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1 Herzlich Willkommen! Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Kleben Sie Punkte jeweils 1 Punkt jeweils 3 Punkte 1

2 Masterplan Radverkehr - Fahrradfreundliche Stadt - Und nun? Öffentliches Bürgerforum 2

3 Vorstellung Stadt Ratingen Carsten Knoch Fahrradbeauftragter der Stadt Ratingen Telefon: Gutachter Arne Blase AB Stadtverkehr GbR W. Angenendt und Arne Blase Internet: 3

4 Ablauf der Veranstaltung Uhrzeit Programmpunkt Durchführung bis Fahrradklimatest (Klebepunkte) Bürgerschaft Begrüßung / Einführung Stadt Ratingen Entwicklung des Radverkehrs AB Stadtverkehr StVO & Radverkehrsführungen AB Stadtverkehr Verständnisfragen Bürgerschaft Vorstellung Ergebnis Fahrradklimatest AB Stadtverkehr Masterplan Radverkehr AB Stadtverkehr Verständnisfragen und Diskussion Bürgerschaft ab Mängel + Konflikte (Klebepunkte auf Stadtplan) Bürgerschaft 4

5 Entwicklung des Radverkehrs AB Stadtverkehr GbR 5

6 Die Geburt des Radverkehrs 1817 Draisine von Karl Drais 1863 Tretkurbelrad von Pierre Lallement Zu Beginn war das Rad Luxusspielzeug und Freizeitgerät. Um die Jahrhundertwende begann der Funktionswandel hin zum Gepäck- und Arbeiterfahrrad (Massenverkehrsmittel). 6

7 Der Niedergang des Radverkehrs 1920er Jahre: Beginn des Baus von Radwegenetzen, um dem aufkommenden Kraftfahrzeugverkehr Platz zu schaffen. 1934: Reichsstraßenverkehrsordnung räumt Kraftfahrzeugen Vorrangstellung ein. 1960er bis 70er-Jahre: Regelwerke sehen Bordsteinradwege vor; das Radwegenetz wird zerstückelt und teilweise als Parkstreifen zweckentfremdet. 7

8 Basis des Radverkehrs in Ratingen 8

9 Die Renaissance des Radverkehrs 1980/90er-Jahre: Verkehrsberuhigung und Wiederentdeckung des Fahrrades Experimentierphase zu Radverkehrsführungen 1992: 1. Schutzstreifen in Bonn 1995: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA : StVO-Novelle (Fahrradnovelle) Anerkennung des Fahrrades als gleichberechtigtes Verkehrsmittel - Neuregelung der Benutzungspflicht von Radwegen - Einrichtung von Schutzstreifen - Einrichtung von Fahrradstraßen - Mitbenutzung von Bussonderfahrstreifen - Öffnung von Einbahnstraßen (versuchsweise) 9

10 Die Renaissance des Radverkehrs Heute: Boom des Radverkehrs in den Städten 2002 / 2012: Nationaler Radverkehrsplan 2010: Neue ERA 2013: Neue StVO Radverkehrsbeauftragte des Bundes 10

11 Straßenverkehrsordnung & Radverkehrsführungen AB Stadtverkehr GbR 11

12 Neue Straßenverkehrsordnung 2013 Ziele in Bezug zum Radverkehr: Förderung und Verbesserung der Sicherheit des Fahrradverkehrs Größere Handlungsspielräume für die Planungs- und Straßenverkehrsbehörden Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen Vereinfachung der Öffnung von Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr Vereinfachung der Anordnung von Fahrradstraßen 12

13 Radverkehrsanlagen Benutzungspflicht Radverkehrsführung Trennung oder Mischung und im Seitenraum oder auf der Fahrbahn Muss ich als Radfahrer eine Radverkehrsanlage benutzen? Welche Verkehrsführung biete ich als Stadt den Radfahrern an? 13

