Hohensteiner Nachrichten

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1 Hohensteiner Nachrichten Branderode Holbach Klettenberg Liebenrode Limlingerode Mackenrode Obersachswerfen Schiedungen Trebra AMTSBLATT DER GEMEINDE HOHENSTEIN 11. Jahrgang 18. Mai 2006 Nr. 4 Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses bei den Kommunalwahlen am Wahl des Ortsbürgermeister Schiedungen in der Gemeinde Hohenstein Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 08. Mai 2006 die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 07. Mai 2006 festgestellt. Zu der Wahl des Ortsbürgermeisters Schiedungen wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt: Ortsteil SCHIEDUNGEN Verhältniswahl Zahl der Wahlberechtigten: 185 Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 6 Zahl der Wähler: 121 Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): 115 (darunter Briefwahl: 2) Listen-Nr. Kennwort der Partei, Name, Vorname gültige Stimmen in % gewählt der Wählergruppe oder des Einzelbewerbers 1 Einzelbewerber Meyer, Ronald 74 64,3 X 2 Einzelbewerber Fichtner, Jens 41 35,7 Eine Stichwahl findet nicht statt. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten: Landratsamt Nordhausen, Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, Nordhausen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Gemeinde Hohenstein, den 18. Mai 2006 gez. Höche, Gemeindewahlleiter AUS DEM INHALT Gemeinderatssitzung der Gem. Hohenstein Information zum Thüringer Erziehungsgeld Standsicherheitsüberprüfung von Grabmalen Verordnung zur Aufstallung d. Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest

2 A M T L I C H E R T E I L Ergebnis der Landratswahl für den LK Nordhausen So wurde am 07. Mai 2006 in der Gemeinde Hohenstein gewählt: Name Stimmbezirke, insgesamt Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung ungültige Stimmen Hohenstein , , ,6 43 4,7 Hohenstein 1 OT Branderode , , ,6 4 7 Hohenstein 2 OT Holbach , , ,6 3 3,3 Hohenstein 3 OT Klettenberg , ,1 8 4,9 Hohenstein 4 OT Liebenrode , , ,2 1 1,4 Hohenstein 5 OT Limlingerode , ,5 6 5,1 Hohenstein 6 OT Mackenrode , , ,6 5 3,3 Hohenstein 7 OT Obersachswerfen , ,7 9 24,3 0 0 Hohenstein 8 OT Schiedungen , , ,1 3 2,5 Hohenstein 9 OT Trebra , , ,7 IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Hohenstein Redaktion: Kämmerei, Gemeinde Hohenstein, Ernst- Thälmann-Straße 62, Hohenstein/OT Klettenberg Telefon: / , Telefax: / gemeinde@gemeindehohenstein-harz.de Internet: Redaktionsschluss: Die nächsten Hohensteiner Nachrichten erscheinen am 20. Juli Gesamtgestaltung/Werbung: Kodi-Satzstudio Neukirchner, Nordhausen, Tel / Inserationsannahme durch R. Neukirchner 2 gültige Stimmen Claus, Joachim (CDU) absolut Prozent Keller, Birgit (Die Linke.) absolut Prozent Lorenz, Heinrich Christian (GRÜNE) absolut Das Ergebnis der Briefwahl wurde gemäß 5 Abs. 3 ThürKWG im Stimmbezirk 3 - Klettenberg mit ausgezählt und floss in dieses Ergebnis mit ein. Die Briefwahl für den Ortsteil Schiedungen wurde unter strikter Einhaltung des Wahlgeheimnisses dem Wahlvorstand in Schiedungen vor der Ergebnisermittlung zugeführt und floss in dieses Ergebnis mit ein. Prozent Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt erscheint mindestens alle zwei Monate im Jahr, im Januar, März, Mai, Juli, September, November, in der Regel am 3. Donnerstag des jeweiligen Monats. Es wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt in der Gemeinde Hohenstein/OT Klettenberg, Ernst-Thälmann-Straße 62, Hohenstein einzeln oder im Jahresabonnement, kostenlos, im Falle der Postzustellung gegen Erstattung der Portokosten, zu beziehen. Sollte ein Haushalt der Gemeinde Hohenstein versehentlich bei der Zustellung des Amtsblattes vergessen werden, bitten wir die Gemeindeverwaltung zu informieren.

