SLE66CX322P bzw. SLE66CX642P / CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature

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1 Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems TE SLE66CX322P bzw. SLE66CX642P / CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature Siemens AG

2 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung 2 T-Systems GEI GmbH - Zertifizierungsstelle - Rabinstr.8, Bonn bestätigt hiermit gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 1 SigG sowie 15 Abs. 1 und 4, 11 Abs. 3 SigV, dass die Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (oder SLE66CX642P), Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature den nachstehend genannten Anforderungen des SigG und der SigV entspricht. Die Dokumentation zu dieser Bestätigung ist registriert unter: T-Systems TE Bonn, den (Dr. Heinrich Kersten) Die T-Systems GEI GmbH Zertifizierungsstelle - ist gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 31 vom 14. Februar 1998, Seite 1787, zur Erteilung von Bestätigungen für Produkte gemäß 15 Abs. 7 S. 1 (oder 17 Abs. 4) SigG ermächtigt. 1 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Signaturgesetz SigG), zuletzt geändert durch Art. 3 (9) des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 (BGBl. Jahrgang 2005, Teil I, Nr. 42) Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung SigV), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigGÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. Jahrgang 2005, Teil I, Nr. 1) Die Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE besteht aus 12 Seiten.

3 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 2 von 12 Seiten Beschreibung der technischen Komponente: 1. Handelsbezeichnung der technischen Komponente und Lieferumfang 1.1 Handelsbezeichnung Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P, Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature. Chipkarte mit Prozessor SLE66CX642P, Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature. 1.2 Auslieferung Die verschiedenen Stufen und Wege der Auslieferung des EVG und die Abläufe der Initialisierung und Personalisierung sind im Dokument "Delivery and Operation, CardOS V4.3B Re_Cert, Version 0.2, (Siemens AG)" in englischer Sprache detailliert beschrieben. Die Darstellung umfasst folgende Abschnitte: Delivery to the Chip Manufacturer, Delivery to the Trust Center, Procedure of Initialisation and Personalisation, Delivery of the signature card to the Card Holder by the Trust Center, Delivery of pre-personalised signature card to the Registration Authority by the Trust Center, Delivery to the Terminal Developer, Delivery of signature card to the Card Holder by the Registration Authority. 1.3 Lieferumfang Nr. Art Bezeichnung Version Datum Übergabeform 0 Hardware Prozessor Infineon SLE66CX322P: m1484b14 und m1484f18 oder SLE66CX642P: m1485b16 Production Line Numbers: 2 - Dresden 5 Altis Dresden - Chipkarte

4 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 3 von 12 Seiten Nr. Art Bezeichnung Version Datum Übergabeform 1 Software: CardOS V4.3B C808 - in ROM geladen Betriebssystem (ROM-Teil) - ATR: 0xC8 0x08 - GET DATA, P2=80h: CardOS V4.3B (C) Siemens - GET DATA, P2=82h: 0c Software Service Pack 3 3 Software CERT Package 3 4 Software VRC Package 1 5 Software: Application / Daten- Struktur - GET DATA, P2=88, Byte : GET DATA, P2=88, Byte : 01f GET DATA, P2=88, Byte : Package 3 in EEPROM geladen durch Kartenhersteller 4 - Package 3 in EEPROM geladen durch Kartenhersteller 4 - Package 3 in EEPROM geladen durch Kartenhersteller 4 SigG application s. Tabelle 2 und Fußnote 3 Personalisierungsskript- Files (.CSF) 6 Dokumentation User s Manual CardOS V4.3 7 Dokumentation Package & Release Notes CardOS V4.3 / 4.3B 8 Dokumentation CERT Package & Release Notes CardOS 4.3B 9 Dokumentation Administrator Guidance, CardOS V4.3B Re_Cert 10 Dokumentation Application SigG, CardOS V4.3B Re_Cert - 06/2004 Papier / PDF-Datei - 11/2006 Papier / PDF-Datei - 11/2006 Papier / PDF-Datei Papier / PDF-Datei Papier / PDF-Datei 3 4 enthalten in: Sequences for centralised and decentralised personalization, directory: V43B_Pers_2006_11_20, Siemens AG, PackageLoad Key erforderlich.

