Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 3 / 2013

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1 Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 3 / 2013 Hagen, 21. März 2013 Inhalt: 1. Siebte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 20. Februar Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Philosophie - Philosophie im europäischen Kontext mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 20. Februar Achtzehnte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Studiengänge - Philosophie Philosophie im europäischen Kontext - Europäische Moderne: Geschichte und Literatur - Governance - Soziologie: Individualisierung und Sozialstruktur - Bildung und Medien: eeducation mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 15. März Neunte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen vom 18. März Neunte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengang für Ingenieurinnen / Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler an der FernUniversität in Hagen vom 18. März Neunte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengänge 1. Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen 2. Volkswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen an der FernUniversität in Hagen vom 18. März 2013 Herausgeber: Der Rektor der FernUniversität in Hagen Redaktion: Dez. 2.1 Studierendensekretariat und Recht, Tel.: 02331/

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3 Siebte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 20. Februar 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW 474), in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW, S. 672) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Studienordnung für den Studiengang Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 18. August 2008 in der Fassung vom 10. Oktober 2012 wird wie folgt geändert: 1. 5, Abs.2 Modul G3) Dem Wort Lebenswelten wird das Wort [PRAXIS] angefügt. Modul L6) Den Wörtern Literatur als kulturelles Gedächtnis wird das Wort [PRAXIS] angefügt. Im Wahlbereich wird das Modul Modul W1 Kulturwissenschaften in der Praxis [Praxis] ersatzlos aus dem Modulangebot gestrichen. 2. 9, 1. Zeile Nach dem Wort Seite und vor das Zeichen der schließenden Klammer werden die Worte inkl. Leer- und Satzzeichen hinzugefügt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen veröffentlicht. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 20. Februar Hagen, den 20. Februar 2013 Der Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen gez. Universitätsprofessor Dr. Thomas Bedorf Der Rektor der FernUniversität in Hagen gez. Universitätsprofessor Dr.-Ing. Helmut Hoyer 2

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5 Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Philosophie - Philosophie im europäischen Kontext mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 20. Februar 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW 474), in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW, S. 672) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Studienordnung für den Studiengang Philosophie - Philosophie im europäischen Kontext mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 17. März 2003 in der Fassung vom 10. Oktober 2012 wird wie folgt geändert: 1. 4, Abs. 2, 1. Satz Die Zahl 4 wird durch die Zahl 5 ersetzt. 2. 5, 2. Satz Die Zahl 4 wird durch die Zahl 5 ersetzt. 3. 6, Abs. 1 - Die Wörter Grundlagen der Theoretischen Philosophie werden gestrichen und durch die Wörter Einführung in die Theoretische Philosophie ersetzt. - Die Wörter Ästhetik und Hermeneutik werden gestrichen und durch das Wort Kulturphilosophie ersetzt. - Nach den Wörtern Politik und Recht in Europa folgt ein Absatz und in der neuen Zeile wird die Modulbezeichnung Philosophie im Kontext des deutschen Idealismus ergänzt. 4. 6, Abs Satz Das Wort vier wird durch das Wort fünf ersetzt. 5. 7, Abs. 3, 1. Satz Der bisherige Wortlaut wird gestrichen und durch den folgenden Wortlaut ersetzt: Eine mündliche Prüfung hat eine Dauer von mind. 30 und max. 45 Minuten, die Klausur eine Dauer von 4 Stunden; eine Hausarbeit sollte einen Umfang von DIN A4-Seiten bei ca Zeichen (inkl. Leer- und Satzzeichen) pro Seite haben. 6. 7, Abs. 5, 2. Satz Nach dem Wort Zeichen wird der Zusatz (inkl. Leer- und Satzzeichen) hinzugefügt. 4

6 7. 10 Satz 2 Die Worte Anleitungen zur Belegung werden durch die Worte Studiengangs- und Kursangebot ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen veröffentlicht. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 20. Februar Hagen, den 20. Februar 2013 Der Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen gez. Universitätsprofessor Dr. Thomas Bedorf Der Rektor der FernUniversität in Hagen gez. Universitätsprofessor Dr.-Ing. Helmut Hoyer 5

