S t u d i e n o r d n u n g. Kombinationsstudiengang Lehramt Musik / Elementare Musikpädagogik

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1 S t u d i e n o r d n u n g Kombinationsstudiengang Lehramt Musik / Elementare Musikpädagogik gültig ab dem Sommersemester 2007 Korrigierte Fassung vom 05. Februar 2009

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Rahmenbestimmungen Geltungsbereich, Studienvoraussetzungen und Studiendauer Aufbau des Studiums Qualifikationsprofil Fächerplan Praktikumsordnung für den Kombinationsstudiengang Studienleistungen und Prüfungsmodalitäten Allgemeines Leistungsnachweise und Prüfungen (Übersichtstabelle) Studienberatung

3 Verzeichnis der Abkürzungen: EMP = Elementare Musikpädagogik E = Einzelunterricht = Gruppenunterricht LIP = Liedbegleitung Improvisation - Partiturspiel PR = Probe S = Seminar MW = Musikwissenschaft HSS = Hauptseminarschein PSS = Proseminarschein ZP = Test ist Bestandteil der Zwischenprüfung FP = Fachpraktische Prüfung anger. SWS = SEM = Semester angerechnete Semesterwochenstunde(n) 3

4 1 Rahmenbestimmungen 1.1 Geltungsbereich, Studienvoraussetzungen und Studiendauer Die vorliegende Studienordnung für das Lehramt Musik an Gymnasien und Gesamtschulen basiert auf dem Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz LABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 sowie auf der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungen LPO ) vom 27. März Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife sowie durch eine fachspezifische Eignungsprüfung nachgewiesen. Die Regelstudiendauer beträgt neun Semester. Der Kombinations-Studiengang Lehramt Musik / EMP besteht aus dem Studiengang Lehramt Musik I (70 SWS 1 ) und einer Vertiefung für die Zusatzqualifikation in Elementarer Musikpädagogik um 74 SWS und ist somit eine Form des Ein-Fach-Studiums Musik. Werden zusätzlich bei entsprechender Qualifikation 8 SWS Didaktik des künstlerischen Hauptfachs studiert 2, kann damit eine weitere Qualifikation als Instrumentalpädagoge bzw. pädagogin erworben werden. Ein Studium der Erziehungswissenschaft im Ausmaß von 30 SWS ist für die Anerkennung des Ersten Staatsexamens zu ergänzen. 1.2 Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung in Lehramt Musik I sowie in Elementarer Musikpädagogik abgeschlossen, das Hauptstudium mit der Ersten Staatsprüfung Musik für Gymnasien und Gesamtschulen sowie mit der Diplomprüfung bzw. dem Bachelor Elementare Musikpädagogik. Das Studium ist modular organisiert. Module bestehen aus inhaltlich aufeinander aufbauenden oder aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen mit sechs bis zehn SWS Gesamtumfang. 3 Neben den im Rahmen dieser Studienordnung angeführten Modulen, die jeweils inhaltlich verwandte Fächer zu einer Einheit zusammenfassen, werden wechselnde interdisziplinäre Module 4 zur Vertiefung angeboten. Sie unterstützen die Vernetzung der verschiedenen Fachbereiche an der Hochschule. Die einzelnen interdisziplinären Module umfassen höchstens zwei Semester; sie werden gesondert über die Informationsmedien der Hochschule angekündigt. Im Hauptstudium sind Praktika für den Studiengang Lehramt Musik I von 5 Wochen bzw. 6 SWS vorgesehen (siehe Praktikumsordnung), die mit praktikumsbegleitenden Seminaren verknüpft werden, in denen die in den Praktika gewonnenen Erfahrungen reflektiert und vertieft werden. Für den Studiengang Elementare Musikpädagogik sind ein Ensemblepraktikum und ein EMP-Praktikum von jeweils 30 Stunden bzw. 3 SWS vorgesehen (siehe Praktikumsordnung). 1 Siehe dazu die Studienordnung Lehramt Musik an Gymnasien und Gesamtschulen, gültig seit Wintersemester 2003/04. 2 Die Qualifikation wird im Rahmen der Zwischenprüfung durch einen Abschluss mit sehr gut im künstlerischen Hauptfach nachgewiesen. 3 In begründeten Fällen kann dieser Rahmen auch geringfügig über- oder unterschritten werden. 4 Solche Module können auch über 10 SWS hinausgehen. 4