5 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 4 von 12 Seiten Nr. Art Bezeichnung Version Datum Übergabeform 11 Dokumentation User Guidance, CardOS V4.3B Re_Cert Papier / PDF-Datei Tabelle 1: Auslieferungsumfang Nr. Bezeichnung Version Datum a PersAppSigG_ReCert.CSF b PersAppSigG_ReCert_withoutPUK.CSF c Pre-PersAppSigG_ReCert.CSF d Pre-PersAppSigG_ReCert_withoutPUK.CSF e Post-PersAppSigG_ReCert.CSF f Post-PersAppSigG_ReCert_withoutPUK.CSF g Mass_Pre-PersAppSigG_ReCert.CSF h Mass_Post-PersAppSigG_ReCert.CSF i Defines_2048.csf j Defines_1024.csf k Defines_1280.csf l Defines_1536.csf m Defines_1792.csf Tabelle 2: Skript-Komponenten 1.4 Hersteller Siemens AG, MED GS SEC Charles-de-Gaulle-Str. 2, München

6 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 5 von 12 Seiten 2. Funktionsbeschreibung 5 Das Produkt ist eine Signaturerstellungseinheit bestehend aus dem Prozessorchip Infineon SLE66CX322P oder SLE66CX642P und der Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for digital Signature. CardOS V4.3B Re_Cert ist ein multifunktionales Smart Card Betriebssystem, das aktiven und passiven Datenschutz unterstützt und entwickelt wurde, um höchsten Sicherheitsanforderungen zu genügen. CardOS V4.3B Re_Cert ist konform zu ISO , -4, -5, -8 und -9. "CardOS V4.3B Re_Cert with Application for digital Signature" wurde entwickelt, um den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes zu genügen. Ein patentiertes Schema zur Initialisierung / Personalisierung sorgt für eine kostengünstige Massenproduktion durch Kartenhersteller. Generelle Eigenschaften von CardOS V4.3B Re_Cert: - Läuft auf der Infineon SLE66 Chip-Familie. Die SLE66CX322P und SLE66CX642P Chips mit integriertem Security Controller für asymmetrische Kryptografie und echtem Zufallszahlengenerator wurden erfolgreich gegen die Anforderungen der Stufe EAL5+ der Common Criteria zertifiziert. - Schutz gegen alle derzeit bekannten Sicherheitsattacken. - Alle Kommandos entsprechen den ISO , -8 und -9 Standards. - PC/SC- und CT-API fähig. - Sicherheitsarchitektur und Schlüsselmanagement sind klar strukturiert. - Kunden- und anwendungsabhängige Konfigurierbarkeit der Kartendienste und -kommandos. - Erweiterbarkeit des Betriebssystems durch ladbare Software-Komponenten/ -Packages. Das Dateisystem: CardOS V4.3B Re_Cert bietet ein dynamisches und flexibles Dateisystem, das durch Chip-spezifische kryptografische Mechanismen geschützt wird: - Beliebige Anzahl von Dateien (EFs, DFs). - Schachtelungstiefe von DFs nur durch die Speichergröße begrenzt. 5 Die nachfolgende Beschreibung ist vom Hersteller bereitgestellt und von der Bestätigungsstelle nur geringfügig an die Nomenklatur des Signaturgesetzes angepasst worden.

