Drittmittelfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3381 Drittmittelfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Vorbemerkung der Fragesteller DieBedeutungderDrittmittelfürdieFinanzierungderHochschulenund außeruniversitärenforschungseinrichtungenistindenvergangenenjahren sehrstarkgestiegen.betrugdiedrittmittelquotebeidenhochschulen1995 noch14,4prozent,solagsiezehnjahrespäterbereitsbei20,1prozent (Quelle:StatistischesBundesamt,Fachserie11,Reihe4.3.2verschiedene Jahrgänge).Seit2005hatsichdasWachstumderDrittmittelquotesogarnoch beschleunigt.binnendreierjahrestiegsiebis2008auf25,1prozent.noch bedeutenderistderdrittmittelanteilbeidenuniversitäten.kamenimjahr 2000aufjedenEuroDrittmittelnoch3,96EurolaufendeGrundmittel,waren es im Jahr 2008 nur noch 2,57 Euro. Mit67,3ProzentstammtderweitausgrößteTeilderDrittmittelfürdieHochschulenvonderöffentlichenHand.DiegrößtenDrittmittelgebersindmit 33,7ProzentdieDeutscheForschungsgemeinschafte.V.,mit19,8Prozentder BundimRahmenderProjektförderungundmit8,9ProzentdieEuropäische Union.DerAnteilderprivatenWirtschaftandenDrittmittelnistdagegengesunken:von26,4ProzentimJahr1995auf24,8ProzentimJahr2008 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, verschiedene Jahrgänge). HoheDrittmittelquotenweisenauchdieaußeruniversitärenForschungseinrichtungenauf.DiedurchschnittlicheDrittmittelquotelag2008bei35Prozent, wobeidiespannevon20prozentbeidermax-planck-gesellschaftzurförderungderangewandtenforschunge.v.biszu68prozentbeidertraditionell drittmittelstarkenfraunhofer-gesellschaftzurförderungderwissenschaften e.v.reicht (Quelle:Innovationsstudie derExpertenkommissionfür ForschungundInnovation).AberauchbeidenaußeruniversitärenForschungseinrichtungenistdieöffentlicheHanddermitAbstandwichtigsteDrittmittelgebermitdurchschnittlich66Prozent.SelbstbeiderFraunhofer-Gesellschaft stammt nicht einmal die Hälfte der Drittmittel von der privaten Wirtschaft. Eslässtsichfesthalten,dasssichdieStrukturderöffentlichenMittelvergabe andiehochschulenundforschungseinrichtungendeutlichzugunstenvon Drittmitteln und zu Lasten von Grundmitteln verschoben hat. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 8.November 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WiebewertetdieBundesregierungdieEntwicklungdesDrittmittelanteils an der Finanzierung c)der außeruniversitären Forschungseinrichtungen? 2.WiebewertetdieBundesregierungdieEntwicklungderlaufendenGrundmittel an der Finanzierung c)der außeruniversitären Forschungseinrichtungen? 3.WelcheBedeutungmisstdieBundesregierungderGrundmittelfinanzierung c)der außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei? Die Fragen 1, 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. DrittmittelsindnebeneinerausreichendenGrundfinanzierungvongroßerBedeutungfürUniversitäten,FachhochschulenundaußeruniversitäreForschungseinrichtungen.SiesindeinunverzichtbaresElementdeswissenschaftlichen WettbewerbsundderProfilbildungderzentralenAkteureimdeutschenWissenschaftssystem.DrittmitteltragenzuKooperationzwischenWirtschaftund WissenschaftundzurLeistungs-undInnovationsfähigkeitdesdeutschenWissenschaftssystems bei. DieGrundfinanzierungvonHochschulenfälltindenZuständigkeitsbereichder Länder.DieGrundfinanzierungderaußeruniversitärenForschungsorganisationenwurdedurchdenPaktfürForschungundInnovationvon2006bis2010um jeweils3prozentprojahrgesteigert.ab2011wächstdiegrundfinanzierung imrahmenderfortschreibungdespaktesjährlichum5prozent.mitdieser kontinuierlichenanhebungdergrundfinanzierungderaußeruniversitärenforschungsorganisationenunterstreichtdiebundesregierungdiebedeutungvon WissenschaftundForschungsowiederenfinanzielleAbsicherungnachdrücklich. 