7 Achtzehnte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Studiengänge - Philosophie Philosophie im europäischen Kontext - Europäische Moderne: Geschichte und Literatur - Governance - Soziologie: Individualisierung und Sozialstruktur - Bildung und Medien: eeducation mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 15. März 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW 474), in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW, S. 672) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung für die Studiengänge - Philosophie Philosophie im europäischen Kontext, - Europäische Moderne: Geschichte und Literatur, - Governance, - Soziologie: Individualisierung und Sozialstruktur, - Bildung und Medien: eeducation mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der FernUniversität in Hagen vom 25. November 2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01. Oktober 2012 wird wie folgt geändert: 3, Abs. 6 (a) Der dritte Spiegelstrich - der Studienabschluss eines mindestens 6-semestrigen Studiums der Sozialpädagogik, oder wird gestrichen. (b) Das Wort Sozialarbeit wird gestrichen. (c) Der erste Satz Für die Absolvierung des Studiengangs ist eine gute englische Lesekompetenz erforderlich. wird gestrichen. Der Buchstabe (c) erhält die folgende neue Fassung: Für die Absolvierung des Studiengangs werden grundlegende Kenntnisse im Bereich der Internetnutzung und Kenntnisse im Umgang mit Webbrowsern, Suchmaschinen und erwartet. Ein Internetzugang (mindestens ISDN) wird voraus gesetzt. 4 Der 4 wird neu gefasst: Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Lissabon-Konvention (1) Studien- und Prüfungsleistungen aus gleichen Studiengängen oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet. (2) Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen an Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden angerechnet, sofern diese sich nicht wesentlich unterscheiden. (3) Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes (ausländischen Hochschulen) erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit diese sich nicht wesentlich unterscheiden. Es gelten die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Im Übrigen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. 6

8 (4) Der wesentliche Unterschied der Studien- und Prüfungsleistungen ist durch den Prüfungsausschuss nachzuweisen. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen. (5) Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und nach Maßgabe dieser Prüfungsordnung in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis ist zulässig. (6) Zuständig für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss. Die abschließende Bearbeitung von Anerkennungsverfahren, die nicht Regelanerkennungen sind, kann vom Prüfungsausschuss den zuständigen Instituten der Fakultät übertragen werden. Vor Feststellung über die Anrechnung von Studienleistungen sind die zuständigen Fachvertreterinnen und Fachvertreter zu hören. Artikel II Diese Satzung tritt zum 01. Juni 2013 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen veröffentlicht. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 20. Februar 2013 sowie des Rektorats der FernUniversität in Hagen vom 15. März Hagen, den 15. März 2013 Der Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen gez. Universitätsprofessor Dr. Thomas Bedorf Der Rektor der FernUniversität in Hagen gez. Universitätsprofessor Dr.-Ing. Helmut Hoyer 7

9 Neunte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen vom 18. März 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW 474), in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW, S. 672) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen vom 09. Juli 1997 in der Fassung der Änderungssatzung vom 08. Juli 2010 wird wie folgt geändert: 1. Das Inhaltsverzeichnis wird aktualisiert: 32 a Einstellung des Diplomstudienganges 2. 5 Prüfungsausschuss wird wie folgt neu gefasst: Die Organisation der Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben werden durch den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft übernommen. Die Regelungen zu diesem Prüfungsausschuss sind der Fakultätsordnung in der gültigen Fassung zu entnehmen. 3. Die folgenden Begriffe und Paragraphen werden in der gesamten Prüfungsordnung redaktionell angepasst: 71 HG wird in 52 HG der Fachbereich wird in die Fakultät des Fachbereichs wird in der Fakultät FernUniversität Gesamthochschule in Hagen wird in FernUniversität in Hagen Westdeutschen Rektorenkonferenz wird in Hochschulrektorenkonferenz 93 HG wird in 93 HG in der Fassung vom 14. März 2000 (GV. NRW S. 190) geändert. 4. In 10 Abs. 1 werden die Wörter gemäß 5 Abs. 2 Satz 5 gestrichen. 5. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt neu gefasst: 8

