Rentenversicherung für Freie und Selbstständige

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1 Rentenversicherung für Freie und Selbstständige Uwe Fachinger ver.di-landeskommission Selbstständige (LKS) 2. ver.di Selbstständigentag 1. April 2017 in Hannover

2 Gliederung Definition selbständig Erwerbstätiger Status quo Versicherter Personenkreis Finanzierung im Hinblick auf die Beitragszahlung und -tragung und damit auch die Auftraggeberbeteiligung Leistungen von gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherungssystemen Grundlegende Aspekte Finanzierung Leistung Reformvorschläge

3 Definition selbständig Erwerbstätiger Es gibt keine Definition selbständiger Erwerbstätigkeit Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liefert eine Negativabgrenzung Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist Persönlich abhängig ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann Inhalt Durchführung Zeit Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen Ab 1. April 2017 gesetzlich in 611a BGB definiert Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt die Arbeitskraft als selbständig

4 Definition selbständig Erwerbstätiger Statistisches Bundesamt Selbstständige sind Personen, die wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen einschl. selbstständige Handwerker/-innen ein Unternehmen, Betrieb Arbeitsstätte leiten gewerblicher Art landwirtschaftlicher Art alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister/-innen

5 Definition der Selbständigkeit Sofern keine Erwerbstätigenabsicherung besteht, muß eine positive Definition der jeweiligen Gruppen erfolgen. Bisher existiert diese für selbständig Erwerbstätige nicht. Statusfeststellungsverfahren Charakterisierung, u. a. Weisungsunabhängig Keine organisatorische Eingliederung Gestaltungsfreiheit Wechselnde Auftraggeber Unternehmerisches Risiko

6 Grundlegende Probleme Gleichartigkeit Beschäftigungsformen selbständiger Erwerbstätigkeit ähneln denen der abhängigen Beschäftigung immer mehr und machen die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung zunehmend schwieriger Statuswechsel Übergänge zwischen den Beschäftigungsformen sind fließend Der Wechsel von einem Status in den anderen tritt im Laufe des Erwerbslebens häufiger auf Erwerbshybridisierung Zeitgleichheit von selbständiger und abhängiger Erwerbstätigkeit

7 Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bei selbständig Erwerbstätigen, stark vereinfacht, Stand April Schicht Regelversorgung Nachgelagerte Besteuerung Grundsicherung Freiwillige Versicherung (GRV) Berufsständische Versorgungswerke Alterssicherung der Landwirte Basisrente ( 2 AltZertG, 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII Sonderregelungen für Selbständige innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung Personenkreis Nicht pflichtversicherte Selbständige Freie Berufe Landwirte Selbständige nach 2, 4 SGB VI

8 Status quo: Pflichtversicherte selbständig Erwerbstätige Versicherte kraft Gesetzes a) Hausgewerbetreibende b) Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger, Regelsystem Deutsche Rentenversicherung Bund Sicherungssystem Zusatzsystem c) Selbständige mit einem Auftraggeber c) Nach erstmaliger Aufnahme für einen Zeitraum von drei Jahren von der Versicherungspflicht befreit sowie ab dem 58. Lebensjahr nach vorheriger selbständiger Tätigkeit ( 6 Abs. 1a i. V. m. 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI) d) Seelotsen Deutsche Rentenversicherung Bund d) Gemeinsame Ausgleichskasse e) Küstenschiffer und Küstenfischer Deutsche Rentenversicherung Bund im Seelotswesen der Reviere

9 Status quo: Pflichtversicherte selbständig Erwerbstätige Gewerbetreibende, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben) Künstler und Publizisten Landwirte Teilgruppen der Freien Berufe Regelsystem Deutsche Rentenversicherung Bund mit der Befreiungsmöglichkeit nach 18-jähriger Pflichtversicherung ( 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI) Deutsche Rentenversicherung Bund (nach dem Künstlersozialversiche-- rungsgesetz) Landwirtschaftliche Alterssicherung Versorgungswerke der freien Berufe Sicherungssystem Zusatzsystem

10 Status quo: Finanzierung der in der GRV Pflichtversicherten Versicherte kraft Gesetzes a) Hausgewerbetreibende b) Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger c) Selbständige mit einem Auftraggeber Beitrag des/der Versicherten Bemessungsgrundlage Ausnahmen a) Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze b) Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße b) bei Nachweis eines höheren oder niedrigeren Einkommens dieses Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, mindestens jedoch monatlich 400 EUR; Hebammen mit Niederlassungserlaubnis mind. 40 vh der Bezugsgröße Finanzierung a) Beiträge: 50 vh Versicherte und 50 vh Arbeitgeber; zusätzlich Bundeszuschuß b) Beiträge: 100 vh Versicherte; zusätzlich Bundeszuschuß c) Beiträge: 100 vh Versicherte; zusätzlich Bundeszuschuß d) Seelotsen d) Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze e) Küstenschiffer und Küstenfischer e) das in der Unfallversicherung maßgebende beitragspflichtige Arbeitseinkommen e) Beiträge: 100 vh Versicherte; Zuschüsse der Länder; zusätzlich Bundeszuschuß

