INFORMATIONEN ZUR EINFÜHRUNG VON BACHELOR- UND MASTER- STUDIENGÄNGEN
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- Jobst Brauer
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1 INFORMATIONEN ZUR EINFÜHRUNG VON BACHELOR- UND MASTER- STUDIENGÄNGEN Grundlage der Ausführungen sind die Struktur- und Rahmenvorgaben 1 der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der Bachelor- und Masterstudiengänge. 1. Allgemeine Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz - Grundsätzliches: Bachelor- und Masterstudiengänge sind gegenüber den Diplomoder Magisterstudiengängen eigenständige Studiengänge, die zu eigenständigen Abschlüssen führen. Sie können sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. - Akkreditierung: Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren (s. 4.). - Regelstudienzeit: BA: mind. 3, max. 4 Jahre; MA: mind. 1, max. 2 Jahre; Konsekutiver Aufbau (BA + MA): ingesamt max. 5 Jahre. - Qualifizierung: BA: Berufsqualifizierung i. S. von Beschäftigungsfähigkeit (employability); MA: Berufsqualifizierung (professionality). - Strukturierung: Konsekutive Studiengänge: Bachelor-Studiengang + inhaltlich aufbauender Master-Studiengang (fachliche Fortführung/ Vertiefung bzw. Spezialisierung, evtl. fachübergreifende Erweiterung); Nicht-konsekutive Studiengänge: Einzeln konzipierte MA- Studiengänge (keine inhaltliche Fortführung eines BA); sonstige Strukturvorgaben wie bei konsekutiven Studiengängen; nichtkonsekutive Studiengänge sind gebührenpflichtig. (Auch möglich: BA-Studiengänge ohne fortführenden MA- Studiengang.) Weiterbildende Studiengänge: Masterstudiengänge, die einen qualifizierten Hochschulabschluss (z.b. BA) und qualifizierte berufspraktische Erfahrung (i.d.r. mind. 1 Jahr) voraussetzen (mit erkennbarem Zusammenhang von berufl. Qualifizierung und Studienangebot); sonstige Strukturvorgaben wie bei konsekutiven Studiengängen; weiterbildende Studiengänge sind gebührenpflichtig. 1 Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ); Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). (Verfügbar unter: 1
2 - Fachliche Ein-Fach-BA/MA (meiste fachwissenschaftliche Studiengänge): Strukturierung: Studium eines Faches; Zwei-Fach-BA/MA (u.a. Lehramtsstudiengänge): Studium zweier Fächer (gleichwertige Fächer oder Major- / Minor-Fach). - Profil der BA: Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen, Methoden- Studiengänge: kompetenz und berufsfeldbezogenen Qualifikationen (s.u.: ü- berfachliche Qualifikationen); MA: Differenzierung nach Profiltypen stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert (bei BA besteht keine solche Differenzierung; Deskriptoren für die Zuordnung zu den Profiltypen wurden durch den Akkreditierungsrat bestimmt). - Berechtigungen: BA-Abschlüsse: verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplom-Abschlüsse der Fachhochschulen; MA-Abschlüsse (an Universitäten): verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterstudiengänge von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Der Master berechtigt grundsätzlich zur Promotion. - Studien- und Leistungspunktsystem; Berechnungsgrundlage: Workload Prüfungsleistungen: (Arbeitsstunden) (s. u. 3.). - Zugangsvoraus- Erster berufsqualifizierender Abschluss (BA) 2 sowie zusätzlich setzungen zum MA: formale (Noten) und inhaltliche Voraussetzungen (z.b. absolvierte Module). Tendenz der Ministerien: Prozentvorgaben für Zulassungsanzahl. - Abschluss- Bachelor/ Master of Arts (B.A./ M.A.) bezeichnung: (Geistes-, Kultur-, Sozialwissenschaften); Bachelor/ Master of Science (B.Sc./ M.Sc.) (Mathematik, Medizin, Natur-, Ingenieurwissenschaften); Bachelor/ Master of Laws (LL.B./ LL.M.) (Rechtswissenschaften, nicht-staatl.). 3 Die Bezeichnung richtet sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs, fachliche Zusätze sind ausgeschlossen (Ausnahme: nicht-konsekutive u. weiterbildende Masterstudiengänge). - Diploma Supplement: Zusatztext zum offiziellen Abschlusszeugnis des Studiums, in dem detailliertere Auskunft über das Studium und die erbrachten Studienleistungen erteilt wird. - Struktur des Studiums: Modularisierung (s. 2.) 2 Ausgeschlossen sind somit grundständige Studiengänge, die nach 4-5 Jahren direkt zum Masterabschluss führen. 3 Bzw. deutschsprachige Abschlussbezeichnungen: z.b. Bakkalaureus der Wissenschaften. 2