10 Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft Anlage 1 Module des Grundstudiums (6 SWS) Externes Rechnungswesen (BWL I) Investition und Finanzierung (BWL II) Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung (BWL III) Theorie der Marktwirtschaft Makroökonomie Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Grundzüge der Wirtschaftsinformatik Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik 9

11 Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft Anlage 2 Module der Kernfächer Kernfächer (12 SWS) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Module (6 SWS) Rechnungslegung Unternehmensführung (BWL IV) Allgemeine Volkswirtschaftslehre Allokationstheorie und Fiskalpolitik Preisbildung auf unvollkommenen Märkten und allgemeines Gleichgewicht Stabilitätspolitik Von den angebotenen drei Modulen müssen zwei gewählt werden. Volkswirtschaftstheorie Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle Preisbildung auf unvollkommenen Märkten und allgemeines Gleichgewicht Stabilitätspolitik Von den angebotenen drei Modulen müssen zwei gewählt werden. Volkswirtschaftspolitik Probleme der Wirtschaftspolitik: Arbeitslosigkeit, Gesundheitspolitik und Alterssicherung Industrieökonomik 10

12 Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft - Anlage 3 Module der Wahlpflichtfächer Abschluss: Diplom-Kaufmann/-frau Das 1. Wahlpflichtfach kann aus dem Angebot a) bis k) gewählt werden. Das 2. Wahlpflichtfach kann aus dem Angebot a) bis p) gewählt werden. Abschluss: Diplom-Volkswirt/-in Das Wahlpflichtfach kann aus dem Angebot a) bis p) gewählt werden. Wahlpflichtfächer (12 SWS) Module (6 SWS) a) Finanzwirtschaft und Banken Finanzwirtschaft: Grundlagen Banken und Börsen b) Marketing Grundlagen des Marketing Marketing c) Produktionswirtschaft Theorie der Leistungserstellung Produktionsplanung oder Materialwirtschaft und Entsorgung d) Organisation und Planung Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel Planung: Theorien, Strategien, Instrumente e) Betriebliches Steuerwesen Grundlagen der Besteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerpolitik Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen f) Operations Research Problemlösen in graphischen Strukturen Planen mit mathematischen Modellen g) Wirtschaftsinformatik Modellierung von Informationssystemen Informationsmanagement h) Personalführung und Organisation Personalführung Verhalten in Organisationen i) Dienstleistungsmanagement Dienstleistungskonzeptionen Querschnittsfunktionen im Dienstleistungsmanagement j) Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge Unternehmensgründung Investitionstheorie und Unternehmensbewertung k) Unternehmensrechnung und Controlling Instrumente des Controlling Innovationscontrolling l) Unternehmensrecht Das Außenrecht in Unternehmen Das Innenrecht in Unternehmen m) Statistik Multivariate Verfahren Zeitreihenanalyse und empirische Kapitalmarktforschung n) Geld und Kredit Globalisierung und internationale Wirtschaftsbeziehungen Europäische Wirtschaftspolitik o) Finanzwissenschaft Öffentliche Ausgaben Steuern und ökonomische Anreize p) Umweltökonomie Marktversagen Ökonomie der Umweltpolitik 11