3 Ein großes Dankeschön an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer Am Sonntag, dem 07. Mai 2006 fanden die Kommunalwahlen in Thüringen statt. In der Gemeinde Hohenstein wurde der Landrat des Landkreises Nordhausen gewählt und im Ortsteil Schiedungen zusätzlich ein neuer Ortsbürgermeister. Am Wahlsonntag waren in allen Ortschaften der Gemeinde Hohenstein viele ehrenamtliche Kräfte im Einsatz und in Verbindung mit der Ortsbürgermeisterwahl ein Wahlausschuss der Gemeinde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich auf diesem Wege recht herzlich bei allen ehrenamtlichen Helfern für ihre Einsatzbereitschaft und ihr Engagement bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen bedanken. gez. Höche, Gemeindewahlleiter Am Donnerstag, dem 29. Juni 2006 findet um Uhr im Versammlungsraum der Verwaltung der Gemeinde Hohenstein im ehemaligen Rittergut Klettenberg die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Hohenstein statt. TAGESORDNUNG: 1. Beschluss zur Tagesordnung 2. Beschluss des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom Informationen durch den Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein 4. Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2001 Windpark Obersachswerfen der Gemeinde Hohenstein hier: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB 5. Diskussion und Beschluss der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hohenstein 6. Berufung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Gemeinde Hohenstein und der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Hohenstein (auch Einwohnermelde- und Standesamt!) Mo., Di., Do. u. Freitag bis Uhr Montag, Donnerstag bis Uhr Dienstag bis Uhr Mittwoch geschlossen Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Auch zu den aufgeführten Sprechzeiten sollte nach Möglichkeit eine kurze telefonische Absprache erfolgen. Anschrift: Gemeinde Hohenstein Ernst-Thälmann-Straße Hohenstein/OT Klettenberg Tel.: / Fax: / Internet: Gemeinderatssitzung der Gemeinde Hohenstein Wehrführer und ihrer Stellvertreter aller Ortsfeuerwehren der Gemeinde Hohenstein 7. Vereidigung des neuen Ortsbürgermeisters für Schiedungen 8. Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes 9. Nichtöffentlicher Teil (Grundstücksangelegenheiten, Personalangelegenheiten) Die Gemeinderatsmitglieder werden gebeten ihre Teilnahme abzusichern. Alle interessierten Bürger der Gemeinde Hohenstein sind zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Sitzungen der Ausschüsse des GRs der Gemeinde Hohenstein Zur Vorbereitung oben genannter Gemeinderatssitzung sind für den Zeitraum 24. und 25. Kalenderwoche 2006 die Ausschusssitzungen geplant. Die Einladungen werden fristgerecht versandt. Wir bitten alle Ausschussmitglieder sich diesen Zeitraum bereits vorzumerken. gez. Höche, Bürgermeister 3 A M T L I C H E R T E I L

4 Information zum Thüringer Erziehungsgeld A M T L I C H E R T E I L Am 01. Juli 2006 löst das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld ab. Einen Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld haben alle Eltern mit Kindern ab dem Tag der Vollendung des 2. Lebensjahres bis zum Tag der Vollendung des 3. Lebensjahres ohne Einkommensprüfung. Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für das erste Kind 150 Euro monatlich, für das zweite Kind 200 Euro monatlich, für das dritte Kind 250 Euro monatlich und 300 Euro für das vierte und weitere Kinder. Entscheidendes Kriterium für die Ordnungszahl der genannten Kinder ist dabei die Kindergeldberechtigung. Das Erziehungsgeld für Kinder im vorgenannten Alter mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohenstein wird auf schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Hohenstein gewährt und durch diese ab 15. Juli 2006 ausgezahlt. Eltern, die bereits Landeserziehungsgeld bezogen haben, bekommen, wenn ihr Kind noch keine drei Jahre alt ist, ihr Geld ebenfalls von der Gemeinde Hohenstein. Dazu ist ebenfalls der entsprechende Antrag zu stellen. Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2004 geboren sind, besteht nur bei Inanspruchnahme einer Kindereinrichtung oder der Kindertagespflege Anspruch auf Zahlung von Erziehungsgeld. Wer sein Kind während des Anspruchs auf das Erziehungsgeld in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Hohenstein betreuen lässt, muss eine Abtretungserklärung für das Erziehungsgeld in Höhe von 150,00 Euro unterschreiben. Dieses Geld wird zur Finanzierung der Kindertagesstätten anstelle des bisher gezahlten Landeszuschusses eingesetzt. Die Höhe des zu entrichtenden Elternbeitrages bleibt davon unberührt. Wenn die Eltern ihr Wunsch- und Wahlrecht gemäß 4 der Thüringer Kindertagesstättengesetzes ausüben, wonach die Eltern das Recht haben, im Rahmen der freien Kapazitäten zwischen den verschiedenen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenstein oder an einem anderen Ort zu wählen, ist die Abtretungserklärung zu Gunsten des jeweiligen Trägers zu unterschreiben und bei der Gemeinde Hohenstein vorzulegen. Die Eltern haben in jedem Fall den Träger der Einrichtung und die Wohnsitzgemeinde über den Betreuungsbedarf sechs Monate im Voraus zu informieren. Der Anspruch für den Erziehungsgeldberechtigten bzw. die Abtretung an den jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung oder anerkannten Kindertagespflege wird tagegenau berechnet. Übersteigt das zustehende Erziehungsgeld den Abtretungsbetrag von maximal 150,00 Euro im Monat, wird der diesen übersteigende Betrag an den Erziehungsgeldberechtigten ausgezahlt. Die Anträge für das Thüringer Erziehungsgeld sowie die Abtretungserklärungen liegen bei der Gemeinde Hohenstein vor und können dort ab sofort abgeholt werden. Diese Formulare sind dann ausgefüllt, mit den geforderten Unterlagen bei der Gemeinde Hohenstein, Ernst-Thälmann- Straße 62, Hohenstein/OT Klettenberg einzureichen und werden dort weiter bearbeitet. Bei Fragen, die betreffende Eltern zum Thüringer Erziehungsgeld oder zum Ausfüllen des Antrages haben, wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Hohenstein (Frau Ludwig Tel /51732, oder Frau Bischoff Tel /51724). Die Unterlagen zum Thüringer Erziehungsgeld können auch auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein unter Satzungen/Dokumente, Formularservice ausgedruckt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit die Formulare auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit unter Thüringer Erziehungsgeld abzurufen. gez. Höche, Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein 4

