Finanzplatz Rumänien AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

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1 Finanzplatz Rumänien AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

2 Länderprofil Rumänien Stand: März 2015 Finanzplatz Rumänien Währung: Leu Bruttoinlandsprodukt und Budget f 2016f Reales BIP, in % p.a. 3,4 2,9 3,0 3,0 Nominelles BIP, in Mrd. EUR 144,3 150,6 158,9 170,1 BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR Industrieproduktion, in % p.a. 7,9 6,1 4,5 4,5 Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -2,2-1,8-2,3-2,3 Inflation und Beschäftigung Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 7,1 6,8 6,6 6,5 Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 4,0 1,1 1,0 2,4 Handels und Leistungsbilanz Güterexporte, in Mrd. EUR 43,9 46,6 49,9 54,9 Güterimporte, in Mrd. EUR 49,3 52,2 56,3 62,5 Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -1,2-0,7-2,4-3,4 Leistungsbilanz, in % des BIP -0,8-0,5-1,5-2,0 Auslandsverschuldung, in % des BIP 68,0 62,6 59,8 58,2 1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes Gesellschaftsrecht Steuern, Abgaben und Recht Privatisierung Schiedsgericht für Streitfälle Förderungen Risikoabsicherung und Finanzierungen Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen Bank S.A Raiffeisen Bank S.A Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen Bank S.A. und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk Wechselkurs und Zinsen Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 3,33 3,35 4,27 4,27 Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) 4,42 4,44 4,44 4,40 3m Geldmarktsatz ROBOR (Durchschnitt) 2,19 1,45 1,40 2,30 Länderrating S&P Moody s Fitch BBB- Baa3 BBB- Wichtiger Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit Rumänien zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei Beratung oder Angebot oder Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Quelle: Raiffeisen Bank International AG WKO: Länderreport Rumänien; Fachreports: Firmengründung und Steuern in Rumänien, Eigentum und Forderungen in Rumänien der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Redaktionsschluss: Mai

3 1. Politische und 2. Gesellschaftsrecht wirtschaftliche Situation des Landes Aufwärtstrend setzt sich fort Die Zahl der Arbeitslosen ist von 7,1 % im Jahr 2013 leicht zurückgegangen und dürfte 2014 bei 7 % gelegen sein. Auch in den kommenden Jahren erwarten wir eine Arbeitslosenrate etwas unter 7 %, einerseits wegen der implementierten Regierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsmarktflexibilität anderseits auf Grund der starken Emigrationsbewegung der vergangenen Jahre. Mit Unterstützung von Kreditmitteln des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der europäischen Kommission (EC) war es Rumänien möglich, den Fehlbetrag in der externen Finanzierung und das hohe Budgetdefizit zu finanzieren und so die Auswirkungen der Rezession abzumildern. Mitte 2013 wurde Rumänien aus dem EU Verfahren bei übermäßigem Defizit entlassen. Fiskalpolitisch betrachtet bleibt Rumänien weiter auf Sparkurs. Das Budgetdefizit lag 2014 bei rund 2 % und dürfte auch in den kommenden Jahren nicht über 2,3 % steigen. Auch die Staatsverschuldung in Prozent des BIP ist stabil und wird für 2014 bei 38 % und in den Folgejahren bei 39 % erwartet. Das größte inländische Risiko besteht darin, dass der Reformprozess nicht fortgesetzt wird. In diesem Bereich hängt alles vom politischen Engagement der verantwortlichen Kräfte ab fanden Präsidentschaftswahlen statt die der Kandidat der Mitte-Rechts-Allianz Mr. Iohannis gewann. Das Mitte-Links-Bündnis verfügt über genug Sitze im Parlament, um die Regierung kurzfristig an der Macht zu halten. Premierminister Ponta sieht sich nach verlorener Präsidentschaftswahl einem gewissen Risiko ausgesetzt, an Unterstützung in seiner eigenen Partei sowie bei den Bündnispartnern einzubüßen. Wir glauben jedoch nicht, dass dies der Fall sein wird, und sehen Ponta weiterhin als Premierminister. Das Wirtschaftswachstum dürfte 2014 bei ca. 2,5 % p.a. liegen und ist einerseits auf den Privatkonsum, anderseits auf positive Entwicklungen von Industrie, Dienstleistungen und der Landwirtschaft zurückzuführen. Wir gehen davon aus, dass die BIP-Dynamik 2015 mit 2,7 % ähnlich ausfällt, vorausgesetzt wir erleben ein normales Jahr in der Landwirtschaft. Die Wachstumsniveaus des BIP in den Jahren 2016 bis 2018 werden mit durchschnittlich 3 % p.a. deutlich unter den Niveaus der Boom-Jahre 2000 bis 2008 bleiben. Die strukturelle Unterentwicklung des Exportsektors ist hauptverantwortlich für die schleppende Konjunkturerholung in Rumänien. Verhaltene Auslandsinvestitionen, eine zwar anziehende, aber weiterhin schwache Inlandsnachfrage und die Erfordernis einer ungebrochenen Fiskaldisziplin staatlicherseits wird der vergleichsweise kleine Exportsektor auf absehbare Zeit nicht wettmachen können. Der Aufwärtstrend im Privatkonsum sollte sich, gestützt von einer positiven Dynamik bei den verfügbaren Realeinkommen, einer Steigerungen der nominalen Löhne sowie der Beschäftigtenzahlen, einer niedrigen Inflation und tiefen Zinsen, weiter fortsetzen. Nachdem die privaten Investitionen 2014 auf einem niedrigen Niveau geblieben sind gibt es hier den größten Spielraum für Verbesserungen, gleichzeitig ist auch mit einer Steigerung der staatlichen Investitionen zu rechnen. Die Regierung hat ambitionierte Pläne für Investitionen die teils durch das nationale Budget und teils EU-finanziert sind. Die vorsorglichen Vereinbarungen mit dem IWF und der Europäischen Kommission beinhalten strukturelle Reformen in der öffentlichen Verwaltung und in Staatsunternehmen. Um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, könnten einerseits Reformen umgesetzt und andererseits Investitionen mittels EU-Gelder getätigt werden dürfte die Inflation bei etwas über 1 % gelegen haben und wir erwarten, für 2015 einen leichten Anstieg. Neben dem günstigen Ausblick für die Inlandsinflation, könnte die erwartete geopolitische Lockerung seitens der EZB die Neigung der Rumänischen Zentralbank zu einem anhaltend niedrigen Niveau des Leitzinssatzes unterstützen. Das rumänische Gesellschaftsrecht, welches die Gründung, Organisation, Auflösung, Teilung und Fusion sowie Liquidation von Handelsgesellschaften mit Sitz in Rumänien sowie von europäischen Gesellschaften regelt, stützt sich hauptsächlich auf das Gesetz Nr. 31 vom (wieder veröffentlicht im Amtsblatt Nr vom ), sowie auf die Dringlichkeitsverordnung Nr. 32 vom , das Gesetz Nr. 441 vom und die Dringlichkeitsverordnung Nr. 82 vom Zu beachten wäre, dass im rumänischen Gesellschaftsrecht der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften nicht besonders deutlich geregelt ist, basierend auf der Tatsache, dass alle im Gesetz festgehaltenen Gesellschaftsformen juristische Personen sind. Dank dieses Statutes können rumänische Handelsgesellschaften selbst mit 100% ausländischem Kapital auch Immobilien sowie Grund und Boden erwerben. Ferner ist die Handelsgesellschaft durch ihre Stellung als juristische Person Inhaberin des Gesellschaftsvermögens, welches aus Aktiva (dingliche Rechte und Forderungen) und Passiva (Bilanz bzw. Verbindlichkeiten) besteht. Bareinlagen sind für alle Gesellschaftsformen zwingend. Sacheinlagen müssen einen Vermögenswert besitzen, der durch ein entsprechendes Gutachten festgelegt wird. Ausländische und inländische Investoren sind vor dem rumänischen Gesetz gleichberechtigt. Bei allen Gesellschaftsformen kann das Kapital teilweise oder zur Gänze ausländisch sein. Die Einlage des rumänischen Partners kann frei vereinbart werden. Der ausländische Investor hat das Recht, seine Gesellschaftsanteile und -rechte an andere rumänische oder ausländische Investoren zu verkaufen und die in Rumänien erwirtschafteten Beträge bzw. Dividende frei zu transferieren.. 4 5

