Betontechnik. Aktuelle Fragenstellungen im Spannungsfeld Wirtschaft Recht - Technik. Christoph Müller, VDZ ggmbh, Düsseldorf
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- Otto Vogt
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1 Betontechnik Aktuelle Fragenstellungen im Spannungsfeld Wirtschaft Recht - Technik Christoph Müller, VDZ ggmbh, Düsseldorf 59. BetonTage Neu-Ulm Februar 2015
2 AGENDA 1 Der VDZ 2 Prüfung vs. Herstellererklärung (Beispiel AKR) 3 Ausschluss von Baustoffen durch öffentliche Bauherren 4 Strom- und Energiesteuerspitzenausgleich 2
3 Die Deutsche Zementindustrie (2013) VDZ Mitgliedsunternehmen 22 Zementwerke in Deutschland Gesamtzahl* 54 mit Klinkerproduktion 34 ohne Klinkerproduktion 20 Gesamtproduktion (in Mio. t) 31,0 Klinkerproduktion 24,1 (Inland, Mio. t) *) Anzahl Werke mit Betriebserlaubnis
4 VDZ Unsere Leistungsbereiche Repräsentation der Industrie Zement- und Betonforschung Dienstleistung und Beratung Industrienetzwerk Akzeptanz durch Objektivität Höchste Qualität aus einer Hand 4
5 Unsere Kunden / Tätigkeitsfelder 1 Hersteller von Zement und Bindemitteln (weltweit) 2 Gesteinskörnungshersteller 3 Betonhersteller (Transportbeton, Fertigteile, Betonwaren) 4 Unternehmen der Steine-Erden-Industrie 5 Energiewirtschaft (Betonzusatzstoffe) - Fasern/Betonzusatzmittel 6 Planer, Bauunternehmen, bauende Verwaltung 7 Bauwerksanalyse/Schadensbegutachtung 8 Weiterbildungsangebot Anwendung von Zement und Beton 5
6 VDZ-Stand im Markt der Medien 6
7 Leistungen für Betonhersteller AKR-Performance-Prüfungen für die Feuchtigkeitsklassen WF, WA, WS und Beurteilung von Gesteinskörnungen Betonprüfungen (Beispiele): - LP-Kennwerte am Festbeton - Chlorideindringwiderstand - Frost- und Frost-Tausalzwiderstand Validierung der externen Betonüberwachung Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Diverse Schadensbegutachtungen 7
8 Leistungen für Betonhersteller AKR-Performance-Prüfungen für die Feuchtigkeitsklassen WF, WA, WS und Beurteilung von Gesteinskörnungen Betonprüfungen (Beispiele): - LP-Kennwerte am Festbeton - Chlorideindringwiderstand - Frost- und Frost-Tausalzwiderstand Validierung der externen Betonüberwachung Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Diverse Schadensbegutachtungen 8
9 AGENDA 1 Der VDZ 2 Prüfung vs. Herstellererklärung (Beispiel AKR) 3 Ausschluss von Baustoffen durch öffentliche Bauherren 4 Strom- und Energiesteuerspitzenausgleich 9
10 AKR-Schäden an Betonfahrbahndecken Fotos: K.-H. Rother, Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt
11 Nachweis der Alkaliunempfindlichkeit für die Feuchtigkeitsklasse WS gemäß ARS Nr. 04/2013 (V1) Gutachten Beton Nachweis für konkreten Beton i. d. R. auf der Basis einer AKR-Performance-Prüfung (V2) WS-Grundprüfung Nachweis für grobe Gesteinskörnungen d 2 mm einer Lagerstätte (V3) Bestätigungsprüfung Nachweis für die Betonausgangsstoffe bei Vorliegen einer bestandenen Prüfung (V1) oder (V2) Liste mit Gesteinskörnungen und Betonen V = Verfahrensbeschreibung gemäß ARS Nr. 04/
12 AKR-Gutachter für Gutachten gemäß ARS Nr. 04/2013 Christoph Müller Detlef Heinz Forschungsinstitut der Zementindustrie Technische Universität München anerkannt durch: Klaus-Jürgen Hünger Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg Jochen Stark / Horst-Michael Ludwig Bauhaus Universität Weimar Alexander Richter GfB Baustoffprüfstelle Erft- Labor GmbH Harald Garrecht 12 MPA Stuttgart, Otto-Graf- Institut (FMPA)
13 60 C-Betonversuch - Einfluss der Alkalizufuhr Gesteinskörnung A Gesteinskörnung B 0,8 Wasser 0,8 3%ige NaCl-Lösung 0,6 10%ige NaCl-Lösung 0,6 Dehnung in mm/m 0,4 0,2 CEM I 42,5 N Na 2 O-Äquivalent = 0,80 M.-% z = 430 kg/m³ w/z-wert = 0,42 LP = 5,5 0,5 Vol.-% 30 Vol.-% Sand 0/2 mm 70 Vol.-% Splitt 5/8 mm Dehnung in mm/m 0,4 0,2 0, , Lagerungsdauer in Tagen Lagerungsdauer in Tagen 13
