Photovoltaik. Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle. Leitfaden und Anwendungshilfe des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Photovoltaik. Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle. Leitfaden und Anwendungshilfe des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V."

Transkript

1 Photovoltaik Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle Leitfaden und Anwendungshilfe des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V.

2 Impressum Stand: Juni 2013 Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin, Autoren: Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwältin Alexandra Pyttlik Anwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Energieforum Berlin Berlin Tel Fax berlin@ggsc.de Mitarbeit: René Groß, LL.M. Rechtsanwalt Für inhaltliche Rückfragen, insbesondere zur Anpassung der Verträge bei den verschiedenen Konstellationen, steht Rainer Brohm BSW-Solar Mitgliedern gern zur Verfügung: 030 / oder brohm@bsw-solar.de. Haftungshinweis Dieser Leitfaden/Anwendungshilfe, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Veränderung und jede sonstige Art der Verwendung des Leitfadens/Anwendungshilfe oder von Teilen außerhalb des rein privaten Bereiches ist ohne vorherige Zustimmung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. untersagt. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen/Kopien, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung in elektronische Systeme. Der Leitfaden/Anwendungshilfe wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind und die Inhalte Änderungen unterliegen können, weisen wir auf Folgendes hin: Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in diesem Leitfaden/Anwendungshilfe bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, ist eine Haftung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. ausgeschlossen, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Quartier 207 Friedrichstr Berlin Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) info@bsw-solar.de Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) ist mit über 850 Mitgliedsunternehmen die Interessenvertretung der deutschen Solarbranche. Als starke Gemeinschaft von Unternehmen agiert der BSW- Solar als Informant und Vermittler im Aktionsfeld zwischen Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Er vertritt die gemeinsamen Unternehmerinteressen entlang der solaren Wertschöpfungskette. Der BSW-Solar nimmt entscheidenden Einfluss auf die Schaffung und Sicherung geeigneter politischer Rahmenbedingungen für ein stabiles Wachstum und damit für Investitionssicherheit in der gesamten Branche. Ziel ist es, die Solarenergie zu einer tragenden Säule der Energiewirtschaft auszubauen. 2 von 48

3 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 5 B. Allgemeine Anforderungen bei der Stromlieferung an Letztverbraucher... 6 I. Anzeigepflicht Voraussetzungen der Anzeigepflicht Wie anzeigen? Folgen fehlender Anzeige und/oder Leistungsfähigkeit... 8 II. Möglichkeit der Teilversorgung Stromverbraucher darf nicht in der Grund-/Ersatzversorgung sein Anreize für einen Wechsel Mögliche kritische Punkte im Zusatzversorgungsvertrag... 9 III. Überschusseinspeisung Einhaltung der gesetzlichen Vergütungsvoraussetzungen Keine Netznutzung Marktintegrationsmodell nach 33 EEG Netzanschluss und Einspeisemessung a) Nichtgeltung der NAV für die PVA-Einspeisung b) Keine Pflicht zum Abschluss von Netzverträgen c) Nutzung des bestehenden Hausanschlusses für die Einspeisung IV. Strompreisbestandteile/Zahlungspflichten Bei der Netznutzung entstehende Posten a) Netznutzungsentgelte b) Konzessionsabgaben c) 19-StromNEV-Umlage d) KWK-Umlage e) Offshore-Haftungsumlage f) Vermiedene Netznutzungsentgelte e) Stromsteuer a) Steuerpflicht/Steuerbefreiung b) Erlaubnis c) Steuerverfahren Netznutzungsunabhängige Posten a) EEG-Umlage aa) Verfahren bb) Befreiung von der EEG-Umlage cc) Reduzierung der EEG-Umlage/ Solarstromprivileg b) Umsatzsteuer c) Messkosten V. Musterstromrechnung VI. Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten von 48

4 1. Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber Gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber Gegenüber der Bundesnetzagentur a) Anlagenstandort und -leistung ( 17 Abs. 2 Nr. 1a EEG) b) Strommengen und -kennzeichnung ( 42 Abs. 7 EnWG) C. Muster-Stromliefervertrag und Erläuterungen D. Anpassungen bei anderen Geschäftsmodellen I. Belieferung mit Nutzung des öffentlichen Energieversorgungsnetzes Netzzugang/Händlerbilanzkreis Ummeldepflichten Kosten Anpassung Vertrag...39 II. Belieferung von Unternehmen i. S. d. BGB/Nicht-Haushaltskunden...39 III. Belieferung mehrerer Letztverbraucher Einspeiseeinheiten Summenzähler Anpassung Vertrag V. Anlagenbetreiber ist nicht zugleich Gebäude- oder Grundstückseigentümer Eigentümer verpachtet nur und bezieht keinen Strom Eigentümer verpachtet nur und bezieht keinen Strom, Dritter bezieht Strom Eigentümer verpachtet und bezieht Strom Vertragsgestaltung Netzanschluss VI. Identität von Anlagenbetreiber und Letztverbraucher (Pachtmodelle) Anlagenbetreiber ist zugleich Anlageneigentümer Anlagenbetreiber ist nicht der Anlageneigentümer a. Gestaltung PVA-Pachtvertrag b. Pächter gegenüber Netzbetreiber c. Kein Bestandsschutz Anlage 1: Musterrechnung von 48

