Dokumentation über die Fehlerprüfung der Rückantwortsätze von den Kliniken an die Regionalträger im Rahmen der Datenverarbeitung nach 301

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1 Datenannahme- und -verteilstelle (DAV) Fehlerprüfung Dokumentation über die Fehlerprüfung der Rückantwortsätze von den Kliniken an die Regionalträger im Rahmen der Datenverarbeitung nach 301 IT-Abteilung DAV-Stelle 1 von 31 Version 1.05 Stand:

2 Inhalt: Dokumentation über die Fehlerprüfung der Rückantwortsätze von den Kliniken an die Regionalträger im Rahmen der Datenverarbeitung nach Prüfung des gemeinsamen Vorspanns bei den Rückantwortsätze MEDR Alle Geschäftsvorfälle von MEDR Geschäftsvorfallabhängige Felder von MEDR Absage - Geschäftsvorfall Rückstellung - Geschäftsvorfall Einbestellung - Geschäftsvorfall Aufnahme - Geschäftsvorfall 01 und Unterbrechung - Geschäftsvorfall Verlängerung - Geschäftsvorfall 03 und Verlegung - Geschäftsvorfall Wechsel der Versorgungsart - Geschäftsvorfall Alle Geschäftsvorfälle von MEDR Geschäftsvorfallabhängige Felder von MEDR Entlassungsmitteilung - Geschäftsvorfall Entlassungsstatistik - Geschäftsvorfall 20 und MEDR Geschäftsvorfall 30 - Rechnung Formale Prüfung Zusammenhangsprüfung Allgemeine Hinweise von 31

3 Vorbemerkung: In der nachstehenden Abhandlung wird eine Übersicht über die Prüfungen gegeben, denen die Sätze bei der DAV-Stelle unterzogen werden. Nicht alle Fehler führen zu einem Abbruch, d.h., die Sätze werden an die DRV weitergereicht. Bestimmte Fehler laufen grundsätzlich unter Hinweis, bei anderen hängt es davon ab, welche Fehlerstufe die DRV gewählt hat. Bei Fehlerstufe 1 werden die Sätze nur abgewiesen, wenn ein formaler Fehler vorliegt, z.b. in einem numerischen Feld alphanumerische Zeichen stehen, da solche Fälle beim Einspielen der Sätze ins Konto den Lauf zum Absturz bringen können. Bei Fehlerstufe 2 werden die Sätze in sich einer Logikprüfung unterzogen. Ein Satz wird z.b. zurückgewiesen, wenn ein Feld nur die Werte 1-4 zum Inhalt haben darf, es aber mit 5 versorgt wurde. Bei Fehlerstufe 3 wird überdies eine Zusammenhangsprüfung durchgeführt, d.h., auch eine korrekte Entlassung wird z.b. nicht akzeptiert, wenn zuvor keine Aufnahme erfolgt ist. Welche Fehlerstufe relevant ist, wird über einen Schalter in der Prüfdatenbank gesteuert. Die Stellenangaben beziehen sich auf das sog. Inhouse-Format, wie es im Benutzerhandbuch von Herrn Leidner beschrieben ist und von den Regionalträgern verwendet wird. Daneben wird bei etlichen Angaben auch das entsprechende Segment im Edifact-Format ausgegeben, damit auch die Softwarehäuser, die in diesem Format Datenaustausch betreiben, die Stellen leicht auffinden können. Im Übrigen kann aber auch aufgrund der exakten Bezeichnung des Feldnamens die Meldung der betroffenen Stelle leicht zugeordnet werden. Seit einiger Zeit wird zu exakten Zuordnung auch die ICR-Nummer der Edifact-Nachricht bei jeder Meldung ausgegeben. Verwendet wird bei den Namen die Terminologie, wie sie bei Herrn Rüffel und Frau Langenberg vorzufinden ist. 3 von 31

4 1 Prüfung des gemeinsamen Vorspanns bei den Rückantwortsätze Stelle 1-12 Die Stellen 1-8 der Versicherungsnummer sind nicht numerisch. Die Stelle 9 der Versicherungsnummer darf nur ein Großbuchstabe sein. Die Stellen der Versicherungsnummer sind nicht numerisch. Die Prüfziffer (St.12) der Versicherungsnummer ist falsch oder es wurde an den St.1-11 etwas geändert. Stelle SK darf nur 92 sein Stelle BRNRAD darf nur 01-04, 08-26, 28-29, 38-39, 70, 80, 83 o. 97 sein Stelle BRNREP darf nur 01-04, 08-26, 28-29, 38-39, 70, 80, 83 o. 97 sein Stelle 22 Verarbeitungsformat darf nur 0, 1, 2, 3, 5, 6 o. 7 sein Stelle Die Stellen müssen 0000 sein Stelle NAGBOTAX darf nur ******** sein Stelle Die IKNR des Absenders ist nicht numerisch Stelle Die IKNR des Absenders darf nicht null o. leer sein Stelle Die IKNR des Empfängers ist nicht numerisch Stelle Die IKNR des Empfängers darf nicht null o. leer sein Stelle Die Geschäftsbeziehung (IK des Kostenträgers und IK der Klinik müssen beim Verfahren nach 301 angemeldet sein. Stelle Die Stellen müssen leer sein, sind für die DSRV reserviert Stelle Die Stellen müssen den Wert "MEDR" haben (Edi:Seg 1UNH) Stelle Die Stellen müssen sein (Edi:Seg 1 UNH) Stelle Die Stellen müssen den Wert "KR o. UN" haben (Edi:Seg 1 UNH) Stelle Die Stellen müssen den Wert "1998A o. KV/RV oder 97B" haben (Edi:Seg 1 UNH) Stelle Art der Nachricht darf nur 01-18,20,21,22, 30-32, 50-63, 99 sein (Edi:Seg 2 BGM) Stelle Verarbeitungskennzeichen: Konstant 10 = Neuaufnahmen, 11 = Ändern und 12 = Löschen ist im Datentausch nach 301 derzeit nicht vorgesehen. Stelle Prüfergebnis darf nur leer o sein (Edi:Seg 2 BGM, nur bei Medr02) Stelle Erstellungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 3 DTM) Stelle Erstellungsdatum hat ungültiges Format (Edi: Seg 3 DTM) 4 von 31

5 Stelle Laufende Nummer ides Geschäftsvorfalls ist nicht numerisch (Medr02 und 03:Edi:Seg 4 RFF, MEDR04: 5 RFF). Stelle Grund des Geschäftsvorfalls darf nur 03, 05, 06, 07, 08, 11, 12, 13, 19, 21, 22, 51 o. 52 sein (Nur Medr02: Edi:Seg 5 RFF) Sämtliche Felder des Vorspanns müssen von der Software-Firma richtig bestückt werden. Die Klinik kann bei den Eingaben im Kliniksystem diese nicht beeinflussen. 2 MEDR Alle Geschäftsvorfälle von MEDR02 Stelle Die IKNR des Absenders ist nicht numerisch (Edi:Seg 6 PNA) Stelle Die IKNR des Empfängers ist nicht numerisch (Edi:Seg 7 PNA) Stelle Die IKNR des Kostenträgers ist nicht numerisch (Edi:Seg 8 PNA Stelle In den ersten vier Stellen steht die Arbeitsgruppe. Der Schlüssel wird in der Kostenzusage vom Kostenträger geliefert. Stelle Die IKNR der Klinik ist nicht numerisch (Edi:Seg 11 PNA), Stelle Rehaabteilungsschlüssel: Er wird vom Kostenträger in der Kostenzusage geliefert und sollte ohne Absprache mit diesem nicht verändert werden. Stelle Die IKNR ist nicht numerisch (Edi:Seg 14 PNA) Stelle 237 Die Funktion der beauftragten Stelle darf nur 1 o. 2 sein (Edi:Seg 20 AGR) Stelle Die IKNR des veranlassenden Krankenhauses ist nicht numerisch (Edi:Seg 17 PNA) Stelle 256 Die Funktion des Kostenträgers darf nur 1-4 sein (Edi:Seg 19 AGR) Stelle Die IKNR zur Krankenversicherungsnummer ist nicht numerisch (Edi:Seg 22 PNA) Stelle 278 Anrede darf nur 1 oder 2 sein (Edi:Seg 22 PNA) Stelle Stellen der Versicherungsnummer sind nicht numerisch Stelle 409 der Versicherungsnummer darf nur ein Großbuchstabe sein Stellen der Versicherungsnummer sind nicht numerisch Die Prüfziffer (St. 12 der Versicherungsnummer) ist falsch oder es wurde an den Stellen 1-11 etwas geändert (Edi:Seg 23 RFF). Stelle Die Maßnahmeart ist nicht numerisch Die Maßnahmeart darf nur 04 o. 08 sein (Edi:Seg 24 RFF) 5 von 31

