Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe
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- Meta Wolf
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1 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe Aufgrund von 106, Abs. 2 in Verbindung mit 106, Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein- Neckar-Odenwald vom 22. Juli 2009 mit Schreiben vom 14. Juli 2010 unter dem Aktenzeichen /52 genehmigt. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 100. Sitzung am auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (115. Sitzung / ) nach 41, 44, 91 Nr. 4 und 106 Absatz 1, Nummer 10 und Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen (Beschluss der Vollversammlung vom , Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom , AZ /26, Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 4 vom ) die Durchführung folgender Lehrgänge zur überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover: Beruf: Einzugsbereich: Lehrgangsort: Träger: Elektroniker/ in Fachrichtung: Energie- und Gebäudetechnik Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Lehrgang, Thema der Unterweisung, Ausbildungsjahr ETE 2A/04 Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation (Telekommunikation) ab dem 2. Ausbildungsjahr ETE 2B/04 Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation (Empfangstechnik) ab dem 2. Ausbildungsjahr Dauer in Arbeitswochen 1 1 Der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg genehmigte Beschluss wird hiermit ausgefertigt. Er wird in der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 24/ 2010, Erscheinungstag , veröffentlicht und verkündet. In der DHZ erfolgt der Hinweis auf der Webseite im Internetauftritt Unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen wird dort der oben genannte Beschluss veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt parallel zum Erscheinungstag der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Nr. 24/2010. gez.: Walter Tschischka Präsident gez. Dieter Müller Hauptgeschäftsführer
2 Kennziffer: ETE2A/04 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im ELEKTROTECHNIKER-HANDWERK Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation (Telekommunikation) 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Durchführung: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 6-12 Auszubildende je Lehrgang 3 INHALT Zeitanteil Die nachstehenden Qualifikationen sollen an Aufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, handlungsorientiert und in verknüpfter Form vermittelt werden. 3.1 Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation 10 % Daten und Sachverhalte, auch in Englisch, visualisieren, Grafiken erstellen und Sachverhalte präsentieren Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch englischsprachige, zusammenstellen und modifizieren 3.2 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen 20 % Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und bewerten, Kosten und Erträge von erbrachten Leistungen errechnen und bewerten Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
3 Kennziffer: ETE2A/04 Kunden die Produkte und Dienstleistungen des Betriebes erläutern, Produkte demonstrieren, den Kunden bei der Produktauswahl beraten Produkte und Dienstleistungen verkaufen Anlagen dem Kunden übergeben, Leistungsmerkmale erläutern sowie Kunden in die Nutzung einweisen, Abnahmeprotokoll erstellen Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen Reklamationen prüfen und bearbeiten 3.3 Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation 50 % Telekommunikationsendgeräte und Telekommunikationsanlagen an das Fernmeldenetz anschließen, Funktions- und Leistungsmerkmale einstellen und dokumentieren Breitbandkommunikationsanlagen installieren Erdungs- und Potenzialausgleichsleitungen anschließen, Blitzschutz und Erdungsverhältnisse beurteilen, Komponenten des inneren Blitzschutzes, Schaltgeräte und Überstrom-Schutzeinrichtungen einbauen, verdrahten und kennzeichnen Messprotokolle erstellen Tekommunikationsanlagen prüfen, Fehler ermitteln und beseitigen Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen Leistungsfähigkeit von Systemen messen und beurteilen Experten und Diagnosesysteme auswählen und anwenden Elektromagnetische Verträglichkeit beurteilen und herstellen Netze prüfen, netzspezifische Messungen durchführen 3.4 Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse 20 % Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren, Prüfungen dokumentieren Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln suchen, zur Beseitigung beitragen und dokumentieren 100 %
4 Kennziffer: ETE2A/04 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Qualifikationen: Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltenweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Mögliche Umweltbelastungen und den Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären. Geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln prüfen Betriebsmittel reinigen und vor Korrosion schützen Vermittlungsformen Ziel des Lehrgangs ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Hierzu sind die Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses (Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses zur Ausbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten) zu berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.: eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale und betriebliche Besonderheiten berücksichtigt nach betrieblichem, branchen- bzw. regionalspezifischem Bedarf inhaltlich, methodisch und zeitlich flexibilisierbar und adressatengerecht aufbereitete Inhalte die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den Lernvoraussetzungen der Teilnehmer orientiert eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen der Betriebe die Vermittlung von Fach-, Human- und Sozialkompetenz nach dem Prinzip der handlungsorientierten Unterweisung (Stand: November 2008)
