Bundeshaushaltsplan 2014

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1 Bundeshaushaltsplan Einzelplan 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan... 2 Überblick zum Einzelplan... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Allgemeine Bewilligungen Anlage 1 Wirtschaftspläne Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundesnachrichtendienst Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Ausgaben-Tgr. 01 Allgemeine kulturelle Angelegenheiten Ausgaben-Tgr. 02 Kulturförderung im Inland Ausgaben-Tgr. 03 Stiftung Preußischer Kulturbesitz Ausgaben-Tgr. 04 Deutsche Nationalbibliothek Ausgaben-Tgr. 05 Förderung deutscher Künstler Ausgaben-Tgr. 06 Pflege des Geschichtsbewusstseins Ausgaben-Tgr. 07 Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und kulturelles Eigenleben fremder Volksgruppen Ausgaben-Tgr. 09 Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) Anlage 1 Wirtschaftspläne Bundesarchiv Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Einzelplans 04 (ohne Kap. 0403, 0405 bis 0408) Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Kapitels Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter der Kapitel 0405 bis Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) Personalhaushalt

2 04 Vorwort Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik; sie trägt dafür die Verantwortung. Die Richtlinien der Bundeskanzlerin sind für die Bundesminister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. Die Bundeskanzlerin leitet die Geschäfte der Bundesregierung; sie hat dabei auf die Einheitlichkeit der Geschäftsführung in der Bundesregierung hinzuwirken. Zur Durchführung ihrer Aufgaben bedient sich die Bundeskanzlerin des Bundeskanzleramtes, das der Chef des Bundeskanzleramtes leitet. Das Bundeskanzleramt hat die Bundeskanzlerin über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik und die Arbeit in den Bundesministerien zu unterrichten. Es hat die Entscheidungen der Bundeskanzlerin vorzubereiten und auf ihre Durchführung zu achten. Aufgabe des Bundeskanzleramtes ist es auch, die Arbeiten der Bundesministerien zu koordinieren. Dem Bundeskanzleramt obliegt ferner die Durchführung der Sekretariatsgeschäfte der Bundesregierung. Es ist für die Vorbereitung der Sitzungen des Kabinetts und der Kabinettausschüsse sowie der Beschlüsse der Bundesregierung zuständig. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, dessen Aufgaben in der Vorbemerkung zu Kapitel 0403 aufgeführt sind, untersteht der Bundeskanzlerin unmittelbar. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien untersteht ebenfalls unmittelbar der Bundeskanzlerin. Er führt seine inneren Verwaltungsangelegenheiten selbstständig. Die hierfür benötigten Ausgaben sind bei Kapitel 0405 veranschlagt. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration ist dem Bundeskanzleramt zugeordnet. Die hierfür benötigten Ausgaben sind in Kapitel 0409 veranschlagt.

3 - 3 - Überblick zum Einzelplan 04 Überblick zum Einzelplan 04 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe 6 ohne Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T im Haushaltsjahr 2022 bis zu T im Haushaltsjahr 2023 bis zu T im Haushaltsjahr 2024 bis zu T Lfd. Nr. Auszug aus Übersicht VIII des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 24. Subventionsberichts Kapitel Zweckbestimmung Lfd. Nr. 24. Subventionsbericht (Anlage 1) Anreizprogramm zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland Mio. Mio. Mio.

4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 04 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine -Angaben: Die -Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene nur im Bundeshaushaltsplan abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf gerundet und einzeln bei dem jeweiligen mit Stand Juli ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß 5 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.

