Dokumentationsbogen bei Häuslicher Gewalt

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1 Berner Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Institut für Rechtsmedizin Dokumentationsbogen bei Häuslicher Gewalt Füllen Sie den Dokumentationsbogen nach Vorfällen häuslicher Gewalt immer aus und informieren Sie die Patientin / den Patienten, dass dieser nur in Absprache mit ihr/ihm weitergegeben wird, z.b. bei einer Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt oder als Beilage zu einem Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung nach Art. 50 Ausländergesetz. Ausführlichere Informationen zu häuslicher Gewalt sind in der Broschüre «Häusliche Gewalt erkennen, dokumentieren und behandeln Eine praxisbezogene Handlungsanleitung für Fachpersonen des Gesundheitswesens» zu finden. 1 Bei sexueller Gewalt gegen Frauen ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit der Frauenklinik des Inselspitals Bern, Telefon zur Besprechung des Vorgehens nötig. 2 Bei Angriffen gegen den Hals ist die Patientin / der Patient an den City-Notfall, Telefon , oder eine Notfallaufnahme eines Spitals in der Nähe zur Untersuchung der Schwere der Verletzungen zu überweisen. Bei Unsicherheiten/Fragen ist die telefonische Beratung des Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern, Telefon zu nutzen. 1. Angaben zum Setting der Untersuchung Datum der Untersuchung: Uhrzeit der Untersuchung: von bis Vor- und Nachnamen der Patientin / des Patienten: Geburtsdatum der Patientin / des Patienten: Bei der Untersuchung anwesende Personen inkl. Rolle: Sprache der Untersuchung: deutsch französisch englisch andere Sprache, nämlich: ohne Übersetzung mit Übersetzung 1 Die Broschüre kann bei der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, bezogen werden. 2 Vgl. dazu auch die Informationen zum Berner Modell unter > unser Angebot > Familienplanung/Verhütung > sexuelle Gewalt gegen Frauen 1

2 2. Angaben zum Ereignis Datum und Uhrzeit des Gewaltereignisses: Dauer des Gewaltereignisses: Beschreibung des Gewaltereignisses (in den Worten der Patientin / des Patienten): Kam es zu einer Polizeiintervention im Rahmen dieses Gewaltereignisses? ja Zu welchen Gewaltformen kam es: physische Gewalt (schlagen, treten, stossen, beissen, würgen, ) sexuelle Gewalt (zu sexuellen Handlungen zwingen, gegen den Willen anfassen, ) psychische Gewalt (beschimpfen, blossstellen, diffamieren, im Internet bedrängen, drohen, Kinder als Druckmittel benutzen, bevormunden, erniedrigen, ) ökonomische Gewalt (Geld entziehen, verbieten zu arbeiten, Zugang zu gemeinsamem Konto verwehren, ) soziale Gewalt (Kontakte verbieten, sozial isolieren, überwachen, einsperren, verfolgen, belästigen, ) Stand die gewaltausübende Person zum Zeitpunkt des Gewaltereignisses unter Alkohol- und/oder Medikamenteneinfluss? Wurden Gegenstände oder Waffen beim Gewaltereignis eingesetzt? Gab es Sachbeschädigungen und/oder wurden Tiere misshandelt? Kam es zu speziellen Drohungen? Waren Kinder mitbetroffen (Miterleben der Gewalt im Nebenzimmer, Wahrnehmen der Folgen der häuslichen Gewalt, gleichzeitige Misshandlung, ) ja, Namen und Jahrgang der Kinder sowie Art der Mitbetroffenheit: Kam es bereits früher zu Gewaltereignissen? ja Wenn ja, welche medizinischen Behandlungen wurden vorgenommen? 2

