind 447 weniger als 005. Von diesen Unfällen endeten 3 tödlich. Die 3 tödlichen Unfälle unterteilen sich in 9 Wegeunfälle und 4 Arbeitsunfälle. Von den 4 tödlichen Arbeitsunfällen ereigneten sich 5 bei Arbeiten auf Baustellen. Hauptursachen bei tödlichen Arbeitsunfällen waren 006 der unsachgemäße Umgang mit Fahrzeugen, Absturzunfälle und herabstürzende Teile und Massen. Auf Baustellen waren Arbeiten auf Gerüsten, der Transport von Baumaterial unter Verwendung technischer Geräte und Abbrucharbeiten die Unfallursachen. 76 Beschäftigte erlitten im Jahr 006 schwere Verletzungen, davon zehn bei Wegeunfällen und 3 bei Arbeiten auf Baustellen. Absturzunfälle, unsachgemäßer Umgang mit Fahrzeugen, bewegte Teile an technischen Arbeitsmitteln, herabstürzende Teile und Massen und Unfälle bei Forstarbeiten waren Haupt- Bewegte Teile an techn. Arbeitsmitteln 7% Bild 5: Sonstige 4% ursachen für schwere Arbeitsunfälle 006 in Thüringen. unsachgemäßer Umgang mit Fahrzeugen 30% Verkehrsbedingte Unfälle 7% Absturzunfälle % Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) in Thüringen 006 Herabstürzende Teile und Massen % Jahr Arbeitsunfälle, die der Thüringer davon Arbeitsschutzbehörde angezeigt wurden schwere Arbeitsunfälle tödliche Arbeitsunfälle Tabelle : Schwere und tödliche Arbeitsunfälle 994 bis 006 in Thüringen - -

13 Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der den Thüringer Arbeitsschutzbehörden bekannt gewordenen Arbeitsunfälle. Obwohl in den vergangenen Jahren die Zahl der Arbeitsunfälle insgesamt zurückgegangen ist, stieg die Quote der tödlichen Unfälle auf Baustellen gegenüber 005 erneut an. Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte Quote ,6, 9,4 9,5 9 8,9 7,5 Per. Gleitender Durchschnitt (Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte) 6, 5,5 4,6 0,8, Jahr Bild 6: Entwicklung der Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte in Thüringen tödliche Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte 0,06 0,05 0,05 tödliche Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte Per. Gleitender Durchschnitt (tödliche Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte) Quote 0,04 0,03 0,0 0,05 0,03 0,04 0,04 0,04 0,03 0,03 0,0 0,03 0,0 0,03 0,0 0,03 0,0 0,0 0, Jahr Bild7 : Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte in Thüringen - -

14 tödliche Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte am Bau Quote 0,09 0,08 0,07 0,06 0,05 0,04 tödliche Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte am Bau Per. Gleitender Durchschnitt (tödliche Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte am Bau) 0,08 0,03 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,07 0,06 0,0 0,0 0,0 0,08 0,04 0,0 0,0 0,007 0,0 0,006 0, Jahr Bild 8: Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle pro 000 Beschäftigte am Bau in Thüringen Den Thüringer Arbeitsschutzbehörden wurde außerdem 49 mal (55 mehr als 005) der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) angezeigt, Erkrankungen mit zum Teil schwer wiegenden Folgen für das Leben der Betroffenen und deren familiäres Umfeld. Von den insgesamt im Jahr 006 beurteilten Fällen konnte nur in 383 Fällen ein ursächlicher Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit hergestellt werden. In 8 Fällen erfolgte dies mit einer gewerbeärztlichen Stellungnahme. Unter ihnen dominierten mit 60 Fällen wieder die Lärmschwerhörigkeiten. An zweiter Stelle folgten mit 60 Fällen die Hauterkrankungen infolge beruflichen Umganges mit verschiedenen Gefahrstoffen. Besonders schwer wiegend sind berufsbedingte Krebserkrankungen infolge beruflichen Umgangs mit Asbest. Zusätzliche Informationen finden Sie im Teil (Beitrag 4.) Bild 9: als berufsbedingt eingeschätzte Erkrankungsfälle in Thüringen 993 bis