4 3. Steuern, Abgaben und Recht Das rumänische Steuerrecht kann von der Sicht rumänischer und ausländischer Investoren als attraktiv bezeichnet werden. Durch das Beibehalten der 16%-igen Flat Tax auch über die für die inländische Wirtschaft schwierigen letzten drei Jahre ist es Rumänien gelungen, seine Position als zweitbegehrtes Investitionsstandort nach Polen weiterhin in Europa aufrecht zu erhalten. Im Vergleich zu anderen Staaten wurde noch keine Konzernbesteuerung eingeführt. Die Zollabgaben entsprechen im Rahmen der an die EU-Richtlinien völlig angepassten Zollvorschriften dem WTO Standard Unternehmensbesteuerung Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen ist das Steuergesetzbuch, welches als Gesetz Nr. 571 am veröffentlicht wurde und in der Zwischenzeit durch die ständige Anpassung an die europäischen Normen unzählige Änderungen und Ergänzungen erfahren hat. Die Körperschaftssteuer und die Einkommensteuer (gleichfalls die Gehaltssteuer) betragen jeweils 16 %. Sogenannte Mikrounternehmen (bis zu neun Angestellten, Umsatz bis max EUR) können zwischen der Besteuerung zum üblichen Steuersatz berechnet vom Gewinn und einem verminderten Satz von 3 % berechnet von den Einnahmen auswählen. Repräsentanzen ausländischer Unternehmen werden mit einem Pauschalbetrag in Höhe von EUR pro Jahr besteuert. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die rumänischen Zweigniederlassungen ausländischer Firmen, Tochter- oder Enkelgesellschaften ausländischer Muttergesellschaften können jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr auswählen und darüber im Vorhinein die zuständige Behörde des Finanzministeriums informieren Umsatzsteuer / UID-Nummer In Bezug auf die Umsatzsteuer ist in Rumänien zwischen einem Basissatz von 24 % und einem Präferenzsatz von 9 % (z.b. Eintritt bei Museen, Medikamente, Bücher, Messen und Ausstellungen etc.) bzw. von 5 % (Errichtung von Sozialwohnungen) zu unterscheiden. Einzureichen beim zuständigen Finanzamt am Sitz der rumänischen Firma ist ein Ansuchen (Formular 095 Vordruck) sowie je ein Leumundszeugnis der Gesellschafter natürliche oder juristische Personen bzw. Geschäftsführer. Das Formular 095 ist unter gemeinsam mit den Ausfüllanweisungen (in Rumänisch) abrufbar. Eine elektronische Übermittlung des Formulars ist leider nicht möglich. Die Leumundszeugnisse/Strafregisterauszüge werden von der Polizeibehörde am Wohnsitz/Sitz des Ansuchenden/Bevollmächtigten in Rumänien ausgestellt, auch wenn es sich um ausländische natürliche oder juristische Personen handelt. Damit wird bestätigt, dass die betreffenden Personen auf dem Gebiet Rumäniens keinen Strafmaßnahmen unterliegen. Das Leumundszeugnis wird in max. drei Tagen ausgestellt und ist sechs Monate lang gültig. Die zuständige Stelle bei der Beantragung einer rumänischen UID-Nummer ist die Generaldirektion der Öffentlichen Finanzen. Die Koordinaten dieser Behörde lauten: Directia Generala a Finantelor Publice a Municipiului Bucuresti (Str. Dimitrie Gerota Nr. 13, RO Bucuresti, T/F ) Jene EU-Firmen, die die Registrierung direkt vornehmen möchten, übermitteln die nachfolgenden Unterlagen per eingeschriebenen Brief: Formular gemäß Verordnung Nr vom ( österreichisches Registrierungszertifikat beeidete Kopie und von einem beeideten Übersetzer vorgenommene Übersetzung in rumänischer Sprache. Die Mitteilung der rumänischen UID-Nummer erfolgt entweder per Post mit eingeschriebenem Brief oder per (die -Adresse wird im Formular eingetragen) Reverse Charge System Zu einem Übergang der Steuerschuld kommt es dann, wenn der Lieferer a) keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Rumänien begründet und b) auch nicht für umsatzsteuerliche Zwecke in Rumänien registriert ist und c) der Leistungsempfänger ein rumänisches Unternehmen ist oder d) es sich nicht um ein rumänisches Unternehmen handelt, aber der Leistungsempfänger via Fiskalvertreter in Rumänien registriert ist. Falls Reverse-Charge zur Anwendung kommt, ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis des Übergangs der Steuerschuld auszuweisen. Zu beachten wäre, dass falls sich eine Firma als Umsatzsteuerzahler bei der zuständigen Finanzbehörde anmeldet, auch eine Registrierung in ein Register der innergemeinschaftlichen Marktbeteiligten erfolgen muss. 6 7

