Richtlinien zur Unterstützung von Sportprojekten im ungebundenen 1 Sport aus dem Sportfonds des Kantons Zürich

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1 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sportprojekte Sportförderung März 2014 Richtlinien zur Unterstützung von Sportprojekten im ungebundenen 1 Sport aus dem Sportfonds des Kantons Zürich 1. Rechtliche Grundlagen - Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 6. Februar Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) Kanton Zürich vom 9. Januar Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich vom 5. April Grundlagen und Zielsetzung Mit der kantonalen Sportförderung als öffentliche Aufgabe soll die sportliche Betätigung möglichst vieler Menschen im Kanton gefördert werden. Es soll der aktiv betriebene Jugend- und Breitensport gefördert werden, insbesondere zu den Zwecken der Gesundheitsförderung, der körperlichen Leistungsfähigkeit, der sinnvollen Freizeit- und Lebensgestaltung, der sozialen Integration, des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie des wirtschaftlichen Vorteils. Für die finanzielle Unterstützung von Sportprojekten können Mittel des kantonalen Sportfonds eingesetzt werden. Gemäss 62 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung sind die Mittel des kantonalen Sportfonds zweckgebunden für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports einzusetzen. Einzelheiten zu den Grundsätzen der kantonalen Sportförderung sowie zum Einsatz der Mittel aus dem kantonalen Sportfonds sind dem Sportpolitischen Konzept des Kantons Zürich zu entnehmen. 1 Sportprojekte ausserhalb des Settings Sportverein oder -verband werden als Projekte im ungebundenen Sport bezeichnet.

2 2/7 3. Zuständigkeit Die vorliegenden Richtlinien dienen zur Beurteilung der Unterstützungswürdigkeit von Projekten im ungebundenen Sport sowie der Festsetzung der Beitragshöhe im Fall einer Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds. Die Unterstützung von Projekten im Vereinsund Verbandssport obliegt dem Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) gemäss Leistungsvereinbarung mit der Sicherheitsdirektion. - Gesuche um Unterstützung von Sportprojekten im ungebundenen Sport sind beim kantonalen Sportamt einzureichen. - Gesuche um Unterstützung von Sportprojekten im Vereins- und Verbandssport sind beim Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) einzureichen. 4. Anforderungs- und Ausschlusskriterien Folgende Kriterien dienen zur grundsätzlichen Bestimmung der Beitragsberechtigung: Inhaltliche Anforderungen - Das Projekt fördert den Sport im Kanton Zürich im Sinne des Sportpolitischen Konzepts des Kantons Zürich. - Das Projekt trägt zur Jugend- und/oder Breitensportförderung im Kanton Zürich bei. - Das Projekt fördert den aktiv betriebenen Sport. - Das Projekt weist einen direkten Bezug zum Kanton Zürich auf. Bei Projekten, die über den Kanton Zürich hinausgehen, ist eine anteilsmässige Unterstützung möglich, dabei ist sicherzustellen, dass diese ausschliesslich im Kanton Zürich eingesetzt wird. - Das Projekt wird den Prinzipien der Chancengleichheit, Nachhaltigkeit bzw. der längerfristigen Verankerung gerecht. - Das Projekt hat eine überkommunale, regionale oder kantonale Wirkung. Ausnahmsweise können auch Projekte auf kommunaler Ebene unterstützt werden. - Es können auch einzelne Teile eines Projekts unterstützt werden, falls das Gesamtprojekt die Kriterien nicht erfüllt. Das Sportamt kann, sofern dies im Sinne der kantonalen Sportförderung ist, in begründeten Ausnahmefällen Beiträge an Projekte sprechen, welche eine oder mehrere der inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllen.

3 3/7 Einschränkende Kriterien - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds. - Vorbehalten sind die Verabschiedung des jeweiligen Regierungsratsbeschlusses bezüglich des Mitteleinsatzes der Sportfondsgelder sowie die Genehmigung des jeweiligen Budgets durch den Kantonsrat. Ausschlusskriterien In allen nachstehenden Fällen ist eine finanzielle Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds ausgeschlossen: - Das Projekt dient der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen. - Das Projekt ist bereits abgeschlossen. - Das Projekt läuft bereits im Regelbetrieb. - Das Projekt hat vorwiegend kommerziellen Charakter. 5. Beurteilungskriterien Zur Festsetzung der Beitragshöhe kommen folgende Kriterien zur Anwendung: - Reichweite des Projekts - räumliche Reichweite - Zielgruppe des Projekts - Alterssegment - Spezifische Zielgruppe (Bsp. Senioren, Behinderte) - Berücksichtigung sportpolitischer Kernanliegen - Breitensportwirksamkeit - Jugendsportwirksamkeit - Aktivierungspotential Inaktiver - Förderung des Sports im Alter - Gesundheitsförderung - Integration Behinderter - Förderung der sportlichen Aktivität in der Migrationsbevölkerung - Gleichstellung der Geschlechter - Suchtprävention - Nachhaltigkeit des Projekts - Umweltveträglichkeit - Umfang des Projekts - Teilnehmerzahl - Dauer des Projekts - (bereinigtes) Budget - Organisationsform der Projekt-Trägerschaft

