JUSTIZ-SERVICECENTER
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- Jürgen Kohl
- vor 8 Jahren
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1 LANDES- UND BEZIRKSGERICHT LINZ JUSTIZ-SERVICECENTER beim Landes- und Bezirksgericht Linz Verbesserung der Situation für die rechtsuchende Partei Wegfall mehrerer Amtswege Rasche Auskünfte aus Registern Ausgabe sämtlicher Formulare Sachliche und fachkompetente Auskünfte Zahlstelle für alle Gerichtsgebühren
2 INHALTSVERZEICHNIS Außerstreitsachen... 2 Zivilsachen... 2 Exekutionssachen... 3 Strafsachen... 3 Firmenbuchsachen... 3 Grundbuchsachen... 4 Beglaubigungen... 4 Schuldenregulierung- bzw. Insolvenzsachen... 5 Kraftloserklärung... 5 Einstellung von Kraftloserklärungen... 5 Auskünfte aus der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste... 5 Berechnung Zeugen-, Schöffen- und Geschworenengebühren... 5 Wegweiser durch die Ämter Österreichs... 6 KONTAKT UND ÖFFNUNGSZEITEN 4020 Linz, Fadingerstraße 2 Telefon: ServiceCenter_Linz@justiz.gv.at Öffnungszeiten für persönlich vorsprechende Parteien: Montag Freitag durchgehend von 7.30 Uhr bis Uhr Telefonische Amtstagsterminvergabe: Montag Freitag ab Uhr Autor: Mag. Josef Ecklmayr Stand
3 AUSSERSTREITSACHEN Ladung zum Vergleichsversuch im Anschluss an das Vorgespräch mit der Richterin/dem Richter Terminvergabe für den Amtstag auch für das Bezirksgericht Urfahr Telefonisch und persönlich Einvernehmliche Scheidung Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin/dem Richter vergeben. Das Scheidungsverfahren führt die Richterin/der Richter. Die Anwesenheit beider Ehegatten ist erforderlich. Heiratsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Meldezettel Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder Urkunden (z.b. Grundbuchsauszug, Mietvertrag) Gebühren: Euro 279,00 für Scheidungsantrag Euro 279,00 für Vereinbarung oder Euro 418,00 für Vereinbarung bei Übertragung von Eigentum (z.b. Eigentumswohnung, Liegenschaft) oder Begründung bücherlicher Rechte (z.b. Pfandrechte) Scheidungsklage Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin/dem Richter vergeben. Das Scheidungsverfahren führt die Richterin/der Richter. Heiratsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Meldezettel Geburtsurk unde der minderjährigen Kinder Urkunden (z.b. Grundbuchsauszug, Mietvertrag) Gebühren: Euro 297,00 für Scheidungsklage ZIVILSACHEN Terminvergabe für den Amtstag auch für das Bezirksgericht Urfahr Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen (ohne Kostenvorschuss) 2
4 Protokollierung Verfahrenshilfeanträge oder die Ausgabe des entsprechenden Formulares Formularausgabe (ZPF1, ZPF 58a) Terminvergabe für prätorischen Vergleichsversuch Protokollierung und Zustellung der Ladung an den Antragsgegner Protokollierung einfacher Mahnklagen Aufnahme von Einsprüchen EXEKUTIONSSACHEN Protokollierung von Exekutionsanträgen mit rechtlicher Information Vollstreckbarer Titel (z.b.urteil) Gebühr: richtet sich nach der Höhe der hereinzubringenden Forderung Protokollierung von Einstellungsanträgen Protokollierung von Einschränkungsanträgen Protokollierung von Fortsetzungsanträgen Auszüge aus dem Namensverzeichnis nur persönlich Gebühr: Euro 0,63 je Seite gültiger amtlicher Lichtbildausweis Telefonische Ersuchen um Übersendung der Formulare für Drittschuldner STRAFSACHEN Berechnung sämtlicher Zeugen-, Schöffen- und Geschworenengebühren Koordinierung der Schulklassen (die bei Verhandlungen zuhören) FIRMENBUCHSACHEN Firmenbuchauszüge Gebühr: Euro 13,70 (je angefangene 850 Zeilen) Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung Gebühr: Euro 1,16 je Seite 3
5 Ausdrucke von elektronischen Jahresabschlüssen Gebühr: Euro 13,70 Entrichtung der Eingabengebühr für Anträge und Jahresabschlüsse Amtsbestätigung gem. Artikel 20 der EU Richtlinie 93/36 Gebühr: Euro 3,57 GRUNDBUCHSACHEN Aufnahme von Grundbuchsprotokollen (Pfandrechtslöschung, Namens-u. Adressänderung) Gebühr: Euro 59,00 Grundbuchsauszüge Gebühr: Euro 13,70 Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung (erfasst ab 6. Februar 2006) Gebühr: Euro 1,16 je Seite Einsichtnahme in die Bände der Urkundensammlung des Grundbuches ist weiterhin kostenlos, Montag bis Freitag von Uhr Namensabfrage (nur mit Nachweis des rechtlichen Interesses = Titel) BEGLAUBIGUNGEN Unterschriftenbeglaubigung Urkunde im Original Gebühr: Euro 17,00 + Euro 13,70 je Unterschrift und bei nicht bestimmbarem Wert Zu beachten bei Pfandurkunde/Schuldschein (mit Wert) Für die Gebührenbefreiung gem. 53/3 WFG ist beizubringen: Eidesstattliche Erklärung der Bank, dass die Wohnungsgröße 130 m² nicht übersteigt (Formular ist auch im Servicecenter erhältlich) Zusicherung des Landes OÖ betreffend Förderung des in der Pfandurkunde genannten Betrages 4
6 Abschriftenbeglaubigung = Vidimierung Urkunde im Original und Kopie Gebühr: Euro 2,10 je Seite Apostille (Überbeglaubigung) und Zwischenbeglaubigungen Gebühr für Apostille (Überbeglaubigung): Euro 13,70 Gebühr für Zwischenbeglaubigung: Euro13,70 SCHULDENREGULIERUNG- BZW. INSOLVENZSACHEN Protokollierung von Forderungsanmeldungen Gebühr: Euro 22,00 Übersendung oder Übergabe von Formularen KRAFTLOSERKLÄRUNG (Verlust eines Sparbuches) Bankbestätigung Gebühr: Euro 78,00 EINSTELLUNG VON KRAFTLOSERKLÄRUNGEN AUSKÜNFTE AUS DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN- UND GERICHTSDOLMETSCHERLISTE BERECHNUNG ZEUGEN-, SCHÖFFEN- UND GESCHWORENENGEBÜHREN Berechnung sämtlicher Zeugen-, Schöffen- und Geschworenengebühren im Strafverfahren Berechnung sämtlicher Zeugen- und Laienrichtergebühren in Arbeits- und Sozialrechtssachen 5
7 Berechnung der Fahrtkosten in Sozialrechtssachen (nur Kläger) Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen WEGWEISER DURCH DIE ÄMTER ÖSTERREICHS Hilfe und Informationen zu Recht und Behörden Hier erhalten Sie allgemeine Informationen sämtliche Informationen über Behörden Formulare/Online-Amtswege, Begriffslexikon Ediktsdatei (Österreichweit) Insolvenzdatei Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren. Gerichtliche Versteigerungen / Liegenschaften und bewegliche Sachen Edikte aus Strafverfahren Kundmachungen und Aufgebote Gerichtliche Antragsformulare Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste 6
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