5 3.4. Verbrauchssteuer Lieferungen von verbrauchssteuerpflichtigen Gütern können erfolgen an: Steuerlager antrepozit fiscal (haben UID Nummer) registrierte/nicht registrierte Importeure (haben UID Nummer) Letztverbraucher (haben keine UID Nummer) Den harmonisierten Verbrauchssteuern unterliegen alkoholische Getränke, Tabakwaren und Energieprodukte. Auf Alkoholika und Tabakwaren muss eine Steuermarke angebracht werden. Der Importeur bestellt beim zuständigen Finanzamt eine gewisse Anzahl von Steuermarken. Diese werden der ausländischen Lieferfirma zugeschickt, die sie auf den Produkten anbringt. Die übrig gebliebenen Marken werden dem Importeur rückerstattet. Wirtschaftstreibende, die mit steuerpflichtigen Waren grenzüberschreitend handeln, lassen sich in das EMCS registrieren. Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass Versender und Empfänger eine Bewilligung und eine Verbrauchsteueridentifikationsnummer (VID-Nummer) des Zollamtes besitzen. Wichtig ist, dass der vom System automatisch vergebene ARC-Code auf der Rechnung, Lieferschein oder Frachtbrief, der die Weinlieferung begleitet, vermerkt ist. Gewöhnlich ist die Sendung von einem Ausdruck des elektronischen Verwaltungsdokumentes (rumänische Abkürzung: e-da) begleitet Doppelbesteuerungsabkommen Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Rumänien und Österreich (BGBl III vom Nr. 29) sind gegenüber der einheimischen Gesetzgebung vorrangig. Zu beachten ist, dass diese nur dann anwendbar sind, wenn die österreichische juristische Person, welche die entsprechenden Dienstleistungen durchführt, eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung vorlegt, welche ihre steuerliche Ansässigkeit in Österreich nachweist. Falls dies nicht möglich ist, werden die Vorschriften der rumänischen Steuergesetzgebung angewendet. Bau- und Montagearbeiten, die in Rumänien durchgeführt werden, erfordern im Allgemeinen die Errichtung einer Betriebsstätte. Zwecks der Einstufung einer Baustelle, eines Bau-, Zusammenbau- oder Montageprojekts, dessen Überwachungstätigkeiten und sonstiger ähnlicher Tätigkeiten als Betriebsstätte, werden folgende Elemente gemäß Steuergesetzbuch (Gesetz Nr. 571/2003) berücksichtigt: Die Bedingungen, die eine Baustelle erfüllen muss, entsprechen der Richtlinie 89/391/CEE über die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheits- und Gesundheitsverbesserung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Datum des Beginns der Tätigkeit, das in den Verträgen vorgesehen ist, welche mit den rumänischen juristischen Personen als Leistungsempfänger abgeschlossen sind; die bei der Ausführung von Nebenverträgen abgelaufene Zeitdauer, die sich im direkten Zusammenhang mit dem zuerst durchgeführten Vertrag befindet, wird zur abgelaufenen Grundvertragsausführungsdauer addiert; sonstige Informationen, die den Beginn der Tätigkeit nachweisen. Zu beachten wäre, dass das rumänische Steuergesetzbuch (Gesetz Nr. 571/2003 mit allen nachträglichen Änderungen und Ergänzungen) eine Baustelle, ein Bau-, Zusammenbau oder Montageprojekt oder deren Überwachungstätigkeiten als Betriebsstätte betrachtet, wenn die Baustelle, das Projekt oder die betreffende Tätigkeit mehr als sechs Monate dauern Vorsteuerabzug/Vergütungsverfahren Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können die auf Rechnungen ausgewiesene Steuer auf Vorleistungen ebenso wie die für den innergemeinschaftlichen Erwerb erklärte Umsatzsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Dieser Vorsteuerabzug kann sofort vorgenommen werden. Antragsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, der im Vergütungszeitraum in Rumänien weder gem. Art. 153 des Steuergesetzbuchs umsatzsteuerlich registriert noch verpflichtet ist, sich nach der erwähnten Vorschrift umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und in Rumänien nicht ansässig ist und auch keine feste Niederlassung hat, von welcher aus wirtschaftliche Tätigkeiten durchgeführt werden und in Rumänien keine Gegenstände geliefert und Dienstleistungen erbracht hat, mit Ausnahme von 1. Beförderungsleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen, die nach bestimmten Regelungen des Steuergesetzbuchs umsatzsteuerfrei sind, unter der Voraussetzung, dass deren Wert in der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage der importierten Güter enthalten ist; 2. Dienstleistungen, bei welchen die Steuer nach bestimmten Normen des Steuergesetzbuchs nur vom Empfänger geschuldet wird. Nicht erstattungsfähig ist die vom Steuerpflichtigen geschuldete oder entrichtete Umsatzsteuer für den Erwerb von Gütern, deren Lieferung nach bestimmten Regelungen des Steuergesetzbuchs umsatzsteuerbefreit ist oder von der Umsatzsteuer befreit werden kann; die Erbringung von Dienstleistungen, welche nach bestimmten Vorschriften des Steuergesetzbuchs umsatzsteuerfrei sind oder von der Umsatzsteuer befreit werden können; den Erwerb von Gütern/Dienstleistungen, für deren Lieferung/Erbringung unter den Voraussetzungen bestimmter Vorschriften des Steuergesetzbuchs in Rumänien kein Recht auf Vorsteuerabzug gegeben wäre; 8 9

