Minijobs korrekt abrechnen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Minijobs korrekt abrechnen"

Transkript

1 Axel-Friedrich Foerster Minijobs korrekt abrechnen Rechtliche Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten Kompaktwissen Lohn 2. Auflage

2 DATEV eg, Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist die Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Redaktion und Herstellung: DATEV eg Printed in Germany Angaben ohne Gewähr Stand: Juli 2010 DATEV-Artikelnummer:

3 Editorial Geringfügig Beschäftigte werden mittlerweile in Unternehmen jeder Größenordnung und Branche beschäftigt. Sie können zeitlich flexibel und gezielt zur Überbrückung von Arbeitsspitzen eingesetzt werden. Es verwundert deshalb nicht, dass auch Anfang 2010 die Zahl der Aushilfsbeschäftigungen trotz oder möglicherweise auch wegen der Wirtschaftskrise weiter geringfügig gestiegen ist. Allerdings sind bei der Beschäftigung von Minijobbern zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die insbesondere bei den regelmäßig stattfindenden Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Neben gesetzlichen Vorschriften haben die Sozialversicherungsträger am ihre Geringfügigkeits-Richtlinien neu gefasst. Auf Grund der Vielzahl von gesetzlichen Änderungen war eine Überarbeitung der bisherigen Richtlinien vom notwendig geworden. Eingearbeitet wurden beispielsweise das neue Recht zur Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen und die Pflicht zur Abführung der Insolvenzgeldumlage. Anpassungen ergaben sich zudem durch die Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens um die relevanten Daten zur Unfallversicherung und die Wiedereinführung der Sofortmeldung für bestimmte Wirtschaftsbranchen. Darüber hinaus haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung einige allgemeine Klarstellungen vorgenommen. Die vorliegende Kompaktwissen-Ausgabe liefert einen schnellen Überblick über die aktuellen sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Regelungen. Der Fokus der Ausführungen liegt dabei auf den rechtlichen Neuerungen. Zahlreiche Praxishinweise und aktuelle Berechnungsbeispiele erleichtern die Umsetzung in die Lohnabrechnungspraxis und machen auf bestehende Besonderheiten und mögliche Fehlerquellen aufmerksam. Nürnberg, im Juli 2010 Axel-Friedrich Foerster 1

4 Der Inhalt im Überblick 1 Entwicklung der Minijobs Allgemein Zahl der Minijobs 7 2 Aktuelle Änderungen im Überblick Allgemein Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens Neuer Personengruppenschlüssel ELENA-Verfahren Insolvenzgeldumlage Annahme einer einheitlichen Beschäftigung Sofortmeldung Rückwirkende Versicherungspflicht möglich Flexible Arbeitszeitregelungen Kein Umlageverfahren für Saisonarbeitnehmer Haushaltsscheck online 18 3

5 2.12 Maschinelle Übermittlung von Erstattungsanträgen Minijob und Kurzarbeit Abgaben für gewerbliche und private Minijobs Meldungen für geringfügig Beschäftigte Allgemein Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Kurzfristige Beschäftigungen Eigenständiges Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten Das Haushaltsscheckverfahren Fälligkeit der Beiträge im Haushaltscheckverfahren Entgeltunterlagen für geringfügige Beschäftigungen 26 4 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts beim 400-Euro-Minijob Das regelmäßige Arbeitsentgelt Überschreiten der 400-Euro-Grenze Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Schwankendes Arbeitsentgelt 32 4

6 4.5 Verstetigtes Arbeitsentgelt Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung Beginn der Versicherungspflicht bei Mehrfachbeschäf tigungen 37 5 Flexible Arbeitszeitregelungen Grundsätzliche Formen Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen Wertguthabenvereinbarungen 42 6 Verzicht auf die Renteversicherungsfreiheit Allgemein Wirkung des Verzichts auf die Rentenversiche rungsfreiheit Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 48 7 Kurzfristige Beschäftigungen Allgemein Befristung durch Rahmenarbeitsvertrag 50 5

