SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 016 Arbeitslosenversicherung (ALV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 14 Seiten Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte

2 Aufgabe 1: Organisation / Zuständigkeit 4 Ordnen Sie die folgenden Aufgaben der zuständigen Stelle zu. Die aufgeführten Aufgaben können auch von mehreren Stellen vollzogen werden. 4 Aufgabe ALK RAV Dritte Auszahlung von Taggeldleistungen während eines dreiwöchigen WK s, falls dieser während der Arbeitslosigkeit absolviert wird Zuweisung von Stellen Anspruch auf arbeitsmarktliche Massnahmen prüfen Erstellen des Kollokationsplans bei Insolvenzentschädigung Überwachung der kantonalen Gerichtsentscheide Höhe des versicherten Verdiensts festlegen Prüfung der Gesuche um Schlechtwetterentschädigung Verwaltung des ALV-Fonds Seite

3 Aufgabe : Verfassungsziel / Finanzierung 3 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch). 3 Aussage richtig falsch Die Arbeitslosenversicherung hat u.a. den Auftrag, existenzsichernd zu sein. Die Arbeitslosenversicherung sieht auch für Personen, welche keine Prämien bezahlt haben, Taggeldleistungen vor. Erreicht das Eigenkapital des Ausgleichsfonds eine gewisse Höhe, kann der Bundesrat den Beitragssatz reduzieren. Die Arbeitslosenkassen werden regelmässig durch die Ausgleichsstelle revidiert. Im Rahmen dieser Revision wird die rechtmässige Auszahlung kontrolliert. Private und öffentliche Arbeitslosenkassen müssen sämtlichen Einwohnern eines Kantons zur Verfügung stehen. Mehrere Kantone können gemeinsam eine Arbeitslosenkasse betreiben. Seite 3

4 Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch 8 Carla Di Centa, ledig, 33 Jahre alt, arbeitete seit 010 als kaufmännische Angestellte bei der Bucherer AG. Das Pensum betrug 80%, das Monatseinkommen inkl. 13. Monatslohn seit Januar 015 CHF 5' Nebst der Anstellung bei der Bucherer AG arbeitet Carla Di Centa seit Januar 015 im Umfang von 40% in ihrer eigenen Unternehmung Carla Cosmetica GmbH. Sie bezieht aus dieser Anstellung ein Monatseinkommen von CHF 1' zuzüglich 13. Monatslohn. Das Arbeitsverhältnis mit der Bucherer AG wurde im gegenseitigen Einvernehmen per aufgelöst. Carla Di Centa meldete sich per zur Arbeitsvermittlung und Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Sie stellt sich im Umfang von 100% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. 3.1 Ab wann beginnt die Rahmenfrist für den Leistungsbezug und wann endet sie? Wie hoch ist der versicherte Verdienst? Zeigen Sie die Berechnung auf. 3.3 Wie hoch ist das Taggeld? Zeigen Sie die Berechnung auf. 1 Seite 4

5 Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch (Fortsetzung) 3.4 Wie hoch ist der Taggeldhöchstanspruch? Wie viele Wartetage hat Carla Di Centa zu bestehen? Ist das Einkommen aus der Carla Cosmetica GmbH als Zwischenverdienst anzurechnen? Wenn ja, in welchem Umfang? Begründen Sie Ihre Antwort. 3 Seite 5

6 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch 7 Hans-Peter Salzmann, deutscher Staatsangehöriger, geboren am , arbeitet seit Juni 1996 bei der Kurmann Transport AG in Zürich. Im Februar 016 teilte die Arbeitgeberin Hans-Peter Salzmann mit, dass das Arbeitsverhältnis per aufgelöst werde. Der Betrieb wird auf diesen Zeitpunkt hin aus finanziellen Gründen eingestellt. Hans-Peter Salzmann hat Fragen zu seiner Anspruchsberechtigung und wendet sich deshalb an Sie. Beantworten Sie seine Fragen. 4.1 Habe ich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn ich von der Möglichkeit, die AHV-Rente vorzubeziehen, Gebrauch mache? 1 4. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn ich mich für die Ausrichtung einer Altersrente der Pensionskasse entscheide? Begründen Sie Ihre Antwort. 4.3 Mir wurde mitgeteilt, dass ich trotz erhaltener Altersrente der Pensionskasse ungekürzte Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten werde. Trifft diese Aussage zu? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 6

7 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch (Fortsetzung) 4.4 Erhalte ich die Arbeitslosenentschädigung wie die Altersrente der Pensionskasse monatlich ausbezahlt, falls ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück nach Deutschland ziehe? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 7

