und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/12 PLAN HA II/51

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 25 für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/12 PLAN HA II/51 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß 165 ff. BauGB für den Bereich Nordosten; - Zwischenbericht und weiteres Vorgehen - Erweiterung des Umgriffs um den Bereich zwischen der Bahnlinie München - Mühldorf (südlich) und der Riemer Straße (nördlich) - Vergabe von Gutachten und weiteren externen Leistungen Stadtbezirk 13 Bogenhausen Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Sitzungsvorlagen-Nr / V Anlagen 1. Lage im Stadtgebiet 2. Übersichtsplan SEM Bereich Nordosten (M 1 : vom ) 3. Übersichtsplan SEM Bereich Nordost mit Umgriffsanpassung 4. Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferates 5. Stellungnahme der Stadtkämmerei Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung) die Vollversammlung des Stadtrates gemäß 2 Nr. 9 b und Nr. 14 GeschO, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die die Entwicklung der Stadt entscheidend berührt und mit dem Einleitungsbeschluss eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorbereitet wird. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für den Bereich Nordosten 1. Zwischenbericht 1.1 Bisherige Stadtratsbeschlüsse und Sachstand Die Vollversammlung des Stadtrates hat am den Beschluss gefasst, für das Gebiet östlich der S-Bahnlinie S8 München - Flughafen zwischen Stadtgrenze, Lebermoosweg / ehemalige Gütergleistrasse, Stadtgrenze und Bahnlinie München - Mühldorf (siehe Umgriff in Anlage 2) zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festle-

2 Seite 2 von 25 gungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich auf der Grundlage des 165 Abs. 4 des Baugesetzbuches eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten. Anlass hierfür war der Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom zur PERSPEKTIVE MÜNCHEN, Langfristige Siedlungsentwicklung. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wurden die Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung in München dargestellt und ausgeführt, dass sich das wirtschaftliche und bevölkerungsmäßige Wachstum der Landeshauptstadt München fortsetzen wird, eine Flächenbereitstellung insbesondere für Wohnnutzungen durch aufgegebene Industrie-, Militär- und Verkehrsnutzungen in einer vergleichbaren Größenordnung wie in der jüngeren Vergangenheit jedoch nicht zu erwarten ist. Der aktuelle Demografiebericht mit der Bevölkerungsprognose für (Bekanntgabe vom ) belegt, dass sich München in einer Wachstumsphase befindet und sich auf weiteres Wachstum einstellen muss. Die Zahl der Wohnberechtigten wird nach der nun vorliegenden Prognose bereits 2014 die 1,5 Millionen-Grenze überschreiten, voraussichtlich 2023 auf 1,6 Millionen ansteigen und 2030 bei 1,651 Millionen liegen. Das entspricht einem Wachstum von knapp 15 %. Die aktuelle Prognose liegt somit in ihrer Einschätzung bis 2030 höher als die davorliegende (damals plus 10%). Im wohnungspolitischen Handlungsprogramm "Wohnen in München V" vom wurden die Zielzahlen zur Baurechtschaffung (für WE p. a.) bzw. zum Wohnungsbau insgesamt (7.000 WE p. a.) definiert. Durch einen Engpass bei den Siedlungsflächen, der insbesondere den geförderten Wohnungsbau nachhaltig begrenzen könnte, sind auch die zentralen Ziele der Stadtentwicklungspolitik in Gefahr, wie die Sicherung des sozialen Friedens, die Sicherung der Wirtschaftskraft Münchens und die Entwicklung einer Stadt im Gleichgewicht. Die Strategiegutachten der Langfristigen Siedlungsentwicklung haben gezeigt, dass neben den Bemühungen um eine qualifizierte Innenentwicklung durch die Nutzung von Konversionsflächen und durch qualifizierte Verdichtung und Umstrukturierung auch eine verträgliche Entwicklung am Stadtrand notwendig sein wird, insbesondere um mittelfristig einerseits Flächen für künftige Wohn- und Arbeitsstätten mit der dazugehörigen Infrastruktur schaffen zu können, andererseits aber auch um Belange wie Freiraum und Erholung für die Münchner Bevölkerung und Belange des Natur- und Artenschutzes, der Landwirtschaft etc. in der künftigen Planung zu berücksichtigen. Auch eine über die Stadtgrenzen hinausreichende verstärkte Kooperation mit der Region wird zunehmend für die Stadtentwicklung Münchens an Bedeutung gewinnen. Im Beschluss der Vollversammlung vom wurden die Ergebnisse der Gutachtenphase zusammengefasst und die weiteren Umsetzungsschritte beschrieben (PERSPEKTIVE MÜNCHEN, Langfristige Siedlungsentwicklung, Vorlagen-Nr / V 12019). Auch im Einleitungsbeschluss vom wurde ausführlich darauf eingegangen, wie sich der Münchner Wohnungsmarkt in den letzten Jahrzehnten aufgrund des knappen Wohnungsangebots, des erhöhten Wohnflächenkonsums, der stetigen Bevölkerungszunahme und des Preisanstiegs bei Wohnungsimmobilien aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise entwickelt hat. Parallel findet eine weitere Verknappung des preisgünstigen Wohnraums statt und der Bestand an Belegrechts- und Sozialwohnungen schmilzt. Die Flächen im Münchner Nordosten sind nach Freiham das größte Siedlungsentwicklungspotenzial der Landeshauptstadt München. Das Gebiet wurde daher im Rahmen der Fortschreibung der "PERSPEKTIVE MÜNCHEN" als Handlungsraum der Stadtentwick-

3 Seite 3 von 25 lung und damit als räumlicher Schwerpunkt der zukünftigen Stadtentwicklung charakterisiert, dessen Entwicklung ein integriertes Vorgehen erfordert (PERSPEKTIVE MÜNCHEN, Fortschreibung 2012, Beschluss vom , Vorlagen-Nr / V 11217). Das Gutachten Stadtrand / Landschaft der Langfristigen Siedlungsentwicklung hat ein über die Flächen des geltenden Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung hinausgehendes Siedlungspotential identifiziert (auf den entsprechenden Beschluss der Vollversammlung vom wird verwiesen (PERSPEKTIVE MÜNCHEN, Langfristige Siedlungsentwicklung, Vorlagen-Nr / V 12019). Mit dem o.g. Einleitungsbeschluss wurde deshalb die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) gemäß den 165 ff. BauGB für diese Flächen vorliegen. Die Untersuchungen im Rahmen des Projekts Langfristige Siedlungsentwicklung für den Stadtrand im Bereich des Münchner Nordostens ist dabei Teil der Vorbereitenden Untersuchungen für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit einem räumlich deckungsgleichen Umgriff. Als Ziel wurde im Einleitungsbeschluss festgelegt, dass mit den Vorbereitenden Untersuchungen und im Rahmen des Projekts Langfristige Siedlungsentwicklung geklärt werden soll, ob eine Entwicklung über die im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung vorhandenen Flächenpotenziale für ca Einwohnerinnen und Einwohner und ca Arbeitsplätzen hinaus unter Berücksichtigung der erforderlichen sozialen, sportlichen, kulturellen und verkehrlichen Infrastruktur möglich ist. Im Rahmen der Gutachten zur Langfristigen Siedlungsentwicklung wurden im Umgriff des Einleitungsbeschlusses für den Münchner Nordosten deutlich darüber hinausgehendes Wohnungsbaupotenziale ermittelt.