14 Inhalt 1. Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen 2. Radverkehrsführungen 14

15 Radverkehrsführungen Benutzungspflichtige Führungen StVO-Zeichen Nicht benutzungspflichte Führungen Alle anderen erkennbaren Radverkehrsführungen, ggf. mit einem Zusatzzeichen ausgeschildert. Nicht benutzungspflichtige Führungen sind keine Führungen 2. Klasse! 15

16 Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen Verwaltungsvorschrift zur StVO Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn: ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern (v.a. bei Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr), ausreichende Flächen für den Radverkehr vorhanden sind oder angelegt werden können (ausreichende Breite, Befestigung, frei von Hindernissen), 16

17 Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen Verwaltungsvorschrift zur StVO Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn: Führungen entlang der Strecke und an Kreuzungen eindeutig, stetig und sicher sind, Benutzung des Radweges zumutbar ist. Breitenangaben beziehen sich auf einspurige Räder, Benutzer anderer Räder (Lastenräder, Räder mit Hänger) müssen ggf. den benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen. 17

18 Einschränkungen bei der Benutzungspflicht Benutzungspflichtige Radwege dürfen nicht in Tempo 30-Zonen angeordnet werden! X X X Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts 11/2010 Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. In der Regel Fahrbahnnutzung des Radverkehrs, benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nur im Ausnahmefall! 18

19 Benutzungspflicht bzw. Freigabe linker Radwege Verwaltungsvorschrift zur StVO Radwege für beide Fahrtrichtungen (Zweirichtungsradwege) sollen grundsätzlich nicht bzw. nur nach sorgfältiger Prüfung angeordnet werden. Eine Anordnung soll nur dann erfolgen, wenn notwendige Breiten durchgehend eingehalten sind, nur wenige Kreuzungen, Einmündungen oder verkehrsreiche Zufahrten zu überqueren sind, ausreichende Sicht zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr besteht. 19

20 Inhalt 1. Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen 2. Radverkehrsführungen 20

21 Radverkehrsanlagen Benutzungspflicht Radverkehrsführung Trennung oder Mischung und im Seitenraum oder auf der Fahrbahn Muss ich als Radfahrer eine Radverkehrsanlage benutzen? Welche Verkehrsführung biete ich als Stadt den Radfahrern an? 21

22 Vorauswahl der passenden Führungsform Hauptkriterien: Stärke und Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs [Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010] Belastungs -bereich Radverkehrsführung I - Mischverkehr auf Fahrbahn - Schutzstreifen II - Mischverkehr + Gehweg / Radverkehr frei + Radweg ohne Benutzungspflicht - Schutzstreifen + Gehweg / Radverkehr frei + Radweg ohne Benutzungspflicht III / IV - Radfahrstreifen - Radweg - Gemeinsamer Geh- und Radweg - (III: ggf. auch Schutzstreifen) 22

23 Realisierbarkeit einer Führungsform Vergleich geeigneter Führungsformen anhand mehrerer Kriterien Kfz-Verkehrsstärke Schwerverkehrsstärke Flächenverfügbarkeit Parken Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten Längsneigung (Gefälle, Steigung) 23

24 Radverkehr auf der Fahrbahn - Mischverkehr Auf Erschließungsstraßen die Standardlösung. Bis ca Kfz/Tag auch noch auf Hauptverkehrsstraßen meist unproblematisch. Radfahrer sollten ausreichenden Abstand zu parkenden Kfz halten! Autofahrer sollten ausreichenden Überholabstand halten und im Begegnungsfall mit einem anderen Kfz hinter dem Radverkehr bleiben! 24

25 Radverkehr auf der Fahrbahn - Schutzstreifen In Tempo 30-Zonen nicht zulässig. Bis ca Kfz/Tag meist unproblematisch. Ggf. bis Kfz/Tag möglich. Mindestbreite der Fahrbahn 7,00m, möglichst jedoch 7,50m. Mindestbreite 1,25m, anzustreben 1,50/1,60m. Mindestbreite Restfahrbahn 4,50m. Autofahrer dürfen auf Schutzstreifen nicht parken und dürfen diese nur bei Bedarf überfahren! 25