6 Dem Antragsteller wird die Erstattung nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die erworbenen oder importierten Güter und Dienstleistungen, für welche die Steuer entrichtet worden ist, vom Steuerpflichtigen verwendet wird für: Operationen im Zusammenhang mit seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit, für welche er vorsteuerabzugsberechtigt gewesen wäre, falls die Vorgänge in Rumänien durchgeführt worden wären, oder aber Operationen, welche nach bestimmten Normen des Steuergesetzbuchs umsatzsteuerfrei sind; Dienstleistungen, bei welchen die Steuer nach bestimmten Normen des Steuergesetzbuchs nur vom Empfänger geschuldet ist. Steuerpflichtige, welche in Drittstaaten ansässig sind und welche in Rumänien nicht umsatzsteuerlich registriert sind sowie keine Verpflichtung zur Registrierung für Umsatzsteuerzwecke besteht, können unter Beachtung einiger rechtlicher Besonderheiten im Vergleich zum Verfahren für EU-Ansässige ebenfalls eine Vorsteuervergütung in Rumänien beantragen, sofern in Rumänien ansässige Steuerpflichtige im betreffenden Drittstaat ebenfalls ein Recht auf Vorsteuervergütung nach den dort geltenden Gesetzen hat (Reziprozität). Im Hinblick auf die Erfüllung der weiteren Voraussetzungen für eine Erstattung der Vorsteuer in Rumänien muss der in einem Drittstaat ansässige Antragsteller etwa einen Vertreter in Rumänien benennen, der im Namen des Antragstellers und für dessen Rechnung handelt und welcher hinsichtlich der Rechte/ Pflichten aus dem Erstattungsantrag gesamtschuldnerisch mit dem Antragsteller haftet Einkommensteuer Die Einkommens- und Gewinnsteuer (eine Art Körperschaftssteuer) ist für in- und ausländische Einkommen rumänischer und ausländischer, natürlicher und juristischer Personen in Rumänien zu entrichten. Der Steuersatz beträgt jeweils 16 % (= Flat Tax). Kapitalgewinne und die aus der Übertragung von Immobilien erzielten Einkommen natürlicher Personen werden ebenfalls mit 16 % besteuert. Ferner unterliegen Löhne und Gehälter demselben Steuersatz. Jeder Steuerpflichtige benötigt eine Steuernummer. Dies gilt auch für ausländische Personen, die in Rumänien eine Tätigkeit entfalten und sich beim Finanzamt ihres Wohnsitzes innerhalb von 15 Tagen anmelden müssen. Ausländische Personen müssen einen Steuervertreter ernennen, der für das Einreichen der jährlichen Einkommensteuern sorgt. Das geschieht mittels eines Mandatvertrages oder einer Vollmacht, die beim Notariat beglaubigt werden müssen. Der Vollmacht ist die Zustimmung des Steuervertreters beizulegen Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Ein Ansuchen auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer wird von österreichischen Firmen gemäß Richtlinie 2008/9/EC in Österreich gestellt. Eine genaue Beschreibung ist im Bereichsfachreport Vorsteuererstattung in der EU, im EWR und in der Schweiz abrufbar. Die Rückerstattung der Vorsteuer kann erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. In Abhängigkeit von dem Zeitraum, auf den sich ein Erstattungsantrag bezieht, sind auch in Rumänien bestimmte Mindestbeträge für beantragte Erstattungen normiert: bezieht sich ein Erstattungsantrag auf einen Zeitraum, der kleiner als ein Jahr aber größer als drei Monate ist, so muss die beantragte Erstattungssumme mindestens RON 200 (1 EUR = ca. 4,3 RON) betragen; bei Anträgen für ein Kalenderjahr oder für den restlichen Zeitraum eines Kalenderjahres darf der beantragte Erstattungsbetrag nicht niedriger als RON 25 sein