5 Gemeinde Hohenstein - Friedhofsverwaltung Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen Auch in diesem Jahr ist auf den Friedhöfen der Gemeinde Hohenstein die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen entsprechend der Friedhofssatzung der Gemeinde Hohenstein gemäß 21 vorgesehen. Die Überprüfung in der Gem. Hohenstein findet vom 26. bis statt. Um den Bürgern die Möglichkeit zu geben an der Überprüfung teilzunehmen, geben wir hiermit folgende Überprüfungstermine bekannt: Montag, den Uhr Friedhof Klettenberg Uhr Friedhof Mackenrode Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 09. Mai 2006 Auf der Grundlage des 1 der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 09. Mai 2006 erlässt das Landratsamt Nordhausen, Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt, folgende Allgemeinverfügung 1. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese weiterhin bis einschließlich 15. August 2006 in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten! 2. Im Landkreis Nordhausen ist die Haltung von Geflügel in Form einer Freilandhaltung bis auf nachgenanntes Risikogebiet möglich. Diese Haltungsform ist spätestens mit Aufnahme der Freilandhaltung im Veterinäramt Nordhausen unter Dienstag, den Uhr Friedhof Liebenrode Uhr Friedhof Steinsee Uhr Friedhof Obersachswerfen Mittwoch, den Uhr Friedhof Branderode Uhr Friedhof Holbach Uhr Friedhof Limlingerode Donnerstag, den Uhr Friedhof Schiedungen Uhr Trebra, neuer Friedhof Uhr Trebra, alter Friedhof Angabe des Namens, Anschrift, Standort der Tiere, Tierart, anzuzeigen. Zusätzliche Auflagen können erteilt werden! Als Risikogebiet gilt im Landkreis Nordhausen das Feuchtbiotop Teiche der Fischzucht Auleben/Helmestausee mit folgenden Grenzen: Angefangen im Norden von der Landesgrenze her entlang der Eisenbahnlinie Halle/ Kassel an der Hochspannungsleitung 220 KV über die Landstraße L 2079 bis zur Bebauung der Ortschaft Auleben entlang der südlichen Gemeindegrenze über Höhenzug Schloßberg/ Solwiesen entlang der Kreisgrenze und wieder bis zur Bahnlinie, so dass die Gemeinde Auleben im Risikogebiet liegt. 3. Enten und Gänse in Freilandhaltung sind getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. Der Halter von Enten und Gänsen hat sicherzustellen, dass die Tiere einmal monatlich über den Hoftierarzt virologisch untersucht werden. gez. i. A. Dr. Landsiedel, Amtsleiter Veterinäramt Nordhausen, Landratsamt Nordhausen 5 A M T L I C H E R T E I L

6 A M T L I C H E R T E I L Landratsamt Nordhausen - Tierseuchenkrisenzentrum Öffentliche Tierseuchenrechtliche Bekanntmachung Geflügelpest Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen informiert: Grundsätzlich ist Geflügel in geschlossenen Ställen oder in Form einer Volierenhaltung zu halten. Ausnahmen hierzu sind im Landkreis Nordhausen möglich. Diese entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Allgemeinverfügung. Weiterhin gilt für Geflügelhaltungen Folgendes: 1. Wer Geflügel im o. g. Gebiet in Freilandhaltung halten will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens mit Aufnahme der Freilandhaltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und ihres Standortes anzuzeigen ( 1 Abs. 4 Geflügelaufstallungsverordnung). 2. Enten und Gänse sind räumlich getrennt von Anzahl der gehaltenen Enten oder Gänse je Bestand 1 weniger als mehr als 1000 Ferner hat der Halter jedes verendete Stück sonstiges Geflügel in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung unverzüglich auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersuchen zu lassen ( 1 Abs. 5 Satz 5 Geflügel-Aufstallungsverordnung). 3. Der Geflügelhalter ist verpflichtet, abweichend von 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 der Geflügelpest-Verordnung unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes in das zu führende Bestandsregister je Werktag 6 sonstigem Geflügel zu halten ( 1 Abs. 5 Satz 1 Geflügel-Aufstallungsverordnung). Der Halter von Enten und Gänsen hat sicherzustellen, dass die Tiere monatlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden. An Stelle dieser virologischen Untersuchung nach 1 Abs. 5 Satz 2 Geflügel-Aufstallungsverordnung kann der Halter abweichend von 1 Abs. 5 Satz 1 Geflügel-Aufstallungsverordnung Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel halten, soweit das sonstige Geflügel dazu dient, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. Im Falle des 1 Abs. 5 Satz 3 Geflügel-Aufstallungsverordnung muss die in der Anlage zu 1 Abs. 5 Satz 4 Geflügel-Aufstallungsverordnung in Spalte 2 vorgesehene Anzahl von sonstigem Geflügel gehalten werden: Anzahl der sonstigen zu haltenden Geflügels 2 mindestens 1, höchstens jedoch dieselbe Anzahl wie gehaltene Enten und Gänse die Anzahl der verendeten Tiere zu vermerken und abweichend von 8b Nr. 1 bis 8 der Geflügelpest-Verordnung unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes sicherzustellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Ver-

