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1 R A D V E R K E H R A N I N N E R Ö R T L I C H E N H A U P T V E R K E H R S S T R A ß E N Führungsformen - Übersicht nach: Straßenverkehrsordnung, StVO (Stand 02/2009) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA 2010 I.) II.) Radverkehr mit Kfz (Mischverkehr) auf der Fahrbahn Schutzstreifen III.) Radfahrstreifen (Z 237) IV.) Baulich angelegte Radwege Radweg (Z 237) Getrennter Rad- und Gehweg (Z 241) Radweg ohne Benutzungspflicht Zweirichtungsradweg VI.) Gemeinsame Führung (Mischverkehr) mit dem Fußgängerverkehr Gemeinsamer Geh- und Radweg (Z 240) Gehweg - Radfahrer frei Eine Erläuterung und Zuordnung mit Beispielen erfolgt in der Bestandsaufnahme zum Radverkehr im Stadtgebiet Fürstenwalde. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010 Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) bildet die Grundlage für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen. Sie gelten für den Neubau und die wesentlichen Änderungen von Straßen. Für bestehende Straßen wird die Anwendung empfohlen. In die ERA sind die Neuerungen der 46. StVO-Novelle vom eingeflossen. 1 Derzeit gilt die StVO in der Fassung vom aus: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ERA, Ausgabe 2010, Seite 7, Abs. 1

2 Radverkehr in Fürstenwalde/Spree Bestandsaufnahme Die folgende Zusammenstellung zeigt die Ist-Situation zu Radverkehrsanlagen entlang der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Fürstenwalde, Stand August Die aufgeführten Erläuterungen und schematischen Darstellungen zu den Führungsformen des Radverkehrs sind der ERA entnommen. Den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen für Radverkehrsanlagen in Fürstenwalde bildet die Straßenverkehrsordnung in der geltenden Fassung und die dazugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift. In der Abbildung Radverkehr Bestandplan sind auch die Angebotsformen für Radfahrer außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes dargestellt (Bearbeitungsstand Mai 2012).

3 Radverkehr mit Kfz (Mischverkehr) auf der Fahrbahn Die Verträglichkeit des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist abhängig von der Kfz-Verkehrsstärke der Kfz-Geschwindigkeit der Fahrbahnbreite Liegt z.b. die Fahrbahnbreite zwischen 6,00 und 7,00 m und ist der Kfz-Verkehr > 400 Kfz/h, ist der Radverkehr auf der Fahrbahn als problematisch einzustufen. Beim Überholen durch den Autofahrer ist die Sicherheit des Radfahrers gefährdet. aus: ERA 2010 STADTGEBIET FÜRSTENWALDE Fürstenwalde-Nord Hegelstraße E.-Jopp-Straße

4 Fürstenwalde-Mitte Dr.-W.-Külz-Straße Eisenbahnstraße Seelower Straße Frankfurter Straße Fürstenwalde-Süd R.-Breitscheid-Straße Erich-Weinert-Straße Rauener Straße Beeskower Chaussee

5 Schutzstreifen Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Er darf vom Kfz nur im Bedarfsfall (z.b. Begegnung mit Lkw) befahren werden. Schutzstreifen werden nicht beschildert. Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken. Schutzstreifen werden durch Leitlinien markiert. aus: ERA 2010 STADTGEBIET FÜRSTENWALDE derzeit keine Anwendungsform

6 Radfahrstreifen Radfahrstreifen sind durch Breitstrich abgetrennte Sonderfahrstreifen. Sie sind für den Radfahrer immer benutzungspflichtig. Er darf vom Kfz-Verkehr nicht in Längsrichtung befahren werden; er darf jedoch zum Ein- und Abbiegen und zum Erreichen von Stellplätzen überquert werden. Auf Radfahrstreifen ist grundsätzlich nur Einrichtungsverkehr zulässig. Radfahrstreifen werden mit Zeichen 237 StVO gekennzeichnet. aus: ERA 2010 STADTGEBIET FÜRSTENWALDE Fürstenwalde-Nord J.-S.-Bach-Straße

