Umgang mit Tri im Asphaltlabor
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- Heike Böhmer
- vor 6 Jahren
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1 Umgang mit Tri im Asphaltlabor Die neuesten Entwicklungen André Täube Deutscher Asphaltverband (dav) e. V.
2 Situation seit neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft Anwendung zusammen mit BetrSichV und ArbSchG bisherige TRK-Werte entfallen ersatzlos bisherige MAK-Werte werden durch AGW ersetzt (aber: nicht für alle Gefahrstoffe existiert AGW) Luftgrenzwerte gesundheitsbasiert Vorsorgeuntersuchung auf Wunsch der Beschäftigten Kosten trägt Unternehmen Gefährdungsbeurteilung (verantwortlich: AG) Gefahrstoffverzeichnis (für alle Stoffe mit mehr als geringfügiger zu erwartender Gefährdung) 4-stufiges Schutzstufenkonzept Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) André Täube 2
3 Schutzstufenkonzept nach GefStoffV 2004 Beurteilung Schutzstufe 4: K, E, F Stoffe (ohne AGW) zusätzlich: Gefahrstoffmessungen, spezielle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen Schutzstufe 3: akut wirkende Stoffe zusätzlich: Substitution, geschlossene Systeme, beschränkte Zugänglichkeit Schutzstufe 2: nicht nur geringe Gefährdung wenn SS 1 nicht ausreichend, aber SS 3 noch nicht zutrifft Schutzstufe 1: geringe Gefährdung grundsätzliche Maßnahmen, regelmäßige Wirksamkeitsprüfung André Täube 3
4 VSK nach GefStoffV 2004 hervorgehobene Stellung der VSK (zentrale Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung) AGS ermittelt VSK BMWA veröffentlicht VSK in TRGS bei Anwendung der VSK Einhaltung des AGW (Vermutungswirkung) VSK auch für Stoffe ohne AGW (Schutzmaßnahmen mit tolerierbarem Restrisiko) VSK beschreiben den Stand der Technik André Täube 4
5 Arten von VSK wie bisher! neu! Stoffe mit AGW VSK nach 9(4) VSK nach 10(2) grundsätzlich auch VSK für C, M, R Stoffe mit AGW nach 11(1)! Befund Einhaltung des AGW Stoffe ohne AGW VSK für C, M, R Stoffe ohne AGW nach 11(1) VSK für Stoffe ohne AGW nach 9(8) Befund Einhaltung der Anforderungen der GefStoffV André Täube 5
6 Weg zu VSK AGS, Berufsgenossenschaften, Länder, Verbände, Hersteller, nein Expositionsermittlung Messungen, Datenbanken, Berechnungen, Expositionsbeschreibung (mit Schutzmaßnahmen) AGS Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung BGIA-Empfehlungen LASI / ALMA Empfehlungen Gefährdungsbeurteilung des Herstellers TRGS - VSK AGW nach TRGS 900? ja Anforderunge n VSK erfüllt? nein Risikobewertung durch UA III ja André Täube 6
7 Anwendung VSK Gefährdungsbeurteilung ergibt Übereinstimmung der Tätigkeiten mit VSK Vermutungswirkung ( 8 (1)) bezogen auf VSK Gefährdungsbeurteilung ist erfüllt Schutzmaßnahmen reichen aus AGS übernimmt Teil der Arbeitgeberverantwortung Bedingungen der VSK sind im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung ist regelmäßig zu überprüfen André Täube 7
8 Konkrete Situation Umgang mit Tri TRK-Wert ersatzlos gestrichen (bis :165 mg/m³ bzw. 30 ml/m³) AGW existiert (noch) nicht Vorsorgeuntersuchung auf Wunsch der Beschäftigten Kosten trägt Unternehmen Gefahrstoffverzeichnis Gefährdungsbeurteilung erforderlich Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) für Tri anstrebenswert keine Ausnahme für klein(st)e Labors (Urteil EuGH) André Täube 8
9 (Bisherige) Aktivitäten Merkblatt für den Umgang mit Tri (Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hannover) BG/BIA-Empfehlungen für den Umgang mit Tri im Asphaltlabor Grundlage TRK-Wert (165 mg/m³) André Täube 9
10 Weg zum VSK / zu BGIA-Emfehlungen für Tri AGS, Berufsgenossenschaften, Länder, Verbände, Hersteller, Expositionsermittlung Messungen, Datenbanken, Berechnungen, Expositionsbeschreibung (mit Schutzmaßnahmen) AGS AGW nach TRGS 900? Anforderunge n VSK erfüllt? Risikobewertung durch UA III Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung BGIA-Empfehlungen für die Verwendung von Tri bei der Prüfung von Asphalt -Siebturmverfahren- TRGS VSK für die Verwendung von Tri bei der Prüfung von Asphalt -Waschtrommelverfahren- André Täube 10
11 Fazit GefStoffV ist ab sofort anzuwenden Gefährdungsbeurteilung bis zum Vorliegen von BGIA-Empfehlungen oder VSK auch weiterhin nach Merkblatt Umgang mit Tri im Asphaltlabor verfahren Umgang mit Tri nur bei Extraktion / Rückgewinnung Extraktion ausschließlich mittels Waschtrommel- oder Siebturmanlagen (Bestandsanlagen) bei Neuanschaffung nur noch Waschtrommelanlagen André Täube 11
12 SEMINAR 2005 Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
13 Vermutungswirkung In einer TRGS bekannt gemachte VSK lösen gemäß 8(1) die Vermutung aus, daß bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Insbesondere: Einhaltung der AGWs Schutzstufe 2 ( 9(4)) Schutzstufe 3 ( 10(2)) ausreichende Schutzmaßnahmen (bei Stoffen ohne AGW) Schutzstufe 4: C, M, R Stoffe ( 11(1)) Schutzstufe 2: Nicht-C, M, R Stoffe ohne AGW ( 9(8)) André Täube 13
14 Stand der Technik 3 (10) Begriffsbestimmungen: Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene. André Täube 14
15 Merkblatt Umgang mit Tri im Asphalt-Labor André Täube 15
16 Beteiligte Organisationen / Verbände Arbeitsgemeinschaft der Bitumenindustrie (ARBIT) e.v. Deutscher Asphaltverband (DAV) e.v. Industrievertreter Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft Bezirksregierung Braunschweig André Täube 16
17 Neue Situation Unterscheidung nach Extraktionsverfahren Verwendung von Tri bei der Prüfung von Asphalt Verwendung von Tri bei der Prüfung von Asphalt Verwendung von Tri bei der Prüfung von Asphalt -Siebturmverfahren- -Waschtrommelverfahren- André Täube 17
18 Siebturmanlagen André Täube 18
19 Waschtrommelanlagen André Täube 19
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