6 Stelle Die Maßnahmenummer ist nicht numerisch (Edi:Seg 25 RFF) Die Maßnahmenummer darf nicht > 99 sein Stelle Stellen der Versicherungsnummer des Anspruchsberechtigten sind nicht numerisch Stelle 427 der Versicherungsnummer des Anspruchsberechtigten darf nur ein Großbuchstabe sein Stellen der Versicherungsnummer des Anspruchsberechtigten sind nicht numerisch (Edi:Seg 26 RFF) Stelle Versichertenstatus. Er braucht im Rehabereich nicht übermittelt zu werden, wenn er aber übermittelt wird, so sollte Stelle 1: 1, 3, 5 o. 9 sein Stelle 2: 4, 6, 7, 8 o. 9 sein Stelle 3 1, 2, 3, 4, 5, 6 o. 9 sein Stelle Das Geburtsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 31 DTM) Stelle Das Geburtsdatum hat ungültiges Format (Edi:Seg 31 DTM) Stelle 569 Das Geschlecht darf nur 1 oder 2 sein (Edi:Seg 32 PDI) Stelle 570 Familienstand darf nur 1, 2, 3, 4, 5 o. 9 sein (Edi:Seg 32 PDI) Stelle Nation ist ungültig (Edi:Seg 33 NAT) Die vorangegangenen Felder müssen von der Software-Firma aus dem zugehörigen Bewilligungsbescheid richtig versorgt werden, die Klinik kann diese Felder nicht beeinflussen. Bei allen IK-Nummern wird geprüft, ob die neunte Stelle, die Prüfziffer, korrekt ist. 2.2 Geschäftsvorfallabhängige Felder von MEDR Absage - Geschäftsvorfall Formale Prüfung Stelle Das Absagedatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 39 DTM) Stelle Das Absagedatum darf nicht leer sein (Edi:Seg 39 DTM) Stelle Das Absagedatum darf nicht null sein (Edi: Seg 39 DTM) Stelle Das Absagedatum hat ungültiges Format (Edi:Seg (39 DTM) Stelle Das JH des Absagedatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 39 DTM) Zusammenhangsprüfung Patient nicht vorhanden, Absage nicht möglich Absage bereits vorhanden, neue Absage nicht möglich 6 von 31

7 Aufnahme liegt bereits vor, Absage nicht möglich Entlassung liegt bereits vor, Absage nicht möglich Rückstellung - Geschäftsvorfall Formale Prüfung Stelle Das Rückstellungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 36 DTM) Stelle Das Rückstellungsdatum darf nicht leer sein (Edi:Seg 36 DTM) Stelle Das Rückstellungsdatum darf nicht null sein (Edi:Seg 36 DTM) Stelle Das Rückstellungsdatum hat ungültiges Format (Edi:Seg 36 DTM) Stelle Das JH des Rückstellungsdatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 36 DTM) Zusammenhangsprüfung Patient nicht vorhanden, Rückstellung nicht möglich Absage bereits vorhanden, Rückstellung nicht mehr möglich Rückstellung mit gleichem Datum liegt bereits vor Aufnahme liegt bereits vor, Rückstellung nicht möglich Entlassung liegt bereits vor, Rückstellung nicht möglich Einbestellung - Geschäftsvorfall Formale Prüfung Stelle Das Einbestellungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 35 DTM) Stelle Das Einbestellungsdatum darf nicht leer sein (Edi:Seg 35 DTM) Stelle Das Einbestellungsdatum darf nicht null sein (Edi:Seg 35 DTM) Stelle Das Einbestellungsdatum hat ungültiges Format (Edi:Seg 35 DTM) Stelle Das JH des Einbestellungsdatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi: Seg 35 DTM) Zusammenhangsprüfung Patient nicht vorhanden, Einbestellung nicht möglich Aufnahme liegt bereits vor, Einbestellung nicht möglich Einbestellung mit gleichem Datum liegt bereits vor 7 von 31

8 2.2.4 Aufnahme - Geschäftsvorfall 01 und Formale Prüfung Stelle 598 Versorgungsart darf nur die Werte 1-3 zum Inhalt haben (Edi: Seg 42 IMD) Stelle Diagnose1 bei der Aufnahme ist St.1-3 ungültig (Edi:Seg 43 CIN) Stelle Diagnose1 ist an den Stellen 4-5 ungültig (auch Sonderzeichen z.b. Punkte, sind Fehler, da im Datentausch nicht erlaubt) (Edi:Seg 43 CIN) Stelle Diagnose2 bei der Aufnahme ist St.1-3 ungültig (Edi:Seg 43 CIN) Stelle Diagnose2 ist an den Stellen 4-5 ungültig (auch Sonderzeichen z.b. Punkte, sind Fehler da im Datentausch nicht erlaubt)(edi:seg 43 CIN) Stelle Diagnose3 bei der Aufnahme ist St.1-3 ungültig (Edi:Seg 43 CIN) Stelle Diagnose3 ist an den Stellen 4-5 ungültig (auch Sonderzeichen z.b. Punkte, sind Fehler, da im Datentausch nicht erlaubt) (Edi:Seg 43 CIN) Stelle Das Aufnahmedatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 43 CIN) Stelle Das Aufnahmedatum hat ungültiges Format (Edi:Seg 44 DTM) Stelle Das JH des Aufnahmedatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 44 DTM) Stelle Das Aufnahmedatum darf nicht null sein (Edi:Seg 44 DTM) Stelle Das Aufnahmedatum darf nicht leer sein (Edi:Seg 44 DTM) Stelle Das Aufnahmedatum ist größer als das Tagesdatum. Das sollte nicht sein. (Edi:Seg 44 DTM) Stelle Aufnahme-Zeit ist nicht numerisch (Edi:Seg 45 DTM) Stelle Aufnahme-Zeit Std. ist ungültig (Edi:Seg 45 DTM) Stelle Aufnahme-Zeit Min. ist ungültig (Edi:Seg 45 DTM) Stelle Das Datum Entlassung aus dem Krankenhaus ist nicht numerisch (Edi:Seg 46 DTM) Stelle Das Datum Entlassung aus dem Krankenhaus darf nicht null sein (Edi:Seg 46 DTM) Stelle Das Datum Entlassung aus dem Krankenhaus hat ungültiges Format (Edi:Seg 46 DTM) Stelle Das JH von Entlassung aus dem Krankenhaus darf nur 19 o. 20 ein (Edi:Seg 46 DTM) Stelle Das Entlassung aus dem Krankenhaus ist größer als das Aufnahmedatum(St ). Zusammenhangsprüfung 8 von 31