4.WiebewertetdieBundesregierungdieStrukturverschiebungöffentlicher MittelzugunstenderDrittmittelfinanzierungundzuLastenderGrundmittelfinanzierung a)an den Universitäten, b)an den Fachhochschulen, c) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen? 5.HältdieBundesregierungdieweitereStrukturverschiebunginnerhalbder öffentlichenmittelzugunstenderdrittmittelfinanzierungundzulasten der Grundmittelfinanzierung a)an den Universitäten, b)an den Fachhochschulen, c) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen für sinnvoll?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelchesVerhältniszwischenöffentlichenGrundmittelnundöffentlichen Drittmitteln hält die Bundesregierung bei der Finanzierung c)der außeruniversitären Forschungseinrichtungen fürdieleistungsfähigkeitdesdeutschenwissenschaftssystemsfürerstrebenswert? Die Fragen 4, 5 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. EinzelheitenderFinanzierungundSteuerungderHochschulenliegeninden HändenderLänder.WelchesVerhältniszwischenGrund-undDrittmittelfinanzierungimEinzelnensinnvollist,richtetsichnachdenBesonderheitender jeweiligenhochschulebzw.istinderenbeurteilungundderdesverantwortlichenbundeslandesgestellt.einedrittmittelfinanzierungkannabergrundsätzlich eine Grundfinanzierung nicht ersetzen. FürdieaußeruniversitärenForschungseinrichtungenkanndieBundesregierung angesichtsdersteigerungdergrundfinanzierungimrahmendespaktesfür ForschungundInnovationkeineStrukturverschiebungvonGrund-undDrittmittelfinanzierungerkennen.GrundsätzlichstrebtdieBundesregierungeinden jeweiligen Aufgaben angemessenes Verhältnis an. 7.WiebewertetdieBundesregierungdieEntwicklungderDrittmittelseitens der privaten Wirtschaft a)an die Universitäten, b)an die Fachhochschulen, c) an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen? 8.HältdieBundesregierungeineErhöhungdesDrittmittelanteilsderprivaten Wirtschaft an der Finanzierung c)der außeruniversitären Forschungseinrichtungen für sinnvoll, und wenn ja, welche Anreize will sie hierfür setzen? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. DieEntwicklungdereingeworbenenDrittmittelausderprivatenWirtschaftist ganzwesentlichabhängigvonderwirtschaftlichengesamtsituationundder wirtschaftlichenbedeutungderjeweiligenforschungsaktivitätenderbetreffendeneinrichtung.ausinnovations-undwirtschaftspolitischersichtistein erhöhterdrittmittelanteilderwirtschaftgrundsätzlichzubegrüßen.anreize hierzuwerdenineinervielzahlderförderaktivitätendesbundesgesetzt,bei denendiezusammenarbeitvonwissenschaftundwirtschaftunterstütztsowie HochschulenundaußeruniversitäreForschungseinrichtungenzugleichals wichtige und verlässliche Partner für weitere Kooperationen gestärkt werden. 9.WiebewertetdieBundesregierungdieunterschiedlichenRegelungenin denöffentlichfinanziertendrittmittelprogrammenzurerstattungundzur Höhe der erstatteten Overheadkosten? DieZusagedesBundeszurEinführungderProjektpauschalebeziehtsichauf HochschulenalsdirekteZuwendungsempfängerausdemEinzelplan30.Dies

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode isteinewichtige,langfristigwirkendeundsachgerechteweichenstellung.die Projektpauschale wird die Hochschulen strukturell stärken. Nein. 10.SiehtdieBundesregierungdurchdieunterschiedlichePraxisbeiden OverheadkostenWettbewerbsverzerrungenzwischendenHochschulen unddenaußeruniversitärenforschungseinrichtungen,undwennja, welche Schritte will sie dagegen unternehmen? 