7 lassen des Stalles oder sonstigen Aufenthaltsortes des Geflügels unverzüglich ablegen, Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird, nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden, betriebseigene Fahrzeuge abweichend von 16 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigen Platz gereinigt und desinfiziert werden, Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils im abgegebenen Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden, eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden, der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert werden. 4. Die virologischen Untersuchungen nach 1 Abs. 5 Satz 2 Geflügel-Aufstallungsverordnung sind jeweils an Proben von 60 Tieren je Bestand in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung durchzuführen. Die Proben sind mittels Rachentupfer oder Kloakentupfer zu entnehmen. Werden weniger als 60 Enten oder Gänse gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tieren zu untersuchen ( 2 Abs. 1 Geflügel-Aufstallungsverordnung) 5. Gemäß 8c der Geflügelpest-Verordnung hat jeder Geflügelhalter, der Geflügel (mehr als 100 Stück) Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse im o. g. Gebiet in Freilandhaltung halten will, die Tiere des Bestandes jeweils im Zeitraum vom 15. März bis 31. Mai und vom 15. Oktober bis 15 Dezember eines jeden Jahres auf das Influenza- A-Virus der Subtypen H5 und H7 wie folgt untersuchen zu lassen: 1. Bei Hühner, Truthühnern, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln jeweils an Proben von zehn Tieren je Bestand serologisch und 2. bei Gänsen und Enten jeweils an Proben von 15 Tieren je Bestand serologisch in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung. 6. Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde unverzüglich jeden Nachweis des Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 mitzuteilen. Ferner hat er die Ergebnisse der Untersuchungen mindestens ein Jahr lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem ihm die Ergebnisse der Untersuchung schriftlich mitgeteilt worden sind ( 2 Abs. 3 Geflügel-Aufstallungsverordnung). 7. Geflügel, ausgenommen Geflügel, das unmittelbar zur Schlachtung verbracht wird, darf nur in den Verkehr gebracht werden, soweit das Geflügel 7 Tage vor dem Inverkehrbringen in einem geschlossenen Stall oder einer Schutzvorrichtung gehalten und längstens vier Werktage vor dem Inverkehrbringen klinisch tierärztlich oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit negativem Ergebnis auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht worden ist. Derjenige, der Geflügel in den Verkehr bringt, hat eine tierärztliche Bescheinigung über die Untersuchung nach Satz 1 mitzuführen. Die Bescheinigung ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen ( 4 Geflügel-Aufstallungsverordnung). 8. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindesten drei Tieren bei einer Bestandgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als A M T L I C H E R T E I L 7

8 AMTLICHER TEIL Hohensteiner Nachrichten 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch den Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen ( 8 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung) 9. Verstöße gegen die Bestimmungen der Geflügel-Aufstallungsverordnung können gemäß 6 Geflügel-Aufstallungsverordnung i. V. m. 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 des Tierseuchengesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden ( 76 Abs. 3 Tierseuchengesetz). 10. Gemäß 69 Abs. 1 Nr. 1 des Tierseuchengesetzes entfällt der Anspruch auf Entschädigung u. a., wenn der Besitzer die Tiere oder sein Vertreter im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Fall eine erlassene Rechtsverordnung oder eine behördliche Anordnung schuldhaft nicht befolgt. 11. Nach 2 der Geflügelpestschutzverordnung hat jeder Geflügelhalter, der Geflügel im o. g. Gebiet in Freilandhaltung halten will sicherzustellen, dass - die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind, - die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und - Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren ist. Die o. g. Forderungen gelten bis einschließlich 15. August Das Veterinäramt Nordhausen Telefon /157/157 steht für auftretende Fragen zur Verfügung. i. A. Dr. Landsiedel, Amtsleiter Veterinäramt Nordhausen, Landratsamt Nordhausen 8