5 - 5 - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 0401 Überblick zum Kapitel 0401 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T im Haushaltsjahr 2022 bis zu T im Haushaltsjahr 2023 bis zu T im Haushaltsjahr 2024 bis zu T

6 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, sonstige Entgelte Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Mehreinnahmen aus der Nutzung des Palais Schaumburg in Bonn durch Dritte dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das Palais Schaumburg in Bonn Dritten zur vorübergehenden Nutzung gegen ermäßigtes Entgelt überlassen wird, sofern die Überlassung und/ oder Ermäßigung Bundesinteressen dienen. Übrige Einnahmen Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Epl. 04. Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit

7 - 7 - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 0401 Reste Sächliche Verwaltungsausgaben Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Erläuterungen sind verbindlich. Bezeichnung Zur Verfügung der Bundeskanzlerin Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der Chef des Bundeskanzleramtes und im Einzelfall auch andere Angehörige des Bundeskanzleramtes für die Bundeskanzlerin wahrnehmen, geleistet werden Zur Verfügung der Bundeskanzlerin zu allgemeinen Zwecken Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung der Ausgaben nach 19 Satz 1 Nr. 2 des Bundesrechnungshofgesetzes Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich Staatsbesuchen) Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der repräsentativen Aufgaben Gegenstände an Dritte unentgeltlich abgegeben werden Kosten für Kolloquien Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Der bezieht sich nur auf Kap Besondere Finanzierungsausgaben Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Epl. 04.

8 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Reste Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Bezüge der Bundeskanzlerin, des Bundesministers für besondere Aufgaben, der Staatsministerin und der Staatsminister F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte F Zuführung an die Versorgungsrücklage Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0409 veranschlagt. F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer F Versorgungsleistungen aufgrund des Rentenangleichungsgesetzes der ehemaligen DDR vom 28. Juni F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0409 veranschlagt. F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0409 veranschlagt.

9 - 9 - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 0401 Reste F Noch zu flexibilisierte Ausgaben Inanspruchnahme überbetrieblicher betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienste, von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie -313 Fachkräften für Arbeitssicherheit Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0409 veranschlagt. F Unfallkasse des Bundes Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0409 veranschlagt. F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bezeichnung personengebundene Pkw F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: F Mieten und Pachten Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T im Haushaltsjahr 2022 bis zu T im Haushaltsjahr 2023 bis zu T im Haushaltsjahr 2024 bis zu T Die Ausgaben sind in Höhe von 425 T gesperrt. F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

10 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Aus- und Fortbildung Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. F Gerichts- und ähnliche Kosten F Sachverständige Bezeichnung 1. Beratung durch Sachverständige Honorarkräfte für publizistische Tätigkeiten Gutachten und Forschungsaufträge Dolmetscherkosten Zusammen F Dienstreisen Aus diesen Ausgaben werden auch Reisekosten der ehemaligen Bundeskanzler geleistet. F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0409 veranschlagt F Kosten für Ausstellungen F Vermischte Verwaltungsausgaben F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen F Förderung des Vorschlagwesens Die Ausgaben sind nur für Kap und 0409 veranschlagt. F Zuweisungen an den Versorgungsfonds

11 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 0401 Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Die Ausgaben sind in Höhe von 400 T gesperrt. F Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T F Erwerb von Fahrzeugen F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke F Erwerb von Kunstwerken Die veranschlagten Mittel dienen zur Ausstattung von Repräsentationsräumen im Bundeskanzleramt. F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl gruppe 01 Tgr. 01 Ausgaben für das Gästehaus der Bundesregierung Schloss Meseberg (471) (471) Im Bundeshaushalt sind weitere Ausgaben für das Gästehaus der Bundesregierung Schloss Meseberg veranschlagt bei: Kap Tit Bundespolizei. F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Dienstreisen 5 5 2

12 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Reste gruppe 02 Tgr. 02 Ausgaben für den Normenkontrollrat (470) (470) Folgende Planstellen des Sekretariats des Normenkontrollrates sind in etatisiert: 1 x B 3, 4 x A 15, 4 x A 14, 1 x A 13 h, 1 x A 13 g, 2 x A 9 m. F Sachverständige F Dienstreisen F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen gruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für die Informationstechnik (4 694) (2 399) F Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung Die Ausgaben sind in Höhe von 100 T gesperrt. F Aus- und Fortbildung F Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen F Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Die Ausgaben sind in Höhe von 600 T gesperrt.

