Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich
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- Alfred Hafner
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1 Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Masterstudiengang Realschule/Gymnasium Mathematik Katholische Theologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS WFK) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt folgende fachspezifische Studienordnung: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Ziele 3 Akademischer Grad 4 Qualifikation, Zulassung 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Module für den Wahlbereich 6 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich (1) Die fachspezifische Studienordnung ergänzt die Prüfungsordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Masterstudiengang (Prüfungsordnung) vom TT.MM.JJJJ sowie die allgemeine Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer-Masterstudiengang (allgemeine Studienordnung) vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung. (2) Der lehramtsgeeignete Zwei-Fächer Masterstudiengang Realschule/Gymnasium Mathematik Katholische Theologie bildet im Rahmen des lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer-Masterstudiengangs einen Teilstudiengang. 2 Ziele (1) 1 Der Studiengang Mathematik Katholische Theologie vermittelt methodisch und theoretisch fundierte Kenntnisse der beiden Fächer auf vertieftem Niveau. 2 Er erweitert systematisch die im Bachelor-Studiengang Mathematik Katholische Theologie erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen. (2) Der Zwei-Fächer-Masterstudiengang ist konzipiert für: 1. Studierende des Lehramts an Gymnasien, die zusätzlich zur Ersten Staatsprüfung eine Qualifikation für außerschulische Berufsfelder erwerben oder sich die grundsätzliche Möglichkeit zur Promotion eröffnen wollen; 2. Studierende für das Lehramt an Realschulen, die sich durch den Masterstudiengang einen akademischen Abschluss eröffnen wollen, der grundsätzlich die Promotionsmöglichkeit erschließt. 2 Zudem ist es auch möglich, das Masterstudium so auszurichten, dass es zusätzlich die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ermöglicht und damit die Qualifikation für zwei Schularten erworben wird. 3 Dafür müssen die Wahlmöglichkeiten innerhalb der Wahlpflichtmodule und der freien Module entsprechend der Vorgaben der gymnasialen Lehramtsstudienordnung genutzt werden. 4 Die Zulassungsbedingungen zur entsprechenden Staatsprüfung müssen erfüllt sein. 5 Zusätzlich 1
2 zu den Modulen des Masterstudiengangs muss ein Praktikum, das Erfahrungen in der Schulart Gymnasium ermöglicht und mindestens ein auf die Schulart Gymnasium ausgerichtetes Modul aus den Fachdidaktiken nachgewiesen werden. 3 Akademischer Grad 1 Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird bei Wahl des Hauptfaches Katholische Theologie der akademische Grad eines Master of Arts (M.A.) verliehen. 2 Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird bei Wahl des Hauptfaches Mathematik der akademische Grad eines Master of Education (M.Ed.) verliehen. 4 Qualifikation, Zulassung (1) Die Qualifikation für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Masterstudiengang Realschule/Gymnasium Mathematik Katholische Theologie wird im Sinne des 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung nachgewiesen durch: 1. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der sich auf die Fächer Mathematik und Katholische Religionslehre bezieht, sowie eine Abschlussarbeit in einem der beiden Fächer. 2. schulartbezogene Praxismodule im Umfang von 10 ECTS-Punkten, erziehungswissenschaftliche Studien im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten sowie fachdidaktische Module im Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten pro Fach, 3. bei der Ausrichtung Gymnasium: gesicherte Kenntnisse in Latein sowie ausreichende Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen. (2) 1 Die Studierenden werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens zum Teilstudiengang Mathematik - Katholische Theologie zugelassen, soweit für eines der beiden Fächer Zulassungsbeschränkungen festgesetzt werden. 2 Näheres, insbesondere die Auswahlkriterien sowie das Verfahren der Zulassung, werden durch Satzung geregelt. 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Module für den Wahlbereich (1) 1 Für das Hauptfach Mathematik sind in der Ausrichtung Gymnasium im Pflichtbereich die Pflichtmodule nach Abs. 2 sowie Module im Umfang von 20 ECTS-Punkten nach Abs. 4 erfolgreich zu absolvieren. 2 Für das Hauptfach Mathematik sind in der Ausrichtung Realschule im Pflichtbereich die Pflichtmodule nach Abs. 3 sowie Module im Umfang von 30 ECTS-Punkten nach Abs. 5 erfolgreich zu absolvieren. 3 Wird Mathematik als Nebenfach in der Ausrichtung Gymnasium gewählt, sind die Module nach Abs. 2 sowie ein Modul im Umfang von 5 ECTS-Punkten nach Abs. 4 erfolgreich zu absolvieren. 4 Wird Mathematik in der Ausrichtung Realschule als Nebenfach gewählt, sind im Pflichtbereich die Module nach Abs. 3 sowie Module im Umfang von 15 ECTS-Punkten nach Abs. 5 erfolgreich zu absolvieren. (2) Für das Hauptfach und das Nebenfach Mathematik sind folgende Pflichtmodule bei der Ausrichtung Gymnasium zu absolvieren: 1. Algebra I: 10 ECTS-Punkte; Vorlesung (5 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung, 2. Aufbaumodul Mathematikdidaktik (GY/ BS): 5 ECTS-Punkte; Vorlesung/ Übung (2 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur, 3. Differentialgleichungen 1: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); 2