7 5. Schiedsgericht für Streitfälle Da in Rumänien Prozesse erfahrungsgemäß lange dauern, ist es empfehlenswert die Alternative des Schiedsgerichtsverfahrens in Betracht zu ziehen. Innerhalb der Handelskammer Rumäniens gibt es seit 1953 ein internationales Schiedsgericht. Nähere Informationen in englischer Sprache findet man unter arbitration.ccir.ro. Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung an: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar): Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Daraus ergeben sich folgende Varianten: Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Auch in anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte: ICC Austria, Internationale Handelskammer Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T , F , E icc@wko.at, W Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt... (einer oder drei); es ist...materielles Recht anzuwenden; die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist... Detaillierte Auskünfte: Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich Dr. Manfred Heider, T , F , E arb@wko.at, W wko.at/arbitration Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in Österreich durch ICC Austria vertreten

8 6. Förderungen EU- Kohäsionspolitik / Regionalpolitik Ausgangssituation/ Status Quo Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf. Um einen Ausgleich zwischen den Regionen zu schaffen hat sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 folgende Ziele gesetzt: Schaffung neuer Arbeitsplätze Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Förderung des Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung Verbesserung der Lebensqualität der EU- Bürger Die Kohäsions-/ bzw. Regionalpolitik richtet sich an alle Regionen in der EU um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Die Kohäsionspolitik wird für einen Siebenjahreszeitraum festgelegt ( ). Innerhalb dieser Zeitspanne ist für die Erreichung der o.a. Ziele ein Budget ihv. EUR 351,8 Mrd. also fast ein Drittel des gesamten EU Haushalts vorgesehen. Im Rahmen dieses Budgets werden Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüsse vergeben. Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm Aus den im Rahmen der Europa 2020 Strategie festgelegten EU Zielen definieren die einzelnen EU Mitgliedsstaaten ihre nationalen und regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen Förderprogramme (OPs) ableiten. Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach Themen strukturiert. Innerhalb dieser Programme sind Förderschwerpunkte ( Priority Axis ) festgelegt, für die durch die Europäische Kommission genehmigte Richtlinien gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung & Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderung. Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen) zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden können, werden die Förderungen in Osteuropa vorwiegend im Rahmen von Calls (Auschreibungen) vergeben. Für jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die für ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen sind Firmengröße, Standort, Inhalt und Auswirkungen des Förderprojektes. Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen? Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, ) in der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die engere Auswahl für Förderzusagen. 2 Wo 2 3 Wo 6 8 Wo 45 Tage 45 Tage 30 Tage 30 Tage 6 Mo ( )( )( ) ( )( )( )( )( ) Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition Problem + Analyse 1. Projektbeschreibung Klärung rechtl. Details+ Unterlagen Ausarbeitung Detailantrag + alle Beilagen Einreichen Antrag Deadline! Nationale Förderungen Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen. Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder die Region sehr wichtig. Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist. Folgende Investitionsanreize sind möglich: Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Beteiligungen Begünstigter Grundstückserwerb Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften und müssen bei regionalen Förderstellen beantragt werden. Achtung! Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes (=erste rechtsverbindliche Verpflichtung) gestellt werden. Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen daher immer aktuell verfolgt werden. So früh wie möglich mit der Hausbank/ Förderstelle in Kontakt treten. Formale Prüfung Prüfung Inhalt + Evaluierung Start ca. 3 Mo ca. 6. Mo ca. 7. Mo ca. 8. Mo Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess. Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert. Förder-Vertrag 1. Rate Zahlung Zwischenbericht + Zwi. Abrechnung 14 15