11 Status quo: Finanzierung der in der GRV Pflichtversicherten Gewerbetreibende, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben) Künstler und Publizisten Bemessungsgrundlage Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen Beitrag des/der Versicherten Ausnahmen bei Nachweis eines höheren oder niedrigeren Einkommens dieses Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, mindestens jedoch monatlich 450 EUR nicht versicherungspflichtig bei einem monatlichen Einkommen von unter 325,00 EUR Finanzierung Beiträge: 100 vh Versicherte; zusätzlich Bundeszuschuß Beiträge: 50 vh Versicherte, 30 vh Auftraggeber, 20 vh Bundeszuschuß

12 Reformvorschläge des DGB Zur Lösung der Probleme u. a. 1. Erwerbstätigenversicherung 1. Aufnahme der Selbständigen in die GRV 2. Rentenniveau 1. Kurzfristig: Stabilisierung des Rentenniveaus 2. Langfristig: Erhöhung des Rentenniveaus 3. Finanzierung durch Anhebung der Beitragssätze 4. Finanzierung der sogenannten Mütterrente aus Steuermitteln 3. Stärkung betrieblicher Altersvorsorge 1. Stärkere staatliche Förderung 2. Beteiligung der Arbeitgeber 4. Flexibler Übergang in die Rente 5. Rente nach Mindestentgeltpunkten erweitern 6. Abschläge für Erwerbsminderungsrenten abschaffen 7. Teilrente ab dem 60. Lebensjahr

13 Reformvorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung Mindestsicherungsniveau vor Steuern auf 46 Prozent festlegen Beitragssatzbegrenzung Regelaltersgrenze beibehalten Sicheres Netz für nicht idealtypisch verlaufene Erwerbsbiografien Steuerfinanzierte Solidarrente außerhalb des Renten- und Sozialrechts Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Absicherung von Selbständigen in der GRV Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Transparenz in der Alterssicherung

14 Grundlegende Aspekte Sparbereitschaft Minderschätzung zukünftiger Bedarfe Humankapital (u. a. finanzielle Kenntnisse) Kosten (Information, Beschaffung, indirekte Kosten) Opportunitäts- bzw. Alternativkosten Ressourcen sind begrenzt Erwerb eines Gutes bedeutet Verzicht auf ein anderes Gut Somit hängt die Bereitschaft von den relativen Preisen anderer Güter ab Preis des betreffenden Gutes Preise von Substituten Ausgaben für Gesundheit, um möglichst lange erwerbstätig sein und Erwerbseinkommen erzielen zu können Preise von Komplementen Bei Wohneigentum die Versicherung des Objektes, Steuern, Kosten der Instandhaltung Preise anderer Güter

15 Grundlegende Aspekte Sparfähigkeit Definition einer adäquaten Sparfähigkeit Einkommensgröße Brutto- versus Nettoeinkommen Relativ hohe Belastung bei niedrigen Einkommen durch Festbeträge (Prämien) Stetiger Einkommensverlauf Zugang zu Produkten Ausschluß durch Risikoselektion der Anbieter

16 Finanzierung 1. Erfasster Personenkreis Gestaltung entsprechender Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten Positive Anreize 2. Bemessungsgrundlage Einkunftsarten 3. Tarifgestaltung Einkommensbezogene Beiträge und/oder Festbetrag Höhe des Beitragssatzes Beitragszahlung anteilig oder in voller Höhe

17 Finanzierung 4. Dynamisierung Anpassung der Beitragszahlung 5. Gewährleistung eines stetigen Mittelzuflusses Im Zeitablauf relativ großen Schwankungen Periodizität der Beitragszahlung Phasen der Auftragslosigkeit und Zahlungsausfall

18 Festbeträge und einkommensbezogene Beiträge Belastung in vh Regelbeitrag 543,24 Schnittpunkt bei 2.905,03 Mindestbeitrag 84, Einkommen pro Monat in Euro aktueller Beitragssatz

19 Leistung Leistungsart - Materielle Absicherung Langlebigkeit Erwerbsminderung Hinterbliebene Medizinische Rehabilitation Leistung auslösender Tatbestand Altersgrenze Bei Erwerbsminderung: Berücksichtigung der Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes

20 Leistung Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage analog zur Finanzierung Leistungshöhe Ermittlung der Rechengrößen in der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. aktueller Rentenwert, Bezugsgröße, Bundeszuschuß, Bruttolöhne und gehälter gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung Dynamisierung bzw. Anpassung

21 Rentenformel ( 64 SGB VI) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, 2. der Rentenartfaktor und 3. der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn vervielfältigt werden. Monatliche Rente = Zugangsfaktor Entgeltpunkte Rentenartfaktor aktueller Rentenwert Im Zeitablauf veränderliche Größen