3 (3) Für das Hauptfach und das Nebenfach Mathematik sind folgende Pflichtmodule bei der Ausrichtung Realschule zu absolvieren: 1. Aufbaumodul Mathematikdidaktik (RS): 5 ECTS-Punkte; Vorlesung/Übung (2 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur, 2. Elemente der Algebra und Zahlentheorie: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); (4) 1 Folgende Module werden im Wahlpflichtbereich Mathematik bei der Ausrichtung Gymnasium angeboten: 1. Grundlagen der Geometrie: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); 2. Differentialgeometrie: 10 ECTS-Punkte; Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: 3. Numerik I: 10 ECTS-Punkte; Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur 4. Approximationstheorie I: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); Prüfungsform: 5. Ganzzahlige Optimierung: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); 6. Optimierung: 10 ECTS-Punkte; Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur 7. Algebra II: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Selbststudium (Hausaufgaben), Übung und Besprechung der Hausaufgaben (1 SWS); 8. Funktionentheorie II: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2SWS) / Übung (1SWS); Prüfungsform: 9. Maß- und Integrationstheorie: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2SWS) / Übung (1SWS); 10. Angewandte Statistik: 10 ECTS-Punkte; Vorlesungen mit teilweisem Übungscharakter (3 SWS), Übung (3 SWS); Prüfungsform: Klausur bzw. mündliche Prüfung, Präsentation eines Projektes, 11. Differentialgleichungen II: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2SWS) / Übung (1SWS); Prüfungsform: 12. Computer Aided Geometric Design I: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); 13. Computer Aided Geometric Design II: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); 14. Algorithmische Graphentheorie: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); 2 Diese Module können als Wahlmodule absolviert werden, wenn sie noch nicht im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, eine Mehrfachwahl ist ausdrücklich zugelassen. 3 Bei Mehrfachwahl eines Moduls ist ein anderer thematischer Schwerpunkt als bei der vorherigen Belegung zu wählen. 3
4 (5) 1 Folgende Module werden im Wahlpflichtbereich Mathematik bei der Ausrichtung Realschule angeboten: 1. Grundlagen der Geometrie: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS); 2. Funktionentheorie I: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (3 SWS), Übung (1 SWS); Prüfungsform: 3. Algebra I: 10 ECTS-Punkte; 1 Vorlesung (5 SWS), 1 Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur 4. Numerik I: 10 ECTS-Punkte; Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur 5. Wahrscheinlichkeitstheorie (Lehramt): 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Blockveranstaltung (ca. 15 Std.), 6. Einführung in das statistische Arbeiten: 5 ECTS-Punkte; Vorlesung (2 SWS) / Übung (1SWS); 7. Querschnitt durch die Analysis und lineare Algebra: 5 ECTS-Punkte; Übung (3 SWS); 8. Optimierung: 10 ECTS-Punkte; Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS); Prüfungsform: Klausur 9. Computer und Mathematik (LV_115_236_2_51_1; Modul der virtuellen Hochschule Bayern: 5 ECTS-Punkte; virtuelle Lehrveranstaltung; Selbststudium, mit regelmäßiger Anfertigung von Hausaufgaben; Prüfungsform: Klausur. 2 Diese Module können als Wahlmodule absolviert werden, wenn sie noch nicht im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, eine Mehrfachwahl ist ausdrücklich zugelassen. 3 Bei Mehrfachwahl eines Moduls ist ein anderer thematischer Schwerpunkt als bei der vorherigen Belegung zu wählen. (6) 1 Für das Hauptfach Katholische Theologie sind im Pflichtbereich die Pflichtmodule nach Abs. 7 sowie im Wahlpflichtbereich nach Abs. 8 Module im Umfang von 25 ECTS-Punkten erfolgreich zu absolvieren. 2 Für das Nebenfach Katholische Theologie sind die Pflichtmodule nach Abs. 7 sowie im Wahlpflichtbereich Module im Umfang von 10 ECTS-Punkten nach Abs. 8 zu absolvieren. (7) Für das Hauptfach und das Nebenfach Katholische Theologie sind folgende Pflichtmodule zu absolvieren: 1. Kirche und Sakramente im ökumenischen Kontext: 5 ECTS-Punkte, 2 VL (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur, 2. Aufbaumodul katholische Religionsdidaktik: 5 ECTS-Punkte, 1 S (2 SWS), Prüfungsform: Klausur, 3. Kirche, Gesellschaft und Staat in der Kirchengeschichte: 5 ECTS-Punkte, 2 VL (je 1 SWS), 2 Ü (je 1 SWS) Prüfungsform: mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfungsleistung. (8) Folgende Module werden für das Fach Katholische Theologie im Wahlpflichtbereich angeboten: 1. Gottes- und Menschenbild in den monotheistischen Weltreligionen: 5 ECTS-Punkte, 1 VL (2 SWS) und ein Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Portfolio. 2. Christologie: 5 ECTS-Punkte, 1 VL (2 SWS) und 1 VL (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung, 4
5 3. Exegese ausgewählter Psalmen und von Texten aus den synoptischen Evangelien: 5 ECTS- Punkte, 1 VL (3 SWS), 1 Ü (2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung, 4. Grundfragen der Metaphysik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Tutorium (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung, 5. Christliche Sozialethik: 5 ECTS-Punkte, 1 VL (2 SWS), 1 PS/Koll (2 SWS), Prüfungsform: Klausur, 6. Exegese ausgewählter alttestamentlicher prophetischer Schriften und der Paulusbriefe: 5 ECTS-Punkte, 2 S (je 2 SWS), Prüfungsform: Referat und schriftliche Ausarbeitung, 7. Ehe und Familie in moraltheologischer und kirchenrechtlicher Sicht: 5 ECTS-Punkte, 2 VL (je 2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung, 8. Vertiefungsmodul Religionsdidaktik: 5 ECTS-Punkte, 1 S (2 SWS), 1 Ü (1 SWS), Prüfungsform: schriftliche Ausarbeitung oder Portfolio, 9. Wahlmodul Religionsdidaktik: 5 ECTS-Punkte, 1 S (je 2 SWS), 1 Koll (1 SWS) oder 1 Ü (1 SWS), Prüfungsform: schriftliche Ausarbeitung. 6 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. 5
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