15 Insgesamt *) davon Lärmschwerhörigkeiten (BK 30) Hauterkrankungen (BK 50) Erkrankungen durch Asbest inkl. Asbestkrebse (BK 403, 404, 405) Tabelle 3: Übersicht über die Rangfolge der berufsbedingt eingeschätzten Fälle der Jahre 993 bis 006 in Thüringen *) von den Thüringer Arbeitsschutzbehörden bearbeitete bzw. ihnen zur Kenntnis gelangte BK-Fälle Berufskrankheiten Anzahl 004 Anzahl 005 Anzahl 006 Lärmschwerhörigkeiten (30 / 50 DDR ***) Hauterkrankungen (50 / 80 DDR ) Silikosen / Asbestosen ( / 40, 4 DDR ) Erkrankungen durch ionisierende Strahlen (40 / 9 DDR ) Allergene obstruktive Atemwegserkrankungen (430 / 8 DDR ) Bösartige Erkrankungen durch Asbest (404 / 405 / 93 DDR ) 3 0 Erkrankungen durch chemische Schadstoffe (0-37 / -9 DDR ) Irritativ obstruktive Atemwegserkrankungen (430 / 8 DDR ) Wirbelsäulenerkrankungen (08-0 / 70 DDR ) Sonstige Summe Tabelle 4: Entwicklung der durch die Arbeitsschutzbehörden als berufsbedingt beurteilten BK-Fälle 006 im Vergleich zu den beiden Vorjahren in Thüringen *** Vereinzelt werden auch heute noch Fälle in Thüringen bearbeitet, bei denen der fragliche Versicherungsfall in die Zeit der Geltung des BK-Rechtes der ehemaligen DDR fällt und danach geprüft werden muss, weshalb die entsprechenden BK-Ziffern im Kleindruck in die Tabelle eingefügt sind. 6 Aus den Fachbereichen 6. Technischer Arbeitsschutz Petra Messer, Steffen Wolf TLAtV Nach wie vor stellen Abstürze die Hauptursache für tödliche oder schwere Unfälle dar. Deshalb waren Baustellen, wie auch in den vergangenen Jahren, ein Schwerpunkt der Regelrevisionen. Weitere Schwerpunkte bildeten aufgrund des hohen Unfallgeschehens der Bereich Forst sowie Betriebe mit besonders hohen Gefährdungen. Starke Präsenz der Arbeitsschutzbehörden trägt, wie die Geschwindigkeitskontrolle an der Straße, dazu bei, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zur Einhaltung von Mindestvorschriften im Arbeitsschutz zu disziplinieren. Weiterhin ist eine Zunahme von Unfällen und Ereignissen von betriebsfremden Beschäftigten in Unternehmen zu verzeichnen. Fehlende Absprachen und Unkenntnis der Gefährdungen in speziellen Betrieben führten zu vermeidbaren Unfällen. Häufig stellte sich heraus, dass Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zwar vorhanden sind, - 4 -

16 aber nicht danach gehandelt wird. Einige Unternehmen, vor allem Klein- und Mittelbetriebe, würdigen den Sinn und die Funktion der Gefährdungsbeurteilung als integrativen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes nur unzureichend. Hier verstärkten die Thüringer Arbeitsschutzbehörden ihr Engagement zur Kontrolle und Beratung. Die im Jahr 00 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bereitet den Klein- und mittelständigen Betrieben weiterhin Probleme bei der Umsetzung. Ursache hierfür sind die vom Gesetzgeber relativ allgemein gehaltenen Vorgaben für Arbeitgeber bzw. Anlagenbetreiber. Die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) bisher veröffentlichten Regeln zur BetrSichV konnten noch nicht umfänglich zur Lösung anstehender Probleme beitragen. Deshalb wurden 006 die vom LASI herausgegebenen Leitlinien zur BetrSichV erweitert bzw. aktualisiert. Auch Thüringen nutzte wie andere Länder die Möglichkeit, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen. Im Jahr 006 wurden zahlreiche Schwerpunktaktionen und Projekte durchgeführt, die nur zum Teil und zusammengefasst im Teil dieses Jahresberichtes wiedergegeben werden können. Mit dem zentralen Anliegen, den im öffentlichen Interesse liegenden Gesundheits- und Arbeitsschutz auf allen Ebenen zu erhalten und den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einzufordern, führten der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) eine Reihe von Maßnahmen zum Vollzug des technischen Arbeitsschutzes durch. In diesem Zusammenhang wurden Arbeitgeber, Beschäftigte, Dritte und Sozialpartner beraten. In begründeten Verdachtsfällen wurden Arbeitsplatzanalysen