Gender Impact Assessment Zusammenfassung der Zwischenergebnisse Zum Konzept des vorgelegten Gender Impact Assessments ...
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- Katrin Giese
- vor 6 Jahren
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1 Gender Impact Assessment Zusammenfassung der Zwischenergebnisse Gender Mainstreaming bezeichnet die Integration der Geschlechterperspektive in alle Politikbereiche. Die Bundesregierung hat am die Implementierung der Gender Mainstreaming Strategie innerhalb der Bundesministerien beschlossen. Nach 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind alle Ministerien verpflichtet, Gender Mainstreaming in ihre Ressortaufgaben zu integrieren. In einem ersten Schritt haben alle Ministerien Pilotprojekte bestimmt. Das Pilotprojekt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) trägt den Titel Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt. Ziel des Projektes ist es, ein sog. Gender Impact Assessment also eine Gleichstellungsverträglichkeitsprüfung - für den gesamten Geschäftsbereich des BMU zu entwickeln. Das Gender Impact Assessment (GIA) ist ein zentrales Instrument der von der Europäischen Union 1997 beschlossenen politischen Strategie des Gender Mainstreaming. Es wurde Anfang der neunziger Jahre in den Niederlanden aus der Einsicht heraus entwickelt, dass Geschlechtsneutralität von Politik unbeabsichtigte, unvorhersehbare, aber folgenreiche und nicht selten negative Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse einer Gesellschaft sowie auf Frauen und auf Männer hat. Ein GIA kann diese Auswirkungen sichtbar machen. Die Ergebnisse der Überprüfung sollen in politischen Maßnahmen d.h. in Gesetzen, Verordnungen, Programmen, Konzepten und im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden. Im Pilotprojekt des BMU wurde exemplarisch an Rechtsetzungsmaßnahmen im Strahlenschutz ein GIA entwickelt und durchgeführt. Daran anschließend wird das Instrument in einem weiteren Arbeitsbereich des BMU, dem produktbezogenen Umweltschutz, erprobt. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Wissenschaftlerinnen des Instituts für sozialökologische Forschung, Frankfurt am Main (ISOE) und den Mitarbeiter/innen des BMU und des ebenfalls beteiligten Umweltbundesamtes (UBA), hier insbesondere den jeweiligen Mitgliedern des Projektteams, unverzichtbar. Die bisherige Zusammenarbeit ist ein Beispiel für eine fruchtbare fachübergreifende Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis. Zum Konzept des vorgelegten Gender Impact Assessments Die Erarbeitung des GIA-Konzepts für den Geschäftsbereich des BMU basiert auf Grundüberlegungen des Gender Mainstreamings und auf Konzepten von bereits durchgeführten GIAs. Allerdings liegt noch kein GIA für die Umweltpolitik vor und auch kein GIA-Konzept, das auf alle Politikbereiche übertragbar wäre. Insofern ist es notwendig, das Konzept und die Struktur für die Durchführung eines GIA im Bereich Umweltpolitik neu zu erarbeiten.
2 - 2 - Das vom ISOE vorgelegte GIA ist am Beispiel des Rechtsetzungsverfahrens zur Novellierung der Strahlenschutzverordnung entwickelt und angewendet worden. Dazu wurden diejenigen Regelungen ausgewählt, die gleichzeitig Fragen des Strahlenschutzes, des Schutzes der reproduktiven Gesundheit und des Schutzes des ungeborenen Lebens berühren. Die Untersuchung geschlechtsspezifischer Auswirkungen der Strahlenschutzverordnung richtet sich somit auf das Spannungsfeld des Schutzes zweier Rechtsgüter mit Verfassungsrang: Schutz des werdenden Lebens und Recht auf diskriminierungsfreie Berufsausübung. Der dabei zugrunde gelegte Ansatz reflektiert in besonderer Weise die juristische Praxis, zwischen verschiedenen Zielen abzuwägen, um dabei positive Ziele-Allianzen zu erreichen. Dabei werden die Genderaspekte, die für die Berücksichtigung der gleichstellungspolitischen Ziele der Maßnahme relevant sind, identifiziert. Das GIA-Konzept für den Strahlenschutz beinhaltet deshalb einen themen- und aufgabenbezogenen Bestandteil, mit dem Fragen der Gleichstellung und deren Hindernissen überprüft werden sollen. Dafür wurde im Rahmen des Projekts eine GIA-Checkliste erstellt, mit deren Hilfe diese Überprüfung systematisch vorgenommen werden kann. Außerdem wird noch eine organisatorisch-institutionelle Verankerung des GIA zu erarbeiten sein. Zur Beantwortung der Frage, wie die Genderaspekte einer Maßnahme bestimmt werden können, folgt das