13 Allgemeine Bewilligungen 0402 Überblick zum Kapitel 0402 Veränderung gegenüber Ausgabereste Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Gesamtausgaben davon flexibilisiert

14 Allgemeine Bewilligungen Reste Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit und Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben gruppe 01 Tgr. 01 Stiftung Wissenschaft und Politik (11 723) (11 694) F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Zuschuss für laufende Zwecke Die Ausgaben dienen der Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Der RNE wurde 2001 von der Bundesregierung berufen. Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO Stiftung Wissenschaft und Politik... 99,90 100, aus Kap Tit Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel Die Stiftung Wissenschaft und Politik ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Zweck der Stiftung ist es, im Benehmen mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen auf den Gebieten der Internationalen Politik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Ziel der Politikberatung auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Forschung durchzuführen und in geeigneten Fällen zu veröffentlichen. Der Zuschuss des Bundes deckt die Ausgaben der Stiftung. Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Sonderaufträgen und aus Beiträgen Dritter für Sonderforschungsvorhaben entstehen, sind mit erfasst.

15 Anlage 1 Wirtschaftspläne 0402 Anlage zu Kapitel Wirtschaftspläne Zu Tgr. 01 Tit Stiftung Wissenschaft und Politik Wirtschaftsplan Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Finanzierung der Ausgaben Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen Zuwendung des Bundes aus Kap Tit

16 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Vorbemerkung Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtenbereich laufend zu unterrichten. Zu diesem Zweck unterhält es die erforderlichen Verbindungen zu den Nachrichtenträgern des In- und Auslandes. Zu seinen Aufgaben gehört die Erforschung und Darstellung der öffentlichen Meinung als Entscheidungshilfe für die politische Arbeit der Bundesregierung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist zuständig für die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien über die Politik der Bundesregierung. Es erläutert und vertritt hierbei mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert seine ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit und die ressortbezogene Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bei Maßnahmen, die Angelegenheiten von allgemein-politischer Bedeutung betreffen. Überblick zum Kapitel 0403 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert

17 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0403 Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Veröffentlichungen Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: und Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden Vermischte Einnahmen Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern, Gebühren und Kosten der Versteigerung) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 3. Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Räumlichkeiten im Presse- und Besucherzentrum (PBZ), Reichstagufer 12, zur Information der Presse durch Organe und Organisationen des öffentlichen Lebens gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Übrige Einnahmen Einnahmen aus Zuschüssen der EU Mehreinnahmen sind wegen bindender Vereinbarungen mit der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Die Einnahmen ermöglichen die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission geschlossenen Verwaltungspartnerschaft zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union.

18 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Reste Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. Ausgenommen sind Tit und Sächliche Verwaltungsausgaben Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen n oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Erläuterungen sind verbindlich. Bezeichnung 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung stellvertretenden Sprecherinnen und Sprecher der Bundesregierung Zusammen Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt Informationstagungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

19 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0403 Reste Noch zu Informationsfahrten für politisch interessierte Personen Nachrichtenagenturdienste, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 300 T der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Öffentlichkeitsarbeit Einsparungen dienen bis zur Höhe von 300 T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach 44 Abs. 1 BHO geleistet werden. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form, insbesondere 1. Internetauftritte der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin, 2. Broschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen, 3. Themenworkshops, Informationsgespräche und sonstige Veranstaltungen mit Journalistinnen und Journalisten, 4. Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die bei Informationsgesprächen aufkommen, 5. sonstige PR-Maßnahmen, 6. Medienbetreuung bei eingehenden Staatsbesuchen und Reisen der Bundeskanzlerin im In- und Ausland. Im Einzelplan 04 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Fachinformationen

20 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Reste Informationsstrategie der EU Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach 44 Abs. 1 BHO geleistet werden. Die Ausgaben dienen der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission geschlossenen Verwaltungspartnerschaft zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Die Ausgaben dienen einer allgemeinen Meinungsforschung als Unterlage für die politische Arbeit der Bundesregierung. Spezifische Meinungsforschung als Grundlage für Einzelaufgaben (auch die der Bundesressorts), insbesondere projektbegleitende Maßnahmen, gehört nicht zu diesen Aufgaben und ist grundsätzlich den Ausgaben der entsprechenden zu entnehmen Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Allgemeine informationspolitische Maßnahmen Informationspolitische Einrichtungen Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