14 Bohrkernhälften aus Fahrbahndecken im 60 C-Betonversuch - 3%ige NaCl-Lösung Dehnung von jeweils zwei Bohrkernhäften [mm/m] 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0, BK1 BK2 BK3 BK4 BK5 BK6 BK7 BK8 BK9 BK10 BK11 Schadenskategorie III Substanzverlust (Verschotterung) Schadenskategorie II beginnende und ausgeprägte Risse Schadenskategorie I Verfärbung im Bereich der Querfugen/Fugenkreuze bzw. Schwindrisse kein Schaden Zeit [Tag]
15 Verfahren 4 für Fahrbahndecken in Bayern Bekanntmachung IID /08 vom Nachweis der Alkaliunempfindlichkeit grober Gesteinskörnungen mit d 2 mm für die Feuchtigkeitsklasse WS bei Einsatz in Oberbeton (D > 8) und Unterbeton (gilt nicht für Waschbeton) Voraussetzungen für positiven Nachweis: Alkaliempfindlichkeitsklasse EI Herstellererklärung zum Nachweis positiver Erfahrungen in der Feuchtigkeitsklasse WS im Straßenbau in Bayern Jährliche Petrographie durch Überwachungsstelle Jährlicher Schnelltest durch AKR-Gutachter Aufnahme in Liste der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern 15
16 Fragen Herstellererklärung gemäß Verfahren 4 / Liste der OBB vs. Prüfung gemäß ARS Nr. 04/2013 was passiert im Schadensfall? Hersteller vs. bmvi Hersteller vs. Auftragnehmer (Bauausführung) Gutachter vs. bmvi Gutachter vs. Hersteller Level playing field vs. Handelshemmnis (keine positiven Erfahrungen in Bayern, aber WS-Nachweis gemäß ARS Nr. 04/2013) 16
17 AGENDA 1 Der VDZ 2 Prüfung vs. Herstellererklärung (Beispiel AKR) 3 Ausschluss von Baustoffen durch öffentliche Bauherren 4 Strom- und Energiesteuerspitzenausgleich 17
18 Beispiel Brückenkappen aus Beton In den zurückliegenden Jahren sind Frost-Tausalz-Schäden an Brückenkappen aufgetreten. Das hat zu einer erneuten Diskussion über die richtige Konstruktion, Herstellung und Betonzusammensetzung geführt Ausschluss CEM III/A-Zemente Brückenkappen nach ZTV-ING: XF4 und XD3 Quelle: Bohlmann, Vortrag Praxis Transportbeton 2014
19 Zementarten für alle Expositionsklassen Portlandzement CEM I Portlandhüttenzemente CEM II/A-S und CEM II/B-S Portlandschieferzemente CEM II/A-T und CEM II/B-T Portlandkalksteinzemente CEM II/A-LL Portlandflugaschezemente CEM II/A-V und CEM II/B-V Portlandkompositzemente CEM II/A-M mit S, LL, T, V bzw. D 1) Portlandkompositzemente CEM II/B-M mit S, T, V bzw. D 1) Portlandkompositzemente CEM II/B-LL und CEM II/B-M mit abz (Anwendungszulassung AZ) Hochofenzemente CEM III/A 2) 1) (D-V) nicht in XF2/XF4 2) Expositionsklasse XF4: CEM III/A der Festigkeitsklasse 42,5 N oder der Festigkeitsklasse 32,5 R mit bis zu 50 M.-% Hüttensand
20 Brücke der BAB 40 über die L 361 bei Wachtendonk (Frost- Tausalz-Angriff) Quelle: Feldrappe, Ehrenberg, Betoninformationen : 300 kg/m³ HOZ 350 L, w/z = 0,57, 1% Z DM 1978: Zustand "sehr gut (Mittel- und Seitenkappen)" 1998: "sehr guter Zustand", "angegebener w/z-wert zweifelhaft" 2012: Zustand gut, keine Abplatzungen, nur oberflächennahe Zementsteinabwitterung, keine GK-Ausbrüche, Scharfkantigkeit, gute Griffigkeit da leichte Waschbetonstruktur 20
21 Komplexität der Bauaufgabe
22 Beton erweiterte Erstprüfungen Ermittlung der Blutneigung mittels Praxisverfahren (z.b. Methode DBV Merkblatt) Ermittlung des Wassergehaltes durch Prüfverfahren DBV Merkblatt Frost Tausalz Widerstand (gesondert in Leistungsbeschreibung zu vereinbaren): LP Kennwerte am Festbeton nach DIN EN oder Prüfung des Frost-Tausalzwiderstandes mittels CDF Verfahren entsprechend jeweils gültiger Version ZTV Ing (an gesondert hergestellten Probekörpern) Quelle: Bohlmann, Vortrag Praxis Transportbeton 2014 (verändert)