4 Seite 4 von 25 Weitere Ziele waren der Erhalt der großräumigen Niedermoorlandschaft mit Ausgleichsflächenentwicklung, die Schaffung eines eigenständigen Landschaftsparks Münchner Nordosten als stadtnahem Erholungsraum unter Einbeziehung der kulturlandschaftlichen Nutzungen, der klimatischen und ökologischen Erfordernisse sowie der regionalen Bezüge und die Anbindung des Erholungsraumes sowohl ins Stadtgebiet nach Westen und Süden als auch in die freie Landschaft nach Norden und Osten durch übergeordnete Grünverbindungen. Daher sind auch enge Abstimmungen mit den Nachbarkommunen hier notwendig. Für das Gelände des Münchner Trabrenn- und Zuchtvereins (MTZV) sowie das westlich anschließende Gebiet bis zur Bahntrasse Zamdorf Johanneskirchen liegt bereits seit dem ein entsprechender Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats zur Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und ein Strukturkonzept mit Grundsatz- und Eckdaten vor (siehe Umgriff in Anlage 3). Anlass war die damals beabsichtigte Nutzungsaufgabe und Verlagerung der Trabrennbahn. Das Strukturkonzept sollte im Hinblick auf eine geordnete stadtentwicklungs- und landschaftsplanerische Entwicklung die Grundlagen und Zielsetzungen für die weiteren Planungsschritte sowohl für das in den nächsten Jahren frei werdende Gelände des Münchner Trabrenn- und Zuchtvereins (MTZV) als auch für das westlich anschließende Gebiet zwischen der Burgauerstraße und der Bahntrasse Zamdorf Johanneskirchen aufzeigen. Bislang war eine städtebauliche Entwicklung dieser Flächen allerdings nicht möglich, da die Erschließung insbesondere für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) als nicht ausreichend erachtet wurde. Hier gilt es, Lösungsstrategien zur Verbesserung der Erreichbarkeit aufzuzeigen. 1.2 Verkehrliche Erschließung Bis heute stellt die Trasse der S 8 eine Barriere der verkehrlichen Erschließung dar. Die Vollversammlung hat sich mit dem Beschluss Ertüchtigung des Bahnknotens München: Schienenanbindung des Flughafens am mit Beschluss der Vollversammlung vom (Vorlagen-Nr / V 08238) sowie zuletzt mit dem Beschluss der Vollversammlung vom (Vorlagen-Nr / V 10857) nochmals dazu bekannt, dass aus Sicht der Landeshauptstadt München für den angestrebten viergleisigen Ausbau im Münchner Nordosten weiterhin nur eine Tunnelführung der Bahnstrecke (S8) im Bereich Daglfing Johanneskirchen in Betracht kommt. Nur dadurch kann eine nachhaltige, zukunftsfähige Lösung für die Lärm- und Querungsproblematik erreicht und die Voraussetzungen für die künftige städtebauliche Entwicklung östlich der Bahnstrecke geschaffen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die einvernehmlich festzustellenden Mehrkosten für die Realisierung der Tunnelvariante gegenüber einer allen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Amtslösung sowie die weiteren Planungskosten in einem noch zu verhandelnden Umfang durch die Landeshauptstadt München getragen werden müssen. Die letztendlich von der Stadt zu übernehmenden Kosten können erst sukzessive ermittelt und dann einvernehmlich zwischen der Stadt und den anderen Beteiligten festgestellt werden. Diese Beschlusslage wird Planungsgrundlage für die weiteren Überlegungen und Untersuchungen für eine Entwicklung der Flächen östlich der S-Bahn- Linie 8 sein. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass für die Abstimmungen und Planungen für die Flughafenanbindung auf der S8-Trasse als Tunnel zeitlich noch einige Jahre notwendig werden. Insbesondere die anstehenden Gespräche mit dem Bund hinsichtlich des weiterem Vorgehens, Zuständigkeiten und einer Finanzierung sind schwierige Verfahrensschritte, die zunächst positiv abgeschlossen werden müssen.

5 Seite 5 von 25 Neben einer Erschließung aus Westen, die durch eine Tunnelführung der Bahnstrecke (S8) im Bereich Daglfing Johanneskirchen mittels Straßenüberführungen ermöglicht werden wird, sind auch Anbindungen der Siedlungsgebiete nach Süden - möglicherweise in der Verlängerung des Schatzbogens und nach Norden zu untersuchen. In einem in 2012 geführten Gespräch zwischen Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk und dem 1. Bürgermeister von Aschheim, Herrn Englmann, wurde auch die städtebauliche Entwicklung im Münchner Osten diskutiert. Man kam überein, dass zur Ergänzung der bestehenden Infrastruktur auch übergeordnete Erschließungsnotwendigkeiten im Nordosten Münchens gegeben sind. Insofern sind im Rahmen der anstehenden verkehrlichen Gutachten auch weitere netzergänzende Maßnahmen im Bereich des Hauptverkehrsstraßensystems im Münchner Norden zu diskutieren. Dies bedeutet aber auch, dass die im Verkehrsentwicklungsplan 2006 noch inhaltlich dargestellte Nord-Ost-Verbindung (NOV Bahndammtrasse) nicht mehr in den weiteren Planungen berücksichtigt wird. (Das 2002 von der Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde eingeleitete Planfeststellungsverfahren bezüglich der Nord-Ost-Verbindung ruht seit 2003, nachdem verschiedene Umlandgemeinden alternative Trassen in das Verfahren eingebracht hatten.) Aufbauend auf diesem kurzen Abriss des Untersuchungsbedarfes für die Erschließung von Siedlungsgebieten wird deutlich, dass die Verkehrsplanung als Grundlage jeglicher Siedlungsentwicklung im Untersuchungsbereich des Münchner Nordostens die Schlüsselfunktion inne hat. 1.3 Gutachten zur Langfristigen Siedlungsentwicklung im Bereich Münchner Nordosten Der Stadtrat wurde im Januar 2012 bei dem Projekt Langfristige Siedlungsentwicklung (LaSie) über die Ergebnisse der Gutachten informiert, mit deren Vergabe das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch Beschluss der Vollversammlung vom beauftragt worden war. Die Ergebnisse der Gutachten wurden seinerzeit dem Stadtrat in Form der Kurzfassungen der Gutachtenentwürfe zur Kenntnis gegeben. Am 02. und fand der Zukunftskongresses Langfristige Siedlungsentwicklung statt, der als Plattform zur Diskussion der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen und Empfehlungen mit Fachleuten und Politikerinnen und Politikern aus Stadt und Umland diente. Über den Zukunftskongress hinaus wurde das Projekt Langfristige Siedlungsentwicklung im letzten Jahr mit verschiedenen Gruppen der Stadtgesellschaft vertieft und mögliche Umsetzungsschritte diskutiert. Es wird an dieser Stelle auf den Beschluss der Vollversammlung vom verwiesen, in dem die Ergebnisse der Gutachtenphase zusammengefasst und die weiteren Umsetzungsschritte beschrieben werden (PERSPEKTI- VE MÜNCHEN, Langfristige Siedlungsentwicklung, Vorlagen-Nr / V 12019). 1.4 Reaktionen auf den Einleitungsbeschluss und Interesse an der Entwicklung der Flächen Um die betroffenen Bezirksausschüsse über Anlass, Ziel und rechtliche Auswirkungen des Einleitungsbeschlusses zu informieren, hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung am den Bezirksausschuss 15 und am den Bezirksausschuss 13 jeweils im Rahmen einer öffentlichen Sitzung über den Beschluss, seine Auswirkungen, die bisherigen Erkenntnisse und das angestrebte weitere Vorgehen informiert.