7 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 6 von 12 Seiten - Dynamisches Speicher Management für optimale Ausnutzung des verfügbaren EEPROMs. - Schutz gegen EEPROM Defekte und Spannungsverlust. Zugriffskontrolle: - Bis zu 126 verschiedene vom Programmierer definierbare Zugriffsrechte. - Zugriffsrechte können mit beliebigen Booleschen Ausdrücken kombiniert werden. - Jedes Kommando oder Daten-Objekt kann mit eigenen Zugriffsschemata geschützt werden. - Alle Sicherheitstests und Schlüssel sind in so genannten "basic security objects" in den DFs gespeichert (keine reservierten File-IDs für Schlüssel- oder PIN- Files). - Die Sicherheitsstruktur kann ohne Datenverlust nach dem Anlegen von Dateien noch inkrementell verfeinert werden. Kryptografische Dienste: - Implementierte Algorithmen 6 : RSA mit 1024 Bit bis 2048 Bit Schlüssellänge (PKCS#1 Padding), SHA-1, Triple-DES (CBC), DES (ECB, CBC), MAC, Retail- MAC. - Schutz gegen Differential Fault Analysis ( Bellcore-Attack ). - Schutz von DES und RSA gegen Simple Power Analysis and Differential Power Analysis. - Unterstützung von Command Chaining nach ISO Generierung asymmetrischer Schlüssel unter Verwendung des echten onboard Zufallszahlengenerators. - Digitale Signaturfunktionen on chip. - Anschlussfähigkeit an externe Public Key Zertifizierungsdienste. Secure Messaging 7 : - Kompatibel mit ISO Kann für jedes Kommando und jedes Datenobjekt (Files, Keys) unabhängig definiert werden. 6 7 Die Algorithmen Triple-DES (CBC), DES (ECB, CBC), MAC, Retail-MAC kommen bei der elektronischen Signatur nicht zur Anwendung und sind deshalb auch nicht Gegenstand dieser Sicherheitsbestätigung. Die "Application for Digital Signature" nutzt das secure messaging nicht. Deshalb ist secure messaging nicht Gegenstand dieser Sicherheitsbestätigung.

8 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 7 von 12 Seiten 3. Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung 3.1 Erfüllte Anforderungen Die Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P oder SLE66CX642P, Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature (im Folgenden kurz als "SSEE" bezeichnet) erfüllt die folgenden Anforderungen: - 15 Abs. 1 S. 1 SigV - 15 Abs. 1 S. 2 SigV - 15 Abs. 1 S. 4 SigV - 15 Abs. 4 SigV Diese Anforderungen werden durch die SSEE unter den angegebenen Einsatzbedingungen (Abschnitt 3.2) erfüllt. 3.2 Einsatzbedingungen Dies gilt unter der Voraussetzung, dass folgende Einsatzbedingungen gewährleistet sind: a) Grundsätzliches 1. Ohne Re-Evaluierung und erneute Sicherheitsbestätigung ist es nicht zulässig, eine Änderung oder Erweiterung der sicherheitsbestätigten Application for digital Signature vorzunehmen. 2. Der Software-Entwickler (Siemens AG) und der Chip-Hersteller (Infineon Technologies AG) sind verantwortlich dafür, die missbräuchliche Nutzung des PackageLoadKey zu verhindern; insbesondere ist seine Vertraulichkeit sicherzustellen. 3. Die Anzahl der im Gebrauch befindlichen SSEE darf 83 Millionen nicht überschreiten.

9 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 8 von 12 Seiten b) Personalisierung Die Personalisierung kann zentral oder dezentral erfolgen. - Im zentralen Fall erfolgt die Personalisierung vollständig beim ZDA 8 ; dabei kommt das Personalisierungsscript für die zentrale Personalisierung zum Einsatz. - Im dezentralen Fall erfolgt eine sogenannte Pre-Personalisierung beim ZDA mit Hilfe des Pre-Personalisierungsscripts. Anschließend vollendet eine dezentrale Registrierungsstelle (als ausgelagerte Einheit des ZDA) die Personalisierung; diese sogenannte Post-Personalisierung wird mit Hilfe des Post-Personalisierungsscripts ausgeführt. Die Personalisierungsscripte dürfen nur an den durch Kommentare kenntlich gemachten Stellen im Sinne der Kommentare angepasst werden. Der ZDA muss in seinem Sicherheitskonzept alle Maßnahmen beschreiben, die für eine sichere Personalisierung erforderlich sind. Von den in den Dokumenten "Administrator Guidance" und "Application SigG" (siehe Tabelle 1) beschriebenen Abläufen darf nicht abgewichen werden. c) Konfigurationen und Auslieferung der SSEE Die SSEE besitzt folgende Konfigurationen, die im Rahmen der Personalisierung festgelegt werden: A) Konfiguration Personal Signature Card + Single Signature Module ': i) Es wird ein PIN Objekt verwendet und es gilt n=1: Die Benutzer- Authentisierung nach PIN-Eingabe verfällt nach Erzeugen genau einer Signatur. In dieser Konfiguration ist das 'PUK letter concept 9 ' verfügbar. B) Konfiguration Personal Signature Card + Mass Signature Module : ii) Es wird ein PIN Objekt verwendet und n liegt zwischen 2 und 254: Die Benutzer-Authentisierung verfällt nach Erzeugen von genau n Signaturen. iii) Es wird ein PIN Objekt verwendet und n {0, 255}: Die Benutzer- Authentisierung verfällt nie, solange nicht die externe Applikation die Anzahl erzeugter Signaturen begrenzt 10. In beiden Unter-Konfiguration ii) und iii) ist das 'PUK letter concept 9 ' verfügbar ZDA = Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) PUK letter concept: Der Kartenhalter erhält einen PUK-Brief; die PUK erlaubt es, die PIN_T (Transport-PIN) zu entsperren, wenn diese durch mehrfache fehlerhafte Eingabe gesperrt worden ist. z. B. durch Überwachung eines Zeitfensters oder eines Signaturzählers