5 A. Einleitung Sinkende EEG-Einspeisetarife, der Wegfall der Eigenverbrauchsvergütung und steigende Endverbraucherpreise machen alternative Vermarktungsmodelle für Strom aus Erneuerbaren Energien interessant. Im Fokus dieses Leitfaden steht die Vermarktung von Strom aus Photovoltaik- Gebäudeanlagen (im Folgenden: PVA) an Letztverbraucher, d. h. Personen, die den Strom für den eigenen privaten oder unternehmerischen Verbrauch kaufen. 1 Der Verkauf von Strom an Zwischenhändler, die den Strom ihrerseits weiterverkaufen, ist nicht Gegenstand dieses Leitfadens. Für die Vermarktung von Strom an Letztverbraucher kommen verschiedene Geschäftsmodelle in Betracht. Beispielsweise kann der Gebäudeeigentümer auf dem Dach seines Gebäudes selbst eine PVA errichten und betreiben und mit dem Strom private oder gewerbliche Mieter versorgen. Denkbar ist auch eine Versorgung von Nachbargrundstücken über Direktleitungen oder das öffentliche Netz. Häufig werden allerdings Dritte auf Gebäudeeigentümer zugehen, um auf deren Gebäuden PVA zu errichten und zu betreiben und den Strom an Gebäudenutzer oder Nachbarn zu verkaufen. Weitere Möglichkeiten stellen Dach- und Anlagenpachtmodelle dar. Welche generellen Anforderungen Solarstromlieferanten erfüllen müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingen gelten, zeigt Teil B dieses Leitfadens. Teil C erklärt detailliert die verschiedenen Regelungen des Muster-Stromliefervertrages für folgendes Ausgangsmodell, bei dem der Anlagenbetreiber nicht mit dem Stromverbraucher identisch ist, der Stromverbraucher Haushaltskunde und Verbraucher i. S. d. 13 BGB ist, die Stromlieferung ohne die Nutzung des öffentlichen Stromversorgungsnetzes erfolgt und die Stromlieferung an einen Letztverbraucher erfolgt. die Stromlieferung erfolgt an den Hauseigentümer, auf dessen Dach sich die PVA-Anlage befindet So kann der Mustervertrag für Projekte, in denen nur die verringerte EEG-Umlage gezahlt werden soll ( 39 Abs. 3 EEG, sog. solares Grünstromprivileg ), genutzt werden, wenn das Projekt die Voraussetzungen des solaren Grünstromprivilegs erfüllt (siehe Teil B. IV. 2. a) cc) des Leitfadens). Die Anmerkungen enthalten zusätzlich Hinweise, wie das Muster für andere Konstellationen, wie z.b. der Belieferung eines Nachbarn, angepasst werden muss. Wie der Mustervertrag für die andere Geschäftsmodelle angepasst werden muss (siehe auch Anmerkungen zu den Regelungen des Mustervertrages) und was bei diesen Geschäftsmodellen generell zu beachten ist, wird in Teil D gesondert ausgeführt. In diesem Rahmen werden folgende Geschäftsmodelle näher erläutert: 1 Soweit im Folgenden von Letztverbraucher gesprochen wird, sind damit sowohl Verbraucher i. S. d. 13 BGB die Strom für den privaten Gebrauch kaufen, als auch Unternehmer i. S. d. 14 BGB, die Strom für den gewerblichen oder selbständigen beruflichen Gebrauch kaufen, gemeint. 5 von 48