9 Patient nicht vorhanden, Aufnahme daher nicht möglich Aufnahme mit demselben Aufnahmedatum schon vorhanden Entlassung liegt bereits vor, Aufnahme daher nicht möglich Das Datum Entlassung aus dem Krankenhaus hat bei Sonderfall 1 (AR) gefüllt zu sein Das Datum Entlassung aus dem Krankenhaus darf nur bei Sonderfall 1(AR) gefüllt sein Datum Entlassung aus dem Krankenhaus darf nicht größer als das Aufnahmedatum sein Anmerkung: AR ist die neue Bezeichnung für AHB-Fälle Unterbrechung - Geschäftsvorfall Formale Prüfung Stelle 694 Versorgungsart bei Unterbrechung darf nur 1-3 sein (Edi:Seg 59 IMD) Stelle Erläuterung bei Unterbrechung hat o. 09 zu sein (Edi:Seg 60 IMD) Stelle Das Von-Datum der Unterbrechung ist nicht numerisch (Edi:Seg 61 DTM) Stelle Das Von-Datum der Unterbrechung hat ungültiges Format (Edi:Seg 61 DTM) Stelle Das Bis-Datum der Unterbrechung ist nicht numerisch (Edi:Seg 62 DTM) Stelle Das Bis-Datum der Unterbrechung hat ungültiges Format (Edi:Seg 62 DTM) Stelle Das Von-Datum der Unterbrechung( ) ist > als das Bis-Datum der Unterbrechung( ) Stelle Das Von-Datum der Unterbrechung beim Unterbrechungszeitraum ist nicht numerisch (Edi:Seg 63 DTM) Stelle Das Von-Datum der Unterbrechung beim Unterbrechungszeitraum hat ungültiges Format (Edi:Seg 63 DTM) Stelle Das Bis-Datum der Unterbrechung beim Unterbrechungszeitraum ist nicht numerisch (Edi:Seg 63 DTM) Stelle Das Bis-Datum der Unterbrechung beim Unterbrechungszeitraum hat ungültiges Format (Edi:Seg 63 DTM) Stelle Innerhalb des Unterbrechungszeitraums ist das Von-Datum > als das Bis -Datum Stelle Die Felder - Beginn der Unterbrechung, Ende der Unterbrechung stimmen nicht mit dem Zeitraum der Unterbrechung (St ) überein Ist das Ende der Unterbrechung nicht bekannt, sog. offene Unterbrechung, so braucht nur das Von-Datum gefüllt zu sein, das Bis-Datum kann leer oder null sein. 9 von 31

10 Es müssen entweder die Felder und oder der Unterbrechungszeitraum ausgefüllt sein. Werden alle Felder bestückt dann müssen die Zeiträume übereinstimmen. Wird das Bis-Datum der Unterbrechung später nachgereicht, so kann das Von-Datum leer oder null sein oder es kann nochmals mitgeschickt werden. Dieses darf sich aber nicht vom ursprünglichen unterscheiden. Zusammenhangsprüfung Patient nicht vorhanden, Unterbrechung nicht möglich Entlassung schon vorhanden, Unterbrechung daher nicht möglich Aufnahme nicht vorhanden, Unterbrechung daher nicht möglich Das Beginndatum der Unterbrechung ist kleiner als das Aufnahmedatum Das Beginndatum der Unterbrechung ist größer als das voraussichtliche Entlassungsdatum Das Enddatum der Unterbrechung ist größer als das voraussichtliche Entlassungsdatum Bei der ersten Unterbrechung darf die laufende Nr. des Geschäftsvorfalls nur 01 sein Die laufende Nr. des Geschäftsvorfalls schließt nicht lückenlos an die vorherige laufende Nr. an Es ist schon eine Unterbrechung mit dieser laufenden Nummer des Geschäftsvorfalls vorhanden Das Von-Datum der neuen Unterbrechung ist kleiner o. gleich dem Bis-Datum der alten Unterbrechung. Aufnahme und Unterbrechung dürfen nicht am gleichen Tag geschickt werden Verlängerung - Geschäftsvorfall 03 und Formale Prüfung Stelle Die Verlängerungstage sind nicht numerisch (Edi:Seg 53 QTY) Stelle Die Verlängerungstage dürfen nicht null sein (Edi:Seg 53 QTY) Stelle Das Verlängerungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 51 DTM) Stelle Das Verlängerungsdatum darf nicht null sein (Edi:Seg 51 DTM) Stelle Das Verlängerungsdatum darf nicht leer sein (Edi:Seg 51 DTM) Stelle Das Verlängerungsdatum ist ungültig (Edi:Seg 51 DTM) Stelle Das JH des Verlängerungsdatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 51 DTM) Stelle Es müssen entweder das Verlängerungsdatum o. die Verlängerten Tage ( ) gefüllt sein 10 von 31

11 Zusammenhangsprüfung Patient nicht vorhanden, Verlängerung nicht möglich Entlassung schon vorhanden, Verlängerung nicht möglich Aufnahme nicht vorhanden, Verlängerung nicht möglich Das Verlängerungsdatum ist kleiner als das Aufnahmedatum Das Verlängerungsdatum ist kleiner als das voraussichtliche Entlassungsdatum Das Verlängerungsdatum ist gleich dem alten voraussichtlichen Entlassungsdatum Bei der ersten Verlängerung hat die laufende Nummer des Geschäftsvorfalls 01 zu sein Die laufende Nr. des Geschäftsvorfalls(St ) schließt nicht lückenlos an die vorige laufende Nummer. an Es ist schon eine Verlängerung mit dieser laufenden Nummer des Geschäftsvorfalls vorhanden Das Bis-Datum der neuen Verlängerung ist nicht größer als das der alten Das Ende der Verlängerung entspricht nicht: altes voraussichtliches Entlassungsdatum + vorgegebene Tage Aufnahme und Verlängerung dürfen nicht am gleichen Tag geschickt werden Verlegung - Geschäftsvorfall 14 Stelle Das Verlegungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 47 DTM) Stelle Das Verlegungsdatum darf nicht null sein (Edi:Seg 47 DTM) Stelle Das Verlegungsdatum darf nicht leer sein (Edi:Seg 47 DTM) Stelle Das Verlegungsdatum ist ungültig (Edi:Seg 47 DTM) Stelle Das JH des Verlegungsdatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 47 DTM) Wechsel der Versorgungsart - Geschäftsvorfall 13 Stelle 729 Versorgungsart darf nur 1, 2 o. 3 sein (Edi:Seg 66 IMD) Stelle Datum Wechsel der Versorgungsart ist nicht numerisch (Edi:Seg 67 DTM) Stelle Datum Wechsel der Versorgungsart ist ungültig (Edi:Seg 67 DTM) Stelle Das JH von Wechsel der Versorgungsart darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 67 DTM) Stelle Das Datum Wechsel der Versorgungsart darf nicht null sein (Edi:Seg 67 DTM) 11 von 31

