Ausstellende Behörde für Luftqualitätszertifikate. Merkblatt zum Registrieren seiner nachträglich eingebauten Vorrichtung zur Abgasreinigung

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1 Ausstellende Behörde für Luftqualitätszertifikate Merkblatt zum Registrieren seiner nachträglich eingebauten Vorrichtung zur Abgasreinigung

2 Einleitung Maßgaben der Bestimmungen Umsetzung der Verordnungen vom 15. Mai 2013 und vom 21. Juni 2016 bei der Erteilung von Luftqualitätszertifikaten für mit nachträglich und nach der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs montierten Vorrichtungen zur Verminderung der Abgasemissionen ausgestatteten Fahrzeugen. Artikel 3 der Verordnung vom 21. Juni 2016: Fahrzeuge, die nach der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit einer nachträglich zur Abgasreinigung ausgestattet wurden, können unter den in der Verordnung vom 15. Mai 2013 formulierten Bedingungen in eine höhere Klasse aufgenommen werden Welche nachträglich en zur Abgasreinigung sind betroffen? Die Schadstoffemissionen vermindernden Vorrichtungen sind: Partikelfilter; SCR (selektive katalytische Reduktionssysteme); Eine Kombination von beiden. Ein Partikelfilter zielt darauf ab, die Partikelemissionen zu verringern, während ein SCR einer Begrenzung der Stickoxidemissionen (NOx) dient. 2

3 Einleitung Welche Fahrzeuge sind betroffen? Die betroffenen Fahrzeuge sind: - Mit Dieselmotor ausgestattete Reisebusse, Linienbusse und Lkw, - mit Dieselmotor ausgestattete Autos und Lieferwagen, die aufgrund ihrer Schadstoffemissionen wie Lastkraftwagen eingestuft sind. Darunter fallen alle Diesel-Lastkraftwagen, sprich jene Fahrzeuge, die einer Lkw- Euronorm (Euro II, III, IV usw.) entsprechen. 3

4 Einleitung Die Schritte der Prozedur Anlegen und Abschicken eines Registrierungsantrags für die Vorrichtung durch den Fahrzeughalter. Bearbeitung des Antrags durch die ausstellende Behörde und Bestätigung Beantragung des Zertifikats durch den Fahrzeughalter Klicken Sie die Lupe an, um die Einzelheiten der Schritte aufzurufen 4

5 Anlegen des Antrags durch den Ein Registrierungsantrag: Fahrzeughalter Belegt die Ausstattung mit einer nachträglich zur Abgasreinigung an Fahrzeugen wie Reisebussen, Linienbussen und Lkw, Muss bezüglich der Montage einer der Modalitäten entsprechen: Montage in Frankreich vor dem 1. Juli 2013 Montage in Frankreich nach dem 1. Juli 2013 Montage im Ausland konform mit den gültigen Bestimmungen im betreffenden Land, vor dem 17. Juni 2014 Montage im Ausland gemäß der UN-Bestimmung Nr. 132, die seit 17. Juni 2014 in Kraft ist Der Antrag ist den Modalitäten der Montage entsprechend zu stellen 5

6 Beantragung durch den Halter Die Schritte der Prozedur Von der Website herunterzuladen - das Registrierungsformular für die Montage einer nachträglich zur Abgasreinigung; - die Tabelle zur Erfassung der Fahrzeuge. Das Formular ausfüllen Die Tabelle ausfüllen Die erforderlichen Belegdokumente beifügen Alles per an folgende Adresse schicken retrofit@certificat-air.gouv.fr Der Antrag darf eine Größe von 50 MB nicht überschreiten. 6

7 Beantragung durch den Halter Zulässigkeit Damit Ihr Antrag zugelassen werden kann, müssen Sie vorlegen: Das Formular, mit dem ausschließlich die Registrierung von Vorrichtungen möglich ist, die einer der 4 angebotenen Montagemodalitäten entsprechen. eine sämtliche Informationen über die betroffenen Fahrzeuge zusammenfassende Aufstellung. Angaben auf den anfänglichen und den späteren Vignetten sind freiwillig und nicht verbindlich Sämtliche erforderliche Belegdokumente. Die für die Belegdokumente akzeptierten Dateiformate sind:.pdf,.jpeg 7