13 Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft Anlage 4 Module der Schwerpunktfächer (1) Betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer: Diplom-Kaufmann/-frau II Schwerpunktfächer (18 SWS) Module (6 SWS) a) Marketing Grundlagen des Marketing Marketing Strategisches Marketing und Internationales Marketing b) Finanzwirtschaft und Banken Finanzwirtschaft: Grundlagen Banken und Börsen Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle c) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen der Besteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerpolitik Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen d) Industriebetriebslehre Theorie der Leistungserstellung Produktionsplanung oder Materialwirtschaft und Entsorgung Produktionsmanagement oder Supply Chain Management e) Organisation und Planung Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel Planung: Theorien, Strategien, Instrumente Internationales Management f) Operations Research Problemlösen in grafischen Strukturen Planen in mathematischen Modellen Optimierungsmethoden des Operations Research g) Wirtschaftsinformatik Modellierung von Informationssystemen Informationsmanagement Entwurf und Implementierung von Informationssystemen h) Personalführung und Organisation Personalführung Verhalten in Organisationen Integrale Führung i) Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge Unternehmensgründung Investitionstheorie und Unternehmensbewertung Unternehmensnachfolge j) Dienstleistungsmanagement Dienstleistungskonzeptionen Querschnittsfunktionen im Dienstleistungsmanagement Dienstleitungsmanagement Management von Dienstleistungen k) Unternehmensrechnung und Controlling Instrumente des Controlling Innovationscontrolling Konzerncontrolling 12

14 (2) Volkswirtschaftliche Schwerpunktfächer: Diplom-Volkswirt/-in II Schwerpunktfächer (18 SWS) Module (6 SWS) a) Geld und Währungspolitik Globalisierung und internationale Wirtschaftsbeziehungen Europäische Wirtschaftspolitik Stabilitätspolitik b) Finanzwissenschaft Öffentliche Ausgaben Steuern und ökonomische Anreize Markt und Staat c) Umwelt- und Institutionenökonomik Marktversagen Ökonomie der Umweltpolitik Preisbildung auf unvollkommenen Märkten und allgemeines Gleichgewicht 13

15 Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen veröffentlicht. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 6. März 2013 sowie des Beschlusses des Rektorats der FernUniversität in Hagen vom 18. März Hagen, den 18. März 2013 Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen Der Rektor der FernUniversität in Hagen gez. Univ.-Prof. Dr. Joachim Grosser gez. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer 14

16 15

17 Neunte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengang für Ingenieurinnen / Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler an der FernUniversität in Hagen vom 18. März 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW 474), in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW, S. 672) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung für den wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengang für Ingenieurinnen / Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler an der FernUniversität in Hagen vom 09. Juli 1997 in der Fassung der Änderungssatzung vom 08. Juli 2010 wird wie folgt geändert: 1. Das Inhaltsverzeichnis wird aktualisiert: 30 a Einstellung des Zusatzstudienganges 2. 6 Prüfungsausschuss wird wie folgt neu gefasst: Die Organisation der Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben werden durch den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft übernommen. Die Regelungen zu diesem Prüfungsausschuss sind der Fakultätsordnung in der gültigen Fassung zu entnehmen. 3. Die folgenden Begriffe und Paragraphen werden in der gesamten Prüfungsordnung redaktionell angepasst: 71 HG wird in 52 HG der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft wird in die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft des Fachbereichs wird in der Fakultät FernUniversität Gesamthochschule in Hagen wird in FernUniversität in Hagen Prüfungsausschuss im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft wird in Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft geändert. 4. In 11 Abs. 1 werden die Wörter gemäß 6 Abs. 2 Satz 5 gestrichen. 5. Die Anlagen 1 bis 3 werden wie folgt neu gefasst: 16

18 Zusatzstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieurinnen / Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler Anlage 1 Module des Grundstudiums (6 SWS) Externes Rechnungswesen (BWL I) Investition und Finanzierung (BWL II) Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung (BWL III) Theorie der Marktwirtschaft Makroökonomie Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts 17

19 Zusatzstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieurinnen / Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler Anlage 2 Module der Kernfächer Kernfächer (12 SWS) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Module (6 SWS) 32781Rechnungslegung 31102Unternehmensführung (BWL IV) Allgemeine Volkswirtschaftslehre 32771Allokationstheorie und Fiskalpolitik 32531Preisbildung auf unvollkommenen Märkten und allgemeines Gleichgewicht 32661Stabilitätspolitik Von den angebotenen drei Modulen müssen zwei gewählt werden. 18

