DR. HERBERT FÖRSCH. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht
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1 Herzlich Willkommen
2 DR. HERBERT FÖRSCH Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Große Kirc hga sse 1 Ma rktplatz 2 Berliner Platz Lohr a m Main Ka rlstad t Würzburg Tel: Tel: Tel: Fa x: Fa x: Fa x: info@rachor-engert.de Internet:
3 Pressestimmen Focus Online Mindestlohn treibt die Preise Eigentlich soll er Arbeitnehmer vor Ausbeutung schützen. Doch der Mindestlohn hat einige unerfreuliche Konsequenzen. Eine neue Studie zeigt, dass er stark an der Preisschraube dreht. Einige Dienstleistungen sind rasant schnell teurer geworden. Mindestlohn, Folie 3
4 Grundlagen Mindestlohngesetz (MiLoG) Grundsatz: Jeder AN hat einen Anspruch auf ein Mindestentgelt von 8,50 EUR brutto je Zeitarbeitsstunde Gilt bundesweit und grundsätzlich für alle Branchen Keine Ausnahmen für: Ehegatten (volljährige) Kinder Mini-Jobber Rentner Kein Mindestentgelt für freie Mitarbeiter, Organe von Kapitalgesellschaften, Selbständige Mindestlohn, Folie 4
5 Ausnahmen vom Mindestlohn Ehrenamtlich Tätige Auszubildende Ausnahmen Kinder / Jugendliche (unter 18 Jahre) ohne Berufsabschluss Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten) Bestimmte Praktikanten Mindestlohn, Folie 5
6 Abweichende Mindestlöhne in bestimmten Branchen Baugewerbe Arbeitnehmerüberlassung Fleischbranche Abfallwirtschaft Friseurhandwerk Briefdienstleistungen Gebäudereinigung Sicherheitsdienstleistungen Pflegebranche Eine Übersicht zu den Mindestlöhnen findet sich stets aktuell unter Mindestlohn, Folie 6
7 Achtung: Fälligkeit des Mindestlohns Der Mindestlohn muss ( 2 Abs. 1 MiLoG) zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit spätestens aber am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt werden. Ist keine Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart, ist der Lohn spätestens am Monatsletzten des laufenden Monats zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Mindestlohns ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die verspätete Zahlung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Empfehlung: Passen Sie ggf. Ihre Anstellungsverträge an! Mindestlohn, Folie 7
8 Empfehlung: Schriftliche Anstellungsverträge Zur Vermeidung von Streitigkeiten mit AN und Prüfbehörden sollten Anstellungsverträge schriftlich abgeschlossen werden: Zeitlicher Umfang Höhe des Lohns Anspruch auf Urlaub Empfehlung Dies betrifft insbesondere auch Familienangehörige und Mini-Jobber Mindestlohn, Folie 8
9 Erfolgsabhängiges Entgelt Erfolgsabhängige Vergütung (Akkordlohn, Stücklohn) möglich Durch normale Arbeit muss der Arbeitnehmer eine Vergütung von durchschnittlich 8,50 brutto je Stunde erlangen Im Ergebnis: auch bei katastrophaler Leistung des AN erhält er pro Stunde immer 8,50. Erfolgsabhängige Vergütungen können nur on Top gezahlt werden. Betrachtung auf Monatsbasis Empfehlung zur Dokumentation: Zeitaufzeichnungen Mindestlohn, Folie 9
10 Arbeitszeitkonten, 2 Abs. 2 MiLoG Weiterhin zulässig, aber Arbeitszeitkonto muss schriftlich vereinbart sein Ausgleich spätestens nach 12 Monaten in Freizeit oder Geld (sofern das tatsächlich gezahlte Entgelt nicht den Mindestlohn abdeckt) Monatlich dürfen max. 50% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf Arbeitszeitkonten eingestellt werden Achtung: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 8 Stunden Verlängerung 2 Stunden Maximal 10 Stunden / Tag (wenn im Durchschnitt 8 Stunden / Tag innerhalb von 6 Monaten ) Mindestlohn, Folie 10
11 Welche Lohnbestandteile erfüllen den Mindestlohnanspruch? Arbeitsrecht Beitragsrecht Auslegung anhand Rechtsprechung des EuGH und BAG zu Arbeitnehmer- Entsendegesetz Anrechnung möglich, wenn die Zulagen oder Zuschläge zusammen mit anderen Leistungen des Arbeitgebers ihrem Zweck nach diejenige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgelten sollen, die mit dem Mindestlohn zu vergüten ist (sogenannte funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen). Dabei ist hinsichtlich der funktionalen Gleichwertigkeit insbesondere auf die geschuldete Tätigkeit in ihrer Ausprägung durch repräsentative Tarifverträge oder die Verkehrssitte abzustellen. Mindestlohn, Folie 11