6 Stromlieferung erfolgt über das öffentlichen Stromnetz (D. I.), Stromlieferung erfolgt an Unternehmen i. S. d. BGBs/Nichthaushaltskunden i. S. d. EnWGs (D. II.), Stromlieferung erfolgt an mehrere Letztverbraucher (D. III.), Anlagenbetreiber ist nicht identisch mit dem Gebäude- oder Grundstückseigentümer (D. IV.), Identität von Anlagenbetreiber und Letztverbraucher, insbesondere das Anlagenpachtmodell (D. IV.). Wer die Photovoltaik-Anlage auf einem Dach von Dritten installieren möchte, regelt dies idealerweise mit einem zusätzlichen Dach-Nutzungsvertrag (Konstellationen des Teil D.IV. des Leitfadens). Der Bundesverband Solarwirtschaft e.v. bietet hierfür ebenfalls einen rechtssicheren Mustervertrag an. Mehr erfahren Sie unter Infolgedessen kann man mit den beiden angebotenen Musterverträgen auch Projekte umsetzen, in denen der Investor ein fremdes Dach pachtet und den Dritten (z.b. Verpächter) mit Strom beliefert. Im Anhang findet der Leser eine restsichere Musterstromrechnung und Erklärungen zu dieser in B. V.. B. Allgemeine Anforderungen bei der Stromlieferung an Letztverbraucher Derjenige, der eine PVA betreibt und den in der PVA erzeugten Strom vollständig oder teilweise an Dritte liefert, ist grundsätzlich ein Energieversorgungsunternehmen i. S. d. 3 Nr. 18 EnWG (im Folgenden: EVU) und soweit er Letztverbraucher beliefert auch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen i. S. d. 3 Nr. 2d EEG (im Folgenden: EltVU). Aus dieser Einstufung ergeben sich sowohl aus dem EnWG als auch aus dem EEG Anforderungen: I. Anzeigepflicht Die Energieversorgung von Dritten unterfällt grundsätzlich einer Anzeigepflicht nach 5 EnWG. Danach muss die Aufnahme und die Beendigung der Energieversorgung Dritter unverzüglich bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. 1. Voraussetzungen der Anzeigepflicht Die Anzeigepflicht besteht grundsätzlich bei einer Belieferung von Haushaltskunden. Haushaltskunden sind nach 3 Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder Letztverbraucher, die bis zu kwh im Jahr zum Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. 6 von 48

BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Berlin, www.solarwirtschaft.de in Kooperation mit Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., www.ggsc.

BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Berlin, www.solarwirtschaft.de in Kooperation mit Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., www.ggsc. Stand: August 2014 Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin, www.solarwirtschaft.de Autoren: Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwältin Alexandra Pyttlik Anwaltsbüro [Gaßner, Groth,

Mehr

PV-Eigenverbrauch. Anwenderleitfaden zur PV-Anlagenpacht. Modellvarianten, rechtliche Umsetzung, Musterverträge

PV-Eigenverbrauch. Anwenderleitfaden zur PV-Anlagenpacht. Modellvarianten, rechtliche Umsetzung, Musterverträge PV-Eigenverbrauch Anwenderleitfaden zur PV-Anlagenpacht Modellvarianten, rechtliche Umsetzung, Musterverträge Leitfaden und Anwendungshilfe des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Impressum Stand:

Mehr

Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom

Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Rechtliche Hindernisse und mögliche Anreize Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtliche Hindernisse

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für solare Eigenversorgungs- und Direktliefermodelle

Rechtliche Rahmenbedingungen für solare Eigenversorgungs- und Direktliefermodelle Rechtliche Rahmenbedingungen für solare Eigenversorgungs- und Direktliefermodelle 100 % Erneuerbare-Energie-Regionen Forum 2 Photovoltaikmarkt 2014: Mit solarem Eigenverbrauch, Speichern und Vor-Ort-Versorgung

Mehr

Direktverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn

Direktverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn Direktverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn Fachgespräch Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? am 3. April 2014 in Düsseldorf Rechtsanwältin Dr.

Mehr

BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Berlin, www.solarwirtschaft.de mit freundlicher Unterstützung der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin,

BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Berlin, www.solarwirtschaft.de mit freundlicher Unterstützung der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin, Anwenderleitfaden PV-Eigenversorgung Stand: August 2014 Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin, www.solarwirtschaft.de Autoren: Rechtsanwalt Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt Dr.

Mehr

Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen

Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen Energie & Elekromobilität im Spannungsfeld von Hybridnetzen Rechtsrahmen Geschäftsmodelle Berlin, 24. November 2015 Dr. Steffen

Mehr

Neue Geschäftsmodelle für PV?

Neue Geschäftsmodelle für PV? Neue Geschäftsmodelle für PV? Rechtsanwältin Margarete v. Oppen Rechtsanwälte Partnerschaft 30. Juni 2008 Seite 1 Übersicht Warum neue Geschäftsmodelle? Anforderungen an neue Geschäftsmodelle? Welche neuen

Mehr

Chancen für Immobilieneigentümer durch die aktuelle Politikwende bei der Förderung Erneuerbarer Energien

Chancen für Immobilieneigentümer durch die aktuelle Politikwende bei der Förderung Erneuerbarer Energien Photovoltaik im freien deutschen Strommarkt: Chancen für Immobilieneigentümer durch die aktuelle Politikwende bei der Förderung Erneuerbarer Energien 12.03.2013 Seite 1 HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Verkauf von Solarstrom an Dritte