5 Kennziffer: ETE2B/04 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im ELEKTROTECHNIKER-HANDWERK Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik ( ) 1 Thema der Unterweisung Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation (Empfangstechnik) 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Durchführung: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 6-12 Auszubildende je Lehrgang 3 INHALT Zeitanteil Die nachstehenden Qualifikationen sollen an Aufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, handlungsorientiert und in verknüpfter Form vermittelt werden. 3.1 Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation 10 % Daten und Sachverhalte, auch in Englisch, visualisieren, Grafiken erstellen und Sachverhalte präsentieren Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch englischsprachige, zusammenstellen und modifizieren 3.2 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen 20 % Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und bewerten, Kosten und Erträge von erbrachten Leistungen errechnen und bewerten Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen Kunden die Produkte und Dienstleistungen des Betriebes erläutern, Produkte demonstrieren, den Kunden bei der Produktauswahl beraten
6 Kennziffer: ETE2B/04 Produkte und Dienstleistungen verkaufen Anlagen dem Kunden übergeben, Leistungsmerkmale erläutern sowie Kunden in die Nutzung einweisen, Abnahmeprotokoll erstellen Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen Reklamationen prüfen und bearbeiten 3.3 Errichten und Prüfen von Systemen der Gebäudekommunikation 50 % Konzepte für analoge und digitale Empfangsanlagen bewerten Antennenträger, Antennen und deren Betriebsmittel auswählen Antennen entsprechend der Empfangsverhältnisse und baulichen Gegebenheiten installieren und erden, Empfangsanlagen installieren Erder einbringen, Erdungs- und Potenzialausgleichsleitungen verlegen und anschließen, Blitzschutz und Erdungsverhältnisse beurteilen, Komponenten des inneren Blitzschutzes, Schaltgeräte und Überstrom-Schutzeinrichtungen einbauen, verdrahten und kennzeichnen Messprotokolle erstellen Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen prüfen, Fehler ermitteln und beseitigen Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen Leistungsfähigkeit von Systemen messen und beurteilen Experten und Diagnosesysteme auswählen und anwenden Elektromagnetische Verträglichkeit beurteilen und herstellen Anlagen prüfen, anlagenspezifische Messungen durchführen 3.4 Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse 20 % Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren, Prüfungen dokumentieren Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln suchen, zur Beseitigung beitragen und dokumentieren 100 %
7 Kennziffer: ETE2B/04 Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Qualifikationen: 1. Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen 2. Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden 3. Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten 4. Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltenweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 5. Mögliche Umweltbelastungen und den Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären. Geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden 6. Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen 7. Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 8. Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln prüfen 9. Betriebsmittel reinigen und vor Korrosion schützen Vermittlungsformen Ziel des Lehrgangs ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Hierzu sind die Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses (Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses zur Ausbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten) zu berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.: 10. eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale und betriebliche Besonderheiten berücksichtigt 11. nach betrieblichem, branchen- bzw. regionalspezifischem Bedarf inhaltlich, methodisch und zeitlich flexibilisierbar und adressatengerecht aufbereitete Inhalte 12. die Zusammenstellung eines geeigneten Methodenmixes, der sich an den Lernvoraussetzungen der Teilnehmer orientiert 13. eine Orientierung an den Geschäfts- und Arbeitsprozessen der Betriebe 14. die Vermittlung von Fach-, Human- und Sozialkompetenz nach dem Prinzip der handlungsorientierten Unterweisung (Stand: November 2008)
Elektroniker/ in Fachrichtung: Automatisierungstechnik. Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe Hier: Verlegung des Durchführungsortes Aufgrund von 106, Abs. 2 in Verbindung mit
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