12 Anrechenbare Gehaltsbestandteile lt. Betriebsprüfungsdienst DRV Bund Angerechnet werden: Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts-/Urlaubsgeld) oder Gratifikationen wenn diese unwiderruflich gezahlt werden. Achtung: Empfehlung: Berücksichtigung jeweils nur im Monat der tatsächlichen Zahlung monatliche Auszahlung von 1/12 der Einmalzahlung Mindestlohn, Folie 12
13 Nicht anrechenbare Gehaltsbestandteile lt. Betriebsprüfungsdienst DRV Bund Keine Anrechnung: Zuschläge als Ausgleich für besondere Leistungen: Überstundenzuschläge Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit Akkordprämien, Qualitätsprämien Schmutz- und Gefahrenzulagen Schichtzulagen Sonstige: Trinkgelder Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgungen Echte Reisekosten (Kosten der An- & Rückreise, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwendungen) Sozialversicherungsbeiträge AG-Zahlungen für Minijobs an die Bundesknappschaft Sachbezüge Mindestlohn, Folie 13
14 Folgen bei Mindestlohnunterschreitung AG schuldet dem AN die Vergütungsdifferenz Im Sozialversicherungsrecht: Der Sozialversicherung wird nicht unterworfen, was ausgezahlt wird, sondern worauf der AN Anspruch hatte Anspruchsprinzip statt Zuflussprinzip Phantomlohn Mindestlohn, Folie 14
15 Folgen bei Mindestlohnunterschreitung Heinz Mustermann ist als Aushilfe in der Produktion des AG angestellt. Der im Wirtschaftszweig des AG übliche Lohn (Tarifvertrag und vergleichbare Unternehmen) für Mitarbeiter in der Produktion beträgt 11 Euro. Heinz erhält als Aushilfe in Teilzeit 8 Euro Stundenlohn. Welches Arbeitsentgelt kann Heinz beanspruchen? eine Vereinbarung von Löhnen unter 8,50 Euro ist nichtig ( 3MiLoG) es gilt die übliche Vergütung, somit 11 Euro ( 612 BGB) Verjährung: 3 Jahre ( 195 BGB) Mindestlohn, Folie 15
16 Folgen bei Mindestlohnunterschreitung: Ordnungswidrigkeit FORMEL: Zu geringes Entgelt x % (Verdoppelung bei Vorsatz) Beispiel: x % = (bei Vorsatz) Unterschreitung als Straftatbestand: Vorenthaltung von Arbeitsentgelt ( 266a StGB) Evtl. Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Prüfung durch Zoll und andere Behörden Mindestlohn, Folie 16
17 Dokumentation Fällt Ihr Unternehmen unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz? Baugewerbe Gaststätten und Beherbergung Spedition, Transport, Logistik Schausteller Gebäudereinigung Forstwirtschaft Fleischwirtschaft Personenbeförderung Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen Beschäftigen Sie Mini-Jobber? Mindestlohn, Folie 17
18 Dokumentation Falls Sie mindestens eine Frage mit Ja beantworten, gilt: Es müssen Aufzeichnungen geführt werden, über Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit Die Aufzeichnungen müssen bis spätestens zum Ablauf des siebten Kalendertags, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt, erfolgen Aufbewahrung mind. 2 Jahre Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz: Auch Büroangestellte müssen dokumentieren Sanktion bei Verstößen: Bußgelder bis zu (Ordnungswidrigkeit) Mindestlohn, Folie 18
19 Dokumentation Form Inhalt Wer dokumentiert Keine Formvorschriften Elektronisch oder schriftlich Keine Unterschrift erforderlich Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit Bsp. Beginn 8:00, Ende: 18:00, Dauer 6 Stunden Lage und Dauer der Pausen nicht erforderlich AG oder AN Sofern für AN Einsatzplanungen (z.b. Wochenpläne zu Einsatzzeiten und orten) mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit bestehen, können diese als Grundlage verwendet werden (es müssen dann nur Abweichungen dokumentiert werden) Mindestlohn, Folie 19
20 Dokumentation - Ausnahmen Aufzeichnungspflicht für Mindestlohn entfällt: Beschäftigte mit einem verstetigten monatlichem Entgelt von über Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (Haushaltsscheckverfahren) 1 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) CDU-Mittelstandsfraktion fordert Mindestlohn, Folie 20
21 Dokumentation - Ausnahmen Vereinfachte Aufzeichnungspflicht, wenn AN seine Tätigkeit ausschließlich mobil ausübt AG die konkrete tägliche Arbeitszeit (tatsächlicher Beginn und tatsächliches Ende) nicht vorgeben UND AN sich die tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen Nur Dauer der Arbeitszeit zu erfassen Mindestlohn, Folie 21
