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1 Tagung Jena Themenblock I Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechtlicher Rahmen und betriebspolitisches Vorgehen Rolf Satzer (fbu Köln)

2 Moderner betrieblicher Gesundheitsschutz ist nicht mit dem traditionellen Arbeitsschutz im Sinn technischer Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu verwechseln abgesichert durch Vorgaben der EU-Richtlinien und das Arbeitsschutzgesetz geht es um menschengerechte Arbeitsgestaltung und echte Prävention sämtlicher arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken, d.h.: Arbeitsschutzgesetz = betriebliches Präventionsgesetz

3 Menschengerechte Arbeitsgestaltung ( 2 ArbSchG): Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinn des Gesetzes umfassen Maßnahmen menschengerechter Arbeitsgestaltung (festgelegt u.a. in arbeitswissenschaftlichen Leitlinien und Normen) Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen im weitesten Sinn, d. h. der Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Leistungsbedingungen, Personalbemessung usw. ist somit Bestandteil des ArbSchG ebenso wie die Beteiligung der Beschäftigten

4 Gefährdungsbeurteilung 5 ArbSchG: Die zentrale betriebliche Präventionsstrategie Gefährdungsbeurteilungen müssen zu allen möglichen Belastungsformen, z. B. resultierend aus der Arbeitszeit oder der Arbeitsorganisation, regelmäßig durchgeführt und wiederholt werden! Gefährdungsbeurteilungen können daher als Präventionsspiralen verstanden werden sie schließen die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen ein!

5 Gefährdungsbeurteilung = Präventionsstrategie

6 Der betriebspolitische Ansatzpunkt Durch das ArbSchG geraten zentrale Fragen der betrieblichen Arbeitsgestaltung, der Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Qualifizierung, Leistungsbedingungen, Personalbemessung und sonstiger Arbeitsbedingungen in den Fokus des betrieblichen Gesundheitsschutzes, d.h. insbesondere auch neue Belastungsformen und damit: in den Zugriff des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

7 Bundesarbeitsgericht 2004 Nach dem Urteil des BAG hat der Betriebsrat nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein umfassendes Mitbestimmungsrecht (durchsetzbar in Einigungsstellenverfahren) bei allen Schritten der Gefährdungsbeurteilung, u. a. : - bei der Auswahl des Verfahrens - bei der Information der Beschäftigten - bei der Maßnahmenableitung - bei der Wirksamkeitskontrolle umgesetzter Maßnahmen (1 ABR 4/03 und 1 ABR 13/03)

8 Barrieren Gesetz wie auch Rechtsprechung setzen sich nicht von selbst durch - es erfolgt faktisch keine staatliche Kontrolle In Betrieben ohne Betriebsrat fehlt der Hebel BetrVG + Einigungsstelle zur Durchsetzung der GB In Betrieben mit Betriebsrat muss oft erst eine betriebspolitische Strategie zur Herstellung von Konfliktfähigkeit (und echter Partizipation!) der Belegschaft entwickelt werden ggf. unterstützt durch begleitende Kampagnen

9 Barrieren überwinden: Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz und sein zentrales Präventionsinstrument bieten unverzichtbare Ansatzpunkte zur Vermeidung oder Minimierung psychischer Fehlbelastungen (siehe betriebliche Erfahrungen - Pargema) Das gilt auch für Belastungen, die aus (neuen) Managementformen, aus Steuerungs- und Organisationsformen von Arbeit resultieren und widersprüchlich wirken können: Mehr Selbständigkeit, Freiräume und steigende psychische Fehlbelastungen

10 Barrieren überwinden Neue Belastungsformen und Gefährdungsbeurteilung Pargema-Betrieb (Metallbranche): Erstmals wurden im Rahmen einer Befragung zur GB widersprüchliche Wirkungen von hoher Verantwortung, Entscheidungsbefugnissen berücksichtigt. Die Ergebnisse werden in Auswertungsgruppen diskutiert, in denen es auch um Maßnahmen gehen wird... Dienstleistungsunternehmen (IT, Sachbearbeitung): 500 Angestellte haben nach einer Befragung zur GB in Workshops u.a. ihr Arbeiten ohne Ende zum Thema gemacht und suchen im Aushandlungsprozess der GB nach Lösungen (Perspektive: Umsetzung)

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