7 7.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit Meldungen 52 8 Bemessungsgrundlage für die Insolvenzgeld umlage Aktueller Umlagesatz Maßgebendes Arbeitsentgelt Einzug und Nachweis der Insolvenzgeldumlage 54 9 Geringfügige Beschäftigungen im Lohnsteuer recht Grundsätzliche Besteuerungsmöglichkeiten Besteuerung nach der Lohnsteuerkarte Lohnsteuerkarte 2010 letztmals in Papierform Lohnsteuerpauschalierung Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Kurzfristige Beschäftigung Steuerfreie Vergütungsbestandteile Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen 67 6

8 1 Entwicklung der Minijobs 1.1 Allgemein Geringfügig Beschäftigte sind in das allgemeine Meldeverfahren für versicherungspflichtige Arbeitgeber integriert. Für gewerbliche Minijobber sind deshalb grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten, die auch für versicherungspflichtige Arbeitnehmer einzureichen sind. D. h. neben An- und Abmeldungen müssen auch Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen abgegeben werden. Für die Meldungen geringfügig Beschäftigter ist ausschließlich die Minijob-Zentrale zuständig. Ausgenommen von dem allgemeinen Meldeverfahren sind lediglich die Meldungen für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten. Hier ist das besondere Haushaltsscheckverfahren anzuwenden. Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt vierteljährlich den Bestand an geringfügig Beschäftigten auf der Basis von Daten aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung. In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden hierbei Personen gezählt, die nur eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, die sich auch bei einer Zusammenrechnung in den Grenzen des 8 Abs. 1 SGB IV bewegen. Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr versicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst. 1.2 Zahl der Minijobs Für den zuletzt statistisch ausgewerteten Monat Februar 2010 hat die Bundesagentur für Arbeit insgesamt 7,13 Mio. geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse festgestellt. Ohne Berücksichtigung von Mehrfachbeschäftigungen gehen rund 6,9 Mio. Bundesbürger einem Minijob nach. Damit bleibt die Zahl der Minijobber in Deutschland trotz Wirtschaftskrise Anfang 2010 weitestgehend konstant. 7

9 1. Entwicklung der Minijobs Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse Feb Feb Feb Feb Gestiegen ist erneut die Zahl von in Privathaushalten durchgeführten Minijobs. Anfang 2010 gab es rund 14 % mehr private Minijobs als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Jahr 2003 hat sich die Zahl der privaten Minijobs sogar mehr als versechsfacht. Insgesamt sind zu Beginn des Jahres 2010 rund Minijobber in Privathaushalten beschäftigt. Derzeit bestehen bundesweit rund 6,9 Mio. geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse im gewerblichen Bereich. Während der Frauenanteil bei privaten Minijobs mit rund 92 % extrem hoch ist, beträgt er im gewerblichen Bereich rund 63 %. Die Dauer der Beschäftigungen von 400-Euro-Minijobs beträgt bei der Hälfte der Arbeitsverhältnisse maximal 1,5 Jahre. Immerhin rund ein Viertel aller geringfügig entlohnten Beschäftigungen werden als Dauerbeschäftigungen durchgeführt und dauern hierbei länger als 3,5 Jahre. 8

10 2 Aktuelle Änderungen im Überblick 2.1 Allgemein Auch der Personenkreis der geringfügig Beschäftigten ist, bis auf wenige Ausnahmen, von den zahlreichen Gesetzesänderungen im Sozialversicherungsrecht betroffen. Zu nennen sind hier z. B. die Übermittlung der erforderlichen Daten im Rahmen des neuen ELENA-Verfahrens für gewerbliche Minijobs, die deutlich erweiterten Meldepflichten zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die monatliche Erhebung und Abführung der Insolvenzgeldumlage. Zudem bestehen für geringfügig Beschäftigte oftmals Sonderregelungen, die in der Abrechnungspraxis zeitnah beachtet und korrekt umgesetzt werden müssen, um die Versicherungsfreiheit nicht zu gefährden. Die Beurteilung der Versicherungsfreiheit hat dabei unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und der neuesten Rundschreiben und Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu erfolgen. Auf Grund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen, die Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen haben, wurden die Geringfügigkeits-Richtlinien von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung umfangreich überarbeitet und am veröffentlicht; sie lösen die Geringfügigkeits-Richtlinien vom ab. In diesem Zusammenhang wurden auch einige Klarstellungen vorgenommen, die Arbeitgebern die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts für die Prüfung des Vorliegens einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erleichtern sollen: Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro. 9

