Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung

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1 Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Georg Recht, Ministerialdirektor Abteilungsleiter der Abteilung IV Sozialversicherung, Sozialgesetzbuch, Kriegsopferversorgung und sonstiges soziales Entschädigungsrecht im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Beitragssatzperspektive 2030 Beitragssatzperspektive % 40% vor RRG 1992; 40% 35% 30% 25% nach RRG 92; 27% nach RV- Nachhaltigkeitsgesetz ; 22% 20% 15% 10% 5% 0% vor RRG 1992 nach RRG 92 nach RV-Nachhaltigkeitsgesetz

2 Reformmaßnahmen in der Rentenversicherung seit 2003 Langfristige Maßnahmen Dämpfung des Beitragssatzanstiegs durch den Nachhaltigkeitsfaktor Berücksichtigung der demografischen Entwicklung durch Beteiligung der Rentner an demografischen Lasten Berücksichtigung der Veränderungen am Arbeitsmarkt Kurzfristige Maßnahmen Ausgleich konjunkturbedingter geringerer Beitragseinnahmen Aussetzen der Rentenanpassung 2004 Absenkung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage (ehem. Schwankungsreserve) Verschiebung des Auszahlungstermins der Renten Übernahme der Beiträge zur Pflegeversicherung durch die Rentner Vorziehen des Fälligkeitstermins der Sozialversicherungsbeiträge Weitere Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Koalitionsvertrag Keine Rentenkürzung Rentenversicherungsbeitrag ab ,9% schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters bis 2029 auf 67 Jahre, beginnend ab 2012 Abschlagsfreier Rentenzugang nach 45 Pflichtbeitragsjahren Ergänzung der Rentenformel durch einen Nachholfaktor Stopp der Dynamik der Zuweisung aus dem Bundeshaushalt

3 Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung Milliarden Euro 77,2 77,4 77,5 77,4 in Prozent der Gesamtausgaben des Bundes 65,0 15,1 20,7 2,7 17,4% 5,4 12% 13,7% 10,6 26,6% 30,1% 30,5% 30,7% 29,6% Ausgaben im Bundeshaushalt Ausgaben 2006 insgesamt: 261,6 Mrd. Euro ,4 Leistungen an die Rentenversicherung - in Mrd. Euro Zinsen 37,6 38,5 Arbe itsmarkt Verteidigung 23,9 Bildung, Forschung, Kultur Verkehr (ohne Bahn) Versorgungsleistungen ,4 10,5 8,5

4 Gesetzliche Rentenversicherung 2006 Langfristige Ziele in der Rentenversicherung Begrenzung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf: max. 20% bis zum Jahr 2020 max. 22% bis zum Jahr 2030 Sicherung des Rentenniveaus (vor Steuern) bei: min. 46% bis zum Jahr 2020 min. 43% bis zum Jahr 2030 Perspektive: Beibehaltung des Niveaus von 46% über 2020 hinaus.

5 Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang aus GRV-Rente und Riester-Rente 52,0 50,0 48,0 46,0 44,0 42,0 40,0 GRV GRV + Riester 38, Quelle: Rentenversicherungsbericht 2007 Sicherungsniveau vor Steuern bei unterschiedlichen Versorgungsmodellen in % 60,0 55,0 GRV-Rente plus Riester- Rente (neues Recht) GRV-Rente + Riester- Rente + Rente aus Steuerfreistellung (neues Recht) 54,4 % 50,0 51,0 % 45,0 40,0 nur GRV-Rente (altes Recht) nur GRV-Rente (neues Recht) 46,5 % 43,2 % 35,0 30,

6 Individuelle monatliche Rente Prinzip der Rentenberechnung Rentenartfaktor X Persönliche Entgeltpunkte = X Aktueller Rentenwert 1 2 Bestimmt in Abhängigkeit der unterschiedlichen Sicherungsziele der verschiedenen Rentenarten die Rentenhöhe, z. B. 1,0 für Altersrenten. Bilden die individuelle Biografie ab. Grundsätzlich entspricht ein Jahr Beschäftigung zu Durchschnittsentgelt einem Entgeltpunkt. 3 Die Preiskomponente, d. h. Wert eines Entgeltpunktes (monatliche Rente). Der Rentenwert wird jährlich angepasst. Entspricht derzeit 26,27 in den Alten Ländern und 23,09 in den Neuen Ländern. Anpassungsformel in der Rentenversicherung Lohnentwicklung X Riesterfaktor X Nachhaltigkeitsfaktor Mit dem allgemein so bezeichneten Riesterfaktor werden die Veränderungen bei den Aufwendungen der Beschäftigten für ihre Altersvorsorge berücksichtigt. Zum einen wird die Rentenanpassung wegen des Aufbaus der Riester-Renten bis 2011 systematisch gedämpft. Zum anderen wirken sich Veränderungen des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Rentenanpassung aus.

7 Anpassungsformel in der Rentenversicherung Lohnentwicklung X Riesterfaktor X Nachhaltigkeitsfaktor Mit dem durch das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz im Jahr 2004 eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor werden zudem seit dem Jahr 2005 das sich ändernde Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern und damit die Auswirkungen des demografischen Wandels (steigende Lebenserwartung, niedrige Geburtenzahlen) bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt langfristig anpassungsdämpfend. Schutzklausel nach 68 SGB VI Die jährliche Rentenanpassung darf nicht durch Anwendung des Riesterfaktors oder des Nachhaltigkeitsfaktors negativ werden. Aber: Nichtanwendung der beiden Faktoren aufgrund der Schutzklausel muss von 2011 an durch Halbierung der (positiven) Rentenanpassungen ausgeglichen werden.

