Der Anfang ist das Wichtigste acht Semester Studium für das neue Primarschullehramt
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- Joseph Jobst Ritter
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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Der Anfang ist das Wichtigste acht Semester Studium für das neue Primarschullehramt Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. über welche Kompetenzen eine Grundschullehrkraft angesichts des hohen Stellenwerts der Grundschule für die bestmögliche Bildung aller Kinder künftig verfügen muss; 2. welche unverzichtbaren fachlichen, fachdidaktischen, pädagogischen und zeitlichen Anforderungen sich daraus für die Prüfungsordnung für das neue Primarschullehramt ergeben; 3. welche Gründe aus ihrer Sicht dafür sprechen, bei der Novellierung der Lehramtsstudiengänge für die Primarstufe und die Sekundarstufe (Hauptund Realschule) jeweils die gleiche Studiendauer von acht Semestern vorzusehen; 4. welche Stellungnahmen zur Studiendauer des neuen Primarschullehramts seitens der Pädagogischen Hochschulen, der Staatlichen Seminare für Didaktik, der Bildungsverbände Grundschulverband, GEW, VBE sowie der Elternvertreter vorliegen; 5. wie viele Semester in den anderen 15 Bundesländern für das Studium der Primarstufe/Grundschule in der Prüfungsordnung festgelegt sind, bzw. bei anstehenden Novellierungen vorgesehen sind; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 II. 1. den hohen Stellenwert der frühen Bildung und die dazu erforderlichen fachlichen und pädagogischen Anforderungen für die Lehrkräfte in der Grundschule bei der Ausgestaltung und Studiendauer des neuen Primarschullehramts zugrunde zu legen; 2. für die Studiendauer des neuen Primarschullehramts die gleiche Studiendauer von acht Semestern festzulegen wie beim neuen Sekundarschullehramt (Hauptschule/Realschule) Kretschmann, Rastätter, Bauer und Fraktion Begründung Die Antragsteller begrüßen, dass mit der beabsichtigten Novellierung der Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen das bisherige Verbundsstudium für die Grund- und Hauptschule aufgelöst wird und künftig ein Lehramtsstudiengang für die Primarstufe und ein Lehramtsstudiengang für die Sekundarstufe (Haupt- und Realschule) eingeführt werden. Denn seit langem steht fest, dass Lehramtsstudiengänge sich nicht primär an Schulformen, sondern an den Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler orientieren sollen. Die bisherigen Entwürfe für die neuen Lehrämter an den Pädagogischen Hochschulen sehen endlich auch eine Überwindung der anachronistischen Studiendauer von nur sechs Semestern für Grund- und Hauptschullehrkräfte und sieben Semestern für Realschullehrkräfte vor. Das neue Sekundarlehramt soll künftig acht Semester betragen. Dagegen soll die Studiendauer für das neue Primarschullehramt nur von sechs auf sieben Semester verlängert werden. Die Behaltung eines kürzeren Lehramtsstudiengangs für die Primarstufe widerspricht allen Erkenntnissen der letzten Jahre über den hohen Stellenwert der frühen Bildung. Die Grundschule als Schule für fast alle Kinder hat die anspruchsvollsten pädagogischen Aufgaben zu bewältigen. Sie muss die Kinder in ihrer ganzen Vielfalt und Unterschiedlichkeit und ihren heterogenen Lernausgangslagen und Leistungspotenzialen individuell fördern und für jedes Kind die entscheidenden Grundlagen für das weitere schulische und lebenslange Lernen legen. Bereits heute ist die Grundschule die innovativste Schulart, weil die Lehrerinnen und Lehrer diese Herausforderungen längst erkannt und angenommen haben. Gleichzeitig steht außer Frage, dass Grundschullehrkräfte künftig besser und umfassender ausgebildet werden müssen. Gerade weil Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer auch künftig vorwiegend als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eingesetzt werden, brauchen sie breite Basisqualifikationen für alle grundschulrelevanten fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Kompetenzen und Inhalte. Großen Handlungsbedarf gibt es auch beim Erwerb der Diagnosefähigkeit, denn sie ist die grundlegende Voraussetzung für individuelle Förderpläne. Daneben sind interkulturelle, sonderpädagogische und sozialpädagogische Kompetenzen für Grundschullehrkräfte notwendig. 2
3 Abgesehen von dieser fachlichen Begründung wäre die Botschaft, dass für kleine Kinder kürzer ausgebildete Lehrkräfte genügen, ein negatives Signal für junge Menschen, die sich für den Lehrerberuf interessieren. Auch der hohe Anteil weiblicher Lehrkräfte an der Grundschule würde noch weiter zunehmen. Nur ein Studium, das die Studierenden der Primarstufe nicht gegenüber den anderen Studierenden der anderen Lehramtsstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule abhängt, bietet außerdem die Garantie dafür, dass die immer wieder in die Debatte gebrachte Absenkung der Gehälter der Grundschullehrkräfte endlich beendet wird. Für die Fraktion GRÜNE steht daher fest, dass die Studiendauer für Grundschullehrkräfte auf keinen Fall geringer sein darf als für das Lehramt in der Sekundarstufe I. Nachdem die mitregierende FDP-Fraktion Anfang März presseöffentlich ebenfalls für das Grundschullehramt acht Semester verlangt hat, gibt es faktisch eine rechnerische Mehrheit im Landtag für ein achtsemestriges Studium