6 Seite 6 von 25 Die größte öffentliche Aufmerksamkeit hat die Entwicklung des Areals östlich der S8-Trasse durch das SZ-Forum, einer Veranstaltung der Süddeutschen Zeitung, am mit dem Titel "Unterirdisch? Entwicklungschancen im Münchner Nordosten." erhalten, in der dieses Thema ausführlich mit Vertretungen von Stadt, Bahn, örtlicher Politik und Bürgerinitiativen diskutiert wurde. Im Nachgang zum Einleitungsbeschluss hat bereits der Freistaat Bayern Interesse an einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwicklung seiner Flächen bekundet und Mitwirkungsbereitschaft signalisiert. Ebenso hat sich der Münchner Rennverein e.v. (Galopper) in Gesprächen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Mitwirkung an einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwicklung auf einem Teil der Flächen der Galopprennbahn in Riem bereit erklärt. Darüber hinaus haben Vertreter eines Zusammenschlusses privater Grundstückseigen-tümerinnen und -eigentümer, die an einer Entwicklung ihrer Flächen interessiert sind, Kontakt mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung aufgenommen. Für den Bereich der Trabrennbahn wurde bereits 2008 ein Strukturkonzept beschlossen, da der Münchner Trabrenn- und Zuchtverein (MTZV) seine Sportstätte nach Maisach verlagern wollte und sein Grundstück an einen Investor verkauft hatte. Aufgrund der derzeitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Verein und dem Grundstückseigentümer ist eine Aussage, wann eine städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklung auf diesen Flächen erfolgen kann, nicht möglich. Der Bund Naturschutz in Bayern e.v. und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. haben anlässlich des Einleitungsbeschlusses Untersuchungen zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Münchner Nordosten beauftragt, deren Ergebnis im Rahmen einer Pressekonferenz am mit dem 3. Bürgermeister vorgestellt wurden. Der Untersuchungsraum deckt sich größtenteils mit dem Umgriff des Einleitungsbeschlusses. Neben eigenen Vorstellungen für eine künftige Siedlungsentwicklung umfasst die Untersuchung eine Bestands- und Bewertungskartierung von Flora und Fauna. Insgesamt ist die Erfassung und Prüfung der Schutzgüter jedoch nicht abschließend; sie enthält beispielsweise keine Aussagen zu Landschaftsbild und Erholungsfunktion. Die Ergebnisse der Kartierung stellen dennoch eine wertvolle Grundlage dar, die in die nun anstehenden gutachterlichen Untersuchungen einfließen können. 2. Weiteres Vorgehen 2.1. Erweiterung des Umgriffs für Vorbereitende Untersuchungen nach Süden und Gesamtumgriff für Vorbereitende Untersuchungen im Bereich des Münchner Nordostens Die bisherigen Überlegungen zur Erschließung der Flächen östlich der Trasse der S- Bahn-Linie 8 und der Gutachten zur Langfristigen Siedlungsentwicklung für den Bereich Stadtrand (Münchner Nordosten), insbesondere für die Flächen der derzeitigen Galopprennbahn und der Olympia-Reitanlagen, haben gezeigt, dass eine Erschließung auch von Süden - möglicherweise in der Verlängerung des Schatzbogens - sinnvoll und notwendig ist. Daher wird vorgeschlagen, den Umgriff des Einleitungsbeschlusses vom um den Bereich zwischen der Bahnlinie München - Mühldorf (südlich) und der Riemer

7 Seite 7 von 25 Straße (nördlich) (siehe auch Umgriff in Anlage 3) zu erweitern und im Rahmen der durchzuführenden vorbereitenden Untersuchungen auch für diese Flächen zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) gemäß den 165 ff. BauGB im Rahmen des Besonderen Städtebaurechts vorliegen. Schatzbogen Damit werden diese Flächen für die zukünftige Entwicklung nach den Zielen der Landeshauptstadt (siehe auch Ziffer 1.1) zur Siedlungs- und Landschaftsentwicklung und zur Erschließung der bereits mit Beschluss vom definierten Flächen gesichert. Daneben wird sichergestellt, dass der Bodenwert zwar an der konjunkturellen Entwicklung teilnimmt, dass aber planungsbedingte Wertsteigerungen ausgeschlossen werden. Wichtige Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Städtebaulichen Entwicklungsbereichs ist die Möglichkeit, dass die Maßnahmen, also Siedlungsentwicklung einschließlich Planung und Umsetzung aller notwendigen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, zügig (etwa 20 Jahre nach förmlicher Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs) durchgeführt und finanziert werden können. Daneben muss das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordern, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.