9 Für unsere Internetfreunde! Damit die Ortsteile der Gemeinde Hohenstein auch im Internet zusammenarbeiten können, wurde die Seite eingerichtet. Diese Seite soll eine Informationsseite für alle Internetangebote in der Gemeinde werden. Privatpersonen, Vereine und Gewerbetreibende mit einer eigenen Internetadresse können sich unter der jeweiligen Ortschaft eintragen lassen. Damit entsteht die Möglichkeit, dass sogar private Seiten, die man in Suchmaschinen nur schwer findet, zu ihren Besuchern kommen. Hierfür ist nur eine mit Internetadresse und Ort an: zu senden (oder Eintrag ins Gästebuch) und der Linkeintrag erfolgt kostenlos. Diese Seite kann eine echte Bereicherung für alle werden, da keine aufwendige Suche nach Internetangeboten aus der Gemeinderegion notwendig wird. Mit dieser Seite hat man alle Angebote der Region im Griff. Man kann alle Seiten schnell anklicken und steht sofort auf dem neuesten Stand der Ereignisse. Es sind unbedingt Anregungen und Meinungen im Gästebuch erwünscht. Die Seite kann schon getestet werden! gez. Frank Köhler, Mackenrode Bausparkasse Mainz Jörg Schmeltzer Gebietsleiter der Bausparkasse Mainz Hohenstein Mackenröder Hauptstr. 72 Bauen Mainzer Hausprogramm Kaufen/Verkaufen Häuser u. Grundstücke Modernisieren Baufinanzierung u. Kleinkredite Umfinanzieren Kredite zu besseren Konditionen Sparen Bausparen, Fondsparen Geld anlegen Festgeld, Riesterrente Versicherungen Rente, Sachversicherungen Immobilien-Vermittlung Mainzer Hausvertrieb Finanzanalyse kostenloser Service Tel.: / Mobil:

10 Osterfeuer in Mackenrode Am Ostersamstag fand wie jedes Jahr am Osterwochenende, dass von der Freiwilligen Feuerwehr Mackenrode organisierte Osterfeuer satt. Viel Einsatz zeigten vor allem die jüngeren Kameraden beim Aufbau des Feuers und bei der Feuerwache. Wir danken allen Feuerwehrmitgliedern, die aktiv teilgenommen haben und den ca. 300 Besuchern. Fahnenweihe der FFw Holbach Kreisbrandinspektor Erich Etzrodt und Ortsbrandmeister der Gemeinde Hohenstein Thomas Evers beim Anhängen der Fahnenbänder Massagepraxis FRICKE Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder Fußreflexzonentherapie Klassische Massagen CHIROGYMNASTIK Bindegewebsmassagen Migränebehandlung Solarium Magnetfeldtherapie Unterwassermassage Stangerbad Licht-Wärme- Kältetherapie Fango Colonmassage Bewegungsübungen Elektrotherapie Inhalation und Atemtherapie Medizinische Fußpflege Hausbesuche Ulrike B. Fricke staatlich geprüfte Masseurin, med. Bademeisterin und ärztlich geprüfte Lymphdrainagetherapeutin Zulassung für alle Krankenkassen Hohenstein/OT Branderode Pfingstrasen 14 Telefon / oder 01 70/ Am 07. Mai 2006 fand in Holbach die Fahnenweihe der Feuerwehr Holbach statt. Zahlreich erschienen die Feuerwehrkameraden der Gemeinde Hohenstein aus Branderode, Klettenberg, Liebenrode, Trebra, Schiedungen und Mackenrode sowie Feuerwehren aus Tettenborn und Bleicherode um diesem Ereignis beizuwohnen. Der Pfarrer der Gemeinde, Herr Dehne weihte mit einer feierlichen Zeremonie die neue Fahne der Holbacher Kameraden. Kreisbrandinspektor Erich Etzrodt und Ortsbrandmeister Thomas Evers übergaben erste Fahnenbänder. Der Gemeindebürgermeister Martin Höche sowie Ortsbürgermeisterin Marlies Bierwirth richteten Worte des Dankes für die geleistete Arbeit an die Feuerwehr. Wir wünschen allen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Holbach unter Leitung ihres Wehrführers Andreas Bierwirth alles Gute und beglückwünschen sie zur Ihrer neuen Feuerwehrfahne. gez. die Kameraden der Freiwillige Feuerwehr Mackenrode 10

11 Tor- und Antriebstechnik Garagentore Haus- und Innentüren Fenster - Rolläden Hohenstein/Trebra, Schulstraße 12 Tel./Fax: / Mobil: 01 72/ Ihr Partner für kompetenten Komplettservice Taxivermittlung H. GIRSCHIK Krankenfahrten (alle Kassen) Fahren zur Dialyse Mietwagen mit Fahrer Mietwagen bis 8 Pers. mit Fahrer Krankenfahrten mit Rollstuhl Hohenstein OT Schiedungen Telefon / Vereinsball in Mackenrode Im März 2006 fand in Mackenrode der jährliche Ball des Schützenvereins, der Kleintierzüchter, der Treckerfreunde und der FFw statt. Der Höhepunkt des Abends war ein Programm, welcher von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Mackenrode vorgeführt wurde. Sie zeigen nicht nur bei der Diensterfüllung ihre Einsatzbereitschaft, sondern sind auch bei solchen Veranstaltungen in ihrer Gemeinde mit vollem Engagement dabei. FriseurSalon Seidenstücker in TREBRA, Schulstraße 3, (DGH) NEU: Montag Uhr Samstag Uhr Wir können mit und ohne Termin arbeiten, aber wenn Sie einen Termin vereinbaren, entstehen kaum Wartezeiten. Danke! Termine sind möglich über / , 01 75/ oder 01 73/ Wir freuen uns über Ihren Besuch! 11