20 Zusatzstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieurinnen / Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler - Anlage 3 Module der Wahlpflichtfächer Betriebswirtschaftslehre Das 1. Wahlpflichtfach kann aus dem Angebot a) bis l) gewählt werden. Das 2. Wahlpflichtfach kann aus dem Angebot a) bis p) gewählt werden. Volkswirtschaftslehre Das 1. Wahlpflichtfach kann aus dem Angebot m) bis p) gewählt werden. Das 2. Wahlpflichtfach kann aus dem Angebot a) bis p) gewählt werden. Wahlpflichtfächer (12 SWS) Module (6 SWS) a) Finanzwirtschaft und Banken Finanzwirtschaft: Grundlagen Banken und Börsen b) Marketing Grundlagen des Marketing Marketing c) Produktionswirtschaft Theorie der Leistungserstellung Produktionsplanung oder Materialwirtschaft und Entsorgung d) Organisation und Planung Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel Planung: Theorien, Strategien, Instrumente e) Betriebliches Steuerwesen Grundlagen der Besteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerpolitik Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen f) Operations Research Problemlösen in graphischen Strukturen Planen mit mathematischen Modellen g) Wirtschaftsinformatik Modellierung von Informationssystemen Informationsmanagement h) Personalführung und Organisation Personalführung Verhalten in Organisationen i) Dienstleistungsmanagement Dienstleistungskonzeptionen Querschnittsfunktionen im Dienstleistungsmanagement j) Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge Unternehmensgründung Investitionstheorie und Unternehmensbewertung k) Unternehmensrechnung und Controlling Instrumente des Controlling Innovationscontrolling l) Unternehmensrecht Das Außenrecht in Unternehmen Das Innenrecht in Unternehmen m) Statistik Multivariate Verfahren Zeitreihenanalyse und empirische Kapitalmarktforschung n) Geld und Kredit Globalisierung und internationale Wirtschaftsbeziehungen Europäische Wirtschaftspolitik o) Finanzwissenschaft Öffentliche Ausgaben Steuern und ökonomische Anreize p) Umweltökonomie Marktversagen Ökonomie der Umweltpolitik 19

21 Zusatzstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieurinnen/Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler Anlage 4 Kombinationsverbote Von folgenden Fächern kann nur eines gewählt werden: - Bankbetriebslehre (12 SWS) oder Finanzwissenschaft und Banken (12 SWS) oder Finanzwirtschaft (16 SWS) - Organisation und Planung (12 SWS) oder Personalführung und Organisation (12 SWS). 20

22 Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen veröffentlicht. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 6. März 2013 sowie des Beschlusses des Rektorats der FernUniversität in Hagen vom 18. März Hagen, den 18. März 2013 Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen Der Rektor der FernUniversität in Hagen gez. Univ.-Prof. Dr. Joachim Grosser gez. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer 21

23 Neunte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengänge 1. Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen 2. Volkswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen an der FernUniversität in Hagen vom 18. März 2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW 474), in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW, S. 672) hat die FernUniversität in Hagen die folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung für die wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengänge 1. Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen 2. Volkswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen an der FernUniversität in Hagen vom 09. Juli 1997 in der Fassung der Änderungssatzung vom 08. Juli 2010 wird wie folgt geändert: 1. Das Inhaltsverzeichnis wird aktualisiert: 25 a Einstellung der Zusatzstudiengänge 2. Nach 25 wird ein neuer 25 a eingefügt: 25 a Einstellung der Zusatzstudiengänge (1) Die wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengänge 1. Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen 2. Volkswirtschaftslehre für Juristinnen / Juristen werden zum 31. März 2014 (Ende des Wintersemesters 2013/14) aufgehoben. (2) Die Abschlussprüfungen der Studiengänge (einschließlich Wiederholungsprüfungen) können spätestens bis zum 31. März 2014 (Wintersemester 2013/14) abgelegt werden Prüfungsausschuss wird wie folgt neu gefasst: Die Organisation der Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben werden durch den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft übernommen. Die Regelungen zu diesem Prüfungsausschuss sind der Fakultätsordnung in der gültigen Fassung zu entnehmen. 4. Die folgenden Begriffe und Paragraphen werden in der gesamten Prüfungsordnung redaktionell angepasst: 71 HG wird in 52 HG der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft wird in die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft des Fachbereichs wird in der Fakultät FernUniversität Gesamthochschule in Hagen wird in FernUniversität in Hagen Westdeutschen Rektorenkonferenz wird in Hochschulrektorenkonferenz geändert. 5. In 11 Abs. 1 werden die Wörter gemäß 6 Abs. 2 Satz 5 gestrichen. 6. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst: 22