23 Fragen Gleichheitsgrundsatz nach 97 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Grundsatz der Produktneutralität Willkürverbot Grenzen der Definitionshoheit des öffentlichen Auftraggebers Die heranzuziehende Vorschrift wäre Vorliegend 97 GWB. Eine Abweichung vom Gebot der produktneutralen Ausschreibung liegt hier zweifelsfrei wegen des nicht näher begründeten Ausschlusses der Verwendbarkeit von Hochofenzementen (CEM III) vor. Quelle: RWP Rechtsanwälte im Auftrag BMWest Schreiben VDZ an Referat StB 17 Brücken- und Ingenieurbau im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 12/2013 Antwort steht aus 23
24 AGENDA 1 Der VDZ 2 Prüfung vs. Herstellererklärung (Beispiel AKR) 3 Ausschluss von Baustoffen durch öffentliche Bauherren 4 Strom- und Energiesteuerspitzenausgleich 24
25 Steuerliche Erleichterungen Ökosteuer (seit 1999) Aufschlag eines Ökosteueranteils auf die Mineralölsteuer und Einführung einer Stromsteuer Gleichzeitig Erleichterungen für das produzierende Gewerbe ermäßigter Strom-/Energiesteuersatz ( 9b StromStG; 54 EnergieStG) teilweise Steuerrückerstattung (Spitzensteuerausgleich) ( 10 StromStG; 55 EnergieStG) Antragstellung bei den Hauptzollämtern
26 Steuerliche Erleichterungen Ökosteuer (seit 1999) Aufschlag eines Ökosteueranteils auf die Mineralölsteuer und Einführung einer Stromsteuer Gleichzeitig Erleichterungen für das produzierende Gewerbe ermäßigter Strom-/Energiesteuersatz ( 9b StromStG; 54 EnergieStG) teilweise Steuerrückerstattung (Spitzensteuerausgleich) ( 10 StromStG; 55 EnergieStG) Antragstellung bei den Hauptzollämtern
27 Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Die SpaEfV regelt: Anforderungen an Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz (EnMS oder alternative Systeme) Anforderungen an den Nachweis über den Beginn und den Abschluss der Einführung sowie den Betrieb der Systeme Die Vorgaben für alternative Systeme Können auch für den Nachweis gemäß EEG 2014 herangezogen werden, wenn Eigenstromverbrauch < 5 GWh/a
28 Leistungen für Betonhersteller Zertifizierung Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001 Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) 28
29 Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Weitere Informationen unter: Überwachen und Zertifizieren incl. Kundeninformation und Abfrage Kundendaten zur Angebotserstellung (alle Daten werden vertraulich behandelt) Ansprechpartner: Dr.-Ing. Martin Oerter Geschäftsführer Forschungsinstitut der Zementindustrie GmbH 29
30 Gesamtentlastung der Baustoffindustrie Jährliche Entlastung in Mio. Euro Brennstoffsteuern Stromsteuer Risiko Status Entlastung Anmerkung: Basis ist der Energieverbrauch 2012; Entlastung umfasst ermäßigte Sätze für das Produzierende Gewerbe, Steuerbefreiung für mineralogische Prozesse und Spitzenausgleich Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des BBS
31 Gesamtentlastung der Baustoffindustrie Jährliche Entlastung in Mio. Euro Potentiale für Ihr Unternehmen Brennstoffsteuern Stromsteuer Risiko Status Entlastung Anmerkung: Basis ist der Energieverbrauch 2012; Entlastung umfasst ermäßigte Sätze für das Produzierende Gewerbe, Steuerbefreiung für mineralogische Prozesse und Spitzenausgleich Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des BBS
32 Der Vortrag Betontechnik Aktuelle Fragenstellungen im Spannungsfeld Wirtschaft Recht - Technik steht als Download auf der VDZ Homepage zur Verfügung: VDZ-Stand im Markt der Medien 32
33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Christoph Müller VDZ ggmbh
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