10 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 9 von 12 Seiten C) Konfiguration Two PIN Module (Diese Konfiguration impliziert automatisch Mass Signature Module ): iv) Es werden zwei PIN Objekte PIN1, PIN2 verwendet. Hierbei ist zur Benutzer- Authentisierung die korrekte Eingabe beider PINs erforderlich. Die Benutzer- Authentisierung verfällt nie, solange nicht eine externe Applikation die Anzahl erzeugter Signaturen begrenzt 10. In dieser Konfiguration ist das 'PUK letter concept 9 ' nicht verfügbar. Die (Unter-)Konfigurationen ii), iii) und iv) dürfen ausschließlich in einer Umgebung (z. B. in einem Büro, einem Trust Center oder einer Registrierungsstelle) angewendet werden, die im Rahmen einer geeigneten externen Sicherheitspolitik betrieben wird, welche vom Kartenherausgeber als vertrauenswürdig angesehen wird. Diese Einsatzumgebung des EVG muss jede unbeabsichtigte und jede missbräuchliche Verwendung des EVG ausschließen. Für die Nutzung der SSEE sind im Rahmen der Personalisierung unter anderem folgende Parameter einstellbar und nach ihrer einmaligen Einstellung nicht mehr änderbar: - die Modullänge des RSA-Schlüsselpaares von 1024 bis 2048 mit Schrittweite 8, sowie - die Nutzung des PUK-Objektes (ja/nein); wird die Option PUK-Objekt = ja gewählt, kann ein PUK (Personal Unblocking Key) verwendet werden, um den Fehlbedienungszähler für die Eingabe der PIN auf den Initialwert zurückzusetzen. Bei richtiger Eingabe des PUK kann außerdem ein neuer Wert des PUK gesetzt werden. Die Anzahl der Benutzungen der PUK-Funktionalität ist begrenzt (wird während der Personalisierung geeignet festgelegt). Die richtige Eingabe des PUK ermöglicht keine Signaturerzeugung. Die Auslieferung der SSEE durch den ZDA liegt in der Verantwortung des ZDA und ist in dessen Sicherheitskonzept in Übereinstimmung mit den Anforderungen in "Delivery and Operation, CardOS V4.3B Re_Cert, Version 0.2, (Siemens AG)"zu beschreiben. Es ist die Aufgabe des jeweiligen ZDAs sicherzustellen, dass SSEE in den Konfigurationen unter B) und C) nicht als Signaturerstellungseinheiten an Endkunden (Kartenhalter) ausgeliefert werden. Die SSEE verfügt über eine Transport-PIN für die sichere Auslieferung. Die Transport-PIN kann nur einmal korrekt eingegeben werden und dient der Entsperrung von PIN und PUK sowie der Eingabe neuer Werte für PIN und PUK. Bei Verwendung des 'PUK letter concept' nur möglich in Verbindung mit der Konfiguration Personal Signature Card - kann PIN_T durch den PUK entsperrt werden, solange PIN_T nicht korrekt eingegeben wurde. Mit der Transport-PIN kann keine Signaturerstellung erfolgen.