26 Sicherheit von Schutzstreifen Forschungsergebnis aus 2009 [Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg. 2009): Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern] Für Schutzstreifen konnte die [ ] günstige Sicherheitsbilanz bestätigt und bestärkt werden. (S. 118) Nach den hier untersuchten Anlagen können beidseitige Schutzstreifen bei Verkehrsstärken von bis zu Kfz/Tag sicher betrieben werden. (S. 119) Es zeigt sich [ ], dass sowohl Radwege als auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen bei Beachtung wesentlicher sicherheitsrelevanter Entwurfsmerkmale und betrieblicher Anforderungen verkehrssicher gestaltet werden können. (S. 118) 26

27 Sicherheit von Schutzstreifen Verhaltensbeobachtung an der Rehhecke Ratingen-Lintorf - konfliktfreier und flüssiger Verkehrsablauf Querschnittsposition ohne Radfahrer und ohne Gegenverkehr - rücksichtsvolle und gefahrlose Überholvorgänge 27

28 Schutzstreifen - + Unsicherheiten bezüglich der Nutzung bzw. Mitnutzung bei Radfahrern und Autofahrern Subjektives Unsicherheitsempfinden bei Radfahrern Mindestens genauso sicher wie andere Führungsformen Umsetzung auch in schmaleren Verkehrsräumen möglich Radfahrer befinden sich im Sichtbereich von Autofahrern Kostengünstige Möglichkeit möglichst schnell ein flächendeckendes Radverkehrsnetz umzusetzen 28

29 Radverkehr neben der Fahrbahn - Radfahrstreifen Sonderfahrstreifen Radweg, für Radfahrer benutzungspflichtig. Mindestbreite der Fahrbahn 9,50m, möglichst jedoch 10,20m. Mindestbreite 1,50m, anzustreben 1,85/2,00m. Regelbreite angrenzender Fahrstreifen 3,25m. Radfahrer müssen Radfahrstreifen benutzen. Autofahrer dürfen Radfahrstreifen nicht befahren! Zum Ein-/Abbiegen und zum Erreichen von Parkständen dürfen diese überquert werden. 29

30 Radverkehr im Seitenraum (getrennte Geh- / ) Radwege Beidseitig Sonderwege Radweg und Gehweg, für Radfahrer benutzungspflichtig. Mindestbreite des Seitenraums 3,80m, anzustreben 4,80m. Mindestbreite des Radwegs 1,50m, Regelbreite 2,00m. Regelbreite des Gehwegs neben Radwegen 2,30m. Radfahrer müssen den Radweg benutzen und dürfen nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung fahren! Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. 30

31 Radverkehr im Seitenraum Zweirichtungsradwege Einseitiger Sonderweg Radweg für beide Fahrtrichtungen. Mindestbreite des Seitenraums 4,30m, anzustreben 5,80m. Mindestbreite des Radwegs 2,00m, Regelbreite 2,50-3,00m. Regelbreite des Gehwegs neben Radwegen 2,30m. Radfahrer in beide Fahrtrichtungen müssen den Radweg benutzen! Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. 31

32 Radverkehr im Seitenraum Radwege ohne Benutzungspflicht Radwege für eine oder beide Fahrtrichtungen ohne blaues Schild. Die Freigabe linker Radwege muss gekennzeichnet sein. Gleiche Breiten- und Qualitätsanforderungen wie benutzungspflichtige Radwege. Radfahrer dürfen den Radweg benutzen, die Regel sollte aber sein, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen! 32

33 Sicherheit von Radwegen im Seitenraum Forschungsergebnis aus 2009 [Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg. 2009): Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern] Straßen mit Radwegen weisen deutlich höhere Unfalldichten (Anzahl Unfälle pro km und Jahr) auf als Straßen mit markierten Radverkehrsführungen. Auch unter Berücksichtigung der Radverkehrsstärken bestätigen sich die günstigeren Unfallkennwerte für markierte Führungen. Der Anteil regelwidrig links fahrender Radfahrer liegt bei Radwegen doppelt so hoch. Regelwidrig links fahrende Radfahrer tragen ein sehr stark erhöhtes Unfallrisiko. Erlebte Gefahrensituationen mit Fußgängern sind vor allem auf den nicht benutzungspflichtigen Radwegen typisch. Es zeigt sich [ ], dass sowohl Radwege als auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen bei Beachtung wesentlicher sicherheitsrelevanter Entwurfsmerkmale und betrieblicher Anforderungen verkehrssicher gestaltet werden können. (S. 118) 33