11 2. Aktuelle Änderungen im Überblick Das regelmäßige Arbeitsentgelt kann stets zu Beginn eines jeden Kalenderjahres neu ermittelt werden, damit der Zeitraum aus der für 12 Monate anzustellenden vorausschauenden Jahresbetrachtung dem abrechnungstechnisch relevanten Kalenderjahr entspricht. 2.2 Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens Bereits mit Wirkung zum wurden durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung zahlreiche neue Vorschriften zur Erweiterung des bestehenden DEÜV-Meldeverfahrens eingeführt. Das Meldeverfahren zur Sozialversicherung wurde hierbei um die prüfrelevanten Informationen zur Unfallversicherung ergänzt. Die zusätzlichen Angaben sind sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte zu melden. Deshalb ist bereits seit 2009 eine Jahresentgeltmeldung für kurzfristig Beschäftigte erforderlich. Für kurzfristig Beschäftigte ist das Arbeitsentgelt dabei mit Entgelt zu schlüsseln, da es in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht beitragspflichtig ist. Für Meldezeiträume ab gilt es zu beachten, dass die geleisteten Arbeitsstunden zwingend anzugeben sind. Î Hinweis Den Arbeitgebern war es bis freigestellt, die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten und Minijobbern an die Unfallversicherung zu melden. Ab sind diese Daten zwingend mitzumelden. 2.3 Neuer Personengruppenschlüssel Bislang waren Beschäftigungsverhältnisse, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, nicht meldepflichtig zur Sozialversicherung. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde in 28a Abs. 12 SGB IV geregelt, dass Arbeitgeber auch für diese Be- 10

12 2. Aktuelle Änderungen im Überblick schäftigungsverhältnisse Entgeltmeldungen zu erstatten haben. Seit dem sind daher auch für Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, Meldungen zur Sozialversicherung inklusive des Datenbausteins Unfallversicherung zu erstatten. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung des Meldeverfahrens ist die Anmeldung dieser sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer mit dem neuen Personengruppenschlüssel 190 und der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung. Weitere Meldungen (z. B. Jahresmeldungen) sind dann ebenfalls mit der Personengruppe 190 und dem Beitragsgruppenschlüssel 0000 zu erstatten. 2.4 ELENA-Verfahren Seit sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, monatlich gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten im Rahmen des ELENA-Verfahrens an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Die monatliche Übermittlung der Daten erfolgt mit dem Multifunktionalen Verdienstdatensatz (MVDS), der sich aus verschiedenen Datenbausteinen zusammensetzt. Das grundsätzliche DEÜV-Meldeverfahren wird durch ELENA allerdings nicht verändert. Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sind deshalb auch weiterhin an die Minijob-Zentrale zu melden. Î Hinweis Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind keine Meldungen im Rahmen des ELENA-Verfahrens zu erstatten. Im Rahmen des ELENA-Verfahrens ist ab auch ein zusätzlicher Kündigungsbaustein (DBKE) zu melden, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Entlassung oder Ablauf der Befristung endet. Die Spitzenverbände haben in ihren Gemeinsamen Grundsätzen für die Erstattung der Meldungen im Rahmen des ELENA-Verfahrens geregelt, dass bei geringfügiger Beschäftigung (Personengruppen 109 und 110), 11

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt

Mehr

Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011

Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011 Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Überblick...

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert. Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014) GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der

Mehr

Lohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2)

Lohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2) Lohnbuchhaltung Mitarbeiter - Unfallversicherung Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2) Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft...2 Einrichtung in TOPIX:8 - Einstellungen...2 Einrichtung in TOPIX:8 Mitarbeiter...3

Mehr

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte

Mehr

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand 14.03.2012)

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand 14.03.2012) SPITZENVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG 34131 Kassel Weißensteinstraße 70-72 0561/9359-0 Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige Beschäftigung (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige Beschäftigung

Mehr

3.3 Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun?