5 2 Qualifikationsprofil Das Studium qualifiziert für die musikpädagogische Arbeit in verschiedenen schulischen und außerschulischen Institutionen, insbesondere für allgemein bildenden Musikunterricht an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für die elementare musikalische Arbeit mit Kindern und Erwachsenen an Musikschulen, an offenen Ganztagsschulen, in Kindergärten, in kirchlichen Einrichtungen sowie in Fortund Weiterbildungsinstitutionen. Darüber hinaus kann durch entsprechende ergänzende Lehrveranstaltungen (8 SWS Didaktik des künstlerischen Hauptfachs) die Lehrbefähigung für ein Instrument erworben werden. Das Studium orientiert sich an den aktuellen Erfordernissen der angesprochenen Bildungsinstitutionen und qualifiziert darüber hinaus für weitere musikpädagogische Arbeitsfelder im nicht institutionalisierten Bereich, wie für die außerschulische Jugendarbeit, die musikalische Erwachsenenbildung, freie und institutionelle Kultur- oder Medienarbeit. Darüber hinaus dient es als Vorbildung für ein Promotionsstudium. Der Kombinationsstudiengang trägt dem Bedarf nach Experten und Expertinnen Rechnung, die musikpädagogische Arbeit in sich rasch verändernden Berufsfeldern institutionenübergreifend sowie für verschiedenste Altersstufen anbieten können. Der Studienordnung liegen ein möglichst weiter Musikbegriff und ein prinzipiell offenes Verständnis von Musik und verschiedenen Kulturen in ihren vielfältigen Erscheinungsformen in Gegenwart und Geschichte zugrunde. Dies fordert von allen Studierenden die Bereitschaft, sich einerseits mit der Vielfalt musikkultureller Phänomene auseinanderzusetzen und sich andererseits auf Grundlage des Studienangebots ein individuelles Qualifikationsprofil zu erarbeiten. Das Studium basiert auf einer Integration künstlerischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Studienfelder. Eine angemessene Qualifizierung für die genannten Professionen kann nur durch eine kontinuierliche Vernetzung dieser Bereiche geschehen, nämlich durch die inhaltliche Gestaltung der Lehrveranstaltungen auf Grundlage professionsspezifischer Kompetenzen (siehe Anhang II), durch Module, die verschiedene Studienbereiche verbinden, sowie durch ein in die Studienordnung integriertes Beratungsangebot für die Studierenden. Die besondere Qualität des Studiums liegt in der Verbindung von Theorie und Praxis. Dies legt die Basis dafür, dass Musik als eine der Kunstformen in Produktion, Rezeption und Reflexion anspruchsvoll und der jeweiligen Zielgruppe angemessen vertreten werden kann. Im Hinblick auf den Lehrberuf leistet das Studium einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden, indem es künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Erfahrungen ermöglicht und fördert. Diese Erfahrungen bilden die Grundlage dafür, das zukünftige Arbeitsfeld differenziert wahrzunehmen und mitzugestalten. Das Studium soll sowohl eine tragfähige Basis für die zukünftige Berufsausübung schaffen als auch ein Verständnis für Lebenslanges Lernen anlegen und für dieses Lernen motivieren. 5