7 Baulich angelegte Radwege Baulich angelegte Radwege befinden sich im Seitenraum und sind durch Borde, Park- oder Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Sind Radwege benutzungspflichtig sind sie mit Zeichen 237 StVO oder Zeichen 241 StVO gekennzeichnet. Radwege ohne diese Kennzeichnung sind nicht benutzungspflichtig. Bei Radwegen ohne Benutzungspflicht kann der Zweck durch das Sinnbild Fahrrad verdeutlicht werden. aus: ERA 2010 STADTGEBIET FÜRSTENWALDE I.) Benutzungspflichtige Radwege Fürstenwalde-Nord Triftstraße (nördliche Seite) J.-Gagarin-Straße

8 E.-Jopp-Str. Verbindung in die Trebuser Straße Fürstenwalde-Mitte K.-Marx-Straße Am Bahnhof Eisenbahnstr. (zw. Seelower Str. u. Am Bahnhof) G.-Scholl-Straße Wassergasse

9 Fürstenwalde-Süd A.-Bebel-Straße II.) Radwege ohne Benutzungspflicht Fürstenwalde-Mitte Lindenstraße im Nebenstraßennetz Reinheimer Straße Fürstenwalde-Süd ---

10 Zweirichtungsradweg Zweirichtungsradwege sind mit Zeichen 237 StVO oder Zeichen 241 StVO oder Zeichen 240 StVO von jeder Seite aus gekennzeichnet. Der rechts fahrende Radfahrer wird durch Zusatzzeichen StVO auf den Gegenverkehr hingewiesen. aus: ERA 2010 STADTGEBIET FÜRSTENWALDE Fürstenwalde-Mitte Spreebrücke Wassergasse (südl. Seite, Teilstück) Kreisel Hegelstraße Hangelsberger Chaussee

11 Fürstenwalde-Mitte Geh- und Radwegtunnel am Bahnhof Fürstenwalde-Nord Steinhöfeler Chaussee Trebuser Straße (ab Ortsausgang, Ri. Trebus) Trebuser Straße

12 Fürstenwalde-Süd A.-Bebel-Straße (zw. Rauener Str. u. Langewahler Str., nördliche Seite) Bahnhofstraße

13 Gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr Ein gemeinsamer Geh- und Radweg wird mit Zeichen 240 StVO gekennzeichnet. Er ist benutzungspflichtig. Die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr erfolgt mit Zeichen 239 StVO mit Zusatzzeichen Radfahrer frei. Der Radfahrer hat hier die Wahl zwischen Gehweg- und Fahrbahnbenutzung. Der Radfahrer hat auf den Fußgänger Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgänger anzupassen. aus: ERA 2010 STADTGEBIET FÜRSTENWALDE I.) Benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege Fürstenwalde-Mitte Kirchhofstraße G.-Scholl-Straße (östl. Seite bis Wilhelmstraße)

14 Fürstenwalde-Nord Brücke J.-S.-Bach-Straße K.-Liebknecht-Straße Weinbergsgrund

15 II.) Wahl zwischen Gehweg- und Fahrbahnbenutzung Fürstenwalde-Mitte Dr.-W.-Külz-Straße Wassergasse Fürstenwalde-Nord Triftstraße (südliche Seite) Fürstenwalde-Süd Langewahler Straße A.-Bebel-Straße (teilw. ab Bahnhofstr. Ri. Süd)

16 E I N B A H N S T R A ß E N M I T R A D V E R K E H R I N G E G E N R I C H T U N G In Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h kann Radverkehr in beiden Richtungen auf der Fahrbahn mit Zusatzzeichen zu Zeichen 220 StVO und Zusatzzeichen zu Zeichen 267 StVO zugelassen werden. aus: ERA 2010 STADTGEBIET FÜRSTENWALDE Fürstenwalde-Mitte Rathausstraße Domstraße Schlossstraße R.-Havemann-Straße (Eisenbahnstr. Engelsstr.)

17 Gartenstraße (Kirchhofstr. Bergstr.) Altstadt Berliner Straße Fürstenwalde-Süd Rosenstraße R.-Breitscheid-Straße

18 R A D V E R K E H R - B E S T A N D S P L A N

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