9 7. Risikoabsicherung und Finanzierungen Weitere Informationen Ansprechpartner Raiffeisen Netzwerkbank: International Desk Adriana Chelu Raiffeisen Bank S.A. 15 Charles de Gaulle Square RO Bucharest 1 Tel.: adriana.chelu@raiffeisen.ro Risikoabsicherung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws, Förderstelle des Bundes) Rechtliche Rahmenbedingungen: Mit erfolgte eine Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Garantien, die seitens der aws angeboten werden. Im Detail basieren die Regelungen auf der Richtlinie des BMF für Garantieübernahmen der aws gem. Garantiegesetz Ergänzende Förderungsbedingungen sind in den folgenden Programmdokumenten zu finden: - Garantien für Kreditfinanzierungen - Garantie für Mezzaninfinanzierungen - Garantien für Internationalisierungsprojekte Garantieübernahmen für KMUs werden im KMU- Förderungsgesetz bzw. im Programmdokument aws Garantien für Gründungs -, Innovations - und Wachstumsfinanzierungen geregelt. Die aws bietet kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen (max Beschäftigte) mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich Garantien für Kredit- und Lesaingfinanzier-ungen für inländische als auch ausländische Investitionen. Garantien für nationale Investitionen: Die aws garantiert österreichischen Unternehmen Finanzierungen von volkswirtschaftlich wünschenswerten Projekten d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvest-itionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des Finanzierungsbetrages in Form einer Finanzierungsgarantie und sichert dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors (Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Im Fall von Großprojekten garantiert die aws für maximal ein Drittel des Projekt-volumens. Garantien für internationale Investitionen: Die aws unterstützt österreichische Unternehmen (max Beschäftigte) bei Direktinvestitionen im Ausland, d.h: Errichtung von Tochtergesellschaften/ Joint- Ventures, Erwerb von Unternehmen(s)/-anteilen, Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen in Umwelttechnologien. Die Risikoabsicherung der aws erfolgt entweder in Form einer Projektgarantie oder einer Finanzierungsgarantie. Im Zuge der Projektgarantie sichert die aws die wirtschaftlichen Risiken (Insolvenz oder insolvenzähnlicher Tatbestand) des Beteiligungsprojekts eines Unternehmens ab und verpflichtet sich im Schadensfall einen bestimmten Kapitalbetrag bis zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen

10 OeKB (Österreichische Kontrollbank AG) Inland Ausland BANK Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken. Durch die Abwicklung von Exporthaftungen fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der Republik Österreich. Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe) bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab. Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Exportund Investitionsgeschäfte. Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichssind. Abbildung 1: Projektgarantie Die aws garantiert bis zu 50 % der eingesetzten Beteiligungsmittel (bei Großprojekten bis zu 1/3 des Projektvolumens) mit max. EUR 7,5 Mio. Das ratingabhängige Garantieentgelt beträgt mind. 0,75 % p.a. der garantierten, aushaftenden Beteiligungsmittel. Im Zuge der internationalen Finanzierungsgarantie garantiert die aws für Finanzierungen von österreichischen Unternehmen für volkswirtschaftlich wünschenswerte Projekten im Ausland, d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvestitionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, der Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des Finanzierungsvolumens und sichert damit dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors ab. Konditionen der aws Garantie: Garantien National: Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für die ersten EUR 2,5 Mio. Bearbeitungsentgelt: 0,3 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für den EUR 2,5 Mio. übersteigenden Betrag Garantieentgelt: ratingabhängig, mind. 0,6% Garantien International: Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage Garantieentgelt der internationalen Projektgarantie: ratingabhängig, beihilfenfrei, mind. 0,75% Garantieentgelt der internationalen Finanzierungsgarantie: ratingabhängig, für mittelständische Unternehmen, mind. 0,6% Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice ( oder bei der Hausbank. Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen über diese Banken angeboten. Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG einer Garantie der aws oder einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist. OeKB (Österreichische Kontrollbank AG) Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der 2002 an die aws angebunden wurde. Im Rahmen von ERP- Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien sowie tilgenden Zeiträumen angeboten, die durch eine Garantie der aws bzw. einer Bank abgesichert werden. ERP - Finanzierungsprogramm Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich, die in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sind: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, 18 19