Verkauf von Solarstrom an Dritte Verkauf von Solarstrom an Dritte Dritte vor Ort mit Strom versorgen Vorhaben: Vorort Verbrauch erhöhen und optimieren umgehen der Einspeisung ins öffentliche Netz EEG-Vergütung unrentabel Mietern langfristig

Mehr

Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption

Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) I Stadt Erfurt Erfurt 9. Juli 2013 Rechtliche Rahmenbedingungen der Eigenversorgung

Mehr

BSW-Solar Photovoltaik in Gewerbe und Industrie Wirtschaftliche Energiebezugsmodelle durch Solarstrom

BSW-Solar Photovoltaik in Gewerbe und Industrie Wirtschaftliche Energiebezugsmodelle durch Solarstrom BSW-Solar Photovoltaik in Gewerbe und Industrie Wirtschaftliche Energiebezugsmodelle durch Solarstrom Markus Meyer Leiter Politik & Strategie Köln, 26.02.2016 IHK Köln Bundesverband Solarwirtschaft e.v.

Mehr

Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick

Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick Julian Schönbeck, EnergieAgentur.NRW Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, 2. September 2015 Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie

Mehr

15. Berliner Energietage am 19.05.2014 Vorschläge für ein neues EEG

15. Berliner Energietage am 19.05.2014 Vorschläge für ein neues EEG 15. Berliner Energietage am 19.05.2014 Vorschläge für ein neues EEG Wie halten wir es mit dem Eigenverbrauch? Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Wir halten wir es mit dem Eigenverbrauch?

Mehr

Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Das EEG 2012 Schwerpunkt: Direktvermarktung 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG und 5-jähriges Jubiläum Direktvermarktung von Solarstrom René Groß, Referent Energierecht Berlin, 23.11.2012 Bundesverband

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur

Mehr

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe WWW.GOETZE.NET Die Solaranlage auf dem Hausdach Der rechtliche Rahmen für den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen (einschließlich des Drittverbrauchs in räumlicher Nähe) Anja Assion Rechtsanwältin,

Mehr

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe WWW.GOETZE.NET Die Solaranlage auf dem Hausdach Der rechtliche Rahmen für den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen (einschließlich des Drittverbrauchs in räumlicher Nähe) Anja Assion Rechtsanwältin,

Mehr

// Selbstverbrauch von Solarstrom

// Selbstverbrauch von Solarstrom // Selbstverbrauch von Solarstrom Hinweis: Diesem Merkblatt liegen die Änderungen der EEG-Novelle 2010 zugrunde. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2009 hatte der Gesetzgeber

Mehr

BSW-Seminar Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2013 und 2014 EEG, Steuern, Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle

BSW-Seminar Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2013 und 2014 EEG, Steuern, Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle Zielsetzung des Seminars Die Solarvergütung sinkt kontinuierlich weiter. Wie in diesem herausfordernden Umfeld PV- Anlagen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können, welche neuen Geschäftsmodelle

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des

Mehr

Neue Business-Modelle Alternative Vermarktung von Solarstrom

Neue Business-Modelle Alternative Vermarktung von Solarstrom Neue Business-Modelle Alternative Vermarktung von Solarstrom November 2014 Breitnau Nico Storz Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Alternative PV-Strom-Vermarktungsmodelle a) Netzeinspeisung

Mehr

EFFIZIENZNAVIGATOR BETREIBERMODELLE BEI PHOTOVOLTAIKANLAGEN

EFFIZIENZNAVIGATOR BETREIBERMODELLE BEI PHOTOVOLTAIKANLAGEN PROJEKTTRÄGER: EFFIZIENZNAVIGATOR BETREIBERMODELLE BEI PHOTOVOLTAIKANLAGEN (Für Anlagen ab dem 01.04.2012) 1. KONSTELLATION Anlagenbetreiber und Verbraucher sind personenidentisch. Dabei muss der Anlagenbetreiber

Mehr

Stromverkauf im Mehrfamilienheim

Stromverkauf im Mehrfamilienheim Stromverkauf im Mehrfamilienheim Vortrag auf dem 1. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar am 09. November 2013 in Heidelberg Steffen Kühner Steinborn innovative Gebäudeenergieversorgung www.ihr-bhkw-berater.de

Mehr

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich

Mehr

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)

Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354

Mehr

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch.

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. EEG-Novelle 2014 Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt am 1. August 2014 in Kraft. Am 8. April

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung

Tarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 134,09 Grundpreis pro Monat 11,17 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde HT 29,70 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde NT 21,69 Verbrauchsunabhängiger

Mehr

1. Die Objekt- und Quartiersversorgung/Mieterstrom muss im KWKG in Abgrenzung zur Eigenversorgung und Netzeinspeisung legal definiert werden.