11.WelcheSchrittewilldieBundesregierungbiswannunternehmen,die Drittmittel,diedasBundesministeriumfürBildungundForschung (BMBF)anHochschulenvergibt,miteinerProgrammkostenpauschale auszustatten? DerBundhatinderSitzungdesVermittlungsausschussesvom14.Oktober 2010zugesagt,ab2011beiderdirektenForschungsförderunganHochschulen ausdemeinzelplan30beiallenaufausgabenbasisgefördertenhochschulen eineprojektpauschalefürindirekteprojektkosteninhöhevon10prozentzubewilligen.ab2012erhöhtsichdiesepauschalebeineubewilligungenvon10auf 20Prozent.DieUmsetzungerfolgtinsoweitkurzfristigzuBeginndesnächsten Jahres. 12.HältdieBundesregierungesfürsinnvoll,auchDrittmitteldesBundes, dienichtausdembmbfstammen,miteinerprogrammkostenpauschale auszustatten,undwennja,welcheschrittewilldiebundesregierungbis wann unternehmen, und wenn nein, warum nicht? DieZusagedesBundeszurEinführungderProjektpauschalebeziehtsichauf HochschulenalsdirekteZuwendungsempfängerausdemEinzelplan30.Festlegungen im Hinblick auf sonstige Drittmittel sind damit nicht verbunden. 13.WiebewertetdieBundesregierunginsbesonderediefehlendeOverheadkostenerstattungbeidenDrittmittelprogrammendesBundes,diesichan diefachhochschulenwenden,undwelcheschrittewillsieunternehmen, diedrittmittelprogrammedesbundesandiespezifischesituationder Fachhochschulen anzupassen? Der Bund hat zugesagt, dass ab 2011 bei der direkten Forschungsförderung an Hochschulen aus dem Einzelplan 30 bei allen auf Ausgabenbasis geförderten Hochschulen eine Projektpauschale für indirekte Projektkosten in Höhe von 10 Prozent zu bewilligen. Ab 2012 erhöht sich diese Pauschale bei Neubewilligungen von 10 auf 20 Prozent. Diese Regelung gilt auch für Fachhochschulen. 14.HältdieBundesregierungdieRegelungenzurProgrammkostenpauschale beidendrittmittelnderdeutschenforschungsgemeinschaftfürangemessen, und wenn nicht, welche Änderungen strebt sie an? ImRahmenderVereinbarungvonBundundLändernüberdenHochschulpakt 2020istdieFinanzierungeinerProjektpauschaleinHöhevon20Prozentder ProjektmittelfürvonderDeutschenForschungsgemeinschaftgeförderteForschungsvorhabenvereinbart.DieseMittelwerdenimRahmeneinerSonderzuwendungvomBundgetragen.Esistvorgesehen,dassdieDeutscheForschungsgemeinschaftderGemeinsamenWissenschaftskonferenzbiszum31.Oktober

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ einenBerichtüberdieErfahrungenmitderGewährungvonProjektpauschalen vorlegt. Danach ist eine Bewertung möglich. 15.WiebewertetesdieBundesregierung,dassimJahr200349Prozentaller hauptberuflichenwissenschaftlichundkünstlerischbeschäftigtenanden deutschenhochschulenbefristeteingestelltwaren,imjahr2007bereits 58ProzentundimJahr200862Prozent (Quelle:StatistischesBundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4)? 16.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdenAnteilunbefristeter Beschäftigungsverhältnissefürdaswissenschaftlicheundkünstlerische Personal an den Hochschulen, die über Drittmittel finanziert werden? 17.WiebewertetdieBundesregierung,dassimJahr200833Prozentaller wissenschaftlichenundkünstlerischenbeschäftigtenandendeutschen Hochschulennebenberuflicheingestelltwaren (Quelle:StatistischesBundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4)? Die Fragen 15, 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. DieüberwiegendeZahlderdeutschenHochschulensindstaatlicheHochschulenderLänder.DieEntscheidungüberUmfangundAusgestaltungvonangebotenenArbeitsverhältnissenfälltindieVerantwortungderjeweiligenEinrichtungen. DerBundesregierungliegenhierzukeineüberdieinFrage15und17genannte Quelle hinausgehenden Daten vor. 18.