6 3 Fächerplan Für Studierende des Studiengangs Lehramt Musik /EMP sind ergänzend zum Studienplan des Studiengangs Lehramt Musik I die im Folgenden aufgeführten Fächer zu studieren. A Studienfächer Künstlerische Fächer Unterrichtsform Anzahl der Unterrichtseinheiten Gewichtung Faktor 1,0 od. Faktor 0,5 anger. SWS B Künstlerisches Hauptfach Bewegung/Tanz/Szenische Arbeit Percussion Ensembleleitung EMP Gehörbildung Musiktheorie Instrumentieren / Arrangieren (EMP) E 3x60 4x45 4x45 2x45 2x45 3x45 2x45 C1 Musikwissenschaft S 6x45 1,0 6 C2 D1 Musikpädagogik Konzertpädagogik Professionsbezogene Studien EMP - Fachdidaktik / Fachwissenschaft - Unterrichtspraxis - Reflexion und Evaluation S S 4x45 2x45 28x45 (ges. ) - 8x45-10x45-10x45 1,0 0,5 0,5 0,5 0,5 1,0 1,0 1,0 1, ,0 28 D2 Praktika 6x45 1,0 6 E Interdisziplinäre Module S/ 14x45 je nach Form Summe SWS (A bis E) SWS Zusatz für die Lehrbefähigung am Instrument bzw. für Gesang (nur bei entsprechender Qualifikation 5 ) F Didaktik des künstlerischen Hauptfachs Summe SWS (A bis F) S 8x45 1, SWS 5 Die Qualifikation wird im Rahmen der Zwischenprüfung durch einen Abschluss mit sehr gut im künstlerischen Hauptfach nachgewiesen. 6

7 4 Praktikumsordnung für den Kombinationsstudiengang Das durch die LPO geforderte Kernpraktikum besteht im Studiengang Lehramt Musik I aus einem Unterrichtspraktikum (A) und einem Projektpraktikum (B). Die beiden Praktikumsformen sind nacheinander abzulegen. Das Unterrichtspraktikum kann ab dem fünften Semester absolviert werden. Ein Zeitpunkt in der Studienmitte wird für dieses Praktikum ausdrücklich empfohlen. Falls nicht genügend Projektpraktikumsplätze zur Verfügung stehen, ist es möglich, ein weiteres Unterrichtspraktikum zu belegen. Zudem sind Mischformen zwischen Unterrichts- und Projektpraktika denkbar. Pro Praktikum werden drei SWS 6 angerechnet. Im Unterrichtspraktikum (A) können Studierende eine schulische Lerngruppe über einen längeren Zeitraum kontinuierlich beobachten und unterrichten, um so Struktur und Kontext der täglichen Unterrichtsarbeit kennen zu lernen. Für das Unterrichtspraktikum wird in jedem Semester eine praktikumsbegleitende Lehrveranstaltung angeboten (siehe Modul Musikpädagogik II ). Dieses Seminar thematisiert Möglichkeiten der Beobachtung, Planung und Auswertung von Unterricht. Es stellt durch die Kooperation mit den Mentorinnen und Mentoren den Bezug zu den jeweiligen Praktikumsvorhaben her. Im Projektpraktikum (B) soll den Studierenden die Gelegenheit gegeben werden, an einem zeitlich begrenzten, über den Klassen- und Kursunterricht hinausgehenden Projekt beteiligt zu sein, um die Ebenen und Dynamik eines Projekts mitvollziehen, teilweise mitgestalten und auswerten zu können. Für die Projektpraktika finden in regelmäßigen Abständen spezifische Begleitseminare statt, in denen Grundlagen und Bedingungen projekt- und prozessorientierten Arbeitens sowie Formen des Projektmanagements und der Projektevaluation kennen gelernt und reflektiert werden können. Der Leistungsnachweis Kernpraktikum ist ein Sammelschein. Den Studierenden wird von den jeweiligen Mentoren für die jeweilige Praktikumsphase ein Teilnahme-Nachweis ausgestellt. Neben diesen Nachweisen ist sowohl im Studiengang Lehramt Musik I als auch im Studiengang Elementare Musikpädagogik je ein Schein zu erbringen. Für den Bereich Elementare Musikpädagogik sind ein Ensemblepraktikum und ein EMP- Praktikum zu absolvieren. Pro Praktikum werden drei SWS angerechnet. Im Ensemblepraktikum (C) können spezifische Bedingungen und Chancen der Arbeit in außerschulischen Vokal- und/oder Instrumentalensembles kennen gelernt werden. Neben Hospitation und Assistenz sollen Studierende Probenphasen eigenverantwortlich vorbereiten und leiten sowie nach Möglichkeit bei Aufführungen mitgestaltend und verantwortlich beteiligt sein. Im EMP-Praktikum (D) suchen die Studierenden sich möglichst selbstständig einen geeigneten Praktikumsplatz an einer Musikschule. Im Praktikumbericht müssen 30 Unterrichtsstunden mit Gruppen im Vorschul- und Schulalter nachgewiesen werden. Das Praktikum soll sich möglichst über ein halbes Jahr erstrecken, um die Musikschule in allen Facetten kennen zu lernen (Konferenzen, Aufführungen etc.) 6 Drei Semesterwochenstunden entsprechen 5 Wochen Praktikum. Mit zwei Praktika sind demnach die in der zugrundliegenden Prüfungsordnung geforderten 10 Wochen abgeleistet. 7