8 Seite 8 von 25 Erst nach Abschluss der Voruntersuchungen mit der Prüfung dieser Aspekte einschließlich der Überprüfung der Geeignetheit der Flächen kann die Landeshauptstadt München gemäß 165 Abs. 3 BauGB Bereiche, in denen Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss förmlich als Städtebauliche Entwicklungsbereiche festlegen. Voraussetzung hierfür ist auch, dass die mit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme angestrebten Ziele und Zwecke nicht auf andere Weise, insbesondere durch städtebauliche Verträge mit den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erreicht werden können. Das hinzu kommende Untersuchungsgebiet liegt im 15. Stadtbezirk Trudering - Riem und umfasst eine Fläche von ca. 15 Hektar. Es ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Am Nordostrand befindet sich ein Spielplatz. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als Allgemeine Grünfläche und als Kleingärten dargestellt. Derzeit sind jedoch keine Kleingärten vorhanden. Darüber hinaus ist der südliche Bereich mit einer übergeordneten Grünbeziehung überlagert. Aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs, insbesondere im Hinblick auf landschaftliche Strukturen und mögliche zukünftige Erschließungsmöglichkeiten sollen die Vorbereitenden Untersuchungen nach 165 Abs. 4 i.v.m. 141 BauGB sowohl für die mit dieser Beschlussvorlage beschriebene Erweiterung des Untersuchungsbereichs, den bereits am beschlossenen Umgriff des Einleitungsbeschlusses, aber auch für den Umgriff des bereits am beschlossenen Einleitungsbeschlusses für das Gelände des Münchner Trabrenn- und Zuchtvereins (MTZV) sowie das westlich anschließende Gebiet bis zur Bahntrasse Zamdorf-Johanneskirchen mit einer Gesamtfläche von ca. 595 Hektar gemeinsam durchgeführt werden. 2.2 Vergabe von Gutachten Fachliche Diskussions- und Arbeitsgrundlage zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach 165 Abs. 4 i.v.m. 141 BauGB ist das Ergebnis der Gutachten aus dem Prozess zur Langfristigen Siedlungsentwicklung für den Bereich Münchner Nordosten (auf den entsprechenden Beschluss der Vollversammlung vom PERSPEK- TIVE MÜNCHEN, Langfristige Siedlungsentwicklung, Vorlagen-Nr / V 12019), wird verwiesen). Um ausreichende und weitere vertiefte Erkenntnisse für diesen Bereich zu erhalten, ist externe Unterstützung durch einen oder mehrere Gutachterinnen oder Gutachter zur Durchführung folgender Untersuchungen notwendig: Verkehr und Erschließung Gegenwärtig ist die Verkehrsinfrastruktur des dünnbesiedelten, eher ländlich geprägten Stadtrandgebietes östlich der S-Bahnstrecke Ostbahnhof -- Flughafen (S8) und nördlich der S-Bahnstrecke Ostbahnhof -- Markt Schwaben (S2) gekennzeichnet durch ein überaltertes und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sehr begrenztes Straßenverkehrsnetz. Es ist nur durch wenige, überwiegend nicht höhenfreie Bahnquerungen an das westlich und südlich gelegene Stadtgebiet angebunden. Die westlichen und südlichen Randbereiche des Untersuchungsgebietes sind durch die S-Bahnlinien S8 und S2 mit den vier Haltepunkten Johanneskirchen, Englschalking, Daglfing und Riem gut mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen. Außerhalb der Einzugsbereiche dieser Haltestellen beschränkt sich die öffentliche Verkehrserschließung auf wenige Buslinien. Eine Verdichtung dieses Angebots ist auf Grund der derzeit geringen Siedlungsdichte und der z.t. nicht busfähigen Verkehrsinfrastruktur - z.b. am S-Bahnhof Englschalking - momentan nicht vorgesehen bzw. nicht

9 Seite 9 von 25 möglich. Mit der am durch die Vollversammlung des Stadtrates beschlossenen und mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom bestätigten Realisierung des 4-gleisigen Ausbaus der Bahnstrecke zwischen Daglfing und Johanneskirchen (S8) in Tunnellage, eröffnen sich hier jedoch deutlich verbesserte Perspektiven für eine Verbesserung der Bahnquerungsmöglichkeiten für den ÖPNV und den Individualverkehr in Richtung Westen. Das Straßenverkehrsnetz im gesamten Münchner Stadtgebiet ist hinsichtlich seiner Kapazität begrenzt und seine Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr (MIV) kaum noch erweiterbar. Darüber hinaus müssen im gesamten Stadtgebiet verbindliche Luftschadstoff- und Lärmschutzgrenzwerte erreicht und dauerhaft eingehalten werden. Steigende Mobilitätskosten und der demographische Wandel verändern die Rahmenbedingungen der Mobilität. Eine stadtverträgliche, umweltgerechte und sozialverträgliche Bewältigung des zu erwartenden Mobilitätsaufkommens erfordert deshalb bei der Erschließungsplanung entsprechend den Zielsetzungen des Münchner Ver-

10 Seite 10 von 25 kehrsentwicklungsplans (VEP) eine Schwerpunktsetzung auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (zu Fuß, mit dem Rad und mit dem ÖPNV). Untersuchungsumfang Mit dem verkehrlichen Gutachten soll untersucht werden, wie das Untersuchungsgebiet mit Schwerpunktsetzung auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verkehrlich leistungsfähig und stadtverträglich unter Vermeidung von Schleichverkehren erschlossen und an das bestehende Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs und an das Straßenverkehrsnetz angebunden werden kann. Für die Erschließung innerhalb des Untersuchungsgebiets sollen nachhaltige Nahmobilitätskonzepte entwickelt und deren wesentliche Rahmenbedingungen im iterativen und eng verzahnten Abstimmungsprozess zur Erstellung eines Strukturkonzeptes eingebracht werden. Es werden vom Gutachten ebenfalls Aussagen über stufenweise, aufeinander aufbauende Entwicklungsmöglichkeiten sowie entwickelbare Teilbereiche vor Fertigstellung der nach Beschlusslage des Stadtrates vom vorgesehenen Tieferlegung der S8-Trasse zwischen Daglfing und Johanneskirchen, ggf. mittels provisorischen Erschließungsmaßnahmen, erwartet (siehe auch 2.3). Siedlungsentwicklung Das Siedlungsgebiet östlich der Bahntrasse ist historisch geprägt durch die beiden Dorfkerne Johanneskirchen und Daglfing, die durch angrenzende landwirtschaftlich genutzte Freiräume auch heute noch eine sehr ländliche Prägung aufweisen. Seit den 30er Jahren sind Einfamilienhausgebiete, einerseits in Zuordnung zu den Bahnhöfen, z.t. aber auch als inselhafte Kolonien entstanden. Die Bebauung ist mit Ausnahme der Siedlung an der Kardinal-Wendel-Straße überwiegend durch Einfamilienhausgebiete geprägt. Untersuchungsumfang Ein Gutachten soll den Baustein Siedlungsentwicklung untersuchen. Dabei sollen die Ergebnisse aus dem LaSie-Prozess, in Abhängigkeit von alternativen Erschließungskonzepten und den Zielen der Freiraumplanung ausformuliert und insbesondere im Hinblick auf mögliche bauliche Dichten und Typologien weiter konkretisiert werden. Es sollen Aussagen zur Relation neuer Siedlungsbausteine zu den vorhandenen Siedlungsinseln mit Definition der Schnittstellen, sowie der Integration der bestehende Dorfkerne Johanneskirchen und Daglfing formuliert werden. Neben konkreten Wohnbauflächen sind daraus resultierende (ursächliche), ggf. aber auch stadtteilübergreifend erforderliche Gemeinbedarfsflächen, Allgemeine Grünflächen sowie soziale und technische Infrastruktureinrichtungen zu untersuchen und in die künftigen Strukturüberlegungen zu integrieren. Wesentlich ist auch die Untersuchung der verschiedenen Abhängigkeiten von dem geplanten Bahntunnel und den damit zusammenhängenden Möglichkeiten einer verbesserten Erschließung. Es werden von dem Gutachten Aussagen über stufenweise Entwicklungsmöglichkeiten sowie entwickelbare Teilbereiche vor Fertigstellung eines Tunnels erwartet (siehe auch 2.3). Landschaftsplanerisches Gutachten Das Untersuchungsgebiet stellt einen noch großräumig erhaltenen und für München typischen Landschaftsraum dar. Wichtige und charakteristische Kernstrukturen sind die weite Niedermoorlandschaft, das typische Gewässer- und Grundwassersystem, die historischen Ortskerne mit ihrem noch vorhandenen Bezug zur offenen Landschaft (Dorfblicke), die morphologischen Besonderheiten der Lößkante und des Gütergleis-