21 Noch zu Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0403 Reste Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO 1. Europa-Union Deutschland e. V... 43,80 100, aus Kap Tit Deutsche Atlantische Gesellschaft e. V... 83,07 100, aus Kap Tit Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e. V... 76,63 100, aus Kap Tit Zusammen Summe Tit Zu 1.: Die Europa-Union Deutschland e. V. setzt sich für ein friedliches, freiheitliches und föderales Europa ein. Sie fördert den Dialog zwischen Gesellschaft und Politik und informiert die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Europapolitik z. B. in Vortragsveranstaltungen, Diskussionsforen und Seminaren. Zu 2.: Die Deutsche Atlantische Gesellschaft e. V., Berlin, hat die Aufgabe, das Verständnis für das Atlantische Bündnis durch Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und die Zusammenarbeit zwischen den NATO-Staaten zu fördern. Zu 3.: Die Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e. V., Bonn, hat die Aufgabe, durch Öffentlichkeitsarbeit, mit Seminaren, Vorträgen und Informationsreisen Ziele deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu vermitteln, dies auch im Hinblick auf die Aufgaben der Europäischen Union und der Vereinten Nationen Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte - - -

22 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Zuführung an die Versorgungsrücklage Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt. F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt. F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt. F Inanspruchnahme überbetrieblicher betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienste, von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt F Unfallkasse des Bundes Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt. F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Mehrausgaben für die Bundesbildstelle dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

23 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0403 Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bezeichnung personengebundene Pkw F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume F Mieten und Pachten F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Aus- und Fortbildung F Gerichts- und ähnliche Kosten F Sachverständige F Dienstreisen F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt F Vermischte Verwaltungsausgaben Bezeichnung 1. Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht Sonstiges Zusammen F Förderung des Vorschlagwesens Die Ausgaben sind nur für das Kap veranschlagt. F Zuweisungen an den Versorgungsfonds

24 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke gruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für die Informationstechnik (2 528) (2 498) F Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung F Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software F Aus- und Fortbildung F Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen F Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Bezeichnung 1. Ersatzbeschaffung 1.1 Hardware Zusammen

25 Bundesnachrichtendienst 0404 Überblick zum Kapitel 0404 Veränderung gegenüber Ausgabereste Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Gesamtausgaben davon nicht flexibilisiert

26 Bundesnachrichtendienst Reste Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst Die Ausgaben, soweit sie im Wirtschaftsplan als übertragbar bezeichnet sind, sind übertragbar. 2. Die Mittel werden nach einem gemäß 10 a Abs. 2 BHO gebilligten Wirtschaftsplan bewirtschaftet, dessen Einzelansätze, Planstellen und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich sind.

27 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0405 Vorbemerkung Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder folgende Zuständigkeiten: 1. Kulturelle und Medienangelegenheiten - eingeschlossen die Zuständigkeit für die Pflege deutscher Kultur des östlichen Europas ( 96 Bundesvertriebenengesetz) sowie die kulturelle Betreuung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer und fremde Volksgruppen, 2. Medienpolitik, 3. Medien- und Filmwirtschaft, Verlagswesen, 4. Hauptstadtkulturförderung in Berlin, 5. Gedenkstätten und Suchdienste. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nachgeordnet. Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Sitz dieser Einrichtungen sind in besonderen Vorbemerkungen zu dem jeweiligen Kapitel dargestellt. Überblick zum Kapitel 0405 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T

