Kindertagesstätte Lorenzen Solothurn
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- Nikolas Albrecht
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1 Stiftung Tagesheim Lorenzen Solothurn REGLEMENT Kindertagesstätte Lorenzen Solothurn 8.1 Reglement Kindertagesstätte Lorenzen FG Kindertagesstätte Lorenzen I Lorenzenstrasse 8 I 4500 Solothurn I Tel I
2 Stiftung Tagesheim Lorenzen, Solothurn 2/5 1. Stiftung Tagesheim Lorenzen Am 1. Mai 1908 wurde die Kinderkrippe der Stadt Solothurn vom gemeinnützigen Frauenverein gegründet und 1923 wurde die Stiftung Kinderkrippe der Stadt Solothurn errichtet wurden die Statuten angepasst und die Stiftung in Stiftung Tagesheim Lorenzen umbenannt. 2. Angebot der Kindertagesstätte Lorenzen Die Trägerschaft Stiftung Tagesheim Lorenzen führt mit der KITA Lorenzen ein familienergänzendes, frühkindliches Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot für Kinder aus der Stadt Solothurn. Bei freier Kapazität, können auch Kinder aus anderen Einwohnergemeinden aufgenommen werden. Die KITA Lorenzen bietet 36 Ganztagesplätze in drei altersgemischten Gruppen für Kinder von 3 Monaten bis Schuleintritt an. Die KITA Lorenzen pflegt eine Atmosphäre, in der sich die Kinder wohl fühlen. Sie werden in ihrer Kreativität und Selbständigkeit individuell und ganzheitlich gefördert. Es findet soziales Lernen in der Gruppe statt und die Betreuerinnen unterstützen die Kinder beim Erforschen ihrer Welt. Ansprechend gestaltete Räume in einer Liegenschaft vor den Toren der Altstadt, ein naturbelassener Garten und ausreichend Platz ermöglichen dem Kind das Spiel phantasievoll selber zu gestalten. 3. Die Öffnungszeiten Die KITA ist Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr geöffnet. Geschlossen bleibt die KITA an kantonalen Feiertagen, sowie vom 24. Dezember bis 2. Januar und während den mittleren drei Sommerferienwochen (vgl. Ferienplan Stadt Solothurn). Betreuungszeiten sind: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Bring- und Abholzeiten sind: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Essenszeiten sind: Mittagessen Uhr Zwischenmahlzeit 9.00 Uhr und Uhr 4. Die Zusammenarbeit 100% inkl. Mittagessen 75% inkl. Mittagessen 75% inkl. Mittagessen (Angebot nur für Kindergartenkinder) 50% Eltern und Mitarbeiterinnen der KITA pflegen einen wertschätzenden, kooperativen Umgang miteinander und finden gemeinsam Wege, um dem Kind bestmögliche Entwicklungsbedingungen bereitzustellen. Daher erklären die Eltern und die Mitarbeiterinnen der KITA, dass sie zum guten Gelingen der Zusammenarbeit eigenverantwortlich und partnerschaftlich beitragen, einander offen informieren und sich über relevante Themen auszutauschen. 4.1 Der Elternrat Die Eltern können sich in einem Elternrat engagieren. Dieses Organ vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Geschäftsleitung resp. dem Stiftungsrat und wirkt bei Initiativen mit. Die Mitglieder des Elternrates stehen den Eltern für Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Das Reglement des Elternrates und die Adressen der gewählten Eltern können bei der Geschäftsleitung bezogen werden. 5. Betreuungssituation vereinbaren Die Dienstleistungen der KITA finden in einem vertraglich festgelegten Rahmen statt und die Rahmenbedingungen sind transparent. Der Betreuungsumfang beträgt minimal zwei Tage (Kindergartenkinder z.t. weniger) und maximal 5 Tage pro Woche.