22 Entgeltpunkt, vereinfachte Darstellung - 70 Abs. 1 SGB VI Entgeltpunkt = = das durch Beiträge versicherte Bruttoarbeitseinkommen eines Kalenderjahres (Beitragsbemessungsgrundlage) dividiert durch dividiert durch das Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer desselben Kalenderjahres das Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer desselben Kalenderjahres Beitragsbemessungsgrundlage für Beitrittsgebiet Beitragsbemessungsgrundlage = für Beitrittsgebiet = Bruttoarbeitseinkommen eines Kalenderjahres Bruttoarbeitseinkommen eines Kalenderjahres multipliziert mit multipliziert mit Umrechnungswert Umrechnungswert (2012 = 1,1754) (2016 = 1,1479)

23 Aktueller Rentenwert ( 68 SGB VI) AR t = BE t AVA2012 RVBt 1 RQ t 1 ARt 1 1 α + 1 BEt 2 bbet 3 BE 100 AVA2012 RVBt 2 RQt 2 t 2 BE bbe t 3 t 2 AR = aktueller Rentenwert, BE = Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Kalenderjahr, ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen, nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, bbe = aus der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelten beitragspflichtige Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld, AVA 2012 = Altersvorsorgeanteil im Jahr 2012 (4 vh), RVB = durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten im Kalenderjahr, RQ = Rentnerquotient, α = 0,25 (sog. Nachhaltigkeitsfaktor).

24 Entgeltpunkte (1.065,75 ) 40 Entgeltpunkte (1.218,00 ) Absicherungsniveaus der GRV mit AR = 30,45 für 2016 Anzahl an Jahren Entgeltpunkte (913,50 ) Eckrente: 45 Versicherungsjahre und durchschnittlich 1 Entgeltpunkt pro Jahr 45 Entgeltpunkte (1.370,25 ) ,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 Durchschnittlicher Entgeltpunkt pro Jahr

25 Sicherungsniveau vor Steuern Sicherungsniveau in vh Jahr

26 Erforderliche Versicherungsjahre für eine GRV-Rente auf Grundsicherungsniveau (Eckrentenniveau entspricht 40 % des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts) ,8 Durchschnittsentgelt , ,2 bei Bezug von 75 % des Durchschnittsentgelts Versicherungsjahre ,9 39,1 bei Bezug des Durchschnittsentgelts Sicherungsniveau vor Steuern 2030 ( 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI) Sicherungsniveau vor Steuern 2020 ( 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI) Eckrentenniveau in % des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts

27 Stärkung betrieblicher und privater Altersvorsorge Finanzierung durch risikoorientierte Festbeträge Überproportional starke Belastung niedriger Einkommen Ausschluß bei bestimmten Risikogruppen Bemessungsgrundlage Verfügbares Einkommen (Bedarfsgemeinschaft) Leistungshöhe Einkommensunabhängig Abhängig vom Beitrag Anpassung betrieblicher und privater Altersvorsorge

28 Lebensversicherung Höhe der Beiträge (Prämien) Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand etc. bei Vertragsabschluß aber Unisex-Tarife bei Neuverträgen Anzahl der Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden Bewertung der Kapitalanlage zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme Höhe der Verzinsung Rechnungszinssatz (umgangssprachlich Garantiezins ) Dieser wird schon bei der Kalkulation der Prämien berücksichtigt

29 Dynamiksätze einzelner Verträge 4,5 4,0 3,5 Dynamiksätze in vh 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0, Jahr Fachinger, Uwe / Künemund, Harald / Schulz, Martin F. / Unger, Katharina (2015): Kapitalgedeckte Altersversorgung Ihr Beitrag zur Lebensstandardsicherung, in: Schmähl, Winfried / Fachinger, Uwe (Hrsg.): Absicherung im Alter. Diskurse und Perspektiven. Beiträge zur Sozial- und Verteilungspolitik. Münster: Lit-Verlag, S. 333.

30 Zinssätze 6,0 5,5 5,0 4,5 4,0 Zinssätze 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 Jahr Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere Rentenversicherungsbericht 2016 Rechnungszinssatz

31 Dividende der Allianz AG/SE in Euro Dividende in Euro Jahr

32 Anzahl an Jahren ? Höhe ist abhängig vom Erfolg der Kapitalsammelstelle (Versicherung / Bank) ,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 Durchschnittlicher Beitrag pro Jahr

33 Fazit Zur Lösung der Probleme 1. Erfordernis der Formulierung von konkreten Zielvorgaben 2. Gebot einer ganzheitlichen Sichtweise 3. Notwendigkeit gesamtgesellschaftlich zu treffender konsensualer Entscheidungen Es werden sich im Detail zahlreiche Probleme aufgrund der Interdependenz der sozialen Sicherungssysteme sowie der wirtschafts-, sozial- und finanzpolitischen Verflechtungen ergeben.

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