hier vorgelegte Konzept vielen ähnlichen Ansätzen des Gender Mainstreaming, die eine Genderrelevanz über den Personenbezug bestimmen. Dabei werden drei Dimensionen unterschieden, die nach dem Stand der internationalen Diskussion über Gender Impacts als immer genderrelevant gelten: die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung (gendered division of labour), die gesellschaftliche Organisation von Familienarbeit und der Gesundheit (organisation of intimacy) sowie die Gestaltungsmacht von Frauen und Männern in Technik, Wissenschaft und Politik (shaping power in technology, science and politics). Diese drei Gender- Dimensionen sind für die Ableitung der gleichstellungspolitischen Ziele einer Maßnahme grundlegend. Zum Aufbau der GIA-Checkliste Um eine Struktur für das GIA-Prüfverfahren zu entwickeln, wurde zunächst eine Übertragung der sogenannten Blauen Prüffragen einerseits und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) andererseits getestet. Die Übernahme des Modells der Blauen Prüffragen liefe auf eine in sich nicht differenzierte Checkliste hinaus, die einen Satz von zehn bis zwanzig Fragen zu Gender Impacts der zu untersuchenden Maßnahme beinhaltet. Der Vorteil dieses Modells liegt in der Kürze des Prüfverfahrens, sein Nachteil hingegen in der geringen Spezifik. Das Modell der UVP hingegen ist differenzierter. Es beinhaltet eine Vorprüfung (Screeening), in der bestimmt wird, ob die Maßnahme einem tiefer gehenden Prüfverfahren mit genauer Analyse und anschließender Bewertung unterzogen wird oder nicht. Nach eingehender Diskussion der Vor- und Nachteile beider Modelle entschied sich das Projektteam für das Stufenmodell mit Relevanzprüfung. Entsprechend dieser Struktur besteht das hier entwickelte GIA in einem Drei-Stufenmodell, das die Prüfschritte der Relevanzprüfung, der Analyse und
3 - 3 - der Bewertung mit Empfehlungen beinhaltet. Die drei Prüfschritte richten sich jeweils auf die folgenden drei Elemente: die Art der Maßnahme, die Genderaspekte der Maßnahme und die gleichstellungspolitischen Ziele der Maßnahme. Dabei dient die Relevanzprüfung der Klärung, ob und in welchem Umfang die Durchführung eines GIA notwendig ist, die Analyse der konkreten Beschreibung der umweltpolitischen Ziele der Maßnahme sowie der für sie relevanten Genderaspekte und der gleichstellungspolitischen Ziele sowie möglicher Zielkonflikte zwischen umweltpolitischen und gleichstellungspolitischen Zielen, die Bewertung der Prüfung, ob die identifizierten Genderaspekte ausreichend berücksichtigt und die identifizierten gleichstellungspolitischen Ziele erreicht sind und ob die in der Analyse festgestellten Zielkonflikte im Sinne einer gelungenen Ziele- Allianz gelöst wurde. Im Anschluss an die Bewertung werden Empfehlungen für Verbesserungen der Maßnahme selbst oder für eine bessere Umsetzung der Maßnahme gegeben. Jeder Prüfschritt der GIA-Checkliste enthält eine Reihe von Fragen, die bei der Durchführung des GIA zu beantworten sind. GIA am Beispiel ausgewählter Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Zentrale Ergebnisse Ergebnisse der Relevanzprüfung In der Relevanzprüfung wird die Durchführung eines tiefer gehenden Gender Impact Assessments für die Novellierung der Strahlenschutzverordnung empfohlen, da die Regelungen zum Schutz vor beruflicher Strahlenbelastung Frauen und Männer unterschiedlich betreffen. Es wurden die Vorschriften der Strahlenschutzverordnung untersucht, in denen sich Fragen des Strahlenschutzes, des Schutzes der reproduktiven Gesundheit und des Schutzes des ungeborenen Lebens überschneiden. Ergebnisse der Analyse Für die Analyse wurden zunächst die relevanten Neu-Regelungen der Strahlenschutzverordnung beschrieben und die betroffenen Personengruppen identifiziert, so zum Beispiel die in der Röntgenmedizin tätigen Männer und Frauen. Auf dieser Grundlage wurden dann die relevanten Genderaspekte herausgearbeitet. Dabei wurden Fragen der menschlichen Reproduktion und der Gesundheit, insbesondere die der reproduktiven Gesundheit von Frauen und Männern besonders berücksichtigt. Ferner spielten bei der Analyse die Aspekte eine Rolle, die für die Berufssituation und die Vereinbarkeit von Beruf- und Familienplanung von Frauen und Männern relevant sind. Analysiert wurde, inwieweit sich die Novelle der Strahlenschutzverordnung auf die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung von Frauen und Männern auswirken. Zur Unterstützung der Analyse wurden Interviews mit Vertreter/innen von Berufsverbänden strahlenexponierter Berufe und Personen, die in medizinischen und in For-