3 3. Körperliche Untersuchung Die Verletzungen sollten wenn möglich mittels Fotos dokumentiert werden. Folgende Grundsätze sollten dabei beachtet werden: Zuerst einen grösseren Bildausschnitt mit der Verletzung erstellen, dann eine Detailaufnahme anfertigen. Abbild immer mit Massstab machen. Auf blendende resp. farbverfälschende Effekte von Blitzlicht resp. Kunstlicht achten. Immer auf möglichst hohe Bildqualität achten und diese sofort (in Anwesenheit der Patientin / des Patienten) kontrollieren. Identität der Patientin / des Patienten sollte ersichtlich sein. Die Bilder sollten entweder in die elektronische Krankengeschichte eingefügt oder der Krankengeschichte beigefügt werden (als ausgedruckte Fotos oder auf einem Datenträger). Wurde eine Fotodokumentation sämtlicher unten festgehaltener Verletzungen erstellt? ja, Ablageort Falls keine Fotodokumentation erstellt werden konnte, beschreiben Sie sämtliche Verletzungen hier (Grösse, Tiefe, Farbe, Form, Lokalisation, Alter) und tragen Sie sie in das Körperschema im Anhang ein: Kopf Kopfhaut intakt verletzt Gesichtshaut intakt verletzt Art der Verletzungen offene Hautverletzungen Hautabschürfungen Hautunterblutungen Augen intakt verletzt Art der Verletzungen Hautunterblutungen gerötete Augen geschwollene Augen Punktblutungen Mundhöhle/Lippen/Zähne intakt verletzt Art der Verletzungen Schleimhautverletzungen Schwellungen beschädigte Zähne Biss auf der Zunge Ohren intakt verletzt Art der Verletzungen Gehör geschädigt Ohrläppchen eingerissen Hautunterblutung hinter den Ohren Nase intakt verletzt Art der Verletzungen Nasenbluten gebrochen Hals intakt verletzt Übermittlung an City-Notfall oder Notfallstation eines nahegelegenen Spitals nach Angriff gegen den Hals ja Bemerkung: Oberkörper intakt verletzt Art der Verletzungen offene Hautverletzungen Hautabschürfungen Hautunterblutungen Rippenquetschung Rippenbrüche 3

4 Arme/Finger intakt verletzt Art der Verletzungen offene Hautverletzungen Hautabschürfungen Hautunterblutungen Verstauchung Brüche Beieinträchtigung Gelenkfunktion Genitale intakt verletzt Übermittlung an die Universitätsklinik für Frauenheilkunde oder eine Spezialistin / einen Spezialisten für Urologie aufgrund von Verletzungen der Genitalien ja Bemerkung: Gesäss/Beine/Zehen intakt verletzt Art der Verletzungen offene Hautverletzungen Hautabschürfungen Hautunterblutungen Verstauchung Brüche Beieinträchtigung Gelenkfunktion Weitere körperliche Haben Sie weitere Symptome festgestellt, die allenfalls in Zusammenhang zur erlebten und evtl. psychische Gewalt stehen? Symptome ja Wenn ja, welche (Stichwörter und evtl. Hinweis auf eine ausführlichere Beschreibung in der Krankengeschichte) Spezialuntersuchungen Labor ja mit folgendem Resultat Röntgen ja mit folgendem Resultat CT ja mit folgendem Resultat Weitere ja mit folgendem Resultat Weitere involvierte Ärztinnen/Ärzte und Spitäler Wurden die Folgen häuslicher Gewalt noch von weiteren Ärztinnen/Ärzten und/oder im Spital behandelt? 4

5 4. Sicherheit und Triage Ist die Sicherheit der Patientin / des Patienten angesprochen worden? ja Ist die Sicherheit allfälliger Kinder im Haushalt der Patientin / des Patienten angesprochen worden? ja Sind Massnahmen bzgl. der Sicherheit der Patientin / des Patienten nötig gewesen? Wurde der Patientin / dem Patienten ein Gespräch bei einer Beratungsstelle empfohlen? 5. Weitere Bemerkungen 5

6 Anhang 1: Körperschemata Rot Blau Braun Hautverletzungen Hautunterblutungen Hautabschürfungen 6

7 Körperschemata Rot Blau Braun Hautverletzungen Hautunterblutungen Hautabschürfungen 7

8 Anhang 2: Die wichtigsten Adressen im Überblick Eine ausführliche Zusammenstellung aller Anlaufstellen bei häuslicher Gewalt im KantonBern finden Sie in den gelben Notfallkarten der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (vgl. > Hilfe und Kontakt). Im Folgenden sind die wichtigsten Stellen aufgeführt: Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt Allgemeine Informationen zu häuslicher Gewalt Telefon Kantonsarztamt Entbindung von der Schweigepflicht, Beantwortung von rechtlichen Fragen Telefon Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern Beratung bzgl. der Dokumentation häuslicher Gewalt Telefon City Notfall Bern Untersuchung und Dokumentation bei häuslicher Gewalt Telefon Universitätsklinik für Frauenheilkunde Untersuchung und Spurensicherung nach sexueller Gewalt Telefon Kinderschutzgruppe der med. Universitätsklinik Beratung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung/Kindeswohlgefährdung Telefon Fachstelle Drohung & Gewalt der Kantonspolizei Einschätzung und Vorgehen bei Bedrohungssituationen Telefon Opferhilfe-Institutionen des Kantons Bern Medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe an Opfer von Straftaten > Soziales > Opferhilfe Lernprogramm gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft Unterstützung für gewaltausübende Menschen Telefon

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