1. Die Objekt- und Quartiersversorgung/Mieterstrom muss im KWKG in Abgrenzung zur Eigenversorgung und Netzeinspeisung legal definiert werden. Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV zum Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mehr

Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo

Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN AUGUST 2014 Eigenstromnutzung aus EEG-Anlage nach 1.8.2014 Was müssen Bestandsanlagen nach dem neuen EEG 2014 beachten Einführung Seit 1. August 2014 gilt das EEG 2014 nicht

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Dezentrale Stromvermarktung

Dezentrale Stromvermarktung M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh www.maslaton.de Bad Staffelstein, 14.03.2014 1 Dr. Christoph

Mehr

Bericht nach 77 Abs.1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs.1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Bericht nach 77 Abs.1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Wedel GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000464 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:

Mehr

Dr. Tim Meyer, Grünstromwerk GmbH Vortrag 28. PV Symposium Bad Staffelstein, 08.03.2012

Dr. Tim Meyer, Grünstromwerk GmbH Vortrag 28. PV Symposium Bad Staffelstein, 08.03.2012 Dr. Tim Meyer, Grünstromwerk GmbH Vortrag 28. PV Symposium Bad Staffelstein, 08.03.2012 Börsenvermarktung Vor Ort Vermarktung Neue Stromprodukte Direktvermarktung nach Marktprämienmodell Belieferung ohne

Mehr

STELLUNGNAHME. I. Erzeugungseinheiten mit Pflicht zur Direktvermarktung und tranchierter Vermarktung (Ziffer 2.1. der ergänzenden Hinweise)

STELLUNGNAHME. I. Erzeugungseinheiten mit Pflicht zur Direktvermarktung und tranchierter Vermarktung (Ziffer 2.1. der ergänzenden Hinweise) STELLUNGNAHME Festlegungsverfahren der BNetzA zur Anpassung der Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) an die zum 01.08.2014 in Kraft getretenen Änderungen des EEG (Az. BK6-14-110) - Die Bundesnetzagentur

Mehr

Staatliche Strompreisbestandteile

Staatliche Strompreisbestandteile Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage

Mehr

16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings

16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings 16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern Wietow 5. August 2013 Staatliche Förderung des Öko-Contractings Dr. Mareen Puletz WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft, Erfurt I. Modelle des Öko-Contractings

Mehr

EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur

EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur EEG-Umlage auf Eigenversorgung aus Sicht der Bundesnetzagentur Jan Sötebier, Referat erneuerbare Energien 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 23. September 2015 www.bundesnetzagentur.de EEG

Mehr

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für kleine KWK-Anlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen für kleine KWK-Anlagen Rechtliche Rahmenbedingungen für kleine KWK-Anlagen Veranstaltung Perspektiven dezentraler Energiesysteme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf den Berliner Energietagen

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

PV-Eigenstromnutzung für Gewerbe/Kommune -

PV-Eigenstromnutzung für Gewerbe/Kommune - PV-Eigenstromnutzung für Gewerbe/Kommune - Wirtschaftlichkeit und innovative Betreiberkonzepte Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.v. Landgrabenstrasse 94 90443 Nürnberg Telefon:

Mehr

REFERENT MICHAEL WEGSCHAIDER. Photovoltaikanlagen außerhalb des EEG Eigenverbrauch für Gewerbebetriebe

REFERENT MICHAEL WEGSCHAIDER. Photovoltaikanlagen außerhalb des EEG Eigenverbrauch für Gewerbebetriebe REFERENT MICHAEL WEGSCHAIDER Photovoltaikanlagen außerhalb des EEG Eigenverbrauch für Gewerbebetriebe Strom Inhalt Inhalt Potential für PV - Strom Eigenverbrauch im Gewerbe Vorstellung möglicher Geschäftsmodelle

Mehr

Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen

Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen echtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen AKTEUSFOUM Solarenergie 10. Dezember 2014 Göttingen Dr. Florian Valentin Über uns Erneuerbaren Energien

Mehr

Zusammensetzung des Strompreises

Zusammensetzung des Strompreises Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,

Mehr

Impulsvortrag Eigenverbrauch. Jens Hobohm, Bereichsleiter Energiewirtschaft Berlin, 18. September 2013

Impulsvortrag Eigenverbrauch. Jens Hobohm, Bereichsleiter Energiewirtschaft Berlin, 18. September 2013 Impulsvortrag Eigenverbrauch Jens Hobohm, Bereichsleiter Energiewirtschaft Berlin, 18. September 2013 Gliederung 01 Definition und Bedeutung der Strom-Eigenerzeugung heute 02 Anreize für Eigenerzeugung

Mehr

Stromerzeugung in der Wohnungswirtschaft neue Wege für den Klimaschutz

Stromerzeugung in der Wohnungswirtschaft neue Wege für den Klimaschutz e ee e - KONZEPTE Stromerzeugung in der Wohnungswirtschaft neue Wege für den Klimaschutz Mieterstromprojekte 1 Ansichten eines Energieversorgers Thomas Leidreiter Mieterstromprojekte Marktplatz: Innovative

Mehr

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Mehr

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015

Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind

Mehr

Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz

Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung Prof. Dr. Scholz Gliederung Der intendierte Ausbau erneuerbarer Energien Das Fördersystem des deutschen EEG und seine Finanzierung

Mehr

Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG

Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Unter Vorbehalt gültig ab 01.01.2014 Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung

Mehr

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze

Mehr

Kosten- und Abgabensituation von Batteriespeichern

Kosten- und Abgabensituation von Batteriespeichern Forschungsstelle Umweltenergierecht Workshop Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz von Speichern Kosten- und Abgabensituation von Batteriespeichern Frank Sailer Aachen, 21.05.2014

Mehr

Der Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2

Der Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2 Der Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2 Eine Vorbemerkung Warum ist die Regelung zur Eigenversorgung

Mehr

Strompreise Zahlen, Daten, Fakten

Strompreise Zahlen, Daten, Fakten Strompreise Zahlen, Daten, Fakten Inhalt 1. Wie funktioniert der Strommarkt?... 2 2. Wie setzt sich der Strompreis zusammen?... 3 3. Wie hat sich der Strompreis entwickelt?... 8 Seite 1 von 9 1. Wie funktioniert

Mehr

pachten selbst erzeugen sparen

pachten selbst erzeugen sparen pachten selbst erzeugen sparen So lohnt sich Ihre eigene Energiewende Gewerblich genutzte Gebäude mit großen Dachflächen sind die ideale Basis für eine Photovoltaikanlage. Sie bieten Immobilieneigentümern

Mehr

Erläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG

Erläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG Allgemeine Erläuterung: Die übermittelten Daten aus dem Erhebungsbogen Stromkennzeichnung werden von der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der in den Stromkennzeichnungen an Letztverbrauchern ausgewiesenen

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

BTUSIMON. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei dem Strom-Eigenverbrauch unter besonderer Berücksichtigung des EEG

BTUSIMON. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei dem Strom-Eigenverbrauch unter besonderer Berücksichtigung des EEG BTUSIMON Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei dem Strom-Eigenverbrauch unter besonderer Berücksichtigung des EEG Vortrag bei der IHK Schwaben am 14.11.2013 1 Inhaltsübersicht Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen):

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen

Gutachterliche Stellungnahme Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen Gutachterliche Stellungnahme Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen Erstattet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz

Mehr

Energie für Mühlheim 2015

Energie für Mühlheim 2015 Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2 05.11.14 12:38 Seite 1 Strom und Gas werden günstiger! Energie für Mühlheim 2015 Die Grundversorgungstarife Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2

Mehr

Informationen zu den Strompreisen

Informationen zu den Strompreisen Die Kosten für seinen monatlichen Stromverbrauch kennt wohl jeder. Aber nicht jeder weiß, wie sich der Strompreis überhaupt zusammensetzt. Für alle, die es genau wissen wollen, haben wir auf den folgenden

Mehr

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom Informationen zu 33 (2) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und deren praktische Umsetzung Dipl.-Ing. Susanne Jung Rechtliches Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG)

Mehr

Netzentgelte -Struktur, Entwicklung und Verteilung-

Netzentgelte -Struktur, Entwicklung und Verteilung- Netzentgelte -Struktur, Entwicklung und Verteilung- Heinz Werner Gottlob, Bundesnetzagentur Referatsleiter Energieregulierung Öffentliche Anhörung am 5. November 2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - Energieausschuss

Mehr

Vermarktung von Solarstrom ohne Netzdurchleitung. Martin Voigt, Grünstromwerk GmbH Berliner Energietage, 17.05.2013

Vermarktung von Solarstrom ohne Netzdurchleitung. Martin Voigt, Grünstromwerk GmbH Berliner Energietage, 17.05.2013 Vermarktung von Solarstrom ohne Martin Voigt, Grünstromwerk GmbH Berliner Energietage, 17.05.2013 Grünstromwerk: Wir vermarkten Solarstrom! Börsenvermarktung Vor-Ort-Vermarktung Neue Stromprodukte Direktvermarktung

Mehr

Strompreis transparent wofür Verbraucher tatsächlich zahlen.

Strompreis transparent wofür Verbraucher tatsächlich zahlen. Strompreis transparent wofür Verbraucher tatsächlich zahlen. So setzt sich der Strompreis zusammen Der größte Anteil: Steuern & Abgaben Kosten für Netz und Versorgungssicherheit Vertrieb und Beschaffung

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Eigenstrom aus PV-Anlagen ein Baustein für 100%-EE-Regionen

Eigenstrom aus PV-Anlagen ein Baustein für 100%-EE-Regionen Eigenstrom aus PV-Anlagen ein Baustein für 100%-EE-Regionen Dr. Stefan Dietrich 5. Kongress 100% Erneuerbare-Energie-Regionen I 24.09.2013 Windwärts Energie GmbH > Gegründet 1994, Firmensitz in Hannover

Mehr

Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz

Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz Langensalza Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz 1. Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung im Stromverteilungsnetz esleistungspreissystem Benutzungsdauer

Mehr

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen,

Mehr

Berliner Energietage 2014

Berliner Energietage 2014 Berliner Energietage 2014 Mit Genossenschaften die Energiewende in der Stadt bürgernah gestalten RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften

Mehr

Eigenstromvermarktung

Eigenstromvermarktung Headline Eigenstromvermarktung Subtitle im Text Mehrfamilienhaus Profitieren Sie von unserer Erfahrung in über 150 umgesetzten Eigenstromprojekten mit über 3.000 sich selbst versorgenden Stromkunden Die

Mehr

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung EEG 2.0 - Neue Spielregeln für die Besondere Ausgleichsregelung 02. Juli 2014, IHK Hagen ewb Hillebrand energiewirtschaftliche Beratung Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Hillebrand MBA Kardinal-von-Galen-Str. 13

Mehr

Neue Wege in die Zukunft der Bürgerenergie: Strom von Bürgern für Bürger. Generalversammlung 17.04.2015 Mörfelden-Waldorf Felix Schäfer

Neue Wege in die Zukunft der Bürgerenergie: Strom von Bürgern für Bürger. Generalversammlung 17.04.2015 Mörfelden-Waldorf Felix Schäfer Neue Wege in die Zukunft der Bürgerenergie: Strom von Bürgern für Bürger Generalversammlung 17.04.2015 Mörfelden-Waldorf Felix Schäfer Die Energieversorgung wurde sehr lange von Bürgern übernommen und

Mehr

EEG-Novelle 2012 II Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012?

EEG-Novelle 2012 II Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012? Stand: August 2012 EEG-Novelle 2012 II Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012? Dieses Informationspapier gibt einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen des EEG 2012 II im Bereich der Solarstromförderung.

Mehr

Dezentrale Versorgungskonzepte im EEG 2014: Direktverbrauch macht Mieterstrom und andere innovative Formen der Vor-Ort- Vermarktung möglich

Dezentrale Versorgungskonzepte im EEG 2014: Direktverbrauch macht Mieterstrom und andere innovative Formen der Vor-Ort- Vermarktung möglich Dezentrale Versorgungskonzepte im EEG 2014: Direktverbrauch macht Mieterstrom und andere innovative Formen der Vor-Ort- Vermarktung möglich System- und Marktintegration der erneuerbaren Energien beschleunigen,

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012

Mehr

Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013

Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Berlin, 29. Oktober 2012 Weitere Umlagen

Mehr

ERHEBUNG ZUM EXPORTKLIMA DER ERNEUERBARE-ENERGIEN-BRANCHE Ergebnisse. www.export-erneuerbare.de

ERHEBUNG ZUM EXPORTKLIMA DER ERNEUERBARE-ENERGIEN-BRANCHE Ergebnisse. www.export-erneuerbare.de ERHEBUNG ZUM EXPORTKLIMA DER ERNEUERBARE-ENERGIEN-BRANCHE Ergebnisse www.export-erneuerbare.de IMPRESSUM Herausgeber: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Regenerative Energien Chausseestraße 8 a 0 Berlin

Mehr

Information zur EEG-Novelle 2014

Information zur EEG-Novelle 2014 Information zur EEG-Novelle 2014 Der Bundestag hat nach kontroversen Verhandlungen am 27. Juni 2014 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen und hieran am 4. Juli 2014 nochmals

Mehr

Photovoltaikmarkt 2014 Mit solaren Eigenverbrauch, Speichern und Vor-Ort- Versorgung neue Geschäftsmodelle umsetzen

Photovoltaikmarkt 2014 Mit solaren Eigenverbrauch, Speichern und Vor-Ort- Versorgung neue Geschäftsmodelle umsetzen Photovoltaikmarkt 2014 Mit solaren Eigenverbrauch, Speichern und Vor-Ort- Versorgung neue Geschäftsmodelle umsetzen Markus Meyer Leiter Politik & Strategie Kassel, 11. November 2014 Bundesverband Solarwirtschaft

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen der Stromversorgung Greding, Raiffeisenbank Greding-Thalmässing

Mehr

Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht

Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht Niels Schnoor Referent Erneuerbare Energien Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. Einleitung Systematik der Netzentgelte: Netzkosten

Mehr

Betriebswirtin des Handwerks

Betriebswirtin des Handwerks Betriebswirtin des Handwerks Dr. Timmermann Str. 22 31515 Wunstorf Tel. (0 50 31) 51 53 31 info@beratung-stanzel.de Heute meinerseits für Sie: Energiekosten und deren Optimierung Entwicklung der Strompreise

Mehr

EEG 2014 Was ändert sich zum 1.8.2014 für die Photovoltaik?

EEG 2014 Was ändert sich zum 1.8.2014 für die Photovoltaik? Stand: 25. Juli 2014 EEG 2014 Was ändert sich zum 1.8.2014 für die Photovoltaik? Mit dem zum 1.8.2014 geplanten Inkrafttreten des neuen EEG 2014 ändern sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen

Mehr

Ein Überblick zu den Stromverteilernetzentgelten in Deutschland

Ein Überblick zu den Stromverteilernetzentgelten in Deutschland Ein Überblick zu den Stromverteilernetzentgelten in Deutschland Heinz Werner Gottlob, Bundesnetzagentur Referatsleiter Energieregulierung 6. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze

Mehr

Bestandsaufnahme Mieterstrom: Was braucht die Wohnungswirtschaft?

Bestandsaufnahme Mieterstrom: Was braucht die Wohnungswirtschaft? Berliner Energietage 27.04.2015 Startpunkt Wärmewende, Startpunkt Mieterstrom was folgt? Neue Lösungen in der dezentralen Energieversorgung urbaner Quartiere. Bestandsaufnahme Mieterstrom: Was braucht

Mehr

Photovoltaik-Eigenverbrauch in Gewerbe und Wohnanlagen lohnt sich

Photovoltaik-Eigenverbrauch in Gewerbe und Wohnanlagen lohnt sich Photovoltaik-Eigenverbrauch in Gewerbe und Wohnanlagen lohnt sich Aktionskreis Energie Berlin 16. Juni 2015 Thomas Seltmann www.photovoltaikratgeber.info E-Mail: ts@poliko.de Twitter: @solarbetreiber photovoltaikratgeber.info

Mehr

Preisblatt Preise für den Tarif Perle24

Preisblatt Preise für den Tarif Perle24 Preise für den Tarif Perle24 Perle24 Mit unserem Produkt Perle24 erhalten Sie einen Stromtarif der sich an Haushalte mit konstantem Stromverbrauch richtet. Hierbei zahlen Sie rund und die Uhr - 24 Stunden

Mehr

Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011

Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011 Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011 Inhalt 1. Einspeisevergütung 2011 2. Umsatzsteuer bei Eigenstromnutzung 3. Technischer Aufbau Zählerschrank 4. Allgemeine Infos Seite 2 1. Einspeisevergütung 2011 (Stand:

Mehr

Messung EURO/Jahr. Umspannung zur Niederspannung 300,00 300,00

Messung EURO/Jahr. Umspannung zur Niederspannung 300,00 300,00 Gemeinde Gochsheim Elektrizitätsversorgung Am Plan 4-6 97469 Gochsheim Netznutzungsentgelte des EVU Gochsheim für das Jahr 2013 Mit Bescheid vom 15.12.2008 (Az 22-3163.10-11/08) bzw. 05.05.2010 (Az 22-3163.10-10/09)

Mehr

Die Direktvermarktung von

Die Direktvermarktung von Sonja Hemke Die Direktvermarktung von Strom aus Windenergie 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, 23. November 2012 Inhalt 1. Marktprämienmodell im Jahre 2012 Rückblick 2. Managementprämien Verordnung

Mehr

Daten zur Strombereitstellung erneuerbarer Energien Deutschland, Hessen und Nordhessen (Stand 03/16)

Daten zur Strombereitstellung erneuerbarer Energien Deutschland, Hessen und Nordhessen (Stand 03/16) Daten zur Strombereitstellung erneuerbarer Energien, und (Stand 03/16) WINDENERGIE Onshore Zubau (MW) 2.086 2.324 2.998 4.750 Installierte Gesamtleistung (MW) 29.071 30.989 33.730 38.116 Anzahl Anlagen

Mehr

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48

Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Init7 Unternehmenspräsentation

Init7 Unternehmenspräsentation Init7 Unternehmenspräsentation Das Unternehmen Init7 Struktur der Init7 mit klarem Fokus auf drei Kernkompetenzen Init7 Holding AG Init7 (Switzerland) AG Init7 (Germany) GmbH Layer One AG Access Services

Mehr