zu Gefahrstoffexpositionen, physikalischen Faktoren und Strahlenexpositionen durch die Laboreinrichtungen des TLAtV vorgenommen. Eine weitere Aufgabe des TLAtV ist die Sicherstellung des durch europäische Verträge geforderten Sicherheitsniveaus für technische Produkte für Arbeitnehmer und private Verbraucher die Marktüberwachung. Im Wesentlichen sind in die Marktüberwachung alle Kontrollbeauftragten des TLAtV eingebunden. Jeder Mitarbeiter prüft besonders bei Unfalluntersuchungen, an denen technische Arbeitsmittel ursächlich beteiligt waren, ob es sich um einen nicht bestimmungsgemäßen Einsatz der Arbeitsmittel oder um ein sicherheitstechnisches Problem handelt, das der Hersteller zu vertreten hat. Außerdem wurden die Hersteller und Inverkehrbringer von technischen Produkten in Thüringen zu ihren Pflichten bei der sicherheitstechnischen Gestaltung und der erforderlichen Dokumentation beraten. Zur Unterstützung der Kontrollbeauftragten erfolgten gezielte Weiterbildungsmaßnahmen. Für komplizierte Sachverhalte stehen in den Regionalinspektionen einige Mitarbeiter zur Verfügung, die die Produktsicherheit als Spezialaufgabe bearbeiten. Zum. Januar 006 ist eine Übergangsfrist aus der Thüringer Bauordnung (ThürBO) abgelaufen, nach der ab diesem Zeitpunkt die Stellungnahmen der Arbeitsschutzbehörden für gewerbliche Bauvorhaben nicht mehr zwingend von den Bauordnungsbehörden abgefordert werden müssen. Die Zahl der im TLAtV erarbeiteten Baustellungnahmen ist folglich rückläufig. Viele Bauherrn oder Bauordnungsämter nutzten aber weiterhin das Fachwissen der Mitarbeiter des TLAtV und erkennen die Notwendigkeit der Beurteilung des Bauvorhabens aus dieser fachspezifischen Sicht. Nicht zuletzt bildet die Aus- und Weiterbildung einen unverzichtbaren Bestandteil des Auftrages der Thüringer Arbeitsschutzbehörden. Bei zahlreichen Vortragsveranstaltungen vermittelten Kontrollbeauftragte des TLAtV ihr Wissen an Kollegen, fachkundige Personen und sonstige am Arbeitsschutz interessierte Personen. So fand z.b. im September 006 eine 4-tägige Vorlesungsreihe vor Studenten der Fachhochschule Schmalkalden statt. Dabei wurde den Studenten ein Einblick in das vielseitige und umfangreiche Vorschriftenwerk des Arbeitsschutzes gewährt. Mit Vorlesungen und vielen Beispielen aus der Vollzugspraxis der Aufsichtsbehörden erhielten die Studenten ein Gefühl für die Bedeutung des Arbeitsschutzes nicht nur bei der Arbeit, sondern schon bei der Entwicklung und Konstruktion von Maschinen und Arbeitsmitteln, wofür die jungen Menschen speziell in Schmalkalden ausgebildet werden. 6. Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe, Sprengstoffe Walter Kiewitt TLAtV Die Überwachung der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zu Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen stand auch 006 im Zeichen der neuen Gefahrstoffverordnung. Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz führte gezielte Beratungen der Unternehmer, der Sicherheitsfachkräfte und der Betriebsärzte vor allem zum Schutzstufenkonzept und zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen ohne verbindliche Luftgrenzwerte durch. Das Gefahrstofflabor des Landesbetriebes stand den - 5 -

17 Regionalinspektionen wie bisher mit der Durchführung von Messungen zur Gefahrstoffbelastung an Arbeitsplätzen unterstützend und beratend zur Seite. In zunehmendem Maße wurden auch Analysen im Rahmen des Technischen Verbraucherschutzes (Untersuchung von Erzeugnissen hinsichtlich unzulässiger oder bedenklicher Inhaltsstoffe) durchgeführt. Der Massenunfall in einer niedersächsischen Biogasanlage im Jahre 005 mit vier Toten wurde zum Anlass genommen, die in Thüringen betriebenen Biogasanlagen einer komplexen Überprüfung zu unterziehen. Die Kontrollen zeigten, dass die meisten Anlagen technisch ohne wesentliche Beanstandungen waren, aber die formellen arbeitsschutzrechtlichen Forderungen wie Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder des Explosionsschutzdokuments von den Betreibern der Anlagen (in der Mehrzahl Agrarbetriebe) in erheblichem Umfange nicht erfüllt wurden. Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) beteiligte sich an der Europäischen Asbest-Schwerpunktaktion. In diesen Rahmen wurden Kontrollen sowohl von Asbest-Sanierungsarbeiten als auch von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Entsorgung asbesthaltiger Zubereitungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Revisionen wurden in europaeinheitlichen Checklisten erfasst und einer zentralen Auswertung zugeführt. Die unter der Federführung des Gefahrstofflabors gemeinsam mit Hamburg und Baden-Württemberg durchgeführte Aktion zur Ermittlung der Staubbelastung an Arbeitsplätzen von mobilen Bauschuttrecyclinganlagen wurde aufgrund der novellierten Gefahrstoffverordnung einer neuen Bewertung unterzogen. Siehe dazu den Beitrag im Teil. Bei Betriebsbegehungen zeichneten sich Probleme bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Biostoffverordnung in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege ab. Folgender Sachstand konnte hinsichtlich der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV und der Umsetzung der Inhalte der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 50 ermittelt werden für: Kliniken und im Rettungsdienst: Die Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV wurde größtenteils für infektionsgefährdete Bereiche durchgeführt und dokumentiert. Pflegeheime: Gefährdungen nach BioStoffV wurden nur in Pflegeheimen mit regional übergreifenden Trägern vorgelegt. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, ambulante Pflegedienste: In diesen Einrichtungen wurden Gefährdungsbeurteilungen nach BioStoffV in Verbindung mit der TRBA 50 nur in Ausnahmefällen erstellt, z.b. in ambulanten Pflegediensten, soweit ein überregionaler Träger vorhanden war Es wird davon ausgegangen, dass die Forderungen der TRBA 50 in Kliniken größtenteils und in Pflegeheimen in Einzelfällen umgesetzt werden. In Arztpraxen wurden zum Teil Betriebsanweisungen, in denen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt und entsprechende Handlungsanleitungen ausgewiesen wurden, als Gefährdungsbeurteilungen vorgelegt. In Zahnarztpraxen ist trotz fehlender Gefährdungsbeurteilungen die Umsetzung der wesentlichen Forderungen der TRBA 50 gegeben, weil die bei der Zulassung von Zahnärzten auferlegten Qualitätskriterien und die Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts (RKI) zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde weitestgehend den Inhalten der TRBA 50 entsprechen. Bei den in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege erstellten Gefährdungsbeurteilungen wurden Fremdfirmen in der Regel nicht berücksichtigt, obwohl 8 ArbSchG die Einrichtungen zur Zusammenarbeit, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten der Fremdfirmen sicher zu stellen, verpflichtet. In erstellten Gefährdungsbeurteilungen wurden für infektionsgefährdete Bereiche in der Regel die Schutzstufe, die Schutzstufe 3 nur in Einzelfällen (z.b. Tuberkuloselaboratorien, Fachärzte für Lungenheilkunde) ausgewiesen. Der TLAtV wurde auch nur in Einzelfällen über Unfälle (z.b. in Verbindung mit der Meldung von Nadelstichverletzungen) bei Tätigkeiten mit Biostoffen ab der Risikogruppe 3 unterrichtet. Ein weiterer Schwerpunkt in der Kontrolltätigkeit von Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege wurde deshalb auf die Verwendung von sicheren Arbeitsgeräten ausgerichtet. Insgesamt wird die TRBA 50 durch die Thüringer Arbeitsschutzbehörden als praxisgerecht bewertet. Da aber noch erhebliche Vollzugsdefizite vorhanden sind, werden für 007 weitere Kontrollen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege und zur weiteren Umsetzung der BioStoffV einschließlich der Inhalte der TRBA 50 entsprechende Sonderaktionen durchgeführt. In Forschungslaboratorien wurden auch 006 komplexe Kontrollen zur Laborsicherheit in Verbindung mit Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach Gentechnikrecht, Bauberatungen und Überwachungen vorgenommen. Von besonderem Interesse waren dabei gentechnische Laboratorien. Im Freistaat Thüringen wurden 8 gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen und (Stand 3. Dezember 006) betrieben und bei Bedarf kontrolliert. Die Vorbereitungen der Verbraucherschutzbehörden des Freistaates Thüringen zur Abwehr einer möglicherweise pandemisch auftretenden Geflügelpest wurden durch den Landesbetrieb begleitet, um den Arbeitsschutz für die dafür vorgesehenen Einsatz-

18 kräfte zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang fanden intensive Beratungen zu Problemen des Arbeitsschutzes bei der Durchführung von Massentötungsaktionen von infizierten Geflügelbeständen statt. Die Überwachung der Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften konzentrierte sich wie im Vorjahr auf die Kontrolle von Unternehmen, die bei Straßenkontrollen der Polizeibehörden auffällig wurden. Der Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit lag hierbei in der Überprüfung der ordnungsgemäßen Bestellung und Schulung von Gefahrgutbeauftragten und beauftragten Personen. Der Vollzug der sprengstoffrechtlichen Vorschriften erfolgte auf gleich bleibend hohem Niveau. Wesentliche Schadensereignisse blieben aus. 6.3 Sozialer Arbeitsschutz Henning Junghanns TLAtV Im Jahr 006 lagen die Arbeitsschwerpunkte des TLAtV im sozialen Arbeitsschutz u.a. im Bereich des Arbeitszeitgesetzes und im Fahrpersonalrecht. Im Rahmen der länderübergreifenden Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs beteiligen sich die Thüringer Arbeitsschutzbehörden regelmäßig an den Überprüfungen der Thüringer Straßenpolizeibehörden. Die gemeinsamen Aktionen, in die u. a. auch das Bundesamt für Güterverkehr einbezogen ist, fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der für die Durchführung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Aufsichtsbehörden. Bei der Kontrollaktion am. September 006 stand u. a. die Überprüfung der Fahrpersonalvorschriften im Vordergrund und bot eine gute Gelegenheit, sich gemeinsam praktische Erfahrungen beim Einsatz neuer Kontrollsysteme zur Überprüfung der auf Fahrerkarte und digitalem Kontrollgerät aufgezeichneten Daten der Lenkzeiten und Fahrtunterbrechungen zu sammeln. Mit Inkrafttreten des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) am 30. November 006 sind die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss abgelöst worden. Das ThürLadÖffG regelt die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen und dient dem Schutz der Sonn- und Feiertage sowie dem Arbeitnehmerschutz. In der Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst wurde das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zum. Januar 004 geändert. Seit der Änderung gelten Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im arbeitsschutzrechtlichen Sinne in vollem Umfang als Arbeitszeit. Beide Dienste müssen deshalb voll auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit angerechnet werden. Zum. Januar 004 hat der Gesetzgeber eine befristete Übergangsregelung (um für den Abschluss neuer Tarifverträge eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen) im Zusammenhang mit den Änderungen im ArbZG zu Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst verabschiedet, welche zuletzt bis zum 3. Dezember 006 für Alt-Tarifverträge (welche am. Januar 004 bestanden oder nachgewirkt haben) i.v.m. dem Arbeitszeitgesetz ( 5 ArbZG) verlängert wurde und nunmehr ausgelaufen ist. Ab dem. Januar 007 sind bei der Arbeitszeitgestaltungen in Krankenhäusern bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst ausschließlich noch diejenigen Arbeitszeitregelungen oder Betriebsvereinbarungen, die auf Tarifverträge Bezug nehmen, zulässig, welche den gesetzlich vorgegebenen Abweichungsrahmen der 7 und ArbZG einhalten. Bereits Anfang November 006 wurden vom TLAtV alle Thüringer Krankenhäuser angeschrieben und noch einmal ausdrücklich auf die Rechtslage ab. Januar 007 aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde die Entwicklung und Einführung geeigneter Arbeitszeitorganisationen gefordert. 