3.3 Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? ben, wenn es sich bei der Beschäftigung um eine zweite oder dritte geringfügige Nebenbeschäftigung handelt. Zuständig für die Anmeldung

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)

Mehr

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob Allgemeines Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Zusammenrechnung Übergangsregelungen Midijob Gleitzone

Mehr

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld

Mehr

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Info Stand: 01/2013 Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01.2013 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung.

Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung. Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung. Stand: 21. Oktober 2014 Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Fragen- und enkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben die Krankenkassen für Zeiträume ab

Mehr

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wissen wie`s geht 2013 1 Inhalt Gesetzliche Grundlage Ziel und Zweck der Betriebsprüfungen Zuständigkeiten Durchführung der Betriebsprüfung Inhalt und Umfang

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Stand: Januar 2012 Seite 2 Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen

Mehr

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sog. Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 im Monat nicht übersteigt.

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Info für Anwender Nr. 16 Seite 1 Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Je nach Art und Umfang der Beschäftigung muss ein Arbeitnehmer einer Personengruppe zugeordnet werden.

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER Dieser Leitfaden Mehrfachbeschäftigung behandelt die wichtigsten programmtechnischen Besonderheiten in Stotax Gehalt und Lohn für die Anlage, die Abrechnung und das Meldeverfahren

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Behandlung von Fehlerfällen... 2. Meldefristen... 3. Zulassungsverfahren... 4

Behandlung von Fehlerfällen... 2. Meldefristen... 3. Zulassungsverfahren... 4 Inhaltsangabe: Seite Behandlung von Fehlerfällen... 2 Meldefristen... 3 Zulassungsverfahren... 4 Ausfüllhilfe als Alternative zur kommerziellen Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware... 5 DEÜV Stand: Januar

Mehr

Beitragsgruppenschlüssel

Beitragsgruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Übersicht Beitragsgruppenschlüssel 2.1. Krankenversicherung 2.2. Rentenversicherung 2.3. Arbeitslosenversicherung

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen

3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen Ein Arbeitnehmer wird neu eingestellt 3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen 3.4.1 Studenten Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung 2013 hat wenn auch nur geringe Auswirkungen

Mehr

Inhalt... 1. Minijob-Reform 2013: Die Änderungen im Überblick... 7. Überblick, Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung... 7. Kurzübersicht...

Inhalt... 1. Minijob-Reform 2013: Die Änderungen im Überblick... 7. Überblick, Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung... 7. Kurzübersicht... Inhalt Inhalt... 1 Minijob-Reform 2013: Die Änderungen im Überblick... 7 Überblick, Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung... 7 Kurzübersicht... 7 1 Die neue Entgeltgrenze... 8 1.1 Ermittlung des regelmäßigen

Mehr

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber

Mehr

Meldungen zur Sozialversicherung

Meldungen zur Sozialversicherung Meldungen zur Sozialversicherung Anmeldungen Beginn der Beschäftigung Krankenkasse bei Beitragsgruppe bei Sonstige Gründe/Änderung im /Wechsel eines Wertguthabens Abmeldungen Anmeldung 10 mit der ersten

Mehr

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Absatz 2 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Absatz 2 SGB IV Anhang 1 GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN 26.11.2008 Gemeinsame Grundsätze für die

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

BERUFSAKADEMIE SACHSEN

BERUFSAKADEMIE SACHSEN BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie

Mehr

Die wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15

Die wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 Die wichtigsten Änderungen in 2015 11 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 19 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 20 2.2 Unterlagen für Meldungen

Mehr

Zweites Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe. Stand 1. 1. 2010. Marburger. Aushilfskräfte

Zweites Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe. Stand 1. 1. 2010. Marburger. Aushilfskräfte Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Zweites Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2010 Marburger Aushilfskräfte 11. Auflage Das erste Ergänzungsblatt ist überholt und kann entfernt

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

CS-Wartung 076S vom 11.1.2013

CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 Diese Wartung beinhaltet Wartungstexte zu den Programmen - Lohn und Gehalt - Pflege der KK-Beiträge Seite 1 von 8 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.