11 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 10 von 12 Seiten d) Nutzung des Produktes Mit Auslieferung der Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P oder SLE66CX642P, Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature an den ZDA ist dieser auf die Einhaltung der unter a), b) und c) genannten Einsatzbedingungen hinzuweisen. Während des Betriebes sind die folgenden Bedingungen für den sachgemäßen Einsatz zu beachten: Anforderungen an den ZDA Der ZDA muss die Kartenhalter gemäß 6 Abs. 1 und 3 SigG über die sachgerechte Benutzung von Transport-PIN, PIN und PUK sowie den Einsatz einer geeigneten Signaturanwendungskomponente unterrichten. Allgemeine Anforderungen an den Endanwender / Signaturschlüsselinhaber : - Der Signaturschlüsselinhaber muss die SSEE so benutzen und aufbewahren, dass Missbrauch und Manipulation vorgebeugt wird. - Der Signaturschlüsselinhaber benutzt die Signaturerzeugungsfunktion nur für solche Daten, deren Integrität oder Authentizität er sicherstellen will. - Der Signaturschlüsselinhaber hält seine Identifikationsdaten für die SSEE geheim. - Der Signaturschlüsselinhaber ändert seine Identifikationsdaten für die SSEE in regelmäßigen Abständen. - Der Signaturschlüsselinhaber verwendet die SSEE nur in Verbindung mit einer gesetzeskonformen Signaturanwendungskomponente. Anwendungen Anwendungen, die die SSEE nutzen, sind nicht Gegenstand dieser Bestätigung. 3.3 Algorithmen und zugehörige Parameter Die SSEE verwendet folgende Algorithmen: SHA-1 sowie RSA (Schlüssellängen 1024 bis 2048 Bit). Die gemäß 11 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung von SHA-1 (bei Anwendung für qualifizierte Zertifikate) reicht mindestens bis Ende des Jahres 2010 (Bundesanzeiger Nr. 58, S vom 23. März 2006). Die gemäß 11 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung von RSA ist abhängig von der Schlüssellänge. Die Eignungsdauer ist der folgenden Tabelle (Bundesanzeiger Nr. 58, S vom 23. März 2006) zu entnehmen:

12 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 11 von 12 Seiten Schlüssellänge Geeignet bis Ende 2007 Ende 2008 Ende 2009 Ende 2010 Diese Sicherheitsbestätigung ist somit gültig bis (bei Nutzung von RSA-1024), (bei Nutzung von RSA-1280), (bei Nutzung von RSA-1536), (bei Nutzung von RSA-1728 und RSA-2048). Sie kann verlängert werden, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Hinderungsgründe hinsichtlich der Sicherheit des Produktes oder der Algorithmen vorliegen. 3.4 Prüfstufe und Mechanismenstärke Die Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature wurde erfolgreich nach der Prüfstufe EAL4+ der Common Criteria mit Zusatz in Übereinstimmung mit Anlage 1, Abschnitt I, Nr. 1.2 SigV evaluiert. Die erforderlichen Sicherheitsfunktionen erreichten dabei die Stärke hoch. Hierfür liegt das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat T-Systems-DSZ-CC vom vor. Der Prozessor SLE66CX322P wurde erfolgreich gemäß der Stufe EAL5+ der Common Criteria mit Zusatz in Übereinstimmung mit Anlage 1, Abschnitt I, Nr. 1.2 SigV evaluiert. Die erforderlichen Sicherheitsfunktionen erreichten dabei die Stärke hoch. Hierfür liegt das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat BSI-DSZ-CC vom vor. Der Prozessor SLE66CX642P wurde erfolgreich gemäß der Stufe EAL5+ der Common Criteria mit Zusatz in Übereinstimmung mit Anlage 1, Abschnitt I, Nr. 1.2 SigV evaluiert. Die erforderlichen Sicherheitsfunktionen erreichten dabei die Stärke hoch. Hierfür liegt das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat BSI-DSZ-CC vom vor.