6.4 Medizinischer Arbeitsschutz Dr. Dagmar Wenzlaff TLAtV Ziel des medizinischen Arbeitsschutzes ist die Aufrechterhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess. Dazu sind präventive Konzepte erforderlich, die die Umsetzung bzw. Optimierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz absichern helfen. Dabei stellen z.b. neue Technologien auch neue Herausforderungen dar Nur durch das frühzeitige Einbringen arbeitsmedizinischen Sachverstandes können ungünstige Einflüsse am Arbeitsplatz auf den Gesundheitszustand erkannt, verhindert oder zumindest minimiert werden. An dieser Stelle ist eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, wie Kontrollbeauftragten, Un-

19 ternehmern, Sicherheitsfachkräften Unfallversicherungsträgern aber insbesondere auch den Betriebsund Werksärzten von großem Nutzen. Durch die Mitwirkung der Gewerbeärzte im Berufskrankheitenfeststellungsverfahren ergeben sich neben den klassischen Gefährdungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen auch Hinweise auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, die vom Berufskrankheitenrecht nicht erfasst werden. Daraus lassen sich aber ebenfalls entsprechende präventive Maßnahmen ableiten. Zur Realisierung und Absicherung der genannten Aufgaben auf einem qualitativ hohen Niveau ist ein aktueller Wissensstand auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin eine notwendige Voraussetzung. So profitieren von den gemeinsamen Fortbildungen des TMSFG, des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. Landesverband Thüringen und des Landesverband Hessen-Mittelrhein und Thüringen der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowohl die Betriebsärzte als auch die Gewerbeärzte. 006 lag ein Schwerpunkt der Fortbildung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Im gleichen Jahr fand aus aktuellem Anlass eine weitere Veranstaltung zum Thema Influenza-Pandemie und aviäre Influenza statt. Auch die inzwischen schon zu einer Tradition gewordenen Treffen der Gewerbeärzte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dienen dem Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des medizinischen Arbeitsschutzes. Die Fortbildungsangebote einzelner gewerblicher Berufsgenossenschaften, wie z.b. der BGW zum Thema der Begutachtung von beruflich bedingten Wirbelsäulenerkrankungen nach der neuen Konsensempfehlung zur Zusammenhangsbegutachtung, wurden genutzt. In einem Erfahrungsaustausch mit der Bergbau-BG wurden Schwerpunkte im gewerbezweigspezifischen BK-Geschehen diskutiert. Nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten kann die Umsetzung des medizinischen Arbeitsschutzes in den Unternehmen gelingen. Die Arbeitsschutzbehörden in Thüringen bieten Beratungen an, wenn Beschäftigte sich von Mobbing betroffen fühlen. Auch 006 wurden diese Beratungen fortgesetzt, die in der Mehrzahl von den Gewerbeärzten durchgeführt werden