12 Kids in Bewegung in der die Kita Mackenrode Unter dem Motto Kids in Bewegung bekam die Kindertagesstätte Mackenrode im Rahmen einer Sponsorenaktion von der Allianz Vertretung Slomczyk aus Mackenrode und von der Gaststätte Zur Linde Limlingerode Sportgeräte im Wert von 230,00 Euro. Alle Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens Mackenrode möchten sich noch einmal recht herzlich bei den Sponsoren bedanken. Wir freuen uns, die Sport- und Bewegungsangebote für unsere Kinder erweitern zu können, denn Bewegungserziehung nimmt maßgeblichen Einfluss auf die gesamte emotionale, geistige, soziale und körperliche Entwicklung unserer Kinder. * * * Metall- und Zaunbau SCHIKORRA Tore und Zäune Geländer und Gitter Überdachungen Sektionaltore Bauschlosserarbeiten Klettenberg Molkereiberg 2 Tel./Fax.: / Ihr Partner im Innen- und Außenbereich Ich gestalte auch Ihr Bad neu Trockenausbau Fliesen- und Plattenarbeiten dekorative Wandgestaltung Bautenschutz Fenster- und Türeneinbau Kleinreparaturen Gartengestaltung und Pflege Hohenstein/OT Liebenrode - Lindenstraße 35 Tel. (036336) Fax Mobil (0162)

13 Aus der Kirchenchronik von Klettenberg 1875 bis 1885: Das Ende des 19. Jahrhunderts war für viele Klettenberger durch große Not gekennzeichnet. Es war aber auch die Zeit der Industriealisierung mit vielen Neuerungen auch für Klettenberg. In den Jahren 1875 bis 1885 war die Klettenberger Pfarrstelle, zu der auch Branderode gehörte, durch Pastor Roever besetzt, der diese Zeit in knappen Worten dokumentiert hat. Der folgende Text aus der Chronik ist daher wörtlich wiedergegeben. 1875: Am 14. November wurde ich, Friedrich Roever, bis dahin Pastor in Rohrborn bei Sömmerda, nach einstimmiger Wahl der Gemeindeorgane von dem Herren Superintendenten Riedel aus Salza in das hiesige Pfarramt eingeführt. Zur Zeit war hier Schulze der Schmiedemeister Karl Schmidt, Cantor Karl Tolle, Domänenpächter Harz. Die beiden Rittergutsbesitzer waren Max Scheller und Gottfried Linsel. In Branderode war Schulze der Böttchermeister Friedrich Burger, Cantor Böhenberg. Am 29. Dezember zog der Techniker Albert Fiher aus dem Hannoverschen (Hattorf) nach Clettenberg um in der von ihm gekauften Gemeindemühle eine Gipsfabrik anzulegen. 1876: Die notwendigen Reparaturen in der Pfarre wurden ausgeführt. Ende September wurde Cantor Tolle von hier nach Gr. Wechsungen versetzt, und am 1. October der Schulamts-Candidat Wilhelm Hüne aus Ellrich hier angestellt. Auch in Branderode trat ein Wechsel ein. Cantor Böhenberg ging Ende September ins braunschweigische nach Gandersheim. Wegen großen Lehrermangels wurde von königl. Regierung der Schulamtsassistent Selmar Frenzel zur Verwaltung der Schulstelle geschickt. RAUMAUSSTATTUNG TTUNG R. Prophet Gardinen Bodenbeläge Dekostoffe fe Sonnenschutz Accessoires Insektenschutz TapetenT Hauptstr. 108 Bad Lauterberg Telefon ( ) : Am 22. März wurde zu Kaisergeburtstage hier auf der Gemeinde eine Friedenseiche gepflanzt unter großer Beteiligung der Gemeindeglieder. Die Reparatur der Pfarre wurde fortgesetzt. Der Hausbesitzer Friedrich Kindling wanderte mit Frau und vier Kindern aus nach Amerika, drei Kinder warten auf sie. Ende Dezember verließ Schulamtsassistent Frenzel Branderode um in Walkenried die zweite Schullehrerstelle zu übernehmen. 1878: Vom 1. Januar an war in Branderode der Cantor Emil Jacobi, früher in Stöckey und Windehausen, provisorisch angestellt, der wegen eines Vergehens gegen die Sittlichkeit bestraft war. Er machte der Schule und der Gemeinde viel Not. In Klettenberg wurde die Schule repariert für 462,84 M, wozu die Kirchenkasse 100 M beitragen mußte. Die Reparatur der Pfarre wurde beendet (der westliche Giebel des Hauses wurde mit Ziegeln behängt). Die Kosten, die ursprünglich auf 2400 M veranschlagt waren, wuchsen bis auf 6200 M, weil in dem alten Hause fast alles schlecht war. Da die Gemeinden ein Drittel der Kosten aufbringen mußten, so fiel das KRANZ- & BLUMEN- BINDEREI Florist-Meisterin Elke Rothhagen wir empfehlen uns mit Schnittblumen und Topfpflanzen. Auch für die Frühjahrsbepflanzung steht Ihnen eine große Auswahl zur Verfügung Hohenstein/Trebra Lange Gasse 87 Tel /