34 Sicherheit von Radwegen im Seitenraum 34

35 Radverkehr im Seitenraum Radverkehr im Mischverkehr Gemeinsame Geh-/Radwege oder Gehwege mit Radverkehrsfreigabe. Diese Regelungen sollten innerorts eine Ausnahme sein. Mindestbreite 2,50m. Bei gemeinsamen Geh-/Radwegen müssen Radfahrer den Geh-/Radweg benutzen. Radfahrer müssen erforderlichenfalls ihre Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen. Für den Radverkehr frei gegebene Gehwege dürfen vom Radverkehr benutzt werden, in der Regel sollte aber auf der Fahrbahn gefahren werden! Radfahrer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen Schrittgeschwindigkeit fahren! 35

36 Radverkehr an Kreuzungen komplizierte, langwierige Querungsvorgänge zu kleine Aufstellbereiche tlw. Konflikte mit Fußverkehr freie Rechtsabbieger konfliktreich 36

37 Radverkehr an Kreuzungen Aufgeweitete Aufstellbereiche / vorgezogene Haltlinien Radverkehr im Sichtfeld Schutzraum für wacklige Anfahrphase Steigerung der Leistungsfähigkeit bei viel Radverkehr Radfahrer dürfen auch hinter der Kreuzung vom Fahrbahnrand aus die Fahrbahn queren. Autofahrer müssen an der 1. Haltlinie warten! 37

38 Einbahnstraßen Nach 45 Abs. 9 StVO müssen Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben werden, wenn keine außerordentliche Gefahrenlage besteht. Ausreichende Begegnungsbreite, Mindestbreite 3,50m nur bei Linienverkehr oder hoher Schwerverkehrsstärke. Radfahrer müssen Vorrangregelung beachten! Autofahrer müssen auf entgegenkommende Radfahrer und auf Vorrangregelung achten! 38

39 Zeit für Verständnisfragen 39

40 Ablauf der Veranstaltung Uhrzeit Programmpunkt Durchführung bis Fahrradklimatest (Klebepunkte) Bürgerschaft Begrüßung / Einführung Stadt Ratingen Entwicklung des Radverkehrs AB Stadtverkehr StVO & Radverkehrsführungen AB Stadtverkehr Verständnisfragen Bürgerschaft Vorstellung Ergebnis Fahrradklimatest AB Stadtverkehr Masterplan Radverkehr AB Stadtverkehr Verständnisfragen und Diskussion Bürgerschaft ab Mängel + Konflikte (Klebepunkte auf Stadtplan) Bürgerschaft 40

41 Ergebnisse des Fahrradklimatests AB Stadtverkehr GbR 41

42 Masterplan Radverkehr AB Stadtverkehr GbR 42

43 Aufbau des Masterplans Radverkehr Gesamtbeurteilung der Radverkehrssituation Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahmen Mängel- und Potenzialanalyse Gesamtstrategie zur Förderung des Radverkehrs Netzplanung für den Alltags- und Freizeitverkehr Handlungskonzept zur Verkehrsinfrastruktur 43

44 Inhalt 1. Analyse 2. Netzplanung 3. Maßnahmenempfehlungen 44

45 Radverkehrsführungen in Ratingen 2010/

46 Radverkehrsführungen in Ratingen 2010/2011 alle RV-Führungen 56% 4% 31% innerörtliche RV-Führungen 40% 46

47 Breiten der Radverkehrsführungen 2010/

48 km Breiten der Radverkehrsführungen 2010/ ,00 innerörtliches Radverkehrsnetz < Mindestmaß 44% 10,00 8,00 Mindestmaß 16% 6,00 4,00 > Mindestmaß < Regelmaß 2,00 11% 0,00 Radweg getr. Geh- /Radweg gem. Geh- /Radweg Gehweg + Radverkehr frei Markierungslösungen Regelmaß 29% 48