11 Seite 11 von 25 damms sowie die raumprägenden Gehölzstrukturen und Kulturlandschaftselemente. Durch die zu erwartende Umstrukturierung der vorhanden Kulturlandschaft und des bisherigen Landschaftsbildes werden erhebliche Veränderungen und Eingriffe erfolgen. Diese werden insbesondere ausgelöst durch Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklungsmaßnahmen sowie durch notwendige Verlagerungen aktueller Nutzungen und Ausgleichserfordernisse. Untersuchungsumfang Wichtig ist, sich mit den Belangen Erholung, Ökologie, Biodiversität und Vernetzung und deren Integration in das künftige Strukturkonzept auseinanderzusetzen. Von besonderer Bedeutung sind die Themen Landschaftsbild und Klima sowie die Entwicklung von künftigen Gestaltqualitäten in den Bereichen Siedlung und Landschaft. Für den Raum liegen bereits Grundlagen und Untersuchungen zu landschaftlichen Belangen und Naturschutzaspekten vor. Auch im Fachgutachten zu Stadtrand-Landschaft der Langfristigen Siedlungsentwicklung wurden Grundlagen und Perspektiven zum Freiraum erarbeitet, die verwendet werden können. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Landschaftsbild ist auf gesamtstädtischer Ebene noch nicht erfolgt, d. h. es liegen auch für den Münchner Nordosten noch keine Aussagen vor. Für diesen Landschaftsraum ist deshalb eine Landschaftsbildbewertung durch eine vertiefende Analyse und Typisierung der Elemente und Prägungen sowie ein Leitbild zu erarbeiten und zu visualisieren. Ebenso sind eine Bewertung der klimafunktionalen Situation und daraus resultierende Anforderungen zu erarbeiten. Durch die spezielle Lage des Untersuchungsgebietes (Luftzuführungsbahn von Nordosten auf die Stadt, Kaltluftentstehungsgebiet, u.s.w.) ist die Klimawirksamkeit der Freiflächen nicht nur für das Untersuchungsgebiet, sondern auch für die vorhandenen Siedlungsteile im Münchner Osten und für angrenzende Strukturen abzuschätzen. Das Gutachten zu einer Klimafunktionskarte des Referats für Gesundheit und Umwelt wird in einem ersten Schritt gesamtstädtische Aussagen erbringen. In einem zweiten Schritt sollen teilräumliche Vertiefungen erfolgen, wobei auch der Münchner Nordosten benannt ist. Wichtig wäre, dass die klimatischen Aussagen und daraus resultierende Anforderungen und Empfehlungen für den Münchner Nordosten möglichst zeitgleich zur Erarbeitung der Strukturkonzepte und der planerischen Vertiefungsbereiche eingebracht und integriert werden können. Wegen der zu erwartenden erheblichen Veränderungen des Raums ist eine umweltrelevante Überprüfung der zu erwartenden Veränderungen und deren Eingriffe und Auswirkungen (Umweltanalyse auf FNP-Ebene) erforderlich. Die durch das Gutachten erarbeiteten Themenstellungen stellen hierfür eine wichtige Grundlage dar. In dem Landschaftsplanerischen Gutachten für den Münchner Nordosten sollen daher bearbeitet werden: Bestandsaufnahme und Eignungsbewertung Die Potenziale des Raumes sind zu erfassen, insbesondere ist eine Auseinandersetzung mit dem Landschaftsbild und den aktuellen Nutzungen erforderlich (Kulturlandschaft, Freizeitnutzungen, historische Spuren und Denkmalschutz, Landschaftsökologie und Vernetzungsaspekte). Die für eine langfristige Freiraumentwicklung wichtigen prioritären Bereiche und Strukturen sind herauszustellen. Leitidee und Freiraumentwicklung Für den Raum ist eine landschaftliche Leitidee zu entwickeln und diese in einer Konzeption zu konkretisieren und zu visualisieren. Ergebnis ist die Entwicklung ei-

12 Seite 12 von 25 nes gesamträumlichen Masterplans für den Münchner Nordosten mit Typologien der Kernelemente und Anforderungen aus Landschaftsbild und Klimaanpassung. Immissionen Das Untersuchungsgebiet ist derzeit landschaftlich und durch die vorhandenen Pferdesportnutzungen geprägt. In direkter Nachbarschaft liegen auf dem Gemeindegebiet von Aschheim Gewerbegebiete. Sowohl von den sportlichen und den gewerblichen Nutzungen als auch von den vorhandenen Schienenverkehrswegen gehen Emissionen aus, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Untersuchungsumfang Daher sollen in einem Gutachten Abhängigkeiten der baulichen Entwicklung von Einschränkungen bzgl. des Immissionsschutzes untersucht werden, die aufgrund der vorhandenen angrenzenden Gewerbebereiche, aber auch die weiterhin vorhandenen Einrichtungen für den Pferdesport und deren ggf. optimierbare Situierung. Einfließen müssen auch die zu erwartenden Immissionen, die von den künftigen Verkehrstrassen ausgehen. Interdisziplinäre Diskussion - Integriertes Gesamtkonzept Alle genannten Untersuchungen sind Grundlage für das zu erarbeitende integrierte Gesamtkonzept (Strukturkonzept) für den Raum Münchner Nordosten als auch für die Fragen und fachlichen Vertiefungen, die im Rahmen der in diesem Beschluss vorgestellten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erforderlich werden. Diese Untersuchungen müssen zeitlich parallel und eng verzahnt in einem iterativen Prozess durchgeführt werden, da zwischen den unterschiedlichen Untersuchungsfeldern inhaltliche und strukturelle Abhängigkeiten bestehen. Die unterschiedlichen und teilweise konkurrierenden oder divergierenden Belange sind in enger zeitlicher Taktung gegenseitig mit den Anforderungen aus Verkehr, Freiraum, Siedlung, Infrastruktur, Naturschutz, Klima, Energie und Ökologie sowie weiteren Aspekten zu spiegeln. Dabei sind die Flächenkonkurrenzen aufzuzeigen und Alternativen dazustellen. Dabei soll eine Betrachtung zunächst in Szenarien bzw. Varianten erfolgen. Das erste Szenario betrachtet, angelehnt an den geltenden Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, ausschließlich eine Entwicklung der Flächen orientiert an der S8. Das zweite Szenario, angelehnt an den Entwurf des Raumstrukturbilds der Gutachter, aus dem bisherigen Prozess des Projektes Langfristige Siedlungsentwicklung, betrachtet darüber hinaus im Wesentlichen die Flächen der Galopprennbahn und der Olympia-Reitanlagen. Die verschiedenen Szenarien und Varianten sollen in ein integriertes Gesamtkonzept (Strukturkonzept) in Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen münden. Ziel ist es, das Ergebnis der Untersuchungen dem Stadtrat im Jahr 2015 vorzulegen. 2.3 Stufenweises Vorgehen Die Vollversammlung hat mit dem Beschluss Ertüchtigung des Bahnknotens München: Schienenanbindung des Flughafens vom , Beschluss der Vollversammlung vom (Vorlagen-Nr / V 08238) sowie zuletzt mit Beschluss der Vollversammlung vom nochmals die Führung der S8-Trasse in einem Tunnel als Planungsgrundlage für das Areal östlich der S8-Trasse festgelegt. Gleichzeitig bedeutet dies aber, dass für die Dauer der Abstimmungen zwischen Freistaat, Bund und Bahn, die sich bisher als ausgesprochen aufwendig und schwierig erwiesen haben, der Erarbeitung der