13 Bestätigung zur Registrierungsnummer T-Systems TE Seite 12 von 12 Seiten Die sicherheitstechnisch korrekte Integration von CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature und des Prozessors SLE66CX322P bzw. SLE66CX642P wurde überprüft. Die für eine Signaturerstellungseinheit nach SigV maßgebende Evaluierungsstufe (mit den erforderlichen Erweiterungen) und die Funktions-/ Mechanismenstärke sind damit erreicht (und in Teilen übertroffen). Ende der Bestätigung

14 Sicherheitsbestätigung: T-Systems TE Hrsg.: T-Systems GEI GmbH Adresse: Rabinstr.8, Bonn Telefon: +49-(0) Fax: +49-(0) Web:

15 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung 2 Nachtrag Nr. 1 zur Bestätigung T-Systems TE vom T-Systems GEI GmbH - Zertifizierungsstelle - Rabinstr.8, Bonn bestätigt hiermit gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 1 SigG sowie 15 Abs. 1 und 4, 11 Abs. 3 SigV, dass für die Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (bzw. SLE66CX642P), Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature die o.g. Bestätigung wie folgt erweitert wurde: Neue Versionsstände der Personalisierungsskripte (lt. Tabelle in dieser Bestätigung). Bonn, den (Dr. Heinrich Kersten) Die T-Systems GEI GmbH Zertifizierungsstelle - ist gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 31 vom 14. Februar 1998, Seite 1787, zur Erteilung von Bestätigungen für Produkte gemäß 15 Abs. 7 S. 1 (oder 17 Abs. 4) SigG ermächtigt. 1 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Signaturgesetz SigG), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigGÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. Jahrgang 2005, Teil I, Nr. 1) Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung SigV), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigGÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. Jahrgang 2005, Teil I, Nr. 1) Der Nachtrag Nr. 1 zur Bestätigung T-Systems TE besteht aus 3 Seiten.

16 Nachtrag Nr. 1 zur Bestätigung T-Systems TE Seite 2 von 3 Seiten Beschreibung der technischen Komponente: 1. Handelsbezeichnung der technischen Komponente und Lieferumfang Handelsbezeichnung: Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (bzw. SLE66CX642P), Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature Auslieferung: s. Bezugsbestätigung T-Systems TE vom Lieferumfang: Die in der Tabelle 2 der Bezugsbestätigung T-Systems TE vom aufgeführten Personalisierungsskripte haben aus Hersteller-internen Gründen z. T. eine neue Versionsnummer und ein neues Datum erhalten 3, ohne dass funktionelle Änderungen vorgenommen wurden: Nr. Bezeichnung Version alt Datum alt Version neu Datum neu a PersAppSigG_ReCert.CSF b PersAppSigG_ReCert_withoutPUK.CSF c Pre-PersAppSigG_ReCert.CSF d Pre-PersAppSigG_ReCert_withoutPUK.CSF e Post-PersAppSigG_ReCert.CSF f Post-PersAppSigG_ReCert_withoutPUK.CSF g Mass_Pre-PersAppSigG_ReCert.CSF h Mass_Post-PersAppSigG_ReCert.CSF i Defines_2048.csf j Defines_1024.csf k Defines_1280.csf l Defines_1536.csf m Defines_1792.csf Änderungen in Fettdruck.

17 Nachtrag Nr. 1 zur Bestätigung T-Systems TE Seite 3 von 3 Seiten Alle übrigen zum Auslieferungsumfang gehörenden Komponenten sind unverändert. Hersteller: Siemens AG, MED GS SEC Charles-de-Gaulle-Str. 2, München 2. Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung Alle in der Bezugsbestätigung T-Systems TE vom enthaltenen Angaben zur Erfüllung von SigG und SigV, die Einsatzbedingungen und Auflagen, sowie der Gültigkeitszeitraum der Sicherheitsbestätigung ändern sich durch diesen Nachtrag Nr. 1 nicht. Ende des Nachtrags Nr. 1

