Offshore-Netzentwicklungsplan Verfahren, Methodik und Zeitplanung

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1 Offshore-Netzentwicklungsplan Verfahren, Methodik und Zeitplanung Dr. Sascha Falahat, Referent Netzentwicklung Bonn,

2 Inhaltsübersicht - Netzentwicklungsplanung Land - Bisherige und neue Rechtslage im Bereich Offshore - Offshore-Netzentwicklungsplan - zeitlicher & logischer Ablauf der Verfahren 2

3 Weg zum Netzentwicklungsplan 3

4 Szenariorahmen für NEP Schritt: Szenariorahmen - Leitszenario ist das Szenario B Verteilung der installierten Leistung zwischen Nord- und Ostsee Genehmigung Ende November 2012 Keine Deckelung, jährliche Fortschreibung! Szenario A 2023 Szenario B 2023 Szenario B 2033 Szenario C 2023 Nordsee 9,1 GW 12,8 GW 20,1 GW 15,0 GW Ostsee 1,2 GW 1,3 GW 5,2 GW 2,8 GW Gesamt 10,3 GW 14,1 GW 25,3 GW 17,8 GW 4

5 Regionalisierung 2. Schritt: Regionalisierung Verfahren zur räumlichen Verteilung Stromerzeugung und verbraucher - Verteilung konventioneller Erzeuger - Verteilung erneuerbarer Erzeuger 3. Schritt Marktmodellierung Prognose des Kraftwerkseinsatzes im Jahr 2023 Einspeise- und Lastsituation im Jahr

6 Ergebnisübersicht NEP 2012 der ÜNB Verwendung neuer Übertragungstechnologien Gerichteter Stromtransport von Nord nach Süd Verstärkung des bestehenden Wechselstromnetzes Änderungen der bisherigen Netzplanung Quelle: Übertragungsnetzbetreiber 6

7 Kopplung Inhalt und Prüfauftrag - Onshore Inhalt und Anforderungen: Umsetzung des Szenariorahmens und der Marktmodellierung alle Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und Ausbau Pilotprojekte für verlustarme Übertragung HTLS-Projekte Wirksamkeit Prüfauftrag Bedarfsgerechtigkeit Erforderlichkeit sicher und zuverlässiger Betrieb Nachvollziehbare Modellierung Gesamtkonzept Zeitplan Berücksichtigung anderer Pläne etc. 7

8 Bundesnetzagentur prüft nach 12b EnWG I Einhaltung konkreter gesetzlicher Vorgaben Vorliegen eines gemeinsamen NEP auf Grundlage Szenariorahmen Zeitplan enthalten Pilotprojekt verlustarme Übertragung enthalten Pilotprojekt Hochtemperaturleiterseile enthalten Verwendete Übertragungstechnologie Nachvollziehbarkeit der Modellierung Übereinstimmung mit TYNDP und Offshore-Netzplan Berücksichtigung Öffentlichkeitsbeteiligung 8

9 Bundesnetzagentur prüft nach 12b EnWG II Überprüfung der vorgeschlagenen, einzelnen Maßnahmen auf 1. Wirksamkeit/Sicherheit entspricht der Behebung konkreter Schwachstellen des Übertragungsnetzes durch die vorgeschlagenen NEP- Maßnahmen (z.b. n-1 Kriterium) 2. Bedarfsgerechtigkeit und Erforderlichkeit entspricht der Umsetzung des NOVA 1 -Prinzips und der Auslastung (20%-Kriterium) der einzelnen Maßnahmen. 3. Bewertung des Gesamtansatzes mit Hilfe von Gutachten und methodischen Fragen 1: NOVA = Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau 9

10 Vergleich: NEP-Entwurf NEP-Bestätigung

11 BBPlG -Inhalt Gesetzesentwurf Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen: den Bundesbedarfsplan mit Auflistung der Vorhaben (Bundesbedarfsplangesetz-BBPlG) für welche die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt werden Anlage zum BBPlG umfasst 36 Vorhaben, die teilweise folgenden vier Kategorien zugeordnet sind: A - Länderübergreifende oder grenzüberschreitende Vorhaben (21 Vorhaben) B - Verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen HGÜ (8 Vorhaben) C - Pilotprojekte für HGÜ-Erdverkabelungen auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten (2 Vorhaben) D - Pilotprojekte für Hochtemperaturleiterseile (1 Vorhaben) 11

12 Offshore-Netzentwicklungsplan 12

13 Systemwechsel 2 Phasen Systemwechsel enthält zwei logische Phasen: 1. Phase (Offshore-Netzentwicklungsplan): Feststellung des Bedarfs und der Inbetriebnahme einer Anbindungsleitung (Feststellung des Netzanschlusses) 2. Phase (Festlegungsverfahren Beschlusskammer 6 zur Umsetzung des O-NEP) Zuweisung von Anbindungskapazität an einzelne OWP (Bedienung des Netzanschluss) 13