14 Odium natürlich auf den Pastor. 1879: Der Kirchhof der Klauskirche wurde als Begräbnisplatz geschlossen. Der Letzte der dort am 10-ten Januar begraben wurde, war der Handarbeiter Friedrich Fuchs. Der neue Begräbnisplatz links an der Chaussee nach Holbach wurde eingeweiht am 10-ten März und gleich darauf fand die erste Beerdigung daselbst statt, die der Ehefrau des Ackerknechtes Heinrich Hillenhagen. Der Techniker Albert Fiher beschaffte eine Dampfmaschine zum Betrieb seiner Gipsfabrik. In der ganzen Umgegend wurde wie auch hier eine Feuerwehr eingerichtet. In Branderode wurde die westliche Frontwand der Kirche am Turme repariert und das ganze Kirchendach umgedeckt für 354,31 M, wovon der Fiscus 2/3, die Gemeinde 1/3 bezahlte. 1880: Hier wurde ein Spritzenhaus gebaut mitten im Dorfe und eine Spritze angeschafft für 942 M. 1881: Am 25. März starb in Branderode der Cantor Emil Jacobi. Nachdem die Gnadenzeit für dessen Witwe Ende September abgelaufen war, konnte die Stelle wegen Mangels an Lehrern auch nicht besetzt werden. In Clettenberg und in anderen Orten der Umgegend herrschte eine Typhusepedemie. 1882: Vom 1. Januar bis zum 20. April war in der Schule zu Branderode tätig der Schulamtsassistent Gebhardt aus Nordhausen. Am 7. Mai wurde der Lehrer Karl Bischof aus Morsleben in das Schul- und Kirchenamt eingeführt. Aus Clettenberg ging der Weber August Mund von hier nach America mit seiner Familie und hinterließ hier viele Schulden. Zwei Töchter des Schulzen Schmidt und eine Tochter des Arbeiters Heinrich Bliedung zogen gleichfalls in das Land der Hoffnung. Land-Waren-Haus Flarichsmühle bei Großwechsungen Tierbedarf Futter Farben Eisenwaren Naturkost Säfte Saaten Flarichsmühle Tel / Di.-Fr Sa Mo. geschlossen Auf den bisherigen Domänenpächter Harz folgte zu Johannis Otto Reiche, ein Sohn des Ökonomierates Reiche in Sinderode. Kurz vor Weihnachten zog der Cantor Hune von hier als Lehrer nach Ober-Röblingen an d. Helme. 1883: Nachts vom 10. bis 11. Mai Schneefall, 2 Tage vor Pfingsten! Im Sommer mußte der Schulunterricht wegen einer Masernepidemie drei Wochen lang ausgesetzt werden. Emeritus Pastor Schulze starb am 7. November in Nordhausen. Am 10. und 11. November im ganzen evang. Deutschland u. darüber hinaus kirchliche Feierlichkeiten zum Andenken an die Geburt Luthers vor 400 Jahren. Es wurden sehr viele Festschriften herausgegeben, große und kleine, wissenschaftliche und volkstümliche, gute und schlechte, orthodoxe und liberale, auch katholische gegen Luther und sein Werk. Auf Wunsch des Kaisers Wilhelm wurden an sämtliche ev. Schulkinder Deutschlands Festschriften verteilt. Bei uns wurde auf Beschluß des Ortsrates an jede Haushaltung in Clettenberg auf Kosten der Kirchenkasse, in Branderode auf Kosten der Gemeindekasse verteilt die Schrift von Julius Diffelhof: Jubelbüchlein zu Dr. M. Luthers 400jährigem Geburtstage in Wort und Bild für jung und alt. Kaisersworth, Verlag der Dinkomissonalt. Der Kaiser schenkte jeder ev. Schule in Preussen ein Öldruckbild, die Übersetzung der Bibel durch Luther darstellend. Am 29. und 30. November bemerkte man ein ausgezeichnet schönes Abendrot, das tief über den ganzen südwestlichen Himmel hinzog. Es wurde in den Zeitungen für ein Nordlicht, dann für ein Zodiakallicht gehalten, endlich als atendirt nachgewiesen, das durch die feuchte Luft und den hohen Barometerstand hervorgebracht. Bestattungsinstitut Lutz Penseler Angerbergstraße BLEICHERODE BESTATTER VOM HANDWERK GEPRÜFT Fachgeprüft zur Übernahme aller Bestattungsangelegenheiten Auf Wunsch auch Hausbesuch Telefon / Tag und Nacht 14