8 Beantragung durch den Halter Belegdokumente Vorrichtung in Frankreich vor dem 1. Juli 2013 montiert Für jedes betroffene Fahrzeug ist vorzulegen: die dem Muster in Anhang III der Verordnung vom 15. Mai 2013 entsprechende Konformitätsbescheinigung. oder wenn dies nicht möglich ist: das Testprotokoll; die Herstellerbescheinigung der Vorrichtung; ein Nachweis über die Montage der Vorrichtung (Rechnung, Bescheinigung,...). Im Merkblatt finden Sie Muster der Dokumente. 8

9 Beantragung durch den Halter Belegdokumente Vorrichtung in Frankreich nach dem 1. Juli 2013 montiert Für jedes betroffene Fahrzeug ist vorzulegen: die dem Muster in Anhang II der Verordnung vom 15. Mai 2013 entsprechende und von einem zugelassenen Fachbetrieb erstellte Montagebescheinigung. Im Merkblatt finden Sie Muster der Dokumente. 9

10 Beantragung durch den Halter Belegdokumente Im Ausland vor dem 17. Juni 2014 und konform mit den im betreffenden Land geltenden Bestimmungen montiert Für jedes betroffene Fahrzeug ist vorzulegen: ein von einem von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (+ Schweiz) anerkanntem technischen Dienstleister ausgefertigtes, ins Französische übersetztes Testprotokoll, das die technischen Eigenschaften der montierten Vorrichtung belegt; ein Nachweis über die Montage der Vorrichtung (Rechnung, Bescheinigung,...). 10

11 Beantragung durch den Halter Belegdokumente Vorrichtung im Ausland gemäß der nach dem 17. Juni 2014 geltenden UN-Bestimmung Nr. 132 montiert Für jedes betroffene Fahrzeug ist vorzulegen: die Typgenehmigung für die Vorrichtung gemäß UN-Bestimmung Nr. 132 und ihr Zusatz; ein Foto der Typenbezeichnung auf der nachträglich eingebauten Vorrichtung; ein Nachweis über die Montage der Vorrichtung (Rechnung, Bescheinigung,...). Im Merkblatt finden Sie Muster der Dokumente. 11

12 Bearbeitung des Antrags durch die ausstellende Behörde Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E- Mail für den Antragseingang. (innerhalb 24 h) Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie eine , die Sie informiert, ob Ihr Antrag vollständig ist. (innerhalb 72 h) Nach Prüfung der technischen Unterlagen erhalten Sie eine E- Mail, in der für jedes betroffene Fahrzeug angegeben ist, ob Ihrem Antrag auf Anerkennung der nachträglich eingebauten Vorrichtung zur Abgasreinigung stattgegeben wird, oder nicht. (innerhalb eines Monats, sofern keine besonderen Umstände vorliegen) Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie eine Aufstellung mit dem Untersuchungsergebnis für jedes einzelne Fahrzeug. 12

13 Beantragung eines Zertifikats durch den Halter Nach Erhalt des in Schritt 3 beschriebenen -Bescheids auf Ihren Antrag, können Sie dann auf der Website die Luftqualitätszertifikate beantragen. Die ausgestellten Luftqualitätszertifikate berücksichtigen gegebenenfalls automatisch die der anerkannten nachträglich zur Abgasreinigung entsprechende Höherstufung. Diese Angabe ist in dem Bescheid, den der Fahrzeughalter nach Beantragung eines Luftqualitätszertifikats erhält, vermerkt. Wenn Sie den Antrag auf ein Zertifikat vor Erhalt der stellen, erhalten Sie ein Luftqualitätszertifikat, in dem Ihre nachträglich eingebaute Vorrichtung nicht berücksichtigt wurde 13

14 Dokumente Die Dokumente finden Sie auf der Website Merkblatt Höherstufungs-Tabelle der Crit air-zertifikate Registrierungsformular Die Tabelle zur Erfassung der mit einer nachträglich versehenen Fahrzeuge 14

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