8 Aufgabe 5: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch Pascal Eicher bezieht seit Arbeitslosentschädigung. Der versicherte Verdienst beträgt bei voller Arbeitsfähigkeit CHF , das Taggeld CHF (Taggeldansatz 70%). Pascal Eicher hatte am einen Unfall. Unfallbedingt war er vom bis zu 100% und ab zu 50% arbeitsunfähig. Von der Suva erhält er ein Unfalltaggeld. Wie hoch wird der versicherte Verdienst für den Monat Mai 016 sein? Nennen Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n). 5. Brigitte Schmid stand ab in einem Arbeitsverhältnis mit der Burger GmbH. Seit Oktober 014 ist Brigitte Schmid krankheitsbedingt zu 100% arbeitsunfähig. Sie erhält von der Swica die entsprechenden Krankentaggeldleistungen. Die Arbeitgeberin löste das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist per auf. Brigitte Schmid meldete sich am zur Arbeitsvermittlung an. Sie gibt an, lediglich im Umfang von 40% in der Lage zu sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, da sie gemäss Arztzeugnis weiterhin zu 60% krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Brigitte Schmid erhält ab weiterhin Krankentaggeldleistungen der Swica. Diese hat das Taggeld der verbliebenen Arbeitsunfähigkeit angepasst. Beurteilen Sie die Anspruchsberechtigung von Brigitte Schmid ab Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 8

9 Aufgabe 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen 9 Geben Sie an, ob bei den nachfolgenden Gesuchen die arbeitsmarktliche Indikation gegeben ist oder nicht. Begründen Sie Ihre Antwort. 6.1 Franz Muff ist gelernter Metzger mit entsprechender Berufserfahrung. Während seiner Arbeitslosigkeit erhält er von der Bell AG ein Arbeitsangebot im Zentrallager. Voraussetzung für den Stellenantritt ist, dass Franz Muff den Fahrausweis für Stapelfahrer erlangt. Franz Muff beantragt bei der Arbeitslosenversicherung, dass sie die Kurskosten hierfür übernimmt Thea Vogt erhält von der Bucherer International AG eine Stellenzusage als Projektleiterin Westschweiz. Allerdings mit der Auflage, noch vor Stellenantritt einen Intensivfranzösischkurs von vier Wochen vorzugsweise im Ausland zu absolvieren. Die Umsetzung dieser Auflage ist Voraussetzung für den Stellenantritt Xaver Probst arbeitete über Jahre als gelernter Maurer. Er verlor seine Stelle aus wirtschaftlichen Gründen. Nach mehreren Monaten Arbeitslosigkeit beantragt er eine Umschulung zum Kundenberater. Er begründet sein Gesuch u.a. damit, dass er an einer fortgeschrittenen Diskushernie leide und deshalb im angestammten Bereich kaum Chance mehr auf eine Anstellung sehe. 1.5 Seite 9

10 Aufgabe 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen (Fortsetzung) Bestimmen Sie, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine arbeitsmarktliche Massnahme erfüllt sind oder nicht. Begründen Sie Ihre Antwort. 6.4 Regula Fries erhielt nach über zehn Jahren von ihrem Arbeitgeber im Februar 016 per 31. Juli 016 die Kündigung. Sie erkundigt sich, ob sie bereits während der Kündigungsfrist an einem berufsbegleitenden Informatikkurs teilnehmen dürfe Nach wiederholter Arbeitslosigkeit beantragt die gelernte Krankenschwester Nicole Kreuz während ihrer erneuten Arbeitslosigkeit im Frühling 016 finanzielle Hilfe von der Arbeitslosenversicherung, da sie eine Lehre als Pharma-Assistentin absolvieren will. Sie sieht darin eine Möglichkeit, ihre wiederholte Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden. 3 Seite 10

11 Aufgabe 7: Kurzarbeitsentschädigung 8 Die Konex AG erstellt vorwiegend Leiterplatten für die Autoindustrie. Sie ist stark exportorientiert insbesondere in die EU-Staaten Frankreich und Deutschland. Die Aufwertung des Schweizerfrankens im Januar 015 führte zu einem Umsatzeinbruch. Die Unternehmensleitung steht vor dem Entscheid, qualifiziertes Personal abbauen zu müssen. Eine Alternative zum erwogenen Stellenabbau ist die Einführung von Kurzarbeit. 7.1 Nennen Sie je einen Vorteil von Kurzarbeitsentschädigung für den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer bzw. die Arbeitslosenversicherung. 4 Der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung setzt gemäss Art. 3 AVIG einen anrechenbaren Arbeitsausfall voraus. Ein solcher ist u.a. anrechenbar, wenn er wirtschaftlich bedingt und vorübergehend ist. Entscheiden Sie, ob in den folgenden Situationen ein anrechenbarer Arbeitsausfall wirtschaftlich bedingt vorliegt oder nicht. Begründen Sie Ihren Entscheid. 7. Die Nachfrage nach Strom aus dem Kraftwerk Grimsel bricht deutlich ein. Die Geschäftsleitung begründet diesen Einbruch mit der zunehmenden Energieeffizienz der Verbrauchsgeräte. 7.3 Die Exportsanktionen gegenüber Russland führen dazu, dass die Heller Werkzeugmaschinenfabrik ihre Produkte nicht mehr nach Moskau liefern darf. Dies führt zu einem massiven Produktionseinbruch. Seite 11