für Grundschullehrkräfte. Damit dürfte eigentlich einem entsprechenden Beschluss des Landtags nichts mehr im Wege stehen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. April 2009 Nr /1981 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsminis - terium und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. über welche Kompetenzen eine Grundschullehrkraft angesichts des hohen Stellenwerts der Grundschule für die bestmögliche Bildung aller Kinder künftig verfügen muss; 2. welche unverzichtbaren fachlichen, fachdidaktischen, pädagogischen und zeitlichen Anforderungen sich daraus für die Prüfungsordnung für das neue Primarschullehramt ergeben; Das in der Grundschule vorherrschende Klassenlehrerprinzip erfordert eine breit angelegte Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer dieser Schulart. In einem künftigen Studiengang Lehramt an Grundschulen soll daher das gründliche Studium der Bildungswissenschaften erhalten bleiben und in Abkehr vom klassischen Fächerstudium zugunsten der Vermittlung einer breiten er - ziehungswissenschaftlichen, fachlichen und fachdidaktischen Qualifikation in mehreren grundschulrelevanten Kompetenzbereichen unter besonderer Berükk sichtigung der Elementarpädagogik und des Anfangsunterrichts vermit - telt werden. Zu den Kompetenzbereichen gehören Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache, Mathematik, der naturwissenschaftlich-technische Bereich, die Einführung in eine Fremdsprache der Grundschule, die Einführung in das sozialwissenschaftliche Denken, der Bereich Sport und Gesundheit, die ästhetisch-musikalische Bildung sowie die religiös-ethische Bildung. Die einzelnen Kompetenzbereiche sollen soweit möglich auch Aspekte der bilingualen Vermittlung der entsprechenden Inhalte umfassen. Unabhängig von den studierten Kompetenzbereichen sollen alle Studierenden des Grundschullehr- 3
4 amts eine Grundqualifikation im musisch-ästhetischen Bereich und in der Bewegungserziehung erhalten. In die Ausbildung in den Erziehungswissenschaften, den Kompetenzbe - reichen und den Vertiefungsfächern sollen grundlegende Querschnittskom - petenzen wie interkulturelle Kompetenz, Diagnose- und Förderkompetenz, Medienkompetenz, Sprachkompetenz oder Projektkompetenz einbezogen werden. Eine Prüfungsordnung für einen Studiengang Primarschullehramt wird den fachlichen, fachdidaktischen, pädagogischen und zeitlichen Anforderungen an diesen Studiengang Rechnung tragen. 3. welche Gründe aus ihrer Sicht dafür sprechen, bei der Novellierung der Lehramtsstudiengänge für die Primarstufe und die Sekundarstufe (Hauptund Realschule) jeweils die gleiche Studiendauer von acht Semestern vorzusehen; Die Studiendauer richtet sich maßgeblich nach den Studieninhalten. Die Landesregierung hat über die Novellierung der vorstehend genannten Lehramtsstudiengänge noch keine Entscheidung getroffen. 4. welche Stellungnahmen zur Studiendauer des neuen Primarschullehramts seitens der Pädagogischen Hochschulen, der Staatlichen Seminare für Didaktik, der Bildungsverbände Grundschulverband, GEW, VBE sowie der Elternvertreter vorliegen; Die Pädagogischen Hochschulen, die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Grundschulverband und die GEW fordern in entsprechenden Schreiben eine Regelstudienzeit von acht Semestern für das Lehramt an Grundschulen. Weitere Stellungnahmen zur Dauer dieses Studiengangs liegen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nicht vor. 5. wie viele Semester in den anderen 15 Bundesländern für das Studium der Primarstufe/Grundschule in der Prüfungsordnung festgelegt sind, bzw. bei anstehenden Novellierungen vorgesehen sind; Entsprechende Studiengänge sind in Baden-Württemberg an den Pädagogischen Hochschulen eingerichtet. In den anderen Bundesländern dauern entsprechende universitäre Studiengänge derzeit in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen-Anhalt sieben Semester. In Nordrhein-Westfalen wurde allerdings am 25. November 2008 ein Gesetzentwurf zur Reform der Lehrerausbildung verabschiedet, der diesem Studiengang ab 2010/ ECTS- Punkte zuordnet. In Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dauert der entsprechende Studiengang 8 Semester. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dauert der Studiengang neun, in Sachsen zehn Semester. Das Studium für das Lehramt der Primarstufe (Grundschulpädagogik) wird im Saarland nicht angeboten. II. 1. den hohen Stellenwert der frühen Bildung und die dazu erforderlichen fachlichen und pädagogischen Anforderungen für die Lehrkräfte in der Grundschule bei der Ausgestaltung und Studiendauer des neuen Primarschullehramts zugrunde zu legen; Eine Neustrukturierung und die damit verbundene inhaltliche Weiterentwick - lung der Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen wird dem Ziel, künftige Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen bestmöglich auf die fachlichen und pädagogischen Anforderungen ihrer Arbeit vorzubereiten, Rechnung tragen. 4
5 2. für die Studiendauer des neuen Primarschullehramts die gleiche Studiendauer von acht Semestern festzulegen wie beim neuen Sekundarschullehramt (Hauptschule/Realschule). Auf die Ausführungen in Ziffer I. 3. wird verwiesen. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 5
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