24 Wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium für Juristinnen / Juristen Anlage 1 Module des Grundstudiums (6 SWS) (1) Betriebswirtschaftslehre Einführung in die Wirtschaftswissenschaft Externes Rechnungswesen (BWL I) Investition und Finanzierung (BWL II) Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung (BWL III) Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik (ohne Klausur) (2) Volkswirtschaftslehre Einführung in die Wirtschaftswissenschaft Investition und Finanzierung (BWL II) Theorie der Marktwirtschaft Makroökonomie Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik (ohne Klausur) 23

25 Wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzstudiengang für Juristinnen / Juristen Anlage 2 Module der Schwerpunktfächer (1) Betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer Schwerpunktfächer (18 SWS) Module (6 SWS) a) Marketing Grundlagen des Marketing Marketing Strategisches Marketing und Internationales Marketing b) Finanzwirtschaft und Banken Finanzwirtschaft: Grundlagen Banken und Börsen Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle c) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundlagen der Besteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerpolitik Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen d) Industriebetriebslehre Theorie der Leistungserstellung Produktionsplanung oder Materialwirtschaft und Entsorgung Produktionsmanagement oder Supply Chain Management e) Organisation und Planung Organisation: Theorie, Gestaltung, Wandel Planung: Theorien, Strategien, Instrumente Internationales Management f) Operations Research Problemlösen in grafischen Strukturen Planen in mathematischen Modellen Optimierungsmethoden des Operations Research g) Wirtschaftsinformatik Modellierung von Informationssystemen Informationsmanagement Entwurf und Implementierung von Informationssystemen h) Personalführung und Organisation Personalführung Verhalten in Organisationen Integrale Führung i) Unternehmensgründung und Unternehmensgründung Unternehmensnachfolge Investitionstheorie und Unternehmensbewertung Unternehmensnachfolge j) Dienstleistungsmanagement Dienstleistungskonzeptionen Querschnittsfunktionen im Dienstleistungsmanagement Dienstleitungsmanagement Management von Dienstleistungen k) Unternehmensrechnung und Controlling Instrumente des Controlling Innovationscontrolling Konzerncontrolling 24

26 (2) Volkswirtschaftliche Schwerpunktfächer Schwerpunktfächer (18 SWS) Module (6 SWS) a) Geld und Währungspolitik Globalisierung und internationale Wirtschaftsbeziehungen Europäische Wirtschaftspolitik Stabilitätspolitik b) Finanzwissenschaft Öffentliche Ausgaben Steuern und ökonomische Anreize Markt und Staat c) Umwelt- und Institutionenökonomik Marktversagen Ökonomie der Umweltpolitik Preisbildung auf unvollkommenen Märkten und allgemeines Gleichgewicht 25

27 Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen veröffentlicht. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 6. März 2013 sowie des Beschlusses des Rektorats der FernUniversität in Hagen vom 18. März Hagen, den 18. März 2013 Der Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen gez. Univ.-Prof. Dr. Joachim Grosser Der Rektor der FernUniversität in Hagen gez. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer 26

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