18 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung 2 Nachtrag Nr. 2 zur Bestätigung T-Systems TE T-Systems GEI GmbH - Zertifizierungsstelle - Rabinstr.8, Bonn bestätigt hiermit gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 1 SigG sowie 15 Abs. 1 und 4, 11 Abs. 3 SigV, dass für die Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (bzw. SLE66CX642P), Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature die o.g. Bestätigung wie nachfolgend beschrieben erweitert wurde. Bonn, den (Dr. Heinrich Kersten) Die T-Systems GEI GmbH Zertifizierungsstelle - ist gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 31 vom 14. Februar 1998, Seite 1787, zur Erteilung von Bestätigungen für Produkte gemäß 15 Abs. 7 S. 1 (oder 17 Abs. 4) SigG ermächtigt. 1 2 Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. Jahrgang 2007, Teil I S. 179) Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung SigV), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 18 des Gesetzes vom 23. November 2007 ( BGBl. I S. 2631) Der Nachtrag Nr. 2 zur Bestätigung T-Systems TE besteht aus 5 Seiten.

19 Nachtrag Nr. 2 zur Bestätigung T-Systems TE Seite 2 von 5 Seiten Beschreibung des Produktes für qualifizierte elektronische Signaturen: 1. Handelsbezeichnung und Lieferumfang Handelsbezeichnung: Signaturerstellungseinheit Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (bzw. SLE66CX642P), Software CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature, im Folgenden als SSEE abgekürzt. Auslieferung: Keine Änderung gegenüber der Bezugsbestätigung T-Systems TE vom und dem Nachtrag Nr. 1 vom Lieferumfang: Keine Änderung gegenüber der Bezugsbestätigung T-Systems TE vom und dem Nachtrag Nr. 1 vom Hersteller: Siemens AG, MED GS SEC Charles-de-Gaulle-Str. 2, München 2. Funktionsbeschreibung Es gelten die Ausführungen der Bezugsbestätigung T-Systems TE vom mit folgendem Zusatz: Zu signierende Daten können alternativ mit dem SSEE-internen Hashverfahren (ausschließlich SHA-1) oder extern durch eine sicherheitsbestätigte SAK (Anwendung, Funktionsbibliothek) gehasht werden. Beim externen Hashen können die Algorithmen SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA- 384 und SHA-512 sowie RIPEMD160 verwendet werden. Für das externe Hashen sind die Vorgaben in Abschnitt 3.2 dieses Nachtrags zu beachten.

20 Nachtrag Nr. 2 zur Bestätigung T-Systems TE Seite 3 von 5 Seiten 3. Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung 3.1 Erfüllte Anforderungen Keine Änderung gegenüber der Bezugsbestätigung T-Systems TE Einsatzbedingungen Alle in der Bezugsbestätigung T-Systems TE vom enthaltenen Einsatzbedingungen und Auflagen sind einzuhalten. Zusätzlich ist folgendes zu beachten: 1. Externes Hashen Im Hinblick auf die Möglichkeit externen Hashens sind die Vorgaben des Herstellers aus Abschnitt Specification of the Digital Signature Application der User Guidance 3 einzuhalten. Bei der Personalisierung der SSEE bestehen grundsätzlich die beiden Möglichkeiten - ein DSI-Objekt 4 auf der SSEE anzulegen, mit dem ein bestimmtes zulässiges Hashverfahren (s. Abschnitt 2) festgelegt wird (nur dieses darf dann beim externen Hashen verwendet werden), oder - kein DSI-Objekt anzulegen und bei jedem Signiervorgang den zu signierenden Daten einen DigestInfo voranzustellen, mit dem der OID für das angewendete (zulässige) Hashverfahren übermittelt wird. 2. Auswahl von Parametern bei der Personalisierung Zur Auswahl von Parametern bei der Personalisierung wird auf die Tabellen /-2 der Administrator Guidance 5 wird besonders hingewiesen. Sie enthalten folgende Angaben: Transport-PIN PIN PUK (optional) Länge FBZ NTZ Im Lieferumfang enthaltenes Dokument [11] aus Tabelle 1 der Bezugsbestätigung. DSI = Digital Signature Information, Datenstruktur zur Festlegung des verwendeten Hashverfahrens, s. Erläuterungen in der User Guidance 3. Im Lieferumfang enthaltenes Dokument [9] aus Tabelle 1 der Bezugsbestätigung. FBZ = einzustellender maximaler Wert für den Fehlbedienungszähler; in den Produktunterlagen als MaxErrorCounter bezeichnet.