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieAnzahlundZunahme von Stipendien in der Post-Doc-Phase (ohne Kurzstipendien) a) im Bereich der Mobilitätsförderung, b)an den Hochschulen, c) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen? 2008habendieFörderorganisationendenAufenthaltvon5984deutschenWissenschaftlernimAuslandunterstützt (Mindestaufenthalt1Monat).Dasistdie höchste Zahl seit DieBundesregierungbegrüßtdiesteigendeAuslandsmobilitätdeutscherWissenschaftlernachdrücklichundsiehtdarineinenErfolgihrervielfältigenund differenziertenförderpolitik.gleichesgiltfürdiewachsendezahldergefördertenaufenthalteausländischerwissenschaftlerindeutschland,die2008mit 26293ebenfallseinenneuenHöchststanderreichthat.Beideszusammensorgt füreinestärkungdeswissenschaftsstandortsdeutschlandundeinesteigerung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit. ImBereichderHochschulenvergibtdasBMBFkeinePost-Doc-Stipendienim Inland,imÜbrigenwirdaufanderepotenzielleStipendiengeber,wieLänder undstiftungenverwiesen.diedfgvergibtstipendienimpost-doc-bereich. 2005hatsie232Forschungsstipendienvergeben,2009warenesnacheinem kleinenrückganggegenüberden2008vergebenen336stipendien320forschungsstipendien. DieaußeruniversitärenForschungsorganisationenHelmholtz-Gemeinschaft DeutscherForschungszentrenunddieFraunhofer-GesellschaftvergebenPost- Doc-Stipendien nur in Einzelfällen, die Regel sind Anstellungsverträge.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieMax-Planck-Gesellschafthat Nachwuchswissenschaftlerinnen undnachwuchswissenschaftlermiteinempost-doc-stipendiumunterstützt. DieZahlhatsichnichtsignifikantgegenüberdenVorjahrenverändert.Durch diestipendiengibtdiempgdenwissenschaftlerinnenundwissenschaftlern einhohesmaßanwissenschaftlicherfreiheit,unabhängigkeitundfreiraum für ihre Forschungstätigkeit. Zur Leibniz-Gemeinschaft liegen keine Angaben vor. 19.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdenAnteilbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches Personal a) bei den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, b) bei den Instituten der Leibniz-Gemeinschaft, c)beideneinrichtungenderhelmholtz-gemeinschaftdeutscherforschungszentren e.v., d) bei den Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweilige Entwicklung? BeidenaußeruniversitärenForschungsorganisationenMax-Planck-Gesellschaft,FraunhoferGesellschaft,Helmholtz-GemeinschaftDeutscherForschungszentrenundLeibniz-GemeinschaftliegtderAnteilbefristeterBeschäftigungsverhältnissezwischen53und69Prozent (einschließlichderdoktoranden).deranteilbefristeterbeschäftigungsverhältnisseistinsbesonderedie KonsequenzdergewachsenenAufgabenbeiderNachwuchsausbildungan außeruniversitären Forschungseinrichtungen. 20.WiebewertetdieBundesregierungdieZunahmebefristeterundnebenberuflicherBeschäftigungsverhältnisseandenöffentlichenWissenschaftseinrichtungen hinsichtlich a) der Leistungsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems, b)derinternationalenwettbewerbsfähigkeitbeidergewinnungderbesten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, c) der Attraktivität einer Karriere im deutschen Wissenschaftssystem, d)dervereinbarkeitvonberufundfamiliefürwissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland? DieBundesregierungnimmtfürdieBeschäftigungsverhältnisseanHochschulenundForschungseinrichtungenaußerhalbderBundeseinrichtungenmitForschungsaufgaben (einschließlichderbundeswehrhochschulenunddenverwaltungsinternenhochschulen)keinearbeitgeberfunktionenwahr.dieentscheidungüberumfangundausgestaltungeinesarbeitsverhältnissesfälltindie VerantwortungderjeweiligenEinrichtungen.NachAuffassungderBundesregierungsinddieRahmenbedingungenfürBeschäftigungsverhältnisseimdeutschen Wissenschaftssystem insgesamt attraktiv und konkurrenzfähig. 21.