11 Dienstleistungen, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen landwirtschaftlicher Produkte sowie Handelsunternehmen. Überblicksmäßig werden die folgenden ERP-Finanzierungsprogramme angeboten: ERP - Kleinkredit ERP - Technologieprogramm ERP - KMU Programm ERP - Regionalprogramm ERP - Tourismusprogramm ERP - Verkehrsprogramm ERP - Forstwirtschaftprogramm ERP - Landwirtschaftsprogramm Konditionen von ERP-Krediten Der max. Finanzierungsbetrag beträgt EUR 7,5 Mio. Laufzeit: 6 Jahre Ausnützungszeit: 0,5 Jahre tilgungsfreie Zeit: 2 3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix Tilgungszeit: 3 4 Jahre, Verzinsung 0,75 % p.a. fix - Bei einigen Programmen werden darüber hinaus längere tilgungsfreie bzw. tilgende Zeiträume angeboten, d.h: - Zukunftsbranchen, Forschungsinfrastruktur im Zuge des Technologieprogramms - Infrastrukturmaßnahmen im Zuge des Regionalprogramms Zinsen und Tilgungsverrechnung erfolgen antizipativ Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredits zu diesen Kosten ist das Haftungsentgelt der garantierenden Bank hinzuzurechnen Österreichisches Unternehmen Die förderungsfähigen Projekte/ Kosten sind abhängig von den jeweiligen ERP Finanzierungsprogrammen, bedingt durch den Zweck und dem Auftrag des jeweiligen Programmes. ERP Kredite für Großunternehmen: Für Großunternehmen werden ERP- Kreditfinanzierungen durch das ERP- Regional-programm sowie das ERP-Technologieprogramm zur Verfügung gestellt. In diesen beiden Programmen können inbesondere Großunternehmen die folgenden Projekte/ Kosten förderungsfähig ansetzen: Förderungsfähige Projekte für Großunternehmen: Erstinvestition in NEUE wirtschaftliche Tätigkeiten (neuer NACE-4-Steller) Errichtung einer NEUEN eigenständigen Betriebstätte im Rahmen der deminimis Grenzen (Förderbarwert max. EUR ,- innerhalb der letzten 3 Jahre) sind darüber hinaus weitere Projekte förderfähig (Produkt- und Verfahrensinnovationen, Innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse, Zukauf und Adaption neuer Technologien, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Errichtung/Erwerb von Gründungs-, Technologie- und Innovationszentren) Forschungs-/Entwicklungsprojekte zur Einführung neuer/wesentlich verbesserter Produkte Projekte zur Prototypenerstellung Errichtung von Pilot-/ Demonstrationsanlagen-/ Versuchsanlagen Förderungsfähige Kosten für Großunternehmen: Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen Bauinvestitionen Grunderwerb bei Unternehmensneugründung, Betriebserweiterung und Betriebsansiedlung im betriebsnotwendigen Ausmaß Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten Betreffend F&E Projekte: Personalkosten, Laboreinrichtungen, Beratungs-u. Dienstleistungskosten, Sachkosten für Pilot- u. Demonstrationsanlagen Haftung Treuhandgeld ERP-Kredit Haftungskreditvertrag BANK Abbildung 2: Abwicklung ERP-Kredit 20 21

12 8. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen Bank S.A Cash Management-Produkte Kontoführung Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage Deviseninländer Devisenausländer Guthabenverzinsung Überziehungslinien 3 3 Cash Management lokale Produkte & Dienstleistungen 8.2. Rechtliche & devisenrechtliche Bestimmungen Inlandszahlungen Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen in Bezug auf die Durchführung von Zahlungsaufträgen in RON zwischen inländischen oder ausländischen Kontoinhabern. Zahlungen in RON zwischen inländischen und ausländischen Kontoinhabern sind erlaubt. Auslandszahlungen Zahlungen / Eingänge Inlandszahlungen LW Inlandszahlungen FW Auslandszahlungenn LW Auslandszahlung FW Lastschriftverkehr/IZV Daueraufträge/IZV (FixPay) LW Inländische Lastschriftzahlungen LW Inländische Lastschriftinkasso FW Scheckinkasso Travellerschecks Einlösung Travellerschecks Verkauf Bedingte/abhängige Zahlungsaufträge* Barzahlungen / Behebungen LW Barzahlungen / Behebungen FW Regional Cash Distribution Service (RDS) Treasury Net e-factur (e-rechnungslegung) Electronic Banking MultiCash SWIFT MT 940 SWIFT MT 101 (nur empfangen) EDIFACT (PAYMUL) Internet Banking (Raiffeisen Online) Free-Way (elektronische Zahlungsbestätigung gegenüber dem Zollamt) Liquiditätsmanagement Zero Balancing* Cross Account drawing National Pooling Losungsabfuhr Cash Concentration (Sweep) Collections Management Losungsabfuhr Verteilung durch die Post Fremdwährungszahlungen innerhalb von Rumänien können von ausländischen Kontoinhabern ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Zahlungen zwischen in- und ausländischen Kontoinhabern sind ohne Einschränkungen jederzeit möglich. Bei Deviseninländern, die Zahlungen im Wert von EUR oder dem Gegenwert in RON und darüber zu Gunsten eines Devisenausländers tätigen, werden für statistische Zwecke Daten gesammelt und an die Nationalbank abgeführt. Grenzüberschreitende Zahlungen in Fremdwährungen werden in der Originalwährung und unter strikter Einhaltung der rumänischen Gesetze und des Devisenrechts durchgeführt. Fremdwährungskäufe dürfen von Devisenin- und Devisenausländern ohne Prüfung der Dokumente durchgeführt werden. Devisenausländer können ohne Einschränkungen Termineinlagekonten in lokaler Währung eröffnen und halten. Fremdwährungszahlungen können ohne Vorlage der Originaldokumente in Auftrag gegeben werden. Fremdwährungstransaktionen müssen nicht mehr der Rumänischen Nationalbank gemeldet werden. * mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen Cash Management Konzern-Produkte & Dienstleistungen Cash Management International (CMI) CMI@Web International Account Reporting International Disbursement Service Intra Group Payments Cross Border Target Balancing Cross Currency Margin Pooling Cash Plus (Web Service basierend auf Cash Payment Tool Group Application) Central Conversion Solution SWIFT for Corporates (MA-CUG, SCORE) 22 23