8 5 Studienleistungen und Prüfungsmodalitäten 5.1 Allgemeines Der regelmäßige Besuch der im Studienplan ausgewiesenen Lehrveranstaltungen wird im Studienbuch testiert. Darüber hinaus müssen während des Studiums eine Reihe von besonderen Studienleistungen erbracht werden. In Musikpädagogik und Musikwissenschaft werden diese besonderen Leistungen (Referate, Hausarbeiten, Berichte etc.) durch Proseminarscheine (im Grundstudium) und Hauptseminarscheine (im Hauptstudium) dokumentiert. In den instrumentalen und vokalen Fächern sowie im Bereich Musiktheorie sind im Anschluss an Moduleinheiten eine Reihe von Tests zu absolvieren. Diese können benotet sein und in der Regel einmal wiederholt werden. Bestandene Tests werden im Studienbuch dokumentiert. Am Ende des vierten Semesters findet eine studienbegleitende Zwischenprüfung statt. Sie ist bestanden, wenn die dafür vorgesehenen Tests und die Proseminarscheine erworben wurden. Für die Zwischenprüfung EMP ist zusätzlich eine 30-minütige Lehrprobe zu bestehen. Über die bestandene Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium können in der Regel nur nach bestandener Zwischenprüfung besucht werden. Die Fachpraktische Prüfung umfasst das instrumentale oder vokale Hauptfach, ein Fach aus dem Bereich der Musiktheorie sowie zwei weitere Fächer (Ensembleleitung EMP, Percussion, Bewegung/Tanz/Szenische Arbeit, LIP für Studierende mit Hauptfach Gesang, Gesang für Studierende mit instrumentalem Hauptfach), die nicht als Test gewählt werden. Der Kombinationsstudiengangs Lehramt Musik / Elementare Musikpädagogik schließt mit der Ersten Staatsprüfung Lehramt Musik für Gymnasien und Gesamtschulen. Durch spezielle Prüfungsleistungen und Nachweise (Lehrprobe mit einer musikalischen Früherziehungs- oder musikalischen Grundausbildungs-Gruppe und Lehrprobe Ensembleleitung EMP) wird zusätzlich ein Diplom Allgemeine Musikerziehung (Elementare Musikpädagogik) erworben. Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind das Zwischenprüfungszeugnis, der regelmäßige Besuch der erforderlichen Lehrveranstaltungen, die erforderlichen Leistungsnachweise. Die Erste Staatsprüfung umfasst die Schriftliche Hausarbeit (sie kann auch in Erziehungswissenschaft angefertigt werden), die Fachpraktische Prüfung, die wissenschaftlichen Prüfungen in Musikpädagogik und Musikwissenschaft, die fachdidaktischen Prüfungen für den Bereich Lehramt Musik und Elementare Musikpädagogik. Die Lehramtsprüfungsordnung sieht eine Freiversuchs-Regelung vor. In der Regelstudienzeit absolvierte mündliche oder schriftliche Prüfungen, die Teil des Ersten Staatsexamens sind, können auf Antrag zur Verbesserung der Note einmal wiederholt werden. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfungsform muss mindestens zweimal gewählt werden. 8