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieAnzahlderFälle,in denensicheinearbeitnehmerinodereinarbeitnehmerdeswissenschaftlichenundkünstlerischenpersonalsderhochschulenoderderaußeruni-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/3655 versitärenforschungseinrichtungenerfolgreichvoneinembefristeten Vertrag in einen unbefristeten Vertrag eingeklagt hat a)zwischen1995undder5.novellierungdeshochschulrahmengesetzes, b)zwischender5.novellierungdeshochschulrahmengesetzesunddem Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, c) seit Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 22.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieAnzahlundden AusgangderFälle,indeneneineArbeitnehmerinodereinArbeitnehmer deswissenschaftlichenundkünstlerischenpersonalsderhochschulen oderderaußeruniversitärenforschungseinrichtungengegeneinebetriebsbedingte Kündigung geklagt hat a)zwischen1995undder5.novellierungdeshochschulrahmengesetzes, b)zwischender5.novellierungdeshochschulrahmengesetzesunddem Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, c) seit Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 23.InwelchenFachrichtungenundForschungsbereichenwurdeseitGeltung deswissenschaftszeitvertragsgesetzesdurchtarifvertragvondenin 2 Absatz1vorgesehenenFristenabgewichenunddieAnzahlderzulässigenVerlängerungenbefristeterArbeitsverträgefestgelegt,wieesin 1 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ermöglicht wird? NachKenntnisderBundesregierunghatessolchetarifvertraglichenVereinbarungen bislang nicht gegeben. 24.WelcheInitiativenhatderBundalsArbeitgeberunternommen,umim RahmenderTarifvereinbarungenwissenschaftsspezifischeRegelungen zubefristetenarbeitsverträgenzuerreichen,undfallssiekeineunternommen hat, warum nicht? MangelsWahrnehmungvonArbeitgeberfunktionen (vgl.antwortzufrage20) hat die Bundesregierung keine derartigen Initiativen unternommen. 25.WiebeurteiltdieBundesregierungauswissenschaftspolitischerSichtdie wissenschaftsspezifischensonderregelungenfürbeschäftigteanhochschulenundforschungseinrichtungenimtarifvertragfürdenöffentlichen Dienst der Länder? GrundsätzlichkommtesausSichtderBundesregierungnichtaufdieFormdes Regelungsinstrumentariumsan,sondernaufdiegeregeltenInhalte.Soeröffnen diewissenschaftspezifischensonderregelungenin 40desTarifvertragsfür denöffentlichendienstderländerz.t.nurhandlungsoptionen,diedurchdie Länderz.B.inBezugaufZulagenoptionenmitrestriktivenVorgabenversehen werdenkönnen;diestrifftinsbesondereaufdieganzgenerellemöglichkeitzur ZahlungweitererLeistungszulagenimWissenschaftsbereichzu.DieaußertariflichenRegelungen,diedieBundesregierungdenForschungseinrichtungen beispielsweiseinformdersonderzahlungsregelungandiehandgegebenhat, enthaltennichtnurweitergehendehandlungsspielräume,alssieinweitenbe-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode reichenderuniversitäteneröffnetsind,sondernkönnenauchschnellerund flexibleraufsichentwickelndeakutehandlungserfordernisseangepasstwerden. 26.WirddieEvaluationdesWissenschaftszeitvertragsgesetzes,wievonder Bundesregierungam3.April2008angekündigt,nochimJahr2010abgeschlossenwerden,undwannwerdendieErgebnissedemDeutschen Bundestag vorgelegt werden? DerabschließendeBerichtüberdiebereitsimGesetzgebungsverfahrenzum ErlassdesWissenschaftszeitvertragsgesetzesdurchdieBundesregierungzugesagteEvaluationwirdEndediesesJahresvorliegen.ÜberdieErgebnisseder EvaluationwirdderDeutscheBundestagnachVorliegendesAbschlussberichts unverzüglich unterrichtet. 27.BeabsichtigtdieBundesregierungMaßnahmenzuergreifen,umden AnteilbefristeterBeschäftigungsverhältnisseandenHochschulenund außeruniversitärenforschungseinrichtungenzusenken,undwennja, welche? NachAuffassungderBundesregierungkannmitdemArbeitsrechtkeiner HochschuleundkeinerForschungseinrichtungvorgeschriebenwerden,füreine dauerhaftebeschäftigungdeswissenschaftlichenpersonalszusorgen.imübrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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