3 Stiftung Tagesheim Lorenzen, Solothurn 3/5 Die Vergabe freier Plätze richtet sich nach folgender Priorität: 1. Geschwister 2. Anmeldedatum 3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Außerdem achten wir auf eine vertretbare Alterszusammensetzung und Gruppendynamik. Schriftliche Grundlagen sind: Betreuungsvereinbarung (unbefristeter Rahmenvertrag) Individuelle Jahresvereinbarung (befristete Vereinbarung) Leitbild, Konzepte, Reglement Anmeldeformular und Grundlagen für die Berechnung der Betreuungskosten Für die Individuelle Jahresvereinbarung gelten nachstehende Bestimmungen: Die vereinbarte Betreuungssituation (Tage, Zeiten, Kosten) wird in der Individuellen Jahresvereinbarung festgehalten und in der Regel für ein Schuljahr (vom ) abgeschlossen. Bei freien Plätzen ist die Aufnahme von Kindern während des laufenden Schuljahres möglich. Sofern es die betriebliche und pädagogische Situation erlaubet, können im gegenseitigen Einverständnis zusätzlich zu den vereinbarten Betreuungstagen ausnahmsweise Ersatztage oder zusätzliche Tage vereinbart werden. Zusätzliche Betreuung wird separat in Rechnung gestellt. Das Kind wird pünktlich zur vereinbarten Zeit in der KITA abgeholt. Zeitüberschreitungen aus unvorhergesehenen, zwingenden Gründen sind umgehend mitzuteilen. Pro angebrochene Viertelstunde werden CHF 20 verrechnet. Die vereinbarten Betreuungskosten sind monatlich zum Voraus (letzter Arbeitstag des Monats) zu bezahlen. Die Eingewöhnungszeit ist Bestandteil des Vertrages (angebrochene Monate werden vollumfänglich verrechnet). Bei Zahlungsschwierigkeiten steht die Geschäftsleitung für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Die Mahnung von nicht fristgerecht bezahlten Betreuungskosten wird mit einer Gebühr von CHF 20 und Verzugszinsen von 2 % belastet. Im Wiederholungsfall erfolgt eine fristlose Vertragskündigung. Fehlen die eingeforderten Berechnungsgrundlagen, oder sind die Unterlagen unvollständig eingereicht, erfolgt nach einmaliger schriftlicher Mahnung die Rechnungstellung des Maximaltarifs. Die individuelle Jahresvereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis einer veränderten Situation angepasst werden (bspw. Betreuungsumfang, -zeiten/-tage). Es gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Änderungswünsche bezüglich Betreuungsumfang, resp. -zeiten werden so bald wie möglich berücksichtigt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Kann die frei gewordene Betreuungszeit anderweitig besetzt werden, dann kann die Geschäftsleitung einer kürzeren Kündigungsfrist zustimmen. Die Eltern informieren umgehend und unaufgefordert bezüglich höheren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Eine Vertragsanpassung erfolgt bei Abweichungen des Jahreseinkommens (inkl. Vermögensanteil) von +/- 25 %. Die Betreuungsvereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf Ende eines Monates schriftlich gekündigt oder angepasst werden. Eine Kündigung per 30. Juni ist ausgeschlossen. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen sowie zivilrechtlich zugewiesene gelten spezielle Vertragsbedingungen. 5.1 Prozessschritte bei der Neuaufnahme eines Kindes Anmeldung Die Eltern melden ihr Kind / ihre Kinder mittels definitiver Anmeldung an. Gibt es freie Plätze, so findet ein Vertragsgespräch statt und die Modalitäten werden in den schriftlichen Vereinbarungen festgehalten. Eine definitive Zusicherung des Platzes ist mit der Vertragsunterzeichnung zugesichert. Eingewöhnung des Kindes in der KITA Die Eingewöhnung neuer Kinder betrachten wir als sensible und bedeutsame Phase. Daher begleiten wir diese sorgfältig und entsprechend den individuellen, kindlichen Bedürfnissen. Für diese Phase soll ausreichend Zeit eingeplant werden. Der Start ist in der Regel einen Monat bevor die Eltern den Einstieg ins Berufsleben
4 Stiftung Tagesheim Lorenzen, Solothurn 4/5 vornehmen (vgl. Herzlich Willkommen in Kindertagesstätte Lorenzen). 5.2 Prozessschritte für das Abschließen einer Individuelle Jahresvereinbarung 31. März: Die Berechnungsgrundlagen sind bei den Eltern eingefordert. 30. April: Die Eltern haben die verlangten Unterlagen für die Berechnung der Betreuungskosten bei der Geschäftsleitung fristgerecht eingereicht. 30. Juni: Der (vorläufige) Tarif für das kommende Schuljahr ist von der Geschäftsleitung kommuniziert. 