9 5.2 Leistungsnachweise und Prüfungen (Übersichtstabelle für den gesamten Kombinationsstudiengang inklusive Lehramt I) Grundstudium Hf Klavier Hf Anderes Instrument Hf Gesang Hf Instrument 4. SEM ZP Gesang 4. SEM ZP Klavier 4. SEM ZP Klavier 4. SEM ZP Klavier 4. SEM ZP Tests Gehörbildung 4. SEM ZP Gehörbildung 4. SEM ZP Gehörbildung 4. SEM ZP 4. SEM ZP Harmonielehre 4. SEM ZP Harmonielehre 4. SEM ZP Chorleitung 4. SEM ZP Scheine 2 PSS Musikwissenschaft + 2 PSS Musikpädagogik ergibt sich aus der Summe der Tests und Scheine + 1 Lehrprobe EMP Hauptstudium Scheine 2 Tests 7 Harmonielehre Zwischenprüfung Fachpraktische Prüfung (4 Teile) 7 Lehrproben 10 Wissenschaftliche Prüfungen 4 HSS Musikwissenschaft + 4 HSS Musikpädagogik Die HSS können entweder in den Lehrveranstaltungen der Module Musikwissenschaft und Musikpädagogik oder im Rahmen der Interdisziplinären Module absolviert werden. 2 HSS in Musikpädagogik sind in Verbindung mit Praktika zu erwerben. Ensembleleitung EMP, Percussion, Bewegung/Tanz/Szenische Arbeit, LIP bei Hauptfach Gesang, Gesang bei instrumentalem Hauptfach 8 Instrumentales oder vokales Hauptfach + Musiktheorie weitere Fächer (siehe Aufzählung von Testfächern im Hauptstudium) 9 Elementare Musikpädagogik Ensembleleitung EMP Künstlerischer Einzelunterricht 11 Schriftliche Hausarbeit 2 Prüfungen Musikwissenschaft (eine mündlich, eine schriftlich) 1 Projektprüfung Musikpädagogik 12 1 Integrative Prüfung (Musikwissenschaft / Musikpädagogik) 13 1 Prüfung Fachdidaktik Elementare Musikpädagogik (mündlich) [Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfungsform muss mindestens zweimal gewählt werden.] 7 Ensembleleitung EMP, Percussion und Bewegung/ Tanz/Szenische Arbeit müssen entweder mit einem Test oder mit einer Fachpraktischen Prüfung abgeschlossen werden. 8 Zu wählen sind jene Fächer, die nicht durch eine Fachpraktische Prüfung abgeschlossen werden. 9 Zu wählen sind jene Fächer, die nicht durch einen Test im Hauptstudium abgeschlossen werden. 10 Die Zuteilung zu den Lehrproben erfolgt nach Erstellung der Abschlussbescheinigung. 11 Diese Lehrprobe gilt nur für Studierende, die zusätzlich die Qualifikation für Instrumental- bzw. Gesangspädagogik erwerben und inkludiert ein Kolloquium Instrumentaldidaktik 12 Dieser Prüfungsteil umfasst die Konzeption, Durchführung und Reflexion eines Musik-Projekts in einem der Berufsfelder (Schule, Musikschule, außerschulische Musikpädagogik). Die Projektprüfung verbindet zwei Einzelprüfungen. Die Prüfungsleistung enthält die Präsentation des Projekts in Form einer Aufführung oder einer medialen Dokumentation sowie eines Reflexionsgesprächs (gewertet als Kolloquium Fachdidaktik) sowie eine schriftliche Arbeit zur didaktischen Begründung des Projektkonzeptes (gewertet als Klausur Fachwissenschaft). 13 Die Themen der Integrativen Prüfung sollen in Zusammenhang zur Projektprüfung Musikpädagogik stehen. 9

10 6 Studienberatung Für die inhaltliche und organisatorische Beratung der Studierenden sind folgende Angebote verbindlich vorgesehen: Die Teilnahme an der Einführung in das Studium Lehramt Musik. Insgesamt zwei verpflichtende individuelle Beratungen zur Klärung des Studienprofils und zur Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Berufsfeld. Die Beratungen finden im Semester vor Abschluss des Grundstudiums sowie ab dem vorletzten Semester des Hauptstudiums statt. Für diese Einzelberatung werden je nach fachlicher Fragestellung Lehrende der Hochschule für Musik ausgewiesen und zur Verfügung stehen. Eine Studienberatung zum Bereich Elementare Musikpädagogik nach Abschluss des Grundstudiums. 10

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