12 Stelle Das Datum Wechsel der Versorgungsart darf nicht leer sein (Edi:Seg 67 DTM) 2.3 Alle Geschäftsvorfälle von MEDR03 Stelle IK des Absenders ist nicht numerisch (Edi:Seg 5 PNA) Stelle IK des Empfängers ist nicht numerisch (Edi:Seg 6 PNA) Stelle IK des Kostenträgers ist nicht numerisch (Edi:Seg 7 PNA) Stelle Arbeitsgruppe. Sie wird vom Kostenträger in der Kostenzusage geliefert und sollte auch so wieder zurückgegeben werden Stelle IK der Klinik ist nicht numerisch (Edi:Seg 10 PNA) Stelle Rehaabteilungsschlüssel. Er wird vom Kostenträger in der Kostenzusage geliefert und sollte ohne Absprache mit dem Kostenträger nicht verändert werden. Stelle Das Unterschriftdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 17 DTM) Stelle Das Unterschriftdatum hat ungültiges Format (Edi:Seg 17 DTM) Stelle Die IKNR der beauftragten Stelle ist nicht numerisch (Edi:Seg 18 PNA) Stelle 392 Die Funktion der beauftragten Stelle darf nur 1-2 sein (Edi:Seg 22 AGR Stelle 393 Die Funktion des Kostenträgers darf nur 1-4 sein (Edi:Seg 21 AGR). Stelle Die IKNR zur KVNR ist nicht numerisch (Edi:Seg 24 PNA) Stelle Die Stellen der Versicherungsnummer sind nicht numerisch Die Stelle 515 der Versicherungsnummer darf nur ein Großbuchstabe sein Die Stellen der Versicherungsnummer sind nicht numerisch Die Prüfziffer (St.12 der Versicherungsnummer) ist falsch oder es wurde an den Stellen 1-11 etwas geändert. (Edi:Seg 25 RFF) Die Versicherungsnummer St ist ungleich der Versicherungsnummer St Stelle Die Maßnahmeart ist nicht numerisch Die Maßnahmeart darf nur 04 o. 08 sein (Edi:Seg 26 RFF) Stelle Die Maßnahmenummer ist nicht numerisch Die Maßnahmenummer darf nicht > 99 sein (Edi:Seg 27 RFF) Stelle Die Stellen der Versicherungsnummer des Anspruchsberechtigten sind nicht numerisch Die Stelle 533 der Versicherungsnummer des Anspruchsberechtigten darf nur ein Großbuchstabe sein Die Stellen der Versicherungsnummer des Anspruchsberechtigten sind nicht numerisch (Edi:Seg 28 RFF) 12 von 31

13 Stelle Versichertenstatus: vgl. unter MEDR02 zur Stelle Stelle Das Geburtsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 31 DTM) Stelle Das Geburtsdatum hat ungültiges Format (Edi:Seg 31 DTM) Stelle Die laufende Nummer ist nicht numerisch (Edi:Seg 31 DTM) Stelle 553 Letzter Textteil darf nur J o. N sein Die obigen Felder sind von der Software-Firma aus dem Bewilligungsbescheid richtig zu versorgen, die Klinik kann sie bei den Eingaben nicht beeinflussen. 2.4 Geschäftsvorfallabhängige Felder von MEDR Entlassungsmitteilung - Geschäftsvorfall Formale Prüfung Stelle 554 Arbeitsfähigkeit darf nur 0, 1, 2, 3, 4, 5 o. 9 sein (Edi:Seg 33 IMD) Stelle Erläuterung der Entlassung darf nur 01 o sein (Edi:Seg 34 IMD) Stelle Das Entlassungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 38 DTM) Stelle Das Entlassungsdatum hat ungültiges Format (Edi:Seg 38 DTM) Stelle Das JH des Entlassungsdatum darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 38 DTM) Stelle Das Entlassungsdatum darf nicht leer sein (Edi:Seg 38 DTM) Stelle Das Entlassungsdatum darf nicht null sein (Edi:Seg 38 DTM) Stelle Das Entlassungsdatum ist > als das Tagesdatum. Dies sollte nicht sein. Stelle Entlassungsuhrzeit ist nicht numerisch (Edi:Seg 39 DTM) Stelle Entlassungszeit Std. ist ungültig (Edi:Seg 39 DTM) Stelle Entlassungszeit Min ist ungültig (Edi:Seg 39 DTM) Stelle Aufnahmedatum bei Entlassungsmitteilung ist nicht numerisch (Edi:Seg 37 DTM) Stelle Aufnahmedatum bei Entlassungsmitteilung ist ungültig (Edi:Seg 37 DTM) Stelle Aufnahmedatum bei Entlassungsmitteilung darf nicht null sein (Edi:Seg 37 DTM) Arbeitsunfähigkeitszeiten = Edi:Seg 40 DTM Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit1 ist nicht numerisch Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit1-von hat ungültiges Format 13 von 31

14 Stelle Das JH des Arbeitsunfähigsdatum1-von darf nur 19 o. 20 sein Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit1-bis hat ungültiges Format Stelle Das JH des Arbeitsunfähigsdatum1-bis darf nur 19 o. 20 sein Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit1-von ist > Arbeitsunfähigkeitszeit1-bis (St ) Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit2-von ist nicht numerisch Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit2-von hat ungültiges Format Stelle Das JH des Abeitsunfähigsdatum2-von darf nur 19 o. 20 sein Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit2-bis hat ungültiges Format Stelle Das JH des Arbeitsunfähigsdatum2-bis darf nur 19 o. 20 sein Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit2-von ist > Arbeitsunfähigkeitszeit2-bis St ) Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit3 ist nicht numerisch Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit3-von hat ungültiges Format Stelle Das JH des Arbeitsunfähigkeitsdatum3-von darf nur 19 o. 20 sein Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit3-bis hat ungültiges Format Stelle Das JH von Arbeitsunfähigkeitszeit3-bis darf nur 19 o. 20 sein. Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit3-von ist > Arbeitsunfähigkeitszeit3-bis(St ) Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit4 ist nicht numerisch Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit4-von hat ungültiges Format Stelle Das JH des Arbeitsunfähigkeitsdatum4-von darf nur 19 o. 20 sein Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit4-bis hat ungültiges Format Stelle Das JH des Arbeitsunfähigkeitsdatum4-bis darf nur 19 o. 20 sein Stelle Arbeitsunfähigkeitszeit4-von ist > Arbeitsunfähigkeitszeit4-bis (St ) Zusammenhangsprüfung Patient nicht vorhanden, Entlassung nicht möglich Entlassung mit demselben Entlassungsdatum schon vorhanden Aufnahme nicht vorhanden, Entlassung daher nicht möglich Entlassungsdatum ist kleiner als das Aufnahmedatum Aufnahme und Entlassung dürfen nicht am gleichen Tag kommen 14 von 31

15 2.4.2 Entlassungsstatistik - Geschäftsvorfall 20 und 21 Beschrieben wird die Version des E-Berichtes, die ab gültig ist Formale Prüfung Stelle Version des E-Berichtes Blatt1 muß 04 sein (Edi:Seg 44 PRC) Stelle 921 Entlassungsform darf nur 1-7 o. 9 sein (Edi:Seg 45 IMD). Sie sollte mit der Entlassungsform aus der Entlassungsmitteilung übereinstimmen. Stelle 922 Arbeitsfähigkeit darf nur 0,1,3,4,5 o. 9 sein (Edi:Seg 46 IMD) Die Arbeitsfähigkeit sollte mit der aus der Entlassungsmitteilung übereinstimmen. Stelle 921/922 Wenn die Entlassungsform 9 (verstorben) ist, so muß die Arbeitsfähigkeit 0 oder 9 sein. Stelle 923 Ursache darf nur 0-5 sein (Edi:Seg 47 IMD) Stelle 924 Arbeitsunfähigkeitszeiten darf nur 0-3 o.9 sein (Edi:Seg 48 IMD) Stelle Besondere Behandlungsformen müssen den Wert 0,1,2, 3 o. 9 haben ( Edi:Seg. 49 IMD). Stelle AU bei der Aufnahme muß den Wert 1 o. 2 haben (Edi:Seg. 50 IMD). Die beiden Felder kamen neu hinzu und wurde im inhouse-satz deshalb am Ende angehängt. Stelle Die Hauptdiagnose darf nicht leer sein (Edi:Seg 51 CIN) Stelle Die Hauptdiagnose ist St.1-3 ungültig Stelle Die Hauptdiagnose ist St. 4-5 ungültig (auch Sonderzeichen, z.b. Punkte, sind Fehler, da im Datentausch nicht erlaubt) Stelle Die 1. Nebendiagnose ist St.1-3 ungültig Stelle Die 1. Nebendiagnose ist St.4-5 ungültig (auch Sonderzeichen, z.b. Punkte, sind Fehler, da im Datentausch nicht erlaubt) Stelle Die 2. Nebendiagnose ist St. 1-3 ungültig Stelle Die 2.Nebendiagnose ist St.4-5 ungültig (auch Sonderzeichen, z.b. Punkte, sind Fehler, da im Datentausch nicht erlaubt) Stelle Die 3. Nebendiagnose ist St. 1-3 ungültig 15 von 31