Mehr

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs Mandanten-Info Minijobs E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einleitung 2. Was ist ein Minijob? 3. Geringfügig entlohnte Beschäftigung 3.1 Rechtslage nach der Minijob-Reform 3.2 Regelmäßiges

Mehr

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:

Mehr

zu 2 Die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitnehmers relevant:

zu 2 Die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitnehmers relevant: 4 Erläuterungen zur Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Allgemeines Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jeden Arbeitnehmer bei der Einzugsstelle anzumelden und die Beiträge

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

28 Kurzfristige Beschäftigung

28 Kurzfristige Beschäftigung 28 Kurzfristige Beschäftigung 28.1 Jahreswechsel: Beginn 2014, Ende 2015 Sachverhalt: Ein Arbeitgeber hat mit einer Aushilfskraft eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 1.9.2014 bis zum 31.8.2015 getroffen,

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Infoblatt Babysittingpool

Infoblatt Babysittingpool Infoblatt Babysittingpool (für studierende Eltern) Der Babysittingpool des Familienservice der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und des Universitätsklinikums Erlangen soll dazu beitragen,

Mehr

Meldungen zur Sozialversicherung

Meldungen zur Sozialversicherung SECURVITA INFORMIERT 29.11.2013 Infoblatt: A004 Meldungen zur Sozialversicherung Der Arbeitgeber ist verpflichtet der zuständigen Krankenkasse die beschäftigten Arbeitnehmer zu melden. Grundsätzlich nimmt

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Sozialversicherung 2014

Sozialversicherung 2014 Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

GUERDAN HATZEL & PARTNER

GUERDAN HATZEL & PARTNER DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach. 28b Absatz 1 Nr. 4 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach. 28b Absatz 1 Nr. 4 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT BAHN SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Minijob 2013 und Gleitzonenregelung

Minijob 2013 und Gleitzonenregelung Wolfgang Ewald Minijob 2013 und Gleitzonenregelung Baden-Württemberg 05.02.2013 Übersicht der Vortragsthemen Wer ist die Deutsche Rentenversicherung? Geringfügige Beschäftigung Neuregelungen Beschäftigung

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011 Lohnbuchhaltung Änderungen 8.6.7 Stand 06/2011 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Tätigkeitsschlüssel 2010...3 1.1 Allgemeines...3 1.2 Der neue Tätigkeitsschlüssel...3 Umsetzung in TOPIX:8...4 2 Unfallversicherung:

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

03/15 Infoblatt. Mindestlohn

03/15 Infoblatt. Mindestlohn 03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste

Mehr

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)...3 1.1. Allgemein...3 1.2.

Mehr

Hinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt

Hinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt K n a p p s c h a f t Stand: 1. Januar 2016 Dezernat VII.1.5 Hamburg Hinweise Kurzarbeitergeld in der Seefahrt Bedingt durch die globale Finanzkrise ist auch in den Seefahrtsbetrieben die Inanspruchnahme

Mehr

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren Tipps für Studenten Jobben und Studieren Viele Studenten jobben neben ihrem Studium. Einige nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um eine Geldreserve für das nächste Semester anzulegen. Andere arbeiten lieber

Mehr

Minijobs in Privathaushalten

Minijobs in Privathaushalten Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs in Privathaushalten Stand: 01. Juli Inhalt Minijobs in Privathaushalten geringfügig entlohnte Beschäftigung kurzfristige Beschäftigung Haushaltsscheck-Verfahren

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend

Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt bei Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013 vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat

Mehr

Teilzeitjobs und Aushilfen

Teilzeitjobs und Aushilfen IKK-INFORMATIV Teilzeitjobs und Aushilfen GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE RICHTIG BEURTEILEN Vorwort Etwa jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, insgesamt

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Neuerungen in der Sozialversicherung

Neuerungen in der Sozialversicherung Neuerungen in der Sozialversicherung Timmendorfer Strand, 06. November 2008 Herr Alexander Enderes Passwort: A09Forum Copyright OSC Name West Ost Beitragsbemessungsgrenze RV- und AV jährlich 64.800 + 1.200

Mehr

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,

Mehr

Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften

Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften Schüler im Lohn Einordnung bis 12 Jahre Beschäftigungsverbot 13-14 Jahre Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (nur sehr leicht Arbeiten, z. B. Zeitungen austragen) 15-17 Jahre Vollzeit schulpflichtig

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Sozialversicherung 2011

Sozialversicherung 2011 Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr