TECHNISCHEN UNIVERSITÄT MÜNCHEN

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1 Studienplan für den wissenschaftlichen Bachelorstudiengang BAUINGENIEURWESEN an der TECHNISCHEN UNIVERSITÄT MÜNCHEN eingeführt: WS 2005 / 2006 Beschluss des Fachbereichsrats vom

2 Seite 2 Inhalt 1 Allgemeines Studienfachberatung Praktikum Grundstudium Zulassungsvoraussetzung, Anmeldung, Fristen Studienbegleitende Bachelorvorprüfungen Wiederholungen, Maluspunktekonto Sonderregelung für Wiederholungsprüfungen der *-Fächer Sonderregelungen Fächer Chemie / Physik Kuturwissenschaftliches Kolleg Prüfungsausschuss Prüfungszeitraum Hauptstudium Studienbegleitende Bachelorprüfungen Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Fristen Studienbegleitende Bachelorprüfungen Wiederholungen, Maluspunktekonto Prüfungsausschuss Prüfungszeiten Grundfächer im 4. Semester Berufsbildbezogene Fächerkombinationen im 5. und 6. Semester Fächerkombination konstruktiv berechnungsorientiert Fächerkombination konstruktiv ausführungsbezogen Fächerkombination Umwelt, Wasser, Boden Fächerkombination Verkehr Bachelorarbeit Zulassung zur Bachelorarbeit Zeitlicher Ablauf Abgabe und Benotung Zeugnis, Mittelnote der Bachelorprüfung... 20

3 Seite 3 8 Übergang zum Masterstudium Anlagen Studienberatung, Studiendekan, Studienkommission Praktikantenamt Prüfungsangelegenheiten verwendete Abkürzungen: StO = Studienordnung; FPO = Fachprüfungsordnung; ADPO = Allgemeine Diplom-Prüfungs- Ordnung SWS = Semesterwochenstunden; ECTS European Credit Transfer System; Credits = Leistungspunkte VP = Vorprüfung; HP = Hauptprüfung; P = Pflicht; WP = Wahlpflicht; W = Wahl Anmerkung zu Credits und dem ECTS: Der Wert der Credits im Vergleich zu SWS ergibt sich aus dem europaweit vereinbarten Prinzip, dass bei intensivem Studium in einem Semester 30 Credits erworben werden. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch: Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.

4 Seite 4 1 Allgemeines Der vorliegende Studienplan ergänzt und konkretisiert die Studienordnung (StO) und die Fachprüfungsordnung (FPO) des Bachelorstudienganges Bauingenieurwesen. Zudem werden Hinweise und Erläuterungen zu den Regelungen der FPO und StO gegeben; der Studienplan soll den Studenten wie ein Handbuch dienen. In Zweifelsfällen sind die Bestimmungen der Studienordnung (Fassung vom ) und der Fachprüfungsordnung (Fassung vom ) maßgebend. Der Studiengang wurde mit Wirkung zum für alle Studienanfänger zum WS 2005/2006 neu eingeführt und ersetzt in Kombination mit dem Masterstudiengang Bauingenieurwesen den bisherigen Diplomstudiengang. Der Bachelorstudiengang ist im Grund- und Hauptstudium weitgehend übereinstimmend mit dem zu WS 2003/2004 neu strukturierten Diplomstudiengang. Studierende können sich demnach gut mit älteren Studienkollegen über den Studienablauf austauschen. Im gesamten Studium werden die Lehrveranstaltungen als Kurse im freien Wechsel von Vorlesungseinheiten und Übungseinheiten durchgeführt. Kritik und Verbesserungsvorschläge sind an die Studienkommission zu richten. Das Bachelorstudium des Bauingenieurwesens an der Technischen Universität München gliedert sich in zwei Blöcke: - Grundstudium mit drei Fachsemestern im Umfang von 90 Credits (Punkte des European Credit Transfer System, ECTS) wird mit der Vorprüfung (VP) abgeschlossen wird. Im Grundstudium werden naturwissenschaftliche, fachliche und ergänzende Grundlagen vermittelt. Dabei findet ein kultur-wissenschaftliches Fach mit 2 SWS Berücksichtigung. Die Prüfungen sind studienbegleitend. Bei einigen zentralen Fächern sind die Studenten automatisch zu den Prüfungen angemeldet. - Hauptstudium mit 90 Credits: Im 4. bis 6. Fachsemester wird Grundwissen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen des Bauingenieurwesens vermittelt. Die meisten Fächer sind in Grundkurse und ergänzende Kurse aufgeteilt. Zur Bildung einer breiten Wissensbasis im Bauingenieurwesen sind viele Grundkurse für alle Studenten verbindlich. Darüber hinaus ist eine erste Profilbildung vorgesehen, für die vier profilbildende Kombinationen von Grundfächern bzw. Ergänzungen empfohlen werden. Im Detail bestehen Wahlmöglichkeiten, um in der beschränkten Ausbildungszeit den individuellen Interessen und Stärken der Studenten gerecht zu werden, ohne auf eine wissenschaftlich gebotene Tiefe verzichten zu müssen. Das Hauptstudium schließt mit der Anfertigung einer Bachelorarbeit in der Regel im 6. Fachsemester ab. Mit dem Abschluss des Bachelorstudienganges kann das Studium im Rahmen von weiterführenden Masterstudiengängen aus dem direkten und benachbarten Umfeld des Bauingenieurwesens fortgesetzt werden.

5 Seite 5 Zur Erlangung einer umfassenden Ausbildung und Berufsqualifizierung als Bauingenieur empfiehlt die der Technischen Universität München dringend, das Studium im Rahmen des Masterstudienganges Bauingenieurwesen fortzusetzen. 2 Studienfachberatung Der Studiendekan vertritt in besonderem Maß die Belange der Lehre und vermittelt zwischen den Lehrenden und Studenten und ist in oberster Instanz auch für die Studienfachberatung und studienbezogene Informationsveranstaltungen verantwortlich. Der derzeitige Ansprechpartner der Studienfachberatung ist Anlage 3 zu entnehmen. Die Studienfachberatung sollte unbedingt aufgesucht werden, bei - Nichtbestehen von Wiederholungsprüfungen, - Studienwechsel an eine andere Hochschule, - Studienwechsel von einer anderen Hochschule an die TUM. Die Studienfachberatung erstellt und koordiniert die Stundenpläne der jeweiligen Fachsemester. Sie hat zudem die Aufgabe, die folgenden Informationsveranstaltungen zu organisieren und ggfs. zu leiten: - Informationsveranstaltung für Studieninteressenten jeweils im Frühjahr / Sommer, auf die an Schulen und im Internet hingewiesen wird. Bei der Immatrikulation werden die Studienanfänger über die Einführungsveranstaltung zu Beginn des Wintersemesters informiert. - Einführungsveranstaltung der Studienanfänger in den ersten Tagen des Wintersemesters (in Kooperation mit der Fachschaft Bau-Vermessung) - Informationsveranstaltung zur Wahl der profilbezogenen Fächerkombinationen im Grundfachstudium im vierten Studiensemester (Sommersemester) 3 Praktikum Im Rahmen des Studiums müssen insgesamt 11 Wochen Praktikum nachgewiesen werden. Eine Woche davon entfällt auf das Vermessungspraktikum, das vom Lehrstuhl für Geodäsie angeboten wird und Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung in Vermessungskunde ist. Die verbleibenden 10 Wochen, die in Betrieben des Bauhauptgewerbes und/oder Betrieben der Baustoff erzeugenden Industrie abgeleistet werden müssen und bei denen ausschließlich handwerkliche Tätigkeiten zu verrichten sind, müssen zur Zulassung zur Bachelorarbeit anerkannt worden sein. Die Anerkennung erfolgt über das Praktikantenamt (siehe Anlage 3). Das dort erhältliche und auch über die Homepage der Fakultät erreichbare Merkblatt enthält alle Regelungen. Es wird dringend empfohlen, das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren, da die Prüfungen in den vorlesungsfreien Zeiten die zusammenhängenden Zeiten für ein Praktikum stark einschränken. Die Fakultät empfiehlt und unterstützt darüber hinaus weitere Praktika, zweckmäßigerweise nach Abschluss der ersten Grundfächer und vorteilhaft auch im Ausland, die Einblicke und erste Erfahrungen in den Ingenieurbereich bieten. Die Anerkennung eines Freisemesters wird von der Fakultät gefördert, wenn ein zusätzliches Praktikum von mehr als 12 Wochen Dauer nachgewiesen wird.

6 Seite 6 4 Grundstudium Im Grundstudium in den ersten drei Semestern werden fachbezogene Grundlagenkenntnisse vermittelt. Hier sollen sich die Studenten im Fach orientieren und die technisch - naturwissenschaftliche Basis für ihr weiteres Studium erlernen. Die einzelnen Fächer des Grundstudiums werden studienbegleitend am Ende jeden Semesters abgeprüft. Jede Fachprüfung zählt als ein Teil der Vorprüfung; nach Bestehen aller Fachprüfungen wird anhand der Einzelergebnisse eine Gesamtnote der Bachelorvorprüfung ermittelt und es wird ein Zeugnis der Vorprüfung ausgestellt. Die Gewichtung der einzelnen Fachprüfungen erfolgt im Maße der vergebenen Credits. Insgesamt müssen im Grundstudium 90 bzw. 92 erlangt werden; in die Gewichtung fließen 86 Credits ein (siehe hierzu 4.4 Sonderregelungen). 4.1 Zulassungsvoraussetzung, Anmeldung, Fristen Mit der Immatrikulation zum Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist man automatisch für alle Bachelorvorprüfungen zugelassen. Ausnahmen ist das Fach Vermessungskunde: Zulassungsvoraussetzung ist hier die erfolgreiche Teilnahme am einwöchigen Vermessungskundepraktikum im Anschluss an das Sommersemester. Die Anmeldung zu den Vorprüfungen erfolgt über den entsprechenden Prüfungsausschuss. Die Anmeldung kann nur zu bestimmten Terminen stattfinden, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Zu den in 4.2 stehender Tabelle mit * gekennzeichneten Fächern ist der Student automatisch nach dem ersten bzw. zweiten Semester angemeldet. Diese Prüfungen müssen zu diesem Zeitpunkt erstmalig abgelegt werden, bei Nicht-Antritt gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die FPO besagt, dass sich der Student so rechtzeitig zu den Prüfungen der Diplomvorprüfung anmelden soll, dass er diese bis zum Ende des dritten Semesters vollständig abgelegt hat. Es ist zu beachten, dass gemäß der Regelungen der Allgemeinen Diplom-Prüfungs-Ordnung (ADPO) die Bachelorvorprüfung als abgelegt und nicht bestanden gilt, wenn sich bis zum Ende des vierten Fachsemesters nicht erstmalig zur Prüfung angemeldet wird. Das Studium muss danach zwingend so geplant werden, dass der Student möglichst zum Ende des dritten und spätestens zum Ende des vierten Semesters alle Prüfungen der Bachelorvorprüfung vollständig abgelegt hat. 1 Bei nicht bestandenen Prüfungen im Umfang von mehr als 50 Credits sind keine Zweitwiederholungen von Prüfungen möglich, das heißt das Studium muss in diesem Falle beendet werden. Die Studieninhalte sind auf drei Semester verteilt so koordiniert, dass für die Studenten am Ende jeden Semesters eine in etwa gleiche Prüfungsbelastung entsteht. Sollten sich weniger als vier Studenten zu einer schriftlichen Prüfung angemeldet haben, so besteht die Möglichkeit die Prüfung mündlich abzuhalten. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten; spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin muss das Stattfinden der mündlichen Prüfungen bekannt gegeben werden. 1 Anmerkung: Prüfung ablegen ist nicht gleichbedeutend mit Prüfung bestehen.

7 Seite Studienbegleitende Bachelorvorprüfungen Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über: - die nach jedem Semester abzulegenden Prüfungen - Art, Dauer und Gewichtung der Prüfung - u. U. geforderte Studienleistungen während des Semesters Für die mit * gekennzeichneten Fächer ist man automatisch im ersten bzw. zweiten Semester angemeldet. Soweit nicht anders vermerkt, ist bei schriftlichen Prüfungen die Benutzung von Studienunterlagen, Büchern und einfachen wissenschaftlichen Taschenrechnern zugelassen. Fach SWS Credits Prüfungsart Dauer [min.] Bemerkung Nach dem ersten Semester Höhere Mathematik I * 6 8,0 schriftlich 120 Übungsschein muss erbracht werden Chemie 2 2,0 schriftlich 45 Hilfsmittel: Taschenrechner Technische Mechanik I für Bauingenieure * 4 5,0 schriftlich 60 zus. Anerkennung von 8 Hausübungen Baustoffkenngrößen * 2 3,0 schriftlich 45 Konstruktionswerkstoffe I * 2 2,5 schriftlich 45 Tragwerkslehre I * 2 3,0 schriftlich 45 ohne Hilfsmittel Bauphysik I 2 2,5 schriftlich 45 Methoden der Darstellung 2 2,5 schriftlich 60 Betriebswirtschaft 2 2,5 schriftlich 60 Hilfsmittel: Taschenrechner

8 Seite 8 Nach dem zweiten Semester Höhere Mathematik II * 6 8,0 schriftlich 120 Übungsschein muss erbracht werden Physik 2 2,0 schriftlich 60 Technische Mechanik II für Bauingenieure * 4 5,0 schriftlich 60 zus. Anerkennung von 8 Hausübungen Konstruktionswerkstoffe II* 4 5,0 schriftlich 90 zus. anerkannte Teilnahme am Praktikum Tragwerkslehre II * 2 2,5 schriftlich 60 Bauphysik II 2 3,0 schriftlich 45 Baukonstruktion I 2 2,5 schriftlich 60 ohne Hilfsmittel Vermessungskunde 2 3,0 schriftlich 45 Zulassungsvor.: Vermessungspraktikum Technische Mechanik III für Bauingenieure Nach dem dritten Semester 2 3,0 schriftlich 60 Geologie für Bauingenieure 2 2,5 schriftlich 60 Hilfsmittel: Taschenrechner Grenztragzustände, Zuverlässigkeitstheorie, Traglastverfahren 2 3,0 schriftlich 60 Baukonstruktion II 2 3,0 mündlich in Gruppen Computerorientierte Methoden im Bauwesen 30 Abgabe der Konstruktionsübung 4 5,5 mündlich 30 ohne Hilfsmittel Berechnung von Tragwerken 4 5,5 schriftlich 90 Hilfsmittel nach Angabe des Dozenten Hydromechanik 4 5,5 schriftlich 90 Kulturwissenschaftliches Kolleg 2 2,0 Teilnahmebeleg Hinweise: - Zum Bestehen der Prüfung im Fach Konstruktionswerkstoffe II muss die zugehörige Fachprüfung mit Erfolg abgelegt und ein anerkannter Nachweis über die Teilnahme am zugehörigen Werkstoffpraktikum erbracht werden. - Die Prüfungen in den Fächern "Technische Mechanik II für Bauingenieure" und "Technische Mechanik II für Bauingenieure" sind nur bestanden, wenn jeweils die zugehörige Fachprüfung mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurde und der Student jeweils einen anerkannten Nachweis über die Bearbeitung von 8 Hausübungen erbringt. - Die Prüfungen in den Fächern "Höhere Mathematik I" und "Höhere Mathematik II" sind nur bestanden, wenn jeweils die zugehörige Fachprüfung mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet

9 Seite 9 wurde und der Student jeweils einen Übungsschein für das Fach erworben hat. Der Umfang an zu bearbeitenden Aufgaben zum Erwerb des Übungsscheines wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 4.3 Wiederholungen, Maluspunktekonto Für jeden Studenten wird beim Ausschuss für die Bachelorprüfung ein Maluspunktekonto geführt. Wird eine Prüfung nicht bestanden, so wird die entsprechende Anzahl an Credits auf dem Maluspunktekonto addiert. Das Maluspunktekonto kann nicht getilgt werden; auch nach Bestehen der Wiederholungsprüfung bleiben die entsprechenden Maluspunkte erhalten. Nach Nicht-Bestehen einer Prüfung muss die Wiederholungsprüfung zum nächst möglichen Zeitpunkt (= ein Semester später) abgelegt werden; man ist automatisch dazu angemeldet. Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur zulässig, wenn auf dem Maluspunktekonto nicht mehr als 50 Credits geführt sind. Eine dritte Wiederholungsprüfung ist von vornherein ausgeschlossen. Ist in einem Prüfungsfach eine zweite Wiederholung notwendig und führt das Maluspunktekonto mehr als 50 Credits, so darf der Student die zweite Wiederholungsprüfung nicht antreten und wird zwangsexmatrikuliert. Eine erste Wiederholungsprüfung ist auch dann möglich, wenn das Maluspunktekonto mehr als 50 Credits führt. Beispiel: Student A nimmt im ersten Semester an keiner Prüfungen teil. Damit gelten die mit * gekennzeichneten Fächer als erstmals nicht bestanden; Sein Maluspunktekonto beträgt: ,5 + 3 = 21,5 Credits. Im zweiten Semester ist er neben den mit * gekennzeichneten Fächern außerdem zu den ersten Wiederholungsprüfungen verpflichtend angemeldet. Höhere Mathematik I und II, Technische Mechanik I und II sowie Konstruktionswerkstoffe II werden nicht bestanden; Maluspunktekonto 21, = 52,5 Credits. Die zweiten Wiederholungsprüfungen in Höhere Mathematik I und Mechanik starrer Körper sind nicht mehr zulässig, da Student A mehr als 50 Credits auf seinem Maluspunktekonto führt. Student A muss das Studium beenden! Sonderregelung für Wiederholungsprüfungen der *-Fächer Wurde eine Prüfung in einem der mit * gekennzeichneten Pflichtfächer mit der Note 4,3 nicht bestanden, so besteht die Möglichkeit einer mündlichen Wiederholungsprüfung. Die Lehrstühle sollen die mündliche Wiederholungsprüfung möglichst zeitnah, in der Regel zu Beginn des darauf folgenden Semesters, durchführen. Nach Bekanntgabe der Termine müssen sich die Studenten, die von dieser Regelung Gebrauch machen, bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin zu der mündlichen Wiederholungsprüfung anmelden; die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Bei Anmeldung und Nichterscheinen gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden.

10 Seite Sonderregelungen Fächer Chemie / Physik Im Grundstudium sind die Fächer Chemie und Physik enthalten. Auf entsprechenden Antrag wird auf eine Prüfung in einem der Fächer verzichtet, wenn während der Gymnasialausbildung ein Leistungskurs oder ein entsprechender zweijähriger Grundkurs in einem der beiden Fächer erfolgreich absolviert wurde. Ein Student muss sich in mindestens einem Fach prüfen lassen und erhält dafür 2 Credits; hat er weder Physik noch Chemie während der Gymnasialausbildung belegt, muss er in beiden Fächern Vordiplomsprüfungen ablegen und erhält dafür 4 Credits. Entsprechende Anträge sind zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung zur Prüfung beim Prüfungsausschuss erhältlich und müssen mit der Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen des ersten Semesters abgegeben werden. Konnte auf eine Prüfung verzichtet werden, so erscheint im Vordiplomszeugnis die Formulierung durch Grund- / Leistungskurs während der Gymnasialausbildung nachgewiesen. Die Studienleistungen in den Fächern Chemie und / oder Physik werden nicht zur Bildung der Gesamtnote der Bachelorvorprüfung heran gezogen. Ebenso werden bei Nichtbestehen einer Prüfung keine Credits auf das Maluspunktekonto verbucht. Die Bachelorvorprüfung gilt allerdings nur als bestanden, wenn in beiden Fächern ausreichende Schul- bzw. Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Die Fakultät empfiehlt allen Studenten, die Vorlesungen und Übungen in beiden Fächern zu besuchen, auch wenn nur in einem der Fächer eine Prüfung abgelegt werden muss Kuturwissenschaftliches Kolleg Im Rahmen des kulturwissenschaftlichen Kollegs muss keine schriftliche / mündliche Prüfung abgelegt werden. Der Nachweis kann z. B. auch über regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgen. Eine geeignete Veranstaltung zum kulturwissenschaftlichen Kolleg ist die von der Bauingenieur und im Wintersemester angebotene Vorlesungsreihe Geschichte des Bauingenieurwesens. Im Rahmen der Carl-von-Linde Akademie bestehen darüber hinaus weitere Veranstaltungsangebote, deren Wahrnehmung entsprechend anerkannt werden kann. Die Diplomvorprüfung gilt nur als bestanden, wenn die erfolgreiche Teilnahme am kulturwissenschaftlichen Kolleg nachgewiesen werden kann. Die erzielten Credits werden nicht in die Mittelwertbildung der Vordiplomsnote eingerechnet. 4.5 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss regelt alle mit der Bachelorvorprüfung in Verbindung stehenden Angelegenheiten; Ansprechpartner siehe Anlage 3.

11 Seite Prüfungszeitraum Der Zeitraum der Prüfungen der Diplomvorprüfungen umfasst zwei bis drei Kalenderwochen. Der Prüfungszeitraum soll zwei oder drei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters beginnen. Aus organisatorischen Gründen kann vom zeitlichen Ablauf abgewichen werden. Die genauen Prüfungstermine werden spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn, auf jeden Fall noch innerhalb der Vorlesungszeit durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. 5 Hauptstudium Im Hauptstudium im vierten bis sechsten Semester wird Grundwissen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen des Bauingenieurwesens vermittelt. Es baut auf dem Grundstudium auf. Es werden Kurse mit einem Gesamtumfang von 106 SWS angeboten. Durch Kombination von Kursen mit einem Mindestumfang von 68 SWS soll eine erste berufsbildbezogene Profilbildung vorgenommen werden. Die meisten Fächer sind in Grundkurse und darauf aufbauende ergänzende Kurse aufgeteilt. Zur Bildung einer breiten Wissensbasis in allen Bereichen des Bauingenieurwesens sind viele Grundkurse für alle Studenten sowie 2 SWS Recht verbindlich. Sie werden vor allem im vierten Fachsemester angeboten. Im fünften und sechsten Semester beginnt die Profilbildung, für die vier berufsbildbezogene, zweckmäßige Kombinationen von Grundfächern bzw. Ergänzungen empfohlen werden. Im Detail bestehen Wahlmöglichkeiten, um in der beschränkten Ausbildungszeit den individuellen Interessen und Stärken der Studenten gerecht zu werden, ohne auf eine wissenschaftlich gebotene Tiefe verzichten zu müssen. Im Hauptstudium sind ergänzend zum Grundstudium 4 SWS Mathematik enthalten. Dabei soll der Ergänzungskurs Mathematik entsprechend der gewählten berufsbildbezogenen Profil-Prägung Differenzierungen ermöglichen (siehe Abschnitt 5.3). Im Rahmen des Hauptstudiumsstudiums müssen insgesamt 68 SWS bzw. 84 Credits belegt und über bestandene Prüfungen nachgewiesen werden. Die Bachelorarbeit wird mit 6,0 Credits bewertet. Je nach individueller Leistungsfähigkeit wird den Studenten empfohlen, das hoch qualifizierte Angebot zu nutzen und sich über das Mindestkontingent hinaus fachbezogenes Wissen anzueignen. Werden über das geforderte Maß hinaus Prüfungen in Wahlpflichtfächern abgelegt, so werden bei Bildung der Mittelnote der Bachelorprüfung nur die besten Studienleistungen gewertet. Die vier von der Fakultät vorgeschlagenen Grundfach-Profile und gleichzeitig eine Übersicht über alle angebotenen Fächer sind in Anlage 1 gegeben.

12 Seite Studienbegleitende Bachelorprüfungen Im vierten bis sechsten Semester wird wiederum studienbegleitend im Anschluss an jedes Fachsemester geprüft. Die Einzelprüfungen sind Bestandteil der Bachelorprüfung Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Fristen Eine Voraussetzung für die Zulassung zu den studienbegleitenden Bachelorprüfungen ist die bestandene Vorprüfung. Auf Antrag beim Ausschuss für Bachelorprüfungen können Prüfungen des Grundstudiums aber bereits abgelegt werden, wenn im Rahmen der Bachelorvorprüfung mindestens 72 Credits erreicht worden sind. Anträge sind beim Prüfungsausschuss erhältlich. Die Zulassungsvoraussetzungen zu den einzelnen Teilprüfungen werden von den einzelnen Lehrstühlen / Fachgebieten geregelt; in Anlage 2 sind die zu erbringenden Zulassungsvoraussetzungen aufgeführt. Ebenso sind hieraus die jeweiligen Prüfungsmodalitäten der zugehörigen Bachelorprüfung zu entnehmen. Leistungen zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen dürfen innerhalb der Meldefristen beliebig oft wiederholt werden. Die Anmeldung zu den studienbegleitenden Bachelorprüfungen erfolgt über den Prüfungsausschuss. Ein Student soll sich so zu den einzelnen Prüfungen anmelden, dass er die studienbegleitenden Prüfungen des Hauptstudiums bis zum Ende des 9. Semesters abgeschlossen hat Studienbegleitende Bachelorprüfungen Die Fächer des Hauptstudiums werden ebenso studienbegleitend am Ende des jeweiligen Semesters geprüft. Eine automatische Anmeldung zu bestimmten Fächern gibt es nur bei Wiederholungsprüfungen. Den Studenten ist es somit freigestellt, wann sie ihre Prüfungen ablegen. Es wird empfohlen, die studienbegleitenden Prüfungen jeweils im unmittelbaren Anschluss an das Semester, in dem die Fachinhalte vermittelt wurden, abzulegen. Die Prüfungen können schriftlich, mündlich oder aus einer Kombination aus Studienarbeit und mündlicher Prüfung erfolgen. In Anlage 2 sind die jeweiligen Prüfungsmodalitäten aufgeführt. Sollten sich weniger als vier Studenten zu einer schriftlichen Prüfung angemeldet haben, so besteht die Möglichkeit, die Prüfung mündlich abzuhalten. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten; spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin muss das Stattfinden der mündlichen Prüfungen bekannt gegeben werden Wiederholungen, Maluspunktekonto Bei Nichtbestehen einer Prüfung gilt der Student zur Wiederholungsprüfung zum nächst möglichen Termin automatisch als gemeldet. Für jeden Studenten wird beim Prüfungsausschuss ein Maluspunktekonto geführt. Die Maluspunktekonten im Rahmen des Grundstudiums (Vorprüfung) und des Hauptstudiums sind voneinander unabhängig, im Rahmen der Vorprüfung angesammelte Maluspunkte werden also bei Prüfungen

13 Seite 13 im Rahmen des Hauptstudiums nicht berücksichtigt. Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur dann möglich, wenn auf dem Maluspunktekonto der Bachelorprüfung maximal 50 Credits geführt werden. Das Maluspunktekonto kann nicht getilgt werden. Die Bachelorarbeit gilt in diesem Sinn nicht als Fachprüfung, Zweitwiederholungsprüfungen sind also auch vor Bearbeitung der Bachelorarbeit möglich Prüfungsausschuss Ansprechpartner des Prüfungsausschusses der Bachelorprüfung sind Anlage 3 zu entnehmen Prüfungszeiten Der Zeitraum der Prüfungen der Bachelorprüfungen umfasst zwei bis drei Kalenderwochen. Der Prüfungszeitraum soll in unmittelbarem Anschluss an die Diplomvorprüfungen beginnen, also in der Regel fünf bis sechs Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Aus organisatorischen Gründen kann vom zeitlichen Ablauf abgewichen werden. Die genauen Prüfungstermine werden spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn, auf jeden Fall noch innerhalb der Vorlesungszeit, durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. 5.2 Grundfächer im 4. Semester Im vierten Semester werden vor allem Grundfächer angeboten, die von allen Studenten unabhängig von ihrer berufsbildbezogenen Fächerkombination abgelegt werden müssen. Im Einzelnen sind dies: - Grundkurs Statik - Bauinformatik - Grundkurs Massivbau - Grundkurs Bauprozessmanagement - Grundkurs Grundbau und Bodenmechanik - Recht Hiermit werden 27,5 Credits abgedeckt. Zusätzlich wird im 4. Semester Metallbau Grundkurs angeboten (4 Credits). Dieser Kurs ist für die berufsbild-bezogenen Fächerkombinationen konstruktiv-ausführungsbezogen, konstruktivberechnungsorientiert und Umwelt-Wasser-Boden ein Pflichtfach, für die Fächerkombination Verkehr ein Wahlpflichtfach. Den Studenten, die beabsichtigen, die Fächerkombination Verkehr zu wählen, wird empfohlen, diesen Kurs als Wahlpflichtfach bereits zu belegen. Die Prüfungsmodalitäten und geforderten Zulassungsvoraussetzungen können Anlage 2 entnommen werden. Im 4. Fachsemester finden die Kurse vorwiegend am Vormittag statt. Damit soll den Studenten ermöglicht werden, sich semesterbegleitend auf u. U. noch ausstehende Prüfungen des Vordiploms vorzubereiten.

14 Seite Berufsbildbezogene Fächerkombinationen im 5. und 6. Semester Die berufsbildbezogenen Fächerkombinationen ermöglichen den Studenten, entsprechend ihrer Stärken und Interessen eine Auswahl aus den Einzeldisziplinen des Bauingenieurwesens zu treffen. Mit der Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen nach dem fünften Semester legen die Studenten ihr gewähltes Profil durch schriftliche Meldung beim Prüfungsausschuss verbindlich fest. Ein entsprechendes Formular wird zusammen mit der Prüfungsanmeldung ausgegeben. Änderungen sind genehmigungspflichtig. Erweiterungen sind freigestellt. In der Summe müssen im fünften und sechsten Semester Kurse mit 56,5 Credits gewählt werden. Ein bestimmtes Kontingent ist durch Pflichtvorlesungen erfüllt. Wahlpflichtfächer sind in der Art zu belegen, dass die geforderte Anzahl an Credits erreicht wird. Der Besuch von Wahlfächern oder zusätzlichen Wahlpflichtfächern ist freiwillig, wird im Sinne einer umfassenden Ausbildung jedoch empfohlen. Bei der Bildung der Durchschnittsnote im Bachelorzeugnis werden nur die besten Studienleistungen berücksichtigt, wenn über das geforderte Maß hinaus Wahlpflichtfächer belegt worden sind. Im 5. und 6. Semester werden ergänzend zur Mathematik im Grundstudium drei weitere Mathematik-Kurse angeboten: Numerische Methoden I (2 Doppelstunden in der ersten Semesterhälfte des 5. Semesters), Numerische Methoden II (2 Doppelstunden in der 2. Semesterhälfte) sowie Statistik (1 Doppelstunde im 6. Semester). Numerische Methoden I ist für zwei Fächerkombinationen Pflicht- und für zwei Fächerkombinationen Wahlpflichtfach. Die Zuordnung der Fächerkombinationen zu den einzelnen Kursen ergibt sich daraus wie folgt: - konstruktiv-berechnungsorientiert: Numerische Methoden I und II sind Pflicht - konstruktiv-ausführungsbezogen: Wenn Numerische Methoden I nicht als Wahlpflichtfach gewählt wurde, wird Numerische Methoden I als profilbezogener Ergänzungskurs zur Pflicht Wenn Numerische Methoden I bereits als Wahlpflichtfach gewählt wurde, ist als profilbezogener Ergänzungskurs Numerische Methoden II zu wählen. - Umwelt-Wasser-Boden: als profilbezogener Ergänzungskurs ist Statistik (6. Semester) zu belegen. Numerische Methoden I ist Pflichtfach - Verkehr: als profilbezogener Ergänzungskurs ist Statistik (6. Semester) zu belegen. Numerische Methoden I ist Wahlpflichtfach Nachfolgend werden für die einzelnen berufsbild-bezogenen Fächerkombinationen jeweils die im 5. und 6. Semester angebotenen Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlveranstaltungen aufgelistet. Aus Anlage 2 sind die entsprechenden Prüfungsmodalitäten und Zulassungsvoraussetzungen zu entnehmen.

15 Seite Fächerkombination konstruktiv berechnungsorientiert Im 5. und 6. Semester müssen 33,5 Credits über Pflichtfächer und 19 Credits über Wahlpflichtfächern nachgewiesen werden. 31,5 Credits wurden bereits im 4. Semester erreicht. Credits 5. Semester SWS Pflicht Wahlpflicht Wahl Ergänzungskurs Statik 4 5,0 Numerische Methoden I 2 2,5 Numerische Methoden II (profilangepasste Ing.mathe) 2 2,0 Ergänzungskurs Massivbau 4 5,0 Ergänzungskurs Metallbau 2 2,5 Grundkurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Grundbau und Bodenmechanik 4 5,0 Ergänzungskurs Bauprozessmanagement 4 5,0 Grundkurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Grundkurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 4 5,0 26,0 25,0 6. Semester Finite Elemente 2 2,5 Statistik 2 2,0 Ergänzungskurs Technische Mechanik 4 5,0 Baukonstruktion III 4 5,0 Konstruieren mit Mauerwerk und Beton 2 2,5 Konstruieren mit Metall & Leichtbaustoffen 2 2,5 Ergänzungskurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Bauphysik 2 2,5 Tunnelbau 3 4,0 angewandte Hydromechanik 3 4,0 Ergänzungskurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Konstruieren im Wasserbau 2 2,5 Ergänzungskurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 2 2,5 Ergänzungskurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Ergänzungskurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 3 4,0 7,5 29,5 16,0 Hinweise zu Wahlpflichtfächern: - Es müssen 5,0 Credits aus den Fächern Baukonstruktion III, Konstruieren mit Mauerwerk und Beton und Konstruieren mit Metall und Leichtbaustoffen belegt werden. - Es muss entweder Grundkurs Wasserbau und Wasserwirtschaft oder Siedlungswasserwirtschaft Grundkurs belegt werden.

16 Seite 16 - Es muss entweder Bau von Landverkehrswegen Grundkurs oder Verkehrstechnik Grundkurs belegt werden Fächerkombination konstruktiv ausführungsbezogen Im 5. und 6. Semester müssen 43,5 Credits über Pflichtfächer und 9 Credits über Wahlpflichtfächern nachgewiesen werden. 31,5 Credits wurden bereits im 4. Semester erreicht. Credits 5. Semester SWS Pflicht Wahlpflicht Wahl Ergänzungskurs Statik 4 5,0 Numerische Methoden I (profilangepasste Ing.mathe) 2 2,0 Numerische Methoden II 2 2,5 Ergänzungskurs Massivbau 4 5,0 Ergänzungskurs Metallbau 2 2,5 Grundkurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Bauprozessmanagement 4 5,0 Ergänzungskurs Grundbau und Bodenmechanik 4 5,0 Grundkurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Grundkurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 4 5,0 36,0 15,0 6. Semester Finite Elemente 2 2,5 Statistik 2 2,0 Ergänzungskurs Technische Mechanik 4 5,0 Baukonstruktion III 4 5,0 Konstruieren mit Mauerwerk und Beton 2 2,5 Konstruieren mit Metall & Leichtbaustoffen 2 2,5 Ergänzungskurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Bauphysik 2 2,5 Tunnelbau 3 4,0 angewandte Hydromechanik 3 4,0 Ergänzungskurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Konstruieren im Wasserbau 2 2,5 Ergänzungskurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 2 2,5 Ergänzungskurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Ergänzungskurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 3 4,0 7,5 35,5 10,0 Hinweise zu Wahlpflichtfächern: - Es muss entweder Konstruieren mit Mauerwerk und Beton und Konstruieren mit Metall und Leichtbaustoffen belegt werden.

17 Seite Fächerkombination Umwelt, Wasser, Boden Im 5. und 6. Semester müssen 46,0 Credits über Pflichtfächer und 6,5 Credits über Wahlpflichtfächern nachgewiesen werden. 31,5 Credits wurden bereits im 4. Semester erreicht. Credits 5. Semester SWS Pflicht Wahlpflicht Wahl Ergänzungskurs Statik 4 5,0 Numerische Methoden I 2 2,5 Numerische Methoden II 2 2,0 Ergänzungskurs Massivbau 4 5,0 Ergänzungskurs Metallbau 2 2,5 Grundkurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Bauprozessmanagement 4 5,0 Ergänzungskurs Grundbau und Bodenmechanik 4 5,0 Grundkurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Grundkurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 4 5,0 27,5 23,5 6. Semester Finite Elemente 2 2,5 Statistik (profilangepasste Ing.mathe) 2 2,0 Ergänzungskurs Technische Mechanik 4 5,0 Baukonstruktion III 4 5,0 Konstruieren mit Mauerwerk und Beton 2 2,5 Konstruieren mit Metall & Leichtbaustoffen 2 2,5 Ergänzungskurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Bauphysik 2 2,5 Tunnelbau 3 4,0 angewandte Hydromechanik 3 4,0 Ergänzungskurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Konstruieren im Wasserbau 2 2,5 Ergänzungskurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 2 2,5 Ergänzungskurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Ergänzungskurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 3 4,0 18,5 32,0 2,5

18 Seite Fächerkombination Verkehr Im 5. und 6. Semester müssen 31,0 Credits über Pflichtfächer und 21,5 Credits über Wahlpflichtfächern nachgewiesen werden. Im 4. Semester 27,5 Credits wurden im Pflichtbereich bereits erreicht, 4,0 Credits konnten im Wahlpflichtbereich erzielt werden Verkehr 5. Semester SWS Pflicht Wahlpflicht Wahl Ergänzungskurs Statik 4 5,0 Numerische Methoden I 2 2,5 Numerische Methoden II 2 2,0 Ergänzungskurs Massivbau 4 5,0 Ergänzungskurs Metallbau 2 2,5 Grundkurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Bauprozessmanagement 4 5,0 Ergänzungskurs Grundbau und Bodenmechanik 4 5,0 Grundkurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 4 5,0 Grundkurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Grundkurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 4 5, ,5 9,5 6. Semester Finite Elemente 2 2,5 Statistik (profilangepasste Ing.mathe) 2 2,0 Ergänzungskurs Technische Mechanik 4 5,0 Baukonstruktion III 4 5,0 Konstruieren mit Mauerwerk und Beton 2 2,5 Konstruieren mit Metall & Leichtbaustoffen 2 2,5 Ergänzungskurs Holzbau 3 4,0 Ergänzungskurs Bauphysik 2 2,5 Tunnelbau 3 4,0 angewandte Hydromechanik 3 4,0 Ergänzungskurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 4 5,0 Konstruieren im Wasserbau 2 2,5 Ergänzungskurs Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft 2 2,5 Ergänzungskurs Bau von Landverkehrswegen 4 5,0 Ergänzungskurs Verkehrstechnik und Verkehrsplanung 3 4, ,5

19 Seite 19 6 Bachelorarbeit Im Rahmen der Bachelorprüfung ist eine Bachelorarbeit (6,0 Credits) aus einem beliebigen Fach des Bauingenieurwesens anzufertigen. Es empfiehlt sich allerdings, ein Fach zu wählen, in dem sowohl der Grund- als auch der Ergänzungskurs gehört wurde. Die Bachelorarbeit kann in Englisch oder Deutsch verfasst werden; eine Kurzzusammenfassung in der jeweils anderen Sprache ist voranzustellen. 6.1 Zulassung zur Bachelorarbeit Mit der Bachelorarbeit kann begonnen werden, wenn - die Vorprüfung bestanden wurde, - im Hauptstudium 50,0 Credits über Fachprüfungen erreicht wurden - das Baupraktikum vom Praktikantenamt anerkannt worden ist. Bei regulärem Verlauf des Studiums kann demnach mit Beginn des 6. Fachsemesters mit der Bachelorarbeit begonnen werden. Die Zulassung zur Bachelorprüfung wird in einem Prüfungsbescheid kundgetan. 6.2 Zeitlicher Ablauf Mit der Bachelorarbeit muss spätestens 6 Monate nach Zustellung des Zulassungsbescheides begonnen werden. Im Regelfall soll die Bachelorarbeit im Laufe des 6. Semesters (Sommersemester) bearbeitet werden: Hierfür wird während des Semester ein Wochentag und die letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit freigehalten. Die Bachelorarbeit wird dann am Ende der Vorlesungszeit abgegeben. Sollte die Bachelorarbeit nicht im laufenden 6. Fachsemester bearbeitet werden, so beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen darf nach Zustimmung des Prüfungsausschusses und des betreuenden Prüfers die Bearbeitungszeit um maximal 2 Wochen verlängert werden. 6.3 Abgabe und Benotung Am Ende der Bearbeitungszeit muss eine schriftliche Ausarbeitung der Bachelorarbeit beim betreuenden Prüfer abgegeben werden. Zusätzlich wird ein etwa 20 minütiger, öffentlich zugänglicher Vortrag mit anschließender Diskussion gehalten. Die Benotung der Bachelor Thesis erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe. Der Vortrag geht nicht in die Benotung ein.

20 Seite 20 Wird die Bachelorarbeit nicht mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet, so kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden. 7 Zeugnis, Mittelnote der Bachelorprüfung Die Note der Bachelorprüfung setzt sich aus den Prüfungen des Grundstudiums, des Hauptstudiums und der Bachelorarbeit zusammen. Es wird eine anhand der vergebenen Credits gewichtete Mittelnote gebildet. - Noten des Grundstudiums: Die Noten des Grundstudiums werden anhand ihrer Credits gewichtet und bilden die Gesamtnote der Vorprüfung. Insgesamt fließen 90 Credits aus dem Grundfachstudium ein. - Noten des Hauptstudiums: Die Noten des Hauptstudiums werden anhand ihrer Credits gewichtet. Wurden im Wahlpflichtbereich mehr als die erforderlichen Credits erreicht, so fließen nur die besten Noten in die Mittelwertbildung ein. Prüfungsnoten aus Pflichtfächern können nicht durch Prüfungsnoten aus dem Wahlpflichtbereich ersetzt werden. Wahlfächer fließen nicht in die Notenbildung ein. Zusammen mit der Note der Bachelorarbeit wird die Mittelnote des Hauptstudiums gebildet. Zur Bildung der Mittelnote der Bachelorprüfung wird die Gesamtnote der Vorprüfung mit 25 % und die Mittelnote des Hauptstudiums mit 75 % gewichtet. Im Zeugnis werden Gesamtnote der Vorprüfung und alle im Hauptstudium erbrachten Leistungen aufgeführt. Hierzu zählen neben Thema und Note der Bachelorarbeit auch alle Prüfungsleistungen, die nicht in die Bildung der Mittelnote eingeflossen. Zusätzlich können im Zeugnis alle belegten Wahlfächer, wie z. B. Fremdsprachenkurse oder Kurse an anderen Fakultäten eingetragen werden, soweit die Leistung über einen entsprechenden Hörerschein oder Prüfungsbescheid nachgewiesen werden kann. Zeugnis und Urkunde werden sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache ausgefertigt.

21 Seite 21 8 Übergang zum Masterstudium Von der Technischen Universität München wird für alle Ingenieurwissenschaften ausschließlich der Master of Science als berufsqualifizierender Hochschulabschluss angesehen. Allen Studierenden sei daher dringend empfohlen, nach Abschluss des Bachelorstudiums ihre Ausbildung in einem Masterstudiengang des Bauingenieurwesens oder einer verwandten Disziplin fort zu führen. Mit erfolgreichem Abschluss der verpflichtenden Prüfungen der ersten beiden Semester und der anschließenden Bachelorprüfung wird die Zulassungsvoraussetzung für einen Masterstudiengang Bauingenieurwesen an jeder Mitgliedsfakultät des Fakultätentages für erreicht. Bei regulärem Studienverlauf im Bachelorstudium kann somit in direkt Anschluss mit dem Masterstudium begonnen werden. Sollte zum Masterstudium ein Wechsel an eine andere ggf. ausländische Universität angestrebt werden, so sollten rechtzeitig alle notwendigen Informationen eingeholt werden. Sollte das Bachelorstudium Verzögerungen erlitten haben, so können ab dem 6. Bachelor- Fachsemester bereits Vorlesungen des entsprechenden Masterstudienganges belegt werden. Die Prüfungsleistungen werden in einem späteren Masterstudium anerkannt.

22 Seite 22 9 Anlagen Anlage 1: Übersicht über alle angebotenen Grundfächer und die empfohlenen Berufsbildbezogenen Profile Fächer (Hauptstudium) für Bachelor-Studium SWS Credits konstruktiv berechnungsorientiert konstruktiv ausführungsbezogen Umwelt, Wasser, Boden Mathematik: Numerische Methoden 2 2,5 P WP P WP Mathematik: Profilbezogener Ergänzungskurs 2 2,0 P P P P Recht (Grundlagen Zivilrecht) 2 2,5 P P P P V Statik Grundkurs (Anschluss an Grundstudium) 4 5,0 P P P P Statik Ergänzungskurs 4 5,0 P P WP W Finite Elemente 2 2,5 P P P WP V Technische Mechanik Ergänzungskurs 4 5,0 P WP WP WP V Bauinformatik 4 5,0 P P P P V Baukonstruktion III 4 5,0 WP a) P WP WP V Massivbau Grundkurs 4 5,0 P P P P Massivbau Ergänzungskurs 4 5,0 P P WP WP Konstruieren mit Mauerwerk und Beton 2 2,5 WP a) WP d) WP W V Metallbau Grundkurs 3 4,0 P P P WP Metallbau Ergänzungskurs 2 2,5 P WP WP W Konstruieren mit Metall 2 2,5 WP a) WP d) WP W V Holzbau Grundkurs 3 4,0 P P WP WP Holzbau Ergänzungskurs 3 4,0 WP WP WP W V Bauprozessmanagement Grundkurs 4 5,0 P P P P Bauprozessmanagement Ergänzungskurs 4 5,0 WP P WP WP Tunnelbau 3 4,0 WP WP WP WP V Bauphysik Ergänzungskurs 2 2,5 WP WP WP W V Grundbau und Bodenmechanik Grundkurs 4 5,0 P P P P Grundbau und Bodenmechanik Ergänzungskurs 4 5,0 P P P WP V Hydromechanik (Grundkurs im Grundstudium) - 0 angewandte Hydromechanik 3 4,0 WP W P WP V Wasserbau und Wasserwirtschaft Grundkurs 4 5,0 WP b) P P P Wasserbau und Wasserwirtschaft Ergänzungskurs 4 5,0 WP WP P WP Konstruieren im Wasserbau 2 2,5 W WP P WP V Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft Grundkurs 4 5,0 WP b) WP P P Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft Ergänzung 2 2,5 W WP P WP V Bau von Landverkehrswegen Grundkurs 4 5,0 WP c) P P P Bau von Landverkehrswegen Ergänzungskurs 4 5,0 W WP WP P V Verkehrstechnik und Verkehrsplanung Grundkurs 4 5,0 WP c) WP P P Verkehrstechnik und Verkehrsplanung Ergänzung. 3 4,0 W W WP P Verkehr Summe P 60 P 62 P 47 P erforderliche Anzahl SWS an Wahlpflichtfächern 16 WP 8 WP 6 WP 21 WP Die mit V bezeichneten Fächer sind Grundkurse, für die im Master-Studiengang Vertiefungsfächer angeboten werden. Ihnen zugeordnete Ergänzungskurse müssen bei Vertiefung in diesem Fach im Rahmen eines konsekutiven Masterstudiums gewählt werden. P = Pflicht WP = Wahlpflicht W = Wahl a) 4 der 8 SWS müssen gewählt werden b) eines der zwei Fächer muss gewählt werden c) eines der zwei Fächer muss gewählt werden d) 2 der 4 SWS müssen gewählt werden

23 Seite 23 Anlage 2: Übersicht über Prüfungsmodalitäten und Zulassungsvoraussetzungen Anmerkung: Die Angabe der Aufteilung der Prüfung in einzelne Teile, der zugelassenen Hilfsmittel und der Zulassungsvoraussetzungen kann von den einzelnen Lehrstühlen / Fachgebieten durch rechtzeitige Bekanntgabe geändert werden. Abkürzungen: - TR: einfacher wissenschaftlicher Taschenrechner - ZV: Zulassungsvoraussetzung Grundfachkurse Fachsem. Credits Art Dauer Prüfungsteile / Hilfsmittel ZV 30 Min. ohne Hilfsmittel Statik Grundkurs (Anschluss an Grundstudium) 4 5,0 schriftlich Min. mit TR und Stud.unterlage 30 Min. ohne Hilfsmittel Statik Ergänzungskurs 5 5,50 schriftlich Min. mit TR und Stud.unterlage 5-6 Übungsaufgaben 5-6 Übungsaufgaben Finite Elemente 6 2,5 schriftlich 45 Teilnahme an Übung 30 Min. ohne Hilfsmittel Technische Mechanik Ergänzungskurs 6 5,0 schriftlich Min. mit TR und Stud.unterlage Keine Bauinformatik 4 5,0 Schriftlich 90 Übungsaufgaben Numerische Methoden 5 2,5 Schriftlich 60 Baukonstruktion III 6 5,0 Semesterarbeit + mündl Teil ohne Hilfsmittel Massivbau Grundkurs 4 5,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen 1. Teil ohne Hilfsmittel Massivbau Ergänzungskurs 5 5,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen Studienarbeit mit Abgabegespräch Studienarbeit mit Abgabegespräch Konstruieren mit Mauerwerk und Beton 6 2,5 Schriftlich 45 Studienarbeit mit Abgabegespräch Metallbau Grundkurs 4 4,0 Schriftlich 60 Ohne Hilfsmittel Metallbau Ergänzungskurs 5 2,5 Schriftlich 45 Alle Hilfsmittel erlaubt Konstruieren mit Metall und Leichtbaustoffen 6 2,5 Schriftlich 45 Alle Hilfsmittel erlaubt Holzbau, Grundkurs 5 4,0 Schriftlich 90 Alle Hilfsmittel erlaubt Holzbau, Ergänzung und Kunststoffe 6 4,0 Schriftlich 60 Alle Hilfsmittel erlaubt 2 von 3 Übungsaufgaben 2 von 3 Übungsaufgaben 1. Teil ohne Hilfsmittel Bauprozessmanagement Grundkurs 5 5,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen Übungsaufgaben

24 Seite 24 Grundfachkurse Fachsem. Credits Art Dauer Prüfungsteile / Hilfsmittel ZV 1. Teil ohne Hilfsmittel Bauprozessmanagement Ergänzungskurs 5 5,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen Übungsaufgaben Bauphysik Ergänzungskurs 6 2,5 Schriftlich Teil ohne Hilfsmittel Tunnelbau 6 4,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen 1. Teil ohne Hilfsmittel Grundbau, Boden- und Felsmechanik Grundkurs 4 5,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen 1. Teil ohne Hilfsmittel Geotechnik Ergänzungskurs 5 5,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen Studienarbeit mit Abgabegespräch 4 Übungsaufgaben 4 Übungsaufgaben angewandte Hydromechanik 6 4,0 Schriftlich 60 TR und Studienunterlagen 2 Studienarbeiten Grundkurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 5 5,0 Schriftlich 90 Ergänzungskurs Wasserbau und Wasserwirtschaft 6 5,0 Schriftlich 90 Konstruieren im Wasserbau 6 2,5 Semesterarbeit + mündl. 30 Teilnahme am Grundkurs 1. Teil ohne Hilfsmittel Siedlungswasserwirtschaft: Grundkurs 5 5,0 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen Siedlungswasserwirtschaft: Ergänzung 6 2,5 Schriftlich 45 Alle Hilfsmittel erlaubt 1. Teil ohne Hilfsmittel Bau von Landverkehrswegen: Grundkurs 5 5,5 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen Studienarbeit ohne Abgabegespräch 1. Teil ohne Hilfsmittel Bau von Landverkehrswegen: Ergänzung 6 5,5 Schriftlich Teil TR und Stud.unterlagen 1. Teil ohne Hilfsmittel Verkehrstechnik Grundkurs 5 5,0 Schriftlich Teil Laptops, Stud.unterlagen Übungsaufgaben 1. Teil ohne Hilfsmittel Verkehrstechnik Ergänzung 6 4,0 Schriftlich Teil Laptops, Stud.unterlagen Übungsaufgaben Recht 4 2,5 Schriftlich 45 an das Profil angepasste Mathematik 5 / 6 2,0 Schriftlich 60

25 Seite 25 Anlage 3: Ansprechpartner und Internetadressen 1 Studienberatung, Studiendekan, Studienkommission - Allgemeine Studienberatung der TU München: Studenten Service Zentrum Infopoint in der Immatrikulationshalle, Arcisstraße 21, Tel. 089 / (oder 22512; 22513) - Studienfachberatung: Dr.-Ing. Karl Dumler, Lehrstuhl für Verkehrstechnik, Tel. 089 / ; Raum 2742; dumler@vt.bv.tum.de - Studiendekan: Prof. Dr.-Ing. Kai-Uwe Bletzinger, Lehrstuhl für Statik, Tel. 089 / ; kub@bv.tum.de - Studienkommission: c/o Prof. Dr.-Ing. Norbert Vogt, Lehrstuhl für Grundbau und Bodenmechanik; Tel. 089 / ; vogt@bv.tum.de 2 Praktikantenamt Angesiedelt am Lehrstuhl für Bau von Landverkehrswegen, Tel.: 089 / ; Raum 1763; 3 Prüfungsangelegenheiten - Vorprüfung: Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Stefan Winter, Lehrstuhl für Holzbau und Konstruktion Schriftführerin: Renate Bayer, Tel.: 089 / ; Raum 2715; r.bayer@bv.tum.de - Bachelorprüfung: Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Fritz Busch, Lehrstuhl für Verkehrstechnik Schriftführerin: Manuela Schillo, Tel.: 089 / ; Raum 2715; m.schillo@bv.tum.de

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