49 Radverkehrsunfälle 2007 bis Unverletzte Radfahrer Leichtverletzte Radfahrer Schwerverletzte Radfahrer

50 Radverkehrsunfälle 2007 bis Unfälle

51 Radverkehrsunfälle 2007 bis

52 Inhalt 1. Analyse 2. Netzplanung 3. Maßnahmenempfehlungen 52

53 Anforderungen an ein Radverkehrsnetz 1 Bereitstellung eines Radverkehrsnetzes, das die zum Radfahren möglichen und zu bevorzugenden Wege aufzeigt. Zusammenhang Direktheit Attraktivität Sicherheit - Verbindung der Quellen und Ziele über ein lückenloses Netz - hohe Netzdurchlässigkeit - möglichst direkte Routen für den Alltagsverkehr - Angebot ruhiger, verkehrsarmer Routen in attraktiver Umgebung für den Freizeitverkehr bzw. Alternativrouten - hohes Maß an Verkehrssicherheit - Routen mit Angebot einer subjektiven Sicherheit - anspruchsgerechte Befahrbarkeit, Querungsmöglichkeit Komfort - zügiger und störungsarmer Verkehrsfluss 1 In Anlehnung an das Planungsleitwerk Radverkehrsplanung von A bis Z (C.R.O.W.) 53

54 Funktionale Gliederung des Radverkehrsnetzes Verbindungen der Quellen und Ziele als Abbild der städtischen Raum- und Nutzungsstruktur in ihrer jeweiligen Bedeutung (Netzbedeutung). Nutzungsfunktion Netzkategorie Bezeichnung Netzzuordnung RA I Schnellweg Hauptnetz A F Alltagsverkehr Freizeitverkehr RA II Hauptverbindungsweg Hauptnetz RA III Verbindungsweg Verbindungsnetz RA IV Erschließungsweg Erschließungsnetz RF I Fernweg Radfernnetz RF II Regionalweg Regional-/ Tourismusnetz RF III Nahraumweg Naherholungsnetz 54

55 Alltagsnetz und Freizeitnetz 55

56 Alltagsnetz 56

57 Inhalt 1. Analyse 2. Netzplanung 3. Maßnahmenempfehlungen 57

58 Maßnahmen zum Radverkehrsnetz ca. 620 Maßnahmenempfehlungen Strecken Anordnungen / Beschilderungen Fahrbahnführungen (v.a. Schutzstreifen) Belagserneuerungen Neuanlage / Ausbau von Wegen kurz-/mittelfristige Maßnahmen: einseitige Fahrbahnführungen langfristige Maßnahmen: Straßenumbau Knotenpunkte Sicherung von Einmündungen (Markierung, Beschilderung) Markierungslösungen an Knotenpunkten Knotenumgestaltung bzw. Änderung einzelner Führungen 58

59 Maßnahmenempfehlungen 59

60 Ratingen Mitte Rosenstraße Verbindung in Richtung Ratingen-Ost und Anger (Freizeitverkehr) 60

61 Ratingen Mitte: Rosenstraße Mischverkehr auf der Fahrbahn - Fahrbahnbreite 6,0 bis 7,0m inkl. Parken - keine Radverkehrsführung möglich Fahrradpiktogramme 61

62 Ratingen Tiefenbroich Daniel-Goldbach-Straße Verbindung in West-Ost- Richtung, auch in Richtung Zentrum 62

63 Ratingen Tiefenbroich: Daniel-Goldbach-Straße Einseitiger bzw. beidseitiger Schutzstreifen - Fahrbahnbreite 6,8 bis 8,0m einseitiger Schutzstreifen Verbreiterung auf 1,50m + Fahrradpiktogramme beidseitige Schutzstreifen 63