16 Stelle Die 3. Nebendiagnose ist St.4-5 ungültig (auch Sonderzeichen, z.b. Punkte, sind Fehler, da im Datentausch nicht erlaubt) Stelle Die 4. Nebendiagnose ist St. 1-3 ungültig Stelle Die 4. Nebendiagnose ist St.4-5 ungültig (auch Sonderzeichen, z.b. Punkte, sind Fehler, da im Datentausch nicht erlaubt) Stelle Die Stelle 6 der Hauptdiagnose soll leer, R, L o. B sein Stelle Die Stelle 6 der 1. Nebendiagnose soll leer, R, L o. B sein Stelle Die Stelle 6 der 2. Nebendiagnose soll leer, R, L o. B sein Stelle Die Stelle 6 der 3. Nebendiagnose soll leer, R, L o. B sein Stelle Die Stelle 6 der 4. Nebendiagnose soll leer, R, L o. B sein Stelle Die Stelle 7 der Hauptdiagnose soll G, V, Z, sein Anmerkung: Der Wert A ist bei der Hauptdiagnose nicht erlaubt. Stelle Die Stelle 7 der 1. Nebendiagnose soll A, G, V, Z, sein Stelle Die Stelle 7 der 2. Nebendiagnose soll A, G, V, Z, sein Stelle Die Stelle 7 der 3. Nebendiagnose soll A, G, V, Z, sein Stelle Die Stelle 7 der 4. Nebendiagnose soll A, G, V, Z, sein Wenn die Stelle 7 der Diagnosen A, G, V o. Z ist, dann dürfen die Stellen 4-5 der Diagnose nur leer oder eine Ziffer sein. Stelle Die Stelle 8 der Hauptdiagnose soll 0, 1, 2, 3 sein Stelle Die Stelle 8 der 1. Nebendiagnose soll 0, 1, 2, 3 sein Stelle Die Stelle 8 der 2. Nebendiagnose soll 0, 1, 2, 3 sein Stelle Die Stelle 8 der 3. Nebendiagnose soll 0, 1, 2, 3 sein Stelle Die Stelle 8 der 4. Nebendiagnose soll 0, 1, 2, 3 sein Bei bestimmten Diagnosen wird ein Hinweis ausgegeben, wenn sie bei Frauen bzw. Männer nicht sinnvoll ist. Im Rehabereich sollten eigentlich nur die Diagnoseschlüssel verwendet werden, die aufgelistet sind im Verzeichnis: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, herausgegeben von der DRV Bund, Berlin. Es werden bei der Prüfung aber Diagnosen akzeptiert, die im ICD-Katalog, der weltweit Gültigkeit hat. Es wird aber ein entsprechender Hinweis ausgegeben. Ebenso wird der 16 von 31

17 Katalog mit speziellen Diagnosen für Suchteinrichtungen berücksichtigt: Dilling/Mombour/ Schmidt: Internationale Klassifikation psychischer Störungen HINWEIS: Es wurden keine KTL-Codes eingetragen!! (Edi:Seg 71 CLI) Es wird auch moniert, wenn ein KTL-Code nicht korrekt ist. Man beachte, ab ändert sich das Format der KTL-Codes (Edi Seg 71 CLI). Der Buchstabe an Stelle 1 des Codes hat künftig ein Großbuchstabe zu sein. An der Stelle 5 des Codes hat die Dauer der Therapie in Form eines Großbuchstabens zu stehen. Die Codes müssen grundsätzlich vierstellig übermittelt werden. Im neuen KTL-Verzeichnis stehen zwar auch dreistellige Schlüssel, z.b. A01 Ausdauertraining mit Monitoring; hierbei handelt es sich aber um Überschriften, im Datentausch ist jedoch die Ausprägung an Stelle 4 mit zu übergeben. Alte und neue KTL-Codes dürfen in der Übergangszeit beim selben Patienten nicht gemischt werden. In jedem Entlassungsbericht ist mindestens ein KTL-Code einzutragen, es sei denn, die Maßnahme hat weniger als drei Tage gedauert. Die gültigen KTL-Codes finden sich in der Ausgabe: Klassifikation Therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation, Ausgabe Im Laufe des Jahres 2015 erschein ein Katalog mit neuen KTL-Codes. AUFNAHME- ENTLASSUNGSGEWICHT u. KOERPERGROESSE GIBT ES IN DER NEUEN VERSION DES E-BERICHTES NICHT MEHR. Stelle Aufnahmegewicht ist nicht numerisch (Edi:Seg 53 QTY) Stelle Aufnahmegewicht sollte nicht null oder leer sein (Edi:Seg 53 QTY) Stelle Entlassungsgewicht ist nicht numerisch (Edi:Seg 54 QTY) Stelle Entlassungsgewicht sollte nicht null oder leer sein (Edi:Seg 54 QTY) Stelle Körpergröße ist nicht numerisch (Edi:Seg 55 QTY) Wenn die Angabe der Körpergröße 2,50Meter übersteigt, wird ein Hinweis ausgegeben. Stelle Körpergröße sollte nicht null oder leer sein (Edi:Seg 55 QTY) Stelle 1014 Darf nur 1-3(stationär, teilstationär o. ambulant) sein (Edi:Seg 53 PAS) Stelle Zeitangabe ist bei Geschäftsvorfall 21 nötig, weil sonst Blatt1 des Entlassungsberichts das Aufnahme- u. Entlassungs-Datum fehlen Stellen sind für weitere Zeitangaben vorgesehen. Man beachte: Wenn St.1031 oder 1048 eine Angabe (stationär, teilstationär oder ambulant) gemacht 17 von 31

18 wird, so darf auch die Zeitangabe nicht fehlen. Umgekehrt, wenn eine Zeitangabe gemacht wird, so hat auch eine Aussage zur Art der Maßnahme getroffen zu werden. Mindestens aber eine Angabe hat getätigt zu werden (Edi:Seg 54 DTM). In der neuen Version des E-Berichtes gibt es nur noch einen Behandlungszeitraum, nicht mehr drei mögliche Angaben wie früher. Stelle Aufnahmedatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Aufnahmedatum darf nicht null sein (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Aufnahmedatum ist ungültig (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Das JH des Aufnahmedatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Entlassungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Entlassungsdatum darf nicht null sein (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Entlassungsdatum ist ungültig (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Das JH des Entlassungsdatums darf nur 19 o. 20 sein (Edi:Seg 54 DTM). Stelle Entlassungsdatum < Aufnahmedatum(St ) (Edi:Seg 54 DTM) Stelle Weitere Maßnahmen darf nur einen Wert zwischen 01 u. 13 haben Die Versionsnummer auf Blatt 1 hat 04 zu sein. Stelle Version des E-Berichtes Blatt 1a muss 03 sein (Edi:Seg 63 PRC) Stelle Berufsgruppenschlüssel ist ungültig (Edi:Seg 51 RFF) Berufsgruppe und Berufsbezeichnung werden nicht mehr ausgewertet. Stelle 3007 Leistungsfähigkeit im bisherigen Beruf darf nur 5-7 o. 9 sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3008 Leistungsfähigkeit Arbeitsmarkt darf nur 5-7 o. 9 sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3009 Arbeitsschwere darf nur 1-5 sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3010 Arbeitshaltung im Stehen darf nur 1-4 sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3011 Arbeitshaltung im Gehen darf nur 1-4 sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3012 Arbeitshaltung im Sitzen darf nur 1-4 sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3013 Arbeitsorganisation (Tagschicht) darf nur N o. J sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3014 Arbeitsorganisation (Frühschicht) darf nur N o. J sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3015 Arbeitsorganisation (Nachtschicht) darf nur N o. J sein (Edi:Seg 67 CIN) 18 von 31