3 2. Modularisierung Modulgestaltung Modularisierung: Unter Modularisierung versteht man die Zusammenfassung verschiedener Veranstaltungsformen zu thematischen Einheiten. Das Modul stellt eine Einheit im System Studium dar. Die inhaltliche Gestaltung der Module ist ziel-funktionsgebunden (Orientierung an zu erwerbenden Qualifikationen). Prüfungen erfolgen studienbegleitend direkt nach Abschluss des Moduls. Fächerorientiertes Studium Wenige Fächer Viele Veranstaltungen pro Fach Langer Zeitraum (mehrere Jahre) Abschlussprüfung nach längerem Zeitraum, punktuell Zentrale Einheiten: Fach, SWS Input-orientiert Modularisiertes Studium Qualifikationsorientierte Module Wenige Veranstaltungen pro Modul Kurzer Zeitraum Prüfung studienbegleitend nach Beendigung des Moduls Zentrale Einheiten: Modul, Leistungspunkte Output-orientiert Möglichkeiten der Modularisierung: - Profilbildung für Hochschule und Studierende, - Flexibler Studienverlauf, Flexibilität und Austauschbarkeit der Module, - Effiziente Studienorganisation. Wichtige Schritte der Modulgestaltung: - Ziele definieren, Funktionen, Teilqualifikationen bestimmen. - Vorgaben zur Modularisierung vereinbaren; Kriterien: Maximaler Zeitraum für ein Modul, Umfang, Leistungspunkte. - Module in verschiedenen Fachrichtungen und Studiengängen verwenden. - Module studiengangsspezifisch verschiedenen Kategorien zuordnen: Gemeinsame Pflichtmodule, Pflichtmodule einer Fachrichtung, Wahlmodule einer Fachrichtung, Fachrichtungsübergreifende Wahlmodule, nach Möglichkeit Hierarchisierung der Module (Basismodul, Aufbaumodul, Vertiefungsmodul). - Module als thematische Einheit behandeln, möglichst verschiedene Lehrformen integrieren. - Wahlmöglichkeiten schaffen. 3
4 3. Leistungspunktsystem Das Leistungspunktsystem ECTS (European Credit Transfer System) ist ein System der Leistungsbewertung zur - (internationalen) Anerkennung und Übertragung von Studienleistungen, - Akkumulierung der Studienleistungen im Bachelor- und Masterstudium. Jeder Lehrveranstaltung/ jedem Modul eines Studiengangs wird eine bestimmte Anzahl an ECTS-Anrechnungspunkten (Credits) zugeordnet. Sie beschreiben das Arbeitspensum, das die Studierenden erbringen sollen, damit ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung bescheinigt werden kann (nach erfolgreicher Prüfungsleistung). Credits (Anrechnungspunkte/ Leistungspunkte) Workload (Arbeitsaufwand) Grade points (Notenpunkte) Credit points (Kreditnotenpunkte) Grade point average (GPA) Anrechnungseinheit für den Arbeitsaufwand (Workload). - Pro Jahr von einem Vollzeitstudierendem zu erbringender Arbeitsaufwand (rein quantitativ, unabhängig von individueller Leistung und Schwierigkeitsgrad): 60 Credits pro Jahr = 30 Credits pro Semester. - Die Verteilung von Credits auf Module, Lehrveranstaltungen, etc. orientiert sich am Workload der Studierenden. Arbeitsaufwand für die jew. Einheit (Modul, LV,etc.), berechnet aus: - Kontaktzeit/ Präsenszeit (in LV) - Vor- und Nachbereitungszeit (Selbststudium) - Gelenkte Vor- u. Nachbereitungszeit (z.b. freiwillige Tutorien) - Vorbereitungszeit für die Prüfung (z.b. Vorbereitung auf Klausuren und mündl. Prüfungen, Zeit für die Erstellung von Hausarbeiten) - Prüfungszeit Bewertungseinheit der individuell erbrachten Prüfungsleistungen. Mögliche Benotungssysteme sind das deutsche Notensystem oder angelsächsische