22 Prüfung: Wer prüft? Zollverwaltung Zuständigkeit für die Prüfung der Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen ( 14 MiLoG) Geplante Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Ende 2016 um 1600 Mitarbeiter Rentenversicherungsträger Im Sozialversicherungsrecht gilt das Anspruchsprinzip. Es unterliegt auch der sog. Phantomlohn der Sozialversicherung. Mindestlohn, Folie 22
23 Prüfung: Was wird geprüft? Arbeitsvertrag beziehungsweise die Dokumente, aus denen sich die wesentlichen Inhalte des Beschäftigungsverhältnisses ergeben Arbeitszeitnachweise Lohnabrechnungen und Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen. Bei Arbeitszeitkonten zusätzlich Schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitflexibilisierung Ausgleichskonto (für jeden AN) Mindestlohn, Folie 23
24 Prüfung: Was wird geprüft? Bordbücher Kassenaufzeichnungen (Registrierkasse mit Benutzeranmeldung) Zugangssysteme, Stechuhren Fahrtenschreiber Prüfung von Fahrlehrernachweise Mindestlohn, Folie 24
25 Prüfung: Wo wird geprüft? Auf Verlangen der Prüfbehörde hat der Arbeitgeber die Unterlagen am Ort der Beschäftigung, bei Bauleistungen auf der Baustelle, vorzulegen. Mindestlohn, Folie 25
26 Mindestlohn und Minijobs Minijobber M arbeitet beim Arbeitgeber 15 Stunden pro Woche als Pförtner. Er erhält dafür im Rahmen einer geringfügig Beschäftigung ein Arbeitsentgelt in Höhe von 450 Euro pro Monat. Rechtslage ab ? Mindestlohn, Folie 26
27 Mindestlohn und Minijobs Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber Für M ergibt sich damit ein regelmäßiges monatliches Entgelt von 15 Stunden x 8,50 x 13 / 3 = 552,50 Euro Seit Januar 2015 liegt somit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor Lösung: Reduzierung der Arbeitszeit Maximale monatliche Arbeitszeit: 450 / 8,50 = 52,9 Stunden Mindestlohn, Folie 27
28 Beispiel Mini-Job Ihr Arbeitnehmer bekommt einen Stundenlohn von 10. Er leistet monatlich 45 Stunden und bekommt somit 450 ausgezahlt. In dieser Form werden alle 12 Monate des Jahres vergütet. Sie dokumentieren sauber und ordentlich die Arbeitszeit. Alles in Ordnung, oder? Mindestlohn, Folie 28
29 Beispiel Mini-Job - Sozialversicherung Nach Bundesurlaubsgesetz hat jeder AN Anspruch auf 4 Wochen Urlaub im Jahr Hier: 45 Monatsstunden : 4,33 Wochen/Monat = 10,4 Stunden / Woche 10,4 Stunden / Woche * 4 Wochen Urlaub = 41,6 Stunden Jahresverdienstgrenze von 450 * 12 = ist somit um 416 überschritten (41,6 Stunden * 10 Euro / Stunde) Arbeitgeber bekommt von Bundesknappschaft Beiträge zurück Arbeitgeber zahlt an Sozialversicherung 42% Beiträge Mindestlohn, Folie 29
30 Beispiel Mini-Job - Lohnsteuer Durch Überschreitung der Verdienstgrenzen für Mini-Jobs folgt: Lohnsteuerpflicht der Vergütung Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 35% kosten Lohnsteuer in Höhe von Da mit AN ein Netto-Lohn von vereinbart wurde, trägt im Zweifel der AG die Kosten Ergebnis: Zusatzbelastung für den AG ihv pro Jahr und pro Mini-Job Gleiches Problem auch bei Feiertagen! Mindestlohn, Folie 30
31 Haftung für Subunternehmer, Auftragnehmer und Verleiher Beauftragen Sie als Unternehmer ein anderes Unternehmen damit, für Sie eine Werk- oder Dienstleistung zu erbringen, dann haften Sie für die Verpflichtung des Subunternehmers sowie von diesem möglicherweise beauftragten Unternehmen. Kettenhaftung Beispiele: Bauhandwerk, IT-Support, Reinigungsfirmen, Übersetzungsbüros, Steuerberater, usw. Auf ein Verschulden kommt es nicht an Sie gelten als Bürge für den Mindestlohn Mindestlohn, Folie 31
32 Haftung für Subunternehmer, Auftragnehmer und Verleiher Empfehlung: schriftliche Bestätigung der Subunternehmer über die Einhaltung des Mindestlohns Kontrollieren Sie, sofern möglich, die Einhaltung (Kontrolle der Lohnabrechnungen) Lassen Sie sich Bankbürgschaften geben. Prüfen Sie Preise auf Plausibilität. Beauftragen Sie seriöse Firmen. Mindestlohn, Folie 32
33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mindestlohn, Folie 33
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