19 Stelle 3016 Keine Wesentlichen Einschränkungen darf nur N o. J sein Dieses Feld wird in der neuen E-Berichtsversion nicht mehr belegt. Stelle 3017 Psychomentale Funktionen müssen J o. N sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3018 Sinnesfunktionen müssen N o. J sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3019 Bewegungsbezogene Funktionen müssen N o. J sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle 3020 Relevante Gefährdungs- u. Belastungsfaktoren müssen N o. J sein (Edi:Seg 67 CIN) Stelle Beschäftigung besteht muß die Werte J o. N haben (Edi:Seg 67 CIN) Neues Feld der Version 04 des E-Berichtes. Im Inhouse-Satz am Ende angefügt Stelle kardio-pulmonale hat J o. N zu sein (Edi:Seg 67 CIN) Neues Feld der Version 04 des E-Berichtes. Im Inhouse-Satz am Ende angefügt. Stelle Sonstige Einschränkungen hat J o. N zu sein (Edi:Seg 67 CIN) Neues Feld der Version 04 des E-Berichtes. Im Inhouse-Satz am Ende angefügt. Wenn das Leistungsbild ausgefüllt ist, so sollte auch ein Prosatext zur Sozialmedizinischen Epikrise erfolgen. Auf Blatt 1a können bis zu 15 Zeilen eingetragen werden. Seit der neuen Version 04 des E-Berichtes gibt es auch noch eine Folgeseite, auf der weitere 58 Zeilen vorgegeben werden können. Stelle: Die Versionsnummer Blatt1b (Leistungsdaten1) soll 02 sein (Edi:Seg 68 PRC) Stelle Die Versionsnummer Blatt1b (Leistungsdaten 2) soll 02 sein (Edi:Seg 74 PRC) Stelle Die Versionsnummer Blatt1b (Leistungsdaten 3) soll 02 sein (Edi: Seg 80 PRC) Wenn bei den Leistungsdaten 1-3 die Versionsnummer vorgegeben wird, so sollten auch KTL-Daten in dem Block eingetragen sein. Umgekehrt, wenn in einem Block KTL-Daten vor gegeben wurden, so soll auch die Versionsnummer eingegeben sein. Wurde ein KTL-Code vorgegeben, so darf die zugehörige Anzahl nicht null sein. Umgekehrt, wenn eine Anzahl eingetragen wurde, darf der KTL-Code nicht leer sein. Zudem hat an Stelle 5 des KTL-Codes eine Zeitangabe zu erfolgen (Edi:Seg 43 CLI). Die Angabe erfolgt verschlüsselt über Großbuchstaben. Alle Buchstaben sind zulässig mit Ausnahme von J, O V, X und Y. 19 von 31

20 Beziehungen der einzelnen Felder untereinander. Bei manchem ist in der summarischen Aufzählung vielleicht nicht ganz klar, wie die Darstellung in der Praxis zu erfolgen hat. Zur Vertiefung vgl. man weiter unten: Genauere Erläuterungen Arbeitsschwere darf nur unter besonderen Bedingungen leer sein. Vgl. Leitfaden zum ärztlichen Entlassungsbericht,2015,S.31. Mindestens ein Feld zu den Schichtangaben(Tag, Nacht, Früh/Spät) hat J zu sein, alle Felder N ist nur unter besonderen Bedingungen möglich Arbeitshaltung im Stehen darf nur in bestimmten Fällen leer sein. Vgl. Leitfaden zum ärztlichen Entlassungsbericht,2015,S.31. Arbeitshaltung im Gehen darf nur in bestimmten Fällen leer sein, vgl. Leitfaden zum ärztlichen Entlassungsbericht,2015,S.31. Arbeitshaltung im Sitzen darf nur in bestimmten Fällen leer sein, vgl. Leitfaden zum ärztlichen Entlassungsbericht,2015,S.31. Bei Arbeitshaltung (Stehen, Gehen, Sitzen) darf - zeitweise maximal zweimal vorkommen, ansonsten hat eine genaue Begründung im Freitext zu erfolgen Bei Entlassungsform 9 (verstorben) braucht das Leistungsbild nicht ausgefüllt sein Wenn die Entlassungsform 9 (verstorben) ist, dann müssen Weitere Maßnahmen(1065ff) leer sein Wenn bei Weitere Maßnahmen(St.1065ff) auf Seite 1 des Entlassungsberichts Diagnostische Klärung o. Stationäre. Behandlung o. Operation angekreuzt ist, so braucht das Leistungsbild 1A nicht ausgefüllt sein. Wenn die Arbeitsfähigkeit 4 (Kinderheilbehandlung) ist, braucht das Leistungsbild nicht ausgefüllt sein, sofern das Kind unter 14 Jahre alt ist. Wenn die Arbeitsfähigkeit 4 (Kinderheilbehandlung) ist, dann müssen die Arbeitsunfähigkeitszeiten 9 (keine Aussage) sein. Wenn Wiedereingliederung auf Seite 1 des Entlassungsberichts angekreuzt ist, so hat die Arbeitsfähigkeit 3 (arbeitsunfähig) zu sein. Leistungsvermögen im bisherigen Beruf u. am Allg. Arbeitsmarkt: beides unter 3 Std.: Ist ein Sonderfall. Vgl. Leitfaden zum ärztlichen Entlassungsbericht,2015,S.31. In diesem Fall braucht das Leistungsbild nicht ausgefüllt werden Genauere Erläuterungen Fehleranfällig ist insbesondere der Geschäftsvorfall 20/21, die Statistik, wegen der Vielzahl von Abhängigkeiten. Daher sei an dieser Stelle etwas Ausführlicher auf sie eingegangen. Das Leistungsbild auf Blatt1 a. 20 von 31

21 Dieses muß in der Regel übermittelt werden. Es darf nur unter bestimmten Voraussetzungen fehlen. Trifft eine solche Bedingung zu, so braucht keine Aussage getroffen werden, aber wenn eine Aussage gemacht wird, so hat das ganze Bild vollständig zu sein. Nur Teilaussagen sind nicht gestattet. Wenn das Leistungsbild übermittelt wird, so sollte auch ein Prosatext zur Sozialmedizinischen Epikrise erfolgen. Ist die Maßnahmeart 08, so braucht das Leistungsbild grundsätzlich nicht ausgefüllt sein. Ist die Maßnahmeart 04, so hat das Leistungsbild stets ausgefüllt zu sein. Ausnahmen sind nur unter besonderen Bedingungen möglich. Diese wären: Das Leistungsbild kann fehlen: a) Wenn sowohl das Leistungsvermögen am Allgemeinen Arbeitsmarkt und im Bisherigen Beruf (Leistungsbild Blatt 1a) unter 3 Stunden ist. b) Wenn Weitere Empfehlungen (Blatt 1) angekreuzt ist: Diagnostische Klärung oder Stationäre Behandlung/OP. c) Entlassungsform = verstorben. d) Es handelt sich um eine Kinderheilbehandlung und das Kind ist unter 14 Jahren Einige Beispiele Im folgenden Teil eine technische Anleitung für die Softwarefirmen, wie die Daten aus den Eingabemasken für den Datentausch nach 301 aufzubereiten sind Die Software-Firmen müssen die Klinikeingaben wie folgt ins EDIFACT-Format umsetzen. a) LEISTUNGSBILD (Blatt 1a) Zutreffend Wert im EDIFACT-Format Positives Leistungsbild Leistungsfähigkeit im bisherigen Beruf: Mindestens 6 Std. 5 Mindestens 3 u. unter 6 Std. 6 unter 3 Std. 7 keine Aussage 9 21 von 31