Grade-Systeme. Gewichtete Fachnoten; ergeben sich aus der Multiplikation der Prüfungsnote (Grade points) mit der Zahl der für die Veranstaltung vorgesehenen Credits (als Gewichtungsfaktor). Gewichtete Durchschnittsnote: GPA = Summe aller erworbenen Credit points / Summe aller erworbenen Credits Ermittlung des Arbeitsaufwandes (Workload): - Jahresarbeits- Max Std., durchschnittlich ca Std. (Schätzung der zeitaufwand: ständigen Kommission, nicht empirisch geprüft). TU Braunschweig: Std. Bei 60 Credits pro Jahr ergibt dies einen Aufwand von 30 Std. pro Credit. - Creditanzahl im Studium: BA: 180 Credits (Regelstudienzeit 3 Jahre mit je 60 Credits); MA: 120 Credits (Regelstudienzeit 2 Jahre); BA + MA: 300 Credits (Regelstudienzeit 5 Jahre). 4
5 Prüfungsleistungen: - Prüfungsmodus: Grundsätzlich sollte ein Modul mit einer Prüfung (welcher Art auch immer) abgeschlossen werden und die entsprechenden Credits, Grade points und Credit points vergeben werden. Teilprüfungsleistungen sind vorstellbar, nach Beenden des Moduls sollte jedoch nur eine Zahl von Credits etc. bestimmt werden. - Vorleistungen: Diese sollten nur in Form eines komplett zu absolvierenden Moduls verlangt werden (zwingende Modulreihenfolge). - Benotung: Module sollten möglichst immer benotet werden. Als Benotungssysteme sind neben dem deutschen Notensystem auch angelsächsische Grade-Systeme (z.b. ECTS-Notensystem) praktikabel. - Abschlussarbeiten: In den Bachelor- und Masterstudiengängen sind Abschlussarbeiten obligatorisch; zu vergebende Creditanzahl: Bachelorarbeit: mind. 6 Credits, max. 12 Credits; Masterarbeit: mind. 15 Credits, max. 30 Credits. 4. Weitere Strukturbestandteile Überfachliche Qualifikationen (Professionalisierungsbereich, Schlüsselqualifikationen): In den Curricula der Studiengänge sollen Angebote zur Vermittlung von überfachlichen, berufsfeldbezogenen Qualifikationen (Professionalisierungsbereich) enthalten sein. Bei konsekutiven Studiengängen sollen diese in größerem Umfang im Bachelorstudiengang angeboten werden. Im Bachelorstudiengang soll der Vermittlungsschwerpunkt auf berufsbezogener Selbstkompetenz, Methoden- und Sozialkompetenz liegen, im Masterstudiengang neben der Sozialkompetenz verstärkt auf fachwissenschaftlichen und methodischen Kompetenzen. Umfang der Workload/ BA: 10-15% der Credits (180), d.h Credits; der Credits: TU Braunschweig: 20 Credits. (Bis zur Hälfte kann aus dem berufsfeldbezogenen Lehrangebot bezogen, die übrigen müssen additiv angeboten werden). MA: 5-10% der gesamten Credits (120), d.h Credits (überwiegend integrativ anzubieten). Qualitätssicherung: Akkreditierung Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren bei Akkreditierungsagenturen. Die Akkreditierung dient der Qualitätssicherung in Studium und Lehre und damit der nationalen und internationalen Anerkennung der Studienabschlüsse. Nach den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben werden folgende allgemeinen Punkte bei der Akkreditierung überprüft: - Regelstudienzeit, - Profil des Studiengangs (anwendungs- bzw. forschungsorientiert), 5
6 - Modularisierung und Leistungspunktsystem, - Studierbarkeit des Lehrangebots (u.a. Workload), - Zugangsvoraussetzungen zu Masterstudiengängen, - Gleichwertigkeit der Anforderungen, des Qualifikationsniveaus und der Berechtigungen zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen. Evaluation Die Akkreditierung setzt folgende Evaluationsmaßnahmen voraus: - Evaluation des laufenden Studienprogramms, - Evaluation des Studienerfolgs (z.b. Absolventenbefragungen). Als Qualifikationsindikatoren werden folgende Aspekte evaluiert: - Beurteilung der Lehre, - Studierbarkeit (Workload, Prüfungsorganisation, Veranstaltungsorganisation, Praxis der Notenvergabe), - Abschlussquoten, - Lehrauslastung, - Internationalität. 6
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