28 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Kunstwerke der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland mietzinsfrei an Museen, Träger von Museen, Ausstellungen usw. überlassen werden. 3. Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Vermögensgegenstände gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung überlassen werden. Einnahmen insbesondere aus der Erstattung von nicht oder nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen. Übrige Einnahmen Beteiligung der Länder an den Kosten des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz und andere Beiträge Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind aufgrund des Beschlusses des Kulturausschusses der KMK zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind aufgrund eines Verwaltungs- und Finanzierungsabkommen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Bezeichnung 1. Beteiligung der Länder an den Kosten des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz Beteiligung der Länder an den Kosten der Website "Kulturgutschutz Deutschland" und der Datenbank "National wertvolles Kulturgut"... - Zusammen Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union - Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwaltungsauflage der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem :

29 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0405 Reste Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Der bezieht sich nur auf die Kap bis Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit Ausgenommen sind Tgr. 01, Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04, Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr. 09. Sächliche Verwaltungsausgaben Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen n oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Erläuterungen sind verbindlich. Bezeichnung 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Staatsministerin Präsidentin/Präsidenten des Bundesarchivs Direktorin/Direktors des Bundesinsituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Zusammen Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.

30 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Reste Öffentlichkeitsarbeit Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 1. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton und Wort, Internet, 1.1 Sachbroschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen, 1.2 Filme und Bildreihen, 1.3 Diskussionsveranstaltungen, 1.4 Informationsgespräche und -reisen mit Journalistinnen und Journalisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Multiplikatoren), 1.5 Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie Diskussions- und Vortragsveranstaltungen aufkommen, 2. Sonstige PR-Maßnahmen Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Der bezieht sich nur auf die Kap bis Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft in Prozent Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in (gerundet) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in (gerundet) Zusammen Spalte in Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Straßburg... 9, Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Integration des audivisuellen Sektors von EU-Mitgliedsländern mit Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, insbesondere MOE-Staaten Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - -

31 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0405 Reste Besondere Finanzierungsausgaben Globale Minderausgabe Die Globale Minderausgabe kann auch in den Kapiteln 0406, 0407 und 0408 (mit Ausnahme der Hgr. 4) erbracht werden. gruppe 01 Tgr. 01 Allgemeine kulturelle Angelegenheiten ( ) ( ) (55) 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig Kosten des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Förderung hauptstadtbedingter kultureller Maßnahmen und Veranstaltungen in Berlin Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionsausgaben geleistet werden. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Bis zum nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: T Zuweisungen zu laufenden kulturellen Aufwendungen der Bundesstadt Bonn Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionsausgaben geleistet werden. Bis zum nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T.

32 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Reste Noch zu gruppe Rückführung von Kulturgut sowie Sicherung und Erwerb von national wertvollem Kulturgut, Provenienzrecherche und -forschung zu NS-Raubkunst Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 4. Bis zu 100 T sind als Verwaltungsausgaben für die Rückführungsverhandlungen kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter vorgesehen. 5. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden Bis zum nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: T Projektförderung im Rahmen der deutschen Vereinigung und internationaler sowie nationaler Repräsentation Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von T der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04, Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionsausgaben geleistet werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen keine institutionellen Förderungen geleistet werden. 5. Die Mittel dürfen bis zur Höhe von T zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Bis zum nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: T.

33 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 0405 Reste Noch zu gruppe Zuschuss an den Zentralrat sowie das Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO 1.1 Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ,00 100, aus Kap Tit Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma... 89,59 90, aus Kap Tit Zusammen Summe Tit Ein Netz für Kinder Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Bis zum nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: T Kulturelle Vermittlung Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionsausgaben und sächliche Ausgaben geleistet werden Mediendatenbank Zuschuss für den Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates Der Deutsche Presserat erhält aufgrund des Gesetzes zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses vom 18. August 1978 (BGBl. I S. 2215) einen Zuschuss.

34 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Reste Noch zu gruppe Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen in Berlin Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO 1. Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH... 78,24 100, aus Kap Tit aus Kap Tit Projektförderung 2.1 Martin-Gropius-Bau Insgesamt Summe Tit Summe Tit Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel Bis zum nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: T. Mehr wegen zusätzlicher Programme KBB Zuschuss an das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation, über die Kulturstiftung des Bundes 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 500 T der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04, Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO Kulturstiftung des Bundes ,00 100, aus Kap Tit Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel Bis zum nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: T.

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