4 - 4 - schungsbereichen mit Strahlenexposition tätig sind, geführt. Mit den Ergebnissen dieser Interviews konnte außerdem noch einmal deutlich gemacht werden, an welchen Punkten innerhalb der Regelungen Zielkonflikte zwischen Gesundheitsschutze, Gleichstellung der Geschlechter im Beruf sowie in der Berufs- und Familienplanung (unter Berücksichtigung unterschiedlicher biografischer Lebensentwürfe) auftreten und welche Lösungsansätze verfolgt werden. Bewertung Der vorgelegte Zwischenbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in den hier untersuchten Regelungen zum Strahlenschutz grundsätzlich ein Konflikt zwischen Zielen des Gesundheitsschutzes und der Gleichstellung der Geschlechter besteht. Dieser wurde in der alten Fassung der Strahlenschutzverordnung mit dem generellen Verbot für Schwangere gelöst, den sogenannten Kontrollbereich zu betreten, und ging somit zu Lasten der Gleichstellungsziele. Betroffen waren davon im wesentlichen beruflich strahlenexponierte Frauen, die schwanger waren oder sich ein Kind wünschten. Das differenzierte Schutzkonzept der novellierten Strahlenschutzverordnung löst diesen Zielkonflikt positiv. Es eröffnet schwangeren Frauen die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze beizubehalten. In Verbindung mit der Absenkung der Grenzwerte wurde gleichzeitig der Schutz des ungeborenen Lebens vor Strahlenbelastung weiter verbessert. Die Neu-Regelungen der Strahlenschutzverordnung erweitern darüber hinaus durch Stärkung der Eigenverantwortung die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Mitsprache der Frauen. Diese Bewertung der Ausweitung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Mitsprache hinsichtlich des Strahlenschutzes wird zum einen durch Aussagen von Betroffenen und Strahlenschutzbeauftragten und zum anderen von Expertinnen aus der Frauenpolitik und Frauenverbands-Vertreterinnen unterstrichen. Zur Bewertung im Rahmen des GIA zählt auch, die ungleiche Regelung des Strahlenschutzes für Frauen und Männer hinsichtlich des Gleichstellungsgebots in den Blick zu nehmen. Da in der Strahlenschutzverordnung der Strahlenschutz für Frauen durch zusätzliche Grenzwerte und Bestimmungen geregelt ist, wurde dem Verdacht der Benachteiligung von Männern nachgegangen. Dieser Verdacht wird durch den aktuellen Stand der medizinischen Forschung ausgeräumt.. Demnach wird von einer unterschiedlichen Inkorporation von Radioaktivität in Ovarien und Gebärmutter im Vergleich zur Inkorporation von Radioaktivität in den Spermien ausgegangen. Über die Bedeutung des Standes der medizinischen Forschung wurde auf einem Workshop des ISOE mit Expertinnen aus der Genderrechtsforschung und aus strahlenexponierten Berufen eingehend diskutiert. Es wurde einvernehmlich akzeptiert, dass hier ein sachlicher Grund für eine geschlechtsspezifisch unterschiedliche Regelung gegeben ist. Damit ist durch die festgesetzten Grenzwerte sowie das der Strahlenschutzverordnung zugrunde gelegte Minimierungsgebot nach dem jetzigen Stand der medizinischen Forschung ein ausreichender Schutz der reproduktiven Gesundheit von Männern gewährleistet. Eine Benachteiligung von Männern ist nicht danach nicht zu befürchten.
5 - 5 - Insgesamt kommt das Gender Impact Assessment zu der eindeutigen Bewertung, dass durch die Neu-Regelungen der Strahlenschutzverordnung die Gleichstellung der Geschlechter und gleichzeitig auch der Gesundheitsschutz für beide Geschlechter verbessert wird. Die Forschungsnehmerinnen haben unabhängig von diesen eindeutig positiven Ergebnisses des GIA in einzelnen Punkten Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter aufgezeigt. Die Vorschläge werden derzeit im Bundesumweltministerium geprüft. Auf der Grundlage des beispielhaft für die Strahlenschutzverordnung entwickelten und durchgeführten Gender Impact Assessments werden derzeit die Grundstruktur und die Schaltstellen für ein Prototyp-GIA entwickelt. An dem Forschungsvorhaben haben Wissenschaftlerinnen des Instituts für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt, und des Öko- Instituts, Darmstadt, mitgearbeitet. Der Zwischenbericht kann fachlich Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Jutta Emig, Bundesumweltministerium, Referat Z II 1.
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