Integrale Straffälligenarbeit. Übergänge gestalten in Mecklenburg-Vorpommern

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1 Integrale Straffälligenarbeit Übergänge gestalten in Mecklenburg-Vorpommern

2 Übergänge gestalten Gliederung Ausgangslage Integrale Straffälligenarbeit (InStar) Ausblick - Offene Fragen

3 Ausgangslage Ambulante Seite: Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht Stationäre Seite: Justizvollzug, Jugendvollzug Jugendarrest Dienste des strafrechtlichen Sanktionssystems Zuständigkeit für einen Verfahrensabschnitt Keine rechtlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit (Ausnahmen: 154 StVollzG, 38 JGG, 52 SGB VIII ) Unvermitteltes Nebeneinander der Institutionen und Handlungsvollzüge Vorschläge zur Reform

4 Ausgangslage Justizvollzugsanstalten - Soziale Dienste der Justiz Stralsund Rostock Greifswald Wismar Schwerin Bützow Waren Güstrow Neubrandenburg Pasewalk Ludwigslust Neustrelitz Justizvollzugsanstalten Dienststellen Soziale Dienste

5 Ausgangslage Justizvollzug - zuständig für ca Gefangene - standardisiertes Aufnahmeverfahren und Vollzugsplanung - kein spezialisierter Sozialdienst Soziale Dienste der Justiz - zuständig für ca Klienten der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht - standardisierte Bewährungshilfeplanung/Falldifferenzierung - eigenständiger Dienst im Landesamt Übergreifende Aspekte - Zuordnung zu einer Abteilung im Justizministerium - Räumliche Zuständigkeiten von Justizvollzug und Sozialen Diensten der Justiz nicht aufeinander abgestimmt

6 Ausgangslage Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Leiter des Landesamtes Soziale Dienste der Justiz Verwaltung Zentrale Führungsaufsichtsstelle Forensische Ambulanz Geschäftsbereich Neubrandenburg Geschäftsbereich Rostock Freie Straffälligenhilfe / Förderung Zentrale Führungsaufsichtstelle Forensische Ambulanz Geschäftsbereich Schwerin Geschäftsbereich Stralsund

7 Integrale Straffälligenarbeit Zielsetzungen Systematische Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen dem Strafvollzug und den Sozialen Diensten: - verbindlicher Informationsaustausch während der Aufnahmephase im Vollzug - verbindlicher Informationsaustausch und gemeinsame Aufgabenwahr- nehmung während der Entlassungsphase im Vollzug - Das unvermittelte Nebeneinander wird zugunsten einer verbindlichen Kooperation verändert - Die Anschlussfähigkeit der Interventionen wird hergestellt Rudolf Grosser Erfurt

8 Integrale Straffälligenarbeit Kooperation während der Aufnahmephase Voraussetzungen: Bewährungswiderruf ist erfolgt Strafvollstreckung ist eingeleitet Verfahren: SozDJ wird durch Vollzugsanstalt informiert SozDJ unterrichten Vollzugsanstalt über Daten zur Lebenslage und zum Verlauf der Bewährung Daten fließen in die Behandlungsuntersuchung/Vollzugsplanung ein

9 Integrale Straffälligenarbeit Soziale Dienste der Justiz verfügen über zahlreiche Informationen über den Verurteilten haben Feldwissen draußen kennen die Gründe des Scheiterns der Bewährung können Empfehlungen für die Vollzugsplanung geben Justizvollzug braucht (objektivierbare) Informationen für die Vollzugsplanung erhält Unterstützung bei regelungsbedürftigen Angelegenheiten der Inhaftierten außerhalb der Anstalt

10 Integrale Straffälligenarbeit Kooperation während der Entlassungsphase Voraussetzungen: Entlassungsphase zur vorzeitigen Entlassung oder Vollverbüßung tritt ein Verfahren: SozDJ wird durch Vollzugsanstalt informiert SozDJ wird in die Erarbeitung des Entlassungsplanes einbezogen SozDJ wird bei der Umsetzung des Entlassungsplanes beteiligt Übergabe an Bewährungshelfer nach Beschlussfassung und Entlassung

11 Integrale Straffälligenarbeit Justizvollzug verfügt über zahlreiche Informationen über den Verurteilten benötigt Feldwissen über die Realisierbarkeit von empfohlenen Auflagen und Weisungen kann Empfehlungen für die Bewährungshilfeplanung geben Soziale Dienste unterstützen den Vollzug bei der Umsetzung von Schritten (z. B. Wohnungssuche, Kontakt zu Angehörigen, Beratungsstellen) Beziehungsaufbau zum späteren Probanden im stationären Setting wirkt sich langfristig positiv aus benötigen Informationen für die Bewährungshilfeplanung Rudolf Grosser Erfurt

12 Ausblick/Offene Fragen : Stand der Umsetzung - verbindliches Informationsmanagement - Verpflichtung zur Zusammenarbeit - Gemeinsames Prozessverständnis der Aufgabenwahrnehmung Rechtliche Probleme - Datenschutz Umgang mit Zuschreibungsprozessen - Intensivierung der sozialen Kontrolle -Vernetzung Kooperation mit dem Ausbildungs- Beschäftigungs-, Jugend- und Sozialhilfesystemen - Hilfsangebote für Personen ohne Anschlusssanktion (Bewährungshilfe/Führungsaufsicht

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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