14 Bisherige Rechtslage I EnWG sah Vergabe von Anschluss an das Stromnetz nach Auslöserprinzip vor: - Windpark löst das Bauen einer Anbindungsleitung nach Erfüllung bestimmter Kriterien aus (Positionspapier der Bundesnetzagentur) - Erfüllung der Kriterien sah die Vergabe von Netzanschlusszusagen (NAZ) vor: bedingte NAZ bei Erfüllung der Kriterien 1 bis 3 oder 1, 2 und 4 unbedingte NAZ bei Erfüllung der Kriterien 1 bis 4 14

15 Bisherige Rechtslage II - 23 ARegV durch Beschlusskammer 4: Bescheidung von Investitionsmaßnahmen der ÜNB nach 23 ARegV durch die Beschlusskammer 4 Netzanbindungen von Offshore-Anlagen waren grds. genehmigungsfähig (Regelbsp. 23 Abs. 1 Nr. 5 ARegV) - Fachplanung für ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) durch Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) - Fachplanung für den Bereich des Küstenmeer bis zum Netzverknüpfungspunkt an Land durch Bundesland 15

16 Neue Rechtslage seit Novelliertes EnWG hebt Auslöserprinzip auf: Einführung des Offshore-Netzentwicklungsplans Vergabe von Kapazitäten basierend auf dem Offshore-Netzentwicklungsplan Erstmalig energiewirtschaftliche Planung von AWZ bis Netzverknüpfungspunkt an Land Bindende Wirkung für die zeitliche Staffelung der Realisierung der Anbindungsleitungen 16

17 17b Offshore-Netzentwicklungsplan I Die Betreiber von Übertragungsnetzen legen der Regulierungsbehörde jährlich zum 3. März, erstmalig zum 3. März 2013, auf der Grundlage des Szenariorahmens nach 12a einen gemeinsamen Offshore-Netzentwicklungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland und das Küstenmeer bis einschließlich der Netzanknüpfungspunkte an Land zusammen mit dem nationalen Netzentwicklungsplan nach 12b zur Bestätigung vor. ÜNB legen am 03. März den Offshore-Netzentwickungsplan vor und konsultieren diesen mit der Öffentlichkeit Grundlage ist der Szenariorahmen nach 12a gesamte energiewirtschaftliche Planung von AWZ bis Netzanknüpfungspunkt 17

18 17b Offshore-Netzentwicklungsplan II Der Offshore-Netzentwickungsplan enthält für alle Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 Angaben zum geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung und sieht verbindliche Termine für den Beginn der Umsetzung vor.. Kriterien für die zeitliche Abfolge der Umsetzung können insbesondere der Realisierungsfortschritt der anzubindenden Offshore-Anlagen, die effiziente Nutzung der zu errichtenden Anbindungskapazität, die räumliche Nähe zur Küste sowie die geplante Inbetriebnahme der Netzanknüpfungspunkte sein. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll, basierend auf bestimmten Kriterien, eine verbindliche, zeitliche Abfolge für die Errichtung der Anbindungsleitung enthalten 18

19 17c Offshore-Netzentwicklungsplan III Die Regulierungsbehörde prüft in Abstimmung mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Übereinstimmung des Offshore-Netzentwicklungsplans mit den Anforderungen nach 17b. Im Übrigen sind die 12c und 12d entsprechend anzuwenden. BNetzA hat Prüfauftrag gegenüber dem Offshore-NEP kann Änderungen des Offshore-NEP fordern konsultiert ebenfalls den Offshore-NEP mit der Öffentlichkeit 19

20 Erste Erkenntnise zum Offshore-NEP I - Interkonnektoren: Verbleiben im landseitigen NEP Zielsetzung bei Interkonnektoren ist nicht die Anbindung von OWP an das Stromnetz, sondern der grenzüberschreitende Stromtransport. Dieser wird für sämtliche europäischen Nachbarn im NEP Land betrachtet. - Investitionsmaßnahmen für die Netzanbindung von Offshore-Anlagen werden grds. erst nach Bestätigung des Offshore-NEP beschieden - Für sämtliche Szenarien müssen die einzelnen Maßnahmen ausgewiesen werden 20

21 Erste Erkenntnisse zum Offshore-NEP III - Definition Startnetz: Sämtliche OWP und entsprechenden Anbindungsleitungen, welche unter Übergangsregelung nach 118 Abs. 12 EnWG fallen, bleiben unberührt Die Erforderlichkeit einer Anbindungsleitung des Startnetzes wird nicht mehr von der BNetzA geprüft. 21