21 Nachtrag Nr. 2 zur Bestätigung T-Systems TE Seite 4 von 5 Seiten Für die Transport-PIN ist die Länge mit 5 vorgegeben; dabei sind max. 3 Fehlversuche zulässig; der Mechanismus darf nur einmal (NTZ = 1) korrekt genutzt werden. Für die PIN (resp. PUK) sind als Länge 6-12 Zeichen bei der Personalisierung fest einstellbar; durch Verwendung weiterer Parameter kann die PIN-Länge als variabel eingestellt werden, wobei dann eine minimale Länge ( 6) und eine maximale Länge ( 12) vorgegeben werden. Die maximale Anzahl zulässiger Fehlversuche bei der PIN-Eingabe (bzw. PUK- Eingabe) kann im Bereich 3-15 festgelegt werden, wobei dieser Wert von der PIN- Länge (resp. PUK-Länge) abhängig einzustellen ist 8 : Länge 6/7 FBZ = 3 Länge 8/9 FBZ = 10 Länge 10/11 FBZ = 12 Länge FBZ = 15 Der PUK-Mechanismus (sofern vorhanden) kann nur so oft zur Entsperrung der PIN eingesetzt werden, wie NTZ (zulässige Werte im Bereich 15-60) angibt. Für die Transport-PIN, PIN und PUK ist jeweils der gesamte ASCII-Zeichensatz zulässig, jedoch ist bei Verwendung von rein numerischen Werten bereits eine ausreichende Sicherheit gegeben. Bei den Konfigurationen A und B aus der Bezugsbestätigung ist die Nutzung des PUK Letter Concept konfigurierbar. Dabei wird dem Karteninhaber auf separatem Wege (und unabhängig von anderen ausgelieferten Objekten) ein PUK-Brief zugestellt (gegen Empfangsbestätigung). Die darin enthaltene PUK kann zur Entsperrung der Transport-PIN verwendet werden, wenn der Fehlbedienungszähler für die Transport-PIN abgelaufen ist. Eine erfolgreiche Entsperrung ist nur einmal möglich (NTZ = 1). Diese PUK ist in ihrer Funktion zu unterscheiden von der PUK, die der Karteninhaber nach korrekter Eingabe der Transport-PIN zur möglichen späteren Entsperrung seiner PIN festlegt; für letztere muss der Karteninhaber aus Sicherheitsgründen einen anderen Wert festlegen; der ausgebende ZDA ist gemäß den Vorgaben aus der User Guidance 3 verpflichtet, den Karteninhaber hierauf explizit hinzuweisen. 7 8 NTZ = einzustellender maximaler Wert für den Nutzungszähler; in den Produktunterlagen als USECOUNT bezeichnet. Für den Fall variabler PIN- bzw. PUK-Längen ist für die Bestimmung von FBZ die eingestellte minimale PIN- bzw. PUK-Länge maßgebend.

22 Nachtrag Nr. 2 zur Bestätigung T-Systems TE Seite 5 von 5 Seiten 3.3 Algorithmen und zugehörige Parameter Die SSEE verwendet die Algorithmen RSA (Schlüssellängen 1024 bis 2048 Bit) sowie SHA-1 für den Fall des internen Hashens, das durch die SSEE selbst durchgeführt wird. Im Zusammenspiel mit externem Hashen sind die Algorithmen SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA-384 und SHA-512 sowie RIPEMD160 zulässig. Die gemäß 11 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung aller genannten Algorithmen führt zur folgender Gültigkeit der Sicherheitsbestätigung: Hashalgorithmus RSA-Schlüssellänge RIPEMD160 SHA-1 SHA-224, -256, -384, Die Gültigkeit kann verlängert oder verkürzt werden, sobald neue Erkenntnisse hinsichtlich der Sicherheit des Produktes oder der Algorithmen vorliegen. Ende des Nachtrags Nr Bis für die Erzeugung qualifizierter Zertifikate. Bis für die Erzeugung qualifizierter Zertifikate. Bis für die Erzeugung qualifizierter Zertifikate, bis für die Erzeugung qualifizierter Zertifikate bei mindestens 20 Bit Entropie der Seriennummer.

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 02122.TE.05.2005. SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur

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