15 Tapezierarbeiten Lackierarbeiten Fußbodenverlegearbeiten Spachtel-Glätttechnik Fassadensanierung Dekorative Wandgestaltung Hohenstein - OT Mackenrode Feldstr. 41 Telefon / Fax / Funk 01 73/ In Branderode wurde die Lehrerwohnung repariert. Kosten muste die Gemeinde allein tragen. 1884: Der Winter von 1883/84 war sehr milde. Dom. Quasimody, der weiße Sonntag war wirklich weiß durch Schneefall. Es herrschte im Frühjahr hier und in der Umgegend die böse Diphtheritis, die viele Kinder dahinraffte. Auch mein einziges liebes Zwillingstöchterchen starb daran, und ich mußte es Dom. Palmarum vor der Confirmationsfeierlichkeit begraben. Es war ein schwerer Gang zum Grabe und vom Grabe zur Confirmation! Die Kraft dazu kam von oben. Am 16ten Juni Kälte und Wind. Darauf lange Zeit sonniges Wetter. Gute Ernte, nur wenig Äpfel und Birnen. 1885: Die neue Glocke, welche schon 1884 statt der geschwungenen alten bei der Kirche aufgehängt war, wurde am Sonntage nach dem Reformationsfeste von mir geweiht (8. November). Gegossen von Radler & Söhne in Hildesheim, war sie für die Stadt Lingen, Prov. Hannover, zum Lutherfeste bestimmt, aber nicht angenommen. Sie trägt die Umschrift: Gottes Wort und Luthers Lehr, vergehen nie und nimmermehr. Das war auch der Text der Weihrede. Die vor 8 Jahren begonnene Ablösung der Gabis & Doreens HAARSTUDIO Wir bedienen Sie: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Do./Fr Uhr Samstag Uhr Mackenrode Hauptstraße 60 Telefon / FACHGEPRÜFTES BESTATTUNGSHAUS BESTATTER VOM HANDWERK GEPRÜFT Eckhard Schade Nordhausen Neustadt Wir bieten Ihnen Trauerhilfe TAG und NACHT an. Telefon / Telefon / STEFFEN STOSIEK DACHDECKERMEISTER Abgaben an die geistlichen Institute der Kirchen fand in diesem Jahr endlich ihren Abschluß durch die letzten Bezahlungen für Neujahrsgeld an die Pfarre und Johannis- u. Michaelisgeld an die hiesige Küsterei. Viel Arbeit, Ärger und Verdruß hat damit sein Ende erreicht! In Branderode wurde in der Nacht vom 1. zum 2. April, Mitternacht vor Ostern, das Gehöft des Wirtes Albert Bierwirth von ruchloser unbekannter Hand in Brand gesteckt. Nur einzelne Mauerreste blieben stehen. Im November war ein neues einstöckiges gut eingerichtetes Haus mit Zubehör an der alten Stelle aufgebaut. - aufgeschrieben von Roever - Vor Weihnachten 1885 verließ Pastor Roever Klettenberg, um seine neue Pfarrstelle anzutreten. Nachtrag: Pastor Friedrich Wilhelm August Roever ist am in Osterwieck am Harz geboren. Er ist in Dessau gestorben am 12. April Seine Pfarrstellen waren Rohrborn bei Sömmerda, Clettenberg und Markt-Alvensleben bei Neuhaldensleben. Früher war er noch Rektor in Oschersleben ging er in den Ruhestand nach Dessau. Nachgetragen laut Auskunft des Sohnes 17.II.37. gez. Karl Schmidt, Klettenberg Bedachungen aller Art Schornsteine Fassadengestaltung Bauklempnerei Hohenstein/OT Limlingerode, Hintergasse 58 Tel./Fax / , Funk 01 74/

16 Handelsservice & Baumanagement Gerald Blanke Isolierglas Flachglas Spezialglas Kunststoffe Fenster Türen Wintergärten Baumanagement Baubetreuung Hohenstein/OT Mackenrode Mackenroder Hauptstr. 52 Tel / Fax / Mobil 01 79/ Alte Bauernregeln Milchstraße ganz klar keine Frage, das gibt zehn schöne Tage. Spinnt die Spinne das Netz an Morgen, bringt das Wetter bestimmt keine Sorgen. Hört man die Frösche besonders laut singen, werden die Wolken bald Regen bringen. Wenn in der Sonne Niedergehn rote Wolken am Himmel stehn, der Tag danach wird gewöhnlich schön. EINKAUFS Treff TREBRA Inh. Clemens Hoffmann Schulstraße 68, Hohenstein/OT Trebra Telefon / Frische BRÖTCHEN am PFINGST-MONTAG im Einkaufs-Treff von 8.00 bis Uhr! Mo.-Fr Uhr Samstag Uhr REINIGUNGSANNAHME HEIßMANGEL (Annahme innerhalb der Öffnungszeiten im E-Treff) Internetadresse der Gemeinde: 16

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