13 9. Raiffeisen Bank S.A Clearing-Mechanismus Abwicklung Bilanzsumme in Millionen EUR Geschäftsstellen 551 Mitarbeiter Beschreibung: Art: Architektonisch betrachtet besteht das Clearing (SEP) besteht aus den folgenden Bestandteilen: ReGIS (Echt-Zeit) stellt den Austausch von Zahlungsinstruktionen zwischen den Teilnehmern und die finale Abwicklung des Zwischenbankverkehrs sicher. Da ReGIS ein Echt-Zeit-Clearingsystem ist, erfolgt Buchung für Buchung. Das System wird für Großbetragszahlungen, die RON ,00 übersteigen und auch für Eilzahlungen in RON verwendet; SENT ist ein automatisiertes Clearingsystem, über welches Kleinbetragszahlungen (Überweisungen und Einzüge unter RON ,00) zwischen Kreditinstituten untereinander und Kreditinstituten und den Finanzbehörden abgewickelt werden. Im Moment werden drei Clearingläufe pro Tag abgehalten. Am 10. Oktober 2008 wurde ein neues Modul implementiert, mit dessen Hilfe die elektronische Weiterleitung von beleghaften Abbuchungszahlungsarten (Schecks, Solawechsel, Wechsel) sichergestellt werden soll. SaFIR wird als Abwicklungsinstrument für den Handel mit Staatspapieren verwendet. Um die Durchführung von immer noch im Umlauf befindlichen, beleghaften Zahlungsinstrumenten (altes Format, welches nicht elektronisch durchgeführt werden kann) sicher zu stellen, und unter der Berücksichtigung, dass die NBR die Clearingstelle für beleghafte Zahlungen am 1. Mai 2009 geschlossen hat, haben die Banken in Rumänien eine Übereinkunft für die Durchführung von bankübergreifenden, beleghaften Zahlungsinstrumenten unterzeichnet. In diesem Fall dauert die Durchführung 11 Arbeitstage. Elektronische Weiterleitung von Zahlungsaufträgen (Zahlungsaufträge) Elektronisches Clearing von Zahlungsinstrumenten (Schecks, Wechsel und Solawechsel Beleghaftes Clearing von Schecks, Wechseln und Solawechseln Die Raiffeisen Bank Romania ist eine führende Universalbank am rumänischen Markt, die knapp 2,1 Millionen Kunden, davon rund KMUs und Firmengroßkunden, eine komplette Bandbreite an qualitativ hochwertigen Produkten und Services über verschiedenste Vertriebskanäle wie Bankfilialen, Bankomaten, Telefon- und Mobile- sowie Internet-Banking anbietet. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage konnte die Bank aufgrund der guten Qualität des Kreditportfolios, einer stabilen Risikovorsorge und der soliden Marktkapitalisierung 2013 ein sehr gutes Ergebnis von EUR 104 Millionen nach Steuern erzielen. Diese Zahlen spiegeln die umsichtige Handlungsweise und das vorsichtige Risiko-Management während der Boomzeit des lokalen Bankensektors in den letzten Jahren wider. Es zeigt auch die Verbesserung der Effektivität und die fortlaufende Steigerung der Qualität sämtlicher Maßnahmen. Aktionärsstruktur: Raiffeisen SEE Region Holding GmbH 99,49 % Andere Aktionäre 0,51 % Raiffeisen Bank S.A. Pìata Charles de Gaulle Bucaresti 1 Tel.: +40 / 21 / Fax: +40 / 21 / Abwicklungsvorgang: Zahlungsaufträge: ReGIS: online Abwicklung ACH: drei Clearingläufe pro Tag Lastschriften: Mindestens 3 und maximal 6 Arbeitstage Elektronische Zahlungsinstrumente: 2 Arbeitstage Beleghafte Zahlungsisntrumente: 11 Arbeitstage Clearing-Mitgliedschaft der Bank Transfond (Elektronisches Clearingsystem für Klein- und Großbetragszahlungen in LW) 24 25

14 10. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen Bank S.A. und das weltweite Raiffeisen Netzwerk Ihr Spezialist in der Raiffeisen Bank S.A. Reinhard Zeitlberger Tel.: Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft Raiffeisen Bank International AG Herwig Haidn Tel. +43 / 1 / Raiffeisen Bank International AG Rudolf Lercher rudolf.lercher@rbinternational.com Tel. +43 / 1 / Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG Marika Miklis marika.miklis@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Florian Hehenfelder florian.hehenfelder@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Franz Rogi franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 316 / Günther Geieregger guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 316 / Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG Helmut Zeindlinger zeindlinger@rlbooe.at Tel.: +43 / 732 / Artem Snegirev snegirev@rlbooe.at Tel.: +43 / 732 / Raiffeisenverband Salzburg Friedrich Buchmüller friedrich.buchmueller@rvs.at Tel.: +43 / 662 / Raiffeisen-Landesbank Tirol AG Andrea Zankl andrea.zankl@rlb-tirol.at Tel.: +43 / 512 / Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Alexandra Welte alexandra.welte@raiba.at Tel.: +43 / 5574 / Raiffeisenlandesbank Burgenland Wilhelm Schedl wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at Tel.: +43 / 2682 / Raiffeisenlandesbank Kärnten Michael Stegmüller michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 463 / Herbert Schöffmann herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 463 /

15 Überreicht durch:

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