22 Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt Mindestens 6 Std. 5 Mindestens 3 u. unter 6 Std. 6 unter 3 Std. 7 keine Aussage 9 Arbeitsschwere Keine Angabe 1 Schwere Arbeiten 2 Mittelschwere Arbeiten 3 Leicht bis mittelschwer 4 Leichte Arbeiten 5 Arbeitshaltung im Stehen keine Angabe 1 ständig 2 überwiegend 3 zeitweise 4 Arbeitshaltung im Gehen keine Angabe 1 ständig 2 überwiegend 3 zeitweise 4 Arbeitshaltung im Sitzen keine Angabe 1 ständig 2 überwiegend 3 zeitweise 4 Arbeitsorganisation Tagschicht J/N 22 von 31

23 Früh/Spät-Schicht J/N Nachtschicht J/N Negatives Leistungsbild Psychomentale Funktionen J/N Sinnesfunktionen J/N Bewegungsbezogene Funktionen J/N Relevante Gefährdungs- und Belastungsfaktoren J/N kardio-pulmonale Funktionen J/N Sonstige Einschränkungen J/N Wenn das Leistungsbild (Blatt 1a) geliefert wird, wie im Fall eines Rentners, so sind in der Eingabemaske der Klinik keine Kreuze gesetzt. Die Aufbereitung für den Datentausch hat dann so auszusehen: Die Angaben in Edifact, Segment 64 CIN, dürfen dann nicht einfach weglassen werden, sondern die Codekennzeichner dieses Segmentes müssen, wie folgt, bestückt werden: C01: 9 C02: 9 C03: 1 C04: 1 C05: 1 C06: 1 C07: N C08: N C09: N C11: N C12: N C13: N C14: N C15: N C16: N C17: N b) WEITERE EMPFEHLUNGEN (Blatt 1) Hier treten immer wieder Fehler bei der Verschlüsselung auf. 23 von 31

24 13 Empfehlungen sind möglich. Folgende Schlüssel (01-13) können vergeben werden. 01 = Diagnostische Klärung 02 = Kontrolle Laborwerte/Medikamente 03 = Stationäre Behandlung/OP 04 = Suchtberatung 05 = Psychologische Beratung/Psychtherapie 06 = Heil- und Hilfsmittel 07 = Stufenweise Wiedereingliederung 08 = Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen 09 = Rehabilitationssport 10 = Funktionstrainig 11 = Reha-Nachsorge 12 = Selbsthilfegruppe 13 = Sonstige Empfehlung c) FORMALE PUNKTE INNERHALB DER EDIFACT-NACHRICHT 1.UNH-Bereich Neu ist hier gegenüber der alten Version des E-Berichtes die Freigabenummer des Nachrichtentyps:...MEDR03:D:15A, bisher 08A Versionsnummer auf Blatt1 Edifact, Segment 44PRC: Versionsnummer auf Blatt1a Edifact, Segment 63PRC: Versionsnummer Blatt1b Edifact, Segment 68 PRC): 02 ================================ Einige Anmerkungen zu den Feldlängen: Der Name des Patienten im Anschriftenfeld auf Seite 1 des E-Berichts setzt sich zusammen aus Name, Vorname, Titel, Vorsatz. Werden hierbei 39 Bytes überschritten, so wird der Rest am Ausdruck aus Platzmangel abgeschnitten. Ebenso wird auf Blatt 1 bei den Unterschriften der Ärzte beim Stationsarzt und Oberarzt ab 27 Bytes abgeschnitten. Auf Blatt 1a wird bei der Berufsbezeichnung bei mehr als 70 Stellen gekappt. Am Blatt 1b können bei den Therapeutischen Leistungen in Edifact bei den Texten zwei Zeilen zu 70 Zeichen übermittelt werden. Da aber beim Standardformat des E-Berichts nur Raum für von 31

25 Zeichen pro Zeile ist, wird, wenn die Zeichenanzahl beider Zeilen zusammen 118 Bytes überschreitet, der Rest abgeschnitten. Hinweise zur Zeilenanzahl bei den Texten Gemäß Edifact können bei den Diagnosen 10 Diagnose mit je 3 Textzeilen übergeben werden. Am Entlassungsbericht wird jedoch nur die Hauptdiagnose und Nebendiagnose 1-4 ausgegeben. Edifact ermöglicht bei den Erläuterungen auf Seite 1 des E-Berichts die Übermittlung von bis zu 50 Zeilen. Der Entlassungsbericht jedoch sieht nur 5 vor. Bei der Letzten Medikation, ebenfalls S. 1 des Berichts, können in Edifact wiederum 50 Zeilen übergeben werden, während der E-Bericht aus Platzgründen nur 4 ausdruckt. Beim Leistungsbild auf Blatt 1a sieht Edifact 99 Zeilen vor, während der E-Bericht sich auf 15 beschränkt. Beim Freitext (Blatt2) des Berichts sind in Edifact 99 Seiten zugelassen, während der E-Bericht nur 20 vorsieht. In einer Freitextzeile können gemäß Edifact 80 Zeichen stehen, beim E-Bericht sind des Platzes wegen aber nur 78 ausdruckbar. Nach den Normen des Entlassungsberichts darf eine Freitextzeile nicht mehr als 55 Textsegmente beinhalten, was darüber hinausgeht, wird abgeschnitten Zusammenhangsprüfung Kostenzusage nicht vorhanden, Entlassungsstatistik nicht möglich Aufnahme nicht vorhanden, Entlassungsstatistik nicht möglich Es kam am gleichen Tag schon eine Entlassungsstatistik, die 2. wurde abgewiesen. Aufnahme u. Entlassungsstatistik dürfen nicht am gleichen Tag kommen 4 MEDR Geschäftsvorfall 30 - Rechnung Formale Prüfung Stelle Die IKNR des Absenders ist nicht numerisch (Edi:Seg 9 PNA) Stelle Die IKNR des Empfängers ist nicht numerisch (Edi:Seg 10 PNA) Stelle Die IKNR des Kostenträgers ist nicht numerisch (Edi:Seg 11 PNA) Stelle Die IKNR der Klinik ist nicht numerisch (Edi:Seg 14 PNA) Stelle Die IKNR der Klinik für Zahlungsweg ist nicht numerisch (Edi:Seg 19 FII) Stelle Die IKNR der beauftragten Stelle ist nicht numerisch (Edi:Seg 20 PNA) 25 von 31