64 Ratingen West Berliner Straße Verbindung in West-Ost- Richtung, auch in Richtung Zentrum 64

65 Ratingen West: Berliner Straße Ratinger Lösung : einseitige Fahrbahnführung - Schutzstreifen 2010: Breite: 1,10 m neue Querschnittsaufteilung ggf. im Zuge von Deckenerneuerungen: Schutzstreifen 1,75m + Fahrbahn 5,30m 65

66 Ratingen Homberg Meiersberger Straße / Steinhauser Straße Keine bzw. sehr unkomfortable Querungsmöglichkeit 66

67 Ratingen Homberg: Meiersberger Straße /Steinhauser Straße Einrichtung einer direkten Querungsmöglichkeit; Erreichbarkeit des Zweirichtungsradweges 67

68 Kennzeichnung von Sackgassen mit Durchlass VZ VZ Stadtteil Anzahl Straßen (Straßennamen) Standorte mit Sackgassenbeschilderung Sackgassen mit Durchlass gesamt Zentrum West Tiefenbroich Hösel Eggerscheidt Ost Gesamt

69 Öffnung von Einbahnstraßen für den RV in Gegenrichtung 31 Einbahnstraßen 3 unechte Einbahnstraßen 2010 waren 9 Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Annastraße (Tiefenbroich) Markierung Straßenname Stadtteil Beschilderung Radverkehrsfreigabe Am Heidkamp Tiefenbroich Einbahnstraße nein Am Kohlendey Lintorf Einbahnstraße nein Angerstraße Zentrum Einbahnstraße nein Annastraße Tiefenbroich Einbahnstraße nein Badenstraße Hösel Einbahnstraße nein Bechemer Straße Zentrum Einbahnstraße ja Dechenstraße West Einbahnstraße ja Dietrichweg Tiefenbroich Einbahnstraße nein Friedhofstraße Zentrum Einbahnstraße nein Gartenstraße Zentrum Einbahnstraße ja Graf-Adolf-Straße Zentrum Einbahnstraße nein Grashofweg Homberg Einbahnstraße nein Grütstraße Zentrum Einbahnstraße nein Heckenweg Eggerscheidt Einbahnstraße nein Heinrichstraße Tiefenbroich Einbahnstraße nein H.-Hertz-Straße / Vohlhauser Weg West Einbahnstraße nein Herrnhuter Straße Homberg Einbahnstraße nein Hochstraße Zentrum Einbahnstraße ja Hölender Weg Eggerscheidt Einbahnstraße ja Johannstraße Tiefenbroich unechte EBS nein Kleine Dörnen Tiefenbroich Einbahnstraße nein Kirchgasse Zentrum Einbahnstraße ja Lintorfer Straße Zentrum Einbahnstraße nein Lohgerberstraße Zentrum Einbahnstraße ja Pestalozzistraße Zentrum Einbahnstraße nein Poststraße Zentrum Einbahnstraße ja Siemensstraße Lintorf Einbahnstraße nein Turmstraße Zentrum Einbahnstraße nein Ulenbroich Lintorf Einbahnstraße nein Wallstraße Zentrum Einbahnstraße nein Wittlaerer Straße Tiefenbroich unechte EBS nein Zur Heide Tiefenbroich unechte EBS nein 69

70 Erneuerung von Abstellanlagen in den Bezirkszentren Vorderradhalter 70

71 Zeit für Verständnisfragen und Diskussion Ideen, Kritik, Anregungen 24 durchnummerierte Punkte auf Stadtplan kleben Nummer auf Karte schreiben und Mangel oder Anregung möglichst genau beschreiben. 24 Westtangente Ecke Berl. Straße: Bordsteinabsenkung fehlt, Schlechte Sichtverhältnisse, 71

72 Vielen Dank für Ihr Interesse! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Fahrradbeauftragten Herrn Carsten Knoch Telefon: oder besuchen Sie unsere Internetseite» Umwelt, Planen, Bauen, Wohnen» Fahrradfreundliches Ratingen 72

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