15. Juli: Die Individuelle Jahresvereinbarung ist für die Zeitdauer eines Schuljahres, d. h. vom bis abgeschlossen. Die Eltern reichen die definitive Veranlagung der Steuern unaufgefordert, so bald wie möglich, spätestens jedoch per des laufenden Vertragsjahres an die Geschäftsleitung der Kita Lorenzen ein. Spätestens per des laufenden Vertragsjahres sind die definitiven Betreuungskosten durch KITA- Leitung festgesetzt und Mehr- oder Minderkosten abgerechnet. 6. Finanzieller Ausgleich Die finanziellen Beiträge der Eltern und der Stadt Solothurn (Subventionen) decken die Betriebskosten vollumfänglich und ermöglichen der Kita Lorenzen frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in guter Qualität zu verwirklichen. Dank einer guten Zahlungsmoral der Eltern und der Zahlstellen kann die KITA ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Kinder verlässlich betreuen. Für jedes betreute Kind werden jährlich aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation der Familie die Betreuungskosten neu berechnet und sind somit der wirtschaftlichen Situation der Familie angepasst. 6.1 Elternbeiträge Einkommens- und Vermögenssituation Die Betreuungskosten betragen pro Tag CHF 125. Die Kita prüft gestützt auf ihr Tarifsystem Reduktionen, sofern die Eltern ihre Einkommens- und Vermögenssituation transparent offen legen und auf Anfrage eine Wohnsitzbescheinigung vorlegen. Grundlage für die Tarif-Berechnung ist die Einkommens- und Vermögenssituation der Familie (der verheirateten Eltern, der Obhut berechtigten Eltern, des Konkubinat-Paares bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat) gemäß aktueller definitiver Veranlagung der Steuern. Liegt der Veranlagungsentscheid zum Zeitpunkt der Tariffestsetzung noch nicht vor, so werden die Betreuungskosten gestützt auf die Selbstdeklarationsangaben (Formular) und den verlangten Belegen vorläufig festgesetzt. Ziffern 6, 12, 37 der der aktuellen Steuererklärung, resp. Selbstdeklaration inkl. Lohnausweise, Bankbelege. 6.2 Das Tarif-System der KITA Übersicht Finanzierungssystem Eltern können die Betreuungskosten mittels Tarifrechner (Homepage) ermitteln. Basistarif Individ. Leistungsbetrag 1 % von CHF % des Differenzbetrages zwischen CHF bis zum Einkommen der Eltern
5 Stiftung Tagesheim Lorenzen, Solothurn 5/5 Zuschlag Vermögen Steuerbares Reinvermögen abzüglich CHF , davon 5 % Geschwisterrabatte Das jüngste in der Kita betreute Geschwisterkind bezahlt = 100 %, alle weiteren 90 % Solothurner Kinder Minimum: CHF 45 pro Tag; Maximum: CHF 125 pro Tag Auswärtige Kinder CHF 125 Mahlzeiten Die Mahlzeiten sind in der Tagespauschale inbegriffen Baby-Nahrung, Diät- Sind in der Tagespauschale nicht inbegriffen Nahrung, Windeln Besonderer Aufwand Ferien, Feiertage Absenzen 7. Versicherungen Aufwand für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, Elternberatung, außerordentliche Begleitung, Berichterstattung, etc. werden vertraglich geregelt. Abzüge für Ferien und Feiertage sind im Berechnungssystem bereits berücksichtigt. Bei krankheits- und unfallbedingten Absenzen des Kindes wird keine Tarifreduktion gewährt. Das Kind verfügt über eine gültige Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Die nötigen Angaben sind im Aufnahmeformular erfasst. Versicherungsänderungen werden von den Eltern unaufgefordert mitgeteilt. 8. Kleidung / Windeln / persönliche Gegenstände Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleidung tragen. Die Eltern deponieren in der KITA Ersatzkleider und Hausschuhe für das Kind. Die Kinder können ihr Lieblingstier oder Nuscheli mitbringen. Die KITA lehnt bei Verlust und Beschädigung der persönlichen Gegenstände des Kindes jede Haftung ab. Die Eltern sind verantwortlich, dass dem Kind stets genügend Windeln und eine funktionstüchtige Zahnbürste in der KITA zur Verfügung stehen. Zahnpasta, Waschlappen, Sonnencreme sowie ein Korb für die persönlichen Gegenstände des Kindes stellt die KITA zur Verfügung. 9. Besondere Bedürfnisse, Krankheiten Die Eltern informieren die KITA vor dem Eintritt des Kindes bezüglich Krankheiten/Allergien besondere Bedürfnisse und Verhaltensweisen Adresse des Kinderarztes/-ärztin Medikamente, die das Kind während des Aufenthaltes im Lorenzen benötigt, werden mitgebracht. Die Eltern informieren die Betreuerinnen umfassend, schriftlich über die Einnahme der Arzneimittel. Die Eltern bringen Spezialnahrung für das Kind (z.b. bei Allergien) mit. Kranke Kinder bleiben zu Hause. Es gelten die Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen-Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte: Genehmigung: Der Stiftungsrat hat die Anpassungen im Reglement an der Sitzung vom genehmigt und das Dokument wird per sofort in Kraft gesetzt.
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