13 Seite 13 von 25 Unterlagen, des Planfeststellungsverfahrens und des Baus des Tunnels noch mehrere Jahre vergehen werden und für die Zwischenzeit die Möglichkeit für temporäre Lösungen zur Erschließung dieser Bereiche geprüft werden muss. Daneben soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen eine Erschließung von Süden - unabhängig von der Querung der S8-Trasse - möglich ist, um zeitnah Planungsgebiete für den Wohnungsbau zu entwickeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Pferdesportflächen (Olympia-Reitanlagen, Galopprenn- und Trainingsbahn, Trabrennbahn Daglfing) zu einem Pferdesportzentrum an einem Standort entwickelt werden können. Dazu wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Untersuchungen veranlassen und Gespräche unter Beteiligung des Referats für Bildung und Sport anstoßen Strukturkonzept als Teil der Vorbereitenden Untersuchungen - Entwicklungsszenarien Wie bereits mit dem Beschluss vom dargestellt, soll in einem ersten Schritt zunächst grundsätzlich geprüft und abgegrenzt werden, welche Bereiche des gesamten Untersuchungsgebietes (siehe die drei Umgriffe in Anlage 3) eine solche Bedeutung haben, dass sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung das Instrument der Entwicklungsmaßnahme benötigen. Die Erkenntnisse aus den Ergebnissen der unter 2.2 beschriebenen Gutachten und das daraus entwickelte Strukturkonzept sollen dem Stadtrat im Jahr 2015 mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorgelegt werden. Der Umgriff für die Vorbereitenden Untersuchungen soll entsprechend angepasst werden. Dabei werden Flächen ausgeschieden, für die sich auch mittel- bis langfristig keine planerische Entwicklung abzeichnet. Die seit dem Einleitungsbeschluss vom durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass eine Reduzierung des bisherigen Umgriffs ohne das noch zu erstellende Gesamtkonzept nicht möglich ist. Erst auf Grundlage dieses Konzeptes kann prognostiziert werden, welche Flächen für ggf. notwendige Verlagerungsmaßnahmen oder auch z.b. Ausgleichsflächen notwendig sind. Klarzustellen bleibt, dass weiterhin ein maßgeblicher Teil der Flächen aus dem Umgriff nicht bebaut werden wird. Aufgabe der unter 2.2. beschriebenen Gutachten wird insbesondere sein, für den Gesamtumgriff der Vorbereitenden Untersuchungen ein oder mehrere zeitliche Entwicklungsszenarien zu definieren und zu untersuchen, welche sinnvollen Siedlungsabschnitte innerhalb eines Gesamtkonzepts denkbar und welche Erschließungsmöglichkeiten unabhängig von der Querung der S8-Trasse möglich sind. Dies beinhaltet auch Aussagen darüber, welche Siedlungsgebiete bereits vorgezogen realisierbar sind, um dem hohen Wohnungsbaubedarf und dem Druck auf den Münchner Wohnungsmarkt gerecht zu werden. Berücksichtigt wird damit auch das Zügigkeitsgebot aus dem Besonderen Städtebaurecht. Es ist dabei zu beachten, dass für eine signifikante Entwicklung von Teilflächen vor Fertigstellung des Tunnels z.t. Verkehrsbauwerke, die eine höhenfreie Querung der S8-Trasse gewährleisten, errichtet und im Rahmen eines Rechtsverfahrens genehmigt werden müssen. Neben der Erarbeitung eines Strukturkonzepts sind innerhalb der Vorbereitenden Untersuchungen zahlreiche weitere Arbeitspakete abzuarbeiten, wie die folgende Darstellung exemplarisch aufzeigen soll:

14 Seite 14 von 25 Der Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer kommt dabei vorrangige Bedeutung zu. Dabei ist von einer erheblichen Anzahl privater Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auszugehen Festlegung von Teilbereichen zur konkreten Planung Im zweiten Schritt werden im verbleibenden Bereich die weiteren Untersuchungen konkretisiert, insbesondere, ob hier die Festlegungsvoraussetzungen nach 165 Abs. 3 BauGB vorliegen. Ziel ist es, mit dem zweiten Schritt zumindest für Teile des Umgriffs für Vorbereitende Untersuchungen in die verbindliche Bauleitplanung einzusteigen und ggf. städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe für Teilbereiche vorzubereiten. Deren Ergebnis soll als Grundlage für die entsprechenden Bebauungspläne dienen. Aufgabe der konkretisierten Untersuchungen ist auch aufzuzeigen, welche zeitliche Abfolge der Siedlungsmaßnahmen in Abhängigkeit von der verkehrlichen Erschließung und der Verfügbarkeit der Flächen möglich ist. 2.4 Konzept zur Beteiligung der Betroffenen, der Öffentlichkeit, der Bezirksausschüsse und der Nachbarkommunen (stufenweises Vorgehen) Für ein Planungsgebiet dieser Größenordnung spielt die Öffentlichkeitsbeteiligung eine wesentliche Rolle. Allerdings ist es notwendig, schrittweise vorzugehen. Dazu soll neben der Entwicklung des Strukturkonzepts ein Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung unter Mitwirkung von externen Fachleuten erarbeitet werden. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig in den Diskussions- und Planungsprozess eingebunden, spätestens über das Ergebnis der Gutachten und den Entwurf eines Strukturkonzepts informiert werden. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt soll die Möglichkeit bestehen, mit der breiten Öffentlichkeit in den Dialog zu treten und ggf. Wünsche, Bedenken und Anregungen mit in die weitere Vertiefung mitzunehmen. Für getrennt realisierbare und zeitlich unabhängige Teilbereiche soll dieser Dialog fortgesetzt und anhand konkretisierter Planungen intensiviert werden. So ist auch eine sehr