4 4/7 - Finanzierung des Projekts - Unterstützung aus weiteren kantonalen Quellen - Unterstützung durch Gemeinde(n) - Unterstützung durch andere - Verwendungszweck eines allfälligen Gewinns 6. Gesuch - Gesuche können laufend beim Sportamt eingereicht werden. - Gesuche können in Papierform oder elektronisch eingereicht werden. - Das Gesuch umfasst einen detaillierten Projektbeschrieb sowie ein Projektbudget gemäss «Anleitung zur Gesuchseinreichung Sportprojekte». - Bei unvollständigen Projekteingaben werden die Gesuchsteller durch das Sportamt aufgefordert die fehlenden Unterlagen nachzureichen. - Gesuche sind möglichst frühzeitig vor Projektbeginn beim Sportamt einzureichen. Auf nachträglich nach Projektbeginn eingehende Gesuche kann nicht mehr eingetreten werden. - Falls weitere kantonale Amtsstellen für eine finanzielle Unterstützung des Projekts in Frage kommen, leitet das Sportamt das Gesuch an die entsprechenden Stellen weiter und koordiniert den Bearbeitungsprozess. 7. Beitrag - Beiträge werden laufend gesprochen. - Beiträge werden in der Regel nach Abschluss des Projekts und Einreichung eines Abschlussberichtes inklusive Schlussrechnung ausbezahlt. - Die Höhe der Beiträge ist abhängig von den Unterstützungskriterien und beträgt in der Regel maximal einen Drittel der bereinigten budgetierten Projektkosten. 8. Bedingungen und Grundsätze - Das Sportfonds-/Swisslos-Logo und Sportkanton Zürich-Logo werden bei Publikationen sowie in einem allfälligen Internetauftritt verwendet. Nach Möglichkeit werden Werbeblachen mit dem Sportkanton Zürich-Logo platziert. - Dem Sportamt werden Fotos des Projekts in digitaler Form und ausreichender Auflösung zur Verwendung in Publikationen und im Internetauftritt des Sportamts zugestellt.

5 5/7 - Falls eine Sponsorenliste erstellt wird, ist als Sponsor «Sportamt des Kantons Zürich» aufzuführen. - Eine Beitragsprechung hat einmaligen Charakter. Aus ihr kann kein Anspruch für die Unterstützung künftiger Projekte bzw. eines Anschlussprojekts hergeleitet werden. - Die Beiträge dürfen nur zweckgebunden, entsprechend der eingereichten Gesuche verwendet werden. Nichteinhaltung kann Kürzung, Streichung bzw. Rückforderung der Beiträge zur Folge haben. - Ein allfälliger Gewinn wird für den Jugend- und/oder Breitensport eingesetzt.

6 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sportprojekte Sportförderung März 2014 Anleitung zur Gesuchseinreichung für Sportprojekte im ungebundenen Sport Damit beurteilt werden kann, ob ein Sportprojekt gemäss den geltenden Richtlinien 2 aus dem kantonalen Sportfonds unterstützt werden kann, ist eine ausführliche Projektbeschreibung notwendig. Für eine Erstbeurteilung sind jedoch mindestens nachfolgende Angaben nötig: 1. Allgemeine Angaben zum Projekt: Projektbezeichnung, Projektdauer bzw. -zeitraum und Projektort(e) 2. Projektziel(e) bzw. Projektidee(n) 3. Zielgruppe des Projekts 4. Projekt-Trägerschaft: Name, Anschrift und Rechtsform a. Hauptträgerschaft b. weitere Trägerschaften c. weitere beteiligte/angefragte Organisationen und Stellen d. für die Organisation/Durchführung verantwortliche Organisation(en) 5. Reichweite des Projekts, unterteilt in: lokal, kantonal, national, international 6. Abgedeckte Sportsegmente bezüglich: Jugendsport, Breitensport, Spitzensport Amateure, Spitzensport Profis, Behindertensport, Alterssport 7. Anzahl Projektverantwortliche a. Ehrenamtliche/unentgeltlich tätige Projektverantwortliche und Helferinnen und Helfer b. angestellte/bezahlte Projektverantwortliche und Helferinnen und Helfer 8. Anzahl Teilnehmende a. Frauen insgesamt, Männer insgesamt (jeweils inkl. Jugendliche) b. Frauen wohnhaft im Kanton Zürich, Männer wohnhaft im Kanton Zürich (jeweils inkl. Jugendliche) c. weibliche Jugendliche, männliche Jugendliche (jeweils bis 20 Jahre) d. Frauen mit Behinderung, Männer mit Behinderung e. Frauen über 60 Jahren, Männer über 60 Jahren 9. Detailliertes Budget, enthaltend: a. Aufstellung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen nach dem Bruttoprinzip (inkl. Sachleistungen) b. alle um Unterstützung angegangenen Stellen und Sponsoren c. alle bereits zugesagten Unterstützungen (inkl. Sachleistungen und Defizitgarantien) 2 Unterstützungsrichtlinien für Sportprojekte im ungebundenen Sport vom Juli 2013

7 2/7 d. Verwendungszweck eines allfälligen Gewinns 10. Angaben zu spezifischen Massnahmen a. Planen Sie spezifische Massnahmen zur Umweltverträglichkeit des Projekts (vgl. Wenn ja, welche? b. Planen Sie spezifische Massnahmen zur Gesundheitsförderung oder Suchtprävention im Projekt (vgl. Wenn ja, welche? c. Planen Sie spezifische Massnahmen zur Sicherheit der Teilnehmenden im Projekt? Wenn ja, welche? Schriftliche Unterstützungsgesuche sind möglichst frühzeitig einzureichen an: Sportamt des Kantons Zürich, Bereich Sportförderung, Neumühlequai 8, Postfach, 8090 Zürich. Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Unterstützung von Sportprojekten im ungebundenen Sport aus dem Sportfonds des Kantons Zürich.

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