8 Veränderung des Altersaufbaus ,4 % 30,1 % über 65 Jahre Personen (in Tsd.) ,4 % 60,1 % 62,3 % 53,9 % 20 bis 65 Jahre ,5 % 21,2 % 16,0 % unter 20 Jahre Steigende Lebenserwartung Jungen Mädchen Lebenserwartung Neugeborener in Deutschland in Jahren 64,6 68,5 75,6 1949/ / ,3 Quelle: Statistisches Bundesamt

9 Die deutsche Bevölkerung von 1900 bis Männer Männer Männer Männer Herausforderung (3): Steigende Lebenserwartung - fernere Lebenserwartung im Alter 65-25,0 20,0 Männer 19,8 19,1 22,6 Jahre 15,0 10,0 12,8 13,7 16,3 5,0 0,

10 Verlängerung der Rentenbezugsdauer Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren Männer Jahre 10 Männer 14,7 19,8 5 9,6 10, Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund Durchschnittliches Zugangsalter bei Renten wegen Alters Zugangsalter in Jahren 63,4 63,2 63,2 Männer 63,1 63,0 63,0 63,0 62,9 62,9 63,1 63,1 62,8 62,8 62,9 62,7 62,6 62,5 62,5 62,6 62,4 62,4 62,3 62,3 62,4 62,3 62,2 62,2 62,2 62,2 62,1 62,1 62,0 62,1 62,0 61,8 61, Jahr Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

11 68 67 Alter 66 in Jahren 65 Schrittweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze bis 2029 Geburtsjahrgänge Anhebung der Regelaltersgrenze ist angemessene Antwort auf steigende Lebenserwartung fernere Lebenserwartung im Alter 65 90,0 Alter 85,0 80,0 75,0 Steigerung Lebenserwartung Steigerung Lebenserwartung Männer Männer 70,0 65,0 Anhebung Altersgrenze Anhebung Altersgrenze 60, zukünftiger Anstieg gemäß 11. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes

12 Regelaltersrente Geltendes Recht: Mindestalter 65 Jahre 5 Jahre Beitragszeiten Das ändert sich: Mindestalter 67 Jahre Altersrente für langjährig Versicherte Geltendes Recht: Mindestalter 63 Jahre (ab Jahrgang 1948: stufenweise Absenkung auf 62 Jahre) 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten Abschlag 7,2 % (2 x 3,6 %) Das ändert sich: Absenkung auf 62 Jahre unterbleibt Abschlag 14,4 % (4 x 3,6 %)

13 Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren Einführung: Mit Beginn der Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 Abschlagsfreier Rentenzugang ab Alter 65 Voraussetzung: 45 Jahre an Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes Rente wegen Erwerbsminderung Geltendes Recht: 5 Jahre Beitragszeiten in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge Abschlag (max. 10,8 %) bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr Das ändert sich: Abschlag (max. 10,8 %) bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente vor dem 65. Lebensjahr Geltendes Recht bleibt unverändert für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren (Berechnung wie bei 45-Jahre-Regelung). Ab dem Jahr 2024 erhöht sich die hierfür erforderliche Anzahl an Pflichtbeitragsjahren auf 40.

14 Große Witwen- und Witwerrente Geltendes Recht: der Verstorbene hat 5 Jahre Beitragszeiten der Hinterbliebene hat entweder das 45. Lebensjahr vollendet oder erzieht ein eigenes Kind unter 18 Jahren oder ist erwerbsgemindert Das ändert sich: der Hinterbliebene hat das 47. Lebensjahr vollendet Geltendes Recht bleibt unverändert soweit beim Verstorbenen die Voraussetzungen entsprechend der Ausnahmeregelung bei Erwerbsminderungsrenten vorliegen. Vertrauensschutz Vertrauensschutz bei Altersteilzeit etc. Arbeitsrechtlicher Vertrauensschutz Anhebung in moderaten Schritten Anhebung der Altersgrenze erst ab dem Jahr 2012

15 Vertrauensschutz durch verzögerten Beginn der Anhebung Die Altersgrenzenanhebung erfolgt erst ab dem Jahr = Vorlaufzeit von mind. 5 Jahren Die rentennahen Jahrgänge bis 1946 sind von der Anhebung nicht betroffen Vertrauensschutz durch Anhebung in moderaten Schritten Die Anhebung erfolgt über einen Zeitraum von 18 Jahren zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66), dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67).

16 Vertrauensschutz bei Aufhebungsvereinbarungen sowie arbeits- und tarifvertraglich festgelegte Altersgrenzen Arbeitsrechtlicher Vertrauensschutz ( 41 SGB VI): stellt sicher, dass das auf ein Rentenalter befristete Arbeitsverhältnis bis zur Regelaltersgrenze fortgeführt werden kann. Bestandsprüfungsklausel Es wird gesetzlich festgelegt, dass die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben hat, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.

17 Sonstige Änderungen im Rentenrecht Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen Geltendes Recht: Hinzuverdienstgrenzen werden mit dem aktuellen Rentenwert entsprechend der Rentenanpassung fortgeschrieben. Das ändert sich: Hinzuverdienstgrenzen werden mit der Umstellung auf die Bezugsgröße entsprechend der Lohnentwicklung fortgeschrieben.

18 Einschränkung von Nachzahlungsverpflichtungen nach BSG- Urteilen Geltendes Recht: Rückwirkende Aufhebung rechtswidriger Rentenbescheide über durch BSG entschiedenen Einzelfall hinaus Nachzahlungen für bis zu 4 Jahre Das ändert sich: Aufhebung rechtswidriger bestandskräftiger Rentenbescheide nur mit Wirkung für die Zukunft (entsprechend Regelung zu BVerfG-Urteilen) Gegenseitige Vorwürfe sind keine Lösung! Gemeinsam für eine solidarische Renten-, Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik!

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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