15 Seite 15 von 25 frühzeitige informelle Öffentlichkeitsbeteiligung, z.b. schon vor der Auslobung von Wettbewerben zur Festlegung von Eckdaten - analog dem Vorgehen bei der Bayernkaserne - für bestimmte Teilgebiete denkbar. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch soll mit informellen Beteiligungsformaten weitgehend verzahnt durchgeführt werden. Außerdem wird die umfassende Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter und sonstige Betroffene sowie der öffentlichen Aufgabenträger) nach 165 Abs. 4 BauGB i.v.m. 137 bis 139 BauGB durchgeführt werden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll ist, eine externe Moderation einzuschalten, um gute Ergebnisse und Zufriedenheit bei Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu erzielen. Zur Kommunikation der Ergebnisse der Gutachten und des Entwurfs eines Strukturkonzepts sowie zur Überführung der Überlegungen in konkrete Planungen ab 2016 werden entsprechende Mittel mit diesem Beschluss beantragt. Zudem ist eine Abstimmung und Information mit den Nachbarkommunen vorgesehen. 2.5 Externe Steuerungsunterstützung Es erscheint aufgrund der Komplexität und der Größenordnung der Planungsaufgabe (ca. 595 Hektar - vergleichbar mit Planungen der Messestadt Riem oder Freiham) bei gleichzeitig hohem Zeit- und Erwartungsdruck sinnvoll, zu prüfen, ob ein gewisser Anteil von Projektsteuerungs- und Projektkoodinierungsaufgaben an eine externe Steuerungsunterstützung vergeben werden kann, um eine effiziente Abwicklung der Maßnahme sicher zu stellen und externes Know-How einfließen zu lassen. Im Wesentlichen würde es sich um folgende Bereiche handeln: Organisation, Information, Koordination, Dokumentation und Kommunikation Zusammenstellung der zu erwartenden Kosten und Planung der Finanzierung Planung, Kommunikation, Durchführung und Sicherstellung von Terminen, Kapazitäten und Logistik Hierfür können, grob geschätzt, Kosten in Höhe von bis zu anfallen. 3. Kosten 3.1 Personalbedarfe Das Potenzial - insbesondere das Wohnungsbaupotenzial - der Flächen im Umgriff des Einleitungsbeschlusses für den Münchner Nordosten lässt sich allerdings aufgrund der hohen Komplexität und der Größenordnung der Planungsaufgabe (ca. 595 Hektar) in fachlicher und kommunikativer Hinsicht, insbesondere in Bezug auf die verkehrliche Erschließung und die Eigentumsstruktur nur mit erheblichem planerischen, organisatorischen und verwaltungsmäßigen, aber auch partizipativen Aufwand erschließen. Der Prozess erfordert intensive fachliche Planungen und einen stark erhöhten, zeitlich engmaschigen fachlichen Austausch innerhalb des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sowie zwischen den Referaten der Landeshauptstadt und externen Dienststellen. Aufgrund der Lage am Stadtrand ist außerdem eine interkommunale Abstimmung wichtig und notwendig. Dabei stehen u.a. Problemlösungen zum Umgang mit der Landschaft und

16 Seite 16 von 25 dem Landschaftsbild und zu ausgelösten technischen und sozialen Infrastrukturmaßnahmen an. Die Berücksichtigung wichtiger Fragestellungen der Stadtentwicklung wie ökologische Stabilität und Ressourceneffizienz, soziale und kulturelle Integration, räumliche Qualität und Stadtbaukultur, ökonomische Effizienz und Information und Beteiligung der Öffentlichkeit müssen dabei ebenso in den Prozess einfließen wie konkrete Grundstücksverhandlungen. Da für die konkreten Grundstücksverhandlungen, die Ausübung von Vorkaufsrechten und die Grundstücksbewertungen das Kommunalreferat zuständig ist, weist dieses in diesem Zusammenhang bereits jetzt darauf hin, dass damit zu rechnen ist, dass dort die personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt werden müssen. Derzeit lässt sich zwar noch nicht annähernd zuverlässig der mit der Aufgabenmehrung erhöhte Aufwand abschätzen, neben den Konsequenzen für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung stehen im Kommunalreferat mit der Entwicklungsmaßnahme jedoch unter anderem zusätzlich folgende Arbeiten an: Anfangswertermittlung durch das städtische Bewertungsamt, Prüfung und ggf. Ausübung des Vorkaufsrechts, einschließlich der Grundstücksbewertung durch das städtische Bewertungsamt und eventueller gerichtlicher Durchsetzung der Ausübungsbescheide, Grundstücksverhandlungen zum freihändigen Erwerb von Grundstücken im Planungsgebiet einschließlich der Wertermittlungen durch das städtische Bewertungsamt, Erwerb der Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsgebiet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, Verwaltung der erworbenen Grundstücke durch die Abteilung Immobilienmanagement, Reprivatisierung der erworbenen Fläche durch die Abteilung Immobilienservice. So bleibt zum Beispiel abzuwarten, ob der erforderliche Arbeitsaufwand mit den zwei zusätzlichen Akquisestellen, die dem Kommunalreferat mit dem Beschluss Wohnen in München V (befristet bis 2016) für das ganze Stadtgebiet genehmigt wurden, zu bewältigen sind. Das Instrument des Besonderen Städtebaurechts wurde von der Landeshauptstadt bislang noch nie in diesem Umfang auf Flächen mit vorwiegend kleinteiliger privater Eigentumsstruktur angewandt. Eine sehr große Rolle wird die formelle wie informelle Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. -arbeit darstellen und muss daher konzeptionell erarbeitet werden. Davon hängt wesentlich die Akzeptanz, aber auch die Rechtssicherheit der städtischen Planungen ab. Sie erfordern deshalb eine intensive, fundierte Befassung mit den einzelnen Themenschwerpunkten, um die Abwägung sicher zu stellen. Den Spagat zwischen dem hohen Erwartungsdruck und den zu erwartenden unterschiedlichen Interessen der Betroffenen und der Stadtgesellschaft insgesamt auf der einen Seite und dem Gebot der Zügigkeit aufgrund der Anwendung des Besonderen Städtebaurechts (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) auf der anderen Seite gilt es zu bewältigen. Daneben müssen notwendige politische Abstimmungen und Entscheidungen herbeigeführt werden.

17 Seite 17 von 25 Folgende Schritte und daraus resultierende Aufgabenpakete sind u.a. zur Durchführung der oben genannten Planungen notwendig: Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (Siehe auch unter Kap. 2.3) und Prüfung der Anwendung des Besonderen Städtebaurechts Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Gutachten mit Entwicklung von konkreten Leistungsbildern Entwicklung des integrierten Gesamtkonzepts (Strukturkonzept) für den Raum Münchner Nord-Osten unter Berücksichtigung der Anforderungen aus Freiraum, Siedlung, Infrastruktur, Verkehr, Naturschutz, Klima, Energie, Ökologie und weiteren Aspekten Entwicklung eines Konzepts zur Beteiligung der Betroffenen, der Öffentlichkeit, der Bezirksausschüsse und der Nachbargemeinden in einem stufenweisen Vorgehen Definition von Entwicklungsstufen und Entwicklungsbereichen, insbesondere in Abhängigkeit vom geplanten S-Bahn-Tunnel Verhandlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Konkretisierung des Strukturkonzepts für verschiedene, noch zu definierende Teilbereiche und Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (z.b. Durchführung von Workshops, Wettbewerben, u.ä.) Städtebauliche Begutachtung für diesen Bereich, um nicht durch kurzfristige Planungen, die langfristigen Möglichkeiten einzuschränken oder gar unmöglich zu machen Durchführung der Vorbereitenden und Verbindlichen Bauleitplanung nach Konkretisierung der Teilgebiete mit anschließender Umsetzung. Diese Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar, da im Bereich Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen bereits zahlreiche große und sehr große städtebauliche Planungsverfahren durchgeführt werden, bei denen in der Regel auch besondere Prozesse zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Anwendung kommen: Nordhaide (Abschluss der Maßnahme) Ackermannbogen Funkkaserne Prinz-Eugen-Kaserne Bayernkaserne Gymnasium München Nord, Eliteschule des Sports Ausbesserungswerk Freimann Campus für Innovation und Forschung südlich des Ausbesserungswerk Freimann Erweiterung BMW FIZ (FIZ Nord Nord) Kronprinz-Rupprecht-Kaserne, Höherwertiges Gewerbe Kronprinz-Rupprecht-Kaserne, Sportpark München Nord sowie der in dieser Vorlage beschriebene Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Münchner Nordosten; Im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom , im Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom und erneut im Beschluss der Vollversammlung vom wurden die Rahmenbedingungen und die Proble-

18 Seite 18 von 25 matik bei der Vergabe von Planungsleistungen an Private dargestellt. Dabei wurde aufgezeigt, dass der Beschleunigungseffekt bei Fremdvergaben begrenzt ist, da im wesentlichen Umfang Abgleichs- und Steuerungsaufgaben anfallen und angefangen vom komplexen Vergabeverfahren zudem ein erheblicher Betreuungs- und Bearbeitungsaufwand zu leisten bleibt. Gleichwohl macht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in aller Regel von der Vergabe von Gutachten und Planungsleistungen an Private vermehrt Gebrauch, vor allem wenn abwägungsrelevante Belange, wie zu prüfende und zu bewertende Kriterien im Umweltbericht, im Artenschutz oder bei sonstigen Umweltbelangen erhoben und bewertet werden müssen. Neben der Vergabe an Externe ist zusätzlich eine Verstärkung des bestehenden Bereichs Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen zur Bewältigung der wichtigen Planungs- und Steuerungsaufgaben notwendig, insbesondere um die großen Planungen zur Baurechtsschaffung für den Wohnungsbau voranzutreiben. Dazu sind voraussichtlich auch organisatorische Anpassungen notwendig, wie sich dies in der Vergangenheit bereits bei vergleichbar großen und anspruchsvollen Projekten (Messestadt Riem, Freiham) bewährt hat. Auch bei der Stadtentwicklungsplanung (Räumliche Entwicklungsplanung und Verkehrsplanung) werden durch diesen Planungsprozess zusätzliche Kapazitäten gebunden werden, insbesondere zur Erarbeitung des Strukturkonzepts und zur Unterstützung bei der Vergabe. Im einzelnen stellt sich der Personalbedarf im Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt dar: Hauptabteilung II - Stadtplanung 1 Stelle Hauptsachb. Bauleitplanung, A 14 Technischer Dienst, 4. Qualifikationsebene Planungseinleitende Tätigkeiten Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach 165 Abs. 4 i.v.m. 141 BauGB einschließlich der Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten (KoFi) Erstellen von verbindlichen Bauleitplänen Verfassen von Beschlussvorlagen Planung, Konzeption und Durchführung von Wettbewerbsverfahren und Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung an der Vergabe und fachlichen Betreuung notwendiger Gutachten Abstimmung und Kommunikation zwischen den an der Planung beteiligten städtischen Dienststellen und externen Beteiligten Mitwirkung an informellen Planungen Mitwirkung beim Einvernehmen der Gemeinde 1 Stelle Sachb. Bauleitplanung, E 12 Technischer Dienst, 3. Qualifikationsebene Planungseinleitende Tätigkeiten Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach 165 Abs. 4 i.v.m. 141 BauGB einschließlich der Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten (KoFi) Erstellen von verbindlichen Bauleitplänen Mitwirkung an informellen Planungen Mitwirkung an Wettbewerbsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung beim Einvernehmen der Gemeinde Stellungnahmen für die Begutachtung

19 Seite 19 von 25 Erledigung von Behördenpetitionen (Berichtswesen). 1 Stelle Sachb. Bauleitplanung, A 11 Verwaltungsdienst, 3. Qualifikationsebene Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach 165 Abs. 4 i.v.m. 141 BauGB Vorbereitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren Planungsbegleitende Tätigkeiten Erledigung von Behördenpetitionen (Berichtswesen). 1 Stelle Grünplanung, E 11 technischer Dienst: 3. Qualifikationsebene Mitwirkung bei der Erarbeitung von landschaftsplanerischen Gutachten Mitwirkung bei der Erarbeitung von landschaftlichen Strukturkonzepten Erarbeitung von Grünordnungsplänen und landschaftlichen Rahmenplänen Mitwirkung an Wettbewerben und Öffentlichkeitsverfahren Mitwirkung an informellen Planungen. Hauptabteilung I Stadtentwicklungsplanung 1 Stelle Sachb. Verkehrsplanung, E 13 Technischer Dienst, 4. Qualifikationsebene Fachliche Begleitung des stadtweiten Prozesses zur Bearbeitung von Rahmenkonzepten und Bauleitplänen im Rahmen der beschleunigten Umsetzung von Baurechtsschaffungen für den Wohnungsbau. Konzeption verkehrlicher Vorgaben gemäß der verkehrlichen Ziele, Handlungsprogramme und Maßnahmenkonzepte des Verkehrsentwicklungsplans 2006, des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans der LHM. Fachliche Betreuung bei der Entwicklung verkehrlicher Erschließungskonzepte im Rahmen der Bauleitplanung Erarbeitung flankierender verkehrlicher Maßnahmenkonzepte und Handlungsprogramme (z.b. ergänzende Infrastrukturmaßnahmen des ÖV und IV, Parkraumkonzepte, Nahmobilitätskonzepte), die als Voraussetzung für die Realisierung von Projekten im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen unter der besonderen Betonung der verkehrlichen Aspekte für den Wohnungsbau notwendig sind Entwicklung projektbezogener integrierter Maßnahmenkonzepte zur Sicherstellung einer Nahmobilität mit umweltverträglichen Verkehrsmitteln und gendergerechter Barrierefreiheit Entwicklung projektbezogener integrierter Maßnahmenkonzepte zur Sicherstellung einer ressourcenschonenden und wirtschaftlichen Abwicklung des miv, z.b. mittels Parkraumbewirtschaftungskonzepten. 1 Stelle Sachb. Räumliche Entwicklungsplanung, A 14, Technischer Dienst, 4. Qualifikationsebene Konzeptionelle und strategische Erarbeitung und Begleitung der Strukturplanung für den Münchner Nordosten Mitwirkung bei der Vergabe und fachlichen Betreuung notwendiger Gutachten Abstimmung und Kommunikation zwischen den an der Planung beteiligten städtischen Dienststellen und externen Beteiligten Erstellen von Beschlussvorlagen.

20 Seite 20 von 25 Die Personalkosten stellen sich wie folgt dar: Zeitraum Stelleneinwertung Mittelbedarf Produktleistung A E A E A E Die Sachkosten stellen sich wie folgt dar: Ein-/ Auszahlungen Personalauszahlungen* Beamte** Angestellte Sachauszahlungen - Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@m sowie Arbeitsplatzkosten - Arbeitsplatzersteinrichtung - Gutachten (Landschaft Siedlung Verkehr Immissionen ) - Öffentlichkeitsbeteiligung - externe Steuerungsunterstützung Transferauszahlungen Summe Auszahlungen Einzahlungen Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente dauerhaft ab ab ab VZÄ einmalig in in in in 2014

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