20 Teil Berichte Technischer Arbeitsschutz. Kontrolle von Biogasanlagen Lutz Peter TLAtV Im November 005 ereignete sich im niedersächsischen Rhadereistedt ein schwerer Arbeitsunfall in einer Biogasanlage, in dessen Folge der Verlust von vier Menschenleben durch die toxische Wirkung von Schwefelwasserstoff zu beklagen war. Dies nahm die Arbeitsschutzbehörde Thüringen zum Anlass für eine Kontrolle der Biogasanlagen in ihrem Aufsichtsgebiet. Das Unglück in Niedersachsen ereignete sich durch das Zusammentreffen von Fehlleistungen hinsichtlich einer korrekten Gefährdungsbeurteilung sowie der mangelnden Umsetzung der erforderlichen technischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen. Da eine solche Konstellation nicht nur für das Auftreten toxischer Gase, sondern auch für die Gefährdung durch eine explosionsfähige Atmosphäre mit schweren Folgen verbunden sein kann, wurde für die Untersuchung in Thüringen ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, der alle relevanten Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes beim Betreiben von Biogasanlagen beinhaltet. Mit der Umsetzung der Schwerpunktaktion sollten folgende Fragen beantwortet werden: Wie werden die Betreiber der Thüringer Biogasanlagen den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes nach der Gefährdungsbeurteilung und der Realisierung der daraus folgenden Maßnahmen, insbesondere zum Schutz vor Gefahrstoffen und Explosionsgefahren, gerecht? Gibt es in Thüringen Biogasanlagen, die in Bezug auf die eingesetzten Ausgangsstoffe, den baulichen Gegebenheiten sowie den technischen Randbedingungen ein ähnlich hohes Gefahrenpotenzial beinhalten, das in Niedersachsen auf tragische Weise zu dem schweren Arbeitsunfall geführt hat? Wie wird in Thüringen ein einheitlicher Vollzug des Arbeitsschutzes in Biogasanlagen gewährleistet? Untersucht wurden 33 Biogasanlagen, davon unterlagen 3 einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Es muss festgestellt werden, dass die gesetzlich geforderten formellen Maßnahmen im Arbeitsschutz wie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei weitem nicht von jedem Anlagenbetreiber beachtet wurden. In nur 9 von 33 Fällen konnte die Gefährdungsbeurteilung als vollständig hinsichtlich ihres Umfanges und ihrer Qualität akzeptiert werden. Auch die Bestellung von Sicherheitsfachkräften oder das Genehmigungsverfahren nach der 4. BImSchV sind keine Garantie für ein zufrieden stellendes sicherheitstechnisches Management. Das Niveau der sicherheitstechnischen Ausstattung der Anlagen liegt deutlich höher, als es nach dem Stand der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen zu vermuten wäre. In der überwiegenden Anzahl der Anlagen wurden die sicherheitstechnischen Forderungen zum Schutz vor toxischen Gasen, Explosionsgefährdungen oder Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe erfüllt. Der Grund für den Unterschied zwischen den formell zu erfüllenden Pflichten und dem tatsächlichen sicherheitstechnischen Niveau der Anlagen liegt darin, dass die Errichter von Biogasanlagen bereits von sich aus ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Sicherheitsniveau einbringen. Das Niveau des Arbeitsschutzes in den Biogasanlagen Thüringens konnte nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen nicht befriedigen. Die Kontrollbeauftragten der Arbeitsschutzbehörde mussten in 3 von 33 untersuchten Fällen in Revisionsschreiben eine Mängelbeseitigung fordern. Auf Anordnungen wurde verzichtet, weil die beanstandeten Mängel leichterer Art waren und keine unmittelbare Gefahr für das Betreiberpersonal bedeuteten. Die betroffenen Betriebe wurden für entsprechende Nachkontrollen vorgemerkt. Nach einem Vergleich mit den technologischen und baulichen Randbedingungen der 33 Thüringer Biogasanlagen mit denen der Unglücksanlage in Niedersachsen kann nach der geführten Untersuchung folgende Aussage getroffen werden: Auf Grund der anders gearteten Randbedingungen kann sich ein Unglück ähnlich dem in Niedersachsen in einer Thüringer Biogasanlage wahrscheinlich nicht wiederholen. Dazu fehlen in Thüringen sowohl in Hinsicht auf die Eigenschaften der eingesetzten Ausgangsmaterialien als auch auf die bauliche - 9 -

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