26 Stelle 276 Die Funktion der beauftragten Stelle darf nur 1 o. 2 sein (Edi:Seg 24 AGR) Stelle Das Rechnungsdatum ist nicht numerisch (Edi:Seg 4 DTM) Stelle Das Rechnungsdatum ist ungültig (Edi:Seg 4 DTM) Stelle Rechnungsbetrag ist nicht numerisch (Edi:Seg 8 MOA) Stelle Rechnungsart darf nur sein (Edi:Seg 26 GIS) Stelle 488 Kostenträgerfunktion darf nur 1-4 sein (Edi:Seg 23 AGR) Stelle Die IK zur Krankenversicherungsnummer (Edi:Seg 28 PNA) ist nicht numerisch. Stelle Die Stellen der Versicherungsnummer sind nicht numerisch Die Stelle 612 der Versicherungsnummer darf nur ein Großbuchstabe sein Die Stellen der Versicherungsnummer sind nicht numerisch Die Versicherungsnummer St.1-12 ist ungleich der Versicherungsnummer St (Edi:Seg 29 RFF). Stelle 614 Maßnahmeart darf nur 4 o. 8 sein (Edi:Seg 30 RFF) Das Feld Maßnahmenummer darf nicht > 99 sein (Edi:Seg 31 RFF) Stelle Edi:Seg 32 RFF).Vgl. die Kriterien unter Stelle Stelle Versichertenstatus vgl. unter MEDR02 Stelle Zuzahlungskennzeichen darf nur 1-4 o. 9 sein (Edi:Seg 44 GIS) Zuzahlungstage sind nicht numerisch (Edi:Seg 45 QTY) Zuzahlung pro Tage ist nicht numerisch (Edi:Seg 46 MOA) Zuzahlungsbetrag ist nicht numerisch (Edi:Seg 47 MOA) Zuzahlung zu den Fahrtkosten ist nicht numerisch (Edi:Seg 48 MOA) Stelle Entgeltzähler ist nicht numerisch (Edi:Seg 36 PRC) Stelle Entgeltzähler darf nicht größer 15 sein (Edi:Seg 36 PRC) Stelle Entgeltzähler darf nicht null sein (Edi:Seg 36 PRC) Stelle Entgeltzähler = 1, aber Betrag1(St ) ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 2, aber Betrag 2 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 3, aber Betrag 3 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 4, aber Betrag 4 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 5, aber Betrag 5 ist nicht gefüllt 26 von 31

27 Entgeltzähler = 6, aber Betrag 6 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 7, aber Betrag 7 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 8, aber Betrag 8 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 9, aber Betrag 9 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 10, aber Betrag 10 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 11, aber Betrag 11 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 12, aber Betrag 12 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 13, aber Betrag 13 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 14, aber Betrag 14 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 15, aber Betrag 15 ist nicht gefüllt Entgeltzähler = 1, aber Betrag > 1 ist gefüllt Entgeltzähler = 2, aber Betrag > 2 ist gefüllt Entgeltzähler = 3, aber Betrag > 3 ist gefüllt Entgeltzähler = 4, aber Betrag > 4 ist gefüllt Entgeltzähler = 5, aber Betrag > 5 ist gefüllt Entgeltzähler = 6, aber Betrag > 6 ist gefüllt Entgeltzähler = 7, aber Betrag > 7 ist gefüllt Entgeltzähler = 8, aber Betrag > 8 ist gefüllt Entgeltzähler = 9, aber Betrag > 9 ist gefüllt Entgeltzähler = 10, aber Betrag > 10 ist gefüllt Entgeltzähler = 11, aber Betrag > 11 ist gefüllt Entgeltzähler = 12, aber Betrag > 12 ist gefüllt Entgeltzähler = 13, aber Betrag > 13 ist gefüllt Entgeltzähler = 14, aber Betrag > 14 ist gefüllt Stelle ungültige Währung Entgeltart = Edi:Seg 37 CLI Die Stellen 1-2 der Entgeltart sollten oder 88 sein. Die Stelle 3 der Entgeltart1- sollte 0-3 sein 27 von 31

28 Die Stelle 3 der Entgeltart2- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart3- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart4- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart5- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart6- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart7- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart8- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart9- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart10- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart11- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart12- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart13- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart14- sollte 0-3 sein Die Stelle 3 der Entgeltart15- sollte 0-3 sein Die Stelle 4 der Entgeltart sollte den Wert 0-8 haben. Stellen 4-6 der Entgeltart2 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart3 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart4 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart5 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart6 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart7 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart8 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart9 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart10 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart11 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart12 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart13 müssen 501, 502 o. 503 sein Stellen 4-6 der Entgeltart14 müssen 501, 502 o. 503 sein 28 von 31

29 Stellen 4-6 der Entgeltart15 müssen 501, 502 o. 503 sein Wird als Hinweis ausgegeben. Es werden aber auch die sonstigen für den Rehabereicherlaubten Werte berücksichtigt (vgl. Jeebe-Strobel Band IV; Anhang 2 Entgeltarten) Wenn die Stelle 4 der Entgeltart 0 ist, dann sollte die Stelle sein. Wenn die Stelle 4 der Entgeltart 0 ist, dann sollte die Stelle sein. Wenn die Stelle 4 der Entgeltart 2 ist, dann müssen die Stellen sein. Wenn die Stelle 4 den Wert 5 hat, dann sollte Stelle 3 0 sein. Wenn die Stelle 4 0 ist, dann sollte die Stelle sein. Wenn die Stelle 4 0 ist, dann sollte die Stelle sein. Wenn die Stelle 4 0 ist, dann sollte die Stelle sein. Wenn die Stellen sind, dann sollten die Stellen sein. Wenn die Stellen sind, dann sollten die Stellen , 20, 30, 40, 50, 60, 70, 71, 72, 80, 81, 82 oder 90 sein. Wenn die Stelle 4 der Entgeltart 7 ist, so sind Stelle 5-8 nur bestimmte Werte zulässig. Vgl. das Schlüsselverzeichnis zu den Entgeltarten bei Jeebe-Strobel. Wenn die Stellen 4-6 der Entgeltart 500, 501, 502 oder 503 sind, dann sind Stellen 7-8 nur bestimmte Werte zulässig. Vgl. das Schlüsselverzeichnis zu den Entgeltarten bei Jeebe- Strobel. Stelle Das Von-Datum von Abrechnung von-bis Tabellenelement 1 15 ist nicht numerisch (Edi:Seg 38 DTM) Stelle Das Von-Datum von Abrechnung von-bis Tabellenelement 1-15 ist null Stelle Das Von-Datum von Abrechnung von-bis1 hat ungültiges Format, korrekt: JJJJMMTT Das Von-Datum von Abrechnung von-bis Tabellenelement 1-15 hat ungültiges Format, korrekt: JJJJMMTT Stelle Das Bis-Datum von Abrechnung von-bis Tabellenelement 1-15 ist nicht numerisch Stelle Das Bis-Datum von Abrechnung von-bis Tabellenelement 1-15 ist null Stelle Das Bis-Datum von Abrechnung von-bis1 hat ungültiges Format, korrekt: JJJJMMTT Das Bis-Datum von Abrechnung von-bis Tabellenelement 1-15 hat ungültiges Format 29 von 31

30 Abrechnung-Von Tabellenelement 1-15 > Abrechnung-Bis Tabellenelement 1 15 Entgeltanzahl = Edi:Seg 39 QTY Entgeltanzahl Tabellenelement 1-15 ist nicht numerisch Tage ohne Berechnung = Edi:Seg 40 QTY Tage ohne Berechnung Tabellenelement 1-15 ist nicht numerisch KM zu Prüfzwecken = Edi:Seg 41 QTY km zu Prüfzwecken Tabellenelement 1-15 ist nicht numerisch Entgelbetrag = Edi: Seg 42 MOA Entgeltbetrag Tabellenelement 1-15 ist nicht numerisch Die Währung bei den Einzelbeträgen und beim Gesamtbetrag hat identisch zu sein Wenn ein Betrag eingegeben ist, so darf die Währung nicht fehlen. Wenn eine Währung vorgegeben ist, so darf der Betrag nicht leer sein Zusammenhangsprüfung Kostenzusage nicht vorhanden, Kostensatz nicht möglich Aufnahme nicht vorhanden, Kostensatz nicht möglich Kostensatz u. Aufnahme dürfen nicht am gleichen Tag geschickt werden Beim ersten Kostensatz darf die laufende Nummer des Geschäftsvorfalls nur 01 sein Es kam heute schon ein völlig identischer Kostensatz, wohl Duplikat Es liegt schon von früher ein völlig identischer Kostensatz vor, wohl Duplikat 30 von 31

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