22 Erste Erkenntnisse zum Offshore-NEP IV Aktueller Stand Netzanbindungszusagen Nordsee Cluster OWP NAZ Cluster OWP NAZ 0 Nordergründe UNAZ: 110,7 MW 0 Riffgat UNAZ: 108 MW 2 Borkum Riffgrund 1 UNAZ: 291,6 MW 2 Borkum Riffgrund 2 UNAZ: 349,2 MW 2 MEG Offshore 1 UNAZ: 400 MW 2 Borkum West 2-1. Ausbaust. UNAZ: 200 MW 2 alpha ventus 62 MW* 3 Innogy Nordsee 1 UNAZ: 332 MW 3 Delta Nordsee 1 & 2 (BNAZ: 400 MW) 3 Gode Wind 1 UNAZ: 332,1 MW 3 Gode Wind 2 UNAZ: 252 MW 4 Meerwind Süd/Ost UNAZ: 288 MW 4 Nordsee Ost UNAZ: 288 MW 4 Amrumbank West UNAZ: 288 MW 5 Butendiek UNAZ: 288 MW BNAZ: bedingte Netzanbindungszusage UNAZ: unbedingte Netzanbindungszusage ( ): OWP fällt nicht unter die Übergangsregelung *Netzanschluss wurde vor Bestehen des Positionspapiers zugesichert 5 Sandbank (UNAZ: 288 MW) 5 DanTysk UNAZ: 288 MW 5 Nördlicher Grund (UNAZ: 384 MW) 6 Deutsche Bucht UNAZ: 210 MW 6 Veja Mate UNAZ: 400 MW 6 BARD Offshore MW* 7 EnBW He Dreiht (BNAZ: 595 MW) 8 Albatros (BNAZ: 350 MW) 8 Albatros 1 UNAZ: 50 MW 8 EnBW Hohe See (BNAZ: 492 MW) 8 Global Tech I UNAZ: 400 MW Aktueller Stand Netzanbindungszusagen Ostsee Cluster OWP NAZ 3 EnBW Baltic 1 UNAZ: 48,3 MW* 3 EnBW Baltic 2 UNAZ: 288 MW Quelle: Übertragungsnetzbetreiber 22

23 Erste Erkenntnisse zum Offshore-NEP V - Definition Ergebnisnetz: OWP und entsprechende Anbindungsleitungen, welche bis zum nicht sämtliche Kriterien des Positionspapiers erfüllt haben, fallen unter den Prüfauftrag der BNetzA - Konsistenz mit NEP Land und Bundesfachplan Offshore notwendig Übergabepunkte zwischen AWZ und Küstenmeer müssen übereinstimmen - Wechselwirkung muss klar definiert sein: Ergebnis des Offshore-NEP stellt Einspeisung in den Küstenregionen an Land auf 10-Jahresplanung 23

24 Erste Erkenntnisse zum Offshore-NEP VI Unterschied zum NEP Land: Der Offshore-Netzentwicklungsplan ist ein Kraftwerksanschlussplan. Offshore-Netzentwicklungsplan hat im Vergleich zum Netzentwicklungsplan Land einen anderen Charakter. Anwendung der Prüfkriterien des landseitigen NEP nicht eins zu eins übertragbar: Wirksamkeit: Es handelt sich um Anbindungsleitungen, keine n-1 Sicherheit überprüfbar Bedarfsgerechtigkeit und Erforderlichkeit: Auslastungskriterium ebenfalls nicht anwendbar. 24

25 Kopplung Inhalt und Prüfauftrag - Offshore Inhalt und Anforderungen: Angaben zum geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung und verbindliche Termine für den Beginn der Umsetzung Prüfauftrag Wirksamkeit Bedarfsgerechtigkeit wirtschaftlicher Ausbau Anwendung der Kriterien für die zeitliche Abfolge der Umsetzung Planung der Einspeisung in Küstenregion sicher und zuverlässiger Betrieb Wechselwirkung NEP Land 25

26 Weitere Schritte zum Offshore-NEP - Aufnahme durch den Gesetzgeber in die Anlage des Bundesbedarfsplans, aber: Aufnahme erst zur Anlage des zweiten Bundesbedarfsplans - Flankiert von Strategischer Umweltprüfung - Zweimalige öffentliche Konsultation zur Planung des Ausbaus der Offshore-Windenergie - Ausgangsbasis für 17d ff. EnWG (Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans, Haftungsregelung) 26

27 Gesamtablauf bis zum Netzausbau (jetzt) Bundesfachplan Offshore Szenariorahmen 1. Phase Offshore- Netzentwicklungsplan Onshore- Netzentwicklungsplan 2. Phase Festlegung nach 17d(5): Vergabe von Kapazitäten Bundesbedarfsplan Trassenkorridore Konkrete Trassen Systemwechsel Strategische Umweltprüfung Netzausbau 27

28 Planungen für 2013 NEP-Prozess 2012 / BBPlG-Prozess NEP-Prozess 2013 NEP-Prozess Heute Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bundesratsplenum 1. Befassung Bundestag Vorlage NEP 2013 Vorlage Offshore-NEP 2013 Konsultationen der NEPs durch ÜNB Übergabe überarbeitete NEPs Übergabe Sensitivitäten Konsultationen der NEPs inkl. Umweltbericht durch BNetzA Genehmigung Szenariorahmen zum NEP Bestätigung der NEPs Vorlage Szenariorahmen zum NEP 2014 durch ÜNB Konsultation Szenariorahmen zum NEP 2014 durch BNetzA Inkrafttreten des BBPlG? 28

29 Allgemeine Informationen Bei unserem Bürgerservice: Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer von Mo - Do Uhr und Fr Uhr sowie per energienetzausbau@bundesnetzagentur.de 29

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