12 Aufgabe 8: Personenfreizügigkeit Michelle Dubois, Französin, wohnhaft in Hégenheim (F), arbeitete seit August 014 im Restaurant Rubino in Basel. Das Arbeitsverhältnis wurde seitens des Arbeitgebers per aufgelöst. Michelle Dubois meldete sich in Basel per zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. 3 Der zuständige Sachbearbeiter der Arbeitslosenkasse teilt Michelle Dubois mit, dass nicht die Schweiz, sondern Frankreich für die Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung zuständig sei. Ist diese Aussage korrekt? Begründen Sie Ihre Antwort. 8. Klaus Hager, deutsche Staatsangehörigkeit, arbeitete seit April 011 bei der Gasser Felstechnik AG in Glarus. Jedes zweite Wochenende fährt er nach Stuttgart, wo seine Frau und seine beiden Kinder leben. 3 Die Gasser Felstechnik AG löste das Arbeitsverhältnis mit Klaus Hager per auf. Klaus Hager erkundigt sich bei Ihnen, ob er Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung habe, wenn er zwar bei seiner Familie in Stuttgart wohne, sich jedoch in der Schweiz zur Arbeitsvermittlung anmeldet und Stellen sucht. Welche Auskunft erteilen Sie Klaus Hager? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 1

13 Aufgabe 9: Insolvenzentschädigung 11 Gemäss Betreibungsregisterauszug bestehen gegenüber dem Restaurant Roter Hahn AG offene Forderungen von über CHF 375' Es handelt sich dabei ausschliesslich um Forderungen von Lieferanten und Sozialversicherungen (ausstehende Prämien). Das Restaurant war letztmals am geöffnet; der Besitzer setzte sich danach ins Ausland ab und war nicht mehr erreichbar. Margot Lüthi, Jahrgang 1978, arbeitete seit dem Vollzeit beim Restaurant Roter Hahn AG. Mit der regelmässigen Lohnzahlung haperte es, sie musste ihren Arbeitgeber wiederholt auffordern, ihr den Lohn zu bezahlen. Dieser wurde ihr gelegentlich bar, gelegentlich via Bank, oft auch in Raten bis Ende Oktober 015 jedoch immer ausbezahlt. Ab November 015 blieben die Lohnzahlungen gänzlich aus. Margot Lüthi wandte sich am an die Arbeitslosenkasse. Sie erkundigte sich, ob sie in Anbetracht der hohen Schulden des Restaurant Rother Hahn AG und dem Umstand, dass ihr Arbeitgeber nicht mehr erreichbar sei, überhaupt Anspruch auf Insolvenzentschädigung habe und was sie als nächstes zu unternehmen habe. 9.1 Wie steht es um den Anspruch auf Insolvenzentschädigung von Margot Lüthi? 9. Welche Schritte hat Margot Lüthi als nächstes zu unternehmen? Seite 13

14 Aufgabe 9: Insolvenzentschädigung (Fortsetzung) 9.3 Aus dem Antrag auf Insolvenzentschädigung von Hanna Fuchs ergeben sich gegenüber der Hiltebrand AG folgende von der Arbeitslosenkasse akzeptierte Lohnforderungen: 5 November 015: Monatslohn CHF 13' Dezember 015: Monatslohn CHF13' Januar 016: Monatslohn CHF 14' Februar 016: Monatslohn CHF 14' Hanna Fuchs macht zudem den 13. Monatslohn (CHF 13'500.00) für das Jahr 015 sowie pro rata (CHF '333.00) für das Jahr 016 geltend. Zudem macht sie die Kosten für die Betreibung (CHF 50.00) sowie für die Konkurseröffnung (CHF 4'500.00) geltend. Berechnen Sie die Bruttoinsolvenzentschädigung von Hanna Fuchs. 9.4 Am wird über der Transpo AG der Konkurs eröffnet. Bruno Sauer war seit vier Jahren Leiter Produktion der Transpo AG sowie Mitglied im Verwaltungsrat er besass zwei der 150 Aktien. Am reichte er der zuständigen Arbeitslosenkasse einen Antrag auf Insolvenzentschädigung ein; er macht Lohnausstände für die letzten beiden Monate Januar und Februar 016 geltend. Hat Bruno Sauer Anspruch auf Insolvenzentschädigung? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 14

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